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A-N/0007/2026

Anregung an den Rat der Stadt Münster: Ablehnung der Maßnahmen Nr. 43 und Nr. 51 der Anlage zur Vorlage V/0637/2025

Antrag an die BV Nord 17.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 24.02.2026, TOP 6.2.1

Originalantrag

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Originalantrag

3369 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Hammer Straße 10 • 48153 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
Münster, 12.02.2026 
 
Anregung an den Rat der Stadt Münster    
 
Die BV- Nord möge beschließen:  
Anregung an den Rat der Stadt Münster: Ablehnung der Maßnahmen Nr. 43 und Nr. 
51 der Anlage zur Vorlage V/0637/2025 
Im Rahmen der Beratungen zur Vorlage V0637/2025 – Entwurf der 
Haushaltssatzung 2026/2027 wendet sich die CDU-Fraktion mit dieser Anregung an 
den Rat der Stadt Münster. 
Konkret fordern wir den Rat auf, folgende Sparmaßnahmen nicht umzusetzen: 
1.) Sparmaßnahme Nr. 43 (Einstellung der Schülerspezialverkehre)  
2.) Sparmaßnahme Nr. 51 (Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten). 
 
 
Begründung: 
Der sogenannte Schülerspezialverkehr stellt für viele Kinder – insbesondere für 
Kinder mit besonderen Bedarfen, mit langen Schulwegen oder bei fehlender Bus- 
bzw. Bahnanbindung – eine unverzichtbare Voraussetzung für einen verlässlichen 
und sicheren Schulweg dar. Darüber hinaus entlastet dieses System Familien 
erheblich, vor allem dann, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder aufgrund von 
anderen Gegebenheiten nicht in der Lage sind, ihre Kinder sicher, zuverlässig und 
pünktlich zur Schule zu befördern.  
Ein Wegfall des Schülerspezialverkehrs würde für zahlreiche Familien deutliche 
Mehrbelastungen nach sich ziehen. Zu erwarten wären längere Fahr- und 
Wegezeiten, zusätzlicher Betreuungsaufwand sowie erhebliche organisatorische 
Unsicherheiten. Für betroffene Kinder drohen unzumutbare Schulwege, 
Verspätungen im Unterricht und im Extremfall sogar ein erzwungener Schulwechsel. 
Insgesamt wären negative Auswirkungen auf die Bildungs- und 
Chancengerechtigkeit sowie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu 
befürchten.  
Auch die unter Maßnahme Nr. 51 vorgesehene strikte Einhaltung der 
Entfernungsgrenze bei Badefahrten sieht die CDU-Fraktion äußerst kritisch.

CDU-Fraktion in der BV-Nord 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Hammer Straße 10 • 48153 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
Viele Schülerinnen und Schüler können nicht (sicher) schwimmen, weil viele 
Elternhäuser keinen ausreichenden Wert darauf legen oder die Möglichkeit fehlt. Es 
ist jedoch Anspruch der Schulen, dass am Ende der vierten Klasse jedes Kind sicher 
schwimmt, d.h. auf dem Niveau des Bronze-Abzeichens. Dies ist nur möglich, wenn 
im Schwimmunterricht ausreichend Wasserzeit zur Verfügung steht.  
Die Schulen nutzen bereits verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der 
Wasserzeit. Dennoch ist die Wasserzeit ohne einen Bustransport zu gering, um 
einen qualitätsgerichteten Schwimmunterricht durchzuführen und allen Kindern das 
Schwimmen zu lehren. 
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Schwimmunterrichts für Sicherheit, 
Gesundheit und motorische Entwicklung von Kindern hält die CDU-Fraktion 
Einsparungen in diesem sensiblen Bereich für nicht vertretbar. 
Die CDU-Fraktion appelliert daher an den Rat der Stadt Münster, die genannten 
Maßnahmen im weiteren Haushaltsverfahren zu streichen und stattdessen Lösungen 
zu verfolgen, die die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern sichern sowie 
Familien verlässlich entlasten. 
Bloch und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße 10

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Details

Aktenzeichen
A-N/0007/2026
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
17.02.2026
Erstellt
17.02.2026 08:48