3579/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/1897/2023) betreffend "Unzumutbare Wohnverhältnisse in Chorweiler und Seeberg"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4536 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 08.11.2023 3579/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/1897/2023) betreffend "Unzumutbare Wohnverhältnisse in Chorweiler und Seeberg" Mit schriftlicher Anfrage vom 26.10.2023 zum Thema „Unzumutbare Wohnverhältnisse in Chorweiler und Seeberg“ (AN/1897/2023) bittet die Fraktion DIE LINKE im Unterausschuss Wohnen um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche konkreten Missstände sind der Stadtverwaltung in den von der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern in den letzten 12 Mo- naten bekannt geworden? 2. Wann stand die Stadtverwaltung zuletzt mit der ZBVV in Kontakt, wie gestaltete sich dieser Kontakt und was konnte erreicht werden? 3. Welche Hilfe hat die Stadt Köln von der Landesregierung erhalten und welche dieser „starken Werkzeuge“ hat die Stadt Köln bei den von der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) verwalteten Häusern angewandt und mit welchem Er- folg? 4. Welche zusätzlichen Werkzeuge wären aus Sicht der Stadtverwaltung hilfreich oder erforderlich, Missstände, wie sie beispielsweise in den von der ZBVV verwalteten Häu- sern herrschen, wirksam zu beseitigen? Antwort der Verwaltung: Frage 1 Zurzeit laufen 10 Verfahren der Wohnungsaufsicht, die von der ZBVV verwaltete Objekte be- treffen. Bei den Missständen, die der Wohnungsaufsicht in den vergangenen 12 Monaten in Chorwei- ler und Seeberg bekannt wurden, handelte es sich größtenteils um Schimmelbefall aufgrund von Wasserschäden. In einzelnen Fällen wurden Undichtigkeiten am Dach oder Balkon sowie Rohrbrüche festgestellt. In seltenen Einzelfällen wurde ein Befall von Ungeziefer (Kakerlaken, Mäuse) gemeldet. In der Vergangenheit wurden außerdem regelmäßig Heizungs- und Aufzugsausfälle bekannt. In einzelnen Objekten wurden seither neue Heizungsanlagen eingebaut, um die häufigen Stö- rungen zu beseitigen. Frage 2 Die ZBVV erhält im Rahmen von Verwaltungsverfahren der Wohnungsaufsicht regelmäßig Anhörungen zur Beseitigung von Mängeln. Insgesamt gestalten sich die laufenden Verfahren 2 langwierig, weil die Kommunikation mit dem Unternehmen aufwändig und schwierig ist. Dies ist insbesondere seit dem Frühjahr dieses Jahres auffällig. Rückmeldungen durch die ZBVV erfolgten teilweise nur sehr unkonkret und nicht innerhalb der gesetzten Fristen. Ansprechpersonen bei der ZBVV wechselten oder waren nicht mehr er- reichbar. Infolgedessen wurde die Kommunikation über die dortige Abteilungsleitung geführt. Daraufhin gingen die Rückmeldungen der ZBVV nun schneller ein und die dortige Hausver- waltung wurde schneller tätig. Insgesamt ist erkennbar, dass sich das Unternehmen der von der Wohnungsaufsicht benann- ten Mängel – wenn auch in einzelnen Fällen mit zeitlicher Verzögerung – annimmt und deren Beseitigung vornimmt. Es besteht inzwischen ein wöchentlicher Kontakt mit dem Unternehmen, nicht nur im Hinblick auf Objekte in Chorweiler und Seeberg, sondern auch bezüglich weiterer Objekte in den Stadtbezirken Porz, Nippes und Kalk. Zuletzt wurde die ZBVV mit E-Mail vom 30.10.2023 kon- taktiert (Stand 02.11.2023). Frage 3 Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW) stehen Instrumente zur Verfü- gung, um Missständen entgegenzuwirken, wenn die gesetzlich definierten Mindestanforderun- gen an Wohnraum nicht gegeben sind. Wenn sich Hauseigentümer*innen nicht kooperativ zei- gen und notwendige Instandsetzungen nicht vornehmen, wird die Verwaltung hier z.B. durch den Erlass von Instandsetzungsanordnungen und – wenn nötig und auch bereits im Falle von durch die ZBVV verwalteten Wohnungsbeständen geschehen – die Androhung und Festset- zung von Zwangsgeldern tätig. Frage 4 Nach Kenntnisstand der Verwaltung beabsichtigt die Landesregierung, das WohnStG auf Op- timierungspotenziale hin zu untersuchen (vgl. Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022 -2027, Rz. 5599 ff.). Die Verwaltung sieht keinen akuten Änderungsbedarf hinsichtlich der bestehenden wohnungsaufsichtsrechtlichen Mittel und Möglichkeiten. Gleichwohl beab- sichtigt die Verwaltung, sich in den Prozess der angekündigten Evaluation des WohnStG zu gegebener Zeit einzubringen, auch soweit das – vorliegend nicht maßgebliche – Zweckent- fremdungsrecht betroffen ist. Insofern werden bereits Vorbereitungen getroffen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3579/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.11.2023
- Erstellt
- 03.11.2023 13:40