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1181/2019

IFH Studie: Kölner Innenstadt bleibt Mittelmaß. Was tut die Stadtverwaltung?

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 04.04.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

3685 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 04.04.2019 
 1181/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 04.04.2019 
 
IFH Studie: Kölner Innenstadt bleibt Mittelmaß. Was tut die Stadtverwaltung? 
Nach einer im Januar erschienenen Studie des Kölner Instituts für Handelsforschung (IFH) wird 
die Kölner Innenstadt von Besuchern mit der Durchschnittsnote 2,3 bewertet und bleibt damit Mit-
telmaß unter den deutschen Großstädten. 
Während die Einzelhändler und Gastronomen Kölns überdurchschnittlich gut bewertet wurden, 
gibt es in den Bereichen, die in die Zuständigkeit der öffentlichen Hand fallen, Abstriche: Bei Si-
cherheit, Sauberkeit, Wegen und Grünflächen reicht es nur für „befriedigend“.  
Besonders schlecht wurden die Parkmöglichkeiten bewertet. 
Angesichts seit Jahren rückläufiger Umsätze im stationären Einzelhandel und der immer stärker 
werdenden Konkurrenz durch Onlinehändler legen zahlreiche Städte großen Wert darauf, die At-
traktivität ihrer Innenstädte zu steigern. 
 
1. Welche Schlüsse zieht die Stadtverwaltung aus dem eingangs genannten Gutachten des IFH? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die relevanten Aussagen des genannten Gutachtens werden bei der Fortschreibung des Einzel-
handels- und Zentrenkonzeptes, das derzeit erarbeitet wird, berücksichtigt. Dabei werden die 
einzelnen im Gutachten angesprochenen Aspekte genau geprüft. Es ist jedoch festzustellen, 
dass sich die Stadt Köln in ihrem Durchschnittswert seit der letzten Erhebung in 2016 um 0,2 
Punkte auf 2,3 verbessert hat. Dies ist ein Indiz dafür, dass die vielfältigen Maßnahmen zur At-
traktivitätssteigerung der Innenstadt greifen.  
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um insbesondere in den durchschnittlich 
oder unterdurchschnittlich bewerteten Bereichen (Sicherheit, Sauberkeit, Wege, Grünflächen und 
Parken) zukünftig besser abzuschneiden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bereits jetzt bestehen eine Vielzahl von Initiativen von Verwaltung und Handel zur Stärkung der 
Attraktivität und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum der Innenstadt (u. a. Stadtraumma-
nagement, Zentrenmanagement, Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße). Weiter-
gehende Vorschläge die sich aus dem Gutachten ergeben, werden im weiteren Diskurs zwischen 
den Fachämtern erörtert und ggf. in die weitere Planung integriert.  
3. Während in dem Gutachten die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut bewertet 
wird, gilt dies nicht für den Individualverkehr. Erscheint es der Stadtverwaltung vor diesem Hin-
tergrund sinnvoll, an ihrer autofeindlichen Politik (Verengung von Verkehrsraum, inflationärer 
Ausbau von Radspuren, Streichung von Parkplätzen, etc.) festzuhalten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Verkehrskonzept „Köln mobil 2025“ ist Leitlinie des Verwaltungshandelns und verfolgt strin-
gent die Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Fußgänger) auf 2/3 des Verkehrsanteils.

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4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um die Kölner Innenstadt als at-
traktiven Einkaufsstandort zu erhalten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit wird die Fortschreibung des EHZK erarbeitet, um die Rahmenbedingungen zur Stabilisie-
rung der Zentralen Versorgungsbereiche als Orte der Versorgung, aber auch der Begegnung und 
Kommunikation zu setzen. Ziel ist es, den stationären Handel zu stärken und so zu steuern, dass 
auch kleine Anbieter von den großen, filialisierten Frequenzbringern profitieren. 
 
5. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung zur Attraktivität des Einzelhandels in den Veedeln? 
 
Antwort der Verwaltung: 
S. Antwort zu Frage 4.

Beratungsverlauf (1)

04.04.2019 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1181/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
04.04.2019
Erstellt
28.03.2019 11:24