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0145/2026

Beantwortung der Anfrage von Herr Westermann

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.01.2026

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 02.02.2026, TOP 1.1.1.1

AN/0051/2026

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

AN/0051/2026

948 Zeichen

Eingang: 23.11.2024, 21:07 Uhr per E-Mail 
Anfrage (Herr Westermann); Zaun im LSG Müngersdorf Nordfeld 
 
Anfragen an die UNB 
1. 
In der Vergangenheit hat der Beirat der Sanierung des Fußballplatzes auf dem Müngersdorfer 
Nordfeld zuges!mmt. Ein Teil wurde mit Kunstrasen gestaltet und zum Schutz eingezäunt. Ein 
weiterer ehemaliger Ascheplatz wurde in einen Rasenplatz umgewandelt und sollte offenbleiben. 
Dieser Platz ist nun (offenbar dauerha-) mit einem Bauzaun umgeben und dem Gelände des 
Sportvereins baulich angeschlossen worden. Es steht bisweilen Gerät des Vereins auf diesem Platz, 
wie Tore in verschiedenen Größen. Der Platz wird also genutzt, die sta!schen Probleme mit dem 
Untergrund sind offenbar gelöst. 
Gibt es eine Genehmigung für den Zaun im LSG und wenn ja, aus welchem Grund wurde er 
aufgestellt. In der jüngsten Vergangenheit war der Platz durch den Bauzaun nicht mehr zugänglich. 
Am 23.11. waren einige Elemente geöffnet.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1945 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0145/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 02.02.2026 
 
Beantwortung der Anfrage von Herr Westermann 
Eingang per E-Mail am  
Anfrage Nr. AN/0051/2026 
Anfragen an die UNB 
 
In der Vergangenheit hat der Beirat der Sanierung des Fußballplatzes auf dem Müngersdorfer 
Nordfeld zugestimmt. Ein Teil wurde mit Kunstrasen gestaltet und zum Schutz eingezäunt. Ein 
weiterer ehemaliger Ascheplatz wurde in einen Rasenplatz umgewandelt und sollte offenblei-
ben. Dieser Platz ist nun (offenbar dauerhaft) mit einem Bauzaun umgeben und dem Gelände 
des Sportvereins baulich angeschlossen worden. Es steht bisweilen Gerät des Vereins auf 
diesem Platz, wie Tore in verschiedenen Größen. Der Platz wird also genutzt, die statischen 
Probleme mit dem Untergrund sind offenbar gelöst.  
 
Gibt es eine Genehmigung für den Zaun im LSG und wenn ja, aus welchem Grund wurde er 
aufgestellt. In der jüngsten Vergangenheit war der Platz durch den Bauzaun nicht mehr zu-
gänglich. 
Am 23.11. waren einige Elemente geöffnet. 
 
 
Antwort der Unteren Naturschutzbehörde 
 
Auf dem von Ihnen geschilderten öffentlichen Rasenplatz befindet sich ein Randstreifen, auf 
dem es infolge der Umwandlung des Platzes in eine Rasenfläche zu Bodenabsackungen ge-
kommen ist. Zur Vermeidung von Gefährdungen für die Bevölkerung wurde in diesem Bereich 
ein Bauzaun errichtet. 
 
Derzeit befindet sich die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit dem Sportamt, das 
mehrere Möglichkeiten zur dauerhaften Sicherung des betroffenen Randstreifens vorgeschla-
gen hat. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird hierbei die Anlage eines Gehölzstrei-
fens als vorzugswürdige Maßnahme angesehen. 
 
Der Bauzaun ist ausschließlich als temporäre Sicherungsmaßnahme vorgesehen und zeitlich 
befristet aufgestellt.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 1.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0145/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.01.2026
Erstellt
15.01.2026 15:47