2490/2019
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene - 2019, Teil 2 - Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2490/2019 Freigabedatum 07.08.2019 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene - 2019, Teil 2 - Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH Gremium Datum Finanzausschuss 23.09.2019 Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Beschlussfassung ergibt sich aus der zwingend notwendigen Optimierung des Beschallungssystems und der Dauermesseinrichtung in der Volksbühne am Rudolfplatz, um die Auf- rechterhaltung des Spielbetriebs als Versammlungsstätte bzw. als Theater sicherzustellen. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 die Verwaltung aufgefordert, innerhalb von vierzehn Tagen eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung vorzulegen. Beschluss: Wir beschließen die Bezuschussung zur Optimierung des Beschallungssystems und der Dauermess- einrichtung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Volksbühne am Rudolfplatz als Versamm- lungsstätte bzw. als Theater in Höhe von bis zu 21.000 € aufgrund des Beschlusses des Finanzaus- schusses vom 08.07.2019. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 07.08.2019 gez. Herr Dr. Keller gez. Herr Dr. Krupp 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 21.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In seiner Sitzung am 08.07.2019 beschloss der Finanzausschuss, die vorlegte Beschlussvorlage zur Optimierung des Beschallungssystems und Dauermesseinrichtung in der Volksbühne zur Finanzie- rung aus dem Lärmschutzfond (Nr. 1711/2019) zurückzustellen und die Verwaltung mit der Maßgabe zu betrauen, innerhalb von vierzehn Tagen eine Dringlichkeitsentscheidung über die Bezuschussung der Volksbühne herbeizuführen. Die Dringlichkeit der Beschlussfassung ergibt sich aus der zwingend notwendigen und kurzfristigen Umsetzung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Volksbühne am Rudolfplatz als Versamm- lungsstätte bzw. als Theater, da die Untersagung der Nutzung droht. Entgegen der ursprünglichen Kosten in Höhe von 39.000 €, beläuft sich der geplante Zuschuss nun- mehr auf 21.000 €. Eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie Finanzierungsplanung wurde der Verwaltung nachgewiesen. Das vorgeschlagene Projekt entspricht grundsätzlich den Förderkriterien. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Die Vorlage wird dem Finanzausschuss in der nächsten Sitzung am 23.09.2019 zur Genehmigung vorgelegt. Anlagen Anlage 1 – Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des FA vom 08.07.2019 Anlage 2 – Tabellarische Darstellung Baumaßnahme Volksbühne am Rudolfplatz
Anlage 1 Niederschrift Finanzausschuss vom 08.07.2019 TOP 10.23
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Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fx : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 12.07.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.07.2019 öffentlich 10.23 Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kul- turinstitutionen / Musikclubs" 2019, Teil 1 1711/2019 RM Frank sagt, seine Fraktion habe noch Beratungsbedarf. Zunächst müsse eine Übersicht aller Förderanträge vorgelegt werden. RM Petelkau fragt, ob eine Dringlichkeitsentscheidung möglich sei. Die Verwaltung bezeichnet die Maßnahme als sehr dringlich. Um die drohende Schließung der Volksbühne zu vermeiden, müsse das Theater die baulichen Maß- nahmen bereits im Sommer umsetzen. Weil es sich um eine angesehene und wichti- ge kulturelle Institution in Köln handele, sei die Verwaltung bereit, ausnahmsweise den Zuschuss im Vorgriff auf die Ausschreibung aus dem gerade erst beschlossenen Lärmschutzfonds zu gewähren. Diese Baumaßnahme erfülle die festgelegten Krite- rien. Die Verwaltung gehe davon aus, dass das Restbudget in Höhe von 261.000 € für alle weiteren Antragsteller ausreichen werde. RM Joisten spricht sich unter diesen Umständen dafür aus, den Beschluss sofort zu fassen. RM von Bülow hält die Art und Weise des Vorgehens der Verwaltung für nicht nach- vollziehbar und kritisiert, dass die Strukturen nicht richtig eingehalten würden. Hier werde ein Zuschuss gewährt aus einem Programm, das noch nicht ausgeschrieben sei und somit noch nicht bekannt gemacht wurde, dass man sich bewerben könne. Mit einer Dringlichkeitsentscheidung sei ihre Fraktion einverstanden. RM Breite unterstützt den Vorschlag der Verwaltung und plädiert dafür, den Zu- schuss in diesem speziellen Ausnahmefall sofort zu gewähren, um der Volksbühne zu helfen. RM Frank fragt, ob der Zuschuss nicht aus dem Budget für Technikförderung und Bauunterhaltung gezahlt werden könne. Die Verwaltung verneint dies, da die Höhe des zur Verfügung stehenden Restbud- gets nicht ausreiche. RM Frank beantragt die Vertagung mit der Maßgabe, eine Dringlichkeitsentschei- dung auf den Weg zu bringen. RM Joisten bittet, eine Frist festzulegen und so sicherzustellen, dass der dringend benötigte Zuschuss kurzfristig ausgezahlt werden könne. RM Petelkau plädiert für die Festlegung einer Frist von 14 Tagen für die Erstellung der Dringlichkeitsentscheidung. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Beschluss: Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt mit der Maßgabe, innerhalb von 14 Tagen eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.
Anlage 2 Beschlussvorlage Baumassnahmen 2019, Teil 2
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2490-2019 Beschlussvorlage Baumassnahmen 2019, Teil 2_Anlage 2
Projektträger
Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss
1 Volksbühne am
Rudolfplatz gGmbHTheater
Optimierung
Beschallungssystem und
Dauermesseinrichtung
Die Volkbühne am Rudolfplatz gGmbH beantragt eine Förderung für die
Beteiligung an den Kosten zur Optimierung des Beschallungs-systems
und Dauermesseinrichtung zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs als
Versammlungsstätte bzw. als Theater.
Die aktuelle Gefährdungslage wurde auch vom Anwalt des
Antragsstellers bestätigt; in einem laufenden Gerichtsverfahren droht die
Untersagung der Nutzung. Die nun geplanten Maßnahmen sind laut
Auswertung einer vorgelegten Schallimmissionsprognose dazu geeignet,
die vorhandenen Konflikte zukünftig zu unterbinden.
21.000 EUR
Summe Bezuschussung 2019 - aktuelle Vorlage 21.000 EUR
noch verfügbare Restmittel in 2019 0 EUR
Summe Bezuschussung 2019 - bisher insgesamt
(unter Berücksichtigung der Genehmigungen zu 1710/2019)279.000 EUR
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2490/2019
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.08.2019
- Erstellt
- 16.07.2019 13:33