0145/2026
Beantwortung der Anfrage von Herr Westermann
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AN/0051/2026
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Eingang: 23.11.2024, 21:07 Uhr per E-Mail Anfrage (Herr Westermann); Zaun im LSG Müngersdorf Nordfeld Anfragen an die UNB 1. In der Vergangenheit hat der Beirat der Sanierung des Fußballplatzes auf dem Müngersdorfer Nordfeld zuges!mmt. Ein Teil wurde mit Kunstrasen gestaltet und zum Schutz eingezäunt. Ein weiterer ehemaliger Ascheplatz wurde in einen Rasenplatz umgewandelt und sollte offenbleiben. Dieser Platz ist nun (offenbar dauerha-) mit einem Bauzaun umgeben und dem Gelände des Sportvereins baulich angeschlossen worden. Es steht bisweilen Gerät des Vereins auf diesem Platz, wie Tore in verschiedenen Größen. Der Platz wird also genutzt, die sta!schen Probleme mit dem Untergrund sind offenbar gelöst. Gibt es eine Genehmigung für den Zaun im LSG und wenn ja, aus welchem Grund wurde er aufgestellt. In der jüngsten Vergangenheit war der Platz durch den Bauzaun nicht mehr zugänglich. Am 23.11. waren einige Elemente geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 0145/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 02.02.2026 Beantwortung der Anfrage von Herr Westermann Eingang per E-Mail am Anfrage Nr. AN/0051/2026 Anfragen an die UNB In der Vergangenheit hat der Beirat der Sanierung des Fußballplatzes auf dem Müngersdorfer Nordfeld zugestimmt. Ein Teil wurde mit Kunstrasen gestaltet und zum Schutz eingezäunt. Ein weiterer ehemaliger Ascheplatz wurde in einen Rasenplatz umgewandelt und sollte offenblei- ben. Dieser Platz ist nun (offenbar dauerhaft) mit einem Bauzaun umgeben und dem Gelände des Sportvereins baulich angeschlossen worden. Es steht bisweilen Gerät des Vereins auf diesem Platz, wie Tore in verschiedenen Größen. Der Platz wird also genutzt, die statischen Probleme mit dem Untergrund sind offenbar gelöst. Gibt es eine Genehmigung für den Zaun im LSG und wenn ja, aus welchem Grund wurde er aufgestellt. In der jüngsten Vergangenheit war der Platz durch den Bauzaun nicht mehr zu- gänglich. Am 23.11. waren einige Elemente geöffnet. Antwort der Unteren Naturschutzbehörde Auf dem von Ihnen geschilderten öffentlichen Rasenplatz befindet sich ein Randstreifen, auf dem es infolge der Umwandlung des Platzes in eine Rasenfläche zu Bodenabsackungen ge- kommen ist. Zur Vermeidung von Gefährdungen für die Bevölkerung wurde in diesem Bereich ein Bauzaun errichtet. Derzeit befindet sich die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit dem Sportamt, das mehrere Möglichkeiten zur dauerhaften Sicherung des betroffenen Randstreifens vorgeschla- gen hat. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird hierbei die Anlage eines Gehölzstrei- fens als vorzugswürdige Maßnahme angesehen. Der Bauzaun ist ausschließlich als temporäre Sicherungsmaßnahme vorgesehen und zeitlich befristet aufgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0145/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.01.2026
- Erstellt
- 15.01.2026 15:47