2761/2025
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich für das Jahr 2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Informationen zu den Selbsthilfegruppen
10632 Zeichen
Anlage 2: Informationen zu den Selbsthilfegruppen (SHG) 1. Einsamkeit Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Die SHG Einsamkeit ist eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters, die aufgrund verschiedener Umstände (z. B. Depression) in eine mehr oder weniger ausgeprägte soziale Isolation geraten sind. Ziel der Gruppe ist zunächst ein vertrauensvolles, nettes Kennenlernen, ohne die Probleme aussparen zu müssen. Neben dem wöchentlichen Gruppentreffen versuchen die Teilnehmenden auch in unregelmäßigen Abständen gemeinsame Aktivitäten aller Art zu planen. An den Treffen nehmen ca. 6-7 Personen regelmäßig teil, manchmal auch bis zu 10. Die Treffen finden wöchentlich, Donnerstag 19.00 Uhr in der Köln-Südstadt statt. 2. Empowerment-Club Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Der Empowerment-Club ermöglicht schwarzen Adoptivkindern, die mit weißen Elternteilen aufwachsen, Empowerment, während die weißen Elternteile sich über die besonderen Herausforderungen von Adoptivfamilien austauschen können und lernen, Rassismus-sensibel und Rassismus-kritisch zu werden. An den Treffen nehmen ca. 6 Familien (ca. 20 Personen) regelmäßig teil. Im Mailverteiler der Gruppe sind ca. 30 Familien. Treffen finden quartalsweise, sonntags von 10.00-17.00 Uhr im Bürgerzentrum Engelshof statt. 3. Verwaiste Erwachsene Geschwister Homepage der Gruppe: https://verwaiste-geschwister-koeln.jimdofree.com/ Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Was uns zusammenbringt, ist der Tod unserer Brüder und Schwestern. Unsere Geschwister sind zur Unzeit gestorben. Monate und Jahre sind seitdem vergangen, und doch lässt uns diese Erfahrung nicht los. Wir haben wichtige Zeiten unseres Lebens mit unseren Geschwistern geteilt und erfahren, wie gut es tut, mit anderen darüber reden zu können. Die Ziele sind: - miteinander ins Gespräch zu kommen und zu reden - einander zuzuhören - zusammen zu schweigen - den Schmerz zu teilen - in der Verbundenheit miteinander Hoffnung zu erfahren, - uns gegenseitig zu helfen - einfach füreinander da zu sein. An den Treffen nehmen regelmäßig ca. 5-6 Personen teil, manchmal auch bis zu 10 Treffen finden einmal monatlich samstags von 15.00 - 17.00 Uhr abwechselnd in Präsenz in der Kölner Innenstadt und online statt. 4. Zu früh gestorben - bei Fehl- oder Totgeburt Homepage der Gruppe: https://www.zu-frueh-gestorben.de/ Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Die Selbsthilfegruppe richtet sich an Frauen und Männer, die ein Kind in der Schwangerschaft, während der Geburt oder im Neugeborenenalter verloren haben. In einem geschützten Rahmen können Eltern ihren Verlust (mit-)teilen und mit anderen Eltern zusammen sein, die ähnliches erlebt haben. Wir sprechen über das, was uns gerade bewegt, über Trauer, Umgang und Verhalten unserer Mitmenschen, unsere Beziehung zur Umwelt und die Wahrnehmung von Veränderungen, die die Zeit mit sich bringt. An den Treffen nehmen ca. 10 Personen regelmäßig teil. Treffen finden jeden 4. Donnerstag im Monat von 20.00 - 22.00 Uhr im Haus der Selbsthilfe, Marsilstein 4-6, 50676 Köln statt. 5. Eltern / Begleiter sich verweigernder Kinder Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Es geht um Kinder, die sich brutal ihrem bisherigen Leben verweigern. Von ersten Schulschwierigkeiten bis zum Abbruch, vom aggressiven Verhalten, dem Kontakt zu Drogen und zur Kriminalität. Dem Fortbleiben von zu Hause und ihrem Abtauchen irgendwann, irgendwo. Suchend, provozierend bis hin zum körperlichen Missbrauch mit Gewahrsamnahme und Psychiatrie. Verzweifeltes Zusehen des sich schließenden Teufelskreises durch Ablehnen der Kinder von allen Hilfsangeboten. Angehörige zwischen Angst, Selbstvorwürfen, Scham und Ausweglosigkeit auf der Suche nach Lösungen. Eine Extrembelastung, sich mit dieser Lebenssituation lange Zeit auseinandersetzten zu müssen – auch für Partnerbeziehungen, die dabei oft zerbrechen. In einer Selbsthilfegruppe, die von einem Paarberater begleitet wird, bieten wir Eltern, Verwandten und Lebensbegleitern in einem geschützten nicht öffentlichen Rahmen Möglichkeiten des Austauschs, der Kommunikation und der Erfahrungsvermittlung. An den Treffen nehmen ca. 6-7 Personen regelmäßig teil Treffen finden jeden 4. Donnerstag im Monat um 18.30 Uhr in Köln (linksrheinisch) statt. 6. Frauengruppe (Womencircle) Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Die Gruppe ermöglicht Frauen im Alter von 20 - 99+ Jahren den Austausch in geschütztem Rahmen zu Themen von psychischen Belastungen durch frauentypische Realitäten bis hin zu konkreten psychischen Erkrankungen, allgemeiner seelischer Belastung (Stichwort:Carework) und Gesundheit allgemein. Aber auch Herausforderungen als Frau aufgrund von Erwartungen und Rollenbildern innerhalb der Gesellschaft. An den Treffen nehmen ca. 6-7 Personen regelmäßig teil, manchmal auch bis zu 10. Die Treffen finden alle 2 Wochen dienstags um 19.30 Uhr im SPZ Ehrenfeld, Philippstraße 72, 50823 Köln statt. 7. Kinderwunsch - unerfüllter Kinderwunsch Homepage der Gruppe: https://kinderwunschkoeln.de/ Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Ungewollte Kinderlosigkeit ist ein weit verbreitetes Problem. Jedes siebte Paar in Deutschland mit Kinderwunsch bleibt über eine lange Zeit und oft sogar dauerhaft ungewollt kinderlos. Betroffene Paare und Einzelpersonen finden bei Freunden und in der Familie leider oftmals kein Gehör. Bleibt der Kinderwunsch so lange unerfüllt, kann dies zu einer persönlichen Lebenskrise führen. Zugleich beginnt die Suche nach Antworten auf vielerlei Fragen: • Welche geeigneten Diagnose- und Therapieverfahren gibt es? • Wie weit soll/will ich gehen im Umgang mit Ärzten und anderen Einrichtungen? • Wie schaffe ich es, zusammen mit meinem Partner die ungewollte Kinderlosigkeit gut zu bewältigen? • Wie gehe ich mit Schwangerschaften von Freunden, Kollegen und Bekannten um? • Sind Adoption und Pflege für mich mögliche Alternativen, um mir mein Bedürfnis nach einer eigenen Familie zu erfüllen? • Kann ich mir auch ein Leben ohne Kinder vorstellen? Wir setzen dabei auf den Austausch und die gegenseitige Unterstützung in vertraulicher Atmosphäre. Die Gruppe steht allen Betroffenen offen; niemand bleibt mit seinem Problem allein zurück. An den Treffen nehmen regelmäßig ca. 10-15 Personen teil. Treffen finden Monatlich um 19.00 Uhr, Präsenztreffen und Digitale Treffen im Wechsel, statt. Präsenztreffen im Eduardus Krankenhaus, Custodisstraße 3-1, 50679 Köln-Deutz. 8. Verschickungskinder Homepage der Gruppe: https://kinderverschickungen-nrw.de/hilfe Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Die Gruppe richtet sich an alle, die sich gegenseitig unterstützen, Erfahrungen austauschen oder sich vernetzen wollen. Ziele dabei sind: - Aufarbeitung dessen, was uns angetan wurde - Gegenseitige Unterstützung - Anlaufstelle für Hilfesuchende sein Die Treffen finden jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 - 19.00 Uhr im Bürgerzentrum Deutz, Tempelstr. 41-43, 50679 Köln-Deutz statt. 9. Verwaiste Eltern Homepage der Gruppe: http://www.verwaiste-eltern-koeln.jimdo.com Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Jedes Jahr sterben in Deutschland über 20.000 Kinder und Jugendliche. Sie sterben durch Krankheit, Unfall, Mord oder scheiden aus einem Leben, an dem sie verzweifeln. Überall bleiben trauernde Eltern zurück, die in den Grundfesten ihres Seins erschüttert wurden. Zwei ausgebildete Trauerbegleiterinnen und selbst betroffene Mütter, bieten eine Gesprächsgruppe für Mütter und/oder Väter an, deren Kind verstorben ist. Hier finden Sie einen Raum zum Zuhören und Schweigen, zum Sprechen und Anteil nehmen. An den Treffen nehmen regelmäßig je 10-12 Personen teil. Treffen finden mittwochs und donnerstags jeweils von 18 bis 20 Uhr in der ev. Familienbildungsstätte (fbs), Sachsenring 2-4, 50677 Köln statt. 10. Bindungs- und Entwicklungstrauma Dünnwald Homepage der Gruppe: http://www.bindungstrauma-koeln.de/ Antragsdatum: 03.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibungen: Ein Bindungstrauma ist die Folge einer Bindungsverletzung in der Kindheit, die zu diesem Zeitpunkt nicht verarbeitet werden konnte. Eine Bindungsverletzung besteht dann, wenn sich die Beziehung für das Kind unsicher, beängstigend oder unberechenbar anfühlt. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn die Bezugsperson eine Suchtproblematik hat, traumatisiert ist (z.B. durch Krieg) oder narzisstische Anteile hat, du eine Frühgeburt warst oder adoptiert wurdest, ein Elternteil gestorben ist und vieles mehr. „Bei einem Trauma geht es kurz gesagt um den Verlust der Verbindung: zu uns selbst, zu unserem Körper, zu unseren Familien, zu anderen Menschen und zu der uns umgebenden Welt.“ (Peter A. Levine, Vom Trauma befreien, 2007) - Sehnst du dich auch nach Verbundenheit? - Wünschst du dir Menschen, die dich verstehen, unterstützen und wertschätzen? - Hast du Lust auf tiefergehende Gespräche? Die Gruppe bietet dafür einen geschützten Raum und stellt diesen gerne zur Verfügung. An den Treffen nehmen regelmäßig je ca. 8 Personen teil. Treffen finden immer montags von 19.00 - 21.00 Uhr in Köln- Dünnwald (Café Mittendrin, Berliner Straße) statt. 11. Solidargemeinschaft 60+ Antragsdatum: 27.06.2025 Aktivitäten/Projektbeschreibungen: Ziel der Gruppe ist es, sich auf die zu erwartenden Probleme des Älterwerdens vorzubereiten, um bei irgendwann auftauchenden Problemen sich wechselseitig besser helfen und unterstützen zu können. Dabei wird nicht angestrebt, notwendige professionelle Hilfe wie Pflege zu ersetzen. Vielmehr geht es um Unterstützungen, die vom jeweiligen persönlichen Netzwerk nicht angemessen geleistet werden können (z.B., weil Familienangehörige räumlich oder emotional zu weit weg sind). In derartigen Situationen kann die Gruppe als intermediäre Instanz zwischen nicht ausreichenden persönlichen Ressourcen und professionellen Hilfsangeboten verstanden werden. Die Gruppe versteht ihre Zielsetzung also als Vorbereitung / Prävention auf die Zeit zunehmender altersbedingter Belastungen, um dann bei entstandenem Bedarf besser vorbereitet (Selbst-)Hilfe leisten zu können. An den Treffen nehmen regelmäßig 17 Personen im Alter zwischen aktuell 64 und 84 Jahren teil. Treffen finden monatlich von 17.00 - 19.00 Uhr bei Philia e.V, Hauswiesenweg 7, 51069 Köln, Seminarraum statt.
Anlage 1 Förderübersicht
1129 Zeichen
Anlage 1: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich durch die Selbsthilfe - Kontaktstelle Selbsthilfegruppe Zuschuss 2024 (EUR) Beantragter Zuschuss 2025 (EUR) Förder- vorschlag Sachkosten (EUR) Förder- vorschlag Miete (EUR) Förder- vorschlag 2025 (EUR) 1 Einsamkeit 741,00 670,00 120,00 550,00 670,00 2 Empowerment-Club 1.058,00 648,00 120,00 528,00 648,00 3 Verwaiste Erwachsene Geschwister 120,00 120,00 120,0 0 120,00 4 Zu früh gestorben - bei Fehl- oder Totgeburt 900,00 900,00 900,00 900,00 5 Eltern / Begleiter sich verweigernder Kinder 360,00 638,69 308,69 330,00 638,69 6 Frauengruppe (Womencircle) 120,00 360,00 240,00 120,0 0 360,00 7 Kinderwunsch - unerfüllter Kinderwunsch 3.145,80 2. 200,00 2.200,00 2.200,00 8 Verschickungskinder 240,00 240,00 240,00 240,00 9 Verwaiste Eltern 240,00 240,00 240,00 240,00 10 Bindungs- und Entwicklungstrauma Dünnwald 1.677,00 240,00 240,00 240,00 11 Solidargemeinschaft 60+ 1.506,00 982,00 982,00 982,00 Summe 10.107,80 7.238,69 5.230,69 2.008,00 7.238,69
Eilentscheidung Hauptausschuss
7422 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 2761/2025 Freigabedatum 26.09.2025 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich für das Jahr 2025 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 29.09.2025 Entscheidung Rat 06.11.2025 Genehmigung (DE/EilE) Begründung für die Dringlichkeit: Die Entscheidung ist eilbedürftig, da die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich kurzfristig Pla- nungssicherheit für ihre Arbeit benötigen. Eine Beschlussfassung erst in der nächsten regulä- ren Ratssitzung würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel führen. Dies hätte unmittelbare negative Auswirkungen auf die Sicherstel- lung der bestehenden Unterstützungsstrukturen und könnte zu Liquiditätsengpässen sowie zur Gefährdung des Fortbestands einzelner Gruppen führen. Ein Einbringen der Vorlage in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 28.08.2025 war nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt keine entscheidungsfähigen Anträge vorlagen. Hintergrund hierfür ist, dass die Gruppen infolge bestehender Unsicherheiten von einer Antragstellung zunächst abgesehen hatten. Die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich haben ihre Aktivitäten reduziert und die Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Senio- rinnen und Senioren abgewartet. Die in der Anlage1 aufgeführten Gruppen haben ihre An- träge erst nach diesem Beschluss eingereicht, sodass eine Entscheidung in der Sitzung am 28.08.2025 nicht erfolgen konnte. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Entscheidung des Hauptausschusses geboten, um die Auszahlung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2025 zu gewährleisten und die Funktions- fähigkeit der Selbsthilfegruppen zu sichern. Ohne eine zeitnahe finanzielle Förderung droht eine unwiederbringliche Zerstörung der ge- wachsenen Selbsthilfestrukturen, wodurch der Fortbestand der Gruppen gefährdet wäre. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt über die Verwendung von Haushaltsmitteln in Höhe von 7.238,69 Euro. Mit diesen Mitteln sind die beantragten Maßnahmen der Selbsthilfegruppen entsprechend der Anlage 1 für das Jahr 2025 zu bezuschussen. Im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Sozi- 2 ales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 – freiwillige Sozialleistungen und Diver- sity – in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, die Mittel „Z an Selbsthilfegruppen“ zur Verfügung. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 7.238,69 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Alle Haushaltspositionen sind nach den Vorgaben der Bezirksregierung Köln – Kom- munalaufsicht – fortlaufend daraufhin zu prüfen, ob sie rechtlich zulässig und zeitlich notwendig sind. Auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben soll geprüft werden, ob Standards gesenkt werden können. Bei freiwilligen Leistungen ist insbesondere zu prüfen, ob sie kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung zentrale Voraussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Selbsthilfe- gruppen ist. Ein Wegfall oder auch eine Unterbrechung würde das bewährte Netzwerk erheblich schwächen und die soziale Infrastruktur dauerhaft schädigen. Die für das Jahr 2025 eingereichten Anträge wurden nach den geltenden Förderkrite- rien für Selbsthilfegruppen geprüft. Rechtsgrundlage der Bewilligung sind die Allge- meinen Bewilligungsbedingungen in den Bereichen Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit. Im beschlossenen Haushaltsplan 2025/2026 stehen im Teilergebnisplan des Amtes 4 für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 – freiwillige Sozialleis- tungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, die Mittel „Z an Selbsthilfegruppen“ zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2025 haben die Selbsthilfegruppen bereits eine direkte Unterstüt- zung in Höhe von 47.846 Euro e rhalten. Grundlage hierfür war die Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Senioren am 28.08.2025 auf Basis der vorheri- gen Beratung im Unterausschuss Selbsthilfegruppen (siehe auch Beschlussvorlage 1829/2025). Über die noch zur Verfügung stehenden Mittel wurde in den Ausschüs- sen bislang nicht entschieden. Diese Mittel in Höhe von 44.654 Euro können an weitere Gruppen ausgezahlt wer- den, die über die Selbsthilfe-Kontaktstelle beraten und unterstützt werden. Die dort eingereichten Anträge wurden an die Verwaltung weitergeleitet und dort nach den gültigen Förderkriterien für Selbsthilfegruppen geprüft. Die aktuelle Haushaltslage sowie die Besonderheiten bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/2026 haben bei den Selbsthilfegruppen zu großen Verunsi- cherungen geführt. Viele Aktivitäten wurden daraufhin nicht durchgeführt und es wurde von einer Beantragung von Mitteln abgesehen. Daher ist die Anzahl an Grup- pen, die hier eine Förderung beantragt haben sowie die Summe der Förderung deut- lich niedriger als in den vergangenen Jahren. Selbsthilfegruppen sind besonders sen- sible Zusammenschlüsse. Sie arbeiten ohne professionelle Strukturen und sind daher als strukturell vulnerabel einzuschätzen. Zugleich leisten sie einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Köln. Sie fördern Eigeninitiative und Selbst- wirksamkeit, stärken die psychische und physische Gesundheit ihrer Mitglieder und tragen so zu Stabilität und Selbstfürsorge der einzelnen Bürgerinnen und Bürger bei. Aus den noch verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 44.654 Euro kann ein Be- trag in Höhe von 7.238,69 Euro den antragstellenden Selbsthilfegruppen für ihre Tä- tigkeiten bereitgestellt werden, um deren Strukturen zu sichern. Erfolgt keine zeitnahe Entscheidung, besteht die Gefahr, dass sich Gruppen auflö- sen. Auf dieser Grundlage wird eine Förderung befürwortet. Die Verwaltung schlägt vor, den in Anlage 1 ausgewiesenen Gesamtbetrag in Höhe von 7.238,69 Euro aus dem „Z an Selbsthilfegruppen“ der Selbsthil fe-Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Von dort werden die genannten Teilbeträge an die aufge- führten Selbsthilfegruppen ausgezahlt. Anlage 1 Förderübersicht Anlage 2 Informationen zu den Selbsthilfegruppen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2761/2025
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 10.09.2025 08:03