0328/2019
Überweg Obere Dorfstraße 85 - Kita
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Mitteilung BV
2761 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0328/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 Überweg Obere Dorfstraße 85 - Kita hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.11.2016, TOP 8.4 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an der Oberen Dorfstraße 85 gege n- über der Kita durch geeignete Maßnahmen einen gesicherten Überweg einzurichten. “ Stellungnahme der Verwaltung: Das Anbringen eines Geländers auf Höhe des Eingangs zum Kindergarten ist nicht möglich, da dieser Bereich auch zeitgleich als Zufahrt dient. Die Obere Dorfstraße ist in eine Tempo-30-Zone integriert. Darüber hinaus ist die Zufahrt für motori- sierte Fahrzeuge, mit Ausnahme der Anliegerinnen und Anlieger und des Linienverkehrs, durch Be- schilderung verboten. Die rechtlichen Vorgaben zur Anlage von Fußgängerüberwegen sprechen sich zum einen gegen die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus, da durch die Geschwindigkeitsreduzie- rung auf 30 km/h ohnehin dem erhöhten Querungsbedarf in Wohnquartieren Rechnung getragen wird. Bei einer am 06.12.2018 durchgeführten Verkehrserhebung wurde festgestellt, dass sowohl das querende Fußgängeraufkommen, als auch die ermittelte Fahrzeugbelastung außerhalb des für die Anlage von Fußgängerüberwegen möglichen Bereiches liegt. Als Spitzenstunde stellte sich der Zeit- raum von 08.00 bis 09:00 Uhr heraus. Hier wurden 42 querende Fußgängerinnen und Fußgänger ermittelt, im selben Zeitraum wurden 28 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen gezählt. Die Fußgängerzahlen sowie die Fahrzeugzahlen stellen sich auch im weiteren Tagesverlauf als ge- ring dar. Auch sind in dem Bereich keine auffälligen Unfalllagen bekannt. In begründeten Fällen kann von den Richtlinien abgewichen werden; für eine Ausnahme in diesem Bereich sprechen weder die in der Verkehrserhebung ermittelten Fußgängerzahlen, noch das geringe Fahrzeugaufkommen, noch die Einbindung der Oberen Dorfstraße in eine Tempo-30-Zone. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, wie der engen Fahrbahn, Bushaltestellen und Berücksichti- gung des Linienverkehrs, scheidet auch die Möglichkeit die Querungsbedingungen durch die Einrich- tung einer Querungsinsel als auch durch Einengungen an der Straße selbst, aus. Da sich bei der Verkehrserhebung auch Geschwindigkeitsüberschreitungen ergaben, wird der Ord- nungs- und Verkehrsdienst um regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung in diesem Bereich gebe- ten, um hier die durch Geschwindigkeitsbeschränkung konstituierte Querungsverbesserung der zu Fuß Gehenden durch Einhaltung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auch zu gewährleis- ten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Obere Dorfstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- 0328/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 24.01.2019 06:52