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1519/2021

Versicherungsschutz für ehrenamtlich aktive Bürger und Bürgerinnen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.04.2021, TOP 9.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2809 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1519/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
TOP 9.1.8 
 
Versicherungsschutz für ehrenamtlich aktive Bürger und Bürgerinnen 
Beantwortung der mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Fürstenberg (CDU-Fraktion) aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 04.03.2021, TOP 9.3.3 
Text der Anfrage: 
Bezirksvertreter Fürstenberg (CDU-Fraktion) möchte gerne wissen, ob der Versicherungsschutz für 
Bürger*innen und bzw. Interessenvereinigungen, die mittels Standrohr die Bewässerung von Stadt-
grün übernehmen, mittlerweile durch die Stadt Köln sichergestellt ist? 
Sollte dies nicht der Fall sein stellt sich die Frage, wie die freiwilligen Helfer*innen, ohne ein finanziel-
les Risiko eingehen zu müssen, weiter das Stadtgrün pflegen können? 
Antwort der Verwaltung: 
Haftpflichtdeckungsschutz wird entsprechend der Satzung des „Kommunaler Schadenausgleich 
westdeutscher Städte“ (KSA) gewährt für alle Personen, die in dienstlicher Verrichtung für die Stadt 
Köln tätig sind.  
Umfasst von diesem Haftpflichtdeckungsschutz sind nicht nur Beamte und Angestellte, sondern auch 
ehrenamtlich tätige Personen. Voraussetzung ist aber immer, dass es sich um originäre Aufgaben der 
Stadt handeln muss, die die Stadt Köln ohne die ehrenamtlich tätige Person mit eigenem Personal 
wahrnehmen müsste. 
Dies vorausgeschickt, hat der KSA bereits in einer Stellungnahme vom 30.01.2020 bestätigt, dass für 
ehrenamtlich tätige Paten von städtischen Baumbeeten oder Grünflächen während ihrer Tätigkeit 
Haftpflichtdeckungsschutz besteht. 
Diese Zusage des Haftpflichtdeckungsschutzes ist allerdings davon abhängig, dass sich die betref-
fenden Paten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in einem beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
geführte Liste aufnehmen lassen. So wird auch sichergestellt, dass den Paten hinreichend konkrete 
Informationen für die Benutzung der Entnahmerohre ausgehändigt werden. 
Ein Weitergeben der Entnahmerohre „von Hand zu Hand“ ohne vorherige Registrierung der Personen 
beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen begründet ausdrücklich keinen Haftpflichtdeckungs-
schutz. 
Personen, die sich als Paten registrieren lassen möchten, müssen sich an folgende Adressen wen-
den: 
Postanschrift: 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
67-01 Service- und Beteiligungsmanagement, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Paten-
schaften und Brunnen 
-Frau Michels- 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

2 
 
oder Mailadresse: 
67-Versicherungsschutz@stadt-koeln.de 
Weitere Informationen zu dem Thema sind auch auf der nachfolgenden Webseite enthalten: 
www.stadt-koeln.de/mitgestalten

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
1519/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.04.2021
Erstellt
21.04.2021 13:53