0652/2019
Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradwegs am Bayenthalgürtel
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Anlage 1 Markierungsplan Vorgebirgsstraße
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Anlage 1 Markierungsplan Vorgebirgsstraße
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 0652/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradwegs am Bayenthalgürtel Im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr am 25.09.2018 hat die Verwaltung einen Entwurf vor- gestellt, der eine markierungstechnische Wiederherstellung vorsieht, die die Führung des Rad- und Kfz-Verkehrs an dieser Stelle eindeutig kennzeichnet. Für den Radverkehr wurde eine Markierung zum bestehenden baulichen Radweg aufgebracht, die eine Durchlässigkeit zu den Aufstellflächen für den Radverkehr ermöglicht. Der geradausfahrende- und rechtsabbiegende Kfz-Verkehr wird über eine gemeinsame Fahrspur geführt werden (siehe Anlage 1). Die Planung ist bereits umgesetzt worden. Anlass für die hier beschriebenen Maßnahmen war die Anfrage AN/0218/2017. Zum besseren Verständnis finden Sie die vorangegangen Beantwortung der Anfrage (s. Vorlagennummer: 1845/2017): „Für Autofahrer, die vom Südfriedhof in Zollstock kommend, an der Kreuzung Vorgebirgsstraße Ecke Raderthalgürtel rechts abbiegen möchten, stellen die Überreste eines alten maroden Fahrradwegs mit starken Unebenheiten (siehe Anlage) eine Gefährdung dar, weil Rechtsabbieger dieses Ver- kehrshindernis überfahren müssen. Zudem ist die bordsteinähnliche Erhöhung, vor allem nachts äu- ßerst irritierend, weil sie im Dunkeln nicht sichtbar ist. Durch abruptes Abbremsen oder Ausweichma- növer entstehen häufig gefährliche Situationen für den nachfolgenden Verkehr. Frage 1: Wird dieses Hindernis zeitnah abgebaut? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Es handelt sich hier nicht um den Überrest eines Radweges, sondern um eine Rampe eines beste- henden Radweges, über die der Radverkehr vom Straßenniveau auf das Niveau des baulichen Rad- weges geführt wird. Nach den Deckenarbeiten ist der vorher vorhandene markierte Radfahrstreifen noch nicht wieder aufgebracht worden. Eine markierungstechnische Anpassung ist vorgesehen, die eine Führung des Radverkehrs und die Führung des Rechtsabbiegers eindeutig kennzeichnet. Frage 2: Ist stattdessen geplant, den Belag der Fahrbahn an dieser Stelle zu erneuern und mit einem zeitge- mäßen (aufgemalten) Fahrradschutzstreifen zu versehen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Es ist vorgesehen, etwa 20 Meter vor der Rampe beginnend, kurzfristig die Markierung einer Radver- kehrsführung aufzubringen.“ 2 Anlage Markierungsplan Vorgebirgsstr.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bayenthalgürtel
- Raderthalgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 0652/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.08.2019
- Erstellt
- 22.02.2019 12:44