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A-N/0008/2025

Änderung der Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte

Antrag an die BV Nord 28.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 08.04.2025, TOP 6.7

Originalantrag

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Originalantrag

1450 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
Münster, 24.03.2025 
 
 
 
Änderungsantrag zur Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von 
Schulräumen und Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster Nord möge beschließen:  
 
Die Bezirksvertretung Münster Nord regt an, der Rat der Stadt Münster möge folgende 
Ergänzung der „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen und 
Schulhöfen der Stadt Münster durch Dritte“ beschließen:  
 
Ergänze Punkt 2.2 „Befreiung“ mit:  
- in Sprakel ansässige eingetragene Vereine (gilt nur für die Grundschule Sprakel)  
 
 
Begründung:  
 
 
In Kinderhaus gibt es das Kap.8 und in Coerde aktuell das Begegnungszentrum Meerwiese 
und zukünftig das Stadtteilhaus, um Raum für die örtlichen Vereine zu bieten.  
 
Diese haben aus der Entgeltordnung ebenfalls Befreiungsmöglichkeiten.  
 
In Sprakel gibt es solche Räumlichkeiten nicht.  
 
Bereits vor dem Bau der Schule wurde die Möglichkeit besprochen, dass daher die Vereine 
aus Sprakel die Schule ähnlich nutzen können. Um dies allerdings auf eine Stufe mit 
Kinderhaus und Coerde zu bringen, ist die hier beantragte Ergänzung notwendig 
 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bloch   Bölling  Weßeling  und Fraktion 
 
A-N/0008/2025

Beratungsverlauf (1)

08.04.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-N/0008/2025
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
28.03.2025
Erstellt
28.03.2025 09:31