V/0648/2016
Modellprojekt Schulbegleitung (Einsatz von Integrationshilfen)
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Berichtsvorlage
12434 Zeichen
V/0648/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Modellprojekt Schulbegleitung (Einsatz von Integrationshilfen)
Beratungsfolge
07.09.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
14.09.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
20.09.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
21.09.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage (Rechtliche Rahmenbedingungen)
Im Zuge der Inklusion besuchen immer mehr Kinder mit Behi nderungen Regelschulen. Um den
Besuch zu ermöglichen wird vermehrt eine Schulbegleitung in der Schule eingesetzt. Kostentr ä-
ger für diese Hilfen sind das Sozialamt (§ 53 SGB XII) und das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien (§ 35a SGB VIII). Kinder , die eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung h a-
ben oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und deren Teilhabe am Leben in der G e-
sellschaft infolge dessen beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht, haben auf
Antrag der sor geberechtigten Eltern einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe in Form einer
Schulbegleitung. In der Sozialhilfe wird die Schulbegleitung gem. § 53 i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 1
SGB XII als Hilfe zur angemessenen Schulbildung und in der Jugendhilfe als Hilf e in ambulanter
Form gem. § 35a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gewährt. Eine Schulbegleitung kann an Regel- oder
Förderschulen eingesetzt werden.
Als Schulbegleitung, die oft auch Integrationshilfe oder Schulassistenz genannt werden, werden
Personen bezeichnet, „die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten,
die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizin i-
scher Versorgung und/oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuellen Unterstützung
bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen.“ 1. Als Einzel-
fallmaßnahme ist eine Schulbegleitung im schulischen Lebens - und Lernumfeld eine Unterstü t-
zung für bestimmten Schülerinnen und Schüler.
1 Wolfgang Dworschak: Schulbegleitung an Förder - und Allgemeinen Schulen. In: Zeitschrift für
Heilpädagogik. 63, 10, S. 414.
Vorlagen-Nr.:
V/0648/2016
Auskunft erteilt:
Herr Kauling
Ruf:
492 -5625
E-Mail:
KaulingR@stadt-muenster.de
Datum:
15.08.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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Zu den Aufgaben zählen u.a.:
Hilfe beim An- und Ausziehen,
Hilfe bei der Orientierung,
Unterstützung bei der Integration in die Klasse oder
Unterstützung bei allgemeinen lebenspraktischen Aufgaben sowie bei Kriseninterventi o-
nen.
Weiterhin leisten Schulbegleitungen Unterstützung bei unterrichtsbezogenen Aufgaben , soweit
diese nicht zum Kernbereich der schulischen Arbeit gehören, wie zum Beispiel:
Unterstützung bei der Handhabung oder Organisation von Arbeitsmaterialien oder
Assistenz bei einzelnen Aufgabenstellungen.
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 16. Oktober 2013 hat das Land NRW den Auftrag
der Vereinten Nationen-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem
Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Damit haben
ab dem Schuljahr 2014/1 5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Anspruch auf
gemeinsamen Unterricht und die Eltern und Erziehungsberechtigten können wählen, ob ihre Ki n-
der an einer Regelschule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Beeinträchtigung u n-
terrichtet werden oder eine Förderschule besuchen. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf
an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen
Schule angeboten werden.
Der Anspruch auf Schulbegleitung ist ein Individualanspruch . Eine Poolbildung an Schulen, bei
der die Schulbegleitung nicht ausschließlich einer Person zugeordnet ist, bewegt sich in einem
rechtlich unsicheren Bereich. Eine klare gesetzliche Absicherung ist daher wünschenswert. Im
Juni 2015 hat die Landesregierung NRW eine Bundesratsinitiative beschlossen, welche das Poo-
len von Integrationshilfe n rechtssicher ermöglicht und die Gesetzesvorhaben zur Reform des
SGB VIII und das Bundesteilhabegesetz greifen diese Anregung auf.
Fallzahlen
Die Zahl der Schulbegleite rinnen und Schulbegleiter an münsterschen Schulen ist in den letzten
Jahren kontinuierlich angestiegen.
Jahr Amt 51 Amt 50
2012 39 84
2013 60 94
2014 90 129
2015 128 151
2. Derzeitiger Einsatz von Schulbegleitern
Mittlerweile sind an vielen Sc hulen oft mehrere Personen als Schulbegleitung tätig und in einzel-
nen Klassen sind im Unterricht teilwei se zwei oder drei dieser Unterstützungskräfte anwesend,
um im Bedarfsfall für das Kind zur Verfüg ung zu stehen. Diese Situation gestaltet eine Absti m-
mung in de r Klasse immer schwieriger. Parallel unterläuft der exklusiv individuell eingesetzte
Schulbegleiter die Bemühungen, die Kinder inklusiv zu beschulen.
Auf Trägerseite sind die Arbeitsverträge der Schulbegleitungen i.d.R. an die konkrete Bewilligung
für das Kind gebunden. Dadurch ist nur eine geringe Kontinuität und Einbindung der Schulbeglei-
tung an der Schule gegeben und eine am Bedarf des Kindes sich orientierende, flexible und zu
Ende der Hilfe ggf. reduziert begleitende Hilfe wird erschwert.
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Seit 2009 sind pädagogische Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit
einem wöchentlichen Stundenumfang als Gruppenleitung in der OGS mit derzeit 21 Stunden t ä-
tig. Eingesetzt werden diese Fachkräfte in der Regel von 11.30 – 16:00/17:00 Uhr. Mit Beginn
des Schuljahres 2013/14 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass diese Fachkräfte auch als I n-
tegrationshelferinnen am Vormittag in der Schule eingesetzt werden können. Dadurch ergeben
sich gleich mehrere Synergieeffekte:
Erhöhung der Attraktivität der OGS Stellen
Beziehungskontinuität
Bessere Steuerung des Einzelfalls, da Stellen nicht vollständig vom Bewilligungszeitraum
und -umfang abhängen
Kostenreduzierung
In einem weiteren gemeinsamen Modellprojekt des Amtes für Kinder, Jugend und Familie un d
des Sozialamtes soll nun in Kooperation mit den beteiligten Trägern und Schulen, beginnend ab
dem Schuljahr 2016/17 ein Pool -Lösungs-Modell für die Schulbegleitung entwickelt und umg e-
setzt werden.
3. Ziele des Modellprojektes
Durch den flexiblen Einsatz von Schulb egleitungen (Poollösung) und die Absprache mit allen
Beteiligten zur Qualifizierung und Erarbeitung von gemeinsamen Inklusionszielen soll eine ver-
besserte inklusive Leistungs- und Unterstützungsstruktur an den Schulen erreicht werden. Fol-
gende Faktoren sind dabei für das Modellprojekt handlungsleitend:
Nutzung von Synergieeffekten durch eine Poolbildung
Flexibler, bedarfsgerechter Einsatz von Schulbegleitungen zur Realisierung des Individ u-
alanspruchs
Verbesserte Absicherung der Schulbegleitungen durch Festanstellung
Gesamtsteuerung in Kooperation des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und
des Sozialamtes
Operative Steuerung der Schulbegleitung an einer Schule durch den Träger
Erprobung veränderter Qualifizierung (durch Schulung und Unterst ützung) an Schulen
(Qualitätsgewinn beim Personal)
Reduktion von Stigmatisierung
Schaffung einer Win-Win Situation für Kinder, Schule, Träger, Kostenträger
Zentrale Punkte bei der Ausgestaltung sind:
Eine Schule - ein Träger
Poolbildung (Zusammenführung mehrerer Hilfen unterschiedlicher Kostenträger an einer
Schule)
Festlegung eines prospektiven Jahresbedarfes auf der Basis der Einzelbedarfe für Schu l-
begleitung
Feststellung notwendiger Qualifizierungs- und Fortbildungsbedarfe für die Teams an den
Modellschulen
4. Umsetzung des 3-jährigen Modellprojektes
Voraussetzung für eine Poolbildung ist, dass mehrere Schulbegleitungen an einer Schule eing e-
setzt sind. Der Bedarf wird jährlich vereinbart und richtet sich nach der Anzahl der notwendigen
Schulbegleitungen. Nach Abstimmung zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
dem Sozialamt, den beteiligten Trägern sowie den Schulen soll das Modellprojekt an folgenden
Schulen eingerichtet (und ausgebaut) werden.
Gesamtschule Mitte > Lebenshilfe Start Schuljahr 2016/17
Wartburgschule > Lebenshilfe Geplanter Start Schuljahr 2017/18
Albert-Schweitzer Schule > SeHt e.V. Geplanter Start Schuljahr 2017/18
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Bei der Auswahl der Schulen / Träger waren Anzahl der derzeit gewährten Schulbegleitungen
und die Verortung des Trägers an der Schule handlungsleitend.
Nach vorbereitenden Abstimmungsgesprächen wurde durch das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien in Abstimmung mit dem Sozialamt ein Konzept und entsprechender Leistungsvertrag
entwickelt.
Dieser gemeinsame Vertrag beinhaltet
eine Leistungsbeschreibung, sowie Aussagen zur Qualitätssicherung im Bereich Kinde r-
schutz und der Einhaltung fachlicher Standards
Festlegung zur Bedarfsabdeckung in den Schulzeiten
eine Berechnungsformel zum Umfang der Finanzierung des eingesetzten Personals.
Wie bisher erfolgt die Feststellung der Hilfevoraussetzung (Zugehörigkeit zum Personenkreis der
§ 53 SGB XII oder § 35a SGB VIII) nach Antragstellung der Sorgeberechtigten durch das Sozia l-
amt oder das Amt für Kinder, Jug endliche und Familien. Besucht das Kind eine der genannten
Modellschulen, wird der konkrete Hilfebedarf auf Grundlage der schulischen Förderpläne in g e-
meinsamer Absprache der Beteiligten durch den Träger festgelegt und in Hilfeplänen dokume n-
tiert.
Der Einbezug der Eltern erfolgt durch weiterhin stattfindende Hilfeplangespräche.
Schulbezogen wird in gemeinsamen Treffen der Beteiligten die Umsetzung des Modellprojektes
begleitet, Erfahrungen ausgewertet und ggf. notwendige Fortbildungsbedarfe eingeschätzt.
Die Erprobung dieser Poollösung ist zunächst auf 3 Jahre befristet und es erfolgt eine jährliche
Evaluation der Effekte und Kosten.
Nach vorbereitenden Gesprächen ist geplant, ab dem Schuljahr 2017/18 die Wartburgschule und
die Albert-Schweitzer Schule in das Modellprojekt einzubeziehen und ggf. noch weitere Schulen
zu gewinnen.
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5. Kosten / Finanzierung
Im Jahr 2015 betrugen die Gesamtausgaben im Amt für Kinder Jugendliche und Familien für
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII ca. 3,9 Mio. €. Auf den Bereich der ambulanten Hilfen
entfielen ca. 2,5 Mio. €, davon wurden zu ca. 1,9 Mio. € Schulbegleitungen finanziert. Aufgrund
der gesetzlich vorgeschriebenen Einzelfallbewilligung und der Fallzahlsteigerung stiegen die
Ausgaben in 2015 um 44%.
Vom Sozialamt wurden in 2015 im Rahmen d er Eingliederungshilfe 2,95 Mio. € für Leistungen
zur angemessenen Schulbildung erbracht, auf die Schulbegleitung entfielen dabei ca. 2,8 Mio. €.
Für das Modellprojekt wurde in Abstimmung mit dem Sozialamt ein Gesa mtfinanzierungskonzept
erstellt, welches nach Erprobung auch auf andere Schulen und Träger übertragbar sein sollte.
Dieses sieht vor, dass auf Grundlage bisheriger Ausgaben und Erfahrungen für Schulbegleitu n-
gen an der Projektschule ein prospektiver Kosten rahmen mit dem Träger vereinbart und für 1
Jahr festgelegt wird. Als Berechnungsformel für die Jahreskosten gilt:
(Unterrichtszeit abzügl.20%) X (Schulwochen) X (Kosten der FLStd. für Fachkraft bzw. Nich t-
fachkraft) + 15 % der Gesamtsumme als Koordinierungsaufwand).
Nach der o. a. Formel ergibt sich für die Schulbegleitung an der Gesamtschule Mitte (Start im
Schuljahr 2016/17) durch den Träger Lebenshilfe ein Budgetrahmen von ca. 366.000,- €.
Die so ermittelte Jahresbudgetsumme übersteigt nicht die im F all von Einzelbewilligungen v o-
raussichtlich zu gewährenden Hilfekosten für Schulbegleitungen an dieser Schule.
6. Weiteres Verfahren
Auf der Grundlage der o.g. Modellrechnung werden die weiteren Modellstandorte berechnet und
zum Schuljahr 2017/18 umgesetzt. Daneben werden Einzelfallhilfen nach Bedarf der Kinder an
anderen Schulstandorten gewährt. Die Entwicklun g der Fallzahlen wird weiterhin mit dem Ziel ,
weitere Poolbildungen zu konzipieren, evaluiert.
I.V
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0648/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37