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0837/2023

Sachstand Erarbeitung Masterplan Sicherheit

Mitteilung Ausschuss 10.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.03.2023, TOP 4.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3322 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer 10.03.2023 
 0837/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 13.03.2023 
 
Sachstand Erarbeitung Masterplan Sicherheit 
Der Rat hat am 05.05.2022 die Stadtverwaltung beauftragt, u.a. einen „Masterplan Kommuna-
le Sicherheit“ zu erstellen (vgl. AN/0906/2022). 
 
Die Entwicklung eines Masterplans zur kommunalen Sicherheit wird durch die zuvor bereits 
geleistete Arbeit der Stadt Köln aus dem Bereich der Kriminalprävention und Sicherheit unter-
stützt. In den integrierten Fachkreisen und Arbeitsgruppen zu Plätzen mit besonderem Hand-
lungsbedarf im Stadtgebiet liegt der Fokus bereits auf der Steigerung der Sicherheit und der 
Aufenthaltsqualität. Die verschiedenen Maßnahmen, die im Rahmen der etablierten Arbeits-
gruppen des Kriminalpräventiven Rates Köln (KPR) sowie weiteren Protagonisten umgesetzt 
werden, dienen als Basis für die Gestaltung des Masterplans.  
 
Ziel des Masterplans ist es, unter Einbeziehung der entsprechenden Stakeholder geeignete 
Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, damit im Ergebnis das Sicherheitsgefühl im öf-
fentlichen Raum weiter erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert werden kann.  
 
Hierfür ist eine wissenschaftliche Analyse im Hinblick auf die Entwicklung von neuen Perspek-
tiven zur Verbesserung der Sicherheit in gesamtstädtischer Betrachtung erforderlich. Es erfol-
gen eine Untersuchung der subjektiven Sicherheitswahrnehmung im räumlichen Kontext und 
eine Darstellung der objektiven Sicherheitslage durch die Polizei, ergänzt um die Erkenntnisse 
aus der täglichen Arbeit des Amtes für öffentliche Ordnung. Ferner werden eine Bedarfs- und 
Bestandsanalyse, Expert*innen-Interviews sowie eine Analyse der gewonnenen Erkenntnisse 
durchgeführt. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Struktur des Masterplans und 
den fortführenden Prozess. 
 
Für die Durchführung bedarf es eines Mixed-Method-Ansatzes, der aus einer quantitativen 
und einer qualitativen Analyse besteht. Bei der qualitativen Analyse werden z.B. anhand einer 
(Bestands-) Analyse bereits bestehende Maßnahmen und involvierte Netzwerkpartner*innen/ 
Akteur*innen in einem Präventionsatlas dargestellt. Dieser Präventionsatlas weist die Präven-
tionslandschaft von Netzwerken auf und zeigt u. a., in welchen Bereichen die Stadt Köln sowie 
die Akteure unterstützend wirken oder wo Bedarfe erkannt werden (räumlich oder fachlich).  
 
Im Ratsbeschluss war grundsätzlich ein Status Quo Bericht für das 4. Quartal 2022 ge-
wünscht. Aufgrund der komplexen Thematik und der verschiedenen Stakeholder ist es aus 
Sicht der Verwaltung jedoch zielführender, nicht einen unvollständigen Zwischenbericht zum 
jetzigen Zeitpunkt vorzulegen, sondern dem Ausschuss den Präventionsatlas als Status-quo 
Analyse zur Verfügung zu stellen, sobald dieser final erstellt ist.  
 
Die Durchführung und Begleitung der Analyse soll extern vergeben werden. Eine konkrete 
Beschlussvorlage inkl. Zeitplan wird im Mai 2023 im AVR vorgelegt.

2 
 
 
Bei der Erarbeitung des Masterplans Sicherheit werden die Wechselwirkungen mit dem The-
ma Sauberkeit berücksichtigt. Die Abstimmung mit dem federführenden Dezernat VIII wird 
projektbegleitend gewährleistet. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0837/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.03.2023
Erstellt
06.03.2023 12:56