Mandari Insight

0889/2018

Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 und neues Vergabekonzept ab 01.01.2019

Beschlussvorlage Ausschuss 13.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 17.09.2018, TOP 9.2

Anlage 2.1 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2014

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug Beschlusprotokoll Bezirksvertretung Innenstadt 08.11.2018

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Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: modifiziertes Vergabekonzept 2019 - 2023

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Ansehen

Anlage 2.4 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2017

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Ansehen

Anlage 2.5 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2018

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Ansehen

Anlage 1.1 zum Erfahrungsbericht: Übersicht der Belegung von zentralen Innenstadtplätzen 2014 bis 2018

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Ansehen

Anlage 2.2 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2015

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 zum Erfahrungsbericht: Stellungnahme der Bürgergemeinschaft Altstadt

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Ansehen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018

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Ansehen

Anlage 2.3 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2016

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2.1 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2014

10896 Zeichen

27.02. - 03.03.2014 5 24.02. - 07.03.2014 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel-
>Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel
>Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner 
  montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
>Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger,
Leonhardsgasse 35, 50859 Köln
28.05.2014 1 0 1 nein 0 Raumfahrtmission Liveübertrag. 13/1 Frau Großenbrink, Herr Wieneke nein kurzzeitige
Empfang im Rathaus Nutzung
04.07. - 06.07.2014 3 01.07. - 09.07.2014 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
07.09.2014 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
11.11.2014 1 10.11. - 12.11.2014 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1a, 50678 Köln beispiel
gesamt:
41 35 76 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 289
Anlage 2.1: Liste Veranstaltungen 2014
2014
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne des 
Konzeptes 
Veranstaltungsterm
in
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem Faktor 
bewertet 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
AVR-pflichtig 
Tage 
AVR genehmigt    in 
Sitzung 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

bis 05.01.2014 5 bis 11.01.2014 6 11 Eislaufbahn 2012/2013* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1 a, 50678 Köln beispiel
26.04.2014 1 0 1 nein 0 Internationales Kinderfest Giresun in europa e.V., Herr Karaman nein kurzeitige
Auguststr. 44, 50733 Köln Nutzung
01.05.2014 1 30.04. - 02.05.2014 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel-
50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel
Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln
14.05.2014 1 0 1 nein 0 Informationsveranstaltung Synagogengemeinde Köln, Herr nein kurzeitige
"Israel-Tag" Wieber, Ottostraße 85, 50823 Köln Nutzung
21.05. - 01.06.2014 12 20.05. - 02.06.2014 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung, Herr Lutzius, Unter nein Regel-
Krahnenbäumen 75, 50668 beispiel
22.06.2014 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige
Jo Weber Nutzung
04.07. - 06.07.2014 3 01.07. - 09.07.2014 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
15.08. - 17.08.2014 3 13.08. - 18.08.2014 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11, ja BG
50667 Köln 31.03.2014
07.09.2014 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
20.09.2014 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer Köln nein kurzzeitige 
Nutzung
21.09.2014 1 17.09. - 24.09.2014 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel-
und Familien, Frau Hedderich beispiel
11.11.2014 1 10.11. - 12.11.2014 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel-
Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel
24.11. - 06.01.2015 x 12.11. - 14.01.2015 x x Eislaufbahn 2014/2015 museum 1a, 50678 Köln nein Regel-
beispiel
gesamt:
61 gesamt: 48 109 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 256
* Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt
Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 )
2014
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne des 
Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    in 
Sitzung 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

Erstellungsdatum: 04.07.2018

03.01. - 01.03.2014 58 0 58 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein
Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
11.01. - 12..01.2014 2 07.01. - 15.01.2014 7 9 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel-
mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel
10.02.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige
Nutzung
01.03.2014 1 28.02. -01.03.2014 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel-
Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel
02.03. - 04.03.2014 3 01.03. - 07.03.2014 5 8 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja BG
Siegburger Str. 66, 50679 Köln 04.11.2013
10.03.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige
Nutzung
11.04. - 15.06.2014 66 04.04. - 17.06.2014 8 74 ja 3 Gastspiel RONCALLI Zirkus Roncalli, Frau Pieper, Neurather ja AVR
Weg 7, 51063 Köln 09.12.2013
13.07.2014 1 0 1 nein 0 Sportschecklauf Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige
Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung
21.07.2014 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V., Herr Organiska, Neuerburg- nein kurzzeitige
str. 25, 51103 Köln Nutzung
22.07.2014 1 0 1 nein 0 Platzkonzert Niederländisches Jugendorchester nein kurzzeitige
Nutzung
26.07. - 27.07.2014 2 25.07. - 28.07.2014 2 4 ja 1 HITS4KIDS Ronald Brockmeyer, Tour Ltd ja BG
31.03.2014
09.08.2014 1 08. - 10.08.2014 2 3 nein 0 DTM DTM / ITR e.V., Herr Mertens, An der nein kurzzeitige 
Wachsfabrik 3, 50996 Köln Nutzung
15.08. - 17.08.2014 3 11.08. - 20.08.2014 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja BG
burger Str. 19, 50674 Köln 04.11.2013
23.08.2014 1 0 1 nein 0 60. Geburtstag Malteser Köln Malteser Köln, Herr Bionde nein kurzzeitige
Nutzung
25.08.2014 1 0 1 nein 0 Info VZ NRW Verbraucherzentrale NRW, Fr. Bolduan, nein kurzzeitige
Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf Nutzung
06.09. - 07 .09.2014 2 05.09. - 08.09.2014 2 4 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutmann, ja BG
Höninger Weg 1, 50969 Köln 31.03.2014
14.09.2014 1 12.09. - 16.09.2014 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs u. Werbe ja DE
GmbH, Peter-Günter-Weg, 50933 Köln 05.08.2014
Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 )
2014
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
zählt als Veran- 
staltung im Sinne des 
Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
AVR-pflichtig 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

17.09. - 25.09.2014 9 17.09. - 25.09.2014 0 9 ja 1 Chinafest Wieneke (Ausweichplatz zum Roncallipl. ja Beschluss
Einführung Erzbischof Woelki) Roncallipl
04.10.2014 1 0 1 nein 0 Spendenaktion BOUNCE 2014 Basketball AID e.V., Herr Steffen, nein kurzzeitige
Lützowstr. 58, 10785 Berlin Nutzung
08.11.2014 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige
Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung
24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel-
Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
gesamt: 187 gesamt: 58 245 14 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 120
Erstellungsdatum: 04.07.2018

12.02.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige
Nutzung
11.03.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige
Nutzung
04.04. - 06.04.2014 3 03.04.- 07.04.2014 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja BG
Höninger Weg 1, 50969 Köln 04.11.2013
21.04.2014 1 0 1 nein 0 Planwagenfahrt Gem. Leete Belgien nein kurzzeitige
Nutzung
24.04. - 12.05.2014 19 22.04. - 12.05.2014 2 21 ja 2 Blumen Mai Markt Kreisverband Gartenbau, Herr Röllgen, nein Regel-
Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel
10.05.2014 1 0 1 nein 0 Info German Doctors German Doctors, Herr Kischlat, nein kurzzeitige
löbestr. 1 a, 53173 Bonn Nutzung
14.07.2014 1 0 1 nein 0 Theater CITYPOEM Theaterverein Drama Köln, Frau Seidel, nein kurzzeitige 
Gottesweg 173, 50939 Köln Nutzung
08.08.2014 1 0 1 nein 0 Schokomobil Inkota Netzwerk e.V., Berlin nein kurzzeitige 
Nutzung
15.08. - 17.08.2014 3 11.08. - 20.08.2014 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja BG
burger Str. 19, 50674 Köln 04.11.2013
14.09.2014 1 12.09. - 16.09.2014 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs u. Werbe nein Regel-
GmbH, Peter-Günter-Weg, 50933 Köln beispiel
19.09.2014 1 0 1 nein 0 Info Trans Fair e.V., Remigiusstr. 21, nein kurzzeitige 
Fair gehandelte Bananen 50937 Köln Nutzung
26.09. - 28.09.2014 3 25.09.-29.09.2014 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja BG
Höninger Weg 1, 50969 Köln 31.03.2014
24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel-
380 b, 51145 Köln  beispiel
gesamt: 66 gesamt: 37 103 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 262
Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 )
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
2014
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne des 
Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen
Erstellungsdatum: 04.07.2018

23.01.2014 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver-
Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung
Düsseldorf
19.02.2014 1 0 1 nein 0 Zimmererklatsch Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau nein kurzzeitige
mbH, Herr Laube, Kronenstr. 55-58, Nutzung
10117 Berlin
25.05.-31.05.2014 7 0 7 ja 1 EYM WDR/Dez. Vi, Prof. Dr. Mattner ja AVR 
Eurovision Young Musicans Apellhofplatz 1, 50600 Köln 28.01.2013
29.06.2014 1 0 1 nein 0 Diözesaner Ministrantentag Erzbistum Köln, Seelsorge, Frau nein kurzzeitige
Abschlussveranstaltung Abogast-Bücken Nutzung
31.08. - 28.09.2014 29 25.08. - 30.09.2014 8 37 nein 0 Camera Obscura Kath. Bildungswerk nein liturg. Ver-
Domwallfahrt anstaltung
20.09.2014 1 19.09. - 22.09.2014 3 4 nein 0 Amtseinführung Wölki Erzbistum Köln, Frau Löffler, Marzellen- nein liturg. Ver-
str.32,50606 Köln anstaltung
20.09. - 21.09.2014 2 16.09. - 24.09.2014 7 9 ja 1 CHINAFEST 2014 Amt dür Wirtschaftsförderung -80- in Ko- ja AVR 
op mit Stabsstelle Events -13/2- 19.05.2014
24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel-
Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel
36, Geb. 197, 51063 Köln
gesamt:
72 gesamt: 38 110 5 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 255
Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 )
2014
AVR genehmigt    in 
Sitzung 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne des 
Konzeptes 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

Anlage 4 - Auszug Beschlusprotokoll Bezirksvertretung Innenstadt 08.11.2018

7206 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 09.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 08.11.2018 
öffentlich 
3.1 Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 und neues Vergabe-
konzept ab 01.01.2019 
0889/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zu dem 
„Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt 
für den Zeitraum 2014 – 2018 (Anlage 1) zur Kenntnis.  
2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales beschließt die als Anlage 2 beigefügte weiterentwi-
ckelte Fassung des „Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen 
der Kölner Innenstadt“ für den Zeitraum 2019 – 2023.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales im 1. Halbjahr 2023 einen Erfahrungsbe-
richt über das Vergabekonzept sowie einen Vorschlag für ein ggf. weiterentwi-
ckeltes Konzept ab 2024 vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollen im Vorfeld 
die Anwohnerinnen und Anwohner, die Verbände, die Interessengemeinschaften 
sowie die Veranstalter angehört werden. 
4. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die als Anlage 2 weiterentwickelte 
Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der 
Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023 mit folgenden Änderungen und 
Ergänzungen:  
 
1) Ziffer 2.2: Die Ausführungen „Public Viewing oder Fan-Park“ entfallen. 
2) Als Ziffer 2.3 wird ergänzt: 
„Auf den unter 2.1 aufgeführten Plätzen werden keine Public-Viewing-
Veranstaltungen zugelassen.“

3) Ziffer 4.1, 11. Spiegelstrich („Verkehrskonzept“) wird wie folgt geändert: 
„Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung soll der jeweilige Veranstalter – so-
fern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbin-
dung an das Radverkehrsnetz einrichten sowie bei eintrittspflichtigen Veranstaltun-
gen mit einer Besucherzahl von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit 
einer Eintrittskarte die ÖPNV-Nutzung abdecken (sog. Kombiticket).“  
 
4) Ziffer 4.5.3, letzter Satz, wird wie folgt geändert:  
„Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Richmodstraße zur 
Haltestelle Neumarkt ist möglichst auf dem kürzesten Weg zu gewährleisteten.“ 
5) Ziffer 5.3.1 (Heumarkt) „Zulassungsfähige Veranstaltungen“: Im zweiten Spiegel-
strich wird der Zusatz „insbesondere die Opening-Begleitveranstaltungen zu beson-
deren sportlichen Weltereignissen in Köln“ ersatzlos gestrichen.  
  
6) Ziffer 5.3.4 (Heumarkt) soll ohne Ausnahme wie folgt lauten:  
„Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen.“  
  
7) entfällt 
  
8) Ziffer 5.6.4 (Rudolfplatz), 4. Spiegelstrich, wird wie folgt modifiziert: 
„Während der Wochenmärkte muss die durchgängige Benutzung des Radweges 
zwischen Hahnenstraße und Aachenstraße zwingend gewährleistet werden.“  
 
9) Ziffer 6 Entscheidungszuständigkeiten 
Ziffer 6.1. ist wie folgt zu ergänzen: 
„Der Wirtschaftsausschuss ist bei Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze zu 
beteiligen.“ 
Ziffer 7.1. (Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt) ist im Teil 1 wie folgt zu modi-
fizieren: 
„An der Entscheidung über Beschlussvorlagen zu Grundsatzfragen zur Nutzung 
zentraler Kölner Plätze, die die Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales betreffen (§8 Abs. 1 Ziffer 7a ZuS-
tO) ist die Bezirksvertretung Innenstadt zu beteiligen.“  
  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der FDP.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 09.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 08.11.2018 
öffentlich 
3.1.1 Änderungsantrag Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen 
Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023, B90/Grüne 
AN/1542/2018 
 
 
Beschluss, geändert: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die als Anlage 2 weiterentwickelte Fassung des 
Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den 
Zeitraum 2019 – 2023 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: 
1) Ziffer 2.2: Die Ausführungen „Public Viewing oder Fan-Park“ entfallen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD. 
 
 2) Als Ziffer 2.3 wird ergänzt: 
„Auf den unter 2.1 aufgeführten Plätzen werden keine Public-Viewing-
Veranstaltungen zugelassen.“  
  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD. 
 
3) Ziffer 4.1, 11. Spiegelstrich („Verkehrskonzept“) wird wie folgt geändert: 
„Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung soll der jeweilige Veranstalter – so-
fern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbin-
dung an das Radverkehrsnetz einrichten sowie bei eintrittspflichtigen Veranstaltun-

gen mit einer Besucherzahl von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit 
einer Eintrittskarte die ÖPNV-Nutzung abdecken (sog. Kombiticket).“  
  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen FDP. 
 
4) Ziffer 4.5.3, letzter Satz, wird wie folgt geändert:  
„Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Richmodstraße zur 
Haltestelle Neumarkt ist möglichst auf dem kürzesten Weg zu gewährleisteten.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 5) Ziffer 5.3.1 (Heumarkt) „Zulassungsfähige Veranstaltungen“: Im zweiten Spiegel-
strich wird der Zusatz „insbesondere die Opening-Begleitveranstaltungen zu beson-
deren sportlichen Weltereignissen in Köln“ ersatzlos gestrichen.  
  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD und FDP. 
 
6) Ziffer 5.3.4 (Heumarkt) soll ohne Ausnahme wie folgt lauten:  
„Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen.“  
  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD und FDP. 
 
7) entfällt 
8) Ziffer 5.6.4 (Rudolfplatz), 4. Spiegelstrich, wird wie folgt modifiziert: 
„Während der Wochenmärkte muss die durchgängige Benutzung des Radweges 
zwischen Hahnenstraße und Aachenstraße zwingend gewährleistet werden.“  
  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen FDP. 
 
9)Ziffer 6 Entscheidungszuständigkeiten 
Ziffer 6.1. ist wie folgt zu ergänzen: 
„Der Wirtschaftsausschuss ist bei Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze zu 
beteiligen.“ 
Ziffer 7.1. (Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt) ist im Teil 1 wie folgt zu modi-
fizieren:

„An der Entscheidung über Beschlussvorlagen zu Grundsatzfragen zur Nutzung 
zentraler Kölner Plätze, die die Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales betreffen (§8 Abs. 1 Ziffer 7a ZuS-
tO) ist die Bezirksvertretung Innenstadt zu beteiligen.“  
  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: modifiziertes Vergabekonzept 2019 - 2023

65690 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: modifiziertes Vergabekonzept 2019 - 2023 
Stand 04.07.2018 
 
Vergabekonzept für Veranstaltungen 
auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt 
für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 
    Seite 
   Präambel 4 
1.   Rechts- und Entscheidungsgrundlagen 6 
2.   Anwendungsbereich 6 
 2.1  Geltungsbereich 6 
 2.2  Nicht erfasste Veranstaltungen 6 
3.   Charakterisierung des Innenstadtbereichs  7 
 3.1  Linksrheinisch  7 
 3.2  Rechtsrheinisch 7 
 3.3  Publikumsmagneten 8 
 3.4  Verkehr 8 
4.   Kriterien für die Vergabe der zentralen Innen-
stadtplätze 
8 
 4.1  Grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbe-
stimmungen 
9 
 4.2  Zielgruppenorientierung der Veranstaltung unter 
dem Aspekt der Sicherstellung eines weitestge-
hend öffentlichen Interesses  
11 
 4.3  Gestaltung der Veranstaltungsflä-
che/Zeltveranstaltungen 
12 
 4.4  Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 13 
  4.4.1 Platzspezifischer Auslastungs-
grad/Belastungsreduktion 
13 
  4.4.2 Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 13

2 
 
 
 
  4.4.3 Sicherstellung der Einhaltung der Lärmimmissi-
onswerte bei lärmintensiven Veranstaltungen 
14 
 4.5  Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltun-
gen 
15 
  4.5.1 Informations- und Werbeveranstaltungen 15 
  4.5.2 Besondere Kriterien für Marktplätze 15 
  4.5.3 Zirkusveranstaltungen 15 
5.   Spezifische Kriterien für die einzelnen zentra-
len Innenstadtplätze 
16 
 5.1  Roncalliplatz 17 
  5.1.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 17 
  5.1.2 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 17 
  5.1.3 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 18 
 5.2  Alter Markt 19 
  5.2.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 19 
  5.2.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen 
19 
  5.2.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 20 
  5.2.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 20 
 5.3  Heumarkt 20 
  5.3.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 21 
  5.3.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen 
21 
  5.3.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 21 
  5.3.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 22 
 5.4  Rheingarten/Fischmarkt/Rheinuferpromenade 
zwischen Deutzer Brücke und Hohenzollernbrücke 
22 
  5.4.1 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen 
23

3 
 
 
  5.4.2 Inanspruchnahme der Veranstaltungsfläche 23 
 5.5  Neumarkt 24 
  5.5.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 24 
  5.5.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen 
25 
  5.5.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 25 
  5.5.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 25 
 5.6  Rudolfplatz 26 
  5.6.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 26 
  5.6.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen 
26 
  5.6.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 26 
  5.6.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 27 
 5.7  Wallrafplatz 27 
6.   Entscheidungszuständigkeiten 28 
 6.1  Entscheidungszuständigkeiten Ausschuss Allge-
meine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales (AVR) 
28 
 6.2  Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der lau-
fenden Verwaltung 
28 
  6.2.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 28 
  6.2.2 Kurznutzungen 28 
7.   Verfahrensregelungen 28 
 7.1  Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt 28 
 7.2  Beweissicherungsverfahren 29 
 7.3  Sonstiges 30 
8.   Berichtspflichten 30 
9.   Salvatorische Klausel 30

4 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vergabekonzept 
für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der 
 Kölner Innenstadt 
             
 
 
Präambel 
 
Die Stadt Köln sieht es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und hierbei 
namentlich die zentralen Plätze der Kölner Innenstadt qualitätsvoll zu gestalten. 
 
Dabei ist der Begriff des „Platzes“ zunächst im städtebaulichen Kontext als eine 
zumeist besonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu 
verstehen, die dem öffentlichen Leben dient.  
„Platz“ bedeutet daher primär Stadtraum/Freiraum. Bürgerinnen und Bürger 
sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt Köln sollen freien Platzraum als 
Ort städtischer Identifikation erleben können.  
 
Grundsätzlich hat die Stadt Köln als Millionenstadt ein großes Interesse an qua-
litativ hochwertigen Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung und Be-
deutung. Sie fördern das Image der Stadt. Dafür steht eine entsprechende Inf-
rastruktur in der Innenstadt für Events, Ausstellungen, Konferenzen (sog. Ver-
anstaltungsstätten) links- und rechtsrheinisch für alle Bedarfe zur Verfügung. 
Anderseits existieren nur zahlenmäßig begrenzte, räumlich vergleichsweise 
eingeschränkte Platzflächen. Diese sind geprägt durch eine historisch seit der 
Stadtentstehung im Laufe der Jahrhunderte gewachsene enge Bebauung, die 
nach den erheblichen Zerstörungen im zweiten Weltkrieg beim Wiederaufbau 
i.S. einer dichten Stadtstruktur wieder aufgegriffen wurde. In der Kölner Innen-
stadt leben – im Gegensatz zu vielen anderen Großstädten in der Bundesre-
publik – über 137.000 Menschen. Sie haben Anspruch auf ein lebenswertes 
Umfeld und verdienen den Schutz vor übermäßigen Belastungen. 
 
Das Ziel einer hochattraktiven Innenstadt mit Orten voller Identifikation als 
„Stadt der Zukunft“ erfordert daher einen Ausgleich zwischen innerstädtischen 
Freiräumen und - i.S. eines zielorientierten Standortmarketings- ausgewählten 
qualitätsvollen Veranstaltungen auf zentralen Innenstadtplätzen. 
Ziel dieses Nutzungskonzeptes ist es daher, entstehende Interessenkonflikte 
zwischen einer zunehmenden Zahl von Nutzungsanträgen für die begehrten  
zentralen Innenstadtplätze und den berechtigten Interessen der dortigen An-
wohnerinnen und Anwohner sowie der Gewerbetreibenden in Bezug auf die 
Lebensqualität des öffentlichen Raums in einen angemessenen Ausgleich zu

5 
 
 
bringen. Übermäßige Belastungen und eine dadurch entstehende Minderung 
der Wohn- und Platzqualität durch „Dauerbeschallung“ oder den Verlust von 
Sicht- und Verkehrsachsen sind ebenso zu vermeiden wie eine wenig standort-
fördernde mangelnde Veranstaltungsqualität. 
 
Unter diesen Gesichtspunkten besteht die Notwendigkeit einer stärkeren Steue-
rung der Platzvergabe und Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlich-
keit an der Durchführung interessanter Veranstaltungen, dem Ruhebedürfnis 
der Anwohnerschaft bzw. der Anliegerinnen und Anlieger sowie der Wahrung 
des Platz- und Freiraumcharakters. 
 
Gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses vom 12.05.2003 ist es daher 
regelmäßig erforderlich, die Entwicklungen zu analysieren, die Qualitätskriterien 
zu präzisieren, die Steuerungskriterien für die Platzvergabe zu überarbeiten und 
den Katalog der grundsätzlich zugelassenen Veranstaltungen fortzuschreiben. 
Ziel dieser Neufassung ist es insbesondere, die Art der Veranstaltungen zu prä-
zisieren und deren Anzahl, Dauer und Umfang auf den zentralen Innenstadt-
plätzen Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Rheingarten, Neumarkt, Rudolf-
platz, anhand von objektiven Qualitätskriterien zu begrenzen. 
 
Dieses Vergabekonzept verfolgt daher die Absicht, Einfluss auf Anzahl, Art, 
Qualität, Gestaltung und Dauer von Veranstaltungen zu nehmen, um auf diese 
Weise auch dem primären Zweck eines städtischen Platzes als Freifläche für 
Begegnungen Rechnung zu tragen.  Ein Ausufern von beantragten Sondernu t-
zungen soll so verhindert werden.

6 
 
 
1. Rechts- und Entscheidungsgrundlagen 
 
Bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffent-
lichem Straßenland handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Ver-
waltung, die alle für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu be-
rücksichtigen hat. Der Antragsteller hat nach § 18 des Straßen- und Wegege-
setzes NRW in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, un-
ter Berücksichtigung des Artikels 3 des Grundgesetzes einen Anspruch auf feh-
lerfreie Ermessensausübung.  
 
Die erhobenen Gebühren beruhen auf der Gebührenordnung für den Straßen-
verkehr, der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW sowie insbeson-
dere dem derzeit geltenden Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der 
Stadt Köln vom 13.02.1998 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 
03.10.2012 (im Internet abrufbar unter : http://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/sondernutzungssatzung_03_10_2012.
pdf) 
 
Zur Gewährleistung einer dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden gesetzes-
konformen Ermessensanwendung entscheidet die Verwaltung seit dem Be-
schluss des Hauptausschusses vom 11.12.1995 auf der Grundlage eines Kon-
zeptes über die Vergabe zentraler Innenstadtplätzen für Veranstaltungen.  
 
Das seit diesem Zeitpunkt beständig fortgeschriebene Vergabekonzept sichert 
durch die Aufstellung und strikte Anwendung einheitlicher Kriterien die Selbst-
bindung von Verwaltung und Politik. Das Konzept dient als Richtlinie für die 
Vergabe der unter Ziffer 2 aufgeführten Plätze für Veranstaltungen durch den 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
(AVR) sowie die Verwaltung. 
 
 
 
2. Anwendungsbereich 
 
 
2.1. Geltungsbereich 
 
Dieses Vergabekonzept gilt grundsätzlich für Veranstaltungen aller Art auf den 
folgenden zentralen Innenstadtplätzen: 
 
 Roncalliplatz 
 Alter Markt 
 Heumarkt 
 Rheingarten 
 Neumarkt 
 Rudolfplatz 
 
 
2.2. Nicht erfasste Veranstaltungen 
 
Dieses Vergabekonzept gilt nicht für folgende Veranstaltungen:

7 
 
 
 
 Festsetzung von Marktveranstaltungen (Wochen- und Ökomarkt) 
 
 Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38 sowie 5 und 3 des Grundgeset-
zes aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-
demokratische Grundordnung besonderen Schutz genießen (z. B. Wahl-
kampfveranstaltungen) 
 
 Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Demonstra-
tionsrecht stehen (z.B. „Parade“ zum CSD) 
 
 Dreharbeiten und Aufnahmen für Film und Fernsehen 
 
 Public Viewing oder „Fan-Park“. 
Hierbei handelt es sich um eine neue Veranstaltungsform für die Breitenwir-
kung von Sport-, Europa- oder Weltmeisterschaften. Diese Veranstaltungs-
formen sind auch weiterhin eigenständig unter Berücksichtigung der Vorbelastung 
(hierunter ist neben der alltäglichen Lärmbelastung auch die von anderen in die-
sem Bereich durchgeführten Veranstaltungen ausgehende Lärmimmission zu ver-
stehen) in den jeweiligen Lärmquartieren1 aus dem Landesimmissionsrecht zu be-
trachten. Wenn die Rahmenbedingungen (z. B. Lärmgrenzwerte) für eine 
Durchführung in der Innenstadt gegeben sein sollten, wird der Ausschuss 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ge-
sondert über die Nutzung der von diesem Konzept erfassten Platzflächen 
entscheiden. 
 
 
3. Charakterisierung des Innenstadtbereiches 
 
 
3.1 Linksrheinisch 
 
Der zentrale linksrheinische Innenstadtbereich ist für Gäste und Besucherin-
nen und Besucher das Synonym für Köln. Er ist geprägt durch den Dom als 
Weltkulturerbe und eine Konzentration von historischen Gebäuden, Kulturstät-
ten, Einkaufszonen, Vergnügungsstätten und gastronomischen Betrieben aller 
Art einschließlich der so genannten Szene-Viertel wie Südstadt, Altstadt und 
Ringe. Das am Rande der Innenstadt gelegene Gelände des Mediaparks ver-
deutlicht im wachsenden Maße den medialen Schwerpunkt der Stadt Köln.  
 
 
3.2 Rechtsrheinisch 
 
Weitere Publikumsanziehungspunkte rechtsrheinisch sind in Deutz die Messe, 
der Tanzbrunnen sowie die LANXESSarena. 
 
                                                 
1 „Lärmquartier“ meint den Bereich, auf den eine Lärmbelastung unmittelbar einwirkt.

8 
 
 
Der Festplatz Deutzer Werft, auf dem sich größere Publikumsmengen unter-
bringen ließen, steht aufgrund der restriktiven Festsetzungen im Bebauungs-
plan lediglich für 5 festgelegte Veranstaltungen zur Verfügung.  
 
 
3.3  Publikumsmagneten 
 
Jährlich wiederkehrende Publikumsmagneten mit oberzentralen Bedeutung und 
Ausstrahlung sind der seit 1823 stattfindende Kölner Karneval mit der Eröffnung 
der Karnevalssession am 11.11., die Eröffnung des Straßenkarnevals an Wei-
berfastnacht, die Schull- und Veedelszöch am Karnevalssonntag sowie der Ro-
senmontagszug.  
 
Ergänzend dazu wird die Veranstaltungslandschaft seit Mitte der 90er Jahre 
durch überregional ausstrahlende Großveranstaltungen mit hohem Publikums-
andrang wie z.B. sowohl die als Demonstration durchgeführte Parade zum 
Christopher Street Day (CSD), als auch die dazugehörigen Veranstaltungen auf 
den Kölner Plätzen, den KölnMarathon und seit 2000 auch die Kölner Lichter 
geprägt, die aufgrund ihrer inzwischen seit Jahren stattfindenden Wiederholung 
eine neue Veranstaltungstradition begründen. 
 
 
3.4 Verkehr 
 
Gleichzeitig beinhaltet die Innenstadt mit Hauptbahnhof und Neumarkt die Ver-
kehrsknotenpunkte der Stadt und sichert durch die gut ausgebaute Verkehrsinf-
rastruktur sowohl im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr als auch im 
Individualverkehr eine grundsätzlich gute Erreichbarkeit dieser Plätze. 
 
Bedingt durch die historisch eingeengte Siedlungsstruktur mangelt es im Innen-
stadtbereich allerdings an einem zentralen Festplatz mit ausreichender Kapazi-
tät für Großveranstaltungen mit Publikumszahlen in mittlerer fünfstelliger Höhe. 
 
Bereits im Mittelalter handelte es sich bei den zentralen Plätzen Alter Markt, 
Heumarkt und Neumarkt um freie Plätze. Der Roncalliplatz wurde nachträglich 
durch bauliche Maßnahmen Anfang des 20.Jahrhunderts geschaffen. Durch die 
enge Bebauung nach dem 2. Weltkrieg sind regulierende Maßnahmen bei der 
Durchführung von Veranstaltungen notwendig.   
 
 
 
4. Kriterien für die Vergabe der zentralen Innenstadtplätze 
 
Die nachfolgend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder 
Vergabe der o.g. öffentlichen Plätze für die Durchführung von Veranstaltungen 
zugrunde zu legen. Daneben sind ergänzend die unter Ziffer 5 aufgeführten 
platzspezifischen Kriterien zu beachten.

9 
 
 
4.1. Grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbestimmungen 
 
Die zentralen Plätze stehen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung und im Hin-
blick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein den Veranstal-
tungen zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforde-
rungen erfüllen: 
 
 Exklusivität, d.h. keine Doppelungen (keine gleichen Veranstaltungen in der 
erweiterten Region) und überregionale Ausstrahlung der Veranstaltung 
 
 Öffentlichkeitswirksame Förderung des Images und des zentralen 
Standortmarketings der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt, z.B. auch 
kulturelle Veranstaltungen mit Spitzenkünstlerinnen und –künstlern 
 
 Bereicherung des gesamtstädtischen Angebotsspektrums durch Veranstal-
tungen mit oberzentraler Bedeutung und Ausstrahlung 
 
 Förderung der Brauchtumspflege, insbesondere des seit 1823 bestehenden 
Straßenkarnevals 
 
 Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen 
 
 Förderung stadt(teil)bezogener Entwicklungsplanungen  
 
 Entwicklung gesamtstädtischer Leitbilder, insbesondere in den Bereichen 
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus 
 
Jede für einen nachgefragten Platz beantragte Veranstaltung muss vorab auf 
ihre Vereinbarkeit mit den o.g. allgemeinen Kriterien geprüft werden. 
 
Eine sinnvolle Integration in das gesamtstädtische Veranstaltungsgeschehen 
setzt zudem voraus, dass kontraproduktive Konkurrenzen im Sinne von zeit-
gleichen Veranstaltungen vermieden werden. 
 
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete An-
gaben über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und 
Daten zur Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. 
 
Als wesentliches Steuerungsinstrument für eine Qualitäts- und Sicherheitsein-
schätzung sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:  
 
 ein (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept mit einem 
Zeitplan für die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau 
 
 einen genauen Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Auf-
bauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Auf-
stellflächen der Feuerwehr und der Fluchtwege und Entleerungsflächen aus 
den unterirdischen Verkehrsanlagen (U-Bahn, Tiefgaragen etc.) 
 
 ggf. ein veranstaltungsbedingt erhöhtes Sicherheitskonzept, indem

10 
 
 
a) die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrie-
ben wird, 
b) situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird 
c) der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der dazu 
notwendigen Anfahr- und Rettungswege erläutert ist 
d) zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der 
Veranstaltung die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahr-
zeugen der Feuerwehr weiterhin gewährleistet wird 
e) der Ordnereinsatz geregelt wird und 
f)   die nötigen Sanitätsdienste geregelt sind, 
 
 Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkom-
men für die An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher  
Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung ist es wünschenswert, 
wenn  
a) der jeweilige Veranstalter – sofern nicht ohnehin rechtlich vorge-
schrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbindung an das 
Radverkehrsnetz einrichtet und 
b) bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen mit einer Besucheranzahl 
von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Ein-
trittskarte die Nutzung des ÖPNV abgedeckt ist (sog. Kombiticket). 
 
 die Vorlage einer Bestätigung über die Durchführung eines behördlich an-
geordneten Sanitätsdienstes einschließlich der dazu gehörenden Einsatz-
konzeption 
 
 ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung 
sowie der Auf- und Abbauarbeiten und Benennung einer Ansprechpartnerin 
bzw. eines Ansprechpartners für die Stadtverwaltung. Zudem Benennung 
einer Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartners auch bei Subunternehmen 
bzw. nachgeordneten Auftragnehmern, die zuständig und im Sinne des Ge-
samtkonzeptes wie ein Betreiber verantwortlich sind. 
 
 die Erstellung eines Schallschutzprognosegutachtens bei lärmintensiven 
Veranstaltungen 
 
 ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen 
und Müll während der Veranstaltung als auch insbesondere danach um-
fasst. 
 
  Bei Großveranstaltungen ist ein Sanitärkonzept vorzulegen. 
 
Ein nach den vorstehenden Kriterien vollständiger Antrag ist so rechtzeitig zu 
stellen, dass dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales jeweils in der Sitzung im Oktober die geplanten 
Veranstaltungen für das 1. und 2. Quartal des Folgejahres und in der Sitzung im 
April für das 3. und 4. Quartal des laufenden Jahres vorgelegt werden können. 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales erhält dabei jeweils eine Übersicht über die bean-
tragten und bereits von der Verwaltung genehmigten Veranstaltungen. Sofern 
die Vorlagefrist nicht eingehalten wird, hat der Veranstalter dies zu begründen.

11 
 
 
Über Ausnahmen von der Vorlagefrist entscheidet der Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales in jedem Einzelfall. Die 
Begründung ist dem Ausschuss ebenfalls vorzulegen. 
 
Höherwertige Events, die längerfristige, oft sogar über 1-2 Jahre andauernde 
Planungen erfordern, werden ebenfalls berücksichtigt. 
Um den Veranstaltern die Möglichkeit zu eröffnen, bereits frühzeitig eine gesi-
cherte, konkrete Veranstaltungsplanung zu betreiben, wird in Ausnahmefällen 
bei entsprechenden Vorhaben (außergewöhnliche Veranstaltungen, die termin-
lich fixiert und hinreichend belastbar dargestellt wurden) verwaltungsintern eine 
qualitative Bewertung der jeweiligen Veranstaltung hinsichtlich deren Bedeu-
tungsgehalt und der ihr einzuräumenden Priorität gegenüber ggf. später einge-
henden Platzanmeldungen durchgeführt. Fällt diese Bewertung entsprechend 
positiv aus, wird für diese Veranstaltung gemäß den jeweiligen planerischen Er-
fordernissen ein entsprechend frühzeitiges Zustimmungs- und Genehmigungs-
verfahren eingeleitet.  
Ein derartig frühzeitiges Genehmigungsverfahren soll allerdings nur den Veran-
staltungen vorbehalten bleiben, die verwaltungsintern wie politisch als entspre-
chend bedeutend qualifiziert werden. Beispiele dafür wären etwa Jubiläumsver-
anstaltungen wie „NRW-Jahrestage“ oder ambitionierte Konzertveranstaltungen 
mit überregionaler Ausstrahlungskraft (z.B. Opern- oder Konzertveranstaltun-
gen mit langfristig planenden Klangkörpern und/oder Künstlern.)  
 
Vor Beginn der Veranstaltung wird eine qualitätssichernde Abnahme durch die 
Erlaubnisbehörde durchgeführt. 
 
 
4.2 Zielgruppenorientierung der Veranstaltung unter dem Aspekt der Si-
cherstellung eines weitestgehend öffentlichen Interesses 
 
Die Beanspruchung der zentralen Plätze darf nur den Veranstaltungen vorbe-
halten bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffent-
lichen Interesse widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Ziel-
gruppen zulassen und hinsichtlich der städtischen Imageförderung nur von un-
tergeordneter Bedeutung sind, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungs-
einrichtungen wie bspw. die Messe oder private Veranstaltungshallen bzw. -
flächen zu verweisen. 
 
Entsprechend der in der Präambel dargestellten Zielorientierung, Plätze als 
Freiräume des öffentlichen Lebens im Rahmen einer dichten innerstädtischen 
Bebauung zu gestalten, hat der jeweilige Veranstalter für eine Inanspruchnah-
me eines zentralen Innenstadtplatzes darzulegen, dass für seine Veranstaltung 
eine Nutzung der vorhandenen Infrastruktur in der Innenstadt für Events, Aus-
stellungen, Konferenzen (sog. Tagungsstätten) in Form einer Hallen- oder 
Saalveranstaltung nicht möglich ist. 
 
Daneben ist darzulegen, weshalb nicht andere öffentliche oder private Plätze , 
auch außerhalb der Innenstadt, für die geplante Veranstaltung in Betracht 
kommen. 
 
Für einige Veranstaltungen ist die Möglichkeit einer Hallenveranstaltung bereits

12 
 
 
begrifflich nicht gegeben. Dies gilt namentlich für Märkte, insbesondere die Köl-
ner Weihnachtsmärkte, die klassischerweise als „Veranstaltungen unter freiem 
Himmel“ konzipiert sind 
 
 
4.3. Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen 
 
Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes 
der jeweiligen Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulich-
keiten angemessen sein. Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und 
Ständen, die keine Abschottung zum Umfeld (z. B. durch Rückfronten der Auf-
bauten), sondern eine offene Gestaltung erkennen lassen müssen; dabei aber 
sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten als auch die Abgrenzungen ei-
ner Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. Auch der Abstand zu 
Bäumen muss ausreichend bemessen sein. 
 
Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen verwandter 
Aufbauten (Tribünen, Bestuhlungen, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer 
Sondernutzungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zu klären, erforderlichenfalls eine Baugenehmigung einzuholen. 
Die Feuerwehr ist wegen der feuersicherheitsrechtlichen Belange im Genehmi-
gungsverfahren eng und zeitnah einzubinden. Zudem sind die Auswirkungen 
der Veranstaltungen hinsichtlich ihrer Lärmemissionenbelastung vor der Ge-
nehmigung zu erfassen. 
 
Nachgefragt wird zunehmend die Nutzung von Zeltveranstaltungen. Es handelt 
sich dabei in der Regel um Jubiläums-, Verkaufs-, Informations-, Ausstellungs- 
und Volksfestveranstaltungen. Mit dem Zeltaufbau wird eine Alternative zur 
Nutzung der klassischen Veranstaltungsräume geschaffen. Die Konditionen für 
die Anmietung von Veranstaltungsräumen sind um ein vielfaches höher als die 
zu zahlenden Sondernutzungsgebühren für Zeltveranstaltungen. Damit ist die 
Zeltveranstaltung wirtschaftlich äußerst attraktiv für die Veranstalter. 
 
Zeltveranstaltungen beeinträchtigen jedoch in erheblichem Maße das Erschei-
nungsbild, Wegebeziehungen und die Sichtachsen der zentralen Innenstadt-
plätze. Bei Zeltveranstaltungen in der Vergangenheit auf dem Neumarkt war 
beispielsweise eine Querung für Fußgänger von und zu den KVB-Haltestellen 
nur mit Umwegen möglich.  
 
Zentrale Innenstadtplätze sollen entsprechend obiger Zielsetzung primär Frei-
flächen im Stadtraum darstellen und nicht durch Zeltaufbauten ihre Funktion als 
innerstädtischen Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Zielsetzung bei der Ge-
nehmigung von Veranstaltungen ist daher eine größtmögliche Freihaltung von 
Fußgänger- und Verkehrsflächen („Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“) 
i.S.e. geringstmöglichen Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Platzflä-
che. Zur Sicherstellung dieses Stadtraumcharakters und des Gemeingebrauchs 
im Rahmen von Veranstaltungen soll künftig auf die Verwendung von Groß-
raumzelten soweit wie möglich verzichtet werden („Minimierungsgebot“). Die 
Plätze sollen grundsätzlich während Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugäng-
lich sein.

13 
 
 
Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr auf-
wändig und ebenfalls dazu geneigt, nicht nur das Bild des Platzes (bei Siche-
rungen mit großer Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Si-
cherung mit tiefer Befestigung) zu beschädigen. 
 
Aus diesen Gründen werden auf zentralen Plätzen grundsätzlich keine Groß-
zeltveranstaltungen mehr zugelassen. 
Ausnahmsweise zulässig sind jährlich jeweils eine Zeltveranstaltung auf dem 
Neumarkt und auf dem Rudolfplatz sowie zusätzlich höchstens alle 2 Jahre eine 
Zirkusveranstaltung auf dem Neumarkt. 
 
Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche 
Überdachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände genutzt werden. 
 
 
4.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 
 
Eine wichtige Kölner Besonderheit ist die bewohnte Innenstadt. Im Gegensatz 
zu Innenstädten anderer deutscher Großstädte gibt es in Köln einen sehr hohen 
Anteil an Wohnbevölkerung, so dass hier strengere Maßstäbe an Veranstaltun-
gen gelegt werden müssen als an anderen Orten, um die Belastung für Anwoh-
ner und Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse mög-
lichst gering zu halten. 
 
Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohner-
schutz. 
 
 
4.4.1  Platzspezifischer Auslastungsgrad / Belastungsreduktion 
 
Die Vergabe eines Platzes für eine Veranstaltung ist abhängig vom bestehen-
den Auslastungsgrad, der geplanten Dauer und bei den zentralen Innenstadt-
plätzen von der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belas-
tung für die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetrei-
benden zu minimieren. Im Rahmen der Rücksichtnahme auf die Bevölkerung ist 
darauf zu achten, dass keine Überbelastungen entstehen. 
 
Vor der Genehmigung einer Veranstaltung, ggf. vor der Genehmigung durch 
den AVR, werden die Anliegerinnen und Anlieger in angemessener Form betei-
ligt. 
 
Die Auf- und Abbauzeiten für notwendige Veranstaltungsaufbauten sind in Ab-
hängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung auf ein Minimum zu reduzieren. 
 
 
4.4.2  Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 
 
Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf den einzelnen Innenstadt-
plätzen sowie die Nutzungsverbotszeit zwischen Veranstaltungen sind als 
platzspezifische Kriterien den nachfolgenden Ziffern 5 ff. festgelegt.

14 
 
 
Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 14 Tage (incl. Auf- und Abbau) 
dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 14 Tagen (incl. Auf- und 
Abbau) zählen als 2 Veranstaltungen; Veranstaltungen mit einer Dauer von 
mehr als 44 Tagen (incl. Auf- und Abbau) zählen dreifach. 
 
Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstal-
tung auf die geringst mögliche Zeit zu beschränken; der Aufbau der Weih-
nachtsmärkte auf max. 10 Werktage. 
 
 
4.4.3  Sicherstellung der Einhaltung der Lärmimmissionswerte bei 
lärmintensiven Veranstaltungen 
 
Die zentralen Innenstadtplätze, insbesondere die Altstadtplätze Alter Markt und 
Heumarkt, sind wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von 
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastungen und der einzuhaltenden 
Grenzwerte sehr sensibel. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbevölkerung 
hat der Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprognose-
gutachten einer von ihm zu beauftragenden Akustikfirma hinsichtlich der bei 
seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung vorzulegen. 
 
Veranstaltungen der genannten Art sind immissionsschutzrechtlich zwingend 
nach dem Freizeitlärmerlass NW zu beurteilen. 
Auf der Grundlage dieses Erlasses besteht für lärmintensive Veranstaltungen 
im Innenstadtbereich nach den immissionsschutzrechtlichen Regelungen die 
Möglichkeit, in Abhängigkeit von der bauplanungsrechtlichen Zuordnung nach 
der Baunutzungsverordnung (Wohngebiet, Mischgebiet etc.) Ausnahmen für so 
genannte „seltene Ereignisse“ an maximal 18 Veranstaltungstagen im Jahr pro 
akustisches Quartier (Einwirkungsbereich der jeweiligen Veranstaltung) zuzu-
lassen. 
 
Allerdings hat sich gezeigt, dass bei musikalischen Darbietungen auf Bühnen 
mit entsprechenden Beschallungsanlagen – auch bei Ausschöpfung der neues-
ten technischen Möglichkeiten – die gesetzlichen Grenzwerte nicht immer ein-
zuhalten sind. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Landes-
umweltministerium können in einem Lärmquartier2 an bis zu 5 Veranstaltungs-
tage im Jahr Lärmwerte bis zu 85 dB (A) als durchschnittlicher Beurteilungspe-
gel bezogen auf eine Stunde als zulässig erklärt werden (Grenze: Lärmspitze 
nicht größer als 90 dB (A) ).Die Anzahl dieser 5 Veranstaltungstage ist auf die 
o.g. Anzahl der Veranstaltungstage der „seltenen Ereignisse“ nach der Freizeit-
lärmrichtlinie anzurechnen. 
 
Aufgrund dieser zum Schutz der Anwohnerschaft notwendigen immissions-
schutzrechtlichen Begrenzungen können Bühnen mit Musikprogrammen auf 
den zentralen Innenstadtplätzen in o.g. Umfang nur noch für Großveranstaltun-
gen von überregionaler und besonderer kommunaler Bedeutung unter Berück-
sichtigung der zulässigen Lärmwerte des jeweiligen Lärmquartiers zugelassen 
werden.  
                                                 
2 „Lärmquartier“ meint den Bereich, auf den eine Lärmbelastung unmittelbar einwirkt.

15 
 
 
 
Zur Minderung der Lärmbelastungen, sind auf den zentralen Innenstadtplätzen 
in jedem Fall regelmäßige Pausen bei musikalischen Bühnenprogrammen er-
forderlich, da sich Pausenzeiten durch die Mittelung der Werte wertmindernd 
auswirken. Hierauf wird im Rahmen der platzspezifischen Kriterien eingegan-
gen. 
 
 
 
4.5 Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen 
 
 
4.5.1  Informations- und Werbeveranstaltungen 
 
Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Werbeveranstaltungen von 
Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sollen grundsätzlich bei allen Plät-
zen ausgeschlossen sein, sofern nicht besondere Bezüge zu öffentlichen Auf-
gaben der Daseinsvorsorge, Veranstaltungen von besonderer kommunaler Be-
deutung (z.B. KölnMarathon) oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anlie-
gern bestehen. 
 
Ausgenommen sind daher solche Veranstaltungen, an denen ein breites öffent-
liches Interesse besteht und die in Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben-
stellungen stehen (z. B. Umwelt, Abfallwirtschaft, Gesundheit). Ebenso sind 
solche Veranstaltungen ausgenommen, die unmittelbar mit besonderen Anläs-
sen (z. B. Jubiläen) angrenzender Gewerbetreibender bzw. Anwohnerinitiativen 
zusammenhängen. 
 
 
4.5.2  Besondere Kriterien für Marktplätze 
 
In Anlehnung an die historische Funktion der im Innenstadtbereich befindlichen 
Marktplätze stehen diese für die Durchführung von Marktveranstaltungen zur 
Verfügung. 
 
Um der besonderen gestalterischen und imageprägenden Funktion der Alt-
stadtplätze Alter Markt und Heumarkt gerecht zu werden, sind dort nur Spezi-
almärkte als Marktveranstaltungen zugelassen. Bei Spezialmärkten muss sich 
das Warenangebot bestimmten Themen unterordnen. Es werden nur bestimmte 
Waren zugelassen, die ein gemeinsames, prägendes Merkmal aufweisen 
(Weihnachtsartikel, Kunsthandwerk, Antiquitäten). 
Eine Ausweitung der Marktveranstaltung über die Platzfläche hinaus, insbeson-
dere in angrenzende Straßen und Gassen, ist wegen der ohnehin hohen Fre-
quentierung, der aktuellen Baustellensituation für die Nord-Süd-U-Bahn und zur 
Minimierung der Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr 
zulässig. 
 
 
4.5.3  Zirkusveranstaltungen 
 
Zirkusveranstaltungen sind grundsätzlich auf den zentralen Innenstadtplätzen

16 
 
 
nicht zugelassen. 
 
Ausnahmsweise wird alle 2 Jahre eine Zirkusveranstaltung auf dem Neumarkt 
zugelassen, die 
 
 im bundesweiten Vergleich Spitzenklasse ist, 
 oberzentrale Bedeutung hat und 
 auf Raubtierdarbietungen und Tierhaltung auf dem Platz verzichtet 
 
Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Rich-
modstraße zur Haltestelle Neumarkt ist zu gewährleisten. 
 
 
 
5. Spezifische Kriterien für die einzelnen zentralen Innenstadtplätze 
 
Die nachfolgend hinsichtlich der einzelnen Plätze aufgeführten Merkmale stel-
len ergänzend zu den unter Ziffer 4 genannten allgemeinen Kriterien, denen je-
de Veranstaltung zu entsprechen hat, jeweilig platzspezifische Kriterien dar.  
 
Sofern bei den einzelnen Plätzen konkrete „zulassungsfähige Veranstaltungen“ 
benannt werden, sind diese als Regelbeispiele für Veranstaltungen zu verste-
hen, die aus Sicht der Stadt Köln sowohl den unter Ziffer 4 genannten allgemei-
nen Merkmalen als auch den jeweilig platzspezifischen Kriterien entsprechen. 
 
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Benennung als Regel-
beispiel nur die grundsätzliche Eignung einer Veranstaltung beinhaltet, dem je-
weiligen Veranstalter daraus aber kein Anspruch im Sinne einer Exklusiv- oder 
Dauergenehmigung erwächst. Aus einer früher erteilten Genehmigung entsteht 
grundsätzlich kein Anspruch auf eine weitere Sondernutzungserlaubnis. 
 
Darüber hinaus kann eine grundsätzlich geeignete Veranstaltung dann abge-
lehnt werden, wenn sie allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen (insbes. zu 
geringe Platzfläche, Überschreitung der Höchstzahl der Veranstaltungen etc.) 
nicht entspricht. 
 
Sofern im Folgenden bei den einzelnen Plätzen von „nicht zulassungsfähigen 
Veranstaltungen“ die Rede ist, ist dies so zu verstehen, dass diese Veranstal-
tungen entweder schon nicht den allgemeinen unter Ziffer 4 genannten Merk-
malen oder aber zumindest nicht den jeweilig platzspezifischen Kriterien ent-
sprechen. 
 
Sofern ein Veranstaltungstyp nicht in der Kategorie „nicht zulassungsfähige 
Veranstaltungen“ des jeweiligen Platzes aufgeführt sein sollte, erwächst hieraus 
kein Zulassungsanspruch, wenn die Veranstaltung den allgemeinen oder platz-
spezifischen Kriterien nicht entspricht oder nach allgemeinen rechtlichen Ge-
sichtspunkten (z.B. Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger-
verkehrs, Überschreitung der Höchstzahl der zugelassenen Veranstaltungen 
pro Platz oder nicht ausreichende Platzfläche) nicht zugelassen werden kann.

17 
 
 
5.1 Roncalliplatz 
 
Der 1996 zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärte Kölner Dom prägt als aktuell 
bestätigte beliebteste Touristenattraktion der Bundesrepublik mit täglich 20.000 
sowie jährlich 6 Mio. Besucherinnen und Besuchern aufgrund seiner hohen sak-
ralen Bedeutung in besonderer Weise das Erscheinungsbild Kölns und stellt 
sowohl für den internationalen Tourismus als auch für die Pilgerschaft den zent-
ralen Anziehungspunkt dar. Der Roncalliplatz ist wegen dieser beeindrucken-
den Kulisse des Doms einer der bekanntesten Plätze Deutschlands.  
 
Im Gegensatz zu anderen Kölner Innenstadtplätzen ist der Roncalliplatz erst 
durch „Freiraumschaffung“ Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts durch 
Stiftungen des Zentralen Dombau-Vereins gerade zu dem Zweck entstanden, 
einen freien Blick auf den Dom zu erhalten.  
Daneben steht die Platzfläche im unmittelbaren Bezug zu weiteren in der 
Domumgebung befindlichen hochkarätigen Kultureinrichtungen (Petrus Brun-
nen, Philharmonie, Römisch-Germanisches Museum, Museum Ludwig).  
Wegen dieses hohen Stellenwertes gibt es eine Vielzahl von Anfragen zur 
Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Die hier stattfindenden Veranstal-
tungen müssen sich in das Ambiente der gesamten Umgebung einfügen und 
der Würde des Doms als Weltkulturerbe gerecht werden. 
 
 
5.1.1  Zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Liturgische Veranstaltungen der Hohen Domkirche sowie kirchlicher Einrich-
tungen und damit im Zusammenhang stehende Veranstaltungen sowie 
kirchliche Großveranstaltungen (z.B. Weltjugendtag, Deutscher Evangeli-
scher Kirchentag)  
 
 Exklusive und hochkarätige Konzert- und Kulturveranstaltungen mit ober-
zentraler Bedeutung und Ausstrahlung, die das Image der Stadt Köln als 
Medien- und Kulturstadt fördern und für den Wirtschaftsstandort Köln von 
wichtiger Bedeutung sind (insbesondere Opern-/Schauspielaufführungen 
während der Zeit des Umbaus der Oper/ des Schauspielhauses) 
 
 Weihnachtsmarkt 
 
 
5.1.2  Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Sportveranstaltungen 
 Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen 
 Werbeveranstaltungen oder Präsentationsveranstaltungen  
 Veranstaltungen mit Jahrmarkt- und Volksfestcharakter einschließlich Kir-
mesveranstaltungen 
 Trödelmärkte 
 Zirkusgastspiele 
 CSD 
 Volksfestähnliche Veranstaltungen kirchlicher Einrichtungen 
 Informationsveranstaltungen aller Art

18 
 
 
 
 
5.1.3  Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: 
 
 Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zugelassen. Für die Zeit 
der Sanierung des Schauspiel- und Opernhauses werden 7 Veranstaltungen 
zugelassen; hiervon wird 1 Veranstaltung ausschließlich für die Aufführungen 
des Schauspielhauses bzw. der Oper zur Verfügung gestellt.  
 
 Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen zwei veranstaltungsfreie 
Wochenenden liegen. 
 
 „Liturgische Veranstaltungen“ gemäß Ziff. 5.1.1, 1. Spiegelstrich werden auf-
grund ihres besonderen Status nicht als Veranstaltung gezählt. Sie haben 
hinsichtlich ihres Nutzungsanspruchs einen Sonderstatus durch den speziell 
auf die Domkirche ausgerichteten Freiraum des Platzes und den besonderen 
Schutz kirchlicher Veranstaltungen in Artikel 4 des Grundgesetzes.  
 
Daher stellt eine Nichtberücksichtung als Veranstaltung keine Verletzung des 
Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Diese Ausnahme gilt nicht für sonstige 
Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen wie z. B. kirchliche Großver-
anstaltungen (z.B Weltjugendtag). 
 
 Am Tag der Fronleichnamsprozession sind keine anderen Veranstaltungen 
im Bereich des Roncalliplatzes zulässig. 
 
 Der Zugang bzw. die Sicht auf den auf der Papstterrasse gelegenen „Petrus-
brunnen“ darf durch die Veranstaltung bzw. die Aufbauten nicht behindert 
werden. Neben der Einhaltung der 3m Schutzzone rund um den Petrusbrun-
nen sind Aufbauten unmittelbar am Fuße der Treppe vor dem Petrusbrunnen 
in einem Korridor von 10 m -gerechnet ab dem östlichen Beginn der Treppe- 
nicht zulässig. Sollte es im Einzelfall bedingt durch die Einhaltung dieser 
Schutzzone zu erheblichen Einschränkungen z. B. beim Bühnenbau oder 
aber den Vorgaben zum Brandschutz kommen, sind nach Absprache in die-
sem Bereich ausnahmsweise kurzzeitige Aufbauten möglich. 
 
 Während der Gottesdienst- und Andachtzeiten im Dom ist die Benutzung 
elektroakustischer Verstärkeranlagen, insbesondere zur Durchführung von 
musikalischen und sonstigen Beiträgen bzw. Bühnenprogrammen, untersagt. 
 
 Die Zeiten eines Soundchecks werden in Abstimmung mit der Hohen Dom-
kirche festgelegt und in die ordnungsbehördliche Erlaubnis aufgenommen. 
Die innerhalb des Doms stattfindenden Gottesdienste und Veranstaltungen 
dürfen nicht gestört werden. 
 
 Aufbau- und Abbauarbeiten dürfen grundsätzlich nicht während der Nachtru-
hezeit und nicht an Sonn- und Feiertagen stattfinden.  
 
 Der Zugang zum Museum Ludwig, zum Römisch Germanischen Museum, 
zum Kurienhaus, zum Domhotel und zum Dompfarramt darf durch den Auf-
bau von Veranstaltungen nicht behindert werden. Eine gute Erreichbarkeit

19 
 
 
der Gebäude muss jederzeit sichergestellt sein. Unabhängig davon muss 
aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ein Mindestabstand von 3 m 
zu den umliegenden Gebäuden gehalten werden. 
 
 Vor Beginn der Veranstaltung selbst wird eine Abnahme unter Beteiligung 
der Anliegerinnen und Anlieger durchgeführt. 
 
 
5.2 Alter Markt 
 
 Der Platz wird ganz wesentlich geprägt durch seinen historischen Charakter, 
die Kulisse des Rathauses, seine enge Umbauung und Funktion als Verbindung 
und Eingang zur Altstadt. Zu seinem Flair trägt die dort ansässige Gastronomie 
und im Sommer die Außengastronomie bei. Charakteristisch für den Platz ist 
aber auch, dass er nicht nur ein lebendiges Umfeld für die Gewerbetreibenden, 
sondern auch Wohnumfeld für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ist.  
 
 
5.2.1  Zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums 
dienen. Veranstaltungen des Kölner Karnevals auf dem Alter Markt haben 
eine sehr lange Tradition. Hier zeigt der Karneval bei verschiedenen Termi-
nen der „Obrigkeit“ im direkt an diesem Platz gelegenen Rathaus seine Kritik 
an der Stadtpolitik. Hier hält das Dreigestirn während der närrischen Tage die 
Macht in den Händen.  
 
 Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung, insbesondere 
Veranstaltungen der Stadt Köln  
 
 Veranstaltungen, die das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern  
 
 Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge der Direktvermarktung (Ver-
kauf/Bestellung von Waren) dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten sowie 
des primären Verkaufs von Alkoholika).  
 
 
5.2.2  Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Karnevalssessionseröffnung am 11.11. 
 Eröffnung Straßenkarneval Weiberfastnacht 
 Sternmarsch des Festkomitees am Karnevalsfreitag 
 Schull- un Veedelszöch am Karnevalssonntag 
 Rosenmontagszug  
 Bühne zum Christopher Street Day (CSD) 
 Weihnachtsmarkt

20 
 
 
5.2.3  Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen 
 Werbeveranstaltungen oder Präsentationsveranstaltungen von Unternehmen 
mit Gewinnerzielungsabsicht 
 Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alko-
holika vor Ort in den Vordergrund stellen. 
 Sportwettbewerbe  
 Informationsveranstaltungen aller Art 
 Zirkusgastspiele 
 Trödelmärkte 
 Spezialmärkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen 
 Jahrmärkte 
 Zeltveranstaltungen 
 Kirmesveranstaltungen 
 
 
5.2.4  Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 
 
 Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zugelassen.  
 
 Veranstaltungen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag zählen als eine 
Veranstaltung. 
 
 Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen zwei veranstaltungsfreie 
Wochenenden liegen. Ausgenommen ist der Zeitraum zwischen dem 11.11. 
und der Eröffnung des Weihnachtsmarktes mit nur einem veranstaltungsfrei-
en Wochenende. 
 
 Veranstaltungen mit musikalischen Bühnenprogrammen sind grundsätzlich 
ausgeschlossen. Eine Ausnahme von diesem Ausschluss ist nur für Veran-
staltungen von überregionaler und besonderer kommunaler Bedeutung ent-
sprechend der hierfür geltenden zeitlichen und schalltechnischen Begren-
zung möglich. 
 
 Sämtliche Veranstaltungen sind grundsätzlich bis 22:00 Uhr zu beenden. 
 
 Eine Ausdehnung der Veranstaltungsfläche auf den Heumarkt ist nicht er-
laubt. Eine Ausnahme bilden wegen der besonderen Bedeutung lediglich 
Karnevalsveranstaltungen (Weiberfastnacht bis Karnelvalsdienstag), der 
CSD und der Weihnachtsmarkt. 
 
 Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und 
Feiertagen sind verboten. 
 
 
5.3 Heumarkt  
 
 Der Heumarkt ist seit Jahrhunderten einer der zentralen Plätze Kölns (ehemali-
ger Hauptmarktplatz). Er ist geprägt, durch eine dichte angrenzende Bebauung,

21 
 
 
die sowohl Wohnen als auch Gastronomie beherbergt. Zudem ist er der Anker-
punkt des klassischen Laufweges Schildergasse, Gürzenichstraße, Heumarkt,  
Alter Markt, Am Hof, Hohe Straße, Roncalliplatz mit dem Übergang in die Alt-
stadt und zur Rheinuferpromenade. 
 
 
5.3.1  Zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums 
dienen 
 
 Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung der Stadt Köln, 
insbesondere die Opening- Begleitveranstaltungen zu besonderen 
sportlichen Weltereignissen in Köln 
 
 Veranstaltungen, die das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern  
 
 Spezialmärkte, die der Direktvermarktung (Verkauf/Bestellung von Waren) 
dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten) in der Art der Kölner Weinwoche, 
wo der Verkauf und das Bestellen von Wein bzw. Waren und somit das Er-
schließen neuer Märkte im Vordergrund steht oder saisonale Märkte, auf de-
nen überwiegend Lebensmittel angeboten werden  
 
 
5.3.2  Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Karnevalssessionseröffnung am 11.11.  
 Eröffnung Straßenkarneval Weiberfastnacht 
 Schull- un Veedelszöch am Karnevalssonntag 
 Rosenmontagszug  
 01.-Mai-Feier des DGB 
 Bühne zum CSD 
 Weihnachtsmarkt 
 Kölner Weinwoche 
 Eislauffläche nur mit einem dem Weihnachtsmarkt angepassten, aufgewerte-
ten Erscheinungsbild.  
 Das jährlich anlässlich des Weltkindertages stattfindende nicht kommerzielle 
Unicef-Kinderfest, durchgeführt in Verbindung mit Unicef, einer weltweit agie-
renden gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation 
 
 
5.3.3  Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen 
 Sportwettbewerbe  
 Informationsveranstaltungen aller Art 
 Zirkusgastspiele 
 Trödelmärkte 
 Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alko-
holika vor Ort in den Vordergrund stellen

22 
 
 
 Jahrmärkte 
 Zeltveranstaltungen 
 Kirmesveranstaltungen 
 
 
5.3.4  Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: 
 
 Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen. Für be-
sondere sportliche Weltereignisse in Köln (z. B. bei Welt- oder Europa-
meisterschaften, Olympiaden oder Champions-League Finals) werden 
bis zu 2 weitere Veranstaltungen ausschließlich für die Begleitveran-
staltung des vorgenannten sportlichen Weltereignisses in Köln zuge-
lassen. 
 
 Veranstaltungen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag zählen als eine 
Veranstaltung. 
 
 Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen zwei veranstaltungsfreie 
Wochenenden liegen. Ausgenommen ist der Zeitraum zwischen dem 11.11. 
und der Eröffnung des Weihnachtsmarktes und der Eislauffläche mit nur ei-
nem veranstaltungsfreien Wochenende. 
 
 Veranstaltungen mit musikalischen Bühnenprogrammen sind grundsätzlich 
ausgeschlossen. Eine Ausnahme von diesem Ausschluss ist insbesondere 
für Veranstaltungen der traditionellen Brauchtumspflege (Karneval) sowie i.ü. 
für Veranstaltungen von überregionaler und besonderer kommunaler Bedeu-
tung entsprechend der hierfür geltenden zeitlichen und schalltechnischen 
Begrenzung möglich. 
 
 Veranstaltungsende grundsätzlich 22:00 Uhr. 
 
 Eine Ausdehnung der Veranstaltungsfläche auf den Alter Markt ist nicht er-
laubt. Eine Ausnahme bilden wegen der besonderen Bedeutung lediglich 
Karnevalsveranstaltungen (Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag), der CSD 
und der Weihnachtsmarkt. 
 
 Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und 
Feiertagen sind verboten. 
 
 Eine Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger über die 
Platzmitte von der westlichen zur östlichen Seite des Heumarktes muss bei 
Veranstaltungen berücksichtigt werden.  
 
 Brauchtumsveranstaltungen sollen grundsätzlich kostenfrei für die Besuche-
rinnen und Besucher sein. 
 
 
5.4 Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade zwischen Deutzer 
Brücke und Hohenzollernbrücke 
 
 Der Rheingarten ist geprägt durch seine Lage am Rhein, als Bestandteil des

23 
 
 
Kölner Stadtpanoramas und die dort angesiedelte Gastronomie der Altstadt. Im 
Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes wurde er 2006 neu gestaltet. Die 
Grünanlage ist gleichzeitig Ruhezone und Bestandteil einer stark von Fußgän-
gern frequentierten Rheinuferpromenade, die sich aufgrund ihrer Bodenbe-
schaffenheit grundsätzlich nicht für Veranstaltungen eignet. Deshalb sind Ver-
anstaltungen hier nicht gewollt. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger- 
und Radverkehrs der Rheinpromenade muss umfassend gewährleistet sein. 
Eingegliedert ist der Fischmarkt als kleine, von der Gastronomie umrahmte 
Platzfläche. 
 
 Mit Ausnahme der Außengastronomie, die den Altstadtbereich typischerweise 
prägt, ist der Bereich des Rheingartens, Fischmarkt, Rheinuferpromenade pri-
mär dem kommunikativen Gemeingebrauch (flanierende und verweilende Fuß-
gänger im Gespräch, Erholungssuchende etc.) vorbehalten. Aus diesen Grün-
den ist dieser Bereich grundsätzlich kein bespielungsfähiger Platz.  
  
Eine Ausnahme bildet das jährlich anlässlich des Weltkindertages stattfindende 
nicht kommerzielle Unicef-Kinderfest, durchgeführt in Verbindung mit Unicef, 
einer weltweit agierenden gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation. 
 
  
5.4.1 zulassungsfähige Veranstaltungen Rheingarten / Fischmarkt / 
Rheinuferpromenade 
 
Das jährlich anlässlich des Weltkindertages stattfindende nicht kommerzielle 
Unicef-Kinderfest, durchgeführt in Verbindung mit Unicef, einer weltweit agie-
renden gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation, ist als einzige Veranstal-
tung i.S.d. Konzeptes zugelassen. Hiermit ist das politische Signal „Mehr Rech-
te für Kinder“ verbunden. Um dieses Signal zu unterstreichen, finden Kinder da-
für ihren Platz am zentralsten Ort in der Mitte der Stadt, die mit der bekannten 
Silhouette einen höchst exklusiven Aufmerksamkeitswert hat. 
 
 
5.4.2 Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / Fischmarkt / Rheinufer-
promenade 
 
Keine Veranstaltung i.S.d. Konzeptes sind die zunehmend überregional be-
kannten „Kölner Lichter“ mit einer Zuschauerzahl im sechsstelligen Bereich. 
Aufgrund der Verlagerung der „Kölner Lichter“ in den Bereich zwischen Ho-
henzollernbrücke und Zoobrücke während der Bauphase des neuen Rheinbou-
levards liegt die damit zwangsläufig verbundene Inanspruchnahme des rechten 
und linken Rheinufers, insbesondere der Flächen des Rheinparks sowie der 
Rheinuferpromenade und den Gehwegflächen im Bereich des Konrad-
Adenauer-Ufers als Zuschauerbereich in der Natur der Sache. Der Rheingarten 
und die davorliegende Rheinuferpromenade dienen während dieser Zeit über-
wiegend nur als Zu- und Ablauffläche. 
 
Für die jährlich stattfindenden privaten Feiern zu Sylvester gilt nach wie vor, 
dass hier eine Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / Fischmarkt / 
Rheinuferpromenade als Zuschauerbereich in der Natur der Sache liegt. Dieser 
Bereich wird von zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern der am Rhein

24 
 
 
stattfindenden Feuerwerke genutzt. 
 
 
5.5 Neumarkt 
 
Der Neumarkt ist als größter Platz ebenso wie der Heumarkt und der Alter 
Markt bereits seit Jahrhunderten einer der zentralen Plätze der Kölner Innen-
stadt. Im Rahmen der Brauchtumspflege wurde der Neumarkt bereits 1823 
durch karnevalistische Veranstaltungen, hier insbesondere durch den Rosen-
montagszug genutzt.  
Der Neumarkt wird von Veranstaltern, die auf „Laufpublikum“ angewiesen sind, 
alleine schon wegen seiner Verkehrsknotenfunktion geschätzt, da er einer der 
zentralen Haltepunkte Öffentlicher Verkehrsmittel ist – unter- und oberirdisch. 
Durch seine zentrale Lage und gute Anbindung an die zahlreichen Innenstadt-
parkhäuser ist er auch mit dem Auto gut erreichbar und stellt mit seinem Fahr-
zeugaufkommen von täglich bis zu ca. 30.000 Fahrzeugen eine der Hauptver-
kehrsadern für den Individualverkehr dar. 
Der Platz ist rundherum dicht mit Geschäftshäusern und Einkaufspassagen be-
baut, wobei das Wohnen eine untergeordnete Bedeutung hat. Des Weiteren 
stellt der Neumarkt den Endpunkt der Fußgängerbeziehungen zwischen dem 
Dom über die Hohe Str. -Deutschlands am stärksten frequentierte Einkaufsmei-
le in 2006- und der Schildergasse -der am meisten besuchten Einkaufsmeile 
2016- dar.3 
 
 
5.5.1  Zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauch-
tums dienen, insbesondere Karneval 
 
 Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung, insbesondere 
Veranstaltungen der Stadt Köln  
 
 Veranstaltungen, die wegen der oberzentralen Bedeutung und Ausstrahlung 
das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern  
 
 Begleitveranstaltungen an verkaufsoffenen Sonntagen durch City-Marketing 
ohne Produktwerbung und Verkaufsveranstaltungen 
 
 Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge der Direktvermarktung (Ver-
kauf/Bestellung von Waren) dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten)  
 
 Sportveranstaltungen 
 
 Volksfeste mit Schaustellergeschäften 
 
                                                 
3 Gem. der Pressemitteilung des Finanz- Dienstleistungs- und Beratungsunternehmens im Immobili-
enbereich Jones Lang LaSalle vom 11.07.2017. Die Schildergasse belegt aktuell Platz 4 der meistbe-
suchten Einkaufsmeilen in Deutschland, die Hohe Straße ist unter den TOP 10 der Einkaufsmeilen 
nicht mehr vertreten (www.joneslanglasalle.de).

25 
 
 
 Informationsveranstaltungen, maximal 2 Veranstaltungen im Quartal 
 
 Jubiläumsveranstaltungen sozialer, kultureller, wirtschaftlicher oder sonsti-
ger Kölner Institutionen sowie aus dem Bereich der Brauchtumspflege, ma-
ximal 3 pro Jahr   
 
 Zirkusveranstaltungen unter den in Punkt 4.5.3 dieses Konzeptes beschrie-
benen Maßgaben.  
 
 
5.5.2  Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Volkskarnevalssitzung (im Zelt) unter der Schirmherrschaft des Festkomitee 
Kölner Karneval von 1823 e.V. mit der sog. „Volksproklamation“ in unmittel-
barem zeitlichen Anschluss an die Prinzenproklamation im Gürzenich 
 Jeck dance an Weiberfastnacht 
 Funkenbiwak der Roten Funken an Karnevalssamstag  
 Beach-Volleyball/Streetsoccer 
 Blumen-Mai-Markt   
 Weihnachtsmarkt 
 
 
5.5.3  Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 
 
 Jahrmärkte 
 Spezialmärkte, die primär dem Verkauf oder dem Verabreichen von Alkoholi-
ka vor Ort dienen  
 Trödelmärkte 
 Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen 
 
 
5.5.4  Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: 
 
 Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 15 Veranstaltungen zulässig.  
 
 Der Baumbestand des Neumarktes darf nicht beeinträchtigt werden. 
 
 Der Linienverkehr der KVB darf nicht behindert werden. Insbesondere ist auf 
der Betriebsfläche der KVB jegliche Nutzung im Rahmen der jeweiligen Ver-
anstaltungen untersagt. 
 
 Eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger vom Fußgängerüberweg Rich-
modstraße zu den KVB-Haltestellen im südlichen Bereich des Neumarktes 
sowie die entsprechende Sichtachse muss bei Veranstaltungen auf jeden 
Fall erhalten bleiben. 
 
 Die Rettungswege aus dem Bereich der U-Bahn, insbesondere der Stauraum 
für Personen vor den U-Bahn-Aufgängen darf nicht eingeschränkt werden.

26 
 
 
5.6 Rudolfplatz 
 
Das Bild des Rudolfplatzes wird vorrangig durch die dort befindliche Hahnen-
torburg bestimmt. Die hochmittelalterliche Torburg teilt die bespielbare Platzflä-
che in 2 Bereiche, die auch getrennt genutzt werden können. Durch die Gestal-
tung der Platzfläche und die rundherum gepflanzten Bäume wird dem Platz 
trotz der zentralen Lage eine gewisse Ruhebereichsfunktion zugewiesen. 
 
Unmittelbar neben dem Platz verlaufen die Hauptverkehrsadern der Kölner In-
nenstadt, Hohenzollernring und Hahnenstraße. 
 
 
5.6.1  Zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung, insbesondere 
Veranstaltungen der Stadt Köln  
 
 Veranstaltungen, die das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern 
 
 Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge der Direktvermarktung (Ver-
kauf/Bestellung von Waren) dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten sowie 
des primären Verkaufs von Alkoholika).  
 
 Informationsveranstaltungen, maximal 2 Veranstaltungen im Quartal 
 
 Jubiläumsveranstaltungen sozialer, kultureller, wirtschaftlicher oder sonstiger 
Kölner Institutionen sowie aus dem Bereich der Brauchtumspflege, maximal 
3 pro Jahr bezogen auf den Gesamtbereich des Rudolfplatzes 
 
 
5.6.2  Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 ADFC Gebraucht-Fahrradmärkte 
 Weihnachtsmarkt 
 Informations- und Versorgungsstände beim Köln-Marathon 
 Krönungsball Stadtverband Kölner Schützen maximal 5 Tage (einschließlich 
Auf- und Abbauzeiten) 
 
 
5.6.3  Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
 Sportwettbewerbe 
 Jahrmärkte 
 Spezialmärkte, die primär dem Verkauf oder dem Verabreichen von Alkoholi-
ka vor Ort dienen 
 Trödelmärkte 
 Zirkusgastspiele 
 Produktwerbungen 
 Verkaufsveranstaltungen (mit Ausnahme von zulassungsfähigen Spezial-
märkten)

27 
 
 
5.6.4  Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: 
 
● Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 10 Veranstaltungen zulässig 
 
● Der Verkehr auf den anliegenden Straßen Hohenzollernring und Hahnen-
straße darf nicht behindert werden 
 
●  Die Benutzung der Hahnentorburg (Eingangsbereich) muss sichergestellt 
werden 
 
●  Während der Veranstaltungen muss die Benutzung des Radweges zwischen 
Hahnenstr. und Aachener Str. sichergestellt werden 
 
● Der U-Bahn-Eingang muss in ausreichender Weise freigehalten werden 
 
●  Bei Veranstaltungen ist um die Hahnentorburg ein Mindestabstand von 3 m 
einzuhalten. Die im Boden eingelassenen Strahler bilden die Abstandsgrenze. 
 
●  Der Stadtkonservator ist im Rahmen des Denkmalschutzes im Anhörungs-
verfahren zu beteiligen. 
 
●  Vor Beginn der Veranstaltung selbst wird eine Abnahme unter Beteiligung 
der Anliegerinnen und Anlieger durchgeführt. 
 
 
5.7 Wallrafplatz 
 
 Der Wallrafplatz ist das Entree zu den stark frequentierten Fußgängerzonen 
Hohe Str. und Schildergasse. Er ist durch die sukzessive gestalterische Aufwer-
tung des Platzes und seines Umfeldes, die dortige Außengastronomie und rela-
tiv geringe Größe für die Ansiedlung eigenständiger Veranstaltungen ungeeig-
net. 
 
 Die Genehmigung von Veranstaltungen auf der Platzfläche ist grundsätzlich 
ausgeschlossen, da die über den Wallrafplatz verlaufenden Rettungs- und An-
fahrtswege der Feuerwehr bzw. der Rettungsdienste (z.B. für den Bereich der 
Domumgebung und Roncalliplatz) freigehalten werden müssen. Aus diesem 
Grunde können auch Veranstaltungen/Nutzungen der unmittelbaren Anlieger-
schaft des Wallrafplatzes nicht zugelassen werden.   
 
 Als zulässige Veranstaltungen ausgenommen sind Inanspruchnahmen durch 
die traditionellen Karnevalsumzüge sowie eine Nutzung als rückwärtiger Raum 
für den Fall eines erneuten Zieleinlaufes des Köln-Marathons vor dem Domfo-
rum in dessen Annex, die in Abstimmung mit der Feuerwehr bereits praktiziert 
wurde.

28 
 
 
6. Entscheidungszuständigkeiten 
 
 
6.1 Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses für Allgemeine  
Verwaltung/Vergabe/Internationales 
 
Nach Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 19.06.2007 hat der Ausschuss 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales die Zustän-
digkeit für Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Plätze (§ 10 Abs. 1 Ziffer 7a. 
ZustO) und die Entscheidungsbefugnis für die Erteilung von Sondernutzungser-
laubnissen für Veranstaltungen auf Plätzen aus diesem Platzkonzept (§ 10 Abs. 
1 Ziffer 7b. ZustO). 
 
 
6.2 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung 
 
 
6.2.1  Zulassungsfähige Regelbeispiele 
 
Sofern dieses Vergabekonzept bei den unter Ziffer 5 aufgeführten einzelnen In-
nenstadtplätzen spezifische Veranstaltungen als „zulassungsfähige Regelbei-
spiele“ benennt, bedürfen diese keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung 
des AVR. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf das Amt 
für öffentliche Ordnung übertragen. 
 
 
6.2.2  Kurznutzungen 
 
Kurznutzungen der Innenstadtplätze in Form von Fototerminen, Berichterstat-
tungen der Medien sowie Kunstaktionen, Start/Ziel von Läufen/Radrennen und 
Motorradkorsi etc., die die für den jeweiligen Platz im Vergabekonzept spezi-
fisch festgelegten Kriterien erfüllen und die jeweilige Platzfläche nicht länger als 
4 Stunden (die Auf- und Abbauarbeiten müssen am Veranstaltungstag unmit-
telbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt werden) beanspruchen, 
fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Entscheidungszu-
ständigkeit des AVR und können vom Amt für öffentliche Ordnung unmittelbar 
genehmigt werden (Entlastung des AVR von unwesentlichen Veranstaltungen). 
Es wird dem AVR allerdings bei Vergaben eine Übersicht der bisher für diesen 
Platz genehmigten Kurznutzungen zur Verfügung gestellt. 
Verkaufsveranstaltungen sollen nicht Gegenstand von Kurznutzungen sein.  
 
 
 
7 Verfahrensregelungen 
 
 
7.1. Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt 
 
Beschlussvorlagen, die Entscheidungen über Grundsatzfragen zur Nutzung 
zentraler Kölner Plätze in der Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales betreffen ( § 10 Abs. 1 Ziffer

29 
 
 
7a. ZustO) sowie Beschlussvorlagen zu Sondernutzungserlaubnissen in der 
Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen werden der Bezirksvertretung Innenstadt vorab mit der Gelegen-
heit zur Stellungnahme vorgelegt (§ 10 Abs. 1 Ziffer 7b. ZustO). 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält zudem den Stand der beschlossenen 
Platzvergaben und -reservierungen. 
 
 
7.2 Beweissicherungsverfahren 
 
Um ggf. Schäden an öffentlichem Eigentum, die im Zusammenhang mit der 
Durchführung von Veranstaltungen auf den zentralen Plätzen entstanden sind, 
dem Veranstalter nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Be-
ginn und nach Beendigung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Un-
terhaltung der Plätze zuständigen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren 
durchzuführen. 
 
Durch Anordnung von Auflagen 
 
 wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er 
haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder 
Dritten während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veran-
staltung, insbesondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platz-
fläche, der Zufahrten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst 
Zubehör entstehen, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im 
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden ist. 
 
 haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör, 
die im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne 
Rücksicht darauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht 
worden sind, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusam-
menhang mit der Veranstaltung entstanden ist. 
 
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden aus-
schließlich von der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma) 
auf Kosten des Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht 
nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung 
der Veranstaltung entstanden ist.  
 
Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. 
Evtl. entstehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und –geltend-
machung (Angebotseinholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten) 
werden separat angefordert. 
 
Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer 
eine Kaution zu hinterlegen, die die möglichen finanziellen Aufwendungen der 
Stadt oder von ihr beauftragten Dritten abdeckt: 
 
a) für die Beseitigung von Störungen oder Behinderungen, 
b) für die Reinigung oder Schadensbeseitigung während der Auf- und Abbau-

30 
 
 
phasen und auch während der Veranstaltung. 
 
 
 
7.3 Sonstiges 
 
Der AVR erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den jeweiligen Antrag 
einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen Stand 
der Platzvergaben und -reservierungen. 
 
Im Hinblick auf die Planungs- und Vorlaufzeiten der einzelnen Veranstaltungen 
soll zumindest eine Halbjahresplanung vorgelegt werden. 
 
Der Beschlussvorlage sind das Gestaltungskonzept inklusive Auf- und Abbau-
konzept sowie das Reinigungskonzept und ggf. das Sicherheitskonzept ent-
sprechend Ziffer 4.1 sowie ein Lageplan mit Einzeichnungen für den betreffen-
den Platz beigefügt. 
Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende 
oder Interessengemeinschaften) werden vor der Genehmigung - ggf. vor der 
Entscheidung durch den AVR - in angemessener Form beteiligt. 
 
Bei Veranstaltungen auf dem Roncalliplatz ist zur Qualitätssicherung der kultu-
rellen Veranstaltungen das Kulturamt zu beteiligen. 
 
 
 
8.  Berichtspflichten 
 
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine regelmäßige Überprüfung 
der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer Entwicklungen sinn-
voll und notwendig ist. Daher wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales, der Bezirksvertretung Innenstadt und 
dem Wirtschaftsausschuss auch künftig im 5-jährigen Turnus ein Erfahrungsbe-
richt vorgelegt. Vor einer ggf. erforderlichen Fortschreibung durch den Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wer-
den die Bezirksvertretung Innenstadt und der Wirtschaftsausschuss angehört. 
 
 
 
9. Salvatorische Klausel 
 
Sollte eine Bestimmung dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder wer-
den, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anlage 2.4 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2017

11278 Zeichen

23.02.-27.02.2017 5 20.02.-03.03.2017 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel-
>Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel
>Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner 
  montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
>Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger,
Leonhardsgasse 35, 50859 Köln
26.04.2017 1 0 1 nein 0 SmartCity Cologne Konferenz V/7 Herr Gottschich Tel: R 29090 nein kurzzeitige
Köln mobil 2025+ Nutzung
19.05.2017 1 0 1 nein 0 Feierlichkeiten 50jährige Städte- OB/5 Frau Klütsch R. 30361 nein kurzzeitige
partnerschaft Turku Nutzung
24.06.2017 1 0 1 nein 0 Sommer Köln 13/1 Frau Grossenbrink R.34000 nein kurzzeitige
Nutzung
07.07.-09.07.2017 3 04.07.-12.07.2017 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
03.09.2017 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
11.11.2017 1 10.11. - 12.11.2017 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1a, 50678 Köln beispiel
gesamt:
40 35 75 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 290
Anlage 2.4: Liste Veranstaltungen 2017
Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
Veranstaltungsterm
in
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem Faktor 
bewertet 
Tage 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
AVR-pflichtig 
2017
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
Erstellungsdatum: 04.07.2018

bis 08.01.2017 8 bis 16.01.2017 9 17 Eislaufbahn 2016/2017* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1 a, 50678 Köln beispiel
01.05.2017 1 30.04. - 02.05.2017 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel-
50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel
17.05.-28.05.2017 12 16.05.-29.05.2017 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung GbR, Herr Ohlig, nein Regel-
Brauweiler Weg 125, 50933 Köln beispiel
07.06.2017 1 0 1 nein 0 Israel Tag Synagogengemeinde Köln nein kurzzeitige 
Nutzung
24.06.2017 1 0 1 nein 0 Mieter- und Anwohnerfest GAG Immobilien AG Köln, Herr Kästel, nein kurzzeitige 
Josef-Lammerting Allee 20-22, 50933 Köln Nutzung
25.06.2017 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige
Jo Weber Nutzung
07.07. - 09.07.2017 3 04.07. - 12.07.2017 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
28.07.2017 1 0 1 nein 0 Altstadtlauf / Heumarkt pulsschlag, Herr Wesseln, Oskar - nein kurzzeitige
Jäger - Str. 173, 50825 Köln Nutzung
11.08. - 13.08.2017 3 09.08. - 14.08.2017 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11, ja AVR
50667 Köln 27.03.2017
29.08.2017 1 0 1 nein 0 Info Grün in die Stadt 67 - Herr Dr. Bauer   -  Projektbüro Grün nein kurzzeitige 
Grün in die Stadt / WE DO  Nutzung
02.09.2017 1 0 1 nein 0 MAC Ausfahrt Mitteldeutscher Automobil Club nein kurzzeitige
Nutzung
03.09.2017 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
16.09.2017 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klin- nein kurzzeitige 
genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung
17.09.2017 1 12.09. - 19.09.2017 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel-
und Familien, Frau Hedderich beispiel
11.11.2017 1 10.11. - 12.11.2017 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel-
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    in 
Sitzung 
Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 )
2017
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran-staltung im 
Sinne des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen
Erstellungsdatum: 04.07.2018

Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel
27.11. - 07.01.2018 x 15.11. - 15.01.2018 x x Eislaufbahn 2017/2018 museum 1a, 50678 Köln nein Regel-
beispiel
gesamt: 64 gesamt: 51 115 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 250
* Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt
Erstellungsdatum: 04.07.2018

02.01. - 25.02.2017 55 0 55 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein
Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
14.01. - 16.01.2017 3 10.01. - 19.01.2017 7 10 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel-
mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel
25.02.2017 1 24.02.-25.02.2017 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel-
Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel
26.02.-28.02.2017 3 25.02.-02.03.2017 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR
Siegburger Str. 66, 50679 Köln 07.11.2016
04.03. - 05.03.2017 2 03.03. - 06.03.2017 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Werg 1, 50969 Köln 07.11.2016
27.04. - 15.05.2017 19 25.04. - 16.05.2017 3 22 ja 2 Blumen Mai Markt Fachverband Blumen und Zierpflanzen, nein Regel-
Herr Röllgen, Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel
28.04.2017 1 0 1 nein 0 Promotion Pokalendspiel Frauen 52 - Herr Stolz nein kurzzeitige 
Nutzung
16.05.2017 1 0 1 nein 0 Aktionswoche Alkohol 53 - Fr. Dr. Gunia-Hennecken nein kurzzeitige 
Nutzung
23.06.2017 1 0 1 nein 0 Nacht der Technik plan deluxe, Herr Armborst, nein kurzzeitige
Stammstr. 72-74, 50823 Köln Nutzung
 24.06.2017 1 0 1 nein 0 Info Organspende Netzwerk Organspende NRW nein kurzzeitige 
Nutzung
01.07.2017 1 0 1 nein 0 Landesaktionstag LVR LWL Pia Heyn nein kurzzeitige 
Nutzung
10.07.2017
1 0 1 nein 0 Info Aktionstag Taschendiebstahl PP Köln, Direktion Kriminalität, Herr Axler, nein kurzzeitige
Walter Pauly Ring 2-6, 51103 Köln Nutzung
21.07.2017 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V. Herr Organiska, Neuerburg- nein kurzzeitige
str. 25, 51103 Köln Nutzung
25.08. - 27.08.2017 3 21.08.-30.08.2017 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 07.11.2016
02.09. - 03.09.2017 2 01.09. - 04.09.2017 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Werg 1, 50969 Köln 27.03.2017
19.09.2017 1 0 1 nein 0 Inforveranstaltung Malteser Hilfsdienst, Herr Rupflin, Stolber- nein kurzzeitige 
Wiederbelebung gerstr. 364, 50933 Köln Nutzung
21.09.2017 1 0 1 nein 0 Info IPF Week art tempi communcations, Fr. Kanber, nein kurzzeitige 
Maria-Hilf-Str. 15, 50677 Köln Nutzung
29.09.-01.10.2017 3 28.09.-03.10.2017 3 6 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe ja AVR
GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, 27.03.2017
50939 Köln
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
zählt als 
Veran- 
staltung im 
Sinne des 
wird 
aufgrund 
der 
Nutzungsda 
uer mit 
AVR- 
pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 )
2017
AVR 
genehmigt    
in Sitzung 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

04.11.2017 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige
Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung
27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel-
Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel
gesamt: 128 gesamt: 48 176 12 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 189
Erstellungsdatum: 04.07.2018

07.04. - 09.04.2017 3 06.04.-10.04.2017 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 07.11.2016
04.05.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. PP KÖLN PP Köln, Direktion Verkehr, Herr Simons, nein kurzzeitige 
Kriminal-/Unfallprävention Brüderstraße 53, 51429 Berg.- Gladbach Nutzung
21.05.2017 1 0 1 nein 0 Stadtlauf pulssschlag, Herr Wesseln, Oskar - nein kurzzeitige 
Jäger - Str. 173, 50825 Köln Nutzung
11.06.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. "Lasst uns Reden !!!" Renan Demirkan nein kurzzeitige 
Nutzung
05.07.2017 1 0 1 nein 0 Flüchtlicngszelt Fr. Jej, Teichstr. 16 E, 50827 Köln nein kurzzeitige 
Kunstaktion Fr. Jej Frau Reisener / 27719 Nutzung
06.07.-07.07.2017 2 0 2 ja 1 WWF Themen Tour WWF Deutschland, Frau Hahn, Rein- ja AVR
"Nachhaltige Ernährung" hardstr. 18, 10117 Berlin 27.03.2017
25.08.- 27.08.2017 3 21.08.-30.08.2017 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 07.11.2016
09.09.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. Hebammenverband Deutscher Hebammenverband e.VF., nein kurzzeitige
Gartenstr. 26, 76133  Karlsruhe Nutzung
22.09. - 24.09.2017 3 21.09.-25.09.2017 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 27.03.2017
01.10.2017 1 30.09.-0210.2017 2 3 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, nein Regel-
50678 Köln beispiel
08.11.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. PP Köln PP Köln, Direktion Verkehr, Herr Simons, nein kurzzeitige
Fahrradcheck Brüderstraße 53, 51429 Berg.- Gladbach Nutzung
27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel-
380 b, 51145 Köln  beispiel
gesamt: 45 gesamt: 33 78 8 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 287
Veranstaltungsterm
in Antragsteller/Veranstalter
AVR- 
pflichtig 
AVR 
genehmigt    
in Sitzung 
Tage 
gesamt 
zählt als 
Veran- 
staltung im 
Sinne des 
wird aufgrund 
der 
Nutzungsdaue 
r mit 
folgendem  
Veranstaltungen
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
2017
Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 )
Erstellungsdatum: 04.07.2018

19.01.2017 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver-
Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung
Düsseldorf
25.06.2017 1 0 1 nein 0 Benefizaktion ZDV Zentralen Dombau Verein zu Köln, Herr nein kurzzeitige
Hoffmann, Komödienstr. 6-8, 50667 Köln Nutzung
20.07. - 23.07.2017 4 19.07. - 24.07.2017 2 6 ja 1 StadtLesen Innovationswerkstatt Mettler, Frau ja AVR 
Angerer, Neutorstraße 33, 5020 Salzburg 27.03.2017
25.08.-27.08.2017 3 22.08.-29.08.2017 5 8 ja 1 CHINA MARKT Stadt Köln OB 5 (Ref. für internationale ja AVR
Angelegenheiten) Frau Voss R.26035 27.03.2017
02.09.2017 1 0 1 nein 0 Jugendgottesdienst Solid Base e.V., Herr Enns, Cosimastr. 1 nein liturg. Ver-
51145 Köln anstaltung
17.09.2017 1 12.09. - 19.09.2017 7 8 ja 1 Galakonzert KMGV / WDR KMGV, Mauritiusssteinweg 59, ja AVR 
Wolkenburg, 50676 Köln 12.12.2016
27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel-
Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel
30, 51063 Köln
gesamt:
38 gesamt: 34 72 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 293
Antragsteller/Veranstalter
AVR- 
pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
zählt als 
Veran- 
staltung im 
Sinne des 
AVR 
genehmigt    
in Sitzung 
wird 
aufgrund 
der 
Nutzungsda 
uer mit 
Veranstaltungen
Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 )
2017
Erstellungsdatum: 04.07.2018

Anlage 2.5 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2018

10368 Zeichen

08.02.-12.02.2018 5 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel-
>Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel
>Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner 
  montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
>Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger,
Leonhardsgasse 35, 50859 Köln
06.07.-08.07.2018 3 03.07.-11.07.2018 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
02.09.2018 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
09.09.2018 1 0 1 nein 0 Tag des offenen Denkmals OB-2-3, Fr. Gerhardt, R. 26023 nein kurzzeitige
Nutzung
11.11.2018 1 10.11. - 12.11.2018 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1a, 50678 Köln beispiel
gesamt:
39 35 74 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 291
2018
Veranstaltungen Antragsteller/VeranstalterAuf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
AVR-pflichtig 
Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
Veranstaltungsterm
in
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem Faktor 
bewertet 
Tage 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Anlage 2.5: Liste Veranstaltungen 2018
Erstellungsdatum: 04.07.2018]

bis 07.01.2018 7 bis 15.01.2018 8 15 Eislaufbahn 2017/2018* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1 a, 50678 Köln beispiel
26.04.2018 1 0 1 nein 0 Israel Tag Synagogengemeinde Koln, Fr. Bennett, nein kurzzeitige
Ottostr. 85, 50823 Köln Nutzung
01.05.2018 1 30.04. - 02.05.2018 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel-
50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel
Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln
16.05.-27.05.2018 12 15.05.-28.05.2018 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung GbR, Herr Ohlig, nein Regel-
Brauweiler Weg 125, 50933 Köln beispiel
01.07.2018 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige
Jo Weber Nutzung
06.07.-08.07.2018 3 03.07.-11.07.2018 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
27.07.2018 1 0 1 nein 0 Altstadtlauf / Heumarkt pulsschlag, Herr Wesseln, Oskar - nein kurzzeitige
Jäger - Str. 173, 50825 Köln Nutzung
10.08.-12.08.2018 3 08.08.-13.08.2018 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, VOB Brumbach, Unter ja AVR
Taschenmacher 10, 50667 Köln 23.04.2018
02.09.2018 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
09.09.2018 1 0 1 nein 0 Tag des offenen Denkmals OB-2-3, Fr. Gerhardt, R. 26023 nein kurzzeitige
Nutzung
22.06.2018 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klin- nein kurzzeitige 
genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung
23.09.2018 1 19.09.-26.09.2018 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel-
und Familien, Frau Hedderich beispiel
28.09.2018 1 0 1 nein 0 Aktionstag TRANSFAIR e.V. Fairtrade Deutschland, Fr. Moschek, nein kurzzeitige
Remigiusstr. 21, 50937 Köln Nutzung
11.11.2018 1 10.11. - 12.11.2018 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel-
Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel
26.11. - 07.01.2018 x 14.11. - 16.01.2019 x x Eislaufbahn 2018/2019 museum 1a, 50678 Köln nein Regel-
beispiel
gesamt:
63 gesamt: 50 113 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 252
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
VeranstaltungenVeranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 )
2018
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Erstellungsdatum: 04.07.2018]

* Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt
Erstellungsdatum: 04.07.2018]

02.01.-10.02.2018 40 0 40 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein
Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
05.01.- 07 .01.2018 3 02.01.-12.01.2018 8 11 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel-
mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel
10.02.201/8 1 11.02.2018 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel-
Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel
11.02.-13.02.2018 3 11.02.-16.02.2018 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR
Siegburger Str. 66, 50679 Köln 11.12.2017
23.03.-25.03.2018 3 22.03.-26.03.2018 2 5 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Werg 1, 50969 Köln 11.12.2017
13.04.-21.05.2018 39 05.04.-23.05.2018 10 49 ja 3 Zirkusaufführungen Roncalli Regenbogen Tournee GmbH, ja AVR
Neurather Weg 7, 51063 Köln 11.12.2017
26.04.-18.05.2018 (23) 24.04.-19.05.2018 (3) (26) ja 0 Blumen Mai Markt Fachverband Blumen und Zierpflanzen, nein Regel-
Herr Röllgen, Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel
18.06.-23.06.2018
6 14.06.-27.06.2018 8 14 ja 1 Ausstellung Liebe Lust Leben BZgA, Frau Lausberg, Ostmerheimer ja AVR
Str. 200, 51109 Köln 28.05.2018
30.06.2018 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung St. Vincenz Hospital / Heil. Geist KRH nein kurzzeitige
Aktionstag Diabetes/Schlaganfall Fr. Uhlig, Merheimer Str. 221-223 Nutzung
16.08.2018 1 14.08.-17.08.2018 3 4 ja 1 Theateraufführung "Gingko" Stabsstelle Events, Stadt Köln - 13/1, - ja AVR/DE
Sommer Köln Frau Großenbrink 07.06.2018
24.08.-26.08.2018 3 20.08.-28.08.2018 6 9 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 11.12.2017
31.08.-02.09.2018 3 30.08.-03.09.2018 2 5 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Werg 1, 50969 Köln 23.04.2018
15.09.2018 1 0 1 nein 0 20 Jahre Neumarkt Galerie Apelona Real Estate, Fr. de Jager, nein kurzzeitige 
Richmodstr. 8, 50667 Köln Nutzung
19.09.2018 1 0 1 nein 0 Rollatorentag/Miobilitätswoche KVB, Herr Schönbei, Scheidtweiler Str. nein kurzzeitige 
38, 50933 Köln Nutzung
04.10.-07.10.2018 4 27.09.-09.10.2018 9 13 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe ja AVR
GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, 23.04.2018
50939 Köln
03.11.2018 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige
Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung
26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel-
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 )
2018
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
AVR-pflichtig 
Veranstaltung parallel zur Veranstaltungszeit Circus Roncalli
Erstellungsdatum: 04.07.2018]

Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel
gesamt: 138 gesamt: 72 210 15 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 155
Erstellungsdatum: 04.07.2018]

10.01.2018 1 0 1 nein 0 Fahrradcheck PP Köln, Verkehsunfallprävention, nein kurzzeitige 
Herr Simons Nutzung
06.04.-08.04.2018 3 05.04.-09.04.2018 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 11.12.2017
17.05.-20.05.2018 4 16.05.-21.05.2018 2 6 ja 1 StadtLesen Innovationswerkstatt Mettler, Neutorstr. ja AVR
33, 5020 Salzburg Österreich 12.03.2018
28.06.-.01.07.2018 4 27.06.-02.07.2018 2 6 ja 1 Llifestyle & Designmarkt Coelln-Antik und Design, H. Deutzmann ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 12.11.2017
21.07.2018 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V. Herr Jesse, Neuerburgstr. 25 nein kurzzeitige
51103 Köln Nutzung
24.08.-26.08.2018 3 20.08.-28.08.2018 6 9 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 12.11.2017
11.09.-12.09.2018 2 0 2 ja 1 Kunstperformance Dezentrale GbR, Frau Henke, ja AVR
Paläis temporär Drame Köln/Mouvoir/Hiesl ???
14.09.-16.09.2018 3 13.09.-17.09.2018 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 23.04.2018
18.09.2018 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung Streetwork Stadt Köln Jugendamt, - 512 - nein kirzzeitige 
Herr Schärf Nutzung
07.10.2018 1 06.10.-09.10.2018 3 4 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, nein Regel-
50678 Köln beispiel
26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel-
380 b, 51145 Köln  beispiel
gesamt: 50 gesamt: 37 87 10 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 278
Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 )
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
2018
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    in 
Sitzung 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne des 
Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
VeranstaltungenVeranstaltungsterm
in
Erstellungsdatum: 04.07.2018]

11.01.2018 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver-
Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung
Düsseldorf
01.08.-04.08.2018 4 30.07.-07.08.2018 5 9 ja 1 Konzertreihe: Legenden E.L. Hartz Promotion GmbH, Herr Hartz, ja AVR
Heisterbachstr. 25, 53173 Bonn 12.11.2017
01.09.2018 1 0 1 nein 0 Jugendgottesdienst Solid Base e.V., Herr Enns, Cosimastr. 1 nein liturg.
51145 Köln Veranst.
15.09.2018 1 0 1 nein 0 Goaßlschmalzen Verein Südtiroler In NRW, H. Heinze, nein kurzzeitige
Stolzestr. 1a, 50674 Köln Nutzung
26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel-
Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel
30, 51063 Köln
gesamt:
35 gesamt: 25 60 4 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 305
Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 )
2018
AVR genehmigt    
in Sitzung 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
Erstellungsdatum: 04.07.2018]

Anlage 1.1 zum Erfahrungsbericht: Übersicht der Belegung von zentralen Innenstadtplätzen 2014 bis 2018

2606 Zeichen

Anlage 1: Übersicht der Belegung von zentralen Innenstadtplätzen 2014 bis 2018
Platz: Roncalliplatz Kontingent: 6
Jahr
Anzahl 
Veranstaltungen
Aufgrund der Dauer einzelner 
Veranstaltungen gewertet als
Anzahl freier 
Veranstalungen
Platzfläche belegt inkl. Auf- und 
Abbau sowie kurzzeitigen 
Nutzungen (Tage)
Platzfläche 
frei (Tage)
2013
1 3 3 95 270
2014 3 5 1 110 255
2015 1 3 3 60 305
2016 3 5 1 75 291
2017 4 6 0 72 293
2018* 2 4 2 60 305
* Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
Platz: Alter Markt Kontingent: 6
Jahr
Anzahl 
Veranstaltungen
Aufgrund der Dauer einzelner 
Veranstaltungen gewertet als
Anzahl freier 
Veranstalungen
Platzfläche belegt inkl. Auf- und 
Abbau sowie kurzzeitigen 
Nutzungen (Tage)
Platzfläche 
frei (Tage)
2013
4 6 0 74 291
2014 4 6 0 76 289
2015 4 6 0 76 289
2016 4 6 0 76 290
2017 4 6 0 75 290
2018* 4 6 0 74 291
* Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales

Platz: Heumarkt Kontingent: 9
Jahr
Anzahl 
Veranstaltungen
Aufgrund der Dauer einzelner 
Veranstaltungen gewertet als
Anzahl freier 
Veranstalungen
Platzfläche belegt inkl. Auf- und 
Abbau sowie kurzzeitigen 
Nutzungen (Tage)
Platzfläche 
frei (Tage)
2013 7 9 0 111 254
2014 7 9 0 109 256
2015 7 9 0 115 250
2016 7 9 0 115 251
2017 7 9 0 115 250
2018* 7 9 0 113 252
* Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
Platz: Neumarkt Kontingent: 15
Jahr
Anzahl 
Veranstaltungen
Aufgrund der Dauer einzelner 
Veranstaltungen gewertet als
Anzahl freier 
Veranstalungen
Platzfläche belegt inkl. Auf- und 
Abbau sowie kurzzeitigen 
Nutzungen (Tage)
Platzfläche 
frei (Tage)
2013 11 14 1 184 181
2014 10 14 1 245 120
2015 11 14 1 169 196
2016 10 14 1 188 178
2017 9 12 3 176 189
2018* 12 15 0 210 155
* Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales

Platz: Rudolfplatz Kontingent: 10
Jahr
Anzahl 
Veranstaltungen
Aufgrund der Dauer einzelner 
Veranstaltungen gewertet als
Anzahl freier 
Veranstalungen
Platzfläche belegt inkl. Auf- und 
Abbau sowie kurzzeitigen 
Nutzungen (Tage)
Platzfläche 
frei (Tage)
2013 7 9 1 85 280
2014 6 9 1 103 262
2015 5 7 3 78 287
2016 7 10 0 126 240
2017 6 8 2 78 287
2018* 8 10 0 87 278
* Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales

Anlage 2.2 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2015

10291 Zeichen

12.02.-16.02.2015 5 09.02.-20.02.2015 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel-
>Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel
>Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner 
  montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
>Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger,
Leonhardsgasse 35, 50859 Köln
03.07. - 05.07.2015 3 30.06. - 08.07.2015 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
06.09.2015 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
11.11.2015 1 10.11. - 12.11.2015 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
23.11. - 23.12.2015 31 12.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1a, 50678 Köln beispiel
gesamt:
41 35 76 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 289
Anlage 2.2: Liste Veranstaltungen 2015
Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
Veranstaltungsterm
in
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem Faktor 
bewertet 
Tage 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
AVR-pflichtig 
2015
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
Erstellungsdatum: 04.07.2018

bis 06.01.2015 7 bis 14.01.2015 7 14 Eislaufbahn 2014/2015* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1 a, 50678 Köln beispiel
25.04.2015 1 0 1 nein 0 Internationales Kinderfest Giresun in europa e.V., Herr Karaman nein kurzeitige
Auguststr. 44, 50733 Köln Nutzung
01.05.2015 1 30.04. - 02.05.2015 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel-
50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel
Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln
20.05. - 31.05.2015 12 19.05. - 01.06.2015 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung, Herr Lutzius, Unter nein Regel-
Krahnenbäumen 75, 50668 beispiel
07.06.2015 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige
Jo Weber Nutzung
10.06.2015
1 0 1 nein 0 Informationsveranstaltung Synagogengemeinde Köln, Herr nein kurzeitige
"Israel-Tag" Wieber, Ottostraße 85, 50823 Köln Nutzung
03.07. - 05.07.2015 3 30.06. - 08.07.2015 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
30.07.2015 1 0 1 nein 0 Spendenfinale "Running for Kids" Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige
"Wir helfen Kindern" RTL Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung
14.08. - 16.08.2015 3 12.08.-17.08.2015 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11, ja AVR
50667 Köln 04.05.2015
05.09.2015 1 0 1 nein 0 MAC Ausfahrt Mitteldeutscher Automobil Club nein kurzzeitige
Nutzung
06.09.2015 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
19.09.2015 1 0 1 nein 0 Kolpingtag/Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klein- nein kurzzeitige 
genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung
20.09.2015 1 16.09. - 23.09.2015 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel-
und Familien, Frau Hedderich beispiel
11.11.2015 1 10.11. - 12.11.2015 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
23.11. - 23.12.2015 31 12.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel-
Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel
23.11. - 06.01.2016 x 12.11. - 13.01.2016 x x Eislaufbahn 2015/2016 museum 1a, 50678 Köln nein Regel-
beispiel
gesamt:
66 gesamt: 49 115 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 250
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 )
2015
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen
Erstellungsdatum: 04.07.2018

* Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt
Erstellungsdatum: 04.07.2018

05.01. - 13.02.2015 40 0 40 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein
Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
10.01. - 11..01.2015 2 06.01. - 14.01.2015 7 9 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel-
mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel
14.02.2015 1 13.02. -14.02.2015 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel-
Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel
15.02. - 17.02.2015 3 14.02. - 19.02.2015 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR
Siegburger Str. 66, 50679 Köln 26.01.2015
21.03. - 22.03.2015 2 20.03. - 23.03.2015 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Werg 1, 50969 Köln 26.01.2015
26.03.2015 1 0 1 nein 0 Fahrradaktionstag PP Köln, Direktion Verkehr, Herr Pelka, nein kurzzeitige
Brüderstr. 53, 51427 Berg.-Gladbach Nutzung
23.04. - 11.05.2015 19 20.04. - 11.05.2015 3 22 ja 2 Blumen Mai Markt Kreisverband Gartenbau, Herr Röllgen, nein Regel-
Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel
26.04.2015 1 0 1 nein 0 VDI Roadshow White Label Events, Platzhoffstr. 23, nein kurzzeitige
42115 Wuppertal Nutzung
30.04.2015 1 0 1 nein 0 Schlaganfallbus Uniklinik Köln, Kerpener Str. 62, nein kurzzeitige
50937 Köln Nutzung
06.06.-07.06.2015 2 05.06. - 08.06.2015 2 4 ja 1 HITS4KIDS Ronald Brockmeyer, Tour Ltd ja AVR
04.05.2015
12.06.2015 1 0 1 nein 0 Nacht der Technik ZackBumm in Köln, Herr Armborst, nein kurzzeitige
Stammstr. 72-74, 50823 Köln Nutzung
21.06.2015 1 0 1 nein 0 Stadtlauf Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige
Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung
21.07.2015 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V. Herr Organiska, Neuerburg- nein kurzzeitige
str. 25, 51103 Köln Nutzung
28.07.2015 1 0 1 nein 0 Info Veranstaltung Deutsche Leberhilfe e.V., Frau Pounds, nein kurzzeitige
Krieler Str. 100, 50935 Köln Nutzung
07.08. - 09.08.2015 3 03.08. - 12.08.2015 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 26.01.2015
05.09. - 06.09.2015 2 04.09. - 07.09.2015 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Werg 1, 50969 Köln 04.05.2015
11.09.2015 1 0 1 ja 1 MLB Roadshow ITMS Sports, Herr Bauch, Frankfurter ja AVR
Landstr. 15, 61231 Bad Nauheim 31.08.2015
Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
AVR-pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 )
2015
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

19.09.2015 1 0 1 nein 0 Kolpingtag Kolpingwerk Deutschland, Herr Schmitt, nein liturgische
St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln Veranst.
04.10.2015 1 02.10.-06.10.2015 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, ja AVR
50678 Köln 04.05.2015
23.10.2015 1 0 1 nein 0 Infoveranstalung Ärzte gegen Tierversuche e.V., Herr Ott, nein kurzzeitige
Ärzte gegen Tierversuche Lerchenweg 9, 89143 Blaubeuren Nutzung
24.10.2015 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige
Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung
07.11.2015 1 0 1 nein 0 Spendenaktiion Sven Neu, Wodanstr. 54d, 51107 Köln nein kurzzeitige
Kölner Spenden Express in Cooperation mit der KVB Nutzung
23.11. - 23.12.2015 31 11.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel-
Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel
gesamt: 118 gesamt: 51 169 14 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 196
Erstellungsdatum: 04.07.2018

29.05. - 31.05.2015 3 28.05.-01.06.2015 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 26.01.2015
07.08. - 09.08.2015 3 03.08. - 12.08.2015 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 26.01.2015
19.09.2015 1 0 1 nein 0 Kolpingtag Kolpingwerk Deutschland, Herr Schmitt, nein liturgische
St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln Veranst.
25.09. - 27.09.2015 3 24.09.-28.09.2015 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 04.05.2015
04.10.2015 1 02.10.-06.10.2015 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, nein Regel-
50678 Köln beispiel
28.10.2015 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung RheinStars Cologne, Herr Baeck, nein kurzzeitige
Aachener Str. 999, 50933 Köln Nutzung
23.11. - 23.12.2015 31 11.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel-
380 b, 51145 Köln  beispiel
gesamt: 43 gesamt: 35 78 7 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 287
Veranstaltungsterm
in Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
2015
Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 )
Erstellungsdatum: 04.07.2018

22.01.2015 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver-
Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung
Düsseldorf
19.06.2015 1 16.06. - 22.06.2015 6 7 nein 0 Open Air Gottesdienst Diözesan Caratiasverband Erzbistum nein liturg.Ver-
Willkommensfest Köln, Georgstr. 7, 50676 Köln anstaltung
12.09.2015 1 0 1 nein 0 Jugendgottesdienst Open Air solid-BASE e.V., Herr Enns, Cosimastr.1, nein liturg. Ver-
51145 Köln anstaltung
23.11. - 23.12.2015 31 11.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel-
Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel
30, 51063 Köln
gesamt:
34 gesamt: 26 60 3 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 305
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen
Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 )
2015
Erstellungsdatum: 04.07.2018

Anlage 3 zum Erfahrungsbericht: Stellungnahme der Bürgergemeinschaft Altstadt

27004 Zeichen

Köln, d. 20. März 2018 
 
 
 
An den  
Leiter des Ordnungsamtes 
Herrn Engelbert Rummel 
 
-persönlich- 
 
Ottmar-Pohl-Platz 1 
51103 Köln 
 
 
Entwurf eines neuen Platznutzungskonzeptes 2019-23 
Unsere Stellungnahme 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Rummel, 
 
 
die Verwaltung hat uns um eine Stellungnahme zum Entwurf des 
Platznutzungskonzeptes 2019-2023 gebeten (im folgenden 
abgekürzt PNK). Wir kommen dieser Bitte sehr gerne nach. 
 
Der von Ihnen zugesandte Text ist als Anlage zum Schluss des 
Schreibens noch einmal angeführt. Die von uns zitierten 
Vereinbarungen und Stellungnahmen können im Bedarfsfall en 
Detail nachgereicht und konkretisiert werden. 
 
 
Die Stellungnahme soll zu 2 Neuerungen erfolgen: 
 
 
1. Dem Vorschlag der Ausdehnung der Zahl der Veranstaltungen von derzeit 9 auf 11 
zugunsten von Begleitveranstaltungen zu Sport Events (Championsfinale, EM, WM 
Handball etc.) auf dem Heumarkt. 
 
2. Dem Vorschlag der Einführung von Bühnenprogrammen im Rheingarten zu 
Karneval aus nunmehr vorgegebenen Gründen der Sicherheit. 
 
Beide Vorhaben sind bereits in der Vergangenheit mehrfach und ausführlich diskutiert 
worden. Sie entsprechen dem Wunsch eines Teils der ortsansässigen Gastronomie, a) 
das sog. Public Viewing am Heumarkt und b) Bühnenprogramme im Rheingarten zu 
etablieren. Sie widersprechen zudem den Intentionen des Runden Tisches, in 
transparenten Entscheidungsprozessen Problembereiche aufzuarbeiten und halten einmal 
mehr einer sachlichen und rechtlichen Würdigung nicht stand. 
 
Demgemäß sprechen wir uns auch weiterhin gegen eine Umsetzung dieser Pläne aus.

Zu den Gründen: 
 
 
1. Die Situation am Heumarkt 
 
 
a. Chronologie der Vereinbarungen und Zusagen an die 
Anwohner/Bürgergemeinschaft sowie rechtliche Festschreibungen 
 
In den Jahren 2007 und 2008 wurde umfassend über die Bespielung der Altstadt 
durch Weihnachtsmärkte diskutiert. Dabei war insbesondere fraglich, ob der 
Heumarkt in Zukunft als Veranstaltungsfläche zur Verfügung stehen sollte. Teile der 
Politik haben sich damals ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Die 
Bürgergemeinschaft hat einer Bespielung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, 
dass keine weiteren Veranstaltungen in den kommenden Jahren genehmigt 
würden. Dieser Wunsch wurde damals in den jeweiligen Besprechungsrunden mit 
der Politik und Mitgliedern des AVR auch zugesichert. 
 
 
Folgerichtig heißt es etwa in der Präambel des sog. Vergabekonzeptes für 
innerstädtische Plätze vom 16.07.2013:  
 
„In der Kölner Innenstadt leben – im Gegensatz zu vielen anderen Großstädten in der 
Bundesrepublik – über 137.000 Menschen. Sie haben Anspruch auf ein lebenswertes 
Umfeld und verdienen den Schutz vor übermäßigen Belastungen. 
 
……Unter diesen Gesichtspunkten besteht die Notwendigkeit einer stärkeren  
Steuerung der Platzvergabe und Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit 
an der Durchführung interessanter Veranstaltungen, dem Ruhebedürfnis der 
Anwohnerschaft bzw. der Anliegerinnen und Anlieger sowie der Wahrung des Platz- 
und Freiraumcharakters.“ 
 
 
Ähnliche Formulierungen und Zielsetzungen im Hinblick auf den Erhalt der 
innerstädtischen Bevölkerung finden sich wie bereits mehrfach erwähnt in den 
Bebauungsplänen der Altstadt und den Begründungen zu diesen Plänen, oder aber 
in der Wohnraumschutzsatzung vom 4. Juli 2014.  
 
 
b. De Facto Belastungen am Heumarkt durch Veranstaltungen (Anzahl der 
Tage) 
 
Der Sinn der o.g. Begrenzungs-Vereinbarung wird alleine durch die Event-Saison 
Winter 2017/18 deutlich. Der Heumarkt wurde nahezu durchgängig unter 
Einbeziehung der Auf- und Abbauzeiten von Anfang November bis Mitte/Ende 
Februar bespielt. (11.11, Weihnachtsmarkt plus Eisbahn, sodann Eisbahn bis 
Anfang Januar, danach Aufbau der Tribünen für Karneval, danach Karneval) 
 
Nimmt man als Maßstab die Belastungen für die Anwohner, ergeben sich daraus 
alleine knapp 100 Veranstaltungstage bzw. Tage mit erhöhten Beeinträchtigungen.

Alleine aus diesem Grund geben wir auch zu bedenken, dass für ein künftiges PNK 
die Zahl der Veranstaltungstage und nicht die Zahl der Veranstaltungen gesetzt 
werden sollte. 
 
 
 
Zu den oben genannten Veranstaltungstagen müssen zudem die Belastungen 
durch 
 
aa. die im Vergabekonzept aufgeführten weiteren Veranstaltungen (bspw. 
CSD, Altstadtfest, Weinwochen) aufgenommen werden, ebenso 
 
bb. die nicht aufgeführten diversen Tagesveranstaltungen gerade auch mit 
Bühnenprogramm (Start der Oldtimer-Ralley, Ehrenamtstag, 
Veranstaltungen der türkischen Gemeinde etc.) sowie 
 
cc.  die Demonstrationsveranstaltungen (1. Mai, Kurden Demo etc.) 
 
 
Nur so können alleine vom Grundsätzlichen her die tatsächlichen Belastungen 
abgebildet werden. 
 
 
c. De Facto Belastungen der Anwohner durch die Auswüchse der 
Veranstaltungen  
 
Bereits im Jahr 2008/2009 hat der damalige Stadtdirektor Guido Kahlen angesichts 
der „katastrophalen“ Zustände beim Karneval in der Altstadt u.a. die Einführung 
eines Glasflaschenverbotes angeregt. 2012 hat sodann der damalige 
Oberbürgermeister Jürgen Roters den ersten Runden Tisch einberufen, um den 
Auswüchsen des Karnevals zu begegnen. 
 
Knapp 6 Jahre später sind die Ausfälle zum 11.11.2017 erneuter Grund, diesmal 
unter der Oberbürgermeisterin Henriette Reker, einen weiteren Runden Tisch 
einzuberufen.  
 
Mit knapp 3000 Einsatzkräften, davon alleine 1400 Einsatzkräften der Polizei, 
musste der Karneval Februar 2018 sodann „geregelt“ durchgeführt werden, bei 
einem städtischen Investitionsvolumen von alleine knapp einer Millionen Euro in 
Toilettenanlagen. 
 
Gleichzeitig musste in den letzten Jahren festgestellt werden, dass der Karneval 
der Kölner sich aus der Altstadt zurückgezogen hat. Die Kölner Gruppe Bläck 
Fööss hat als erste Gruppe sich geweigert, in der Altstadt am Heumarkt oder Alter 
Markt aufzutreten. Der Kölner Karneval der Altstadt findet heute rechtsrheinisch am 
Tanzbrunnen statt.  
 
Folgerichtig haben in einer Express Umfrage vom 7. Februar 2018 rund 55% von 
knapp 24000 Usern auch dargelegt, Karneval nicht zu feiern, lediglich 33% waren 
hier noch entsprechend interessiert, 12% unschlüssig.

Sie machen auch angesichts der Proteste der innerstädtischen Bevölkerung am 
Brüsseler Platz, Rathenauplatz, Chlodwig Platz, Zülpicher Straße etc. deutlich, dass 
der Karneval in diesem Bereich seine Authentizität und Originalität verloren hat 
zugunsten eines von außen eingeworbenen Massentourismus, dessen 
Erwartungshaltung im Hinblick auf „Ballermann“ gerade zu jenen oben 
beschriebenen Probleme geführt hat. 
 
Dabei zeigt sich für die Altstädter Bevölkerung, dass ohnehin mit immer größerem 
Aufwand und z.T. erheblichen Beeinträchtigungen durch Absperrmaßnahmen 
Veranstaltungen oder Feiertage (Weihnachtsmärkte, Silvester, Kölner Lichter) 
begleitet werden müssen. Über Tage ist hier ein Durchkommen etwa für die ältere 
Bevölkerung zum und in den Bahnhofsbereich kaum noch möglich.  
 
 
d. De facto Belastungen durch airbnb 
 
Mit unseren Dokumentationen aus den Jahren 2014 und 2016 wurde bereits 
deutlich gemacht, dass gerade am Heumarkt eine Vielzahl von Wohnraum 
zugunsten einer gewerblichen „Hotelnutzung“ umgewandelt wird. Der Stressfaktor 
für die dort lebende einheimische Bevölkerung und dies im Zusammenspiel mit den 
Großveranstaltungen braucht demgemäß an dieser Stelle nicht mehr näher 
ausgeführt zu werden, ebenso wenig, dass das Wohnungsamt die 
Wohnraumschutzsatzung mangels Personal nur in Ansätzen beachten kann. 
 
 
e. De facto Belastungen durch Außengastronomie, Partykneipen, Kioske und 
Imbissbuden als Folge der Eventisierung der Altstadt 
 
Für eine Würdigung der Gesamtbelastungen der Anwohner muss festgehalten 
werden, dass gerade Karneval und Junggesellenabschiede, aber auch jeder 
weitere Event zu Monostrukturen führen, die in vielfältiger Form Problemlagen 
schaffen. Bereits die Freihaltung der Gehwege an der Westseite des Heumarktes 
oder die Freihaltung der Fluchtwege an der Ostseite des Heumarktes Richtung 
Eisenmarkt kann regelmäßig nicht gewährleistet werden. Ebenso fehlt es an einer 
effektiven Nachhaltung der genehmigten Außengastronomiezeiten. Regelmäßig 
kommt es zu erheblichen Lärmbelästigungen in den Nachtstunden. Begleit-
erscheinungen wie die gerade erlebte Problematik der Straßenmusikanten mit 
Beschallungsanlagen kommen hinzu. 
 
 
f. De facto Belastungen durch die Dauerbaustelle Altstadt 
 
Nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Verwaltung von besonderer 
Bedeutung ist die Tatsache, dass die Altstadt auch nach dem U-Bahn Bau 
Großbaustelle bleibt. Als gerade vorgenommene oder zu erwartende 
Baumaßnahmen müssen angeführt werden: Der Bau des Jüdischen Museums und 
der Archäologischen Zone, der Bau des sog. Laurenz Karrees, die Anlage der Via 
Culturalis und damit verbunden bspw. der Umbau der Gürzenichstraße, der 
Erweiterungsbau Wallraf-Richartz Museum, ggfls. der Bau der sog.Historischen 
Mitte und der Ost-West U-Bahn und die Umsetzung eines neuen 
Straßenverkehrskonzeptes Altstadt. All diese Maßnahmen werden von der hier 
anwohnenden Bevölkerung die Duldung weiterer und erheblicher

Beeinträchtigungen abverlangen, sowie von den Behörden in logistischer Hinsicht 
komplexe Konzepte. 
 
Gerade auch aus dieser Sicht scheint die Implementierung jeder weiteren 
Veranstaltung als erschwerende Maßnahme auch für die jeweils zuständigen 
Fachämter. 
 
 
g. Stellungnahme zum Sportevent an sich als Teil der Kölner 
Stadtbevölkerung 
 
Der Entwurf suggeriert, dass durch die Veranstaltung zum Champions Finale 
Handball etc. die Kölner Stadtbevölkerung an den Sport herangeführt werden kann 
bzw. soll. 
 
Die Bürgergemeinschaft als Teil dieser Kölner Stadtbevölkerung, deren Mitglieder 
in vielfältiger Weise dem Kölner Sportleben verbunden sind, hat über ihre Kontakte  
versucht, ein Stimmungsbild zu gewinnen. 
 
Ähnlich wie die Elternschaft in der Kölner Schullandschaft, sind die Mitglieder der 
Kölner Sportlandschaft an vorderster Stelle daran interessiert, dass die zu 
erheblichen Teilen maroden Sportstätten und Turnhallen saniert werden. Insoweit 
deckt sich dieses Anliegen mit der Petition des Vorsitzenden des Stadtsportbundes, 
Mittel des Stadthaushaltes zugunsten des Breitensports umzuschichten. Eine 
Veranstaltung am Heumarkt wird in diesen Kreisen eher als „Ablenkung“ von den 
Grundproblemen begriffen. Zudem stellt sich offenbar sofort die weitergehende 
Frage, ob nicht bspw. die Leichtathletik (hier speziell die Laufsportarten) als 
Traditionssportart Kölns eher in das öffentliche Bewusstsein gehoben werden sollte. 
 
 
h. Fazit: 
 
Aus den o.g. Gründen halten wir es für notwendig, wenn ein künftiges 
Vergabekonzept die vorgenannten Belastungen berücksichtigen und auch zu einem 
Abbau dieser Belastungen führen könnte.  
 
Die dagegen vorgeschlagene Ausdehnung und Implementierung einer „Open Air“ 
Veranstaltung erinnert in Teilen an jene Diskussion, die zum Public Viewing 2006 
und 2007 geführt wurde. Demgemäß befürchten wir, dass auch in dieser Hinsicht 
ein neuer Anlauf nicht ausgeschlossen werden kann.  
 
 
 
2. Bühnenprogramme zu Karneval im Rheingarten 
 
 
a. Zur Chronologie des Vorschlags 
 
Seit über zwei Jahrzehnten wird versucht, das Landschaftsdenkmal und die 
öffentliche Grünfläche Rheingarten zugunsten von Bühnenprogrammen und 
Außengastronomie umzunutzen und dies immer wieder auch ungeachtet der 
Urheberrechte.

In den neunziger Jahren haben diverse Altstadtfeste und deren Erscheinungsbild in 
diesem Bereich dazu geführt, überhaupt Platznutzungskonzepte auszuarbeiten.  
Die flächendeckenden Schäden im Bereich der Grünflächen und Gartenanlagen 
wurden unsererseits bereits 1999 umfassend dokumentiert („Altstadtsanierung – 
Der öffentliche Raum: Kurzstudie anhand eines Objektvergleichs Wien/Köln“). 
 
2008 wurde ein neuer Anlauf unternommen, nunmehr die Außengastronomie auf 
die Grünflächen zu erweitern. Nach massiven Protesten des auf sein Urheberrecht 
sich berufenden Landschaftsarchitekten, der Politik, aber auch Bürgerschaft, wurde 
die bereits vom Ordnungsamt erteilte Genehmigung vom Stadtdirektor persönlich 
zurückgenommen. Zuvor hatte die Bürgergemeinschaft in einer weiteren 
Dokumentation aus dem Jahre 2006 („Sog. Millionen Events und der U-Bahn Bau in 
ihren Auswirkungen auf die Kölner Altstadt“) u.a. die Schäden der 
Großveranstaltung Kölner Lichter mit Großbildschirmen und z.T. Bühnenprogramm 
festgehalten. Der Rheingarten wurde sodann von Veranstaltungen freigehalten. 
 
In der letztjährigen Veranstaltung zum Runden Tisch wurde dieses Thema deshalb 
auch nicht behandelt. Nach dem Entwurf handelt es sich um eine 
Sondervereinbarung mit Gastronomen ohne Einbeziehung der Anwohnerschaft. Ein 
Bühnenprogramm soll nunmehr angeblich unter Sicherheitsgesichtspunkten 
herbeigeführt werden. 
 
 
b. De facto Beeinträchtigungen im Rheingarten durch den Karneval 
 
Seit Jahren gehen zu Karneval von einer Vielzahl von Bierwagen und Bierständen 
mit Beschallungsanlagen erhebliche Beeinträchtigungen für die hiesige 
Anwohnerschaft aus. Der Runde Tisch war sich deshalb einig, dass angesichts der 
katastrophalen Zustände am 11.11.2017 nur der Weg der Reduktion sinnvoll sei. 
Dementsprechend erteilte das Ordnungsamt für Bierwagen außerhalb der 
Veranstaltungszonen keine Genehmigung mehr. 
 
Nach Protesten der Gastronomie kam es dann offenbar zu Sondervereinbarungen, 
nach denen die Bierstände doch genehmigt werden sollten, jedoch ohne 
Beschallungsanlagen. 
 
Im Folgenden waren sodann alle bekannten und unsererseits dokumentierten 
„Versorgungsstände“ erneut in Betrieb, zudem entgegen der Sondervereinbarung 
auch alle Beschallungsanlagen. Es ist allein dem erhöhten Polizeieinsatz und der 
Tatsache, dass erheblich weniger Besucher in die Altstadt kamen, zu verdanken, 
dass nicht erneut Problemlagen wie am 11.11.2017 entstanden. 
 
Zudem wurden jene Gastronomen, die seit Jahren auffällig sind, u.a. mit einer Open 
Air Diskothek auf einem Flachdach der Ruhigen Wohninsel Ostermannplatz, erneut 
aktiv, obwohl bereits 2013 der damalige Oberbürgermeister die Verwaltung 
angewiesen hatte, diese Missstände zu unterbinden. 
 
Gestatten Sie uns nunmehr, einige wenige Bilder pro forma anzufügen. 
 
Sie betreffen nur den nördlichen Teil der Hochterrasse des Rheingartens. Jeder 
Bierwagen aber auch zu erheblichen Teilen die Gastronomie waren mit  
Beschallungsanlagen versehen. Die Aufnahmen wurden außerhalb der 
Spitzenzeiten frühmorgens oder spätabends gemacht.

Zahlreiche Schäden an der Terrasse, den Kugelahornbäumen, aber auch den 
Einfassungen und den Rasenflächen konnten im Laufe der Jahre zudem 
festgestellt werden. Warum diese Fläche vorrätig gehalten wird, bleibt 
unverständlich. Sie ist die Visitenkarte dieser Stadt. 
 
 
 
 
Diverse Feuerstellen und Elektrogeräte

Beschallungsanlagen wurden entgegen der Vereinbarungen nahezu 
durchgehend in den Bierwagen betrieben. Zudem waren sie an diversen 
Hauswänden befestigt worden.

Weitere Bierstände und Imbissbuden

Auch der weitere Anschluss bis zum Fischmarkt gestaltet sich zu einer 
 Partymeile

Polizei- und Ordnungskräfte sind in diesem Bereich stets im Einsatz 
 
 
 
 
 
 
c. Stadtentwicklungspolitische Fehlentwicklungen 
 
Die Entwicklung am Rheinufer hat in den letzten Jahren zu stadtentwicklungs-
politischen Fehlentwicklungen geführt. Zwischen der Großen Neugasse/Am 
Bollwerk und der Mauthgasse bis zum Fischmarkt ist eine

Gastronomie entstanden, die analog zu den Ringen „szenetypische“ Merkmale 
trägt. Eine Kooperation ist weder mit dem Ordnungsamt, noch den Anwohnern 
(Bürgergemeinschaft) oder den Hausverwaltungen möglich. Bereits die optische 
Darstellung dieser Betriebe geht an jenen Zielsetzungen vorbei, die das 
Stadtraummanagement seit Jahren entwickelt. 
 
Geht die Entwicklung in diesem Sinne weiter, so wird sie auch den südlichen Teil 
des Rheingartens erfassen.  
 
 
d. Die Bedeutung der Einrichtung von Bühnenprogrammen im Rheingarten 
unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten 
 
(zunächst nur dann, wenn der 11.11. auf den Freitag, Samstag oder Sonntag 
fällt) 
 
Seit dem Runden Tisch ist das Kriterium des „Einfangens der Orientierungslosen“ 
durch Ausdehnung von Bühnenprogrammen ein Argument insbesondere des 
Festkomitees oder aber der Gastronomie. 
 
Bereits am Runden Tisch von Herrn Oberbürgermeister Rothers des Jahres 2012 
wurde mit diesem Argument die Genehmigung weiterer Bierstände im Rheingarten 
durchgesetzt. Sie sollten a) das Geld für Toilettenanlagen miterwirtschaften und b) 
als Versorgungsstände Kontrollmöglichkeiten durch Ordnungspartnerschaften mit 
Wirten begründen. 
 
Dass Beides in den letzten Jahren nicht erreicht werden konnte, hat der 11.11.2017 
gezeigt. Dass auch insbesondere die Ordnungspartnerschaft aus system-
immanenten Gründen nicht funktionieren kann, hat einmal mehr der Karneval des 
Jahres 2018 gezeigt.  
 
Zu den Bedenken im Einzelnen: 
 
Im Gegensatz zur Bühne im Grüngürtel hinter dem Eisenbahndamm an der 
Zülpicher Straße, die durch weite Auslaufflächen und fehlende Wohnbebauung 
gekennzeichnet ist, ist der Rheingarten ein mit diversen Verbauungen und Kanten 
versehener Grünstreifen, der die kleinparzellige Altstadt zum Rheinufer hin 
abschließt. Die Bespielung auch in diesem Bereich bedeutet, dass die 
Anwohnerschaft von zwei Seiten mit erheblichen Beeinträchtigungen leben muss. 
Für die Wohnbevölkerung, die noch zwischen der Platzachse Alter Markt/Heumarkt 
und dem Rheinufer Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten fand, schwinden nunmehr 
perspektivisch auch diese. Die dadurch eintretende Erhöhung der Sicherheitsrisiken 
gerade für die Anwohner wird aus unseres Erachtens rein ökonomischen Interessen 
im Hinblick auf die vorgesehenen, lukrativen Wochenenden hinten angestellt. 
 
Die Bürgergemeinschaft hat in mehreren Sitzungen immer wieder deutlich gemacht, 
dass angesichts der zahlreichen Ausschreitungen auch zu anderen 
Veranstaltungen, die Reduktion der einzig verbleibende Weg ist. 
 
Innerhalb der letzten fünf Jahre sind die Kräfte der Anwohnerschaft, der Polizei und 
Rettungskräfte, aber auch der Ordnungsdienste noch einmal in besonderer

Weise strapaziert worden. Das Ordnungsamt wird nun „abwehrtechnisch“ 
aufgerüstet, Rettungssanitäter beklagen in steigendem Maße Übergriffe, die Polizei  
Überstunden und die Feuerwehr ein Übermaß an Rettungseinsätzen außerhalb von 
Brandgefahren. Die Antwort der Stadt kann nicht darin liegen, immer neue 
Veranstaltungen und Spielräume für Bühnenprogramme zu schaffen. In unseren 
Diskussionen mit den Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungskräften haben wir 
immer wieder gemerkt, dass wir jedenfalls ihnen „aus der Seele sprechen“. 
 
In wesentlicher Hinsicht wird darüber hinaus übersehen, dass die Präambeln in den 
Bebauungsplänen, Platznutzungskonzepten oder Wohnraumschutzsatzungen der 
Altstadt keine Allgemeinfloskeln darstellen, sondern gerade dem Umstand 
geschuldet sind, dass die Bebauungspläne 11 Wohngebiete vorsehen. 
 
Dies bedeutet, dass nach unserem Rechtsverständnis die Stadt klar und deutlich 
machen muss, dass die Angebote konsequent zurückgefahren werden und bereits 
frühzeitig durch die Medien klargestellt, dass hier ein Imagewandel vollzogen wird. 
 
Wir schlagen demgemäß folgende einfache Lösungen vor. 
 
Analog zum CSD, Kölner Lichtern oder anderen Veranstaltungen können 
Leitsysteme eingerichtet werden, die zunächst einmal Fluchtwege erkennbar 
machen (etwa Ausgangshinweise). 
 
Sollten sich dennoch „Orientierungslose“ im Rheingarten einfinden, sollte die 
Ordnungspartnerschaft mit den Gastronomen alleine unter dem Gesichtspunkt des 
§ 323 c StGB (die Verpflichtung zur Hilfeleistung) in der Lage sein, rechtzeitig 
weitere Ordnungskräfte anzufordern. 
 
Dafür braucht man kein Bühnenprogramm. 
 
Zudem muss man sich ebenfalls der Tatsache bewusst sein, dass nach Ende des 
Bühnenprogrammes die Zahl der „Orientierungslosen“ ohnehin in den einschlägigen 
Versorgungsständen aufschlägt und die Gefahr der Karnevalsexzesse sich nur 
zeitlich nach hinten verlagert. 
 
Die Streichung dieser Versorgungsstände ist demgemäß unseres Erachtens der 
einzig nachvollziehbare Ansatzpunkt. 
 
e. Fazit 
 
Auch im Bereich des Rheingartens halten wir selbst unter Ausnahmegesichts-
punkten die Etablierung von Bühnenprogrammen nicht nur für überflüssig, sondern 
mit dem Plan-, Ordnungs- und Urheberrecht auch nicht als vereinbar. 
 
 
3. Gesamtfazit 
 
 
Die Bürgergemeinschaft Altstadt hat zum Runden Tisch von Frau Oberbürgermeisterin 
Reker ein umfassendes Arbeitspapier eingereicht. Unser Bemühen geht dahin, dass im 
Hinblick auf die Entwicklung der Altstadt jede noch so wünschenswerte  
Einzelmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Gesamtbelastungen und des 
Zusammenwirkens der verschiedenen Kräfte gesehen werden muss.

Zurzeit besteht eine letzte Chance, die Altstadt vor dem Abkippen in eine Partymeile zu 
bewahren. Dies setzt voraus, dass alle Fachämter zusammen und nicht gegeneinander 
arbeiten. 
 
Mit der Schaffung der Via Culturalis, dem Bau des Jüdischen Museums und der 
Historischen Mitte, dem Laurenz Karree, dem Erweiterungsbau des Wallraf Richartz 
Museums oder der Historischen Mitte, aber auch schon der Fertigstellung kleinerer 
Plätze (Kurt Hackenberg Platz), kann der von verschiedener Seite gewünschte 
Imagewandel in Richtung Kulturstandort Altstadt bewirkt werden. Dazu muss man die 
Altstadt als zweitausendjähriges Kulturgut ersten Ranges begreifen. Geschieht dies 
nicht, wird die Partymeile auch die Via Culturalis beeinflussen und nicht umgekehrt. Die 
Bilder des Rheingartens haben dies deutlich gemacht, der Blick aus dem Rathaus der 
Millionen- und Kunstmetropole des Westens Richtung Hühnergasse soll das Bild 
abrunden. Eine Gestaltungssatzung wäre ein erster Schritt und weitaus sinnvoller, als 
weitere sog. Events in diesem Teil der Stadt, die letztlich nur zum Wachstum dieses 
Straßenbildes beitragen und die Ansiedlung adäquater Unternehmen verhindern. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
i.V der Bürgergemeinschaft Altstadt

Anlage: Textentwurf Verwaltung PNK 2019-2023 
 
11.1       Heumarkt 
  
Wie bekannt wurde, besteht vonseiten des europäischen Handballverbandes EHF (seit 2010 
Ausrichter des Handball-Champions-League-Finals - Final 4 in Köln) das Anliegen, zukünftig die 
entsprechenden Opening-Veranstaltungen zum Champions League-Final auf dem Heumarkt - 
durchzuführen.  
  
Die Umsetzung dieses Vorhabens gestaltet sich allerdings bei der Beibehaltung der bisherigen 
Kontierungen recht problematisch, da das im Vergabekonzept zugelassene 
Veranstaltungskontingent (9 Veranstaltungen) durch die im Vergabekonzept aufgeführten 
Regelveranstaltungen nahezu ausgeschöpft ist. Die einzige „freie“ Veranstaltung auf dem Heumarkt 
wurde bisher durch das jährlich stattfindende Altstadtfest in Anspruch genommen. 
  
Um dennoch dem Anliegen, zukünftig bei besonderen Weltereignissen im Sport (z. B. bei Welt- 
und Europameisterschaften, Olympiaden oder Champions-League Finals in Köln) die 
entsprechenden Opening-Begleitveranstaltungen durchführen zu können, Rechnung zu tragen, ist 
beabsichtigt, eine Erhöhung der bisherigen Kontingente auf dem Heumarkt um 2 Veranstaltungen 
ausdrücklich nur für die Begleitveranstaltung eines der vorgenannten besonderen sportlichen 
Weltereignisses festzulegen. Da das Handball-Champions-League-Finale jährlich in Köln 
stattfindet, kann es durch weitere Veranstaltungen wie z. B. die Handball-Europameisterschaft 2019 
zu 2 Veranstaltungen in einem Jahr kommen. 
  
Dies würde die außergewöhnlichen Sport Event näher an die Kölner Stadtbevölkerung herantragen 
und das Image von Köln als Sportstadt steigern.  
  
Im Rahmen der Novellierung des Vergabekonzeptes werden die hierfür notwendigen Ergänzungen 
der Regelungen der platzspezifischen Auflagen unter P. 5.3.3 und 5.3.4 des Vergabekonzeptes für 
Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt vorgenommen. 
  
11.2 Rheingarten 
  
Die Verwaltung sieht hier im Zusammenhang mit der Entzerrung des Publikums zu der 
Veranstaltung am 11.11. auf dem Heumarkt und Alter Markt, sofern diese auf einen Freitag,

Samstag oder Sonntag fallen, die Notwendigkeit, sich die Option für eine kontrollierte Bespielung 
aus Gründen der Sicherheit für die Feiernden offen zu halten und eine solche im Konzept zu 
verankern. Es geht ausdrücklich nicht darum, mehr Feiernde anzulocken, sondern die Zahl der zu 
erwartenden abgewiesenen Feiernden im Falle der Platzsperrungen von Alter Markt und 
Heumarktgezielt dort hin zu lenken, damit diese die dann bereitzustellende Infrastruktur in Form 
von Toiletten und Müllbehältnissen dort nutzen. Bezüglich der Folgen eines ungesteuerten 
„Umherziehen“ der abgewiesenen Feiernden wird auf die Ausführungen zu Pkt. 8.3 verwiesen. 
  
Ausführungen zu Pkt. 8.3  
Der 11.11.2017 hat aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Samstag handelte, eine 
sehr hohe Zahl an Feiernden auch auf den Heumarkt und Alter Markt gelockt. Aufgrund der 
Auslastung der Plätze, mussten diese sehr früh im Laufe des Vormittags für den weiteren 
Zugang von Feiernden gesperrt werden. Diese hatte zur Folge, dass eine hohe Zahl an 
Feiernden sich im Umfeld aufgehalten hat. 
Die negativen Begleiterscheinungen wie Wildpinklen und Vermüllung sind hinreichend in 
der medialen Berichterstattung und zahlreichen Beschwerden aus der Anwohnerschaft 
dokumentiert. 
Als Reaktion auf die stadtweiten Probleme, die am 11.11.2017 zu Tage getreten sind, hat die 
Verwaltung in Person der Oberbürgermeisterin einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadtgesellschaft eingeladen.  
Der Runde Tisch hat die Meinung vertreten, dass dort, wo genehmigte Veranstaltungen 
stattfinden, die Problemlage nur begrenzt auftreten, da entsprechende Toilettenkapazitäten 
bereitgestellt werden und zeitnahe Reinigungen beauftragt werden. 
Daraufhin hat es einen Diskurs mit den in der Altstadt ansässigen Gastronomen, die zum 
Karneval Versorgungsstände im Freien betreiben, der DEHOGA sowie der IG Altstadt 
gegeben. Im Ergebnis konnte insbesondere eine Reduzierung des Angebots, die Einführung 
eines Pfandsystems und ein Müllkonzept vereinbart werden. 
Für die künftigen Veranstaltungen zum Straßenkarneval und zum 11.11. laufen Gespräche 
mit den Veranstaltern darüber, wie auch diese weiter zur Verbesserung der Situation 
beitragen können, beispielweise durch Müllvermeidung. 
  
Die im Vergabekonzept für den Heumarkt aufgelisteten Regelveranstaltungen führen dazu, 
dass das festgeschriebene Kontingent an Veranstaltungen (9) bis auf 1 Veranstaltung bereits 
erfüllt ist und nur noch 1 „freie“ Veranstaltung auf dem Heumarkt zugelassen werden kann.  
Die von der Verwaltung für das Jahr 2017 geplante und beabsichtigte Erhöhung der 
Kontingentierung der Veranstaltungen auf dem Heumarkt von 9 Veranstaltungen auf 10 
Veranstaltungen wurde aufgrund eines negativen Votums der Anwohnerinnen und 
Anwohner, die sich gegen die geplante Erhöhung aussprachen, nicht umgesetzt.

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018

38182 Zeichen

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
1 
 
 
 
 
Erfahrungsbericht zum 
Vergabekonzept für 
Veranstaltungen auf zentralen 
Plätzen der Kölner Innenstadt für 
2014 bis 2018

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
2 
Inhaltsverzeichnis 
Seite 
1. Historie          3 
 
2. Allgemeines          4 
 
3. Lärmschutz          6 
 
4. Zeltveranstaltungen        6 
 
5. Platzspezifischer Auslastungsgrad /       6 
Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft 
 
6. Vergleich der veranstaltungsfreien Zeiten 2010 – 2013   10 
 
7. Kurzzeitige Nutzung        10 
 
8. Erfahrungen zu einzelnen Plätzen      11 
8.1    Roncalliplatz         11 
8.2    Alter Markt         12 
8.3    Heumarkt         12 
8.4    Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade   14 
8.5    Neumarkt         14 
8.6    Rudolfplatz         16 
 
9. Beteiligungsverfahren Anliegerinnen und Anlieger   17 
 
10. Beweissicherungsverfahren       17 
 
11. Ausblick auf die Jahre 2014 bis 2018      17 
11.1 Heumarkt         18 
11.2 übrige Plätze        19 
 
12. Resümee          19

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
3 
1. Historie 
 
Am 03.12.2007 beschloss der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen 
das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner 
Innenstadt“, welches in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich fortgeschrieben 
und zuletzt bis zum 31.12.2018 festgesetzt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, 
nach diesem -mittlerweile fortgeschriebenen- Konzept ab dem 01.01.2008 zu 
verfahren und jeweils zum turnusgemäßen Ablauf (bis zum 31.12.2018) einen 
Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept vorzulegen. 
 
Das Konzept enthält grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbestimmungen für 
die Durchführung von Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen 
Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Rheingarten, Neumarkt, Wallrafplatz und 
Rudolfplatz. 
 
Die nachfolgend genannten allgemeinen Qualitätsziele sind bei jeder Vergabe der 
o.g. öffentlichen Plätze für die Durchführung von Veranstaltungen zugrunde zu legen. 
Zusätzlich sind ergänzend die jeweiligen platzspezifischen Kriterien der einzelnen 
Innenstadtplätze zu beachten: 
 
 Exklusivität, d.h. keine Doppelungen (keine gleichen Veranstaltungen in der 
erweiterten Region) und überregionale Ausstrahlung der Veranstaltung 
 Öffentlichkeitswirksame Förderung des Images und des zentralen 
Standortmarketings der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt, z.B. auch 
kulturelle Veranstaltungen mit Spitzenkünstlerinnen und –künstlern 
 Bereicherung des gesamtstädtischen Angebotsspektrums durch Veranstaltungen 
mit oberzentraler Bedeutung und Ausstrahlung 
 Förderung der Brauchtumspflege, insbesondere des seit 1823 bestehenden 
Straßenkarnevals 
 Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen 
 Förderung stadt(teil)bezogener Entwicklungsplanungen

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
4 
 Entwicklung gesamtstädtischer Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der 
Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus  
Eine sinnvolle Integration in das gesamtstädtische Veranstaltungsgeschehen setzt 
zudem voraus, dass kontraproduktive Konkurrenzen im Sinne von zeitgleichen 
Veranstaltungen vermieden werden. 
 
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben 
über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und Daten zur 
Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. 
 
Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass bei einzelnen An- 
trägen gerade mit Blick auf die im Vergabekonzept geforderten Qualitätsziele 
durchaus die Beurteilung der entsprechenden Fachdienststellen bzw. Dezernate 
(Dez. III - Wirtschaft und Liegenschaften, Dez. VII - Kunst und Kultur, 13/1- 
Stabsstelle Events der Stadt Köln und 52 - Sportamt der Stadt Köln bei sportlichen 
Events) sinnvoll ist, um bei der Entscheidung festzustellen, ob einzelne 
Qualitätsmerkmale erfüllt sind. 
 
Bei Bedarf werden die o. g. Fachdienststellen mit eigenen Stellungnahmen frühzeitig 
in das Erlaubnisverfahren integriert. 
 
 
2. Allgemeines  
 
Die Nachfrage nach den zentralen Innenstadtplätzen ist weiterhin ungebrochen hoch 
und in der Tendenz weiter steigend. Der begehrteste Platz ist mit Abstand der 
Roncalliplatz. Kein anderer Platz hat durch seine Kulisse mit dem Dom als 
Weltkulturerbe eine derartige Symbolkraft und verkörpert einen so hohen 
Identifikationswert für Köln. Zudem ist er durch das hohe Besucheraufkommen im 
unmittelbaren Umfeld wirtschaftlich sehr attraktiv. 
 
Eine Verlagerung von Veranstaltungen von der Innenstadt auf alternative Plätze bzw. 
Veranstaltungsräume im Stadtgebiet Köln gestaltet sich weiterhin sehr schwierig,

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
5 
weil die Veranstalter die ausgewählten Plätze aus Gründen des Images, der 
besonderen Symbolik der Plätze, der Aufmerksamkeit durch die Öffentlichkeit und 
vor allem des wirtschaftlichen Wertes beantragen. Andere Örtlichkeiten, wie z. B. der 
Mediapark oder der Platz am Schokoladenmuseum, wurden jedoch ggü. den 
Zeitraum des letzten Konzeptes (2011 – 2013) vermehrt angenommen. Die Tendenz, 
dass die im Rheinauhafen gelegenen Plätze („Harry-Blum-Platz“ und „Elisabeth-
Tresko-Platz“) durch die attraktive Lage nahe der „Kranhäuser“ durchaus als 
alternative Veranstaltungsorte akzeptiert werden, ist nach wie vor feststellbar. 
Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass es sich derzeit noch um Flächen 
handelt, die sich im Eigentum der HGK AG befinden und von deren Seiten 
beabsichtigt ist, hier nur ausgewählte qualitätsvolle Veranstaltungen zuzulassen.  
Gemäß dem geltenden Bebauungsplan sind die beiden genannten Plätze zwar 
öffentliche Flächen, aber nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Derzeit laufen 
Verhandlung zwischen der Stadt Köln und der HGK AG über die Übertragung der 
Flächen auf die Stadt Köln. Mit dem Eigentümerwechsel würden diese für den 
öffentlichen Verkehr gewidmet und von der Stadt Köln verwaltet. Somit hätte die 
Verwaltung die Möglichkeit, diese Plätze unmittelbar im Wege von 
Sondernutzungserlaubnissen zu vergeben. 
 
Das Nutzungskonzept eröffnet Politik und Verwaltung die Möglichkeit, auf die Art der 
Veranstaltung und den dort eventuell angebotenen Warenkreis stärker Einfluss zu 
nehmen. 
Durch die eng gefassten Kriterien werden nur noch qualitativ sehr hochwertige 
Veranstaltungen, welche die o. g. vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllen, 
zugelassen.  
 
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die im derzeit gültigen Vergabekonzept 
vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorjahre (siehe 
Erfahrungsberichte 2010 + 2013) als notwendig erachtet und sowohl von Seiten der 
Veranstalter als auch von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner akzeptiert und 
positiv bewertet worden sind.

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
6 
3. Lärmschutz 
 
Wegen der engen Bebauung und der Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und 
Anwohner durch den von Veranstaltungen ausgehenden Lärm wird bei 
lärmintensiven Veranstaltungen zum Schutz der Wohnbevölkerung die Beibringung 
eines Schallschutzgutachtens gefordert. Damit kann im Vorfeld der einzelnen 
Veranstaltungen rechtzeitig steuernd eingegriffen werden. 
 
Durch die stringente Anwendung dieser „Vorsichtsmaßnahme“ ist es in den letzten 
Jahren bis auf wenige Ausnahmen zu keinen Lärm- und Anwohnerbeschwerden 
gekommen.  
 
 
4. Zeltveranstaltungen  
 
Die in der Fortschreibung des Vergabekonzeptes 2010 vorgenommene Modifizierung 
hinsichtlich der Großzeltveranstaltungen  (Ziffer 4.3.: „Ausnahmsweise zulässig sind 
jährlich jeweils eine Zeltveranstaltung auf dem Neumarkt und auf dem Rudolfplatz 
sowie zusätzlich höchstens alle 2 Jahre eine Zirkusveranstaltung auf dem 
Neumarkt“) sowie die damit einhergehende Konkretisierung der 
Volkskarnevalssitzung als „Regelbeispiel“ auf dem Neumarkt unter Ziffer 5.5.2 des 
Vergabekonzeptes wurde allgemein als notwendig betrachtet und positiv begrüßt. 
Sie bietet nach wie vor die notwendige Rechtssicherheit für die verfolgten Ziele und 
die Abwehr dort nicht erwünschter Veranstaltungen. Die Anfrage zu 
Zeltveranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen hat deutlich nachgelassen, 
so dass sich diese Regelung bewährt hat. 
 
 
5. Platzspezifischer Auslastungsgrad / Verringerung der Belastung der 
Anwohnerschaft  
 
a.) Durch die Kontingentierung der Veranstaltung auf den zentralen 
Innenstadtplätzen wurde eine deutliche Belastungsreduktion der Anwohnerinnen und 
Anwohner erreicht. Wenn eine hochwertige Veranstaltung nicht genehmigungsfähig

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
7 
war, lag dies entweder daran, dass die Kontingentierung erschöpft war oder aber die 
im Konzept vorgeschriebene Schutzzeit (bei Roncalliplatz und Heumarkt müssen 
zwischen zwei Veranstaltungen zwei veranstaltungsfreie Wochenenden liegen) nicht 
eingehalten werden konnte. Obwohl durch die Neuregelung der Schutzzeit 2010 (auf 
die konkrete Benennung der freizuhaltenden Tage wurde ausdrücklich verzichtet) 
eine größere Flexibilität für die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen 
geschaffen wurde, besteht dennoch die Möglichkeit, dass, wenn eine 
Terminverschiebung durch den Veranstalter bzw. ein alternatives Platzangebot durch 
die Verwaltung nicht möglich war, trotzdem der Fall eintreten kann, dass eine 
zusätzliche hochkarätige Veranstaltung aufgrund dieser platzspezifischen Auflage 
nicht genehmigungsfähig ist.  
 
Von den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden sind bisher in 
der Regel nur positive Rückmeldungen eingegangen. Auch das 
Beschwerdeaufkommen in Bezug auf Veranstaltungen ist nach wie vor niedrig.  
 
b.) Die zahlenmäßige Beschränkung hat einen sehr hohen Stellenwert für den 
Anliegerschutz. Dies haben regelmäßig auch die mit dem Nutzungskonzept 
befassten Kammern des VG Köln erkennen lassen. Das stringente Einhalten der 
vorgegebenen Anzahl von Veranstaltungen wird von den Gerichten als deutliches 
Indiz anerkannt, dass der Anliegerschutz ernst genommen wird und das 
Nutzungskonzept auch tatsächlich Schutzzwecke erfüllt. 
 
Dem widerspräche ein Ausnahmetatbestand, der die Zulassung von weiteren, nicht 
vom Nutzungskonzept umfassten Veranstaltungen beispielhaft von der 
zustimmenden Entscheidung eines politischen Gremiums abhängig macht. Denn mit 
zunehmender Inanspruchnahme dieses Ausnahmetatbestandes träten auch die 
Schutzbedürfnisse der Anlieger bzw. Anwohnerinnen und Anwohner zurück. Die klar 
erkennbare Schutzstruktur des Nutzungskonzepts würde so aufgeweicht. Gerade 
hieran sind Vorläuferregelungen des Nutzungskonzepts in verwaltungsgerichtlichen 
Auseinandersetzungen gescheitert. Denn die Verwaltungsrichter konnten eine 
vernünftige Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten 
und den letztlich völlig heterogen zugelassenen Veranstaltungen nicht mehr 
erkennen. Das betroffene Nutzungskonzept würde zerfasern und wäre kein

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
8 
bindendes Regelungswerk mehr. Eine derartige Entwicklung widerspräche den 
Schutzinteressen der Anliegerinnen und Anlieger, da die bisher geübte 
Genehmigungspraxis auf Grundlage des Nutzungskonzepts nicht mehr zu halten 
wäre. 
 
c.) Gleiches gilt für etwaige Einschränkungen der veranstaltungsfreien Zeiten, die 
das Nutzungskonzept für die einzelnen Plätze vorschreibt. Auch diese Schutzzeiten 
sind ein eindeutiges und gewichtiges Instrument der Stadt, Anliegerschutz zu 
gewährleisten. Wenn trotz der vorgesehenen Schutzzeit dennoch Veranstaltungen 
genehmigt werden, würde dem real existierenden Schutzbedürfnis keine Rechnung 
getragen. Diese Schutzzeit zwischen einzelnen Veranstaltungen ist sowohl für den 
Roncalliplatz als auch für den Heumarkt auf ausdrücklichen Wunsch der Anlieger 
bzw. Anwohnerinnen und Anwohner dieser Plätze in das Vergabekonzept 
aufgenommen worden. 
 
Ein Ausnahmetatbestand bei den Schutzzeiten birgt die Gefahr in sich, dass auch 
hier die rechtliche Schutzwirkung des Vergabekonzeptes nicht mehr gegeben wäre. 
Das Konzept würde dann einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung aller 
Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr standhalten. 
 
d.) Eine Übersicht der Belegung der zentralen Innenstadtplätze 2014 – 2018 ist als 
Anlage 1 beigefügt (Stand: 04.07.2018). 
Neben den Referenzzahlen der Veranstaltungen 2013 sind hier auch die 
Auslastungszahlen der platzspezifischen Kontingente, die entsprechenden Tage der 
Belegung und die veranstaltungsfreien Tage für jeden einzelnen Platz  pro Jahr 
ersichtlich. 
 
Ebenfalls als Anlage (2.1 – 2.5) ist eine Auflistung der in den Jahren 2014 – 2018 
stattgefundenen Veranstaltungen incl. der kurzzeitigen Nutzungen auf den zentralen 
Innenstadtplätzen beigefügt (Stand: 04.07.2018). 
 
Neben den auf den zentralen Innenstadtplätzen durchgeführten Veranstaltungen 
mussten in den Jahren 2014 – 2018 aus unterschiedlichen Gründen insgesamt 11 
Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen (aufgeschlüsselt nach Jahren: 2014:

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
9 
3 Anträge, 2015: 4 Anträge, 2016: 3 Anträge 2017: 1 Anträge, 2018: bisher keine 
Ablehnung) abgelehnt werden. Im Zeitraum 2011 bis 2013 waren es 41 
Ablehnungen. 
 
Hier ist besonders hervorzuheben, dass einige qualitativ hochwertige 
Veranstaltungen aus diversen Gründen nicht stattfinden konnten, weil die im 
Vergabekonzept aufgestellten Parameter nicht eingehalten werden konnten. Hier 
sind insbesondere  
 
- die Nichteinhaltung der veranstaltungsfreien Schutzzeit zwischen 2 
Veranstaltungen 
- die Tatsache, dass Zeltveranstaltungen grds. nicht zugelassen werden und 
- in einigen Fällen die bereits erschöpfte platzspezifische Kontingentierung  
 
zu erwähnen. 
 
In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Veranstaltungen auf den 
zentralen Innenstadtplätzen angefragt. Im Rahmen dieser nicht statistisch erfassten 
Beratungsgespräche, wurden den Veranstaltern die geltenden 
Zulassungsvoraussetzungen (Qualitätsziele und platzspezifische Auflagen) 
bekanntgegeben. Sie wurden darüber hinaus gebeten, einen entscheidungsfähigen 
Antrag einzureichen. Auf eine Vielzahl dieser Voranfragen folgte dann jedoch kein 
Antrag. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt. 
Einige Veranstaltungen konnten jedoch durch die Vermittlung an die Betreiber 
privater Flächen dort realisiert werden. Insbesondere der Rheinauhafen und der 
Mediapark erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Veranstaltern. 
 
e.) Die Planungen für das Jahr 2018 sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der 
platzspezifischen Kontingentierung ist im laufenden Jahr 2018 nur noch auf dem 
Roncalliplatz die Durchführung von 2 Veranstaltungen möglich (Stand: 04.07.2018): 
 
Die Erfahrungen der Kulturverwaltung, des Wirtschaftsdezernates und der 
Stabsstelle Events haben in der Vergangenheit gezeigt, dass höherwertige Events 
längerfristige, oft sogar 1-2 Jahre andauernde Planungen erfordern. Um diesem

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
10 
Umstand in der Praxis Rechnung tragen zu können, wurde das Vergabekonzept  
dahingehend geöffnet, dass in Ausnahmefällen (bei außergewöhnlichen 
Veranstaltungen, die terminlich fixiert und hinreichend belastbar dargestellt wurden) 
ein frühzeitiges Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, wenn diese 
Veranstaltungen als entsprechend bedeutend qualifiziert werden. Durch dieses 
abgestimmte Vorgehen soll ausgeschlossen werden, dass das Verhältnis zwischen 
Regel und Ausnahme umgekehrt wird. 
Als Beispiel ist hier die Festivalreihe „Legenden“ zu nennen. Diese Veranstaltung, die 
im Juli/August 2018 auf dem Roncalliplatz stattfinden soll, erforderte umfangreiche 
langfristige Planungen, sodass hierzu bereits am 12.11.2017 in der Sitzung des 
Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales 
im Vorgriff auf die Veranstaltungen für das Jahr 2018 beschlossen wurde, den 
Roncalliplatz für die Durchführung dieser Festivalreihe zur Verfügung zu stellen. 
 
 
6. Vergleich der veranstaltungsfreien Zeiten 2014 – 2018 
 
Die in der Anlage 1 beigefügte Übersicht der Belegung von zentralen 
Innenstadtplätzen spiegelt den direkten Vergleich der Jahre 2014 - 2018 (unter 
Beachtung der Referenzzahlen 2013) wieder.  
Die Zahlen aus dem Jahr 2018 gelten unter Vorbehalt, da die Jahresplanung aktuell 
noch nicht abgeschlossen ist und auch noch vereinzelte Veranstaltungstermine zu 
vergeben sind.  
 
Anhand der Zahlen ist erkennbar, dass es zu keinen neuen Mehrbelastungen der 
Anwohnerinnen und Anwohner durch das aktuelle Vergabekonzept gekommen ist. 
 
 
7. Kurzzeitige Nutzung 
 
Bewährt hat sich in den vergangenen Jahren auch die Möglichkeit der kurzzeitigen 
Nutzung (max. vier Stunden) auf den zentralen Innenstadtplätzen. Diese Möglichkeit 
wird gerne für kleinere Veranstaltungen in Anspruch genommen, vorrangig mit einem 
sozialorientierten Hintergrund (z. B. Infoveranstaltungen verschiedener medizinischer

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
11 
sozialer Institutionen und der Polizei mit den Schwerpunkten Verkehr, Einbruch- und 
Diebstahl). 
 
Weiterhin wird dadurch ermöglicht, dass trotz der erschöpften Kontingente noch 
zahlreiche attraktive Kurz-Veranstaltungen durchgeführt werden.  
 
 
8. Erfahrungen zu einzelnen Plätzen 
 
Über die allgemeinen Ausführungen hinaus werden nachstehend weitere 
platzspezifische Erfahrungen dargestellt.  
 
8.1 Roncalliplatz  
 
Der Platz ist zusammen mit der Domplatte vor allem im Sommer geprägt durch 
Darbietungen der Aktionskünstler, Straßenmusiker, Bettler und Rikschas, die die 
exponierte Lage am Fuße des Domes für ihre Zwecke nutzen. 
 
Neben Veranstaltungen mit kirchlicher Beziehung wurden nur Veranstaltungen mit 
herausgehobener Bedeutung für Köln zugelassen.  
 
Genehmigungen werden in enger Abstimmung (im Rahmen der jeweiligen 
Anhörverfahren) mit der Hohen Domkirche und anderen direkten Anliegern erteilt. 
Dieses Verfahren hat sich bewährt und zu einem guten Miteinander geführt.  
 
Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Roncalliplatz lediglich im Jahr 
2017 das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen ausgeschöpft. In den Vorjahren 
waren nach Abschluss der Veranstaltungsplanungen jeweils noch Restkontingente 
verfügbar. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren 
nicht auffällig verändert.  
 
Die für eine Opernaufführung festgelegte Erhöhung des bisherigen Kontingents um 1 
Veranstaltung wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen.

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
12 
Aussicht 2018: 
Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Roncalliplatz in 2018 
voraussichtlich 2 Veranstaltungen stattfinden. Aufgrund der individuellen Dauer der 
einzelnen Veranstaltungen werden diese als 4 Veranstaltungen gezählt. Der Platz ist 
somit - inkl. der sonstigen kurzzeitigen und liturgischen Nutzungen - an 60 Tagen 
(incl. Auf- und Abbau) belegt und an 305 Tagen veranstaltungsfrei. Die im 
Nutzungskonzept festgelegte Höchstzahl von Veranstaltungen ist damit noch nicht 
erreicht. 
 
8.2 Alter Markt 
 
Die von der Verwaltung für das Jahr 2017 geplante und beabsichtigte Erhöhung der 
Kontingentierung der Veranstaltungen auf dem Alter Markt von 6 Veranstaltungen 
auf 8 Veranstaltungen wurde aufgrund eines negativen Votums der Anwohnerinnen 
und Anwohner, die sich gegen die geplante Erhöhung aussprachen, nicht umgesetzt.  
 
Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Alter Markt in den vergangenen 
Jahren das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen ausgeschöpft. Die Anzahl der 
veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren nicht auffällig verändert.  
 
Aussicht 2018: 
Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Alter Markt in 2018 insgesamt 4 
Veranstaltungen stattfinden. Aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen 
Veranstaltungen werden diese als 6 Veranstaltungen gezählt. Der Platz ist somit - 
inkl. der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 74 Tagen (incl. Auf- und Abbau) 
belegt und an 291 Tagen veranstaltungsfrei. Die im Nutzungskonzept festgelegte 
Höchstzahl von Veranstaltungen ist damit -wie in den vergangenen Jahren auch- 
ausgeschöpft. 
 
8.3 Heumarkt 
 
Die Veranstaltung zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11. auf dem Heumarkt 
erfreut sich eines stets wachsenden Publikumszuspruches. Als negative 
Begleiterscheinung musste in der Vergangenheit der unkontrollierte Alkoholkonsum

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
13 
und das damit verbundene starke Auftreten von Alkoholisierten verzeichnet werden. 
Das vom Rat der Stadt Köln im Jahre 2010 erlassene Glasverbot hat zu einer 
deutlichen Entschärfung der Verletzungsgefahr geführt. Das Glasverbot haben 
sowohl die Anliegerinnen und Anliegern als auch die Feiernden durchweg positiv 
bewertet und es mittlerweile fester und akzeptierter Bestandteil der Feierlichkeiten 
zum Karneval und zum 11.11. 
Die aufgrund des Glasverbotes eingeführte Ausgabe von Kunststoffbechern hat 
jedoch zu einer weiteren – wenn auch ungefährlichen – Vermüllung der Plätze 
geführt. 
Der 11.11.2017 hat aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Samstag 
handelte, eine sehr hohe Zahl an Feiernden auch auf den Heumarkt und Alter Markt 
gelockt. Aufgrund der Auslastung der Plätze, mussten diese sehr früh im Laufe des 
Vormittags für den weiteren Zugang von Feiernden gesperrt werden. Diese hatte zur 
Folge, dass eine hohe Zahl an Feiernden sich im Umfeld aufgehalten hat. 
Die negativen Begleiterscheinungen wie Wildpinkeln und Vermüllung sind 
hinreichend in der medialen Berichterstattung und zahlreichen Beschwerden aus der 
Anwohnerschaft dokumentiert. 
Als Reaktion auf die stadtweiten Probleme, die am 11.11.2017 zu Tage getreten 
sind, hat die Verwaltung in Person der Oberbürgermeisterin einen Runden Tisch mit 
Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft eingeladen.  
Der Runde Tisch hat die Meinung vertreten, dass dort, wo genehmigte 
Veranstaltungen stattfinden, die Problemlage nur begrenzt auftreten, da 
entsprechende Toilettenkapazitäten bereitgestellt werden und zeitnahe Reinigungen 
beauftragt werden. 
Daraufhin hat es einen Diskurs mit den in der Altstadt ansässigen Gastronomen, die 
zum Karneval Versorgungsstände im Freien betreiben, der DEHOGA sowie der IG 
Altstadt gegeben. Im Ergebnis konnte insbesondere eine Reduzierung des Angebots, 
die Einführung eines Pfandsystems und ein Müllkonzept vereinbart werden. 
Für die künftigen Veranstaltungen zum Straßenkarneval und zum 11.11. laufen 
Gespräche mit den Veranstaltern darüber, wie auch diese weiter zur Verbesserung 
der Situation beitragen können, beispielweise durch Müllvermeidung. 
 
Die im Vergabekonzept für den Heumarkt aufgelisteten Regelveranstaltungen führen 
dazu, dass das festgeschriebene Kontingent an Veranstaltungen (9) bis auf 1

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
14 
Veranstaltung bereits erfüllt ist und nur noch 1 „freie“ Veranstaltung auf dem 
Heumarkt zugelassen werden kann.  
Die von der Verwaltung für das Jahr 2017 geplante und beabsichtigte Erhöhung der 
Kontingentierung der Veranstaltungen auf dem Heumarkt von 9 Veranstaltungen auf 
10 Veranstaltungen wurde aufgrund eines negativen Votums der Anwohnerinnen und 
Anwohner, die sich gegen die geplante Erhöhung aussprachen, nicht umgesetzt. 
 
Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Heumarkt in den vergangenen 
Jahren das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen ausgeschöpft. Die Anzahl der 
veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren nicht auffällig verändert.  
 
Aussicht 2018: 
Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Heumarkt in 2018 insgesamt 7 
Veranstaltungen stattfinden. Aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen 
Veranstaltungen werden diese als 9 Veranstaltungen gezählt. Der Platz ist somit - 
inkl. der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 113 Tagen (incl. Auf- und Abbau) 
belegt und an 252 Tagen veranstaltungsfrei. Die im Nutzungskonzept festgelegte 
Höchstzahl von Veranstaltungen ist ausgeschöpft. 
 
8.4 Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade 
 
Das Ansinnen mehrerer Veranstalter den Rheingarten zu nutzen, wurde von der 
Verwaltung  mit dem Verweis auf das Vergabekonzept konsequent negativ 
beschieden.  
 
8.5 Neumarkt 
 
Die Platzfläche des Neumarktes ist in einem schlechten Zustand. Der Neumarkt ist 
aber der zentrale Platz der Innenstadt und Verkehrsknotenpunkt für den ÖPNV. Der 
Platz ist damit auch für kommerzielle Veranstaltungen die beliebteste Örtlichkeit. 
Wegen der damit verbundenen starken Frequentierung durch Passanten, aber auch 
wegen Veränderungen in der Medienlandschaft und Werbewirtschaft werden nach 
wie vor häufig Anträge auf Genehmigung von Veranstaltungen von professionellen 
Werbeveranstaltern gestellt.

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
15 
 
Nach den Regelungen sind, geprägt durch das sog. Minimierungsgebot, auf den 
zentralen Innenstadtplätzen, Großzeltveranstaltungen grundsätzlich nicht mehr 
zugelassen. 
Als alleinige Ausnahmen sind jährlich jeweils eine Zeltveranstaltung auf dem 
Neumarkt und auf dem Rudolfplatz sowie zusätzlich höchstens alle 2 Jahre eine 
Zirkusveranstaltung auf dem Neumarkt vorgesehen. 
 
Der Neumarkt ist im Wesentlichen von Geschäftshäusern umgeben. Wegen der 
ohnehin hohen Verkehrsfrequentierung und der davon ausgehenden Belastungen 
des Umfeldes spielt allerdings der Lärm bei Veranstaltungen im Vergleich zur 
Altstadt eine untergeordnete Rolle. Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen 
hat es in der Vergangenheit auch nur wenige Lärmbeschwerden gegeben. 
 
Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Neumarkt in den vergangenen 
Jahren das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen nicht ausgeschöpft. In den 
Vorjahren waren nach Abschluss der Veranstaltungsplanungen ebenfalls noch 
Restkontingente verfügbar. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den 
letzten Jahren nicht auffällig verändert. Hierzu ist zu bemerken, dass die relativ 
geringen Anzahl an veranstaltungsfreien Tagen (120) im Jahr 2014 darauf 
zurückzuführen ist, dass einerseits der Kartenvorverkaufsbus des Festkomitees 
Kölner Karneval aufgrund der in diesem Jahr späten Karnevalssession mit insg. 58 
Tagen länger als in der andern Jahren auf dem Neumarkt abgestellt war und 
außerdem das in diesem Jahr stattgefundene Gastspiel  des Circus Roncalli mit insg. 
74 Tagen beantragt und genehmigt wurde.  
 
Aussicht 2018: 
Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Neumarkt in 2018 voraussichtlich 
12 Veranstaltungen (aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen Veranstaltungen 
werden diese als 15 Veranstaltungen gezählt) stattfinden. Der Platz ist somit - inkl. 
der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 210 Tagen (incl. Auf- und Abbau) belegt 
und an 155 Tagen veranstaltungsfrei. Die im gültigen Nutzungskonzept festgelegte 
Höchstzahl von Veranstaltungen ist ausgeschöpft.

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
16 
8.6 Rudolfplatz 
 
Die Gestaltung des Rudolfplatzes mit Baumbestand schränkt die 
Nutzungsmöglichkeiten ein. Die Platzfläche ist zudem durch die Hahnentorburg in 
zwei Hälften geteilt. 
 
Dementsprechend wird der Rudolfplatz überwiegend als Ersatzstandort genutzt, 
wenn die übrigen zentralen Innenstadtplätze nicht zur Verfügung stehen.  
 
Nach den Regelungen sind, geprägt durch das sog. Minimierungsgebot, auf den 
zentralen Innenstadtplätzen, Großzeltveranstaltungen grundsätzlich nicht mehr 
zugelassen. Die Ausnahme (jährlich eine Großzeltveranstaltung) wurde bereits bei 
den Erfahrungen zum Neumarkt angesprochen. 
 
Insbesondere der Weihnachtsmarkt (auf der Westseite), als auch der Öko-Markt und 
der meet & eat Markt (auf der Ostseite) haben sich dort etabliert und prägen positiv 
das Umfeld des Rudolfplatzes. 
 
Lärmbeschwerden durch Anwohnerinnen und Anwohner treten nur vereinzelt auf.   
 
Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Rudolfplatz lediglich im Jahr 2016 
das festgeschriebene Veranstaltungskontingent ausgeschöpft. Ansonsten waren in 
den Vorjahren nach Abschluss der Veranstaltungsplanungen jeweils noch 
Restkontingente verfügbar. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den 
letzten Jahren nicht auffällig verändert.  
 
Aussicht 2018: 
Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Rudolfplatz in 2018 
voraussichtlich 8 Veranstaltungen (aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen 
Veranstaltungen werden diese als 10 Veranstaltungen gezählt) stattfinden. Der Platz 
ist somit - inkl. der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 87 Tagen (incl. Auf- und 
Abbau) belegt und an 278 Tagen veranstaltungsfrei. Die im derzeit gültigen 
Nutzungskonzept festgelegte Höchstzahl von Veranstaltungen ist ausgeschöpft.

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
17 
9. Beteiligungsverfahren Anliegerinnen und Anlieger 
 
Die Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger auf dem Roncalliplatz ist intensiv und 
hat eine Akzeptanz der Nutzungen bewirkt.  
 
Im Bereich Alter Markt und Heumarkt entsprachen die Veranstaltungen den seit 
längerem stattfindenden Regelbeispielen im Konzept. Es gab daher keine separaten 
Anhörungen. Allerdings stehen die Vertreterinnen und Vertreter der städtischen 
Ämter in regelmäßigen Kontakt mit der IG Altstadt, den Bürgerinitiativen Alter 
Markt/Heumarkt/Rheingarten, den Gaststättenvertreterinnen und -vertretern etc., so 
dass auch hier ein regelmäßiger Gedankenaustausch zur Verbesserung der 
Veranstaltungen durchgeführt wurde und wird. 
 
 
10. Beweissicherungsverfahren 
 
Die Begehung der Flächen vor und nach den Veranstaltungen ermöglichte die 
Zuordnung von Schäden zu dem jeweiligen Verursacher. Dies und die Hinterlegung 
einer Kaution erleichtert im Schadensfalle dessen Regulierung. 
Größere Schäden sind allerdings nicht eingetreten. 
 
 
11. Ausblick auf die Jahre 2019 bis 2023 
 
Unter Zugrundelegung einer 5-jährigen Gültigkeitsdauer wird das neu zu 
beschließende Vergabekonzept nunmehr einen Geltungszeitraum vom 01.01.2019 
bis zum 31.12.2023 erhalten.  
In diesem Zusammenhang ist noch zu beachten, dass die künftigen Arbeiten an den 
Gebäuden Dom-Hotel, Kurienhaus und Römisch Germanisches Museum und im 
Zusammenhang mit dem angedachten Umbau der Ost-West-Stadtbahn zu 
Einschränkungen der Nutzbarkeit der betroffenen Plätze führen wird. Die Möglichkeit 
der Bespielung wird dann jährlich individuell betrachtet werden müssen.

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
18 
Gleiches gilt für die anstehenden Bauarbeiten auf dem Alter Markt hinsichtlich des 
Bauvorhabens „Rotes Haus“ und die neue Eingangssituation zum Rathaus. Hier sind 
die Bauarbeiten, die u. U. auch zu Einschränkungen des Veranstaltungsbereiches 
auf dem Alter Markt führen können, entspr. zu beachten und im Vorfeld mit den 
jeweiligen Veranstaltern abzustimmen. 
Ebenso sind die geplanten Bauarbeiten der Hahnentorburg auf dem Rudolfplatz zu 
beachten, die ggfs. auch zu einer Einschränkung des Veranstaltungsbereiches 
führen können. Die Ausmaße dieser eintretenden Einschränkungen sind zum 
jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, werden aber im Vorfeld potentieller 
Veranstaltungen individuell mit den jeweiligen Veranstaltern abgestimmt. 
 
11.1 Heumarkt 
 
Wie bekannt wurde, besteht von Seiten des europäischen Handballverbandes EHF 
(seit 2010 Ausrichter des Handball-Champions-League-Finals - Final 4 in Köln) das 
Anliegen, zukünftig die entsprechenden Opening-Veranstaltungen zum Champions 
League-Final auf dem Heumarkt durchzuführen.  
 
Die Umsetzung dieses Vorhabens gestaltet sich allerdings bei der Beibehaltung der 
bisherigen Kontingentierungen recht problematisch, da das im Vergabekonzept 
zugelassene Veranstaltungskontingent (9 Veranstaltungen) durch die im 
Vergabekonzept aufgeführten Regelveranstaltungen nahezu ausgeschöpft ist. Die 
einzige „freie“ Veranstaltung auf dem Heumarkt wurde bisher durch das jährlich 
stattfindende Altstadtfest in Anspruch genommen. 
 
Um dennoch dem Anliegen, zukünftig bei besonderen Weltereignissen im Sport (z. 
B. bei Welt- und Europameisterschaften, Olympiaden oder Champions-League 
Finals in Köln) die entsprechenden Opening-Begleitveranstaltungen durchführen zu 
können, Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, eine Erhöhung der bisherigen 
Kontingente auf dem Heumarkt um 2 Veranstaltungen ausdrücklich nur für die 
Begleitveranstaltung eines der vorgenannten besonderen sportlichen 
Weltereignisses festzulegen. Da das Handball-Champions-League-Finale jährlich in

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
19 
Köln stattfindet, kann es durch weitere Veranstaltungen zu 2 Veranstaltungen in 
einem Jahr kommen. 
 
Dies würde die außergewöhnlichen Sport-Events, die in einem Stadion oder einer 
Halle stattfinden, näher an die Kölner Stadtbevölkerung herantragen und das Image 
von Köln als Sportstadt steigern.  
 
Die beabsichtigte Anpassung wurde den Vertretern der Anwohnerschaft mit der Bitte 
um Zustimmung zugeleitet. Die Anpassung wurde mit dem als Anlage 3 zur 
Beschlussvorlage beigefügten Schreiben von dort abgelehnt. 
 
Aus den vorgenannten Gründen und der Bedeutung dieser Sport-Events für die Stadt 
Köln schlägt die Verwaltung jedoch eine entsprechende Anpassung des 
Nutzungskonzeptes vor. 
 
Im Rahmen der Novellierung des Vergabekonzeptes werden die hierfür notwendigen 
Ergänzungen der Regelungen der platzspezifischen Auflagen unter P. 5.3.1 und 
5.3.4 des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner 
Innenstadt vorgenommen. 
 
11.2 übrige Plätze 
 
Für die übrigen Plätze ergibt sich kein Anpassungsbedarf 
 
 
12. Resümee aus Sicht der Verwaltung 
 
Aus Sicht der Verwaltung besteht kein grundlegender Änderungsbedarf.  
 
Public Viewing und Fan-Feste sollten auch weiterhin eigenständig betrachtet werden. 
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zur 
Fußballweltmeisterschaft 2018 den Kommunen die Durchführung von derartigen 
Veranstaltungen in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht erleichtert. Diese 
Regelungen gelten jedoch nur für Bundesländer, die kein eigenes

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
20 
Landesimmissionsschutzgesetz haben. Daher gilt für NRW weiterhin die geforderte 
Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Vorbelastung in den jeweiligen 
Lärmquartieren aus dem Landesimmissionsrecht. Dies führt in der Innenstadt 
regelmäßig zum Ergebnis, dass Public Viewing dort nicht möglich ist. Unabhängig 
davon verfügt auch keiner der zentralen Innenstadtplätze - selbst bei Nutzung 
mehrerer Plätze gleichzeitig - über die notwendige Kapazität, die ein Public Viewing 
für das gewünschte Gemeinschaftserlebnis heutzutage benötigt. 
 
Die Qualitätsziele des Vergabekonzeptes sind allseits anerkannt und auch in die 
Ausschreibung der Weihnachtsmärkte eingegangen. Die nach den neuen Konzepten 
durchgeführten Weihnachtsmärkte auf zentralen Innenstadtplätzen haben ein 
positives Echo hervorgerufen.  
Einzelne Großzeltveranstaltungen konnten ohne weiteres und im Einvernehmen mit 
den Veranstaltern auf andere Plätze verlagert werden.  
 
Trotz vorgegebener Kontingentierung der Veranstaltungen auf den einzelnen 
Innenstadtplätzen bietet das Vergabekonzept in der Regel die notwendige Flexibilität.  
 
Dies gilt vor allem für kurzfristige Reaktionen auf dynamische Ereignisse wie nicht 
planbare, sportliche Erfolge (Meisterschaftsevents o.ä.). Einzelne kurzfristig geplante 
Veranstaltungen, die eine Veranstaltungsdauer von 4 St. nicht überschreiten, können 
im Rahmen von kurzzeitigen Nutzungen auf den einzelnen Plätzen zugelassen 
werden. Diese kurzzeitigen Nutzungen werden nicht als Veranstaltungen im Sinne 
des Vergabekonzeptes gewertet und sind grundsätzlich aufgrund der relativ geringen 
Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner auch innerhalb der im Vergabekonzept 
aufgeführten Ruhezeiten auf dem Roncalliplatz und dem Heumarkt möglich.  
 
Da für alle zentralen Plätze die gleichen grundlegenden Qualitätsziele gelten, sind 
viele Veranstaltungsformate auf verschiedenen Plätzen durchführbar. I.d.R. liegen 
die Ablehnungsgründe für qualitätsvolle Veranstaltungen in Terminüberschneidungen 
oder der Tatsache, dass Großzeltveranstaltungen nicht zugelassen sind.  
 
Die meisten vom Platzkonzept erfassten Veranstaltungen sind aber Open-Air-
Veranstaltungen, für die geschlossene Räume oder auch das Rhein-Energie-Stadion

Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 
21 
keine Alternativen darstellen. Hier ist das zunehmend mediterrane Lebensgefühl 
maßgebend, das sich sowohl in innerstädtischen Events auf der Straße als auch in 
anderer Form in der Nutzung von Grünflächen, Plätzen (bsp. Brüsseler Platz, 
Friesenstraße) etc. zeigt.  
 
Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Kontingente zahlenmäßig grundsätzlich mit 
Ausnahme der unter Punkt 11 dargestellten Anpassungen nicht erhöht werden 
müssen.   
 
Gespräche mit Anliegerinnen und Anliegern, die im Rahmen der Prüfung einer 
Genehmigung ebenfalls durchgeführt werden, haben sich für alle Seiten als sehr 
konstruktiv herausgestellt. So konnte eine größtmögliche Transparenz und 
Rücksichtnahme erreicht werden. 
 
Ebenfalls als sehr zweckdienlich haben sich das Beweissicherungsverfahren und die 
Kautionsgestellung erwiesen. Hierdurch können Schäden, sofern welche entstanden 
sind, unmittelbar einzelnen Veranstaltungen zugeordnet werden.  
 
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Durchführung von qualitätsvollen 
Veranstaltungen über das Vergabekonzept sowie die Einzelgenehmigungen gut 
steuerbar ist. 
 
Auch durch die durchweg positiven Erfahrungen bei der Umsetzung der bisherigen 
Vergabekonzepte wird die Auffassung vertreten, dass das neu zu beschließende 
Vergabekonzept mit der Zielsetzung einer Laufzeit von 5 Jahren beraten werden 
sollte. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Übersicht über die Belegung von zentralen Innenstadtplätzen 2014 – 2018  
Anlagen 2.1 – 2.5: Veranstaltungslisten 2014 - 2018

Anlage 2.3 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2016

11949 Zeichen

04.02. - 08.02.2016 5 01.02. - 12.02.2016 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel-
>Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel
>Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner 
  montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
>Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger,
Leonhardsgasse 35, 50859 Köln
01.07. - 03.07.2016 3 28.06. - 06.07.2016 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
04.09.2016 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
08.09.2016 1 0 1 nein 0 Pressetermin Deutsche Post / 01/10 Herr Dörkes R. 26050 nein kurzzeitige 
DHL mit 01 Nutzung
11.11.2016 1 10.11. - 12.11.2016 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
21.11. - 23.12.2016 33 12.11. - 31.12.2016 17 50 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1a, 50678 Köln beispiel
gesamt:
44 32 76 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 290
Anlage 2.3: Liste Veranstaltungen 2016
2016
Veranstaltungen Antragsteller/VeranstalterAuf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
AVR-pflichtig 
Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
Veranstaltungsterm
in
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem Faktor 
bewertet 
Tage 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

bis 06.01.2016 6 bis 14.01.2016 8 14 Eislaufbahn 2015/2016* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel-
museum 1 a, 50678 Köln beispiel
23.04.2016 1 0 1 nein 0 Internationales Kinderfest Giresun in europa e.V., Herr Karaman nein kurzeitige
Auguststr. 44, 50733 Köln Nutzung
01.05.2016 1 30.04. - 02.05.2016 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel-
50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel
Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln
18.05. - 29.05.2016 12 17.05. - 30.05.2016 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung GbR, Herr Ohlig, nein Regel-
Brauweilerweg 125, 50933 Köln beispiel
16.06.2016
1 0 1 nein 0 Informationsveranstaltung Synagogengemeinde Köln, Herr nein kurzeitige
"Israel-Tag" Wieber, Ottostraße 85, 50823 Köln Nutzung
24.06.2016 1 0 1 nein 0 Altstadtlauf Spendenfinale ???? Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige
Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung
26.06.2016 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige
Jo Weber Nutzung
01.07. - 03.07.2016 3 28.06. - 06.07.2016 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel-
Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel
12.08. - 14.08.2016 3 10.08. - 15.08.2016 3 6 ja 1 ALTSTADTFEST IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11 ja AVR
50667 Köln 25.04.2015
03.09.2016 1 0 1 nein 0 MAC Ausfahrt Mitteldeutscher Automobilclub nein kurzzeitige 
Nutzung
04.09.2016 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert  01  FABE nein kurzzeitige 
Nutzung
17.09.2016 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klin- nein kurzzeitige 
genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung
18.09.2016 1 12.09. - 20.09.2016 8 9 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel-
und Familien, Frau Hedderich beispiel
11.11.2016 1 10.11. - 12.11.2016 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel-
e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel
50937 Köln
21.11. - 23.12.2016 33 12.11. - 31.12.2016 17 50 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel-
Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel
23.11. - x 09.11. - x x Eislaufbahn 2016/2017 museum 1a, 50678 Köln nein Regel-
beispiel
gesamt:
67 gesamt: 48 115 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 251
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
VeranstaltungenVeranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 )
2016
Erstellungsdatum: 04.07.2018

* Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt
Erstellungsdatum: 04.07.2018

04.01. - 05.02.2016 37 0 37 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein
Karnevals mbH, Maarweg 134-136,
50825 Köln
09.01. - 11.01.2016 3 05.01. - 14.01.2016 7 10 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel-
mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel
06.02.2016 1 05.02. - 06.02.2016 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel-
Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel
07.02. - 09.02.2016 3 06.02. - 11.02.2016 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR
Siegburger Str. 66, 50679 Köln 07.12.2015
14.04. - 22.05.2016 39 07.04. - 24.05.2016 9 48 ja 3 Zirkusaufführungen Roncalli Regenbogen Tournee GmbH, ja AVR
Neurather Weg 7, 51063 Köln 07.12.2015
18.06.2016 1 0 1 ja 1 Selbsthilfetag Der Paritätische NRW, Marsilstein 4-6, ja AVR
50676 Köln 07.12.2015
26.06.2016 1 0 1 nein 0 Aktionstag MUT Tour Sebastian Burger / Jacobs ADFC Köln nein kurzzeitige 
Mauritiussteinweg 11, 50676 Köln Nutzung
11.07.2016 1 0 1 nein 0 Presse-/Benefizaktion Saarländische Triathlon Union, Armbüster, nein kurzzeitige
Trierer Str. 225, 66663 Merzig Nutzung
21.07.2016 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentote Vision eV nein kurzzeitige
Nutzung
23.07. - 24.07.2016 2 22.07. - 25.07.2016 2 4 ja 1 HITS4KIDS Ronald Brockmeyer, HITS4KIDS Tour Ltd ja AVR
Girardethaus, Eingang 3, 45131 Essen 25.04.2016
19.08. - 21.08.2016 3 15.08. - 24.08.2016 7 10 ja 1 games com city festival Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 07.12.2015
03.09. - 04.09.2016 2 02.09. - 05.09.2016 2 4 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 25.04.2016
15.09.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung Sozialverband Deutschland NRW e.V. nein kurzzeitige
Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Nutzung
16.09.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung KVB KVB nein kurzzeitige
Nutzung
22.09.2016 1 0 1 nein 0 KVB Bewegungstage KVB nein kurzzeitige
Nutzung
02.10.2016 1 30.09.-04.10.2016 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe ja AVR
GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, 24.04.2016
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Antragsteller/Veranstalter
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
AVR-pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 )
2016
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt Veranstaltungen
Erstellungsdatum: 04.07.2018

50939 Köln
18.10.2016 1 0 1 nein 0 Info "Unfrei" zu mod. Sklaverei IJM International Justice Mission nein kurzzeitige
Luisenstr. 41, 10117 Berlin Nutzung
29.10.2016 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige
Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung
21.11. - 23.12.2016 33 09.11. - 31.12.2016 20 53 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel-
Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel
gesamt: 133 gesamt: 55 188 14 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 178
Erstellungsdatum: 04.07.2018

01. - 03.04.2016 3 31.03.- 04.04.2016 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 07.12.2015
21.04. - 16.05.2016 26 19.04. - 17.05.2016 3 29 ja 2 Blumen Mai Markt Fachverband Blumen und Zierpflanzen, nein Regel-
Herr Röllgen, Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel
20.05.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung CARE Care e.V. nein kurzzeitige 
Nutzung
21.05.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung BMEL/Pauly Project Management GmbH nein kurzzeitige
"Zu gut für die Tonne" Zietenhorst 11, 16818 Wustrau Nutzung
22.05.2016 1 0 1 nein 0 Stadtlauf Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige
Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung
11.06.2016 1 0 1 nein 0 Fahrradtour Spendenübergabe Lohnsteuerhilfe/Nord-Süd Programm, nein kurzzeitige
Bürgerreuther Str. 37, 95444 Bayreuth Nutzung
18.06.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung Fr. Marx, Kölner Str. 1, 51149 Köln nein kurzzeitige
Humanismus Nutzung
27.06. - 06.07.2016 10 0 10 ja 1 Infoausstellung Ärzte ohne Grenzen, Herr Jankhöfer, ja AVR
Am Köllnischen Park1, 10179 Berlin 07.12.2015
07.08.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung/Tourneeauftakt Linoluckynelli, Herr Christel, Unnauer nein kurzzeitige
Kinder- und Jugendzirkus Weg 96a, 50767 Köln Nutzung
19.08. - 21.08.2016 3 15.08. - 24.08.2016 7 10 ja 1 games com city festival Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR
burger Str. 19, 50674 Köln 07.12.2015
29.08.2016 1 0 1 nein 0 Auftakt  Aktionswoche PP Köln, Kriminalprävention/Opferschutz nein kurzzeitige
Taschendiebstahl Herr Barke, Walter-Pauly-Ring2-6, 51103 Nutzung
03.09.2016 1 0 1 nein 0 Aktionstag Lebensmittel Ministerium KULNV, Frao Pannenbecker, nein kurzzeitige
Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf Nutzung
16.09.-18.09.2016 3 15.09.-19.09.2016 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR
Höninger Weg 1, 50969 Köln 25.04.2016
24.09.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung 
Bundesteilhabegesetz Lebenshilfe Köln e.V., Frau Lantiat, nein kurzzeitige
Berliner Str. 140-158, 51063 Köln Nutzung
02.10.2016 1 30.09.-04.10.2016 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe nein Regel-
GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, beispiel
50939 Köln
21.11. - 23.12.2016 33 09.11. - 31.12.2016 20 53 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel-
380 b, 51145 Köln  beispiel
gesamt: 88 gesamt: 38 126 10 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 240
Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 )
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
2016
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
AVR genehmigt    
in Sitzung 
Tage 
gesamt 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
Veranstaltungen
Erstellungsdatum: 04.07.2018

Erstellungsdatum: 04.07.2018

21.01.2016 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver-
Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung
Düsseldorf
16.04.2016 1 0 1 nein 0 Info Stiftung Stadtgedächnis, Herr Sierau, nein kurzzeitige 
Große Budenggasse 10, 50667 Köln Nutzung
21.05.-22.05.2016 2 0 2 ja 1 Project Dreiklang Landrat Rhein Erft Kreis, Herr Grimm, ja AVR
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Berghein 24.04.2016
09.06.2016 1 0 1 nein 0 Info Kindernothilfe Kindernothilfe e.V., Fr. Busch, Düssel- nein kurzzeitige
dorfer Landstr. 180, 47249 Duisburg Nutzung
21.06.2016 1 0 0 nein 0 YOGA Tag Generalkonsulat der Republik Indien, nein kurzzeitige
Friedrich Ebert Anlage 25, 60325 Frankf Nutzung
09.07.2016 1 0 1 nein 0 KÖLN SOMMER Gürzenich  47 - Gürzenich Orchester / Frau Starken nein kurzzeitige
Orchester Symphnic Mob Nutzung
12.07.2016 1 0 1 nein 0 Pressetermin Fahrzeugübergabe Stiftung Stadtgedächnis, Herr Sierau, nein kurzzeitige 
Große Budenggasse 10, 50667 Köln Nutzung
03.09.2016 1 24.08. - 06.09.2016 13 14 ja 1 European Young Musicans WDR / Herr Jaeger, ja AVR
Appelhofplatz 1, 50600 Köln 25.04.2016
10.09.2016 1 0 1 nein 0 BASE Open Air Gottesdienst Solid Gold, H. Enns nein liturg. Ver-
anstaltung 
21.11. - 23.12.2016 33 09.11. - 31.12.2016 20 53 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel-
Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel
30, 51063 Köln
gesamt:
43 gesamt: 33 75 5 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 291
2016
Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 )
AVR genehmigt    
in Sitzung 
wird aufgrund der 
Nutzungsdauer mit 
folgendem  Faktor 
bewertet 
zählt als Veran- 
staltung im Sinne 
des Konzeptes 
Veranstaltungen
21.09. - 25.09.2016                                    DOMWALLFAHRT
Antragsteller/Veranstalter
AVR-pflichtig 
Veranstaltungsterm
in
Tage 
Auf- und 
Abbauzeiten
Tage 
Tage 
gesamt 
Erstellungsdatum: 04.07.2018

Beschlussvorlage Ausschuss

22341 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 0889/2018 
Freigabedatum 
13.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 und neues Vergabekonzept ab 01.01.2019 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales nimmt den 
Erfahrungsbericht der Verwaltung zu dem „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen 
Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 – 2018 (Anlage 1) zur Kenntnis.  
 
2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales beschließt 
die als Anlage 2 beigefügte weiterentwickelte Fassung des „Vergabekonzeptes für Veranstal-
tungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt“ für den Zeitraum 2019 – 2023.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales im 1. Halbjahr 2023 einen Erfahrungsbericht über das Vergabe-
konzept sowie einen Vorschlag für ein ggf. weiterentwickeltes Konzept ab 2024 vorzulegen. In 
diesem Zusammenhang sollen im Vorfeld die Anwohnerinnen und Anwohner, die Verbände, 
die Interessengemeinschaften sowie die Veranstalter angehört werden. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) be-
schloss am 16.07.2013 das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der 
Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 - 2018“ in der zurzeit gültigen Fassung. Gleichzeitig 
wurde die Verwaltung beauftragt, im 1. Halbjahr 2017 einen Erfahrungsbericht über die Arbeit 
mit diesem Konzept und etwaige Verbesserungsvorschläge für die Fortschreibung vorzulegen. 
 
2. Der verwaltungsintern abgestimmte Erfahrungsbericht (inkl. dazugehöriger Anlagen) ist als An-
lage 1 beigefügt. 
 
3. Die Verwaltung hat diese Erfahrungen den Anliegerinnen und Anliegern, den Verbänden und 
den Interessengemeinschaften vorgestellt. 
Die Umsetzung des aktuellen Vergabekonzeptes sowie die dargestellten Änderungswünsche 
für die modifizierte Fassung des Vergabekonzeptes 2019 -2023 wurden von den Anliegerinnen 
und Anliegern, den Verbänden und Interessengemeinschaften überwiegend positiv gesehen 
und befürwortet. 
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung des Veranstaltungskontingentes auf dem 
zentralen Innenstadtplatz Heumarkt um bis zu 2 weitere Opening-/ Begleitveranstaltungen 
(ausschließlich für in Köln stattfindende besondere sportliche Weltereignisse) und die ursprüng-
lich angestrebte Ergänzung der Regelung zur Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / 
Fischmarkt / Rheinuferpromenade wird jedoch von den Vertretern der Bürgergemeinschaft Alt-
stadt abgelehnt.  
Hinsichtlich der Begründung wird auf die Stellungnahme der Bürgergemeinschaft Altstadt, wel-
che als Anlage 3 zum Erfahrungsbericht beigefügt ist, verwiesen. 
 
Hierzu sieht die Verwaltung jedoch die Notwendigkeit zu den einzelnen Punkten wie folgt Stel-
lung zu nehmen: 
 
Einleitung des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
Die geplante Durchführung von entsprechenden Opening-Begleitveranstaltungen anlässlich 
besonderer Weltereignisse im Sport (z. B. bei Welt- und Europameisterschaften, Olympiaden 
oder Champions-League Finals in Köln) ist ein Anliegen der Stadt Köln und nicht „eines Teils 
der ortsansässigen Gastronomie“. Hierbei handelt es sich auch nicht um ein Public Viewing, 
sondern eine eintägige Veranstaltung, bei der das Ereignis als solches, welches i.d.R. in ei-
ner Halle oder einem Stadion stattfindet, im öffentlichen Raum präsentiert werden soll. Es 
handelt sich um für die Stadt Köln wichtige Ereignisse, die auch das Image der Stadt Köln 
als Sportstadt stärken sollen. Diese Opening-Begleitveranstaltungen sind mittlerweile Be-
standteil solcher Ereignisse und zum Teil zwingende Voraussetzung für die Vergabe dieser 
Sportereignisse an die Austragungsorte. Köln befindet sich hier in Konkurrenz zu vielen 
deutschen und europäischen Großstädten um die Austragung dieser Events, welche wiede-
rum auch ein nicht zu vernachlässigender Wirtschafts- und Imagefaktor für Köln ist. 
 
Die von der Verwaltung ursprünglich geplante Ergänzung zur Inanspruchnahme der Fläche 
Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade lag in direktem Zusammenhang mit den von 
der Bürgergemeinschaft Altstadt vorgebrachten Hinweisen auf die Belastungen der Anwoh-
nerschaft durch die Auswüchse der Veranstaltungen (speziell durch die Feierlichkeiten an-
lässlich der Sessionseröffnung zum 11.11.). 
Vorliegend sollte eine notwendige Entzerrung des Publikums, welches aufgrund der Auslas-
tung nicht mehr zu der Veranstaltung am 11.11. auf dem Heumarkt und Alter Markt hätte zu-
gelassen werden können, erreicht werden, sofern der 11.11. auf einen Freitag, Samstag o-
der Sonntag fällt. Mit der Ergänzung der Festsetzungen im Vergabekonzept hätte sich im 
Bedarfsfall die Option für eine kontrollierte Bespielung des vorgenannten Bereiches ergeben.

3 
Es sollte ausdrücklich nicht darum gehen, mehr Feiernde anzulocken, sondern die zu erwar-
tenden abgewiesenen Feiernden im Falle der Platzsperrungen von Alter Markt und Heumarkt 
bereits in den Vormittagsstunden gezielt dort hin zu lenken, damit diese die dann bereitzu-
stellende Infrastruktur in Form von Toiletten und Müllbehältnissen dort nutzen, um so unter 
anderem den Thematiken Wildpinkeln und Müllaufkommen entgegenzusteuern. 
Der Arbeitskreis „Altstadt“ zum Runden Tisch „Karneval“, in dem unter anderem auch Gast-
ronomen aus der Altstadt vertreten sind, hat diesen Vorschlag jedoch als nicht effektiv be-
wertet. Daraufhin hat die Verwaltung diese Idee wieder verworfen und wird gemeinsam mit 
dem Arbeitskreis „Altstadt“ nach alternativen Lösungen suchen. 
 
Dies macht auch deutlich, dass es sich auch hier um ein ureigenes Interesse der Stadt Köln 
und nicht „eines Teils der ortsansässigen Gastronomie“ handelt. 
 
Punkt 1.b. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt  
 
Die Anzahl der Veranstaltungstage findet Berücksichtigung in dem Faktor, mit dem eine Ver-
anstaltung auf das Kontingent angerechnet wird. (siehe P. 4.4.2 des Vergabekonzeptes: 
Dauer der Veranstaltung bis zu 14 Tagen = Faktor 1; Dauer der Veranstaltung mehr als 14 
Tage = Faktor 2 und Dauer der Veranstaltung mehr als 44 Tage = Faktor 3). Ebenso sind in 
den Anlagen 2.1 – 2.5 zum Erfahrungsbericht die Platzbelegungen inkl. der kurzzeitigen Nut-
zungen dargestellt. So hat sich die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage (290) auf dem Alter 
Markt im Vergleich der Jahre 2007 und 2017 nicht verändert, während auf dem Heumarkt ei-
ne leichte Abnahme der veranstaltungsfreien Tage festzustellen war (2007 = 264 freie Tage; 
2017 = 250 feie Tage). 
Versammlungen fallen nicht unter dieses Nutzungskonzept, da sie in der Zuständigkeit des 
Polizeipräsidiums Köln liegen und somit von der Stadt Köln nicht beeinflusst werden können. 
Daher sind sie in der Aufstellung nicht erfasst. Gleichwohl stellen sie eine zusätzliche Belas-
tung der Anwohnerinnen und Anwohner dar.  
 
Punkt 1.c. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt  
 
Insbesondere die Schaffung einer optionalen Nutzung des Rheingartens zum 11.11. hätte 
der Entlastung der Situation an diesem Tag in den Bereichen Heumarkt und Alter Markt so-
wie dem direkten Umfeld dienen sollen. Die Bespielung eines Teils der Zülpicher Straße au-
ßerhalb des angestammten Feierbereiches zum Straßenkarneval 2018 hat die Aussage der 
Mitglieder des Runden Tisches, dass die Auswüchse bei genehmigten Veranstaltungen, ge-
ringer sind, bestätigt. Ebenso hat sie zu einer Entlastung des Kwartier Latäng beigetragen. 
 
Die Zahl der eingesetzten Polizisten, städtischen Mitarbeiter und Kräften von privaten Si-
cherheitsfirmen lag an Weiberfastnacht bei rd. 2.550 Kräften über den Tag in mehreren Sich-
ten verteilt. Alle Behörden meldeten rückgängige Einsatzzahlen. Dies war nicht nur des ge-
ringeren Publikumsaufkommens geschuldet, sondern auch einer konsequenten Ansprache 
im Vorfeld und der Umsetzung zum Karneval. Das reicht von dem klaren Signal, dass die 
Stadt Köln nur karnevalsorientiertes, friedliches und respektvolles Feiern wünscht und ak-
zeptiert, über die Aufstellung von mehr Toiletten bis hin zu einem konsequenten Einschreiten 
der Behörden. 
Die Aufstellung der Toiletten hat die Stadt Köln rd. 185.000 € und nicht knapp eine Million 
Euro gekostet. Gegenüber den Planungen aus der Bedarfsfeststellung (Session Nr. 
0094/2018/1) konnte der anvisierte Betrag von 226.100 € deutlich reduziert werden, da im 
Nachgang zu der Vorlage eine Einigung mit den Gastronomen der Altstadt erreicht werden 
konnte, wodurch weniger Stellplätze für Toilettenanlagen durch die Stadt Köln ersetzt wer-
den mussten. 
 
Punkt 1.d. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
Alle der Verwaltung bekannten und angezeigten Verdachtsfälle der Umwandlung von Wohn-
raum in gewerblich (als Ferienwohnung, Monteurwohnung, usw.) genutzte Räume werden 
nach den rechtlichen Vorgaben der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln

4 
(Wohnraumschutzsatzung) verfolgt und bearbeitet.  
Das Ziel, zweckentfremdete Wohnungen wieder Wohnzwecken zuzuführen, kann seitens der 
Verwaltung jedoch nicht in sämtlichen Fällen umgesetzt werden. Falls die Umwandlung z.B. 
vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung erfolgte, sind Sanktionen der Verwaltung nicht 
möglich.  
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung auch unumstritten 
bewiesen sein, um sie im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit Bußgeldern zu 
ahnden.  
 
Punkt 1.e. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
Diesbezüglich hat die Verwaltung im Jahr 2017 Kontrollen durchgeführt.  
Im Ergebnis konnten vereinzelt geringfügige Überschreitungen der Flächen festgestellt wer-
den, allerdings fanden auch Kontrollen statt, zu denen keine Beanstandungen gegeben wa-
ren. 
Auch die Einhaltung der Außengastronomiezeiten wurde mit ähnlichem Ergebnis überprüft 
(einzelne Verstöße, aber auch Kontrollen ohne Beanstandungen). 
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren 
eingeleitet. Ansonsten wird je nach Art und Umfang des Verstoßes eine Ermahnung oder 
Verwarnung erteilt. 
 
Punkt 1.f. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
Dass die hier genannten Maßnahmen zu Beeinträchtigungen auch für die Anwohnerinnen 
und Anwohner der Altstadt führen bzw. führen werden, ist unbestritten. Die Verwaltung ist 
hier insbesondere durch eine frühzeitige Kommunikation und abgestimmte Planung bestrebt, 
die Einschränkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.  
 
Maximal zwei weitere Veranstaltungstage, welche die Baumaßnahmen nicht tangieren und 
zu keinen weiteren verkehrlichen Beeinträchtigungen führen, scheinen jedoch vor dem Hin-
tergrund der Bedeutung dieser Veranstaltungen für die Verwaltung vertretbar. 
 
Punkt 1.g. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
Die Verwaltung weist den Vorwurf einer „Ablenkung von den Grundproblemen“ entschieden 
von sich. Die Sanierung von Sportstätten und Turnhallen steht in keinerlei Beziehung zu den 
Opening-Begleitveranstaltungen. Weder werden hierfür Sanierungsmittel noch Personalres-
sourcen zweckentfremdet. Somit haben die Begleitveranstaltungen keinerlei Auswirkungen 
auf die Sanierungsarbeiten. 
 
Hinsichtlich der Bedeutung der Opening-Begleitveranstaltungen wird auf die Ausführungen 
zur Einleitung des Schreibens der Bürgergemeinschaf Altstadt verwiesen. 
 
Punkt 2.a. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
In ihrem Vorschlag hatte die Verwaltung von einer kontrollierten Bespielung gesprochen. Ei-
ne Bühne ist dabei nie erwähnt worden. Eine kontrollierte Bespielung sollte durch eine ge-
steuerte Beschallung (keine Live-Auftritte) des nördlichen Bereichs des Rheingartens und die 
Aufstellung einer Videoleinwand, auf der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (z.B. der 
Respekt-Kampagne) hätten eingespielt werden können, erfolgen. 
Die Verwaltung hätte dies gegenüber dem der Bürgergemeinschaft Altstadt vorgelegten 
Entwurf nochmals im Konzept präzisiert. 
Auch handelte es sich hierbei um einen Vorschlag der Verwaltung der ausschließlich Sicher-
heitsaspekten geschuldet ist und nicht um eine „Sondervereinbarung mit Gastronomen“.  
Die voraussichtlich zum 11.11.2018 beantragten und genehmigungsfähigen Versorgungs-
stände im Rheingarten (analog Straßenkarneval 2018) wären ausreichend für die Versor-
gung der Feiernden gewesen und damit keine zusätzlichen Stände notwendig. 
Die Verwaltung wird unabhängig davon zusätzliche Toiletten und Müllbehälter im Rheingar-

5 
ten aufstellen. 
 
Eine Einbeziehung der Anwohnerschaft hat durch die Bitte um Stellungnahme zu diesem 
Vorschlag und deren Abdruck in der Anlage 3 stattgefunden. 
 
Zu den Kölner Lichtern hat es lediglich den Versuch gegeben, das Publikum im Rheingarten 
mittels eines Musikprogramms auf einer Leinwand am Fischmarkt in der Abreisephase zu 
entzerren, in dem ein Teil des Publikums zum Verweilen animiert wurde. Auch dies diente 
dem Sicherheitsaspekt und war ein Vorschlag der Verwaltung und nicht des Veranstalters. 
 
Eine zusätzliche Auslastung und Nutzung des Landschaftsdenkmals Rheingarten an diesem 
Tag wäre mit Sicherheit gegeben gewesen. Jedoch wären die Folgen insbesondere unter 
Berücksichtigung der schon derzeit sattfindenden ungesteuerten Nutzung des Rheingartens 
zum Karneval und am 11.11. sowie dem Gewinn an Sicherheit und Ordnung aus Sicht der 
Verwaltung hinnehmbar gewesen. Wie bereits oben erwähnt wird die Verwaltung gemeinsam 
mit der Arbeitsgruppe „Altstadt“ Alternativen eruieren. 
 
Punkt 2.b. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
Die hier zitierte Vereinbarung zwischen der DEHOGA, welche die meisten Gastwirte in der 
Altstadt vertreten hat, und der Stadt Köln wurde u.a. auch durch eine Pressemitteilung der 
Stadt Köln vom 25.01.2018 veröffentlich und transparent dargestellt. Hierin enthalten war 
auch die Möglichkeit, an den Ständen eine Hintergrundbeschallung für den Nahbereich zu 
betreiben. Eine Beschallung aus den Gastronomien selbst war nicht erlaubt. Entsprechend 
festgestellte Verstöße gegen diese Regelung wurden konsequent geahndet und haben zum 
Teil zu weitergehenden Verfahren geführt. 
 
Im Vergleich zu den Vorjahren wurden in der Altstadt weniger Stände aufgebaut, neben dem 
Verzicht auf 4 Stände aus der Vereinbarung mit der DEHOGA hinaus haben einige Gastwirte 
keinen Antrag gestellt. 
 
Gegenüber dem Straßenkarneval 2017 und dem 11.11.2017 gab es keinen erhöhten Poli-
zeieinsatz. Das Hauptproblem stellten temporär – wie in den Jahren zuvor – alkoholisierte 
Jugendliche dar.  
 
Zu den auf einigen Bildern dargestellten Verstößen (Baumbeschädigungen, Vermüllung im 
Umfeld, Betrieb von nicht genehmigten Feuerstellen) prüft die Verwaltung die Einleitung ei-
nes Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Hierzu bedarf es u.a. einer klareren Zuordnung der Ver-
stöße zu einem Erlaubnisnehmer. 
 
Gleiches gilt für etwaige Verstöße durch eine im Schreiben der Bürgergemeinschaft benann-
te Open-Air Diskothek. Das Objekt verfügt nicht über eine konzessionierte Außengastrono-
mie auf dem Flachdach zum Ostermannplatz hin. Der letztmaligen Aufforderung zur Einstel-
lung der nicht konzessionierten Außengastronomie aus dem Jahr 2008 wurde Folge geleis-
tet. Die Auswertung der eingegangenen Beschwerden seit dem 01.01.2017 haben keine Er-
kenntnisse zu der Zweckentfremdung des Flachdaches gebracht. 
 
Punkt 2.c. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
In den besagten Gastronomiebetrieben finden – wie auch in allen Gastronomietrieben - un-
regelmäßige und anlassbezogene ordnungsbehördliche Kontrollen statt. Festgestellte Ver-
stöße werden entsprechend geahndet. 
 
Punkt 2.d. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt 
 
Das Kriterium des „Einfanges der Orientierungslosen“ durch Ausdehnung von Bühnenpro-
grammen ist ein Konsens einer Arbeitsgruppe des Runden Tisches, in der neben der Verwal-
tung und dem Festkomitee auch bspw. Vertreter der Polizei teilgenommen haben. In dieser

6 
Arbeitsgruppe wurde übereinstimmend festgestellt, dass von dem Publikum, welches an or-
ganisierten Veranstaltungen teilnehmen kann, weniger Problemlagen ausgehen. 
Dass diese Ansicht zutreffend ist, hat die Bühne an der Uni-Mensa bewiesen.  
Hierbei wäre es auch unerheblich gewesen, dass es sich bei der beabsichtigen Bespielung 
durch die Verwaltung nicht um ein Bühnenprogramm gehandelt hätte.  
 
Entgegen der Auffassung der Bürgergemeinschaft, kann die Situation an der Uni-Mensa mit 
der in der Altstadt verglichen werden. Zum einen gibt es im unmittelbaren Umfeld beider Be-
reiche betroffene Wohnbebauungen. Die Vergleichbarkeit der Auswirkungen durch die Laut-
stärke ist insofern vergleichbar, als auf der Zülpicher Straße eine Bühne stand, die das Pub-
likum bis zum Zülpicher Wall bespielen können sollte. Dies erforderte einerseits eine ent-
sprechende Lautstärke und andererseits eine sehr eingeschränkte Möglichkeit der Schal-
lausrichtung. 
Im Rheingarten hätten beide Faktoren durch die flexible Anordnung und Ausrichtung der 
Lautsprecher minimiert werden und somit die geringere Distanz zur Wohnbebauung ausge-
glichen werden können. 
 
Da im nördlichen Bereich des Rheingartens ausreichend ebene Fläche vorhanden ist und 
diese abseits des größten Teils der Wohnbebauung liegt, hätten sich keine Sicherheitsrisiken 
für die Anwohner erhöht. 
 
Auch weist die Verwaltung den Vorwurf, dass ein ökonomisches Interesse der Beweggrund 
gewesen sei, entschieden von sich. Die vorgenannten Ausführungen machen deutlich, dass 
es hier um die Steigerung der Sicherheit und Ordnung in der gesamten Altstadt gegangen 
wäre, die auch von der Bürgergemeinschaft angemahnt wird. 
 
Darüber hinaus hat die Stadt Köln gemeinsam mit den Vertretern des Runden Tisches klar 
und deutlich nach dem 11.11.2017 und vor dem Straßenkarneval öffentlich kommuniziert, 
dass sie einen Image- aber vor allem auch einen gesellschaftlichen Wandel fordert und för-
dert. 
 
Die geforderten Fluchtwegmarkierungen und Leitsysteme gibt es bereits auch beim 11.11. 
Diese beschränken sich bisher jedoch auf das Veranstaltungsgelände auf dem Heumarkt 
und Alter Markt. Sind diese beiden Flächen voll, was an den in Rede stehenden Wochenta-
gen bereits am frühen Vormittag regelmäßig der Fall ist, müssen die Feiernden an allen Ein-
gängen abgewiesen werden. Die Folge sind orientierungslos umherziehende Feiernde, die 
sich in immer größer werdenden Kreisen um das Veranstaltungsgelände bewegen, auf der 
Suche nach Möglichkeit mit Gleichgesinnten zu feiern. Das Ergebnis hiervon hat der 
11.11.2017 deutlich gezeigt, wo die Feiernden in Gruppen bis hin zur Nord-Süd-Fahrt um die 
Altstadt herumgezogen sind und ein Bild geprägt von Müll und Verschmutzung hinterlassen 
haben.  
Dieses Verhalten wird der Arbeitskreis „Altstadt“ bei seiner Suche nach Alternativen berück-
sichtigen. 
 
4. Aufgrund der Erfahrungen der Verwaltung und den Ergebnissen der Erörterungen ergeben sich 
neben einigen redaktionellen Änderungen die nachstehend aufgeführten Modifikationen (Ände-
rungen unterstrichen, fett und kursiv) des Vergabekonzeptes: 
 
4.1. Grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbestimmungen 
 
10. Spiegelstrich - Ergänzung der Anforderungen an das Sicherheitskonzept: 
 
e) der Ordnereinsatz geregelt wird und 
f) die nötigen Sanitätsdienste geregelt sind, 
 
 
11. Spiegelstrich - Ergänzung der Anforderungen an das Sicherheitskonzept:

7 
Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung ist es wünschenswert, wenn  
a) der jeweilige Veranstalter – sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – 
Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbindung an das Radverkehrsnetz ein-
richtet und 
b) bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen mit einer Besucheranzahl von mehr 
als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Eintrittskarte die Nutzung 
des ÖPNV abgedeckt ist (sog. Kombiticket). 
 
 
5.2.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: 
 
alt: 
In den Jahren 2014 bis 2016 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zu-
gelassen. Ab dem Jahr 2017 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 8 Veranstaltungen zu-
gelassen. Diese Erhöhung steht unter den Vorbehalt eines Bestätigungsbeschlus-
ses des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales im 2. Quartal 2016 nach vorheriger Anhörung der An-
wohnerinnen und Anwohner. 
 
neu: 
Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zugelassen 
 
 
5.3.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen: 
 
2. Spiegelstrich - Ergänzung 
 
• Veranstaltungen von besonders kommunaler Bedeutung der Stadt Köln, insbe-
sondere die Opening- Begleitveranstaltungen zu besonderen sportlichen Welter-
eignissen in Köln 
 
 
5.3.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: 
 
alt: 
In den Jahren 2014 bis 2016 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zu-
gelassen. Ab dem Jahr 2017 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 10 Veranstaltungen 
zugelassen. Diese Erhöhung steht unter den Vorbehalt eines Bestätigungsbe-
schlusses des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales im 2. Quartal 2016 nach vorheriger Anhörung der An-
wohnerinnen und Anwohner. 
 
 
neu: 
Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen. Für besondere 
sportliche Weltereignisse in Köln (z. B. bei Welt- oder Europameisterschaften, 
Olympiaden oder Champions-League Finals) werden bis zu 2 weitere Veranstaltun-
gen ausschließlich für die Begleitveranstaltung des vorgenannten sportlichen Welt-
ereignisses in Köln zugelassen. 
 
 
 
 
Das modifizierte Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innen-
stadt für den Zeitraum 2019 – 2023 ist als Anlage 2 beigefügt.

8 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 
Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 mit Anlagen (1, 2.1 – 2.5 und 3 zum Erfah-
rungsbericht)  
Anlage 2: modifizierte Fassung des Vergabekonzeptes 2019 - 2023

Beratungsverlauf (3)

06.09.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
17.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0889/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.08.2018
Erstellt
20.03.2018 11:38