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0328/2019

Überweg Obere Dorfstraße 85 - Kita

Mitteilung BV 11.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2019, TOP 12.10

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2761 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0328/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 
 
Überweg Obere Dorfstraße 85 - Kita 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016, TOP 8.4 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an der Oberen Dorfstraße 85 gege n-
über der Kita durch geeignete Maßnahmen einen gesicherten Überweg einzurichten. “ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Anbringen eines Geländers auf Höhe des Eingangs zum Kindergarten ist nicht möglich, da dieser 
Bereich auch zeitgleich als Zufahrt dient. 
 
Die Obere Dorfstraße ist in eine Tempo-30-Zone integriert. Darüber hinaus ist die Zufahrt für motori-
sierte Fahrzeuge, mit Ausnahme der Anliegerinnen und Anlieger und des Linienverkehrs, durch Be-
schilderung verboten.  
 
Die rechtlichen Vorgaben zur Anlage von Fußgängerüberwegen sprechen sich zum einen gegen die 
Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus, da durch die Geschwindigkeitsreduzie-
rung auf 30 km/h ohnehin dem erhöhten Querungsbedarf in Wohnquartieren Rechnung getragen 
wird. Bei einer am 06.12.2018 durchgeführten Verkehrserhebung wurde festgestellt, dass sowohl das 
querende Fußgängeraufkommen, als auch die ermittelte Fahrzeugbelastung außerhalb des für die 
Anlage von Fußgängerüberwegen möglichen Bereiches liegt. Als Spitzenstunde stellte sich der Zeit-
raum von 08.00 bis 09:00 Uhr heraus. Hier wurden 42 querende Fußgängerinnen und Fußgänger 
ermittelt, im selben Zeitraum wurden 28 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen gezählt. 
Die Fußgängerzahlen sowie die Fahrzeugzahlen stellen sich auch im weiteren Tagesverlauf als ge-
ring dar. Auch sind in dem Bereich keine auffälligen Unfalllagen bekannt. In begründeten Fällen kann 
von den Richtlinien abgewichen werden; für eine Ausnahme in diesem Bereich sprechen weder die in 
der Verkehrserhebung ermittelten Fußgängerzahlen, noch das geringe Fahrzeugaufkommen, noch 
die Einbindung der Oberen Dorfstraße in eine Tempo-30-Zone.  
 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, wie der engen Fahrbahn, Bushaltestellen und Berücksichti-
gung des Linienverkehrs, scheidet auch die Möglichkeit die Querungsbedingungen durch die Einrich-
tung einer Querungsinsel als auch durch Einengungen an der Straße selbst, aus. 
 
Da sich bei der Verkehrserhebung auch Geschwindigkeitsüberschreitungen ergaben, wird der Ord-
nungs- und Verkehrsdienst um regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung in diesem Bereich gebe-
ten, um hier die durch Geschwindigkeitsbeschränkung konstituierte Querungsverbesserung der zu 
Fuß Gehenden durch Einhaltung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auch zu gewährleis-
ten.

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Obere Dorfstraße 85

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Details

Aktenzeichen
0328/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.04.2019
Erstellt
24.01.2019 06:52