Mandari Insight

2761/2025

Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich für das Jahr 2025

Eilentscheidung Hauptausschuss 26.09.2025

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Anlage 2 Informationen zu den Selbsthilfegruppen

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Anlage 1 Förderübersicht

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Eilentscheidung Hauptausschuss

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Anlage 2 Informationen zu den Selbsthilfegruppen

10632 Zeichen

Anlage 2: Informationen zu den Selbsthilfegruppen (SHG) 
 
1.  Einsamkeit  
 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Die SHG Einsamkeit ist eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters, die 
aufgrund verschiedener Umstände (z. B. Depression) in eine mehr oder weniger 
ausgeprägte soziale Isolation geraten sind. 
Ziel der Gruppe ist zunächst ein vertrauensvolles, nettes Kennenlernen, ohne die 
Probleme aussparen zu müssen. 
Neben dem wöchentlichen Gruppentreffen versuchen die Teilnehmenden auch in 
unregelmäßigen Abständen gemeinsame Aktivitäten aller Art zu planen. 
An den Treffen nehmen ca. 6-7 Personen regelmäßig teil, manchmal auch bis zu 10. 
Die Treffen finden wöchentlich, Donnerstag 19.00 Uhr in der Köln-Südstadt statt. 
 
2. Empowerment-Club  
 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Der Empowerment-Club ermöglicht schwarzen Adoptivkindern, die mit weißen 
Elternteilen aufwachsen, Empowerment, während die weißen Elternteile sich über die 
besonderen Herausforderungen von Adoptivfamilien austauschen können und 
lernen, Rassismus-sensibel und Rassismus-kritisch zu werden. 
An den Treffen nehmen ca. 6 Familien (ca. 20 Personen) regelmäßig teil. Im 
Mailverteiler der Gruppe sind ca. 30 Familien. 
Treffen finden quartalsweise, sonntags von 10.00-17.00 Uhr im Bürgerzentrum 
Engelshof statt. 
 
3. Verwaiste Erwachsene Geschwister  
Homepage der Gruppe: https://verwaiste-geschwister-koeln.jimdofree.com/ 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Was uns zusammenbringt, ist der Tod unserer Brüder und Schwestern. Unsere 
Geschwister sind zur Unzeit gestorben. Monate und Jahre sind seitdem vergangen, 
und doch lässt uns diese Erfahrung nicht los. Wir haben wichtige Zeiten unseres 
Lebens mit unseren Geschwistern geteilt und erfahren, wie gut es tut, mit anderen 
darüber reden zu können. 
Die Ziele sind:  
- miteinander ins Gespräch zu kommen und zu reden 
- einander zuzuhören 
- zusammen zu schweigen 
- den Schmerz zu teilen 
- in der Verbundenheit miteinander Hoffnung zu erfahren, 
- uns gegenseitig zu helfen 
- einfach füreinander da zu sein.

An den Treffen nehmen regelmäßig ca. 5-6 Personen teil, manchmal auch bis zu 10 
Treffen finden einmal monatlich samstags von 15.00 - 17.00 Uhr abwechselnd in 
Präsenz in der Kölner Innenstadt und online statt. 
 
4.  Zu früh gestorben - bei Fehl- oder Totgeburt 
 
Homepage der Gruppe: https://www.zu-frueh-gestorben.de/ 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Die Selbsthilfegruppe richtet sich an Frauen und Männer, die ein Kind in der 
Schwangerschaft, während der Geburt oder im Neugeborenenalter verloren haben. 
In einem geschützten Rahmen können Eltern ihren Verlust (mit-)teilen und mit 
anderen Eltern zusammen sein, die ähnliches erlebt haben. Wir sprechen über das, 
was uns gerade bewegt, über Trauer, Umgang und Verhalten unserer Mitmenschen, 
unsere Beziehung zur Umwelt und die Wahrnehmung von Veränderungen, die die 
Zeit mit sich bringt. 
An den Treffen nehmen ca. 10 Personen regelmäßig teil. 
Treffen finden jeden 4. Donnerstag im Monat von 20.00 - 22.00 Uhr im Haus der 
Selbsthilfe, 
Marsilstein 4-6, 50676 Köln statt. 
 
5. Eltern / Begleiter sich verweigernder Kinder 
 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Es geht um Kinder, die sich brutal ihrem bisherigen Leben verweigern. Von ersten 
Schulschwierigkeiten bis zum Abbruch, vom aggressiven Verhalten, dem Kontakt 
zu Drogen und zur Kriminalität. Dem Fortbleiben von zu Hause und ihrem Abtauchen 
irgendwann, irgendwo. Suchend, provozierend bis hin zum körperlichen Missbrauch 
mit Gewahrsamnahme und Psychiatrie. Verzweifeltes Zusehen des sich 
schließenden Teufelskreises durch Ablehnen der Kinder von allen Hilfsangeboten. 
Angehörige zwischen Angst, Selbstvorwürfen, Scham und Ausweglosigkeit auf der 
Suche nach Lösungen. Eine Extrembelastung, sich mit dieser Lebenssituation lange 
Zeit auseinandersetzten zu müssen – auch für Partnerbeziehungen, die dabei oft 
zerbrechen. In einer Selbsthilfegruppe, die von einem Paarberater begleitet wird, 
bieten wir Eltern, Verwandten und Lebensbegleitern in einem geschützten nicht 
öffentlichen Rahmen Möglichkeiten des Austauschs, der Kommunikation und der 
Erfahrungsvermittlung. 
An den Treffen nehmen ca. 6-7 Personen regelmäßig teil 
Treffen finden jeden 4. Donnerstag im Monat um 18.30 Uhr in Köln (linksrheinisch) 
statt. 
 
6.  Frauengruppe (Womencircle)  
 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung:

Die Gruppe ermöglicht Frauen im Alter von 20 - 99+ Jahren den Austausch in 
geschütztem Rahmen zu Themen von psychischen Belastungen durch 
frauentypische Realitäten bis hin zu konkreten psychischen Erkrankungen, 
allgemeiner seelischer Belastung (Stichwort:Carework) und Gesundheit allgemein. 
Aber auch Herausforderungen als Frau aufgrund von Erwartungen und Rollenbildern 
innerhalb der Gesellschaft. 
An den Treffen nehmen ca. 6-7 Personen regelmäßig teil, manchmal auch bis zu 10. 
Die Treffen finden alle 2 Wochen dienstags um 19.30 Uhr im SPZ Ehrenfeld, 
Philippstraße 72, 50823 Köln statt. 
 
7.   Kinderwunsch - unerfüllter Kinderwunsch 
 
Homepage der Gruppe: https://kinderwunschkoeln.de/ 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Ungewollte Kinderlosigkeit ist ein weit verbreitetes Problem. Jedes siebte Paar in 
Deutschland mit Kinderwunsch bleibt über eine lange Zeit und oft sogar dauerhaft 
ungewollt kinderlos. Betroffene Paare und Einzelpersonen finden bei Freunden und 
in der Familie leider oftmals kein Gehör. Bleibt der Kinderwunsch so lange unerfüllt, 
kann dies zu einer persönlichen Lebenskrise führen. Zugleich beginnt die Suche 
nach Antworten auf vielerlei Fragen: 
• Welche geeigneten Diagnose- und Therapieverfahren gibt es? 
• Wie weit soll/will ich gehen im Umgang mit Ärzten und anderen Einrichtungen? 
• Wie schaffe ich es, zusammen mit meinem Partner die ungewollte Kinderlosigkeit  
   gut zu bewältigen? 
• Wie gehe ich mit Schwangerschaften von Freunden, Kollegen und Bekannten um? 
• Sind Adoption und Pflege für mich mögliche Alternativen, um mir mein Bedürfnis 
   nach einer eigenen Familie zu erfüllen? 
• Kann ich mir auch ein Leben ohne Kinder vorstellen? 
Wir setzen dabei auf den Austausch und die gegenseitige Unterstützung in 
vertraulicher Atmosphäre. Die Gruppe steht allen Betroffenen offen; niemand bleibt 
mit seinem Problem allein zurück. 
An den Treffen nehmen regelmäßig ca. 10-15 Personen teil. 
Treffen finden Monatlich um 19.00 Uhr, Präsenztreffen und Digitale Treffen im 
Wechsel, statt. Präsenztreffen im Eduardus Krankenhaus, Custodisstraße 3-1, 50679 
Köln-Deutz. 
 
8.  Verschickungskinder  
 
Homepage der Gruppe: https://kinderverschickungen-nrw.de/hilfe 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Die Gruppe richtet sich an alle, die sich gegenseitig unterstützen, Erfahrungen 
austauschen oder sich vernetzen wollen.  
Ziele dabei sind: 
- Aufarbeitung dessen, was uns angetan wurde 
- Gegenseitige Unterstützung 
- Anlaufstelle für Hilfesuchende sein

Die Treffen finden jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 - 19.00 Uhr im 
Bürgerzentrum Deutz, Tempelstr. 41-43, 50679 Köln-Deutz statt. 
 
9. Verwaiste Eltern  
 
Homepage der Gruppe: http://www.verwaiste-eltern-koeln.jimdo.com 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibung: 
Jedes Jahr sterben in Deutschland über 20.000 Kinder und Jugendliche. Sie sterben 
durch Krankheit, Unfall, Mord oder scheiden aus einem Leben, an dem sie 
verzweifeln. Überall bleiben trauernde Eltern zurück, die in den Grundfesten ihres 
Seins erschüttert wurden. 
Zwei ausgebildete Trauerbegleiterinnen und selbst betroffene Mütter, bieten eine 
Gesprächsgruppe für Mütter und/oder Väter an, deren Kind verstorben ist. Hier 
finden Sie einen Raum zum Zuhören und Schweigen, zum Sprechen und Anteil 
nehmen. 
An den Treffen nehmen regelmäßig je 10-12 Personen teil. 
Treffen finden mittwochs und donnerstags jeweils von 18 bis 20 Uhr in der ev. 
Familienbildungsstätte (fbs), Sachsenring 2-4, 50677 Köln statt. 
 
10.  Bindungs- und Entwicklungstrauma Dünnwald 
 
Homepage der Gruppe: http://www.bindungstrauma-koeln.de/ 
Antragsdatum: 03.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibungen: 
Ein Bindungstrauma ist die Folge einer Bindungsverletzung in der Kindheit, die zu 
diesem Zeitpunkt nicht verarbeitet werden konnte. Eine Bindungsverletzung besteht 
dann, wenn sich die Beziehung für das Kind unsicher, beängstigend oder 
unberechenbar anfühlt. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn die Bezugsperson 
eine Suchtproblematik hat, traumatisiert ist (z.B. durch Krieg) oder narzisstische 
Anteile hat, du eine Frühgeburt warst oder adoptiert wurdest, ein Elternteil gestorben 
ist und vieles mehr. „Bei einem Trauma geht es kurz gesagt um den Verlust der 
Verbindung: zu uns selbst, zu unserem Körper, zu unseren Familien, zu 
anderen Menschen und zu der uns umgebenden Welt.“ (Peter A. Levine, Vom 
Trauma befreien, 2007) 
- Sehnst du dich auch nach Verbundenheit? 
- Wünschst du dir Menschen, die dich verstehen, unterstützen und wertschätzen? 
- Hast du Lust auf tiefergehende Gespräche? 
Die Gruppe bietet dafür einen geschützten Raum und stellt diesen gerne zur 
Verfügung. 
An den Treffen nehmen regelmäßig je ca. 8 Personen teil. 
Treffen finden immer montags von 19.00 - 21.00 Uhr in Köln- Dünnwald (Café 
Mittendrin, Berliner Straße) statt. 
 
11. Solidargemeinschaft 60+ 
 
Antragsdatum: 27.06.2025 
 
Aktivitäten/Projektbeschreibungen:

Ziel der Gruppe ist es, sich auf die zu erwartenden Probleme des Älterwerdens 
vorzubereiten, um bei irgendwann auftauchenden Problemen sich wechselseitig 
besser helfen und unterstützen zu können. Dabei wird nicht angestrebt, notwendige 
professionelle Hilfe wie Pflege zu ersetzen. Vielmehr geht es um Unterstützungen, 
die vom jeweiligen persönlichen Netzwerk nicht angemessen geleistet werden 
können (z.B., weil Familienangehörige räumlich oder emotional zu weit weg sind). In 
derartigen Situationen kann die Gruppe als intermediäre Instanz zwischen nicht 
ausreichenden persönlichen Ressourcen und professionellen Hilfsangeboten 
verstanden werden. Die Gruppe versteht ihre Zielsetzung also als Vorbereitung / 
Prävention auf die Zeit zunehmender altersbedingter Belastungen, um dann bei 
entstandenem Bedarf besser vorbereitet (Selbst-)Hilfe leisten zu können. 
An den Treffen nehmen regelmäßig 17 Personen im Alter zwischen aktuell 64 und 84 
Jahren teil.  
Treffen finden monatlich von 17.00 - 19.00 Uhr bei Philia e.V, Hauswiesenweg 7, 
51069 Köln, Seminarraum statt.

Anlage 1 Förderübersicht

1129 Zeichen

Anlage 1: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich durch die Selbsthilfe - Kontaktstelle 
Selbsthilfegruppe 
Zuschuss 
2024                 
(EUR)
Beantragter 
Zuschuss 2025                 
(EUR)
Förder-   
vorschlag                
Sachkosten   
(EUR)
Förder-   
vorschlag 
Miete               
(EUR)
Förder-   
vorschlag   
2025           
(EUR)
1 Einsamkeit 741,00 670,00 120,00 550,00 670,00 
2 Empowerment-Club 1.058,00 648,00 120,00 528,00 648,00 
3 Verwaiste Erwachsene Geschwister 120,00 120,00 120,0 0 120,00 
4 Zu früh gestorben - bei Fehl- oder Totgeburt 900,00 900,00 900,00 900,00 
5 Eltern / Begleiter sich verweigernder Kinder 360,00 638,69 308,69 330,00 638,69 
6 Frauengruppe (Womencircle) 120,00 360,00 240,00 120,0 0 360,00 
7 Kinderwunsch - unerfüllter Kinderwunsch 3.145,80 2. 200,00 2.200,00 2.200,00 
8 Verschickungskinder 240,00 240,00 240,00 240,00 
9 Verwaiste Eltern 240,00 240,00 240,00 240,00 
10 Bindungs- und Entwicklungstrauma Dünnwald 1.677,00 240,00 240,00 240,00 
11 Solidargemeinschaft 60+ 1.506,00 982,00 982,00 982,00
Summe 10.107,80 7.238,69 5.230,69 2.008,00 7.238,69

Eilentscheidung Hauptausschuss

7422 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2761/2025 
Freigabedatum 
 26.09.2025 
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich für das Jahr 2025 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 29.09.2025 Entscheidung 
Rat 06.11.2025 Genehmigung (DE/EilE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Entscheidung ist eilbedürftig, da die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich kurzfristig Pla-
nungssicherheit für ihre Arbeit benötigen. Eine Beschlussfassung erst in der nächsten regulä-
ren Ratssitzung würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung 
der Fördermittel führen. Dies hätte unmittelbare negative Auswirkungen auf die Sicherstel-
lung der bestehenden Unterstützungsstrukturen und könnte zu Liquiditätsengpässen sowie 
zur Gefährdung des Fortbestands einzelner Gruppen führen. 
 
Ein Einbringen der Vorlage in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 
28.08.2025 war nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt keine entscheidungsfähigen Anträge 
vorlagen. Hintergrund hierfür ist, dass die Gruppen infolge bestehender Unsicherheiten von 
einer Antragstellung zunächst abgesehen hatten. Die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 
haben ihre Aktivitäten reduziert und die Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Senio-
rinnen und Senioren abgewartet. Die in der Anlage1 aufgeführten Gruppen haben ihre An-
träge erst nach diesem Beschluss eingereicht, sodass eine Entscheidung in der Sitzung am 
28.08.2025 nicht erfolgen konnte.  
 
Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Entscheidung des Hauptausschusses geboten, um 
die Auszahlung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2025 zu gewährleisten und die Funktions-
fähigkeit der Selbsthilfegruppen zu sichern. 
 
Ohne eine zeitnahe finanzielle Förderung droht eine unwiederbringliche Zerstörung der ge-
wachsenen Selbsthilfestrukturen, wodurch der Fortbestand der Gruppen gefährdet wäre. 
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt über die Verwendung von Haushaltsmitteln in Höhe von 
7.238,69 Euro. Mit diesen Mitteln sind die beantragten Maßnahmen der Selbsthilfegruppen 
entsprechend der Anlage 1 für das Jahr 2025 zu bezuschussen. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Sozi-

2 
 
ales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 – freiwillige Sozialleistungen und Diver-
sity – in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, die Mittel „Z an Selbsthilfegruppen“ zur 
Verfügung. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des 
Hauptausschusses.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  7.238,69  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Alle Haushaltspositionen sind nach den Vorgaben der Bezirksregierung Köln – Kom-
munalaufsicht – fortlaufend daraufhin zu prüfen, ob sie rechtlich zulässig und zeitlich 
notwendig sind. Auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben soll geprüft werden, ob 
Standards gesenkt werden können. Bei freiwilligen Leistungen ist insbesondere zu 
prüfen, ob sie kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. 
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung zentrale 
Voraussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Selbsthilfe-
gruppen ist. Ein Wegfall oder auch eine Unterbrechung würde das bewährte Netzwerk 
erheblich schwächen und die soziale Infrastruktur dauerhaft schädigen. 
 
Die für das Jahr 2025 eingereichten Anträge wurden nach den geltenden Förderkrite-
rien für Selbsthilfegruppen geprüft. Rechtsgrundlage der Bewilligung sind die Allge-
meinen Bewilligungsbedingungen in den Bereichen Jugend, Schule, Weiterbildung, 
Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 stehen im Teilergebnisplan des Amtes

4 
 
für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 – freiwillige Sozialleis-
tungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, die Mittel „Z 
an Selbsthilfegruppen“ zur Verfügung. 
 
Im Haushaltsjahr 2025 haben die Selbsthilfegruppen bereits eine direkte Unterstüt-
zung in Höhe von 47.846 Euro e rhalten. Grundlage hierfür war die Entscheidung des 
Ausschusses für Soziales, Arbeit und Senioren am 28.08.2025 auf Basis der vorheri-
gen Beratung im Unterausschuss Selbsthilfegruppen (siehe auch Beschlussvorlage 
1829/2025). Über die noch zur Verfügung stehenden Mittel wurde in den Ausschüs-
sen bislang nicht entschieden. 
 
Diese Mittel in Höhe von 44.654 Euro können an weitere Gruppen ausgezahlt wer-
den, die über die Selbsthilfe-Kontaktstelle beraten und unterstützt werden. Die dort 
eingereichten Anträge wurden an die Verwaltung weitergeleitet und dort nach den 
gültigen Förderkriterien für Selbsthilfegruppen geprüft. 
 
Die aktuelle Haushaltslage sowie die Besonderheiten bei der Verabschiedung des 
Doppelhaushaltes 2025/2026 haben bei den Selbsthilfegruppen zu großen Verunsi-
cherungen geführt. Viele Aktivitäten wurden daraufhin nicht durchgeführt und es 
wurde von einer Beantragung von Mitteln abgesehen. Daher ist die Anzahl an Grup-
pen, die hier eine Förderung beantragt haben sowie die Summe der Förderung deut-
lich niedriger als in den vergangenen Jahren. Selbsthilfegruppen sind besonders sen-
sible Zusammenschlüsse. Sie arbeiten ohne professionelle Strukturen und sind daher 
als strukturell vulnerabel einzuschätzen. Zugleich leisten sie einen wichtigen Beitrag 
zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Köln. Sie fördern Eigeninitiative und Selbst-
wirksamkeit, stärken die psychische und physische Gesundheit ihrer Mitglieder und 
tragen so zu Stabilität und Selbstfürsorge der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei.  
 
Aus den noch verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 44.654 Euro kann ein Be-
trag in Höhe von 7.238,69 Euro den antragstellenden Selbsthilfegruppen für ihre Tä-
tigkeiten bereitgestellt werden, um deren Strukturen zu sichern.  
 
Erfolgt keine zeitnahe Entscheidung, besteht die Gefahr, dass sich Gruppen auflö-
sen. 
 
Auf dieser Grundlage wird eine Förderung befürwortet.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, den in Anlage 1 ausgewiesenen Gesamtbetrag in Höhe 
von 7.238,69 Euro aus dem „Z an Selbsthilfegruppen“ der Selbsthil fe-Kontaktstelle 
zur Verfügung zu stellen. Von dort werden die genannten Teilbeträge an die aufge-
führten Selbsthilfegruppen ausgezahlt. 
 
 
Anlage 1 Förderübersicht 
Anlage 2 Informationen zu den Selbsthilfegruppen

Beratungsverlauf (2)

29.09.2025 Hauptausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2025 Rat
TOP 10.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2761/2025
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
26.09.2025
Erstellt
10.09.2025 08:03