Sachstand Erarbeitung Masterplan Sicherheit
Mitteilung Ausschuss 0837/2023 vom 10.03.2023
Stand: Am 13.03.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/I-3 Vorlagen-Nummer 10.03.2023 0837/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Sachstand Erarbeitung Masterplan Sicherheit Der Rat hat am 05.05.2022 die Stadtverwaltung beauftragt, u.a. einen „Masterplan Kommuna- le Sicherheit“ zu erstellen (vgl. AN/0906/2022). Die Entwicklung eines Masterplans zur kommunalen Sicherheit wird durch die zuvor bereits geleistete Arbeit der Stadt Köln aus dem Bereich der Kriminalprävention und Sicherheit unter- stützt. In den integrierten Fachkreisen und Arbeitsgruppen zu Plätzen mit besonderem Hand- lungsbedarf im Stadtgebiet liegt der Fokus bereits auf der Steigerung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität. Die verschiedenen Maßnahmen, die im Rahmen der etablierten Arbeits- gruppen des Kriminalpräventiven Rates Köln (KPR) sowie weiteren Protagonisten umgesetzt werden, dienen als Basis für die Gestaltung des Masterplans. Ziel des Masterplans ist es, unter Einbeziehung der entsprechenden Stakeholder geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, damit im Ergebnis das Sicherheitsgefühl im öf- fentlichen Raum weiter erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert werden kann. Hierfür ist eine wissenschaftliche Analyse im Hinblick auf die Entwicklung von neuen Perspek- tiven zur Verbesserung der Sicherheit in gesamtstädtischer Betrachtung erforderlich. Es erfol- gen eine Untersuchung der subjektiven Sicherheitswahrnehmung im räumlichen Kontext und eine Darstellung der objektiven Sicherheitslage durch die Polizei, ergänzt um die Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit des Amtes für öffentliche Ordnung. Ferner werden eine Bedarfs- und Bestandsanalyse, Expert*innen-Interviews sowie eine Analyse der gewonnenen Erkenntnisse durchgeführt. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Struktur des Masterplans und den fortführenden Prozess. Für die Durchführung bedarf es eines Mixed-Method-Ansatzes, der aus einer quantitativen und einer qualitativen Analyse besteht. Bei der qualitativen Analyse werden z.B. anhand einer (Bestands-) Analyse bereits bestehende Maßnahmen und involvierte Netzwerkpartner*innen/ Akteur*innen in einem Präventionsatlas dargestellt. Dieser Präventionsatlas weist die Präven- tionslandschaft von Netzwerken auf und zeigt u. a., in welchen Bereichen die Stadt Köln sowie die Akteure unterstützend wirken oder wo Bedarfe erkannt werden (räumlich oder fachlich). Im Ratsbeschluss war grundsätzlich ein Status Quo Bericht für das 4. Quartal 2022 ge- wünscht. Aufgrund der komplexen Thematik und der verschiedenen Stakeholder ist es aus Sicht der Verwaltung jedoch zielführender, nicht einen unvollständigen Zwischenbericht zum jetzigen Zeitpunkt vorzulegen, sondern dem Ausschuss den Präventionsatlas als Status-quo Analyse zur Verfügung zu stellen, sobald dieser final erstellt ist. Die Durchführung und Begleitung der Analyse soll extern vergeben werden. Eine konkrete Beschlussvorlage inkl. Zeitplan wird im Mai 2023 im AVR vorgelegt. 2 Bei der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit werden die Wechselwirkungen mit dem The- ma Sauberkeit berücksichtigt. Die Abstimmung mit dem federführenden Dezernat VIII wird projektbegleitend gewährleistet. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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13.03.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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