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Versicherungsschutz für ehrenamtlich aktive Bürger und Bürgerinnen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1519/2021 vom 21.04.2021

Stand: Am 22.04.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 1519/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 TOP 9.1.8 Versicherungsschutz für ehrenamtlich aktive Bürger und Bürgerinnen Beantwortung der mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Fürstenberg (CDU-Fraktion) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 04.03.2021, TOP 9.3.3 Text der Anfrage: Bezirksvertreter Fürstenberg (CDU-Fraktion) möchte gerne wissen, ob der Versicherungsschutz für Bürger*innen und bzw. Interessenvereinigungen, die mittels Standrohr die Bewässerung von Stadt- grün übernehmen, mittlerweile durch die Stadt Köln sichergestellt ist? Sollte dies nicht der Fall sein stellt sich die Frage, wie die freiwilligen Helfer*innen, ohne ein finanziel- les Risiko eingehen zu müssen, weiter das Stadtgrün pflegen können? Antwort der Verwaltung: Haftpflichtdeckungsschutz wird entsprechend der Satzung des „Kommunaler Schadenausgleich westdeutscher Städte“ (KSA) gewährt für alle Personen, die in dienstlicher Verrichtung für die Stadt Köln tätig sind. Umfasst von diesem Haftpflichtdeckungsschutz sind nicht nur Beamte und Angestellte, sondern auch ehrenamtlich tätige Personen. Voraussetzung ist aber immer, dass es sich um originäre Aufgaben der Stadt handeln muss, die die Stadt Köln ohne die ehrenamtlich tätige Person mit eigenem Personal wahrnehmen müsste. Dies vorausgeschickt, hat der KSA bereits in einer Stellungnahme vom 30.01.2020 bestätigt, dass für ehrenamtlich tätige Paten von städtischen Baumbeeten oder Grünflächen während ihrer Tätigkeit Haftpflichtdeckungsschutz besteht. Diese Zusage des Haftpflichtdeckungsschutzes ist allerdings davon abhängig, dass sich die betref- fenden Paten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in einem beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geführte Liste aufnehmen lassen. So wird auch sichergestellt, dass den Paten hinreichend konkrete Informationen für die Benutzung der Entnahmerohre ausgehändigt werden. Ein Weitergeben der Entnahmerohre „von Hand zu Hand“ ohne vorherige Registrierung der Personen beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen begründet ausdrücklich keinen Haftpflichtdeckungs- schutz. Personen, die sich als Paten registrieren lassen möchten, müssen sich an folgende Adressen wen- den: Postanschrift: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 67-01 Service- und Beteiligungsmanagement, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Paten- schaften und Brunnen -Frau Michels- Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 2 oder Mailadresse: 67-Versicherungsschutz@stadt-koeln.de Weitere Informationen zu dem Thema sind auch auf der nachfolgenden Webseite enthalten: www.stadt-koeln.de/mitgestalten

Beratungsverlauf

  1. 22.04.2021

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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