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VK 20/2024

Anfrage der CDU vom 11.11.2024 Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17

Sitzungsvorlage VK 22.11.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 22.11.2024, TOP 8.2

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 11.11.2024 Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17)

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Sitzungsvorlage VK (241111 Anfrage VK Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17)

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Sitzungsvorlage VK (BeantwortungderAnfrage)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 11.11.2024 Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17)

628 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 20/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 21.11.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 22.11.2024 8.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU vom 11.11.2024 
Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verkehrskommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. 241111 Anfrage VK Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17  
2. BeantwortungderAnfrage

Sitzungsvorlage VK (241111 Anfrage VK Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17)

1213 Zeichen

An den Vorsitzenden 
der Verkehrskommission 
Herrn Paul Hebbel  
 
 
 
 
 
 
 
10. Sitzung der Verkehrskommission am 22. November 2024  
 
 
Sehr geehrter Herr Hebbel, 
 
zur Sitzung der Verkehrskommission am 22. November stellt die CDU-Fraktion die folgende 
Anfrage:  
 
Neubauprojekt Stadtbahnlinie 17 nach Niederkassel (in Koop. mit Bonn + RSK) 
 
Die Verwaltung der Stadt Köln hat dem Hauptausschuss des Rates mitgeteilt, dass aufgrund 
der aktuellen Personalsituation der Stadtverwaltung eine Priorisierung bei den 
Großprojekten erforderlich wird. Dabei wurde das Projekt „Stadtbahnlinie Linie 17 nach 
Niederkassel (in Koop. mit Bonn + RSK)“ aus der Prioritätenliste herausgenommen. 
 
Wir fragen daher die Bezirksregierung: 
 
1. Was bedeutet diese Entscheidung der Kölner Stadtverwaltung für den weiteren 
Fortgang des Projekts? 
2. Hat diese Entscheidung Konsequenzen für die Aufnahme in die Fortschreibung 
des ÖPNV Bedarfsplans? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
 
 
Stefan Götz  
(Fraktionsvorsitzender)   
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
 Köln, 11. November 2024

Sitzungsvorlage VK (BeantwortungderAnfrage)

4352 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 13.11.2024 
 3584/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 14.11.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Umgang mit der Liste der 
Großbauprojekte (3331/2024) - weiß die Stadt, was sie tut?" (AN/1537/2024) 
Mit der Anfrage AN/1537/2024 hat die SPD-Fraktion für den Rat der Stadt Köln am 
14.11.2024 folgende Fragen gestellt: 
 
1. Durch die in der MV 3331/2024 mit Priorisierung „Nein“ gekennzeichneten Projekte wer-
den bestehende Ratsbeschlüsse de facto ausgesetzt. Wie gedenkt die Verwaltung vor die-
sem Hintergrund den beschlussfassenden Gremien des Rates einen Perspektivhorizont 
(Personalverfügbarkeit. Finanzen, Zeitplan für jedes Projekt einzeln aufgelistet) aufzuzei-
gen und diese an der finalen Entscheidung über die Prioritätensetzung zu beteiligen?  
 
2. Welche Pläne verfolgt die Verwaltung für die in der Liste aufgeführten Kulturbauten, die 
mit „Nein“ priorisiert sind (MAK, Zeughaus/Alte Wache und Museum für ostasiatische 
Kunst), bei denen aber eine Generalinstandsetzung notwendig ist, um diese Gebäude zu-
mindest derart instand zu setzen bzw. instand zu halten, dass sie nicht unumkehrbar dem 
Verfall preisgegeben werden? Bitte je Projekt den Zeitplan und benötigte bzw. zur Verfü-
gung stehende Personal- und Finanzressourcen aufschlüsseln.  
 
3. Laut Liste sollen die Verlängerungen der Stadtbahnlinie 17 nach Niederkassel und der Li-
nie 4 bis Niederaußem zunächst nicht weitergeführt werden. Ist dies bereits mit den Ko-
operationspartnern Stadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (Linie 17) bzw. Rhein-Erft-Kreis und 
den Städten Pulheim und Bergheim (Linie 4) abgestimmt und wie haben sich diese Part-
nerkommunen dazu positioniert?   
4. Wie ist im Kontext der Frage 3 die erst kürzlich erfolgte Bedarfsfeststellung zur Vergabe 
der Umweltverträglichkeitsprüfung (1196/2024ff) zu bewerten?  
5. Zur den Großbauprojekten, die in der Liste mit Priorisierung „Ja“ aufgeführt sind: Gibt es 
dazu innerhalb der Verwaltung Überlegungen oder Pläne, diese Projekte innerhalb der 
einzelnen Sparten bzw. verwaltungsinternen Zuständigkeiten zueinander zu priorisieren? 
Bitte mit Begründung und die ‚interne‘ Priorisierung sowie jeweils den derzeit angenomme-
nen Zeitpunkt der Fertigstellung je Projekt angeben.  
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Dem Rat der Stadt Köln wurde erstmalig am 17. Oktober 2022 eine Liste von beschlossenen 
Großbauprojekten und im Laufe von knapp zwei Jahren mehrmals in verschiedenen Aus-

2 
 
schüssen mit der Möglichkeit einer Prioritätensetzung vorgelegt. Aufgrund einer nicht vorge-
nommen Prioritätensetzung hat Frau Oberbürgermeisterin Reker eine Priorisierung nach den 
Merkmalen finanziert und personalisiert vorgenommen. Diese Entscheidung wurde mit der 
Mitteilungsvorlage dem Hauptausschuss transparent gemacht. Der Rat der Stadt Köln kann 
jederzeit eine andere Priorisierung beschließen bzw. entsprechende Ressourcen bereitstellen. 
 
Zu Frage 2: 
Wie die Mitteilung 3331/2024 beschreibt, werden die Vorhaben MAKK und Zeughaus/Alte Wa-
che mittelfristig zu priorisieren sein. Eine Aufnahme der Planung ist möglich, sobald hierfür 
personelle Kapazitäten freiwerden. Zum Gebäude des Museums für ostasiatische Kunst be-
stehen keine Erkenntnisse darüber, dass hier ebenso eine zügige mittelfristige Priorisierung 
erforderlich wird. Von der Priorisierung ausgenommen sind laufende und übliche Instandhal-
tungsmaßnahmen an Gebäuden. 
 
 
Zu Frage 3 und 4: 
Aktuell laufende und bereits beauftragte Leistungen werden mit den Kooperationspartnern zu-
sammen weiterhin bearbeitet. Vertragliche Verpflichtungen werden eingehalten. Das gilt auch 
für die begleitende Unterstützung der Stadt Köln bei der Machbarkeitsstudie zur Linie 4, die 
federführend vom Rhein-Erft-Kreis bearbeitet wird. Die danach folgenden Verfahrensschritte 
und Zeitpläne werden zusammen mit den Kooperationspartnern auf Grundlage der dann vor-
liegenden Ergebnisse abgestimmt. 
 
 
Zu Frage 5: 
Zu den priorisierten Vorhaben ist nicht vorgesehen, diese amts- oder dezernatsweise unterei-
nander in eine priorisierende Rangfolge zu bringen. Bei all den mit „Ja“ versehenen Projekten 
sind entsprechende Projektfortschritte in der kommenden Zeit zu erwarten. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

22.11.2024 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 8.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 20/2024
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
22.11.2024
Erstellt
15.11.2024 19:11