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0417/2026

Planungs- und Beteiligungsschiene zur Fachplanung Kommunale Kinder- und Jugendförderplanung 2026-2030

Mitteilung Ausschuss 05.03.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 10.03.2026, TOP 8.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

13342 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 05.03.2026 
 0417/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
 
Planungs- und Beteiligungsschiene zur Fachplanung Kommunale Kinder- und 
Jugendförderplanung 2026-2030 
1. Gesetzliche Grundlage  
 
Das „Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Gesetz zur Förderung 
der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3.AG-KJHG-KJFöG)“  verpflichtet die örtlichen Träger 
der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der in den §§11 bis 14 SGB VIII beschriebenen Ar-
beitsbereiche (Offene) Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendverbandsarbeit (§ 12 
SGB VIII), Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) sowie Erzieherischer Kinder- 
und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII). 
 
Laut § 15 des 3.AG-KJHG-KJFöG gilt: „Gemäß § 79 SGB VIII haben [die örtlichen Träger der 
öffentlichen Jugendhilfe] im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, 
dass in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, 
Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung stehen“ und „dass die erforderlichen 
Haushaltsmittel bereit gestellt werden“. Diese müssen „in einem angemessenen Verhältnis zu 
den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen“. Hierfür erstellt der örtliche 
Träger der öffentlichen Jugendhilfe „auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung 
einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben 
wird.“ 
 
Soweit die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Landesmittel für die das Gesetz betref-
fenden Arbeitsbereiche erhalten, haben sie gemäß § 16 3. AG-KJHG-KJFöG sicherzustellen, 
dass „ihr Finanzanteil in einem angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht, die Lan-
desmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und die Maßnahmen Bestandteil 
der örtlichen Jugendhilfeplanung sind.“ 
 
Mit der 4. Fortschreibung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes kommt die Verwal-
tung dieser gesetzlichen Verpflichtung nach und wird bis Ende 2026 eine entsprechende Pla-
nung für den Zeitraum bis einschließlich 2030 vorlegen.  
 
2. Planungs- und Beteiligungsschiene 
 
Im Zuge der Erstellung der neuen Förderplanung bringt die Verwaltung im ersten Halbjahr 2026 
zunächst die pädagogische Fachplanung in die planungsrelevanten politischen Gremien ein. 
Die auf deren Grundlage erfolgende Finanzplanung ist den kommenden Haushaltsberatungen

2 
 
vorbehalten.  
 
Die Verabschiedung des neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 2026-2030 er-
folgt durch den Rat der Stadt Köln. Die Einbringung ist für Ende 2026 geplant. Im Vorfeld plant 
die Verwaltung die Einbringung diverser Mitteilungen in Bezug auf die von der Förderplanung 
betroffenen Arbeitsbereiche der Kölner Kinder- und Jugendförderung. Hiermit soll den Mitglie-
dern der nach der Kommunalwahl 2025 neu konstituierten, für die Förderplanung relevanten 
politischen Gremien, die Möglichkeit gegeben werden, sich vorab umfangreich über die Ange-
botslandschaft sowie die Wirksamkeit der Kinder- und Jugendförderung vor Ort informieren zu 
können. 
 
Die Planungs- und Beteiligungsschiene für das erste Halbjahr 2026 sieht folgende Beteiligungs-
formate und Inhalte vor:  
 
(a) Im Februar und April 2026 fanden bzw. finden zwei Workshops mit dem bestehenden Be-
gleitgremium zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (siehe 3.), zusätzlich be-
nannten Fachkräften aus den Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendförderung sowie un-
ter der Beteiligung von Kölner Jugendlichen statt. Ziel ist die Erarbeitung fachlich-pädago-
gischer Schwerpunkte und Prioritäten für die kommende Förderplanung auf der Basis aktu-
eller Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen in Köln.  
 
Die hieraus resultierenden Ergebnisse in Form von strategische r Ausrichtung, Förder-
schwerpunkten und Querschnittsaufgaben der kommenden Förderplanung werden im Mai 
2026 mit der Trägerebene im AK 80 Jugendförderung im Vorfeld der Einbringung in die 
Fachausschüsse vorberaten. 
 
Der erste Workshop im Begleitgremium hat am 24.02.2026 unter reger Beteiligung von jun-
gen Menschen des AK „Misch MIT!“ mit Erfolg stattgefunden. Im Ergebnis liegen bereits 
zahlreiche Impulse für die kommende Fachplanung vor. 
 
(b) In seiner Sitzung am 05.05.2026 soll dem Jugendhilfeausschuss ein Gesamtbericht zur Kin-
der- und Jugendförderung in Köln vorgelegt werden, der die Wirkung von Angeboten der 
stadtweiten Kinder- und Jugendförderung, entlang der in der Förderplanung 2021 bis 2025 
vereinbarten Zielsetzungen, quantitativ und qualitativ darstellen soll. Dieser wird dem AK 80 
Jugendförderung im März 2026 zur Vorberatung vorgelegt.  
 
Gleichzeitig zieht die Verwaltung in der Mai-Sitzung Bilanz bezüglich der Umsetzung der in 
der letzten Förderplanung angesetzten Maßnahmen und Querschnittsaufgaben. 
 
(c) In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.06.2025 ist die Einbringung des Entwur-
fes „Fachplanung zur Kommunalen Kinder - und Jugendförderplanung 2026 -2030“ auf 
Grundlage der oben beschriebenen Beteiligungsformate und politischen Beratungen ge-
plant. Dieser wird in einem anschließenden Gremienlauf den im Rahmen der Verabschie-
dung einer neuen kommunalen Förderplanung beteiligten Fachausschüsse zur weiteren 
Beratung vorgelegt.  
 
In seiner Sitzung am 29.09.2026 wird der Jugendhilfeausschuss unter Würdigung der Be ra-
tungsergebnisse der beteiligten Gremien abschließend mit der Fachplanung zur Förderplanung 
2026-2030 befasst. 
 
3. Begleitgremium zur Kinder- und Jugendförderplanung 
 
Mit Beschluss des aktuellen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes 2021-2025 durch 
den Rat der Stadt Köln wurde ein Begleitgremium zur Ausgestaltung der hier verankerten Maß-
nahmenplanung installiert: 
 
„Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in 
Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem

3 
 
Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium in-
stalliert, welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger 
Institutionen in die Ausgestaltung der  Planungsvorhaben einbezieht.“ (Session -Vorlage 
1805/2921) 
Das Begleitgremium hat in der laufenden Legislatur der Förderplanung mehrmals getagt. Die 
Verwaltung hat hierüber regelmäßig im Jugendhilfeausschuss berichtet (Session -Vorlagen 
0698/2022, 0714/2023, 0789/2024).  
 
Die Verwaltung plant, auch die Aufsetzung der neuen Förderplanung durch die Fachexpertise 
des Begleitgremiums zu flankieren. Im Begleitgremium beraten Trägervertreter*innen und 
Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe aus allen Arbeitsbereichen der kommunalen 
Kinder- und Jugendförderung. Zudem sind über die Teilnahme des Kölner Jugendrings, die 
Bezirksschüler*innenvertretung sowie jugendlicher Mitglieder des AK „Misch MIT!“ regelmäßig 
Zielgruppen an der Planung beteiligt.  
 
4. Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen 
 
Neben der mittelbaren Beteiligung junger Kölner*innen über die Zusammensetzung des Be-
gleitgremiums zum Kinder- und Jugendförderplan hinaus, sind weitere unmittelbare Beteili-
gungsformate geplant beziehungsweise bereits in Umsetzung. Im Hinblick auf zielgruppenadä-
quate Beteiligungsformate von Kindern und Jugendlichen wird hierbei das vom Rat der Stadt 
Köln im Mai 2025 verabschiedete Partizipationskonzept „Misch MIT! – So geht Kinder- und Ju-
gendbeteiligung in Köln!“ zugrunde gelegt. 
 
(a) Seit Herbst 2025 wird ein Beteiligungsformat im Rahmen aufsuchender Angebote in allen 
Kölner Bezirken zur Bekanntmachung des „Misch MIT!“-Konzeptes im Rahmen der Zusam-
menarbeit der Stabsstelle „Kinderfreundliche Kommune“, der Abteilung Kin derinteressen 
und Jugendförderung, des Vereins „junge Stadt Köln e.V.“ und Mitgliedern des AK „Misch 
MIT!“ erprobt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können am Stand des Infomobils 
des kooperativen Kinder- und Jugendbüros unter anderem über Ideen und Aussagen zur 
neuen Förderplanung abstimmen. Bei den zur Abstimmung gestellten Ideen handelt es sich 
um Ergebnisse aus bisherigen Beteiligungsformaten der Kölner Kinder- und Jugendförde-
rung sowie der Aktionsplanung „Kinderfreundliche Kommune“. Die Beteiligungsergebnisse 
fließen in die Fachplanung zur Förderplanung ein. 
 
(b) Der AK „Misch MIT!“ tagt seit der Verabschiedung des Partizipationskonzeptes weiterhin in 
regelmäßigen Abständen im kooperativen Kinder- und Jugendbüro. Die Verwaltung plant, 
den Entwurf „Fachplanung zur Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung 2026-2030“ 
hier im Sommer 2026 vorzustellen. Die Teilnehmer*innen sollen ihre Ideen zu den Inhalten 
und Format der Planung einbringen. Die Ergebnisse werden für die Beratung des Jugend-
hilfeausschusses am 29.09.2026 aufbereitet. 
 
(c) Eine umfangreiche Kinder- und Jugendbeteiligung zu weiteren Bedarfslagen von Kindern 
und Jugendlichen in Köln wird von Seiten der Verwaltung als Maßnahme im Rahmen der 
kommenden Kinder- und Jugendförderplanung vorgeschlagen. Idealerweise sollte bereits 
im Rahmen der Erstellung des Befragungsformates die Expertise junger Menschen einge-
holt werden.  
 
Der Fokus soll auf die Ideen von jungen Menschen in Bezug auf die Ausgestaltung der 
örtlichen Angebote der Kinder- und Jugendförderung gelegt werden. Zudem sollen die ak-
tuellen Lebenslagen von jungen Kölner*innen näher beleuchtet werden.  
 
In Abhängigkeit von vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen, plant die Ver-
waltung, ein entsprechendes Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem späteren Zeit-
punkt in die entscheidungsrelevanten Gremien einzubringen.    
 
5. Geltungsbereich der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung 
Die kommunale Kinder- und Jugendförderplanung gilt für alle Angebote der Kinder - und Ju-
gendförderung in Trägerschaft der freien sowie des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe in den

4 
 
Arbeitsbereichen (Offene) Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialar-
beit/Jugendberufshilfe, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Hauptzielgruppe sind die 6- 
bis unter 21-Jährigen, junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen bei besonderen Maßnah-
men einbezogen werden. 
 
Aktuell gilt die Förderplanung für die folgende Infrastruktur: 
 
(Offene) Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) 
 113 Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: 80 Jugendeinrichtungen, 13 Jugend-
treffs, 11 Jugendangebote, 9 Mobile Angebote (Angebote für Kinder und Jugendliche - 
Stadt Köln) 
 10 Kulturpädagogische Facheinrichtungen  
 Kooperatives Kinder- und Jugendbüro am Alter Markt als zentrale Anlaufstelle für Jugend-
information und -partizipation (Kinder- und Jugendbüro - Stadt Köln) 
 
Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII) 
 22 Jugendverbände und Jugendorganisationen, die Standorte in Form von Verbands- und 
Jugendheimen etc. in verschiedenen Kölner Bezirken vorhalten, und im Kölner Jugendring 
e.V. zusammengeschlossen sind (Kölner Jugendring – Stimme der Jugend) 
 
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) 
 25 Angebote der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe: 9 Jugendwerkstätten, 5 Jugendbe-
ratungsstellen, 5 Schulmüdeneinrichtungen, 3 Kompetenzagenturen, 3 Projekte im Über-
gang Schule-Beruf 
 
Eine Gesamtübersicht über die Standorte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der kulturpä-
dagogischen Facheinrichtungen sowie der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe ist der öffent-
lich einsehbaren Stadtkarte auf „Offene Daten Köln“ zu entnehmen: 
Karte der Standorte von Schulen, Jugendangeboten und kulturpädagogische Einrichtungen im 
Nov. 2025_0.pdf 
 
6. Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 
Die in der Verwaltung für diese Arbeitsbereiche zuständige Abteilung Kinderinteressen und Ju-
gendförderung ist im Amt für Kinder, Jugend und Familie d er Stadt Köln angesiedelt. Diese 
betreibt weitere Angebote im Rahmen der Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung: 
 
(a) Im Sachgebiet Jugendförderung (512/2) sind neben dem Pädagogischen Grundsatz  
Fachkräfte für die (Offene) Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendkultur- und Jugendver-
bandsarbeit, die Internationale Jugendarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugend-
schutz (Gesundheitsförderung, Suchtprävention, Demokratieförderung, Gewaltprävention, 
Jugendmedienschutz), Streetwork sowie das Kooperative Kinder- und Jugendbüro mit den 
Arbeitsbereichen Jugendinformation, Rathausschule und Partizipation in den Bezirken tä-
tig. Zudem erfolgt hier unter anderem die stadtweite Koordination, Fachberatung und För-
derung von Angeboten im Bereich Integration, Ferienbetreuung, Partizipation und sportori-
entierter Jugendarbeit.   
 
(b) Im Sachgebiet Jugendberufshilfe (512/4) sind die Koordination und Beratung für die Köl-
ner Jugendwerkeinrichtungen, die Jugendberatungsstelle für Arbeits- und Berufsfragen 
sowie die städtischen Fachkräfte der Jugendberufsagentur angesiedelt. 
 
(c) Zudem ist der Abteilungsleitung die Bezirksjugendpflege in allen Kölner Stadtbezirken 
(512/5) unterstellt.   
  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

10.03.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0417/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.03.2026
Erstellt
10.02.2026 13:10