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AN/0550/2020

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - südliche Friedenstraße

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 05.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020

Änderungsantrag Fraktion Die Grüne - Wohnungsbauprogramm südliche Friedenstraße

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Änderungsantrag Fraktion Die Grüne - Wohnungsbauprogramm südliche Friedenstraße

2796 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 7
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln - Porz
Grüne BV 7 Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln
50667 Köln
Herrn Bezirksbürgermeister
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Köln Porz, den 06.05.2020
Änderungsantrag   
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu  AN/0851/2019 südlich Friedenstr. auf die Tagesordnung 
zu setzen
Beschluss:
Für eine günstigere Mietermischung wird der dritte Absatz geändert in
 Des weiteren soll im Westteil der Anteil am sozialen Wohnungsbau nicht 30 % betragen, sondern 
aufgeteilt in  20 % nach Förderung Einkommensgrenze A und 46 % nach Förderung Einkommens-
grenze B erhöht werden, um die Versorgungssituation gerade auch der einkommensschwächeren 
Haushalten der Mittelschicht Kölns bei dem enormen Wohnungsbedarf und dem hohen Mietenniveau 
Kölns zu verbessern 
Zur Verdeutlichung der ungefähren Einkommensgrenzen der unterschiedlichen Förderwege nach der 
Maßgabe der NRWBANK zugrundeliegend die Fördergesetze Mietwohnungsbau NRW.
Bisherige Förderhöhen:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mietwohnraumfoerderung-Neubau/15346/produkt-
detail.html?backToResults=true
Bisherige ca. Einkommensgrenzen:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mietwohnraumfoerderung-Neubau/15346/produkt-
detail.html?backToResults=true
 Begründung: 
Die ausschließliche Förderung nach Einkommensgruppe A würde die Anspruchsberechtigten der Ein-
kommensgruppe B vom Wohnungsmarkt weiter ausschließen. Diese Aufteilung sollte in alle neue 
Wohnbauprojekte einfließen.
Bisherige ca. Einkommensgrenzen:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Mietwohnraumfoerderung-Neubau/15346/produkt-
detail.html?backToResults=true
b.w.
 Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung – Mietwohnraumförderung
 Die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfa-
len (WFNG NRW) geförderten Wohnungen unterliegen in der Regel einer Mietpreis- und Belegungsbin-
dung.

Geförderte Mietwohnungen dürfen während der Laufzeit dieser Bindungen nur an Haushalte vermietet 
werden, die zum Zeitpunkt der Vermietung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder ei-
nen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Ein Wohnberechtigungsschein kann von der Mieterin/
dem Mieter bei der Kommune vor Ort beantragen werden. 
Die nachfolgende Tabelle gibt eine ungefähre Übersicht, welche Jahreseinkünfte ein Mieterhaushalt er-
zielen darf, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Bezugsberechtigung für eine geförderte Woh-
nung beantragen zu können. 
Mit  freundlichen Grüßen
Dieter Redlin Regina Pischke Thomas Werner
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedenstraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0550/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
05.05.2020
Erstellt
06.05.2020 15:05