V/0369/2005
Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Straße 26, 48161 Münster
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Ergänzungsvorlage
4664 Zeichen
...
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Straße 26, 48161 Münster
hier: Zustimmung zum Raumprogramm
Beratungsfolge
08.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in Ihrer Sitzung am 24.05.2005 den Beschlussvorschlag
der Verwaltung ergänzt und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, wie folgt zu
beschließen: ( Ergänzung ist fett gedruckt)
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Gebäudes der Droste-Hauptschule Roxel
wird zugestimmt:
5 Unterrichtsräume je ca. 54 qm.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, fü r die Erweiterung des Schulgebäudes der Droste -
Hauptschule Roxel um das unter Ziff. 1 aufgeführte Raumprogramm eine Vorentwurfspl a-
nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten.
3. Hierbei sollten die Kosten pro qm die Höhe nicht überschreiten, die b eim Erweite-
rungsbau der Realschule Roxel zugrunde gelegt worden sind.
Vorlagen-Nr.:
V/0369/2005/1. Erg. Auskunft erteilt:
Frau Haase
Ruf:
492 40 11
E-Mail:
HaaseG@stadt -muenster.de
Datum:
02.06.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
...
Kosten/Folgekosten
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
2150.940.1320.8 Bauk. Erw.
Droste-Hauptschule Roxel
2004 50.000
2005 10.000
2006 390.000
2007 800.000
gesamt 1.250.000
2150.935.1320.0 Besch. Erw.
Droste-Hauptschule Roxel
2007 100.000
2150.939.1320.4 Besch. Lehrm. Erw.
Droste-Hauptschule Roxel
2007 75.000
Insgesamt: 1.425.000
Begründung:
Zur Begründung wird zunächst auf die Beschlussvorlage an den Ausschuss für Schule und We i-
terbildung Nr. V/369/2005 verwiesen.
Die Vorlage wurde in der Sitzung Bezirksvertretun g Münster-West am 24.05.2005 beraten. Die
Bezirksvertretung hat einstimmig beschlossen, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die
Annahme des Beschlussvorschlages mit der unter Ziffer 3 aufgeführten Ergänzung zu empfehlen.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Ergänzung unter folgenden Hinweisen gefolgt werden:
• Der Beschluss, dass die Kosten pro Quadratmeter die Höhe nicht überschreiten sollten, die
beim Erweiterungsbau der Realschule Roxel zugrunde gelegt wurden, beinhaltet zwar eine
Zielvorgabe, jedoch keine absolute Festschreibung des Baupreises auf diesen Wert. Zielvo r-
gabe für die Sollwerte der Kostenkennwerte der Erweiterung der Droste -Hauptschule Roxel
sind zunächst die dem Baubeschluss zur Realschule Roxel zugrunde liegenden Kostenkenn-
werte.
• Bei der anstehenden Baumaßnahme zur Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel wird kein
höherer Qualitätsstandard zugrunde gelegt wie bei der Erweiterung der Realschule Roxel.
Der günstige abgerechnete
Preis pro Quadratmeter beim Bau der Realschule Roxel ist i nsbeson-
dere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- einfache und geradlinige Gebäudeform mit wenigen Sonderdetails bei sehr kompakter Bauform
- großes Bauvolumen aufgrund des Raumprogramms
- günstiges A/V Verhältnis (Verhältnis von Gebäudehülle zum Volum en) aufgrund der Dreig e-
schossigkeit
- günstige Ausschreibungsergebnisse.
- 3 -
Es wird angestrebt, die bei der Erweiterung der Realschule Roxel angefallenen Baukosten pro
Quadratmeter auch bei der Erweiterung der Droste -Hauptschule Roxel zu erreichen. Allerding s
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die abgerechneten Kosten bei gleichen Qualitätssta n-
dards höher liegen werden als bei der Realschul-Erweiterung, da
- das Bauvolumen bei der Erweiterung der Hauptschule (5 Unterrichtsräume) wesentlich geringer
ist als bei der Realschule (17 Unterrichtsräume, Foyer, Verwaltungsräume und Umbaumaßnah-
men) und
- aufgrund der zu erwartenden Eingeschossigkeit der Hauptschul-Erweiterung das A/V Verhältnis
deutlich ungünstiger ist.
- noch kein Entwurf erarbeitet und mit der Droste-Hauptschule Roxel abgestimmt wurde.
Ein Festschreiben des Baupreises auf den bei der Erweiterung der Realschule Roxel erzielten und
abgerechneten Wert hätte aus den aufgeführten Gründen einen deutlichen Qualitätsverlust bei der
Erweiterung der Droste-Hauptschule zur Folge und kann deshalb nicht empfohlen werden. Der bei
der Realschule zugrunde gelegte Qualitätsstandard sollte auch aus Gründen der Gleichbehan d-
lung der Schulen nicht unterschritten werden.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beschlussvorlage
7496 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel, Tilbecker Straße 26, 48161 Münster
hier: Zustimmung zum Raumprogramm
Beratungsfolge
24.05.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
08.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Gebäudes der Droste-Hauptschule Roxel
wird zugestimmt:
5 Unterrichtsräume je ca. 54 qm.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung des Schulgebäudes der Droste-
Hauptschule Roxel um das unter Ziff. 1 aufgeführte Raumprogramm eine Vorentwurfspla-
nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten.
Kosten/Folgekosten
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
2150.940.1320.8 Bauk. Erw.
Droste-Hauptschule Roxel
2004 50.000
2005 10.000
2006 390.000
2007 800.000
gesamt 1.250.000
Vorlagen-Nr.:
V/0369/2005
Auskunft erteilt:
Frau Haase
Ruf:
492 40 11
E-Mail:
HaaseG@stadt-muenster.de
Datum:
04.05.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
2150.935.1320.0 Besch. Erw.
Droste-Hauptschule Roxel
2007 100.000
2150.939.1320.4 Besch. Lehrm. Erw.
Droste-Hauptschule Roxel
2007 75.000
Insgesamt: 1.425.000
Begründung:
1. Allgemein
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten,
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand
der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (vgl. § 30 Abs. 1 Schul-
verwaltungsgesetz).
2. Schülerzahlentwicklung der Droste-Hauptschule Roxel
Die Schüler- und Klassenzahlen der Droste-Hauptschule Roxel sind in den vergangenen
Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Schule hat sich von einer knapp zweizügigen Haupt-
schule mit 219 Schülern/innen im Schuljahr 1994/95 zu einer dreizügigen Schule mit 418
Schülern/innen im Schuljahr 2004/05 entwickelt (vgl. Anlage 1).
Problematisch ist die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Schülerzahlen der Droste-
Hauptschule. Die Schülerprognose (vgl. Anlage 2) wurde auf der Grundlage der Bevölke-
rungsprognose des Amtes für Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik vom März 2003 er-
stellt. Aktuellere Daten liegen nicht vor.
Die Schülerprognose zeigt auch langfristig eine gesicherte Dreizügigkeit in den Jahrgängen
7 bis 10.
Die prognostizierten Schülerzahlen in den Jahrgängen 5 und 6 liegen niedriger.
Der 6. Jahrgang kann unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes von 24 in der
Hauptschule auch als durchgängig dreizügig eingestuft werden.
Die Auswertung der Prognose für den 5. Jahrgang ist aufgrund von erheblichen Schwan-
kungen schwierig. Nach der Schülerprognose wird dieser Jahrgang nur zweizügig zu führen
sein. Allerdings wich die tatsächliche Aufnahme in den vergangen Jahren erheblich von den
Prognosezahlen ab (Prognose 2003/04: 46 Schüler/innen, tatsächliche Zahl: 61; Prognose
2004/05: 42 Schüler/innen, tatsächliche Zahl: 58). Nach der Prognose waren für das Schul-
jahr 2005/2006 insgesamt 46 Anmeldungen zu erwarten. Im Rahmen des Anmeldeverfah-
rens wurden zunächst lediglich 29 Schüler/innen angemeldet. Erfahrungsgemäß wird diese
Zahl bis zum Schuljahresbeginn noch steigen, da viele der bisher noch nicht zu einer wei-
terführenden Schule angemeldeten Schüler/innen an den Hauptschulen nachgemeldet
werden. Darüber hinaus ist auch durch Rückläufer im Laufe des Schuljahres ein Anstieg zu
erwarten.
Es wird vorgeschlagen, trotz dieser unsicheren Situation bei der Ermittlung des Raum- und
Baubedarfs von einer vollen Dreizügigkeit auszugehen.
Sofern der 5. Jahrgang in Zukunft lediglich zweizügig wäre, würde sich eine Raumreserve
von 1 Raum ergeben. Dieser Raum könnte dann für weitere pädagogische Differenzierun-
gen, Förder- und Betreuungsmaßnahmen genutzt werden.
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3. Raum- und Baubedarf
3.1 Allgemein
Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs sind die Grundsätze für die Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen (Runderlass des Mi-
nisteriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995).
In diesen Grundsätzen sind die nach den entsprechenden Zügigkeiten vorzuhaltenden Un-
terrichts- und Fachräume festgelegt. Bei einer Erhöhung der Zügigkeit ist durch Gegen-
überstellung des Raumbedarfs mit dem Raumbestand im jeweiligen Schulgebäude zu ü-
berprüfen, inwieweit sich ein zusätzlicher Raum- und Baubedarf an Unterrichts- und Fach-
räumen ergibt.
3.2 Prinzip der Schulzentren
Die Droste-Hauptschule Roxel ist gemeinsam mit der Realschule Roxel in dem Gebäude-
komplex des Schulzentrums Roxel untergebracht. Bei Schulzentren ist die Raumsituation
aller Schulen zusammen zu beurteilen. Nur durch dieses Verfahren kann der gewollte Ein-
spareffekt von Schulzentren erzielt werden.
Das Berechnungsverfahren hat Auswirkungen auf den anzuerkennenden Fachraumbedarf,
nicht auf den Klassenraumbedarf. Bei einer isolierten Betrachtung der dreizügigen Haupt-
schule und der ebenfalls dreizügigen Realschule wären für jede Schule neben 18 Unter-
richtsräumen 12 Fachräume, somit insgesamt 24 Fachräume, anzuerkennen. Unter Be-
rücksichtigung, dass die Schulen in einem Schulzentrum untergebracht sind, ist nach den
o.g. Grundsätzen das Raumprogramm für eine 6-zügige Schule der Sekundarstufe I
zugrunde zu legen. Danach ergibt sich lediglich ein Bedarf von 19 Fachräumen.
3.3 Fachräume
Im Schulzentrum Roxel insgesamt sind die nach Raumprogramm anzuerkennenden 19
Fachräume vorhanden. Die Anzahl der vorhandenen Fachräume wird grundsätzlich auch
als ausreichend angesehen.
Die Situation ist zur Zeit lediglich deshalb unbefriedigend, weil einige Fachräume (z.B.
Kunstraum, Mehrzweckraum) als Stammklassenräume umfunktioniert werden mussten, um
die gebildeten Klassen unterbringen zu können. Nach Fertigstellung der Erweiterung kön-
nen die Räume wieder als Fachräume genutzt werden.
Über das Raumprogramm hinaus verfügt die Droste-Hauptschule über einen zweiten Raum
für Neue Technologien. Dieser Raum wird intensiv für Zwecke der Lehrerfortbildung genutzt
und hat eine spezielle Ausstattung. Eine Anrechnung z.B. als Mehrzweckraum sollte des-
halb nicht erfolgen.
3.4 Unterrichtsräume
Im Bereich der Hauptschule sind insgesamt 13 Unterrichtsräume vorhanden. Unter Berück-
sichtigung der vollen Dreizügigkeit besteht somit ein Bedarf zur Schaffung von 5 Unter-
richtsräumen.
- 4 -
3.5 Raumgrößen
In den Grundsätzen sind für die Unterrichtsräume keine absoluten Größenangaben mehr
vorgegeben. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.1997 beschlossen,
grundsätzlich auch künftig einheitliche Raumgrößen bei der Ermittlung des Raumbedarfs
zugrunde zu legen.
Für Unterrichtsräume der Sekundarstufe I wurde eine Größe von 54 qm festgelegt. Von
dieser Raumgröße kann im Einzelfall abgewichen werden, sofern es z.B. die Orientierung
an der vorhandenen Bausubstanz erfordert. Inwieweit dies bei der Erweiterung der Droste-
Hauptschule Roxel erforderlich wird, kann erst im Zuge der Erarbeitung der Bauplanung
festgelegt werden.
I.V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: in der Fassung der Ergänzungsvorlage beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Tilbecker Straße 26
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0369/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 10.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37