Mandari Insight

3515/2025

Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt vom 01.01.2026 bis 30.12.2030

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 3.7

Anlage 2 Erfahrungsbericht Chlodwigplatz 2025

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Ansehen

Anlage 3 Synopse zur Änderung des Vergabekonzepts

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Ansehen

Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 2026-2030

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Erfahrungsbericht Chlodwigplatz 2025

13892 Zeichen

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
1 
 
 
 
 
 
Erfahrungsbericht zum 
Vergabekonzept für 
Veranstaltungen auf dem 
Chlodwigplatz für den Zeitraum 
vom 01.07.2021 bis 30.12.2025

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
2 
 
Inhaltsverzeichnis 
Seite 
1. Vorwort          2 
 
2. Historie          3 
 
3. Allgemeines         4 
 
4. Lärmschutz          4 
 
5. Platzspezifischer Auslastungsgrad /       5 
Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft 
 
6. Kurzzeitige Nutzung         6 
 
7. Ausblick auf die Jahre 2026 bis 2030      7 
 
8. Resümee          7

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
3 
 
1. Vorwort 
 
Die Vorlage des Erfahrungsberichtes erfolgt vor dem Hintergrund der am 14.09.2025 
stattgefundenen Kommunalwahl und der damit einhergehenden neuen 
Zusammensetzung der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) mit ihrer 
konstituierenden Sitzung am 04.11.2025 für die Sitzung am 29.01.2026. Dies gilt 
ebenfalls für den Beschluss des künftigen Vergabekonzeptes für den Chlodwigplatz 
für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.12.2030, womit seitens der Verwaltung 
sichergestellt wurde, dass zum einen nicht mehr die damalige BV 1 über das 
Vergabekonzept, das zeitlich in den Zeitraum der neu gewählten BV 1 fällt, 
entscheiden konnte, und zum anderen die Ergänzungen und Erkenntnisse aus dem 
jüngsten Änderungsantrag vom 04.11.2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes von 
B90/Die Grünen, Die Linke & SPD (AN/1303/2025) für die Bewertung und 
Anpassung des Konzeptes Berücksichtigung finden konnten. 
 
2. Historie 
 
Am 11.03.2021 beschloss die BV 1 das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf 
dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt“ für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 
30.12.2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach diesem Konzept zu verfahren 
und vor dessen Ablauf einen Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept 
vorzulegen. Anlass für die ursprüngliche Ausarbeitung eines Vergabekonzeptes war 
die bauliche Neugestaltung des Chlodwigplatzes mit Fertigstellung im Jahr 2017. 
 
Das Vergabekonzept enthält u.a. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes, 
regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Durchführung von Veranstaltungen und 
benennt Zuständigkeiten bei der Vergabe sowie Bedingungen und Auflagen für 
Veranstalterinnen und Veranstalter. 
 
Die nachfolgend genannten allgemeinen Qualitätsziele sind bei jeder Vergabe des 
Chlodwigplatzes für die Durchführung von Veranstaltungen zugrunde zu legen:

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
4 
 
 Exklusivität, d. h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit 
bezirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb 
der Südstadt)  
 Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung  
 öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketings 
der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt  
 Förderung der Brauchtumspflege  
 Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen  
 Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung  
 Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen 
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus  
 
Die Qualitätsziele sind alternativ und nicht additiv zu verstehen. Zur Überprüfung 
dieser Zulassungskriterien hat die Veranstalterin oder der Veranstalter konkrete 
Angaben über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und 
Daten zur Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. 
 
3. Allgemeines  
 
Der Chlodwigplatz ist mit seiner attraktiven Lage in der Südstadt eine beliebte Fläche 
für Veranstaltungen jeglicher Art. Die historische Severinstorburg an der Nordseite 
der Platzfläche sowie die Bonner Straße und die Severinstraße mit einem 
ausgeprägten Einzelhandel und diversen gastronomischen Betrieben prägen das 
Bild der Südstadt. Der Chlodwigplatz bildet die infrastrukturelle und verbindende 
Mitte des Veedels. Seit der baulichen Neugestaltung des Platzes mit Fertigstellung 
im Frühjahr 2017 lädt auch das optische Erscheinungsbild zu einem längeren 
Verweilen ein. 
 
Das Nutzungskonzept gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplatzes innerhalb der 
Baumscheiben. Die vom Vergabekonzept geregelte Platzfläche beträgt ca. 1.200 m². 
Die umliegende Bebauung besteht aus Geschäfts- und Wohngebäuden sowie der 
historischen Severinstorburg.

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
5 
 
4. Lärmschutz 
 
Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von 
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der 
angrenzenden Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von 
der Art der Veranstaltung von der Veranstalterin oder dem Veranstalter im Vorfeld 
der Genehmigung ein Schallschutzprognosegutachten einer von ihr oder ihm zu 
beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich der bei ihrer oder seiner 
Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastungen anzufordern. 
 
Während des derzeit laufenden Zeitraums des Vergabekonzeptes seit dem 
01.07.2021 wurde bis zum derzeitigen Zeitpunkt für keine der beantragten und 
durchgeführten Veranstaltungen die Vorlage eines Schallschutzprognosegutachtens 
erforderlich. Es sind im genannten Zeitraum lediglich einzelne Beschwerden von 
Anwohnerinnen und Anwohnern zu einzelnen Veranstaltungen bei der Verwaltung 
eingegangen, die im Hinblick auf die zeitliche Gesamtdauer des Konzeptes nicht 
wesentlich ins Gewicht fallen. Diese Beschwerden beziehen sich in jüngster 
Vergangenheit vor allem auf den Weihnachtsmarkt (Stand 12/2025). 
 
5. Platzspezifischer Auslastungsgrad/Verringerung der Belastung der 
Anwohnerschaft  
 
Das Vergabekonzept begrenzt die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf 
dem Chlodwigplatz, die länger als 4 Stunden (zzgl. Auf- und Abbau) dauern, auf 
maximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 
4 Tage (inkl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von 
insgesamt mehr als 9 Tagen werden aufgrund der höheren Einschränkungen für die 
Platznutzung wie 2 Veranstaltungen gezählt. Vor dem Hintergrund des in den Jahren 
2024 und 2025 monatlich durchgeführten Feierabendmarktes wurde die vorgenannte 
Regelung dahingehend ausgelegt, dass Veranstaltungen, die in Art und Umfang in 
gleichem Ausmaß und regelmäßig wiederkehrend über das Jahr verteilt stattfinden 
(Veranstaltungsreihen), als 1 Veranstaltung (bzw. 2 Veranstaltungen, wenn sie 
insgesamt mehr als 9 Tage dauern) gezählt werden. Die Durchführung dieser

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
6 
 
Veranstaltungen muss durch die BV 1 beschlossen werden. Ausgenommen von der 
Beschlusspflicht sind die Regelbeispiele unter Pkt. 9 des Vergabekonzeptes: 
 
- das jährlich traditionelle „Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an 
Weiberfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von 
Weiberfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) und  
- der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach)  
 
In dem zugrundeliegenden Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025 (Stand: 
03.12.2025) werden nach o. g. Berechnung 17 Veranstaltungen (Stand: 03.07.2025) 
auf dem Chlodwigplatz stattgefunden haben: 
 
2021: insgesamt 2 Veranstaltungen 
Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner 
Str./Chlodwigplatz e. V.) [zählt 2-fach]] 
 
2022: insgesamt 4 Veranstaltungen 
Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] 
Infomobil des Deutschen Bundestages (Veranstalter: Deutscher Bundestag) 
[zählt 1-fach] 
Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.) 
[zählt 2-fach] 
2023: insgesamt 3 Veranstaltungen 
Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] 
Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner 
Str./Chlodwigplatz e. V.) [zählt 2-fach] 
2024: insgesamt 4 Veranstaltungen 
Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] 
Feierabendmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner 
Str./Chlodwigplatz e. V.) [Veranstaltungsreihe mit insgesamt 6 Tagen, 
zählt 1-fach] 
Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.) 
[zählt 2-fach] 
2025: insgesamt 5 Veranstaltungen

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
7 
 
Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] 
Feierabendmarkt Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner 
Str./Chlodwigplatz e. V.) [Veranstaltungsreihe mit insgesamt 9 Tagen,  
zählt 2 -fach] 
Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner 
Str./Chlodwigplatz e. V.) [zählt 2-fach] 
 
Dementgegen ist besonders hervorzuheben, dass einige Veranstaltungen aus 
diversen Gründen nicht stattfinden konnten, weil die im Vergabekonzept 
aufgestellten Parameter nicht eingehalten werden konnten. Hier sind insbesondere  
 
- Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor 
Ort in den Vordergrund stellen 
- Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 
- Veranstaltungen, die nicht von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit 
einem besonderen örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von 
gesamtstädtischer Bedeutung sind 
- Veranstaltungen, die nicht der Pflege des historischen oder kulturellen 
Brauchtums der Südstadt dienen 
 
zu erwähnen. 
 
Aufgrund der Etablierung des Vergabekonzeptes und dessen Zulassungskriterien 
wurden diese wenigen Anfragen seitens der Verwaltung bereits in Vorgesprächen 
abgelehnt.  
 
Festzuhalten bleibt, dass im Bewertungszeitraum deutlich weniger Veranstaltungen 
auf der Platzfläche stattgefunden haben bzw. genehmigt wurden, als durch das 
Vergabekonzept grundsätzlich möglich wären. Allerdings muss erwähnt werden, 
dass lediglich durch die oben erwähnte Auslegung der Begrenzungsregelung bei 
Veranstaltungsreihen die zulässige Anzahl von nicht mehr als 7 Veranstaltungen pro 
Jahr eingehalten werden konnte. Dennoch befand sich die Belastung der 
Anwohnerschaft im o. g. Zeitraum in einem zumutbaren Ausmaß. Das hier bekannte 
Beschwerdeaufkommen in Bezug auf platzspezifische Veranstaltungen blieb bisher

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
8 
 
niedrig. 
 
Aufgrund der auch in der Südstadt zunehmenden sogenannten „Mediterranisierung“ 
konnte eine leichte Steigerung der Veranstaltungen seit der Fertigstellung der 
Neugestaltung des Chlodwigplatzes festgestellt werden. Mittlerweile haben sich 
wiederkehrende Veranstaltungen etabliert (Weihnachtsmarkt, Feierabendmarkt). Es 
ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der genehmigten Veranstaltungen in den 
kommenden Jahren leicht steigen könnte.  
 
6. Kurzzeitige Nutzung en 
 
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes mit nicht mehr als 4 Stunden (zzgl. Auf- 
und Abbau) in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel 
von Läufern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von 
Informationsständen etc. wurden lediglich in einem geringen Maß angefragt 
(hauptsächlich Informationsstände). 
 
7. Ausblick auf die Jahre 2026 bis 2030 
 
Unter Zugrundelegung einer 5-jährigen Gültigkeitsdauer wird das neu zu 
beschließende Vergabekonzept nunmehr einen Geltungszeitraum vom 01.01.2026 
bis zum 30.12.2030 erhalten. In diesem Zeitraum sind nach derzeitigem 
Kenntnisstand keine baulichen Veränderungen zu erwarten.  
 
8. Resümee der Verwaltung 
 
Aus Sicht der Verwaltung besteht lediglich ein geringfügiger Änderungsbedarf am 
Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt.  
 
Die Qualitätsziele des Vergabekonzeptes haben sich bewährt. Veranstaltungen, 
welche diese Ziele nicht erfüllen, können mit Verweis auf das Vergabekonzept 
abgelehnt werden, genehmigungsfähige Veranstaltungen können veranstaltet und 
ohne größere Belästigung der Anwohnerschaft durchgeführt werden.

Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 
 
9 
 
Die Verwaltung regt an, die bisher unter dem Punkt „Kurzzeitige Nutzungen“ 
genehmigten Nutzungen (hauptsächlich Informationsstände) in Zukunft nicht mehr 
auf 4 Stunden zu begrenzen, da sie von Art und Umfang keine nennenswerten 
Einschränkungen des Gemeingebrauchs und nur eine geringe Belastung der 
Anwohnerschaft nach sich ziehen. 
 
Es zeichnet sich u. a. durch bereits bei der Verwaltung vorliegende Anträge für das 
Jahr 2026 ab, dass die beiden in der Südstadt/Severinsviertel agierenden Vereine, 
Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V. (ABC e. V.) und 
Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V. (IGS e. V.) ähnliche 
Veranstaltungsreihen (Feierabendmarkt) auf dem Chlodwigplatz etablieren wollen, 
die Auswirkungen auf die Anzahl der möglichen Veranstaltungen haben können 
(Stand 12/2025). Hinsichtlich des Weihnachtsmarktes wechselten sich die beiden 
Vereine mit der Durchführung ab. Von der Verwaltung wird daher angeregt, im 
Rahmen ihrer Ausgleichs- und Verteilungsfunktion eine vergleichbare Regelung für 
die Feierabendmärkte zu finden, um konkurrierenden Veranstaltungsreihen und 
damit einer Überbeanspruchung des Chlodwigplatzes frühzeitig entgegenzuwirken.  
 
Darüber hinaus regt die Verwaltung an, die jüngsten Ergänzungen aus dem von der 
BV 1 am 04.11.2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes beschlossenen 
Änderungsantrag von B90/Die Grünen, Die Linke & SPD (AN/1303/2025) in Bezug 
auf den Erhalt der Barrierefreiheit, die Wegeführung, die Freihaltung der Sicht auf die 
denkmalgeschützte Severinstorburg sowie den Erhalt der Fahrradabstellplätze in das 
künftige Vergabekonzept generell aufzunehmen, sodass die Bedürfnisse 
insbesondere der Anwohnenden von den Veranstalterinnen und Veranstaltern 
bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens ausreichend Berücksichtigung 
finden.

Anlage 3 Synopse zur Änderung des Vergabekonzepts

9898 Zeichen

Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 
 
1 von 5 
 
Inhaltliche Änderungen auf Basis des für den Zeitraum 01.07.2021 – 30.12.2025 
geltenden Vergabekonzepts mit Stand vom 09.12.2025 
Begründung/ 
Erläuterungen 
Ursprungsfassung Änderungen (gelb markiert)  
Pkt. 5.1, Seite 4 – 5: Grundlegende Qualitätsziele  
Als wesentliches Steuerungsinstrument für 
die Qualitäts- und Sicherheitseinschätzung 
sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: 
 
- (bauliches und inhaltliches) 
Veranstaltungs-, Auf- und 
Abbaukonzept mit einem Zeitplan 
für die Veranstaltung selbst und die 
Auf- und Abbauzeiten 
- aussagefähiger, bemaßter 
Lageplan mit Einzeichnung 
sämtlicher Aufbauten, 
einschließlich Flucht- und 
Rettungswege, Bewegungs- und 
Aufstellflächen der Feuerwehr  
- ggf. ein veranstaltungs-
charakteristisches Sicherheits-
konzept 
- ggf. ein Hygienekonzept im 
Zusammenhang mit der SARS-
COV-2 Corona-Pandemie 
Als wesentliches Steuerungsinstrument für 
die Qualitäts- und Sicherheitseinschätzung 
sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: 
 
- (bauliches und inhaltliches) 
Veranstaltungs-, Auf- und 
Abbaukonzept mit einem Zeitplan 
für die Veranstaltung selbst und die 
Auf- und Abbauzeiten 
- aussagefähiger, bemaßter 
Lageplan mit Einzeichnung 
sämtlicher Aufbauten, 
einschließlich Flucht- und 
Rettungswege, Bewegungs- und 
Aufstellflächen der Feuerwehr  
- ggf. ein veranstaltungs-
charakteristisches Sicherheits-
konzept 
- ggf. ein Hygienekonzept im 
Zusammenhang mit der SARS-
COV-2 Corona-Pandemie 
- ggf. ein 
Schallschutzprognosegutachten 
 
Seit dem Ende der Corona-Pandemie sind die 
entsprechenden Coronaschutzverordnungen nicht 
mehr verlängert worden. Damit sind keine Corona-
Schutzmaßnahmen mehr erforderlich, sodass der 
Passus ersatzlos gestrichen werden kann. 
 
Mit der Aufnahme eines ggf. vorzulegenden, 
veranstaltungsspezifischen 
Schallschutzprognosegutachtens in das 
Vergabekonzept werden die Qualitäts- und 
Sicherheitseinschätzung um den Bereich 
Schallschutz bereits im Vorfeld des 
Genehmigungsverfahrens erweitert.

Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 
 
2 von 5 
 
Pkt. 5.3, Seite 5: Gestaltung der Veranstaltungsfläche/Zeltveranstaltungen  
Auch der Abstand zu den Bäumen muss 
ausreichend bemessen sein. 
Auch der Abstand zu den Bäumen muss 
ausreichend bemessen sein. 
 
Die Gestaltung der Veranstaltung hat 
Rücksicht auf die Bedürfnisse unbeteiligter 
Dritter zu nehmen, insbesondere im 
Hinblick auf Barrierefreiheit und 
Wegeführung, die uneingeschränkte Sicht 
auf die Severinstorburg sowie den 
dortigen Weinberg. Die auf der Platzfläche 
befindlichen Fahrradabstellplätze sind in 
einem zumutbaren Umfang durchgängig 
freizuhalten. 
Die nebenstehenden Ergänzungen finden 
Berücksichtigung aufgrund des von der BV 1 am 
04.11.2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes 
beschlossenen Änderungsantrags von B90/Die 
Grünen, Die Linke & SPD (AN/1303/2025). Um bei 
allen Veranstaltungen die Rücksicht auf die 
Bedürfnisse unbeteiligter Dritter sicherzustellen, ist 
die generelle Aufnahme dieser Ergänzungen in das 
Vergabekonzept zielführend.

Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 
 
3 von 5 
 
Pkt. 5.5, Seite 6: Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen  
Die höchstzulässige Anzahl von 
Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz 
beträgt maximal 7 Veranstaltungen pro 
Jahr. 
 
Im Regelfall soll eine Veranstaltung 
höchstens 4 Tage (inkl. Auf- und Abbau) 
dauern.  
 
Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr 
als 9 Tagen (inkl. Auf- und Abbau) werden 
aufgrund der höheren Einschränkung für 
die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen 
gezählt. 
Die höchstzulässige Anzahl von 
Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz 
beträgt maximal 7 Veranstaltungen pro 
Jahr.  
 
Im Regelfall soll eine Veranstaltung 
höchstens 4 Tage (inkl. Auf- und Abbau) 
dauern.  
 
Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr 
als 9 Tagen (inkl. Auf- und Abbau) werden 
aufgrund der höheren Einschränkung für 
die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen 
gezählt. Veranstaltungen, die in Art und 
Umfang im gleichen Ausmaß und 
regelmäßig wiederkehrend über das Jahr 
verteilt stattfinden (Veranstaltungsreihen), 
werden als 1 Veranstaltung (bzw. 2 
Veranstaltungen, wenn sie 
zusammengerechnet mehr als 9 Tage 
dauern) gezählt. 
Neben dem jährlich stattfindenden Weihnachtsmarkt, 
der zum Ende des Jahres in einem durchgehenden 
Zeitraum stattfindet, hat sich auch ein sog. 
„Feierabendmarkt“ etabliert. Dieser fand bisher 
monatlich (meist von April bis Oktober) an einem 
Tag statt.  
 
Dieser und ggf. weitere in den kommenden Jahren 
geplante Veranstaltungsreihen könnten bei strenger 
Auslegung des ursprünglichen Passus nicht 
stattfinden, da sonst die höchstzulässige Anzahl an 
Veranstaltungen (7) überschritten würde. 
 
Nach den Erfahrungen aus den Jahren 2024 und 
2025 hat die regelmäßige Ausrichtung – trotz der 
deutlich erhöhten Anzahl an eigentlichen 
Veranstaltungstagen – keine negativen 
Auswirkungen auf den öffentlichen Raum oder die 
Anliegerinnen und Anlieger zur Folge gehabt. 
Vielmehr hat die regelmäßige Ausrichtung in der 
Bevölkerung positiven Anklang gefunden. 
 
Um zukünftig weiterhin derartige 
Veranstaltungsreihen gemäß den Vorgaben des 
Vergabekonzeptes zu ermöglichen, soll der 
entsprechende Passus erweitert und die Auslegung 
der Begrenzungsregelung schriftlich festgehalten 
werden.

Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 
 
4 von 5 
 
Pkt. 6, Seite 7: Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen  
Kommerzielle Informations-
veranstaltungen sowie Verkaufs- und 
Werbeveranstaltungen von Unternehmen 
mit Gewinnerzielungsabsichten sind auf 
dem Chlodwigplatz ausgeschlossen, 
sofern nicht ein besonderer Bezug zu 
öffentlichen Aufgaben der Daseins-
vorsorge oder den unmittelbaren 
Anliegerinnen und Anliegern besteht bzw. 
es sich nicht um eine Veranstaltung von 
besonderer kommunaler Bedeutung 
handelt. Für einen zulässigen Zweck ist 
die Beauftragung kommerzieller 
Unternehmen beziehungsweise Dritter 
 
Kommerzielle Informations-
veranstaltungen sowie Verkaufs- und 
Werbeveranstaltungen von Unternehmen 
mit Gewinnerzielungsabsichten sind auf 
dem Chlodwigplatz ausgeschlossen, 
sofern nicht ein besonderer Bezug zu 
öffentlichen Aufgaben der Daseins-
vorsorge oder den unmittelbaren 
Anliegerinnen und Anliegern besteht bzw. 
es sich nicht um eine Veranstaltung von 
besonderer kommunaler Bedeutung 
handelt. Für einen zulässigen Zweck ist 
die Beauftragung kommerzieller 
Unternehmen beziehungsweise Dritter 
Der zu streichende Passus war bereits in früheren 
Versionen unvollständig.

Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 
 
5 von 5 
 
Pkt. 12.1.2., Seite 8: Kurzzeitige Nutzungen  
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwig-
platzes, die einen örtlichen Bezug zur 
Südstadt haben und in Form von 
 
- Fototerminen oder Bericht-
erstattungen der Medien, 
- Start/Ziel von Läufen/Radrennen 
und Motorradkorsos, 
- Kunstaktionen, 
- Aufstellung von Informations-
ständen etc.,  
 
die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden 
(zuzüglich Auf- und Abbauzeiten am 
Veranstaltungstag) beanspruchen, fallen 
als Geschäfte der laufenden Verwaltung 
nicht in die Entscheidungszuständigkeit 
der Bezirksvertretung Innenstadt und 
können daher von der Verwaltung 
unmittelbar genehmigt werden. Der 
Bezirksvertretung Innenstadt wird bei 
Vergaben nach Punkt 12.2 zusätzlich eine 
Übersicht der bisher für diesen Platz 
genehmigten kurzeitigen Nutzungen zur 
Verfügung gestellt. 
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwig-
platzes, die einen örtlichen Bezug zur 
Südstadt haben und in Form von 
 
- Fototerminen oder Bericht-
erstattungen der Medien, 
- Start/Ziel von Läufen/Radrennen 
und Motorradkorsos, 
- Kunstaktionen, 
- Aufstellung von 
Informationsständen und 
Vergleichbarem ohne 
gewerblichen/kommerziellen 
Hintergrund etc.,  
 
die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden 
(zuzüglich Auf- und Abbauzeiten am 
Veranstaltungstag) beanspruchen, fallen 
als Geschäfte der laufenden Verwaltung 
nicht in die Entscheidungszuständigkeit 
der Bezirksvertretung Innenstadt und 
können daher von der Verwaltung 
unmittelbar genehmigt werden. Der 
Bezirksvertretung Innenstadt wird bei 
Vergaben nach Punkt 12.2 zusätzlich eine 
Übersicht der bisher für diesen Platz 
genehmigten kurzeitigen Nutzungen zur 
Verfügung gestellt. 
 
Ein örtlicher Bezug zur Südstadt darf bei den 
nebenstehenden Nutzungen mit lediglich 
geringfügigen Einschränkungen des 
Gemeingebrauchs keine Voraussetzung sein. 
Insbesondere gemeinnützigen Vereinen, die nicht 
nur lokal tätig sind, müsste die Platznutzung sonst 
verwehrt werden. 
 
Die Aufhebung der maximalen Dauer von 4 Stunden 
für die nebenstehenden Nutzungen stellt aufgrund 
der ohnehin geringfügigen Einschränkungen bzw. 
Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und die 
Anliegerinnen und Anlieger keine zusätzliche 
Belastung dar.  
 
 
Anmerkung: Redaktionelle Änderungen sind nicht aufgeführt.

Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 2026-2030

21689 Zeichen

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   1 von 11 
 
Vergabekonzept für Veranstaltungen  
auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 
 
 Seite 
Inhaltsverzeichnis 1-2 
1. Anlass / Ausgangslage        3 
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage      3 
3. Räumlicher Geltungsbereich       3 
4. Nicht erfasste Veranstaltungen      3 
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes    4 
5.1 Grundlegende Qualitätsziele      4 
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses    5 
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen  5 
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot     6 
5.5 Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von 
  Veranstaltungen       6 
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen    6 
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen      6 
8. Außengastronomie        7 
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen    7 
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen     7 
11. Bedingungen und Auflagen       7 
12. Entscheidungszuständigkeiten      8 
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   2 von 11 
der laufenden Verwaltung       8 
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele    8 
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen      8 
12.2 Entscheidungszuständigkeit der  
Bezirksvertretung Innenstadt      9 
13. Verfahrensregelungen        9 
13.1 Beweissicherungsverfahren      9 
13.2 Sonstiges        10 
14. Berichtspflichten        10 
15. Salvatorische Klausel        10 
Anlagen

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   3 von 11 
1. Anlass/Ausgangslage 
 
 Der Chlodwigplatz hat für die Südstadt eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Köln sieht 
es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und namentlich den Chlodwigplatz qua-
litätsvoll zu gestalten. Der Platz ist zunächst im städtebaulichen Kontext als eine be-
sonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu verstehen, die 
dem öffentlichen Leben dient und primär Stadtraum/Freiraum bedeutet. Bürgerinnen 
und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher sollen freien Platzraum als Ort städti-
scher Identifikation erleben können.  
 
Aus der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der Wunsch nach der Regelung einer qua-
litätsvollen Nutzung des Platzes geäußert.  
 
 Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und mögliche Nutzungskonflikte bereits im 
Vorfeld möglichst zu minimieren, soll das vorliegende Vergabekonzept die Art der Ver-
anstaltungen präzisieren. Zusätzlich sollen deren Anzahl, Dauer und Umfang auf dem 
Chlodwigplatz anhand von objektiven Qualitätskriterien begrenzt werden. Dadurch sol-
len einerseits weiterhin attraktive Veranstaltungen im Zentrum der Südstadt möglich 
sein und andererseits die Einschränkungen für die Allgemeinheit so gering wie möglich 
zu halten.  
 
2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 
 
Sofern die begehrte Nutzung des öffentlichen Straßenlandes über den Gemeinge-
brauch hinausgeht, wird i.d.R. eine Erlaubnis zur Sondernutzung benötigt. Bei der Er-
teilung, einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßen-
land handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die alle für und 
gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu berücksichtigen hat. Der Antragsstel-
ler hat nach § 18 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen 
(StrWG NRW) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, unter Be-
rücksichtigung des Artikels 3 des Grundgesetzes, in der jeweils gültigen Fassung, ei-
nen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. 
 
Die festzulegenden Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Gebühren-
ordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie der allgemeinen Verwaltungsgebüh-
renordnung NRW erhoben. Die zu erhebenden Sondernutzungsgebühren richten sich 
nach dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren 
an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom 28.10.2008, in den jeweils gül-
tigen Fassungen.  
 
Nutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegen den Bestimmungen der §§ 
29, 32, 33 und 46 der Straßenverkehrsordnung, den §§ 18, 59 des Straßen- und We-
gegesetzes NRW, § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für 
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung, sowie der allge-
meinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den jeweils gültigen Fassungen. 
 
3. Räumlicher Geltungsbereich 
 
Die Regelung des Nutzungskonzeptes gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplat-
zes, innerhalb der Baumscheiben (siehe amtl. Katasterplan Anlage 1). 
 
4. Nicht erfasste Veranstaltungen

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   4 von 11 
Folgende Veranstaltungen unterliegen nicht der Regelungen des vorliegenden Verga-
bekonzeptes: 
 
 Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38, sowie 5 und 3 des Grundgesetzes 
aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische 
Grundordnung besonderen Schutz genießen (z.B. Wahlkampfveranstaltungen) 
 
 grundgesetzlich geschützte Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 
(Kundgebungen und Aufmärsche)  
 
 Durchführung von Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen 
 
5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes 
 
Die nachstehend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder Vergabe 
des Chlodwigplatzes für die Durchführung vom Veranstalter zugrunde zu legen. 
 
5.1 Grundlegende Qualitätsziele 
 
Der Chlodwigplatz steht aufgrund seiner besonderen Bedeutung im Stadtbezirk und im 
Hinblick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein für Veranstaltungen 
zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist: 
 
 Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit be-
zirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der 
Südstadt) 
 
 Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung 
 
 Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der 
Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt 
 
 Förderung der Brauchtumspflege 
 
 Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen 
 
 Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung 
 
 Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen 
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus 
 
Jede für den Chlodwigplatz beantragte Veranstaltung ist auf ihre Vereinbarkeit mit den 
o.g. allgemeinen Kriterien hin zu prüfen.  
 
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben 
über die Programminhalte, die anzusprechende Zielgruppe und Daten der Veranstal-
tungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Als wesentliches Steuerungsinstrument für 
die Qualität- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: 
 
 (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem 
Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   5 von 11 
 aussagefähiger, bemaßter Lageplan und Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, 
einschließlich Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der 
Feuerwehr 
 
 ggf. ein veranstaltungscharakteristisches Sicherheitskonzept 
 
 ggf. ein Schallschutzprognosegutachten 
 
5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses 
 
Die Beanspruchung des Chlodwigplatzes darf nur den Veranstaltungen vorbehalten 
bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse 
widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Zielgruppen zulassen und hin-
sichtlich der städtischen Imageförderung nur von untergeordneter Bedeutung sind so-
wie kommerzielle Veranstaltungen, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungsein-
richtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen. 
 
Entsprechend der Zielsetzung dieses Nutzungskonzeptes hat der jeweilige Veranstal-
ter darzulegen, dass für seine Veranstaltung eine Nutzung der vorhandenen Infrastruk-
tur in der Südstadt in Form einer Hallen- oder Saalveranstaltung nicht möglich ist.  
 
Daneben ist durch den Veranstalter darzulegen, weshalb andere öffentliche oder pri-
vate Plätze neben dem Chlodwigplatz für die geplante Veranstaltung nicht in Betracht 
kommen. 
 
5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 
 
Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der 
Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein. 
Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und Ständen, die keine Abschottung 
zum Umfeld (z.B. durch Rückfronten der Aufbauten), sondern eine offene Gestaltung 
erkennen lassen müssen; dabei aber sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten 
als auch die Abgrenzungen einer Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. 
Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. 
 
Die Gestaltung der Veranstaltung hat Rücksicht auf die Bedürfnisse unbeteiligter Dritter 
zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Wegeführung, die unein-
geschränkte Sicht auf die Severinstorburg sowie den dortigen Weinberg. Die auf der 
Platzfläche befindlichen Fahrradabstellplätze sind in einem zumutbaren Umfang durch-
gängig freizuhalten. 
 
Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen erforderlicher Aufbau-
ten (Tribünen, Bestuhlung, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer Sondernut-
zungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen 
durch den Veranstalter zu klären. Zudem sind die Auswirkungen der Veranstaltung hin-
sichtlich ihrer Lärmemissionen vor der Genehmigung darzulegen. 
 
Zeltveranstaltungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das Erscheinungsbild, We-
gebeziehungen und die Sichtachsen des Chlodwigplatzes. Entsprechend der Zielset-
zung soll der Chlodwigplatz primär Freifläche im Stadtraum darstellen und nicht durch 
Zeltaufbauten seine Funktion als Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Bei der Geneh-
migung von Veranstaltungen ist daher auf eine geringstmögliche Einschränkung des

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   6 von 11 
Gemeingebrauchs der Platzfläche zu achten. Zur Sicherstellung des Stadtraumcharak-
ters und des Gemeingebrauchs soll auf die Verwendung von Großraumzelten verzich-
tet werden. Der Platz soll grundsätzlich während Veranstaltungen für die Öffentlichkeit 
zugänglich sein. 
 
Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr aufwändig und 
ebenfalls dazu geeignet, nicht nur das Bild des Platzes (bei Sicherung mit großer 
Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Sicherung mit tiefer Befesti-
gung) zu beschädigen. Daher ist eine Verankerung von Zelten im Bodenbelag des 
Chlodwigplatzes nicht gestattet. 
 
Deshalb wird auf dem Chlodwigplatz keine Großzeltveranstaltung zugelassen.  
 
Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche Über-
dachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände (beispielsweise Infostände, Wahl-
kampfstände etc.) genutzt werden. 
 
5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 
 
Aufgrund des hohen Anteils an Wohnbevölkerung in der Südstadt muss hier ein stren-
ger Maßstab an Veranstaltungen gelegt werden, um die Belastung für Anwohner und 
Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse möglichst gering zu 
halten.  
 
Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohnerschutz. 
 
5.5 Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 
 
Die Vergabe des Chlodwigplatzes für eine Veranstaltung ist abhängig von der geplan-
ten Dauer und der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belastung für 
die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden zu mini-
mieren. 
 
Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt maxi-
mal 7 Veranstaltungen pro Jahr. 
 
Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. 
 
Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (inkl. Auf- und Abbau) werden 
aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen ge-
zählt. Veranstaltungen, die in Art und Umfang im gleichen Ausmaß und regelmäßig 
wiederkehrend über das Jahr verteilt stattfinden (Veranstaltungsreihen), werden als 1 
Veranstaltung (bzw. 2 Veranstaltungen, wenn sie zusammengerechnet mehr als 9 
Tage dauern) gezählt. 
 
Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf 
die geringstmögliche Zeit zu beschränken. 
 
Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von 
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzen-
den Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der 
Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprogno-
segutachten anzufordern. Das Gutachten wird von einer von ihm zu beauftragenden

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   7 von 11 
und anerkannten Akustikfirma hinsichtlich der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden 
Lärmbelastung erstellt. 
 
6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 
 
Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Verkaufs- und Werbeveranstaltungen 
von Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind auf dem Chlodwigplatz ausge-
schlossen, sofern nicht ein besonderer Bezug zu öffentlichen Aufgaben der Daseins-
vorsorge oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht bzw. es sich 
nicht um eine Veranstaltung von besonderer kommunaler Bedeutung handelt.  
 
7. Zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
 Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der 
Südstadt dienen 
 
 Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonde-
ren örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung 
 
 Weihnachtsmarkt 
 
8. Außengastronomie 
 
Aufbauten eventueller Außengastronomien dürfen auf der Platzfläche nur ohne feste 
Bodenverankerungen erfolgen, sodass bei Veranstaltungen die Außengastronomieflä-
chen kurzfristig geräumt werden können. 
 
9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
In dem unter Punkt 5.5 genannten Veranstaltungskontingent sind generell wiederkeh-
rend Veranstaltungen wie, 
 
 das jährlich traditionelle “Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an Wei-
berfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von Wei-
berfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) und 
 
 der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach) 
 
erfasst.  
 
10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
1. Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort 
in den Vordergrund stellen 
2. Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 
3. Veranstaltungen mit kommerziellem Hintergrund 
4. Zirkusveranstaltungen 
5. Großzeltveranstaltungen

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   8 von 11 
11. Bedingungen und Auflagen 
 
 Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen mindestens zwei veranstal-
tungsfreie Wochenenden liegen.  
 Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und Feier-
tagen sind nicht gestattet.  
 Eine Querungsmöglichkeit über den Chlodwigplatz für Fußgängerinnen und Fuß-
gänger muss bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. Bei mehrtägigen Veran-
staltungen ist eine Einhausung ausnahmsweise zulässig, wenn die Veranstal-
tungsart oder die Aufbauten dies erforderlich machen. In diesem Fall ist von 
06:00 Uhr morgens bis zum Veranstaltungsbeginn eine Querung zwischen der 
Severinstorburg und dem Haltestellen-/Wartebereich der KVB AG im südlichen 
Bereich des Platzes zu gewährleisten. 
Die Einhausung ist dabei optisch ansprechend und der Umgebung angepasst zu 
gestalten, damit das Gesamtbild des Platzes nicht leidet.  
 Der Haltestellen-/Wartebereich sowie der fahrplangebundene Linienverkehr der 
KVB AG insbesondere im Bereich Chlodwigplatz darf durch die Aufbauten/Nut-
zung/Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Der Haltestellen-
/Wartebereich ist von jeglichen Aufbauten freizuhalten 
 Die Sicherheit der U-Bahn-Station darf nicht beeinträchtigt werden (Löschwasser-
einspeisung, Rauchabzug und Fluchtwege müssen freigehalten werden  
 Die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station mittels Aufzug und Treppe ist in angemes-
sener Weise durch ausreichende Durchgangsbreiten zu berücksichtigen. 
 Die Platzfläche kann für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 
12 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2) ohne besondere Erlaubnis/Abstimmung er-
folgen 
 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen bis 40 Ton-
nen sowie Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse dürfen die Platzfläche nur nach 
vorheriger gesonderter Abstimmung, mit besonderen Auflagen und Erlaubnis des 
Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung befahren. 
 Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen dürfen den Platz nicht be-
fahren. 
 
12. Entscheidungszuständigkeiten 
 
12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 
12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 
Sofern dieses Vergabekonzept unter Ziffer 9 spezifische Veranstaltungen als „zulas-
sungsfähige Regelbeispiele“ benennt, bedürfen diese – mit Ausnahme des Weih-
nachtsmarktes - keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung der Bezirksvertretung In-
nenstadt. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf die Verwaltung 
übertragen. 
 
12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen 
Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes in Form von 
 
 Fototerminen oder Berichterstattungen der Medien,  
 Start/Ziel von Läufen/Radrennen und Motorradkorsi,  
 Kunstaktionen,

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   9 von 11 
 Informationsständen und Vergleichbarem ohne gewerblichen/kommerziellen 
Hintergrund 
 
fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Entscheidungszuständigkeit 
der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher von der Verwaltung unmittelbar ge-
nehmigt werden. Der Bezirksvertretung Innenstadt wird bei Vergaben nach Punkt 12.2 
zusätzlich eine Übersicht der bisher für diesen Platz genehmigten kurzeitigen Nutzun-
gen zur Verfügung gestellt.  
 
12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt 
Über die Zulassung aller anderen Veranstaltungen inklusive des Weihnachtsmarktes 
entscheidet die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird in diesem Falle der 
Bezirksvertretung Innenstadt einen Beschlussvorschlag vorlegen.  
 
13. Verfahrensregelungen 
 
13.1 Beweissicherungsverfahren 
Um ggf. Schäden am öffentlichen Eigentum, die im Zusammenhang mit der Durchfüh-
rung von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz entstanden sind, dem Veranstalter 
nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Beginn und nach Beendi-
gung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Unterhaltung der Plätze zuständi-
gen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 
 
Durch Festlegung von Bedingungen  
 
 wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er haf-
tet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder Dritten 
während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbe-
sondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platzfläche, der Zufahr-
ten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst Zubehör entstehen, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist; 
 
 haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, die 
im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne Rücksicht da-
rauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht worden sind, so-
fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver-
anstaltung entstanden ist; 
 
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden ausschließlich 
seitens der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) auf Kosten des 
Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht nachweist, dass der 
Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden 
ist. 
 
Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Evtl. ent-
stehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und Geltendmachung (Angebots-
einholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) werden separat angefordert.

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   10 von 11 
Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer eine 
Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Erlaubnisbehörde vor-
zulegen.  
 
13.2 Sonstiges  
Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den je-
weiligen Antrag einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen 
Stand der Platzvergaben. 
 
Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Inte-
ressengemeinschaften) sind vor der Veranstaltung durch den Veranstalter in angemes-
sener Form zu informieren.  
 
14. Berichtspflichten 
 
Die bisherigen Erfahrungen anderer Vergabekonzepte haben gezeigt, dass eine regel-
mäßige Überprüfung der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer Ent-
wicklungen sinnvoll und notwendig ist. Daher wird der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
künftig im 5-jährigen Turnus ein Erfahrungsbericht vorgelegt.  
 
15. Salvatorische Klausel  
 
Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder un-
durchführbar sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen die-
ses Vergabekonzeptes unberührt.

Anlage 4 
 
Vergabekonzept Chlodwigplatz   11 von 11 
Anlage 1 – Katasterplan Chlodwigplatz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2803 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 3515/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt 
vom 01.01.2026 bis 30.12.2030  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) nimmt den Erfahrungsbericht zum Vergabekonzept für 
Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025 
(Anlage 2) zur Kenntnis.  
 
2. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschließt die als Anlage 4 beigefügte weiterentwi-
ckelte Fassung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der 
Kölner Südstadt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.12.2030“.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) im 2. Quartal 2030 
einen Erfahrungsbericht über das Vergabekonzept sowie einen Vorschlag für ein gegebe-
nenfalls weiterzuentwickelndes Konzept ab 01.01.2031 vorzulegen.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschloss am 11.03.2021 das „Vergabekonzept für 
Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum 
01.07.2021 bis 30.12.2025“ in der zurzeit gültigen Fassung. Gleichzeitig wurde die Ver-
waltung beauftragt, einen Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept und et-
waige Verbesserungsvorschläge für die Fortschreibung vorzulegen. 
 
2. Der verwaltungsintern abgestimmte Erfahrungsbericht mit den Anlagen zum Erfahrungs-
bericht ist als Anlage 2 beigefügt. Hieraus ergibt sich der darin genannte Änderungsbe-
darf für die Fortschreibung des Vergabekonzeptes. 
 
Eine Synopse, die die inhaltlichen Änderungen des neuen und alten Vergabekonzeptes 
gegenüberstellt, ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Das fortgeschriebene Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in 
der Kölner Südstadt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.12.2030 ist als Anlage 4 beige-
fügt.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Anlage 2: Erfahrungsbericht zum Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlod-
wigplatz für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.12.2025 
 
Anlage 3: Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem 
Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 
30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 
30.12.2030 
 
Anlage 4: Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Süd-
stadt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1493 Zeichen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Dem Inhalt des fortgeschriebenen Vergabekonzeptes Chlodwigplatz ist bereits ein verwaltungsinternes 
und -externes Stellungnahmeverfahren vorausgegangen. In diesem Zusammenhang wurden Vorschläge 
unter anderem der in der Südstadt tätigen Vereine „Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.“ sowie 
„Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V.“ eingeholt und sind nach interner 
Abstimmung eingeflossen. Bei einer weitergehenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht zu erwarten, 
dass signifikante Verbesserungen zum Wohle der Allgemeinheit in einem vertretbaren Zeitraum 
einfließen. Die bisherige Praxis der Umsetzung des Vergabekonzeptes hat sich zudem bewährt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3515/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.02.2026
Erstellt
09.12.2025 10:46