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1260/2024

Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG: Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Rahmen der vierten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mitteilung Ausschuss 16.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.04.2024, TOP 7.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2845 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 16.04.2024 
 1260/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 
 
Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG: Öffentliche Auslegung zur Fortschreibung 
des Lärmaktionsplanes im Rahmen der vierten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämp-
fung von Umgebungslärm (§§ 47a - 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BIm-
SchG) müssen Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisen-
bahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf 
Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Der Rat der Stadt Köln 
hat den Lärmaktionsplan Stufe 3 für Köln am 12.12.2019 final beschlossen 
(https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90367).  
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben steht im Rahmen der vierten Stufe nach EU-Um-
gebungslärmrichtlinie im Jahr 2024 seine Überprüfung bzw. Fortschreibung an. 
Die zentralen Themen der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung sind die Ermittlung 
der Lärmschwerpunkte, die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen 
aus den Stufen 2 und 3 sowie die Überprüfung der "Ruhigen Gebiete".  
Folgende Arbeitsschritte wurden in 2023 und 2024 durchgeführt: 
1. Bewertung und Analyse des Umgebungslärms auf Basis der aktuellsten in 
2022 (Stufe 4 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführten Lärmkar-
tierung 
2. Erste Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Kartendialogs (https://mei-
nungfuer.koeln/Laermaktionsplanung) 
3. Überprüfung des Umsetzungsstandes der Einzelmaßnahmen mit lärmmin-
dernder Wirkung aus der 2. und 3. Stufe der Lärmaktionsplanung 
4. Erhebung der von Stadtverwaltung und externen Behörden sowie Institutio-
nen geplanten Maßnahmen und Konzepten mit lärmmindernder Wirkung

2 
 
Der Bericht mit der ausführlichen Darstellung der Ergebnisse wird derzeit verwaltungs-
intern abgestimmt. 
 
Weiteres Verfahren 
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung vor. 
Nach der bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Verwaltung den Bericht 
daher Mitte Juni 2024 öffentlich auslegen. 
Die öffentliche Auslegung wird auf dem Beteiligungsportal der Stadt „Meinung für 
Köln“ auf der dafür eingerichteten Seite stattfinden (https://meinungfuer.koeln/Laerm-
aktionsplanung). Ebenso werden die Träger öffentlicher Belange informiert und um 
Stellungnahme gebeten. Die bei der Auslegung eingegangenen Bedenken und Anre-
gungen werden danach bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans geprüft, abge-
wogen und wenn möglich berücksichtigt. Im Anschluss daran wird der Lärmaktions-
plan den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1260/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.04.2024
Erstellt
12.04.2024 09:13