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2289/2020

Abriss Umkleidehaus Piccoloministr.

Beschlussvorlage Ausschuss 05.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 2289/2020 
Freigabedatum 05.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Abriss und Entsorgung des ehemaligen Umkleidehauses auf der Sportanlage Piccoloministr., 
Köln-Buchheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und der Entsorgung des 
Umkleidehauses und der ehemaligen Geschäftsräume auf der Sportanlage Piccoloministr. In Köln-
Mülheim mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 91.000,00 €. 
 
Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 Aufwandsermächtigungen in gleicher Höhe im 
Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Unterhaltung von Sportstät-
ten/Sportförderung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020 zur 
Verfügung. 
 
 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim lehnt den Abriss der Gebäude ab. Folglich müsste die Stadt dauerhaft 
die Verkehrssicherheit der Anlage durch umfangreiche Absperrmaßnahmen sicherstellen und in ge-
eigneter Weise die Besetzung der Gebäude durch Dritte unterbinden. 
 
Sportausschuss 27.08.2020 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  91.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Hochbauten auf der Sportanlage Piccoloministraße, 51063 Köln, wurden in den 1960iger Jahren 
vom Verein DJK Winfriedia Mülheim e. V., als Mieter der Sportanlage, in Eigenregie errichtet. Die 
Aufbauten bestehen aus einem Umkleidegebäude sowie einem Gebäude, das als Platzwartwohnung 
und Geschäftsräume genutzt wurde.  
Der Verein geriet jedoch vor mehreren Jahren in die Insolvenz und wurde aufgelöst. Die Hochbauten 
gingen bei der Insolvenz in städtisches Eigentum über. Ein neuer Mieter bzw. Nutzer wurde für die 
Sportanlage bisher nicht gefunden. Die Platzanlage wird derzeit überwiegend als Ausweichplatz ge-
nutzt. So wurden Nutzungszeiten an Vereine vergeben, deren Platzanlage im Rahmen von Baumaß-
nahmen nicht genutzt werden können.  
Sowohl Dach und Fach als auch die Elektro – und Sanitärinstallationen der Hochbauten befinden sich 
in einem substanziell sehr schlechten Zustand. Die Elektro- und Sanitärinstallationen entsprechen 
darüber hinaus nicht mehr den Vorgaben für einen sicheren Betrieb. Nach einem Brand in der Elekt-
rounterverteilung ist die gesamte Elektroanlage außer Funktion. Bedingt durch die undichten Dächer 
sind die Bauten komplett durchfeuchtet. Im Inneren der Gebäude sind großflächige Schimmelbildun-
gen zu beobachten. Eine Sanierung der Hochbauten ist aufgrund der substanziellen Schäden wirt-
schaftlich nicht darstellbar und auf Grund der vorhandenen Raumaufteilungen nur bedingt sportlich 
nutzbar.

3 
Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten ist der zügige Abriss der Gebäude dringend geboten. 
Die nach dem Abriss frei gewordene Grundfläche soll vorerst eingeebnet und anschließend begrünt 
werden. Inwieweit auf der Fläche im Rahmen der zukünftigen Nutzungen oder im Rahmen der Über-
planungen neue Gebäude errichtet werden können, kann derzeit noch nicht abschließend entschie-
den werden. 
Durch die Gebäudewirtschaft wurden die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme mit rd. 91.000,00 € 
ermittelt. 
Zur Finanzierung stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
91.000,00 € im Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Sportförde-
rung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020 zur Verfügung. 
Aus Gründen der Verkehrssicherung und zur Verhinderung der Besetzung des Gebäudes durch Drit-
te, ist der Abriss auch i.S. der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 notwendig und unabweis-
bar.

Beratungsverlauf (2)

27.08.2020 Sportausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2289/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.08.2020
Erstellt
27.07.2020 11:02