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Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zum Thema "Kostenlose Ferienangebote"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0936/2024 vom 11.03.2024

Stand: Am 12.03.2024 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 11.03.2024 0936/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 30.01.2024 zum Thema "Kostenlose Ferienangebote" In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.01.2024 wurde im Kontext der Vor- lage 0099/2024 „Aktuelle Daten zu Kinder- und Jugendarmut in Köln“ folgende mündli- che Anfrage gestellt: Frau Schmerbach bedankt sich für die Beantwortung und beschreibt, dass es eine zunehmende Verarmung in der Gesellschaft gebe. Sie erkundigt sich nach der Mög- lichkeit für Kinder und Jugendliche auch einmal kostenlos in Ferienzeiten fahren zu können. Diese Unterstützung sei wichtig für die Stabilität der Kinder. Frau Quilling schließt sich Frau Schmerbach an und legt den Fokus auf Alleinerzie- hende, denn gerade hier sei der Ausbau der Kita-Infrastruktur eine große Hilfe. Sie weist darauf hin, dass nicht nur die Menschen, welche Transferleistungen erhalten, als arm gelten, sondern dass es Menschen gebe, die ganz dicht über der Grenze zu den Transferleistungen liegen, aber immer noch arm seien. Sie beschreibt, dass arme Kinder leiden, da sie jeden Tag Verzicht üben müssen und wünscht, dass diese Kinder beispielsweise durch eine Ferienfreizeit entlastet werden könnten. Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Die beiden Förderprogramme „Ferienmaßnahmen“ und „Jugendcamps“ geben den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege für ihre Träger und weiteren anerkann- ten Trägern der Jugendhilfe in Köln, die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrts- pflege angehören, jährlich die Möglichkeit finanzielle Förderungen für innerörtliche Fe- rienmaßnahmen und Jugendcamps mit und ohne Übernachtung zu erhalten. Somit können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren im Rahmen der ge- förderten Maßnahmen an den kostengünstigen Ferienangeboten partizipieren. In den Förderprogrammen ist ein geringer maximaler Teilnehmendenbeitrag pro Maß- nahme als Vorgabe festgelegt, um vielen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme ermöglichen zu können. Zusätzlich haben die jeweiligen Maßnahmeträger in begrün- deten Fällen die Möglichkeit, Teilnehmendenbeiträge weiter zu reduzieren oder auch 2 ganz auszusetzen. So wird sichergestellt, dass keinem jungen Menschen in Köln An- gebote in den Ferien, die kommunal gefördert werden, aus finanziellen Gründen ver- wehrt bleiben. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2024

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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