2289/2020
Abriss Umkleidehaus Piccoloministr.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2289/2020 Freigabedatum 05.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Piccoloministr., Köln-Buchheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und der Entsorgung des Umkleidehauses und der ehemaligen Geschäftsräume auf der Sportanlage Piccoloministr. In Köln- Mülheim mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 91.000,00 €. Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 Aufwandsermächtigungen in gleicher Höhe im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Unterhaltung von Sportstät- ten/Sportförderung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020 zur Verfügung. Alternative: Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt den Abriss der Gebäude ab. Folglich müsste die Stadt dauerhaft die Verkehrssicherheit der Anlage durch umfangreiche Absperrmaßnahmen sicherstellen und in ge- eigneter Weise die Besetzung der Gebäude durch Dritte unterbinden. Sportausschuss 27.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 91.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Hochbauten auf der Sportanlage Piccoloministraße, 51063 Köln, wurden in den 1960iger Jahren vom Verein DJK Winfriedia Mülheim e. V., als Mieter der Sportanlage, in Eigenregie errichtet. Die Aufbauten bestehen aus einem Umkleidegebäude sowie einem Gebäude, das als Platzwartwohnung und Geschäftsräume genutzt wurde. Der Verein geriet jedoch vor mehreren Jahren in die Insolvenz und wurde aufgelöst. Die Hochbauten gingen bei der Insolvenz in städtisches Eigentum über. Ein neuer Mieter bzw. Nutzer wurde für die Sportanlage bisher nicht gefunden. Die Platzanlage wird derzeit überwiegend als Ausweichplatz ge- nutzt. So wurden Nutzungszeiten an Vereine vergeben, deren Platzanlage im Rahmen von Baumaß- nahmen nicht genutzt werden können. Sowohl Dach und Fach als auch die Elektro – und Sanitärinstallationen der Hochbauten befinden sich in einem substanziell sehr schlechten Zustand. Die Elektro- und Sanitärinstallationen entsprechen darüber hinaus nicht mehr den Vorgaben für einen sicheren Betrieb. Nach einem Brand in der Elekt- rounterverteilung ist die gesamte Elektroanlage außer Funktion. Bedingt durch die undichten Dächer sind die Bauten komplett durchfeuchtet. Im Inneren der Gebäude sind großflächige Schimmelbildun- gen zu beobachten. Eine Sanierung der Hochbauten ist aufgrund der substanziellen Schäden wirt- schaftlich nicht darstellbar und auf Grund der vorhandenen Raumaufteilungen nur bedingt sportlich nutzbar. 3 Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten ist der zügige Abriss der Gebäude dringend geboten. Die nach dem Abriss frei gewordene Grundfläche soll vorerst eingeebnet und anschließend begrünt werden. Inwieweit auf der Fläche im Rahmen der zukünftigen Nutzungen oder im Rahmen der Über- planungen neue Gebäude errichtet werden können, kann derzeit noch nicht abschließend entschie- den werden. Durch die Gebäudewirtschaft wurden die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme mit rd. 91.000,00 € ermittelt. Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 91.000,00 € im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Sportförde- rung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020 zur Verfügung. Aus Gründen der Verkehrssicherung und zur Verhinderung der Besetzung des Gebäudes durch Drit- te, ist der Abriss auch i.S. der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 notwendig und unabweis- bar.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2289/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.08.2020
- Erstellt
- 27.07.2020 11:02