1260/2024
Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG: Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Rahmen der vierten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
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Mitteilung Ausschuss
2845 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 16.04.2024 1260/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.04.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG: Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Rahmen der vierten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämp- fung von Umgebungslärm (§§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BIm- SchG) müssen Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisen- bahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Rat der Stadt Köln hat den Lärmaktionsplan Stufe 3 für Köln am 12.12.2019 final beschlossen (https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90367). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben steht im Rahmen der vierten Stufe nach EU-Um- gebungslärmrichtlinie im Jahr 2024 seine Überprüfung bzw. Fortschreibung an. Die zentralen Themen der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung sind die Ermittlung der Lärmschwerpunkte, die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus den Stufen 2 und 3 sowie die Überprüfung der "Ruhigen Gebiete". Folgende Arbeitsschritte wurden in 2023 und 2024 durchgeführt: 1. Bewertung und Analyse des Umgebungslärms auf Basis der aktuellsten in 2022 (Stufe 4 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführten Lärmkar- tierung 2. Erste Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Kartendialogs (https://mei- nungfuer.koeln/Laermaktionsplanung) 3. Überprüfung des Umsetzungsstandes der Einzelmaßnahmen mit lärmmin- dernder Wirkung aus der 2. und 3. Stufe der Lärmaktionsplanung 4. Erhebung der von Stadtverwaltung und externen Behörden sowie Institutio- nen geplanten Maßnahmen und Konzepten mit lärmmindernder Wirkung 2 Der Bericht mit der ausführlichen Darstellung der Ergebnisse wird derzeit verwaltungs- intern abgestimmt. Weiteres Verfahren Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Nach der bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Verwaltung den Bericht daher Mitte Juni 2024 öffentlich auslegen. Die öffentliche Auslegung wird auf dem Beteiligungsportal der Stadt „Meinung für Köln“ auf der dafür eingerichteten Seite stattfinden (https://meinungfuer.koeln/Laerm- aktionsplanung). Ebenso werden die Träger öffentlicher Belange informiert und um Stellungnahme gebeten. Die bei der Auslegung eingegangenen Bedenken und Anre- gungen werden danach bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans geprüft, abge- wogen und wenn möglich berücksichtigt. Im Anschluss daran wird der Lärmaktions- plan den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1260/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.04.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 09:13