3603/2023
Gürzenich-Orchester Köln hier: Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
725 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 09.11.2023 3603/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 28.11.2023 Gürzenich-Orchester Köln hier: Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und Dienstag wird ab 01.01.2024 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammer- konzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde. Anlage: Anlage 1 Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten Gez. Charles
Anlage 1 GO Richtlinie Freikartenermäßigte Karten 2023
9754 Zeichen
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 1 Gürzenich-Orchester Köln Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Orchester veranstalteten Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchesters Köln wird ab 01.01.2024 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde. 1. Kostenlose Karten a) Dienstkarten aa) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: Oberbürgermeister*in Kulturdezernent*in Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich-Orchesters Köln G ürzenich-Kapellmeister*in Geschäftsführende*r Direktor*in des Gürzenich-Orchesters Intendant*in der Bühnen der Stadt Köln Geschäftsführende*r Direktor*in der Bühnen der Stadt Köln Orchestervorstand des Gürzenich-Orchesters Künstlerischer Beirat des Gürzenich-Orchesters Vorstand der Orchesterakademie des Gürzenich-Orchesters WDR-Intendanz ab) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: Gastdirigent*innen und –Solist*innen, Chorleiter*innen sowie Komponist*innen und andere beteiligte Künstler*innen (ausgenommen Orchestermusiker*innen und Chorist*innen) eines aufgeführten Werkes. Bei Kammerkonzerten erhalten alle beteiligten Künstler*innen eine Dienstkarte pro Konzert. ac) je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag: Arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter*innen des Gürzenich-Orchesters Köln, für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist. Zusätzlich haben sie Anrecht auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. Andere an der Produktion beteiligte Mitarbeiter*innen für deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist auch wenn diese nicht arbeitsvertraglich angestellt sind (Beispielsweise Ohrenauf Dozent*innen und Einführung). Mitarbeiter*innen des Kulturdezernats der Stadt Köln, Mitarbeiter*innen des Kulturamts der Stadt Köln, die/der Fachreferent*in der/des Oberbürgermeister*in sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrats Kunst und Kultur, zu deren dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten zählt. Zusätzlich haben sie Anrecht auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. ad) je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält: KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 2 ae) je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten: die Musikerinnen und Musiker des Gürzenich-Orchesters. Die Verteilung übernimmt der Orchestervorstand. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben. als Ordnungsdienstkarten der diensthabende Orchesterdienst zur Verteilung als Einlasskarte aus dienstlichen Gründen für am Konzert beteiligte Musiker/innen und zu Lernzwecken an Akademisten der Orchesterakademie des GO (auch wenn diese nicht am Projekt beteiligt sind). andere am Projekt beteiligte Orchester und Chöre. b) Pressekarten Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter/innen, von denen eine Berichterstattung über das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. Eine zweite Karte für eine Begleitperson (Gebührenkarte) wird als interne Pressekarte nach Verfügbarkeit abgegeben. c) Ehrenkarten ca) je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung: Vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln Beigeordnete der Stadt Köln Ratsmitglieder Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Wichtige Mitarbeitende der Kölner Stadtverwaltung sowie insbesondere neu antretende Beigeordnete und Amtsleiter*innen. cb) je 1 Ehrenkarte erhalten auf Antrag: Wichtige Medienvertreter*innen Musikalische Leiter*innen, Geschäftsführer*innen und leitende Angestellte (Orchesterdirektor*innen, Dramaturg*innen, Abteilungsleiter*innen) anderer großer Kulturorchester sowie Intendant*innen bzw. Theaterleiter*innen und Geschäftsführer*innen anderer großer Konzerthäuser, Opernhäuser, Theater und Kulturorganisationen sowie Musikverlage. Urheber*innen, Verleger*innen und Vertreter*innen von Verwertungsgesellschaften sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Orchestervereinigung. Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler*innen am jeweiligen Konzert beteiligt sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant. Künstler*innen mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant. Mitarbeitende der Karl-Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung in Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester. Zusätzlich haben die unter cb) genannten Personen Anrecht auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. d) Sonstige kostenlose Karten Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den Marketingleiter in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für: die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher Vorhaben und die Kompensation von Geschäften. Sponsoren auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gewinnspiele, Tombolas, Tag der offenen Tür) und des Vertriebs (z.B. 2 für 1-Aktionen). Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 3 In Ausnahmefällen soziale Einrichtungen (z.B. Seniorenheime, Kindergärten, Schulen) nach Maßgabe des Geschäftsführenden Direktors oder der Marketingleitung in Vertretung. Je 10 Ehrenkarten erhält der Gürzenich-Chor Köln für die Dienstagsvorstellung der Abonnementkonzerte. Die Verteilung findet über den Chorvorstand statt. 2. Ermäßigte Karten Können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert absehbar nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das betreffende Konzert dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. a) Vorzugskarten Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 5,00 EUR im Vorverkauf bei den Bühnen erwerben: Mitarbeitende der Verwaltung und Direktion des Gürzenich-Orchesters Köln Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters Köln Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie, ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte. Weitere Ausnahmen können von der/dem Geschäftsführendem Direktor*in benannt werden. b) Interne Gebührenkarten Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 5,00 EUR erwerben: Mitarbeitende der Bühnen der Stadt Köln Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie, ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte, die von der/dem Geschäftsführendem Direktor*in freigegeben wurden. c) Externe Gebührenkarten Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben: Mitglieder anderer Orchester, Bühnen und Tanzkompagnien, die Mitglied des Deutschen Bühnenvereins sind. Ehemalige Beschäftigte des Gürzenich-Orchesters und der Bühnen der Stadt Köln, die in einer Festanstellung waren. Aushilfen bei den Musiker*innen, die das Konzert spielen. 3. Aus sozialen Gründen kostenlose bzw. ermäßigte Karten Die/der GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte oder kostenlose Karten an soziale Einrichtungen vergeben. Schüler*innen, Studenten*innen, Auszubildende und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten erhalten bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Ermäßigung in der jeweils aktuellen Fassung. Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte davon ausnehmen. Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiterkarte erhalten auf Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung. Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte davon ausnehmen. K ölnpassinhaber*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Schwerbehinderte erhalten auf Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils aktuellen Fassung. 4. Geldwerter Vorteil Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten Karten werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 4 5. Missbrauch Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen ausgegebenen Karten), werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind nicht übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter Karten, insbesondere die Weitergaben gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der Berechtigung zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Regressansprüchen des Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen bei Beschäftigten des Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen. 6. Allgemeines Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der/des Geschäftsführenden Direktor*in oder der Verwaltungsleitung (oder respektive der Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen über ausgegeben Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz der Geschäftsführenden Direktion durch. Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit unbenommen. Köln, den 03.11.2023 Stefan Englert Geschäftsführender Direktor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3603/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 06.11.2023 15:00