Mandari Insight

0652/2019

Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradwegs am Bayenthalgürtel

Mitteilung BV 06.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2019, TOP 10.2.1

Anlage 1 Markierungsplan Vorgebirgsstraße

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Markierungsplan Vorgebirgsstraße

42 Zeichen

Anlage 1  Markierungsplan Vorgebirgsstraße

Mitteilung BV

2618 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 0652/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
 
Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradwegs am Bayenthalgürtel 
 
Im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr am 25.09.2018 hat die Verwaltung einen Entwurf vor-
gestellt, der eine markierungstechnische Wiederherstellung vorsieht, die die Führung des Rad- und 
Kfz-Verkehrs an dieser Stelle eindeutig kennzeichnet. Für den Radverkehr wurde eine Markierung 
zum bestehenden baulichen Radweg aufgebracht, die eine Durchlässigkeit zu den Aufstellflächen für 
den Radverkehr ermöglicht. Der geradausfahrende- und rechtsabbiegende Kfz-Verkehr wird über 
eine gemeinsame Fahrspur geführt werden (siehe Anlage 1). 
 
Die Planung ist bereits umgesetzt worden. 
 
Anlass für die hier beschriebenen Maßnahmen war die Anfrage AN/0218/2017. Zum besseren 
Verständnis finden Sie die vorangegangen Beantwortung der Anfrage (s. Vorlagennummer: 
1845/2017): 
 
 
„Für Autofahrer, die vom Südfriedhof in Zollstock kommend, an der Kreuzung Vorgebirgsstraße Ecke 
Raderthalgürtel rechts abbiegen möchten, stellen die Überreste eines alten maroden Fahrradwegs 
mit starken Unebenheiten (siehe Anlage) eine Gefährdung dar, weil Rechtsabbieger dieses Ver-
kehrshindernis überfahren müssen. Zudem ist die bordsteinähnliche Erhöhung, vor allem nachts äu-
ßerst irritierend, weil sie im Dunkeln nicht sichtbar ist. Durch abruptes Abbremsen oder Ausweichma-
növer entstehen häufig gefährliche Situationen für den nachfolgenden Verkehr. 
 
Frage 1: 
Wird dieses Hindernis zeitnah abgebaut? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es handelt sich hier nicht um den Überrest eines Radweges, sondern um eine Rampe eines beste-
henden Radweges, über die der Radverkehr vom Straßenniveau auf das Niveau des baulichen Rad-
weges geführt wird. Nach den Deckenarbeiten ist der vorher vorhandene markierte Radfahrstreifen 
noch nicht wieder aufgebracht worden. Eine markierungstechnische Anpassung ist vorgesehen, die 
eine Führung des Radverkehrs und die Führung des Rechtsabbiegers eindeutig kennzeichnet. 
 
Frage 2: 
Ist stattdessen geplant, den Belag der Fahrbahn an dieser Stelle zu erneuern und mit einem zeitge-
mäßen (aufgemalten) Fahrradschutzstreifen zu versehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Es ist vorgesehen, etwa 20 Meter vor der Rampe beginnend, kurzfristig die Markierung einer Radver-
kehrsführung aufzubringen.“

2 
 
Anlage 
Markierungsplan Vorgebirgsstr.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bayenthalgürtel
  • Raderthalgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0652/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
06.08.2019
Erstellt
22.02.2019 12:44