A-N/0007/2026
Anregung an den Rat der Stadt Münster: Ablehnung der Maßnahmen Nr. 43 und Nr. 51 der Anlage zur Vorlage V/0637/2025
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Originalantrag
3369 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. Hammer Straße 10 • 48153 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster, 12.02.2026 Anregung an den Rat der Stadt Münster Die BV- Nord möge beschließen: Anregung an den Rat der Stadt Münster: Ablehnung der Maßnahmen Nr. 43 und Nr. 51 der Anlage zur Vorlage V/0637/2025 Im Rahmen der Beratungen zur Vorlage V0637/2025 – Entwurf der Haushaltssatzung 2026/2027 wendet sich die CDU-Fraktion mit dieser Anregung an den Rat der Stadt Münster. Konkret fordern wir den Rat auf, folgende Sparmaßnahmen nicht umzusetzen: 1.) Sparmaßnahme Nr. 43 (Einstellung der Schülerspezialverkehre) 2.) Sparmaßnahme Nr. 51 (Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten). Begründung: Der sogenannte Schülerspezialverkehr stellt für viele Kinder – insbesondere für Kinder mit besonderen Bedarfen, mit langen Schulwegen oder bei fehlender Bus- bzw. Bahnanbindung – eine unverzichtbare Voraussetzung für einen verlässlichen und sicheren Schulweg dar. Darüber hinaus entlastet dieses System Familien erheblich, vor allem dann, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder aufgrund von anderen Gegebenheiten nicht in der Lage sind, ihre Kinder sicher, zuverlässig und pünktlich zur Schule zu befördern. Ein Wegfall des Schülerspezialverkehrs würde für zahlreiche Familien deutliche Mehrbelastungen nach sich ziehen. Zu erwarten wären längere Fahr- und Wegezeiten, zusätzlicher Betreuungsaufwand sowie erhebliche organisatorische Unsicherheiten. Für betroffene Kinder drohen unzumutbare Schulwege, Verspätungen im Unterricht und im Extremfall sogar ein erzwungener Schulwechsel. Insgesamt wären negative Auswirkungen auf die Bildungs- und Chancengerechtigkeit sowie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befürchten. Auch die unter Maßnahme Nr. 51 vorgesehene strikte Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten sieht die CDU-Fraktion äußerst kritisch. CDU-Fraktion in der BV-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. Hammer Straße 10 • 48153 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Viele Schülerinnen und Schüler können nicht (sicher) schwimmen, weil viele Elternhäuser keinen ausreichenden Wert darauf legen oder die Möglichkeit fehlt. Es ist jedoch Anspruch der Schulen, dass am Ende der vierten Klasse jedes Kind sicher schwimmt, d.h. auf dem Niveau des Bronze-Abzeichens. Dies ist nur möglich, wenn im Schwimmunterricht ausreichend Wasserzeit zur Verfügung steht. Die Schulen nutzen bereits verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Wasserzeit. Dennoch ist die Wasserzeit ohne einen Bustransport zu gering, um einen qualitätsgerichteten Schwimmunterricht durchzuführen und allen Kindern das Schwimmen zu lehren. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Schwimmunterrichts für Sicherheit, Gesundheit und motorische Entwicklung von Kindern hält die CDU-Fraktion Einsparungen in diesem sensiblen Bereich für nicht vertretbar. Die CDU-Fraktion appelliert daher an den Rat der Stadt Münster, die genannten Maßnahmen im weiteren Haushaltsverfahren zu streichen und stattdessen Lösungen zu verfolgen, die die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern sichern sowie Familien verlässlich entlasten. Bloch und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße 10
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0007/2026
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 17.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 08:48