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3603/2023

Gürzenich-Orchester Köln hier: Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten

Mitteilung Ausschuss 09.11.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester, Sitzung am 28.11.2023, TOP 5.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 GO Richtlinie Freikartenermäßigte Karten 2023

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Mitteilung Ausschuss

725 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer  09.11.2023 
 3603/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 28.11.2023 
 
Gürzenich-Orchester Köln hier: Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter 
Eintrittskarten 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei Sinfoniekonzerten des 
Gürzenich-Orchesters Köln in der Kölner Philharmonie am Sonntag, Montag und 
Dienstag wird ab 01.01.2024 wie folgt geregelt. Die Regelung gilt auch für Kammer-
konzerte und Sonderkonzerte, sofern von der Geschäftsführung nichts Abweichendes 
festgelegt wurde.  
 
Anlage: 
 
Anlage 1 Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten  
 
 
Gez. Charles

Anlage 1 GO Richtlinie Freikartenermäßigte Karten 2023

9754 Zeichen

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 1 
 
Gürzenich-Orchester Köln 
Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten  
 
Die Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten bei vom Orchester veranstalteten 
Sinfoniekonzerten des Gürzenich-Orchesters Köln wird ab 01.01.2024 wie folgt geregelt. Die 
Regelung gilt auch für Kammerkonzerte und Sonderkonzerte, sofern von der 
Geschäftsführung nichts Abweichendes festgelegt wurde.  
 
 
1. Kostenlose Karten  
 
a) Dienstkarten 
aa) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag:  
 Oberbürgermeister*in  
 Kulturdezernent*in  
 Mitglieder des Betriebsausschusses des Gürzenich-Orchesters Köln  
 G ürzenich-Kapellmeister*in  
 Geschäftsführende*r Direktor*in des Gürzenich-Orchesters  
 Intendant*in der Bühnen der Stadt Köln  
 Geschäftsführende*r Direktor*in der Bühnen der Stadt Köln  
 Orchestervorstand des Gürzenich-Orchesters 
 Künstlerischer Beirat des Gürzenich-Orchesters 
 Vorstand der Orchesterakademie des Gürzenich-Orchesters 
 WDR-Intendanz  
 
ab) je 2 Dienstkarten pro Konzert erhalten auf Antrag: 
 Gastdirigent*innen und –Solist*innen, Chorleiter*innen sowie Komponist*innen und 
andere beteiligte Künstler*innen (ausgenommen Orchestermusiker*innen und 
Chorist*innen) eines aufgeführten Werkes. 
 Bei Kammerkonzerten erhalten alle beteiligten Künstler*innen eine Dienstkarte pro 
Konzert.  
 
ac) je 1 Dienstkarte pro Konzert erhalten auf Antrag:  
 Arbeitsvertraglich angestellte Mitarbeiter*innen des Gürzenich-Orchesters Köln, für 
deren Tätigkeit die Kenntnis des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist. Zusätzlich 
haben sie Anrecht auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. 
 Andere an der Produktion beteiligte Mitarbeiter*innen für deren Tätigkeit die Kenntnis 
des jeweiligen Konzerts unerlässlich ist auch wenn diese nicht arbeitsvertraglich 
angestellt sind (Beispielsweise Ohrenauf Dozent*innen und Einführung). 
 Mitarbeiter*innen des Kulturdezernats der Stadt Köln, Mitarbeiter*innen des 
Kulturamts der Stadt Köln, die/der Fachreferent*in der/des Oberbürgermeister*in 
sowie die freigestellten Mitglieder des Personalrats Kunst und Kultur, zu deren 
dienstlichen Aufgaben der Besuch von Konzerten zählt. Zusätzlich haben sie Anrecht 
auf eine weitere, interne Gebührenkarte nach Verfügbarkeit. 
 
ad) je 22 Dienstkarten pro Konzert erhält:  
 KölnMusik GmbH für dienstliche Zwecke. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung 
rechtzeitig zum Verkauf zurückzugeben.

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 2 
 
ae) je 10 Dienstkarten pro Konzert erhalten:  
 die Musikerinnen und Musiker des Gürzenich-Orchesters. Die Verteilung übernimmt 
der Orchestervorstand. Nicht benötigte Karten sind der Verwaltung rechtzeitig zum 
Verkauf zurückzugeben.  
 als Ordnungsdienstkarten der diensthabende Orchesterdienst zur Verteilung als 
Einlasskarte aus dienstlichen Gründen für am Konzert beteiligte Musiker/innen und 
zu Lernzwecken an Akademisten der Orchesterakademie des GO (auch wenn diese 
nicht am Projekt beteiligt sind). 
 andere am Projekt beteiligte Orchester und Chöre. 
  
b) Pressekarten  
Je eine Pressekarte erhalten Medienvertreter/innen, von denen eine Berichterstattung über 
das jeweilige Konzert zu erwarten ist. Die Pressekarte wird kostenlos abgegeben. Eine 
zweite Karte für eine Begleitperson (Gebührenkarte) wird als interne Pressekarte nach 
Verfügbarkeit abgegeben. 
 
c) Ehrenkarten 
ca) je 2 Ehrenkarten erhalten auf Antrag oder Einladung durch die Betriebsleitung:  
 Vom Rat benannte Ehrenmitglieder des Gürzenich-Orchesters Köln  
 Beigeordnete der Stadt Köln  
 Ratsmitglieder 
 Gäste der Stadt auf schriftliche Anweisung der Oberbürgermeisterin/des 
Oberbürgermeisters  
 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens  
 Wichtige Mitarbeitende der Kölner Stadtverwaltung sowie insbesondere neu 
antretende Beigeordnete und Amtsleiter*innen.  
 
cb) je 1 Ehrenkarte erhalten auf Antrag:  
 
 Wichtige Medienvertreter*innen Musikalische Leiter*innen, Geschäftsführer*innen 
und leitende Angestellte (Orchesterdirektor*innen, Dramaturg*innen, 
Abteilungsleiter*innen) anderer großer Kulturorchester sowie Intendant*innen bzw. 
Theaterleiter*innen und Geschäftsführer*innen anderer großer Konzerthäuser, 
Opernhäuser, Theater und Kulturorganisationen sowie Musikverlage. 
 Urheber*innen, Verleger*innen und Vertreter*innen von Verwertungsgesellschaften 
sowie des Deutschen Bühnenvereins und der Deutschen Orchestervereinigung. 
 Beschäftigte von Agenturen, deren Künstler*innen am jeweiligen Konzert beteiligt 
sind oder mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant.  
 Künstler*innen mit denen das Gürzenich-Orchester eine Zusammenarbeit plant.  
 Mitarbeitende der Karl-Rahner Akademie im Rahmen einer Veranstaltung in 
Kooperation mit dem Gürzenich-Orchester. 
 Zusätzlich haben die unter cb) genannten Personen Anrecht auf eine weitere, interne 
Gebührenkarte nach Verfügbarkeit.  
 
d) Sonstige kostenlose Karten  
Nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführende Direktion oder den 
Marketingleiter in Vertretung können kostenlose Karten ausgegeben werden für:  
 die Anbahnung künstlerischer und geschäftlicher Vorhaben und die Kompensation von 
Geschäften. 
 Sponsoren auf der Basis eines gültigen Sponsoring-Vertrags. 
 Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Gewinnspiele, Tombolas, Tag der offenen 
Tür) und des Vertriebs (z.B. 2 für 1-Aktionen).

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 3 
 
 In Ausnahmefällen soziale Einrichtungen (z.B. Seniorenheime, Kindergärten, Schulen) 
nach Maßgabe des Geschäftsführenden Direktors oder der Marketingleitung in 
Vertretung. 
 Je 10 Ehrenkarten erhält der Gürzenich-Chor Köln für die Dienstagsvorstellung der 
Abonnementkonzerte. Die Verteilung findet über den Chorvorstand statt. 
 
2. Ermäßigte Karten  
Können dem nachstehenden Personenkreis angeboten werden, sofern ein Konzert absehbar 
nicht ausverkauft sein wird und die Geschäftsführende Direktion das betreffende Konzert 
dazu schriftlich freigegeben hat. Ein Anspruch besteht nicht. 
 
a) Vorzugskarten 
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 5,00 EUR im Vorverkauf bei 
den Bühnen erwerben:  
 Mitarbeitende der Verwaltung und Direktion des Gürzenich-Orchesters Köln  
 Musiker*innen des Gürzenich-Orchesters Köln  
 Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie, 
ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte. Weitere Ausnahmen können von 
der/dem Geschäftsführendem Direktor*in benannt werden. 
 
b) Interne Gebührenkarten  
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 5,00 EUR erwerben:  
 Mitarbeitende der Bühnen der Stadt Köln 
 Dies gilt für alle Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie, 
ausgenommen Kammer- und Schulkonzerte, die von der/dem Geschäftsführendem 
Direktor*in freigegeben wurden. 
 
c) Externe Gebührenkarten 
Auf Antrag können bis zu 2 Karten pro Konzert zum Preis von je 10 EUR erwerben:  
 Mitglieder anderer Orchester, Bühnen und Tanzkompagnien, die Mitglied des 
Deutschen Bühnenvereins sind.  
 Ehemalige Beschäftigte des Gürzenich-Orchesters und der Bühnen der Stadt Köln, 
die in einer Festanstellung waren. 
 Aushilfen bei den Musiker*innen, die das Konzert spielen. 
 
3. Aus sozialen Gründen kostenlose bzw. ermäßigte Karten  
 Die/der GD kann, wenn es der Vorverkauf zulässt, ermäßigte oder kostenlose Karten 
an soziale Einrichtungen vergeben.  
 Schüler*innen, Studenten*innen, Auszubildende und Personen, die den 
Bundesfreiwilligendienst leisten erhalten bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres die 
vom Rat der Stadt Köln beschlossene Ermäßigung in der jeweils aktuellen Fassung. 
Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte davon ausnehmen.  
 Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie der Jugendleiterkarte erhalten auf 
Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils 
aktuellen Fassung. Die Geschäftsführung kann einzelne Konzerte davon ausnehmen. 
 K ölnpassinhaber*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Schwerbehinderte erhalten auf 
Nachweis die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Ermäßigungen in der jeweils 
aktuellen Fassung. 
 
4. Geldwerter Vorteil  
Alle von Beschäftigten der Stadt Köln verwendeten kostenlosen oder ermäßigten Karten 
werden durch die Verwaltung pro Person erfasst, da der geldwerte Vorteil zu versteuern ist.

Richtlinie zur Abgabe kostenloser und ermäßigter Eintrittskarten, Seite 4 
 
5. Missbrauch  
Kostenlose bzw. ermäßigte Eintrittskarten (mit Ausnahme der aus sozialen Gründen 
ausgegebenen Karten), werden zum persönlichen Gebrauch überlassen und sind nicht 
übertragbar. Die missbräuchliche Verwendung kostenloser oder ermäßigter Karten, 
insbesondere die Weitergaben gegen Entgelt, führt zum Ausschluss von der Berechtigung 
zum Bezug von kostenlosen oder ermäßigten Karten sowie zu Regressansprüchen des 
Gürzenich-Orchesters. Ferner drohen bei Beschäftigten des Gürzenich-Orchesters oder der 
Bühnen der Stadt Köln arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen. 
 
6. Allgemeines  
Die Abgabe kostenloser oder ermäßigter Karten bedarf grundsätzlich der vorherigen 
Zustimmung der/des Geschäftsführenden Direktor*in oder der Verwaltungsleitung (oder 
respektive der Marketingleitung) in Vertretung. Eine regelmäßige Kontrolle der Listen über 
ausgegeben Dienst- und Ehrenkarten sowie Gebührenkarten führt die Assistenz der 
Geschäftsführenden Direktion durch. 
Ermäßigungen für vertriebliche Zwecke bleiben der Geschäftsführung jederzeit 
unbenommen.  
 
 
 
Köln, den 03.11.2023  
 
 Stefan Englert 
Geschäftsführender Direktor

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3603/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.11.2023
Erstellt
06.11.2023 15:00