3515/2025
Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt vom 01.01.2026 bis 30.12.2030
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Anlage 2 Erfahrungsbericht Chlodwigplatz 2025
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Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 1 Erfahrungsbericht zum Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025 Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 2 2. Historie 3 3. Allgemeines 4 4. Lärmschutz 4 5. Platzspezifischer Auslastungsgrad / 5 Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft 6. Kurzzeitige Nutzung 6 7. Ausblick auf die Jahre 2026 bis 2030 7 8. Resümee 7 Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 3 1. Vorwort Die Vorlage des Erfahrungsberichtes erfolgt vor dem Hintergrund der am 14.09.2025 stattgefundenen Kommunalwahl und der damit einhergehenden neuen Zusammensetzung der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) mit ihrer konstituierenden Sitzung am 04.11.2025 für die Sitzung am 29.01.2026. Dies gilt ebenfalls für den Beschluss des künftigen Vergabekonzeptes für den Chlodwigplatz für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.12.2030, womit seitens der Verwaltung sichergestellt wurde, dass zum einen nicht mehr die damalige BV 1 über das Vergabekonzept, das zeitlich in den Zeitraum der neu gewählten BV 1 fällt, entscheiden konnte, und zum anderen die Ergänzungen und Erkenntnisse aus dem jüngsten Änderungsantrag vom 04.11.2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes von B90/Die Grünen, Die Linke & SPD (AN/1303/2025) für die Bewertung und Anpassung des Konzeptes Berücksichtigung finden konnten. 2. Historie Am 11.03.2021 beschloss die BV 1 das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt“ für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach diesem Konzept zu verfahren und vor dessen Ablauf einen Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept vorzulegen. Anlass für die ursprüngliche Ausarbeitung eines Vergabekonzeptes war die bauliche Neugestaltung des Chlodwigplatzes mit Fertigstellung im Jahr 2017. Das Vergabekonzept enthält u.a. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes, regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Durchführung von Veranstaltungen und benennt Zuständigkeiten bei der Vergabe sowie Bedingungen und Auflagen für Veranstalterinnen und Veranstalter. Die nachfolgend genannten allgemeinen Qualitätsziele sind bei jeder Vergabe des Chlodwigplatzes für die Durchführung von Veranstaltungen zugrunde zu legen: Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 4 Exklusivität, d. h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit bezirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der Südstadt) Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketings der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt Förderung der Brauchtumspflege Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus Die Qualitätsziele sind alternativ und nicht additiv zu verstehen. Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat die Veranstalterin oder der Veranstalter konkrete Angaben über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und Daten zur Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. 3. Allgemeines Der Chlodwigplatz ist mit seiner attraktiven Lage in der Südstadt eine beliebte Fläche für Veranstaltungen jeglicher Art. Die historische Severinstorburg an der Nordseite der Platzfläche sowie die Bonner Straße und die Severinstraße mit einem ausgeprägten Einzelhandel und diversen gastronomischen Betrieben prägen das Bild der Südstadt. Der Chlodwigplatz bildet die infrastrukturelle und verbindende Mitte des Veedels. Seit der baulichen Neugestaltung des Platzes mit Fertigstellung im Frühjahr 2017 lädt auch das optische Erscheinungsbild zu einem längeren Verweilen ein. Das Nutzungskonzept gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplatzes innerhalb der Baumscheiben. Die vom Vergabekonzept geregelte Platzfläche beträgt ca. 1.200 m². Die umliegende Bebauung besteht aus Geschäfts- und Wohngebäuden sowie der historischen Severinstorburg. Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 5 4. Lärmschutz Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung von der Veranstalterin oder dem Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprognosegutachten einer von ihr oder ihm zu beauftragenden anerkannten Akustikfirma hinsichtlich der bei ihrer oder seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastungen anzufordern. Während des derzeit laufenden Zeitraums des Vergabekonzeptes seit dem 01.07.2021 wurde bis zum derzeitigen Zeitpunkt für keine der beantragten und durchgeführten Veranstaltungen die Vorlage eines Schallschutzprognosegutachtens erforderlich. Es sind im genannten Zeitraum lediglich einzelne Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern zu einzelnen Veranstaltungen bei der Verwaltung eingegangen, die im Hinblick auf die zeitliche Gesamtdauer des Konzeptes nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Diese Beschwerden beziehen sich in jüngster Vergangenheit vor allem auf den Weihnachtsmarkt (Stand 12/2025). 5. Platzspezifischer Auslastungsgrad/Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft Das Vergabekonzept begrenzt die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz, die länger als 4 Stunden (zzgl. Auf- und Abbau) dauern, auf maximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (inkl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von insgesamt mehr als 9 Tagen werden aufgrund der höheren Einschränkungen für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen gezählt. Vor dem Hintergrund des in den Jahren 2024 und 2025 monatlich durchgeführten Feierabendmarktes wurde die vorgenannte Regelung dahingehend ausgelegt, dass Veranstaltungen, die in Art und Umfang in gleichem Ausmaß und regelmäßig wiederkehrend über das Jahr verteilt stattfinden (Veranstaltungsreihen), als 1 Veranstaltung (bzw. 2 Veranstaltungen, wenn sie insgesamt mehr als 9 Tage dauern) gezählt werden. Die Durchführung dieser Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 6 Veranstaltungen muss durch die BV 1 beschlossen werden. Ausgenommen von der Beschlusspflicht sind die Regelbeispiele unter Pkt. 9 des Vergabekonzeptes: - das jährlich traditionelle „Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an Weiberfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von Weiberfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) und - der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach) In dem zugrundeliegenden Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025 (Stand: 03.12.2025) werden nach o. g. Berechnung 17 Veranstaltungen (Stand: 03.07.2025) auf dem Chlodwigplatz stattgefunden haben: 2021: insgesamt 2 Veranstaltungen Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V.) [zählt 2-fach]] 2022: insgesamt 4 Veranstaltungen Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] Infomobil des Deutschen Bundestages (Veranstalter: Deutscher Bundestag) [zählt 1-fach] Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.) [zählt 2-fach] 2023: insgesamt 3 Veranstaltungen Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V.) [zählt 2-fach] 2024: insgesamt 4 Veranstaltungen Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] Feierabendmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V.) [Veranstaltungsreihe mit insgesamt 6 Tagen, zählt 1-fach] Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.) [zählt 2-fach] 2025: insgesamt 5 Veranstaltungen Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 7 Spill an d’r Vringspooz/Karneval [zählt 1-fach] Feierabendmarkt Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V.) [Veranstaltungsreihe mit insgesamt 9 Tagen, zählt 2 -fach] Weihnachtsmarkt (Veranstalter: Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V.) [zählt 2-fach] Dementgegen ist besonders hervorzuheben, dass einige Veranstaltungen aus diversen Gründen nicht stattfinden konnten, weil die im Vergabekonzept aufgestellten Parameter nicht eingehalten werden konnten. Hier sind insbesondere - Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort in den Vordergrund stellen - Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen - Veranstaltungen, die nicht von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonderen örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung sind - Veranstaltungen, die nicht der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der Südstadt dienen zu erwähnen. Aufgrund der Etablierung des Vergabekonzeptes und dessen Zulassungskriterien wurden diese wenigen Anfragen seitens der Verwaltung bereits in Vorgesprächen abgelehnt. Festzuhalten bleibt, dass im Bewertungszeitraum deutlich weniger Veranstaltungen auf der Platzfläche stattgefunden haben bzw. genehmigt wurden, als durch das Vergabekonzept grundsätzlich möglich wären. Allerdings muss erwähnt werden, dass lediglich durch die oben erwähnte Auslegung der Begrenzungsregelung bei Veranstaltungsreihen die zulässige Anzahl von nicht mehr als 7 Veranstaltungen pro Jahr eingehalten werden konnte. Dennoch befand sich die Belastung der Anwohnerschaft im o. g. Zeitraum in einem zumutbaren Ausmaß. Das hier bekannte Beschwerdeaufkommen in Bezug auf platzspezifische Veranstaltungen blieb bisher Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 8 niedrig. Aufgrund der auch in der Südstadt zunehmenden sogenannten „Mediterranisierung“ konnte eine leichte Steigerung der Veranstaltungen seit der Fertigstellung der Neugestaltung des Chlodwigplatzes festgestellt werden. Mittlerweile haben sich wiederkehrende Veranstaltungen etabliert (Weihnachtsmarkt, Feierabendmarkt). Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der genehmigten Veranstaltungen in den kommenden Jahren leicht steigen könnte. 6. Kurzzeitige Nutzung en Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes mit nicht mehr als 4 Stunden (zzgl. Auf- und Abbau) in Form von Fototerminen, Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läufern/Radfahrern, Motorradkorso, Kunstaktionen, Aufstellung von Informationsständen etc. wurden lediglich in einem geringen Maß angefragt (hauptsächlich Informationsstände). 7. Ausblick auf die Jahre 2026 bis 2030 Unter Zugrundelegung einer 5-jährigen Gültigkeitsdauer wird das neu zu beschließende Vergabekonzept nunmehr einen Geltungszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 30.12.2030 erhalten. In diesem Zeitraum sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine baulichen Veränderungen zu erwarten. 8. Resümee der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung besteht lediglich ein geringfügiger Änderungsbedarf am Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt. Die Qualitätsziele des Vergabekonzeptes haben sich bewährt. Veranstaltungen, welche diese Ziele nicht erfüllen, können mit Verweis auf das Vergabekonzept abgelehnt werden, genehmigungsfähige Veranstaltungen können veranstaltet und ohne größere Belästigung der Anwohnerschaft durchgeführt werden. Anlage 2: Erfahrungsbericht Vergabekonzept Chlodwigplatz 07/2021 – 12/2025 9 Die Verwaltung regt an, die bisher unter dem Punkt „Kurzzeitige Nutzungen“ genehmigten Nutzungen (hauptsächlich Informationsstände) in Zukunft nicht mehr auf 4 Stunden zu begrenzen, da sie von Art und Umfang keine nennenswerten Einschränkungen des Gemeingebrauchs und nur eine geringe Belastung der Anwohnerschaft nach sich ziehen. Es zeichnet sich u. a. durch bereits bei der Verwaltung vorliegende Anträge für das Jahr 2026 ab, dass die beiden in der Südstadt/Severinsviertel agierenden Vereine, Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V. (ABC e. V.) und Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V. (IGS e. V.) ähnliche Veranstaltungsreihen (Feierabendmarkt) auf dem Chlodwigplatz etablieren wollen, die Auswirkungen auf die Anzahl der möglichen Veranstaltungen haben können (Stand 12/2025). Hinsichtlich des Weihnachtsmarktes wechselten sich die beiden Vereine mit der Durchführung ab. Von der Verwaltung wird daher angeregt, im Rahmen ihrer Ausgleichs- und Verteilungsfunktion eine vergleichbare Regelung für die Feierabendmärkte zu finden, um konkurrierenden Veranstaltungsreihen und damit einer Überbeanspruchung des Chlodwigplatzes frühzeitig entgegenzuwirken. Darüber hinaus regt die Verwaltung an, die jüngsten Ergänzungen aus dem von der BV 1 am 04.11.2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes beschlossenen Änderungsantrag von B90/Die Grünen, Die Linke & SPD (AN/1303/2025) in Bezug auf den Erhalt der Barrierefreiheit, die Wegeführung, die Freihaltung der Sicht auf die denkmalgeschützte Severinstorburg sowie den Erhalt der Fahrradabstellplätze in das künftige Vergabekonzept generell aufzunehmen, sodass die Bedürfnisse insbesondere der Anwohnenden von den Veranstalterinnen und Veranstaltern bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens ausreichend Berücksichtigung finden.
Anlage 3 Synopse zur Änderung des Vergabekonzepts
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Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 1 von 5 Inhaltliche Änderungen auf Basis des für den Zeitraum 01.07.2021 – 30.12.2025 geltenden Vergabekonzepts mit Stand vom 09.12.2025 Begründung/ Erläuterungen Ursprungsfassung Änderungen (gelb markiert) Pkt. 5.1, Seite 4 – 5: Grundlegende Qualitätsziele Als wesentliches Steuerungsinstrument für die Qualitäts- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: - (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten - aussagefähiger, bemaßter Lageplan mit Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr - ggf. ein veranstaltungs- charakteristisches Sicherheits- konzept - ggf. ein Hygienekonzept im Zusammenhang mit der SARS- COV-2 Corona-Pandemie Als wesentliches Steuerungsinstrument für die Qualitäts- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: - (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten - aussagefähiger, bemaßter Lageplan mit Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr - ggf. ein veranstaltungs- charakteristisches Sicherheits- konzept - ggf. ein Hygienekonzept im Zusammenhang mit der SARS- COV-2 Corona-Pandemie - ggf. ein Schallschutzprognosegutachten Seit dem Ende der Corona-Pandemie sind die entsprechenden Coronaschutzverordnungen nicht mehr verlängert worden. Damit sind keine Corona- Schutzmaßnahmen mehr erforderlich, sodass der Passus ersatzlos gestrichen werden kann. Mit der Aufnahme eines ggf. vorzulegenden, veranstaltungsspezifischen Schallschutzprognosegutachtens in das Vergabekonzept werden die Qualitäts- und Sicherheitseinschätzung um den Bereich Schallschutz bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens erweitert. Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 2 von 5 Pkt. 5.3, Seite 5: Gestaltung der Veranstaltungsfläche/Zeltveranstaltungen Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. Die Gestaltung der Veranstaltung hat Rücksicht auf die Bedürfnisse unbeteiligter Dritter zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Wegeführung, die uneingeschränkte Sicht auf die Severinstorburg sowie den dortigen Weinberg. Die auf der Platzfläche befindlichen Fahrradabstellplätze sind in einem zumutbaren Umfang durchgängig freizuhalten. Die nebenstehenden Ergänzungen finden Berücksichtigung aufgrund des von der BV 1 am 04.11.2025 anlässlich des Weihnachtsmarktes beschlossenen Änderungsantrags von B90/Die Grünen, Die Linke & SPD (AN/1303/2025). Um bei allen Veranstaltungen die Rücksicht auf die Bedürfnisse unbeteiligter Dritter sicherzustellen, ist die generelle Aufnahme dieser Ergänzungen in das Vergabekonzept zielführend. Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 3 von 5 Pkt. 5.5, Seite 6: Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt maximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (inkl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (inkl. Auf- und Abbau) werden aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen gezählt. Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt maximal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (inkl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (inkl. Auf- und Abbau) werden aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen gezählt. Veranstaltungen, die in Art und Umfang im gleichen Ausmaß und regelmäßig wiederkehrend über das Jahr verteilt stattfinden (Veranstaltungsreihen), werden als 1 Veranstaltung (bzw. 2 Veranstaltungen, wenn sie zusammengerechnet mehr als 9 Tage dauern) gezählt. Neben dem jährlich stattfindenden Weihnachtsmarkt, der zum Ende des Jahres in einem durchgehenden Zeitraum stattfindet, hat sich auch ein sog. „Feierabendmarkt“ etabliert. Dieser fand bisher monatlich (meist von April bis Oktober) an einem Tag statt. Dieser und ggf. weitere in den kommenden Jahren geplante Veranstaltungsreihen könnten bei strenger Auslegung des ursprünglichen Passus nicht stattfinden, da sonst die höchstzulässige Anzahl an Veranstaltungen (7) überschritten würde. Nach den Erfahrungen aus den Jahren 2024 und 2025 hat die regelmäßige Ausrichtung – trotz der deutlich erhöhten Anzahl an eigentlichen Veranstaltungstagen – keine negativen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum oder die Anliegerinnen und Anlieger zur Folge gehabt. Vielmehr hat die regelmäßige Ausrichtung in der Bevölkerung positiven Anklang gefunden. Um zukünftig weiterhin derartige Veranstaltungsreihen gemäß den Vorgaben des Vergabekonzeptes zu ermöglichen, soll der entsprechende Passus erweitert und die Auslegung der Begrenzungsregelung schriftlich festgehalten werden. Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 4 von 5 Pkt. 6, Seite 7: Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen Kommerzielle Informations- veranstaltungen sowie Verkaufs- und Werbeveranstaltungen von Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind auf dem Chlodwigplatz ausgeschlossen, sofern nicht ein besonderer Bezug zu öffentlichen Aufgaben der Daseins- vorsorge oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht bzw. es sich nicht um eine Veranstaltung von besonderer kommunaler Bedeutung handelt. Für einen zulässigen Zweck ist die Beauftragung kommerzieller Unternehmen beziehungsweise Dritter Kommerzielle Informations- veranstaltungen sowie Verkaufs- und Werbeveranstaltungen von Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind auf dem Chlodwigplatz ausgeschlossen, sofern nicht ein besonderer Bezug zu öffentlichen Aufgaben der Daseins- vorsorge oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht bzw. es sich nicht um eine Veranstaltung von besonderer kommunaler Bedeutung handelt. Für einen zulässigen Zweck ist die Beauftragung kommerzieller Unternehmen beziehungsweise Dritter Der zu streichende Passus war bereits in früheren Versionen unvollständig. Anlage 3 – Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 5 von 5 Pkt. 12.1.2., Seite 8: Kurzzeitige Nutzungen Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwig- platzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt haben und in Form von - Fototerminen oder Bericht- erstattungen der Medien, - Start/Ziel von Läufen/Radrennen und Motorradkorsos, - Kunstaktionen, - Aufstellung von Informations- ständen etc., die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden (zuzüglich Auf- und Abbauzeiten am Veranstaltungstag) beanspruchen, fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher von der Verwaltung unmittelbar genehmigt werden. Der Bezirksvertretung Innenstadt wird bei Vergaben nach Punkt 12.2 zusätzlich eine Übersicht der bisher für diesen Platz genehmigten kurzeitigen Nutzungen zur Verfügung gestellt. Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwig- platzes, die einen örtlichen Bezug zur Südstadt haben und in Form von - Fototerminen oder Bericht- erstattungen der Medien, - Start/Ziel von Läufen/Radrennen und Motorradkorsos, - Kunstaktionen, - Aufstellung von Informationsständen und Vergleichbarem ohne gewerblichen/kommerziellen Hintergrund etc., die Platzfläche nicht länger als 4 Stunden (zuzüglich Auf- und Abbauzeiten am Veranstaltungstag) beanspruchen, fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher von der Verwaltung unmittelbar genehmigt werden. Der Bezirksvertretung Innenstadt wird bei Vergaben nach Punkt 12.2 zusätzlich eine Übersicht der bisher für diesen Platz genehmigten kurzeitigen Nutzungen zur Verfügung gestellt. Ein örtlicher Bezug zur Südstadt darf bei den nebenstehenden Nutzungen mit lediglich geringfügigen Einschränkungen des Gemeingebrauchs keine Voraussetzung sein. Insbesondere gemeinnützigen Vereinen, die nicht nur lokal tätig sind, müsste die Platznutzung sonst verwehrt werden. Die Aufhebung der maximalen Dauer von 4 Stunden für die nebenstehenden Nutzungen stellt aufgrund der ohnehin geringfügigen Einschränkungen bzw. Auswirkungen auf den öffentlichen Raum und die Anliegerinnen und Anlieger keine zusätzliche Belastung dar. Anmerkung: Redaktionelle Änderungen sind nicht aufgeführt.
Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 2026-2030
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Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 1 von 11 Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 Seite Inhaltsverzeichnis 1-2 1. Anlass / Ausgangslage 3 2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage 3 3. Räumlicher Geltungsbereich 3 4. Nicht erfasste Veranstaltungen 3 5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes 4 5.1 Grundlegende Qualitätsziele 4 5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses 5 5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 5 5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 6 5.5 Belastungsreduktion/Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 6 6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 6 7. Zulassungsfähige Veranstaltungen 6 8. Außengastronomie 7 9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen 7 10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 7 11. Bedingungen und Auflagen 7 12. Entscheidungszuständigkeiten 8 12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 2 von 11 der laufenden Verwaltung 8 12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 8 12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen 8 12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt 9 13. Verfahrensregelungen 9 13.1 Beweissicherungsverfahren 9 13.2 Sonstiges 10 14. Berichtspflichten 10 15. Salvatorische Klausel 10 Anlagen Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 3 von 11 1. Anlass/Ausgangslage Der Chlodwigplatz hat für die Südstadt eine zentrale Bedeutung. Die Stadt Köln sieht es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und namentlich den Chlodwigplatz qua- litätsvoll zu gestalten. Der Platz ist zunächst im städtebaulichen Kontext als eine be- sonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu verstehen, die dem öffentlichen Leben dient und primär Stadtraum/Freiraum bedeutet. Bürgerinnen und Bürger, sowie Besucherinnen und Besucher sollen freien Platzraum als Ort städti- scher Identifikation erleben können. Aus der Bezirksvertretung Innenstadt wurde der Wunsch nach der Regelung einer qua- litätsvollen Nutzung des Platzes geäußert. Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen und mögliche Nutzungskonflikte bereits im Vorfeld möglichst zu minimieren, soll das vorliegende Vergabekonzept die Art der Ver- anstaltungen präzisieren. Zusätzlich sollen deren Anzahl, Dauer und Umfang auf dem Chlodwigplatz anhand von objektiven Qualitätskriterien begrenzt werden. Dadurch sol- len einerseits weiterhin attraktive Veranstaltungen im Zentrum der Südstadt möglich sein und andererseits die Einschränkungen für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. 2. Rechts- und Entscheidungsgrundlage Sofern die begehrte Nutzung des öffentlichen Straßenlandes über den Gemeinge- brauch hinausgeht, wird i.d.R. eine Erlaubnis zur Sondernutzung benötigt. Bei der Er- teilung, einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßen- land handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die alle für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu berücksichtigen hat. Der Antragsstel- ler hat nach § 18 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, unter Be- rücksichtigung des Artikels 3 des Grundgesetzes, in der jeweils gültigen Fassung, ei- nen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung. Die festzulegenden Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der Gebühren- ordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sowie der allgemeinen Verwaltungsgebüh- renordnung NRW erhoben. Die zu erhebenden Sondernutzungsgebühren richten sich nach dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung vom 28.10.2008, in den jeweils gül- tigen Fassungen. Nutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen unterliegen den Bestimmungen der §§ 29, 32, 33 und 46 der Straßenverkehrsordnung, den §§ 18, 59 des Straßen- und We- gegesetzes NRW, § 2 der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung, sowie der allge- meinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in den jeweils gültigen Fassungen. 3. Räumlicher Geltungsbereich Die Regelung des Nutzungskonzeptes gilt für die Platzinnenfläche des Chlodwigplat- zes, innerhalb der Baumscheiben (siehe amtl. Katasterplan Anlage 1). 4. Nicht erfasste Veranstaltungen Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 4 von 11 Folgende Veranstaltungen unterliegen nicht der Regelungen des vorliegenden Verga- bekonzeptes: Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38, sowie 5 und 3 des Grundgesetzes aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung besonderen Schutz genießen (z.B. Wahlkampfveranstaltungen) grundgesetzlich geschützte Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (Kundgebungen und Aufmärsche) Durchführung von Dreharbeiten für Film- und Fernsehproduktionen 5. Kriterien für die Vergabe des Chlodwigplatzes Die nachstehend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder Vergabe des Chlodwigplatzes für die Durchführung vom Veranstalter zugrunde zu legen. 5.1 Grundlegende Qualitätsziele Der Chlodwigplatz steht aufgrund seiner besonderen Bedeutung im Stadtbezirk und im Hinblick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein für Veranstaltungen zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen aufweist: Exklusivität, d.h. keine Doppelungen von gleichartigen Veranstaltungen mit be- zirklichem Wirkungskreis (keine vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der Südstadt) Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung Öffentlichkeitswirksame Förderung des gesamtstädtischen Standortmarketing der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt Förderung der Brauchtumspflege Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen Förderung stadtteilbezogener Entwicklungsplanung Entwicklung stadtbezirksbezogener Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus Jede für den Chlodwigplatz beantragte Veranstaltung ist auf ihre Vereinbarkeit mit den o.g. allgemeinen Kriterien hin zu prüfen. Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben über die Programminhalte, die anzusprechende Zielgruppe und Daten der Veranstal- tungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Als wesentliches Steuerungsinstrument für die Qualität- und Sicherheitseinschätzung sind nachfolgende Unterlagen beizufügen: (bauliches und inhaltliches) Veranstaltungs-, Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und die Auf- und Abbauzeiten Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 5 von 11 aussagefähiger, bemaßter Lageplan und Einzeichnung sämtlicher Aufbauten, einschließlich Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr ggf. ein veranstaltungscharakteristisches Sicherheitskonzept ggf. ein Schallschutzprognosegutachten 5.2 Sicherstellung eines öffentlichen Interesses Die Beanspruchung des Chlodwigplatzes darf nur den Veranstaltungen vorbehalten bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffentlichen Interesse widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Zielgruppen zulassen und hin- sichtlich der städtischen Imageförderung nur von untergeordneter Bedeutung sind so- wie kommerzielle Veranstaltungen, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungsein- richtungen wie z. B. private Veranstaltungshallen bzw. –flächen zu verweisen. Entsprechend der Zielsetzung dieses Nutzungskonzeptes hat der jeweilige Veranstal- ter darzulegen, dass für seine Veranstaltung eine Nutzung der vorhandenen Infrastruk- tur in der Südstadt in Form einer Hallen- oder Saalveranstaltung nicht möglich ist. Daneben ist durch den Veranstalter darzulegen, weshalb andere öffentliche oder pri- vate Plätze neben dem Chlodwigplatz für die geplante Veranstaltung nicht in Betracht kommen. 5.3 Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein. Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und Ständen, die keine Abschottung zum Umfeld (z.B. durch Rückfronten der Aufbauten), sondern eine offene Gestaltung erkennen lassen müssen; dabei aber sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten als auch die Abgrenzungen einer Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. Auch der Abstand zu den Bäumen muss ausreichend bemessen sein. Die Gestaltung der Veranstaltung hat Rücksicht auf die Bedürfnisse unbeteiligter Dritter zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und Wegeführung, die unein- geschränkte Sicht auf die Severinstorburg sowie den dortigen Weinberg. Die auf der Platzfläche befindlichen Fahrradabstellplätze sind in einem zumutbaren Umfang durch- gängig freizuhalten. Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen erforderlicher Aufbau- ten (Tribünen, Bestuhlung, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer Sondernut- zungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Veranstalter zu klären. Zudem sind die Auswirkungen der Veranstaltung hin- sichtlich ihrer Lärmemissionen vor der Genehmigung darzulegen. Zeltveranstaltungen beeinträchtigen im erheblichen Maße das Erscheinungsbild, We- gebeziehungen und die Sichtachsen des Chlodwigplatzes. Entsprechend der Zielset- zung soll der Chlodwigplatz primär Freifläche im Stadtraum darstellen und nicht durch Zeltaufbauten seine Funktion als Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Bei der Geneh- migung von Veranstaltungen ist daher auf eine geringstmögliche Einschränkung des Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 6 von 11 Gemeingebrauchs der Platzfläche zu achten. Zur Sicherstellung des Stadtraumcharak- ters und des Gemeingebrauchs soll auf die Verwendung von Großraumzelten verzich- tet werden. Der Platz soll grundsätzlich während Veranstaltungen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr aufwändig und ebenfalls dazu geeignet, nicht nur das Bild des Platzes (bei Sicherung mit großer Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Sicherung mit tiefer Befesti- gung) zu beschädigen. Daher ist eine Verankerung von Zelten im Bodenbelag des Chlodwigplatzes nicht gestattet. Deshalb wird auf dem Chlodwigplatz keine Großzeltveranstaltung zugelassen. Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche Über- dachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände (beispielsweise Infostände, Wahl- kampfstände etc.) genutzt werden. 5.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot Aufgrund des hohen Anteils an Wohnbevölkerung in der Südstadt muss hier ein stren- ger Maßstab an Veranstaltungen gelegt werden, um die Belastung für Anwohner und Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse möglichst gering zu halten. Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohnerschutz. 5.5 Belastungsreduktion / Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen Die Vergabe des Chlodwigplatzes für eine Veranstaltung ist abhängig von der geplan- ten Dauer und der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden zu mini- mieren. Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz beträgt maxi- mal 7 Veranstaltungen pro Jahr. Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 4 Tage (incl. Auf- und Abbau) dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 9 Tagen (inkl. Auf- und Abbau) werden aufgrund der höheren Einschränkung für die Platznutzung wie 2 Veranstaltungen ge- zählt. Veranstaltungen, die in Art und Umfang im gleichen Ausmaß und regelmäßig wiederkehrend über das Jahr verteilt stattfinden (Veranstaltungsreihen), werden als 1 Veranstaltung (bzw. 2 Veranstaltungen, wenn sie zusammengerechnet mehr als 9 Tage dauern) gezählt. Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung auf die geringstmögliche Zeit zu beschränken. Der Chlodwigplatz ist wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastung sensibel. Zum Schutz der angrenzen- den Wohnbevölkerung behält sich die Verwaltung vor, in Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung vom Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprogno- segutachten anzufordern. Das Gutachten wird von einer von ihm zu beauftragenden Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 7 von 11 und anerkannten Akustikfirma hinsichtlich der bei seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung erstellt. 6. Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Verkaufs- und Werbeveranstaltungen von Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsichten sind auf dem Chlodwigplatz ausge- schlossen, sofern nicht ein besonderer Bezug zu öffentlichen Aufgaben der Daseins- vorsorge oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern besteht bzw. es sich nicht um eine Veranstaltung von besonderer kommunaler Bedeutung handelt. 7. Zulassungsfähige Veranstaltungen Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums der Südstadt dienen Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Südstadt mit einem besonde- ren örtlichen Bezug sowie Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung Weihnachtsmarkt 8. Außengastronomie Aufbauten eventueller Außengastronomien dürfen auf der Platzfläche nur ohne feste Bodenverankerungen erfolgen, sodass bei Veranstaltungen die Außengastronomieflä- chen kurzfristig geräumt werden können. 9. Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen In dem unter Punkt 5.5 genannten Veranstaltungskontingent sind generell wiederkeh- rend Veranstaltungen wie, das jährlich traditionelle “Spill an d’r Vringspooz” von Jan von Werth e. V. an Wei- berfastnacht sowie die Nutzung zur Durchführung der Karnevalszüge von Wei- berfastnacht bis Rosenmontag (zählt insgesamt als 1 Veranstaltung) und der Weihnachtsmarkt (zählt 2-fach) erfasst. 10. Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 1. Märkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alkoholika vor Ort in den Vordergrund stellen 2. Märkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 3. Veranstaltungen mit kommerziellem Hintergrund 4. Zirkusveranstaltungen 5. Großzeltveranstaltungen Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 8 von 11 11. Bedingungen und Auflagen Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen mindestens zwei veranstal- tungsfreie Wochenenden liegen. Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und Feier- tagen sind nicht gestattet. Eine Querungsmöglichkeit über den Chlodwigplatz für Fußgängerinnen und Fuß- gänger muss bei Veranstaltungen berücksichtigt werden. Bei mehrtägigen Veran- staltungen ist eine Einhausung ausnahmsweise zulässig, wenn die Veranstal- tungsart oder die Aufbauten dies erforderlich machen. In diesem Fall ist von 06:00 Uhr morgens bis zum Veranstaltungsbeginn eine Querung zwischen der Severinstorburg und dem Haltestellen-/Wartebereich der KVB AG im südlichen Bereich des Platzes zu gewährleisten. Die Einhausung ist dabei optisch ansprechend und der Umgebung angepasst zu gestalten, damit das Gesamtbild des Platzes nicht leidet. Der Haltestellen-/Wartebereich sowie der fahrplangebundene Linienverkehr der KVB AG insbesondere im Bereich Chlodwigplatz darf durch die Aufbauten/Nut- zung/Veranstaltung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Der Haltestellen- /Wartebereich ist von jeglichen Aufbauten freizuhalten Die Sicherheit der U-Bahn-Station darf nicht beeinträchtigt werden (Löschwasser- einspeisung, Rauchabzug und Fluchtwege müssen freigehalten werden Die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station mittels Aufzug und Treppe ist in angemes- sener Weise durch ausreichende Durchgangsbreiten zu berücksichtigen. Die Platzfläche kann für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 12 Tonnen (EG-Fahrzeugklasse N2) ohne besondere Erlaubnis/Abstimmung er- folgen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 12 Tonnen bis 40 Ton- nen sowie Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse dürfen die Platzfläche nur nach vorheriger gesonderter Abstimmung, mit besonderen Auflagen und Erlaubnis des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung befahren. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 40 Tonnen dürfen den Platz nicht be- fahren. 12. Entscheidungszuständigkeiten 12.1 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 12.1.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele Sofern dieses Vergabekonzept unter Ziffer 9 spezifische Veranstaltungen als „zulas- sungsfähige Regelbeispiele“ benennt, bedürfen diese – mit Ausnahme des Weih- nachtsmarktes - keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung der Bezirksvertretung In- nenstadt. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf die Verwaltung übertragen. 12.1.2 Kurzzeitige Nutzungen Kurzzeitige Nutzungen des Chlodwigplatzes in Form von Fototerminen oder Berichterstattungen der Medien, Start/Ziel von Läufen/Radrennen und Motorradkorsi, Kunstaktionen, Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 9 von 11 Informationsständen und Vergleichbarem ohne gewerblichen/kommerziellen Hintergrund fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt und können daher von der Verwaltung unmittelbar ge- nehmigt werden. Der Bezirksvertretung Innenstadt wird bei Vergaben nach Punkt 12.2 zusätzlich eine Übersicht der bisher für diesen Platz genehmigten kurzeitigen Nutzun- gen zur Verfügung gestellt. 12.2 Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Innenstadt Über die Zulassung aller anderen Veranstaltungen inklusive des Weihnachtsmarktes entscheidet die Bezirksvertretung Innenstadt. Die Verwaltung wird in diesem Falle der Bezirksvertretung Innenstadt einen Beschlussvorschlag vorlegen. 13. Verfahrensregelungen 13.1 Beweissicherungsverfahren Um ggf. Schäden am öffentlichen Eigentum, die im Zusammenhang mit der Durchfüh- rung von Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz entstanden sind, dem Veranstalter nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Beginn und nach Beendi- gung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Unterhaltung der Plätze zuständi- gen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Durch Festlegung von Bedingungen wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er haf- tet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder Dritten während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbe- sondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platzfläche, der Zufahr- ten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst Zubehör entstehen, so- fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver- anstaltung entstanden ist; haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne Rücksicht da- rauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht worden sind, so- fern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Ver- anstaltung entstanden ist; Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden ausschließlich seitens der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) auf Kosten des Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstanden ist. Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Evtl. ent- stehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und Geltendmachung (Angebots- einholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) werden separat angefordert. Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 10 von 11 Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der Erlaubnisbehörde vor- zulegen. 13.2 Sonstiges Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den je- weiligen Antrag einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen Stand der Platzvergaben. Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende oder Inte- ressengemeinschaften) sind vor der Veranstaltung durch den Veranstalter in angemes- sener Form zu informieren. 14. Berichtspflichten Die bisherigen Erfahrungen anderer Vergabekonzepte haben gezeigt, dass eine regel- mäßige Überprüfung der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer Ent- wicklungen sinnvoll und notwendig ist. Daher wird der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) künftig im 5-jährigen Turnus ein Erfahrungsbericht vorgelegt. 15. Salvatorische Klausel Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder un- durchführbar sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen die- ses Vergabekonzeptes unberührt. Anlage 4 Vergabekonzept Chlodwigplatz 11 von 11 Anlage 1 – Katasterplan Chlodwigplatz
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 3515/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) nimmt den Erfahrungsbericht zum Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025 (Anlage 2) zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschließt die als Anlage 4 beigefügte weiterentwi- ckelte Fassung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.12.2030“. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) im 2. Quartal 2030 einen Erfahrungsbericht über das Vergabekonzept sowie einen Vorschlag für ein gegebe- nenfalls weiterzuentwickelndes Konzept ab 01.01.2031 vorzulegen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beschloss am 11.03.2021 das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.12.2025“ in der zurzeit gültigen Fassung. Gleichzeitig wurde die Ver- waltung beauftragt, einen Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept und et- waige Verbesserungsvorschläge für die Fortschreibung vorzulegen. 2. Der verwaltungsintern abgestimmte Erfahrungsbericht mit den Anlagen zum Erfahrungs- bericht ist als Anlage 2 beigefügt. Hieraus ergibt sich der darin genannte Änderungsbe- darf für die Fortschreibung des Vergabekonzeptes. Eine Synopse, die die inhaltlichen Änderungen des neuen und alten Vergabekonzeptes gegenüberstellt, ist als Anlage 3 beigefügt. Das fortgeschriebene Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.12.2030 ist als Anlage 4 beige- fügt. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Erfahrungsbericht zum Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlod- wigplatz für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.12.2025 Anlage 3: Synopse zur Änderung des „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.12.2025“ mit Stand vom 09.12.2025 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030 Anlage 4: Vergabekonzept für Veranstaltungen auf dem Chlodwigplatz in der Kölner Süd- stadt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2030
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Dem Inhalt des fortgeschriebenen Vergabekonzeptes Chlodwigplatz ist bereits ein verwaltungsinternes und -externes Stellungnahmeverfahren vorausgegangen. In diesem Zusammenhang wurden Vorschläge unter anderem der in der Südstadt tätigen Vereine „Interessengemeinschaft Severinsviertel e. V.“ sowie „Aktionsgemeinschaft rund um Bonner Str./Chlodwigplatz e. V.“ eingeholt und sind nach interner Abstimmung eingeflossen. Bei einer weitergehenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht zu erwarten, dass signifikante Verbesserungen zum Wohle der Allgemeinheit in einem vertretbaren Zeitraum einfließen. Die bisherige Praxis der Umsetzung des Vergabekonzeptes hat sich zudem bewährt. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3515/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.02.2026
- Erstellt
- 09.12.2025 10:46