0638/2022
Fahrplanwechsel 2022 - Taktverdichtung Buslinie 250
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Beschlussvorlage Ausschuss
7529 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/661/1
Vorlagen-Nummer
0638/2022
Freigabedatum
29.04.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fahrplanwechsel 2022 - Taktverdichtung Buslinie 250
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maß-
nahmen zum Busangebot auf der Linie 250 (zukünftig: SB 25) aus. Die Umsetzung erfolgt zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
2. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS. Die Mehrkosten betragen
82.000 Euro pro Jahr.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretungen uneingeschränkt
zustimmen.
Alternative:
Der Verkehrsausschuss spricht sich gegen eine Ausweitung des Angebots auf der Linie 250 (SB
25) aus.
Verkehrsausschuss 17.05.2022
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022
Verkehrsausschuss 14.06.2022
Finanzausschuss 13.06.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 82.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Ausgangslage
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Die BV schließt sich dem Vorschlag des Petenten an und beauftragt die Träger, die Linie 250 spätes-
tens zum übernächsten Fahrplanwechsel zu verstärken.“
Ausgangspunkt für diesen Beschlusses war ein früherer Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim
vom 17.09.2018 (TOP 8.1.1) sowie eine Bürgereingabe gem. § 24 GO (Az.: 02-1600-87/19). Zu bei-
den hatte die Verwaltung in einer Beschlussvorlage Stellung genommen (siehe Vorlagen-Nr.
1868/2019).
Im Juli 2021 hat die wupsi GmbH den Betrieb der Buslinie 250 von der Firma Kraftverkehr Gebr. Wie-
denhoff übernommen. Die Linie wird jetzt nicht mehr eigenwirtschaftlich, sondern gemeinwirtschaftlich
betrieben1.
Geplante Maßnahmen
1 Vgl. Vorlagen-Nr. 3717/2021
3
Auf Grund dieser Beschlusslage hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der neuen Betreiberfirma
wupsi GmbH das Angebot der Buslinie 250 erneut überprüft. Inzwischen liegen auch erste Fahrgast-
zahlen einzelner Fahrten für den Zeitraum August bis November 2021 vor und geben einen ersten
Eindruck der Nachfrage auf dieser Linie. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zahlen wäh-
rend der Corona-Pandemie erhoben wurden und damit nur eingeschränkt aussagekräftig sind.
Die Auswertung der Daten zeigt für den Streckenabschnitt auf Kölner Stadtgebiet überwiegend nied-
rige Ein- und Aussteigerzahlen im einstelligen Bereich, so dass nur die Betrachtung der vorliegenden
Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt keine Ausweitung des Angebotes rechtfertigen würde. Zieht man aber
in die Betrachtung mit ein, dass das bisherige Angebot im 60-Minuten-Takt wenig attraktiv ist und
darüber hinaus der politische Wunsch besteht2, die Verbindung des Kölner Nordens insbesondere in
Richtung Leverkusen zu verbessern, schlägt die Verwaltung vor, das Angebot für die Buslinie 250 auf
Kölner Stadtgebiet montags bis freitags zum größten Teil auf einen 30-Minuten-Takt zu verdichten.
Daraus ergibt sich folgendes Angebot für die Buslinie 250:
- Montag bis Freitag: 6:00 – 9:00 Uhr 30-Minuten-Takt
- 9:00 – 13:00 Uhr: 60-Minuten-Takt
- 13:00 – 20:00 Uhr: 30-Minuten-Takt
- 20:00 – 22:00 Uhr (letzte Fahrt): 60-Minuten-Takt
- Samstag, Sonntag: durchgehend 60-Minuten-Takt (entspricht dem heutigen Angebot)
Dieses Angebot wird nach einer Probephase von 2 Jahren überprüft und ggf. angepasst. Sollten aus
Sicht der Verwaltung Anpassungen erforderlich werden, wird die Verwaltung den politischen Gremien
in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.
Zwischen Leverkusen Mitte und Leichlingen besteht auf der Buslinie 250 bereits seit dem letzten
Fahrplanwechsel im Dezember 2021 überwiegend ein 30-Minuten-Takt. Mit der vorgeschlagenen
Ergänzung auf Kölner Stadtgebiet ergäbe sich damit zu den o. g. Zeiten ein 30-Minuten-Takt zwi-
schen Köln Hbf. und Leichlingen.
Die Stadtverwaltung unterstützt den Vorschlag der Stadt Leverkusen, die Buslinie zum Fahrplan-
wechsel im Dezember 2022 als Schnellbuslinie (SB 25) zu kennzeichnen. Abschließende Gespräche
der Stadt Leverkusen mit weiteren Betroffenen stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
aus. Bereits heute folgt der Linienweg zwischen Opladen und Köln-Mülheim im Wesentlichen dem
Verlauf der Bundesstraße B 8. Zwischen Mülheim, Wiener Platz und Breslauer Platz/Hbf. ist der Li-
nienweg auf wichtige Knotenpunkte (Bf. Deutz/Messe, Heumarkt) ausgerichtet. Außerdem bedient die
Linie sowohl in Leverkusen als auch in Köln nicht alle auf dem Weg liegenden Haltestellen.
Finanzierung
Gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS ist die Stadt Köln grundsätzlich verpflichtet, die auf
ihrem Stadtgebiet anfallenden Betriebskosten für vereinbarte interlokale Verkehre zu finanzieren; es
sei denn, es wird eine abweichende Regelung vereinbart.
Da die Taktverdichtung für die Buslinie 250 bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgen
soll, fallen für das Jahr 2022 zusätzliche Aufwendungen von 3.400 Euro für die Stadt Köln an. Ab
2023 fallen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 82.000 Euro pro Jahr an.
Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen für 2022 i. H. v. rd. 3.400 Euro stehen im Haushaltsplan
2022 im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV (Teilplanzeile 15 - Transferauf-
wendungen) zur Verfügung.
Die ab 2023 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich 82.000 Euro wird das Dezernat für
Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 ff. (inkl. Mittelfristplanung)
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Be-
reitstellung erfolgt ebenfalls im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV (Teilplan-
zeile 15 - Transferaufwendungen).
2 Vgl. Beschluss der BV Mülheim vom 14.06.2021, AN/1234/2021, Verlängerung der Buslinien 151/152
4
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die
hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei.
Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet
werden.
Anlage
Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023
742 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
0638/2022
Stand: 02.02.2023
Sachstandsbericht
Fahrplanwechsel 2022 - Taktverdichtung Buslinie 250
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung
dargelegten Maßnahmen zum Busangebot auf der Linie 250 (zukünftig: SB 25)
aus. Die Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
2. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS. Die Mehr-
kosten betragen 82.000 Euro pro Jahr.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 umgesetzt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
1645 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Der Beschluss zur Taktverdichtung kommt aus der Bezirksvertretung, die die Öffentlichkeit hierbei vertritt. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0638/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.05.2022
- Erstellt
- 22.02.2022 09:23