0889/2018
Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 und neues Vergabekonzept ab 01.01.2019
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Anlage 2.1 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2014
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27.02. - 03.03.2014 5 24.02. - 07.03.2014 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel- >Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel >Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln >Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger, Leonhardsgasse 35, 50859 Köln 28.05.2014 1 0 1 nein 0 Raumfahrtmission Liveübertrag. 13/1 Frau Großenbrink, Herr Wieneke nein kurzzeitige Empfang im Rathaus Nutzung 04.07. - 06.07.2014 3 01.07. - 09.07.2014 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 07.09.2014 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 11.11.2014 1 10.11. - 12.11.2014 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1a, 50678 Köln beispiel gesamt: 41 35 76 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 289 Anlage 2.1: Liste Veranstaltungen 2014 2014 Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Veranstaltungsterm in wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt AVR-pflichtig Tage AVR genehmigt in Sitzung Erstellungsdatum: 04.07.2018 bis 05.01.2014 5 bis 11.01.2014 6 11 Eislaufbahn 2012/2013* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1 a, 50678 Köln beispiel 26.04.2014 1 0 1 nein 0 Internationales Kinderfest Giresun in europa e.V., Herr Karaman nein kurzeitige Auguststr. 44, 50733 Köln Nutzung 01.05.2014 1 30.04. - 02.05.2014 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel- 50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln 14.05.2014 1 0 1 nein 0 Informationsveranstaltung Synagogengemeinde Köln, Herr nein kurzeitige "Israel-Tag" Wieber, Ottostraße 85, 50823 Köln Nutzung 21.05. - 01.06.2014 12 20.05. - 02.06.2014 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung, Herr Lutzius, Unter nein Regel- Krahnenbäumen 75, 50668 beispiel 22.06.2014 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige Jo Weber Nutzung 04.07. - 06.07.2014 3 01.07. - 09.07.2014 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 15.08. - 17.08.2014 3 13.08. - 18.08.2014 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11, ja BG 50667 Köln 31.03.2014 07.09.2014 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 20.09.2014 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer Köln nein kurzzeitige Nutzung 21.09.2014 1 17.09. - 24.09.2014 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel- und Familien, Frau Hedderich beispiel 11.11.2014 1 10.11. - 12.11.2014 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel- Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel 24.11. - 06.01.2015 x 12.11. - 14.01.2015 x x Eislaufbahn 2014/2015 museum 1a, 50678 Köln nein Regel- beispiel gesamt: 61 gesamt: 48 109 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 256 * Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 ) 2014 Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Erstellungsdatum: 04.07.2018 Erstellungsdatum: 04.07.2018 03.01. - 01.03.2014 58 0 58 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln 11.01. - 12..01.2014 2 07.01. - 15.01.2014 7 9 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel- mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel 10.02.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige Nutzung 01.03.2014 1 28.02. -01.03.2014 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel- Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel 02.03. - 04.03.2014 3 01.03. - 07.03.2014 5 8 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja BG Siegburger Str. 66, 50679 Köln 04.11.2013 10.03.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige Nutzung 11.04. - 15.06.2014 66 04.04. - 17.06.2014 8 74 ja 3 Gastspiel RONCALLI Zirkus Roncalli, Frau Pieper, Neurather ja AVR Weg 7, 51063 Köln 09.12.2013 13.07.2014 1 0 1 nein 0 Sportschecklauf Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung 21.07.2014 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V., Herr Organiska, Neuerburg- nein kurzzeitige str. 25, 51103 Köln Nutzung 22.07.2014 1 0 1 nein 0 Platzkonzert Niederländisches Jugendorchester nein kurzzeitige Nutzung 26.07. - 27.07.2014 2 25.07. - 28.07.2014 2 4 ja 1 HITS4KIDS Ronald Brockmeyer, Tour Ltd ja BG 31.03.2014 09.08.2014 1 08. - 10.08.2014 2 3 nein 0 DTM DTM / ITR e.V., Herr Mertens, An der nein kurzzeitige Wachsfabrik 3, 50996 Köln Nutzung 15.08. - 17.08.2014 3 11.08. - 20.08.2014 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja BG burger Str. 19, 50674 Köln 04.11.2013 23.08.2014 1 0 1 nein 0 60. Geburtstag Malteser Köln Malteser Köln, Herr Bionde nein kurzzeitige Nutzung 25.08.2014 1 0 1 nein 0 Info VZ NRW Verbraucherzentrale NRW, Fr. Bolduan, nein kurzzeitige Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf Nutzung 06.09. - 07 .09.2014 2 05.09. - 08.09.2014 2 4 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutmann, ja BG Höninger Weg 1, 50969 Köln 31.03.2014 14.09.2014 1 12.09. - 16.09.2014 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs u. Werbe ja DE GmbH, Peter-Günter-Weg, 50933 Köln 05.08.2014 Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 ) 2014 AVR genehmigt in Sitzung Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet AVR-pflichtig Erstellungsdatum: 04.07.2018 17.09. - 25.09.2014 9 17.09. - 25.09.2014 0 9 ja 1 Chinafest Wieneke (Ausweichplatz zum Roncallipl. ja Beschluss Einführung Erzbischof Woelki) Roncallipl 04.10.2014 1 0 1 nein 0 Spendenaktion BOUNCE 2014 Basketball AID e.V., Herr Steffen, nein kurzzeitige Lützowstr. 58, 10785 Berlin Nutzung 08.11.2014 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung 24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel- Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel gesamt: 187 gesamt: 58 245 14 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 120 Erstellungsdatum: 04.07.2018 12.02.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige Nutzung 11.03.2014 1 0 1 nein 0 Sonnenbus Kölner Kinder UNI nein kurzzeitige Nutzung 04.04. - 06.04.2014 3 03.04.- 07.04.2014 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja BG Höninger Weg 1, 50969 Köln 04.11.2013 21.04.2014 1 0 1 nein 0 Planwagenfahrt Gem. Leete Belgien nein kurzzeitige Nutzung 24.04. - 12.05.2014 19 22.04. - 12.05.2014 2 21 ja 2 Blumen Mai Markt Kreisverband Gartenbau, Herr Röllgen, nein Regel- Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel 10.05.2014 1 0 1 nein 0 Info German Doctors German Doctors, Herr Kischlat, nein kurzzeitige löbestr. 1 a, 53173 Bonn Nutzung 14.07.2014 1 0 1 nein 0 Theater CITYPOEM Theaterverein Drama Köln, Frau Seidel, nein kurzzeitige Gottesweg 173, 50939 Köln Nutzung 08.08.2014 1 0 1 nein 0 Schokomobil Inkota Netzwerk e.V., Berlin nein kurzzeitige Nutzung 15.08. - 17.08.2014 3 11.08. - 20.08.2014 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja BG burger Str. 19, 50674 Köln 04.11.2013 14.09.2014 1 12.09. - 16.09.2014 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs u. Werbe nein Regel- GmbH, Peter-Günter-Weg, 50933 Köln beispiel 19.09.2014 1 0 1 nein 0 Info Trans Fair e.V., Remigiusstr. 21, nein kurzzeitige Fair gehandelte Bananen 50937 Köln Nutzung 26.09. - 28.09.2014 3 25.09.-29.09.2014 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja BG Höninger Weg 1, 50969 Köln 31.03.2014 24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel- 380 b, 51145 Köln beispiel gesamt: 66 gesamt: 37 103 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 262 Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 ) Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage 2014 Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Erstellungsdatum: 04.07.2018 23.01.2014 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver- Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung Düsseldorf 19.02.2014 1 0 1 nein 0 Zimmererklatsch Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau nein kurzzeitige mbH, Herr Laube, Kronenstr. 55-58, Nutzung 10117 Berlin 25.05.-31.05.2014 7 0 7 ja 1 EYM WDR/Dez. Vi, Prof. Dr. Mattner ja AVR Eurovision Young Musicans Apellhofplatz 1, 50600 Köln 28.01.2013 29.06.2014 1 0 1 nein 0 Diözesaner Ministrantentag Erzbistum Köln, Seelsorge, Frau nein kurzzeitige Abschlussveranstaltung Abogast-Bücken Nutzung 31.08. - 28.09.2014 29 25.08. - 30.09.2014 8 37 nein 0 Camera Obscura Kath. Bildungswerk nein liturg. Ver- Domwallfahrt anstaltung 20.09.2014 1 19.09. - 22.09.2014 3 4 nein 0 Amtseinführung Wölki Erzbistum Köln, Frau Löffler, Marzellen- nein liturg. Ver- str.32,50606 Köln anstaltung 20.09. - 21.09.2014 2 16.09. - 24.09.2014 7 9 ja 1 CHINAFEST 2014 Amt dür Wirtschaftsförderung -80- in Ko- ja AVR op mit Stabsstelle Events -13/2- 19.05.2014 24.11. - 23.12.2014 30 12.11. - 31.12.2014 20 50 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel- Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel 36, Geb. 197, 51063 Köln gesamt: 72 gesamt: 38 110 5 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 255 Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 ) 2014 AVR genehmigt in Sitzung wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Erstellungsdatum: 04.07.2018
Anlage 4 - Auszug Beschlusprotokoll Bezirksvertretung Innenstadt 08.11.2018
7206 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.11.2018 öffentlich 3.1 Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 und neues Vergabe- konzept ab 01.01.2019 0889/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: 1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zu dem „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 – 2018 (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales beschließt die als Anlage 2 beigefügte weiterentwi- ckelte Fassung des „Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt“ für den Zeitraum 2019 – 2023. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales im 1. Halbjahr 2023 einen Erfahrungsbe- richt über das Vergabekonzept sowie einen Vorschlag für ein ggf. weiterentwi- ckeltes Konzept ab 2024 vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollen im Vorfeld die Anwohnerinnen und Anwohner, die Verbände, die Interessengemeinschaften sowie die Veranstalter angehört werden. 4. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die als Anlage 2 weiterentwickelte Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: 1) Ziffer 2.2: Die Ausführungen „Public Viewing oder Fan-Park“ entfallen. 2) Als Ziffer 2.3 wird ergänzt: „Auf den unter 2.1 aufgeführten Plätzen werden keine Public-Viewing- Veranstaltungen zugelassen.“ 3) Ziffer 4.1, 11. Spiegelstrich („Verkehrskonzept“) wird wie folgt geändert: „Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung soll der jeweilige Veranstalter – so- fern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbin- dung an das Radverkehrsnetz einrichten sowie bei eintrittspflichtigen Veranstaltun- gen mit einer Besucherzahl von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Eintrittskarte die ÖPNV-Nutzung abdecken (sog. Kombiticket).“ 4) Ziffer 4.5.3, letzter Satz, wird wie folgt geändert: „Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Richmodstraße zur Haltestelle Neumarkt ist möglichst auf dem kürzesten Weg zu gewährleisteten.“ 5) Ziffer 5.3.1 (Heumarkt) „Zulassungsfähige Veranstaltungen“: Im zweiten Spiegel- strich wird der Zusatz „insbesondere die Opening-Begleitveranstaltungen zu beson- deren sportlichen Weltereignissen in Köln“ ersatzlos gestrichen. 6) Ziffer 5.3.4 (Heumarkt) soll ohne Ausnahme wie folgt lauten: „Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen.“ 7) entfällt 8) Ziffer 5.6.4 (Rudolfplatz), 4. Spiegelstrich, wird wie folgt modifiziert: „Während der Wochenmärkte muss die durchgängige Benutzung des Radweges zwischen Hahnenstraße und Aachenstraße zwingend gewährleistet werden.“ 9) Ziffer 6 Entscheidungszuständigkeiten Ziffer 6.1. ist wie folgt zu ergänzen: „Der Wirtschaftsausschuss ist bei Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze zu beteiligen.“ Ziffer 7.1. (Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt) ist im Teil 1 wie folgt zu modi- fizieren: „An der Entscheidung über Beschlussvorlagen zu Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze, die die Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales betreffen (§8 Abs. 1 Ziffer 7a ZuS- tO) ist die Bezirksvertretung Innenstadt zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der FDP. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 09.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.11.2018 öffentlich 3.1.1 Änderungsantrag Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023, B90/Grüne AN/1542/2018 Beschluss, geändert: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die als Anlage 2 weiterentwickelte Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: 1) Ziffer 2.2: Die Ausführungen „Public Viewing oder Fan-Park“ entfallen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD. 2) Als Ziffer 2.3 wird ergänzt: „Auf den unter 2.1 aufgeführten Plätzen werden keine Public-Viewing- Veranstaltungen zugelassen.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD. 3) Ziffer 4.1, 11. Spiegelstrich („Verkehrskonzept“) wird wie folgt geändert: „Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung soll der jeweilige Veranstalter – so- fern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbin- dung an das Radverkehrsnetz einrichten sowie bei eintrittspflichtigen Veranstaltun- gen mit einer Besucherzahl von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Eintrittskarte die ÖPNV-Nutzung abdecken (sog. Kombiticket).“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen FDP. 4) Ziffer 4.5.3, letzter Satz, wird wie folgt geändert: „Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Richmodstraße zur Haltestelle Neumarkt ist möglichst auf dem kürzesten Weg zu gewährleisteten.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 5) Ziffer 5.3.1 (Heumarkt) „Zulassungsfähige Veranstaltungen“: Im zweiten Spiegel- strich wird der Zusatz „insbesondere die Opening-Begleitveranstaltungen zu beson- deren sportlichen Weltereignissen in Köln“ ersatzlos gestrichen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD und FDP. 6) Ziffer 5.3.4 (Heumarkt) soll ohne Ausnahme wie folgt lauten: „Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD und FDP. 7) entfällt 8) Ziffer 5.6.4 (Rudolfplatz), 4. Spiegelstrich, wird wie folgt modifiziert: „Während der Wochenmärkte muss die durchgängige Benutzung des Radweges zwischen Hahnenstraße und Aachenstraße zwingend gewährleistet werden.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen FDP. 9)Ziffer 6 Entscheidungszuständigkeiten Ziffer 6.1. ist wie folgt zu ergänzen: „Der Wirtschaftsausschuss ist bei Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze zu beteiligen.“ Ziffer 7.1. (Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt) ist im Teil 1 wie folgt zu modi- fizieren: „An der Entscheidung über Beschlussvorlagen zu Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze, die die Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales betreffen (§8 Abs. 1 Ziffer 7a ZuS- tO) ist die Bezirksvertretung Innenstadt zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: modifiziertes Vergabekonzept 2019 - 2023
65690 Zeichen
Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: modifiziertes Vergabekonzept 2019 - 2023
Stand 04.07.2018
Vergabekonzept für Veranstaltungen
auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt
für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Seite
Präambel 4
1. Rechts- und Entscheidungsgrundlagen 6
2. Anwendungsbereich 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Nicht erfasste Veranstaltungen 6
3. Charakterisierung des Innenstadtbereichs 7
3.1 Linksrheinisch 7
3.2 Rechtsrheinisch 7
3.3 Publikumsmagneten 8
3.4 Verkehr 8
4. Kriterien für die Vergabe der zentralen Innen-
stadtplätze
8
4.1 Grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbe-
stimmungen
9
4.2 Zielgruppenorientierung der Veranstaltung unter
dem Aspekt der Sicherstellung eines weitestge-
hend öffentlichen Interesses
11
4.3 Gestaltung der Veranstaltungsflä-
che/Zeltveranstaltungen
12
4.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot 13
4.4.1 Platzspezifischer Auslastungs-
grad/Belastungsreduktion
13
4.4.2 Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen 13
2
4.4.3 Sicherstellung der Einhaltung der Lärmimmissi-
onswerte bei lärmintensiven Veranstaltungen
14
4.5 Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltun-
gen
15
4.5.1 Informations- und Werbeveranstaltungen 15
4.5.2 Besondere Kriterien für Marktplätze 15
4.5.3 Zirkusveranstaltungen 15
5. Spezifische Kriterien für die einzelnen zentra-
len Innenstadtplätze
16
5.1 Roncalliplatz 17
5.1.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 17
5.1.2 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 17
5.1.3 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 18
5.2 Alter Markt 19
5.2.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 19
5.2.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen
19
5.2.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 20
5.2.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 20
5.3 Heumarkt 20
5.3.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 21
5.3.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen
21
5.3.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 21
5.3.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 22
5.4 Rheingarten/Fischmarkt/Rheinuferpromenade
zwischen Deutzer Brücke und Hohenzollernbrücke
22
5.4.1 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen
23
3
5.4.2 Inanspruchnahme der Veranstaltungsfläche 23
5.5 Neumarkt 24
5.5.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 24
5.5.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen
25
5.5.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 25
5.5.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 25
5.6 Rudolfplatz 26
5.6.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen 26
5.6.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstal-
tungen
26
5.6.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen 26
5.6.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen 27
5.7 Wallrafplatz 27
6. Entscheidungszuständigkeiten 28
6.1 Entscheidungszuständigkeiten Ausschuss Allge-
meine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales (AVR)
28
6.2 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der lau-
fenden Verwaltung
28
6.2.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele 28
6.2.2 Kurznutzungen 28
7. Verfahrensregelungen 28
7.1 Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt 28
7.2 Beweissicherungsverfahren 29
7.3 Sonstiges 30
8. Berichtspflichten 30
9. Salvatorische Klausel 30
4
Vergabekonzept
für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der
Kölner Innenstadt
Präambel
Die Stadt Köln sieht es als wichtige Aufgabe an, öffentliche Flächen und hierbei
namentlich die zentralen Plätze der Kölner Innenstadt qualitätsvoll zu gestalten.
Dabei ist der Begriff des „Platzes“ zunächst im städtebaulichen Kontext als eine
zumeist besonders gestaltete und umbaute, mehr oder weniger freie Fläche zu
verstehen, die dem öffentlichen Leben dient.
„Platz“ bedeutet daher primär Stadtraum/Freiraum. Bürgerinnen und Bürger
sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt Köln sollen freien Platzraum als
Ort städtischer Identifikation erleben können.
Grundsätzlich hat die Stadt Köln als Millionenstadt ein großes Interesse an qua-
litativ hochwertigen Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung und Be-
deutung. Sie fördern das Image der Stadt. Dafür steht eine entsprechende Inf-
rastruktur in der Innenstadt für Events, Ausstellungen, Konferenzen (sog. Ver-
anstaltungsstätten) links- und rechtsrheinisch für alle Bedarfe zur Verfügung.
Anderseits existieren nur zahlenmäßig begrenzte, räumlich vergleichsweise
eingeschränkte Platzflächen. Diese sind geprägt durch eine historisch seit der
Stadtentstehung im Laufe der Jahrhunderte gewachsene enge Bebauung, die
nach den erheblichen Zerstörungen im zweiten Weltkrieg beim Wiederaufbau
i.S. einer dichten Stadtstruktur wieder aufgegriffen wurde. In der Kölner Innen-
stadt leben – im Gegensatz zu vielen anderen Großstädten in der Bundesre-
publik – über 137.000 Menschen. Sie haben Anspruch auf ein lebenswertes
Umfeld und verdienen den Schutz vor übermäßigen Belastungen.
Das Ziel einer hochattraktiven Innenstadt mit Orten voller Identifikation als
„Stadt der Zukunft“ erfordert daher einen Ausgleich zwischen innerstädtischen
Freiräumen und - i.S. eines zielorientierten Standortmarketings- ausgewählten
qualitätsvollen Veranstaltungen auf zentralen Innenstadtplätzen.
Ziel dieses Nutzungskonzeptes ist es daher, entstehende Interessenkonflikte
zwischen einer zunehmenden Zahl von Nutzungsanträgen für die begehrten
zentralen Innenstadtplätze und den berechtigten Interessen der dortigen An-
wohnerinnen und Anwohner sowie der Gewerbetreibenden in Bezug auf die
Lebensqualität des öffentlichen Raums in einen angemessenen Ausgleich zu
5
bringen. Übermäßige Belastungen und eine dadurch entstehende Minderung
der Wohn- und Platzqualität durch „Dauerbeschallung“ oder den Verlust von
Sicht- und Verkehrsachsen sind ebenso zu vermeiden wie eine wenig standort-
fördernde mangelnde Veranstaltungsqualität.
Unter diesen Gesichtspunkten besteht die Notwendigkeit einer stärkeren Steue-
rung der Platzvergabe und Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlich-
keit an der Durchführung interessanter Veranstaltungen, dem Ruhebedürfnis
der Anwohnerschaft bzw. der Anliegerinnen und Anlieger sowie der Wahrung
des Platz- und Freiraumcharakters.
Gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses vom 12.05.2003 ist es daher
regelmäßig erforderlich, die Entwicklungen zu analysieren, die Qualitätskriterien
zu präzisieren, die Steuerungskriterien für die Platzvergabe zu überarbeiten und
den Katalog der grundsätzlich zugelassenen Veranstaltungen fortzuschreiben.
Ziel dieser Neufassung ist es insbesondere, die Art der Veranstaltungen zu prä-
zisieren und deren Anzahl, Dauer und Umfang auf den zentralen Innenstadt-
plätzen Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Rheingarten, Neumarkt, Rudolf-
platz, anhand von objektiven Qualitätskriterien zu begrenzen.
Dieses Vergabekonzept verfolgt daher die Absicht, Einfluss auf Anzahl, Art,
Qualität, Gestaltung und Dauer von Veranstaltungen zu nehmen, um auf diese
Weise auch dem primären Zweck eines städtischen Platzes als Freifläche für
Begegnungen Rechnung zu tragen. Ein Ausufern von beantragten Sondernu t-
zungen soll so verhindert werden.
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1. Rechts- und Entscheidungsgrundlagen
Bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen auf öffent-
lichem Straßenland handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Ver-
waltung, die alle für und gegen den Antrag sprechenden Erwägungen zu be-
rücksichtigen hat. Der Antragsteller hat nach § 18 des Straßen- und Wegege-
setzes NRW in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, un-
ter Berücksichtigung des Artikels 3 des Grundgesetzes einen Anspruch auf feh-
lerfreie Ermessensausübung.
Die erhobenen Gebühren beruhen auf der Gebührenordnung für den Straßen-
verkehr, der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW sowie insbeson-
dere dem derzeit geltenden Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung der
Stadt Köln vom 13.02.1998 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom
03.10.2012 (im Internet abrufbar unter : http://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/sondernutzungssatzung_03_10_2012.
pdf)
Zur Gewährleistung einer dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden gesetzes-
konformen Ermessensanwendung entscheidet die Verwaltung seit dem Be-
schluss des Hauptausschusses vom 11.12.1995 auf der Grundlage eines Kon-
zeptes über die Vergabe zentraler Innenstadtplätzen für Veranstaltungen.
Das seit diesem Zeitpunkt beständig fortgeschriebene Vergabekonzept sichert
durch die Aufstellung und strikte Anwendung einheitlicher Kriterien die Selbst-
bindung von Verwaltung und Politik. Das Konzept dient als Richtlinie für die
Vergabe der unter Ziffer 2 aufgeführten Plätze für Veranstaltungen durch den
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
(AVR) sowie die Verwaltung.
2. Anwendungsbereich
2.1. Geltungsbereich
Dieses Vergabekonzept gilt grundsätzlich für Veranstaltungen aller Art auf den
folgenden zentralen Innenstadtplätzen:
Roncalliplatz
Alter Markt
Heumarkt
Rheingarten
Neumarkt
Rudolfplatz
2.2. Nicht erfasste Veranstaltungen
Dieses Vergabekonzept gilt nicht für folgende Veranstaltungen:
7
Festsetzung von Marktveranstaltungen (Wochen- und Ökomarkt)
Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38 sowie 5 und 3 des Grundgeset-
zes aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-
demokratische Grundordnung besonderen Schutz genießen (z. B. Wahl-
kampfveranstaltungen)
Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Demonstra-
tionsrecht stehen (z.B. „Parade“ zum CSD)
Dreharbeiten und Aufnahmen für Film und Fernsehen
Public Viewing oder „Fan-Park“.
Hierbei handelt es sich um eine neue Veranstaltungsform für die Breitenwir-
kung von Sport-, Europa- oder Weltmeisterschaften. Diese Veranstaltungs-
formen sind auch weiterhin eigenständig unter Berücksichtigung der Vorbelastung
(hierunter ist neben der alltäglichen Lärmbelastung auch die von anderen in die-
sem Bereich durchgeführten Veranstaltungen ausgehende Lärmimmission zu ver-
stehen) in den jeweiligen Lärmquartieren1 aus dem Landesimmissionsrecht zu be-
trachten. Wenn die Rahmenbedingungen (z. B. Lärmgrenzwerte) für eine
Durchführung in der Innenstadt gegeben sein sollten, wird der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ge-
sondert über die Nutzung der von diesem Konzept erfassten Platzflächen
entscheiden.
3. Charakterisierung des Innenstadtbereiches
3.1 Linksrheinisch
Der zentrale linksrheinische Innenstadtbereich ist für Gäste und Besucherin-
nen und Besucher das Synonym für Köln. Er ist geprägt durch den Dom als
Weltkulturerbe und eine Konzentration von historischen Gebäuden, Kulturstät-
ten, Einkaufszonen, Vergnügungsstätten und gastronomischen Betrieben aller
Art einschließlich der so genannten Szene-Viertel wie Südstadt, Altstadt und
Ringe. Das am Rande der Innenstadt gelegene Gelände des Mediaparks ver-
deutlicht im wachsenden Maße den medialen Schwerpunkt der Stadt Köln.
3.2 Rechtsrheinisch
Weitere Publikumsanziehungspunkte rechtsrheinisch sind in Deutz die Messe,
der Tanzbrunnen sowie die LANXESSarena.
1 „Lärmquartier“ meint den Bereich, auf den eine Lärmbelastung unmittelbar einwirkt.
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Der Festplatz Deutzer Werft, auf dem sich größere Publikumsmengen unter-
bringen ließen, steht aufgrund der restriktiven Festsetzungen im Bebauungs-
plan lediglich für 5 festgelegte Veranstaltungen zur Verfügung.
3.3 Publikumsmagneten
Jährlich wiederkehrende Publikumsmagneten mit oberzentralen Bedeutung und
Ausstrahlung sind der seit 1823 stattfindende Kölner Karneval mit der Eröffnung
der Karnevalssession am 11.11., die Eröffnung des Straßenkarnevals an Wei-
berfastnacht, die Schull- und Veedelszöch am Karnevalssonntag sowie der Ro-
senmontagszug.
Ergänzend dazu wird die Veranstaltungslandschaft seit Mitte der 90er Jahre
durch überregional ausstrahlende Großveranstaltungen mit hohem Publikums-
andrang wie z.B. sowohl die als Demonstration durchgeführte Parade zum
Christopher Street Day (CSD), als auch die dazugehörigen Veranstaltungen auf
den Kölner Plätzen, den KölnMarathon und seit 2000 auch die Kölner Lichter
geprägt, die aufgrund ihrer inzwischen seit Jahren stattfindenden Wiederholung
eine neue Veranstaltungstradition begründen.
3.4 Verkehr
Gleichzeitig beinhaltet die Innenstadt mit Hauptbahnhof und Neumarkt die Ver-
kehrsknotenpunkte der Stadt und sichert durch die gut ausgebaute Verkehrsinf-
rastruktur sowohl im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr als auch im
Individualverkehr eine grundsätzlich gute Erreichbarkeit dieser Plätze.
Bedingt durch die historisch eingeengte Siedlungsstruktur mangelt es im Innen-
stadtbereich allerdings an einem zentralen Festplatz mit ausreichender Kapazi-
tät für Großveranstaltungen mit Publikumszahlen in mittlerer fünfstelliger Höhe.
Bereits im Mittelalter handelte es sich bei den zentralen Plätzen Alter Markt,
Heumarkt und Neumarkt um freie Plätze. Der Roncalliplatz wurde nachträglich
durch bauliche Maßnahmen Anfang des 20.Jahrhunderts geschaffen. Durch die
enge Bebauung nach dem 2. Weltkrieg sind regulierende Maßnahmen bei der
Durchführung von Veranstaltungen notwendig.
4. Kriterien für die Vergabe der zentralen Innenstadtplätze
Die nachfolgend genannten allgemeinen Kriterien sind grundsätzlich bei jeder
Vergabe der o.g. öffentlichen Plätze für die Durchführung von Veranstaltungen
zugrunde zu legen. Daneben sind ergänzend die unter Ziffer 5 aufgeführten
platzspezifischen Kriterien zu beachten.
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4.1. Grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbestimmungen
Die zentralen Plätze stehen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung und im Hin-
blick auf bestehende Restriktionen und Nutzungskonflikte allein den Veranstal-
tungen zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforde-
rungen erfüllen:
Exklusivität, d.h. keine Doppelungen (keine gleichen Veranstaltungen in der
erweiterten Region) und überregionale Ausstrahlung der Veranstaltung
Öffentlichkeitswirksame Förderung des Images und des zentralen
Standortmarketings der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt, z.B. auch
kulturelle Veranstaltungen mit Spitzenkünstlerinnen und –künstlern
Bereicherung des gesamtstädtischen Angebotsspektrums durch Veranstal-
tungen mit oberzentraler Bedeutung und Ausstrahlung
Förderung der Brauchtumspflege, insbesondere des seit 1823 bestehenden
Straßenkarnevals
Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen
Förderung stadt(teil)bezogener Entwicklungsplanungen
Entwicklung gesamtstädtischer Leitbilder, insbesondere in den Bereichen
der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus
Jede für einen nachgefragten Platz beantragte Veranstaltung muss vorab auf
ihre Vereinbarkeit mit den o.g. allgemeinen Kriterien geprüft werden.
Eine sinnvolle Integration in das gesamtstädtische Veranstaltungsgeschehen
setzt zudem voraus, dass kontraproduktive Konkurrenzen im Sinne von zeit-
gleichen Veranstaltungen vermieden werden.
Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete An-
gaben über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und
Daten zur Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen.
Als wesentliches Steuerungsinstrument für eine Qualitäts- und Sicherheitsein-
schätzung sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
ein (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept mit einem
Zeitplan für die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau
einen genauen Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Auf-
bauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Auf-
stellflächen der Feuerwehr und der Fluchtwege und Entleerungsflächen aus
den unterirdischen Verkehrsanlagen (U-Bahn, Tiefgaragen etc.)
ggf. ein veranstaltungsbedingt erhöhtes Sicherheitskonzept, indem
10
a) die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrie-
ben wird,
b) situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird
c) der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der dazu
notwendigen Anfahr- und Rettungswege erläutert ist
d) zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der
Veranstaltung die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahr-
zeugen der Feuerwehr weiterhin gewährleistet wird
e) der Ordnereinsatz geregelt wird und
f) die nötigen Sanitätsdienste geregelt sind,
Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkom-
men für die An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher
Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung ist es wünschenswert,
wenn
a) der jeweilige Veranstalter – sofern nicht ohnehin rechtlich vorge-
schrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbindung an das
Radverkehrsnetz einrichtet und
b) bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen mit einer Besucheranzahl
von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Ein-
trittskarte die Nutzung des ÖPNV abgedeckt ist (sog. Kombiticket).
die Vorlage einer Bestätigung über die Durchführung eines behördlich an-
geordneten Sanitätsdienstes einschließlich der dazu gehörenden Einsatz-
konzeption
ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung
sowie der Auf- und Abbauarbeiten und Benennung einer Ansprechpartnerin
bzw. eines Ansprechpartners für die Stadtverwaltung. Zudem Benennung
einer Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartners auch bei Subunternehmen
bzw. nachgeordneten Auftragnehmern, die zuständig und im Sinne des Ge-
samtkonzeptes wie ein Betreiber verantwortlich sind.
die Erstellung eines Schallschutzprognosegutachtens bei lärmintensiven
Veranstaltungen
ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen
und Müll während der Veranstaltung als auch insbesondere danach um-
fasst.
Bei Großveranstaltungen ist ein Sanitärkonzept vorzulegen.
Ein nach den vorstehenden Kriterien vollständiger Antrag ist so rechtzeitig zu
stellen, dass dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales jeweils in der Sitzung im Oktober die geplanten
Veranstaltungen für das 1. und 2. Quartal des Folgejahres und in der Sitzung im
April für das 3. und 4. Quartal des laufenden Jahres vorgelegt werden können.
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales erhält dabei jeweils eine Übersicht über die bean-
tragten und bereits von der Verwaltung genehmigten Veranstaltungen. Sofern
die Vorlagefrist nicht eingehalten wird, hat der Veranstalter dies zu begründen.
11
Über Ausnahmen von der Vorlagefrist entscheidet der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales in jedem Einzelfall. Die
Begründung ist dem Ausschuss ebenfalls vorzulegen.
Höherwertige Events, die längerfristige, oft sogar über 1-2 Jahre andauernde
Planungen erfordern, werden ebenfalls berücksichtigt.
Um den Veranstaltern die Möglichkeit zu eröffnen, bereits frühzeitig eine gesi-
cherte, konkrete Veranstaltungsplanung zu betreiben, wird in Ausnahmefällen
bei entsprechenden Vorhaben (außergewöhnliche Veranstaltungen, die termin-
lich fixiert und hinreichend belastbar dargestellt wurden) verwaltungsintern eine
qualitative Bewertung der jeweiligen Veranstaltung hinsichtlich deren Bedeu-
tungsgehalt und der ihr einzuräumenden Priorität gegenüber ggf. später einge-
henden Platzanmeldungen durchgeführt. Fällt diese Bewertung entsprechend
positiv aus, wird für diese Veranstaltung gemäß den jeweiligen planerischen Er-
fordernissen ein entsprechend frühzeitiges Zustimmungs- und Genehmigungs-
verfahren eingeleitet.
Ein derartig frühzeitiges Genehmigungsverfahren soll allerdings nur den Veran-
staltungen vorbehalten bleiben, die verwaltungsintern wie politisch als entspre-
chend bedeutend qualifiziert werden. Beispiele dafür wären etwa Jubiläumsver-
anstaltungen wie „NRW-Jahrestage“ oder ambitionierte Konzertveranstaltungen
mit überregionaler Ausstrahlungskraft (z.B. Opern- oder Konzertveranstaltun-
gen mit langfristig planenden Klangkörpern und/oder Künstlern.)
Vor Beginn der Veranstaltung wird eine qualitätssichernde Abnahme durch die
Erlaubnisbehörde durchgeführt.
4.2 Zielgruppenorientierung der Veranstaltung unter dem Aspekt der Si-
cherstellung eines weitestgehend öffentlichen Interesses
Die Beanspruchung der zentralen Plätze darf nur den Veranstaltungen vorbe-
halten bleiben, die sich grundsätzlich einem weitgehenden, allgemeinen öffent-
lichen Interesse widmen. Fachveranstaltungen, die lediglich selektierte Ziel-
gruppen zulassen und hinsichtlich der städtischen Imageförderung nur von un-
tergeordneter Bedeutung sind, sind grundsätzlich auf ständige Veranstaltungs-
einrichtungen wie bspw. die Messe oder private Veranstaltungshallen bzw. -
flächen zu verweisen.
Entsprechend der in der Präambel dargestellten Zielorientierung, Plätze als
Freiräume des öffentlichen Lebens im Rahmen einer dichten innerstädtischen
Bebauung zu gestalten, hat der jeweilige Veranstalter für eine Inanspruchnah-
me eines zentralen Innenstadtplatzes darzulegen, dass für seine Veranstaltung
eine Nutzung der vorhandenen Infrastruktur in der Innenstadt für Events, Aus-
stellungen, Konferenzen (sog. Tagungsstätten) in Form einer Hallen- oder
Saalveranstaltung nicht möglich ist.
Daneben ist darzulegen, weshalb nicht andere öffentliche oder private Plätze ,
auch außerhalb der Innenstadt, für die geplante Veranstaltung in Betracht
kommen.
Für einige Veranstaltungen ist die Möglichkeit einer Hallenveranstaltung bereits
12
begrifflich nicht gegeben. Dies gilt namentlich für Märkte, insbesondere die Köl-
ner Weihnachtsmärkte, die klassischerweise als „Veranstaltungen unter freiem
Himmel“ konzipiert sind
4.3. Gestaltung der Veranstaltungsfläche / Zeltveranstaltungen
Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes
der jeweiligen Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulich-
keiten angemessen sein. Dazu gehört auch eine Anordnung von Aufbauten und
Ständen, die keine Abschottung zum Umfeld (z. B. durch Rückfronten der Auf-
bauten), sondern eine offene Gestaltung erkennen lassen müssen; dabei aber
sowohl die Wegebeziehungen aufrechterhalten als auch die Abgrenzungen ei-
ner Veranstaltungsfläche deutlich erkennbar machen. Auch der Abstand zu
Bäumen muss ausreichend bemessen sein.
Entsprechend der Art der Veranstaltung und in diesem Rahmen verwandter
Aufbauten (Tribünen, Bestuhlungen, Zeltaufbauten etc.) sind vor Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis vorab insbesondere die bauordnungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zu klären, erforderlichenfalls eine Baugenehmigung einzuholen.
Die Feuerwehr ist wegen der feuersicherheitsrechtlichen Belange im Genehmi-
gungsverfahren eng und zeitnah einzubinden. Zudem sind die Auswirkungen
der Veranstaltungen hinsichtlich ihrer Lärmemissionenbelastung vor der Ge-
nehmigung zu erfassen.
Nachgefragt wird zunehmend die Nutzung von Zeltveranstaltungen. Es handelt
sich dabei in der Regel um Jubiläums-, Verkaufs-, Informations-, Ausstellungs-
und Volksfestveranstaltungen. Mit dem Zeltaufbau wird eine Alternative zur
Nutzung der klassischen Veranstaltungsräume geschaffen. Die Konditionen für
die Anmietung von Veranstaltungsräumen sind um ein vielfaches höher als die
zu zahlenden Sondernutzungsgebühren für Zeltveranstaltungen. Damit ist die
Zeltveranstaltung wirtschaftlich äußerst attraktiv für die Veranstalter.
Zeltveranstaltungen beeinträchtigen jedoch in erheblichem Maße das Erschei-
nungsbild, Wegebeziehungen und die Sichtachsen der zentralen Innenstadt-
plätze. Bei Zeltveranstaltungen in der Vergangenheit auf dem Neumarkt war
beispielsweise eine Querung für Fußgänger von und zu den KVB-Haltestellen
nur mit Umwegen möglich.
Zentrale Innenstadtplätze sollen entsprechend obiger Zielsetzung primär Frei-
flächen im Stadtraum darstellen und nicht durch Zeltaufbauten ihre Funktion als
innerstädtischen Frei- und Bewegungsraum einbüßen. Zielsetzung bei der Ge-
nehmigung von Veranstaltungen ist daher eine größtmögliche Freihaltung von
Fußgänger- und Verkehrsflächen („Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“)
i.S.e. geringstmöglichen Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Platzflä-
che. Zur Sicherstellung dieses Stadtraumcharakters und des Gemeingebrauchs
im Rahmen von Veranstaltungen soll künftig auf die Verwendung von Groß-
raumzelten soweit wie möglich verzichtet werden („Minimierungsgebot“). Die
Plätze sollen grundsätzlich während Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugäng-
lich sein.
13
Weiterhin ist eine Sicherung der Zelte gegen eine höhere Windlast sehr auf-
wändig und ebenfalls dazu geneigt, nicht nur das Bild des Platzes (bei Siche-
rungen mit großer Grundfläche), sondern auch den Belag des Platzes (bei Si-
cherung mit tiefer Befestigung) zu beschädigen.
Aus diesen Gründen werden auf zentralen Plätzen grundsätzlich keine Groß-
zeltveranstaltungen mehr zugelassen.
Ausnahmsweise zulässig sind jährlich jeweils eine Zeltveranstaltung auf dem
Neumarkt und auf dem Rudolfplatz sowie zusätzlich höchstens alle 2 Jahre eine
Zirkusveranstaltung auf dem Neumarkt.
Nicht darunter fallen Veranstaltungen, bei denen kleinere Zelte oder ähnliche
Überdachungen als Witterungsschutz für einzelne Stände genutzt werden.
4.4 Minimierungs- und Rücksichtnahmegebot
Eine wichtige Kölner Besonderheit ist die bewohnte Innenstadt. Im Gegensatz
zu Innenstädten anderer deutscher Großstädte gibt es in Köln einen sehr hohen
Anteil an Wohnbevölkerung, so dass hier strengere Maßstäbe an Veranstaltun-
gen gelegt werden müssen als an anderen Orten, um die Belastung für Anwoh-
ner und Gewerbetreibende in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse mög-
lichst gering zu halten.
Die nachfolgenden Bestimmungen dienen daher insbesondere dem Anwohner-
schutz.
4.4.1 Platzspezifischer Auslastungsgrad / Belastungsreduktion
Die Vergabe eines Platzes für eine Veranstaltung ist abhängig vom bestehen-
den Auslastungsgrad, der geplanten Dauer und bei den zentralen Innenstadt-
plätzen von der festgelegten Höchstzahl von Veranstaltungen, um die Belas-
tung für die Anwohnerinnen und Anwohner und die umliegenden Gewerbetrei-
benden zu minimieren. Im Rahmen der Rücksichtnahme auf die Bevölkerung ist
darauf zu achten, dass keine Überbelastungen entstehen.
Vor der Genehmigung einer Veranstaltung, ggf. vor der Genehmigung durch
den AVR, werden die Anliegerinnen und Anlieger in angemessener Form betei-
ligt.
Die Auf- und Abbauzeiten für notwendige Veranstaltungsaufbauten sind in Ab-
hängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung auf ein Minimum zu reduzieren.
4.4.2 Höchstdauer und Anzahl von Veranstaltungen
Die höchstzulässige Anzahl von Veranstaltungen auf den einzelnen Innenstadt-
plätzen sowie die Nutzungsverbotszeit zwischen Veranstaltungen sind als
platzspezifische Kriterien den nachfolgenden Ziffern 5 ff. festgelegt.
14
Im Regelfall soll eine Veranstaltung höchstens 14 Tage (incl. Auf- und Abbau)
dauern. Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 14 Tagen (incl. Auf- und
Abbau) zählen als 2 Veranstaltungen; Veranstaltungen mit einer Dauer von
mehr als 44 Tagen (incl. Auf- und Abbau) zählen dreifach.
Auf- und Abbauzeiten sind insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Veranstal-
tung auf die geringst mögliche Zeit zu beschränken; der Aufbau der Weih-
nachtsmärkte auf max. 10 Werktage.
4.4.3 Sicherstellung der Einhaltung der Lärmimmissionswerte bei
lärmintensiven Veranstaltungen
Die zentralen Innenstadtplätze, insbesondere die Altstadtplätze Alter Markt und
Heumarkt, sind wegen der angrenzenden Wohnbebauung hinsichtlich der von
Veranstaltungen ausgehenden Lärmbelastungen und der einzuhaltenden
Grenzwerte sehr sensibel. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbevölkerung
hat der Veranstalter im Vorfeld der Genehmigung ein Schallschutzprognose-
gutachten einer von ihm zu beauftragenden Akustikfirma hinsichtlich der bei
seiner Veranstaltung zu erwartenden Lärmbelastung vorzulegen.
Veranstaltungen der genannten Art sind immissionsschutzrechtlich zwingend
nach dem Freizeitlärmerlass NW zu beurteilen.
Auf der Grundlage dieses Erlasses besteht für lärmintensive Veranstaltungen
im Innenstadtbereich nach den immissionsschutzrechtlichen Regelungen die
Möglichkeit, in Abhängigkeit von der bauplanungsrechtlichen Zuordnung nach
der Baunutzungsverordnung (Wohngebiet, Mischgebiet etc.) Ausnahmen für so
genannte „seltene Ereignisse“ an maximal 18 Veranstaltungstagen im Jahr pro
akustisches Quartier (Einwirkungsbereich der jeweiligen Veranstaltung) zuzu-
lassen.
Allerdings hat sich gezeigt, dass bei musikalischen Darbietungen auf Bühnen
mit entsprechenden Beschallungsanlagen – auch bei Ausschöpfung der neues-
ten technischen Möglichkeiten – die gesetzlichen Grenzwerte nicht immer ein-
zuhalten sind. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem Landes-
umweltministerium können in einem Lärmquartier2 an bis zu 5 Veranstaltungs-
tage im Jahr Lärmwerte bis zu 85 dB (A) als durchschnittlicher Beurteilungspe-
gel bezogen auf eine Stunde als zulässig erklärt werden (Grenze: Lärmspitze
nicht größer als 90 dB (A) ).Die Anzahl dieser 5 Veranstaltungstage ist auf die
o.g. Anzahl der Veranstaltungstage der „seltenen Ereignisse“ nach der Freizeit-
lärmrichtlinie anzurechnen.
Aufgrund dieser zum Schutz der Anwohnerschaft notwendigen immissions-
schutzrechtlichen Begrenzungen können Bühnen mit Musikprogrammen auf
den zentralen Innenstadtplätzen in o.g. Umfang nur noch für Großveranstaltun-
gen von überregionaler und besonderer kommunaler Bedeutung unter Berück-
sichtigung der zulässigen Lärmwerte des jeweiligen Lärmquartiers zugelassen
werden.
2 „Lärmquartier“ meint den Bereich, auf den eine Lärmbelastung unmittelbar einwirkt.
15
Zur Minderung der Lärmbelastungen, sind auf den zentralen Innenstadtplätzen
in jedem Fall regelmäßige Pausen bei musikalischen Bühnenprogrammen er-
forderlich, da sich Pausenzeiten durch die Mittelung der Werte wertmindernd
auswirken. Hierauf wird im Rahmen der platzspezifischen Kriterien eingegan-
gen.
4.5 Regelungen für spezielle Arten von Veranstaltungen
4.5.1 Informations- und Werbeveranstaltungen
Kommerzielle Informationsveranstaltungen sowie Werbeveranstaltungen von
Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sollen grundsätzlich bei allen Plät-
zen ausgeschlossen sein, sofern nicht besondere Bezüge zu öffentlichen Auf-
gaben der Daseinsvorsorge, Veranstaltungen von besonderer kommunaler Be-
deutung (z.B. KölnMarathon) oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anlie-
gern bestehen.
Ausgenommen sind daher solche Veranstaltungen, an denen ein breites öffent-
liches Interesse besteht und die in Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben-
stellungen stehen (z. B. Umwelt, Abfallwirtschaft, Gesundheit). Ebenso sind
solche Veranstaltungen ausgenommen, die unmittelbar mit besonderen Anläs-
sen (z. B. Jubiläen) angrenzender Gewerbetreibender bzw. Anwohnerinitiativen
zusammenhängen.
4.5.2 Besondere Kriterien für Marktplätze
In Anlehnung an die historische Funktion der im Innenstadtbereich befindlichen
Marktplätze stehen diese für die Durchführung von Marktveranstaltungen zur
Verfügung.
Um der besonderen gestalterischen und imageprägenden Funktion der Alt-
stadtplätze Alter Markt und Heumarkt gerecht zu werden, sind dort nur Spezi-
almärkte als Marktveranstaltungen zugelassen. Bei Spezialmärkten muss sich
das Warenangebot bestimmten Themen unterordnen. Es werden nur bestimmte
Waren zugelassen, die ein gemeinsames, prägendes Merkmal aufweisen
(Weihnachtsartikel, Kunsthandwerk, Antiquitäten).
Eine Ausweitung der Marktveranstaltung über die Platzfläche hinaus, insbeson-
dere in angrenzende Straßen und Gassen, ist wegen der ohnehin hohen Fre-
quentierung, der aktuellen Baustellensituation für die Nord-Süd-U-Bahn und zur
Minimierung der Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr
zulässig.
4.5.3 Zirkusveranstaltungen
Zirkusveranstaltungen sind grundsätzlich auf den zentralen Innenstadtplätzen
16
nicht zugelassen.
Ausnahmsweise wird alle 2 Jahre eine Zirkusveranstaltung auf dem Neumarkt
zugelassen, die
im bundesweiten Vergleich Spitzenklasse ist,
oberzentrale Bedeutung hat und
auf Raubtierdarbietungen und Tierhaltung auf dem Platz verzichtet
Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Rich-
modstraße zur Haltestelle Neumarkt ist zu gewährleisten.
5. Spezifische Kriterien für die einzelnen zentralen Innenstadtplätze
Die nachfolgend hinsichtlich der einzelnen Plätze aufgeführten Merkmale stel-
len ergänzend zu den unter Ziffer 4 genannten allgemeinen Kriterien, denen je-
de Veranstaltung zu entsprechen hat, jeweilig platzspezifische Kriterien dar.
Sofern bei den einzelnen Plätzen konkrete „zulassungsfähige Veranstaltungen“
benannt werden, sind diese als Regelbeispiele für Veranstaltungen zu verste-
hen, die aus Sicht der Stadt Köln sowohl den unter Ziffer 4 genannten allgemei-
nen Merkmalen als auch den jeweilig platzspezifischen Kriterien entsprechen.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Benennung als Regel-
beispiel nur die grundsätzliche Eignung einer Veranstaltung beinhaltet, dem je-
weiligen Veranstalter daraus aber kein Anspruch im Sinne einer Exklusiv- oder
Dauergenehmigung erwächst. Aus einer früher erteilten Genehmigung entsteht
grundsätzlich kein Anspruch auf eine weitere Sondernutzungserlaubnis.
Darüber hinaus kann eine grundsätzlich geeignete Veranstaltung dann abge-
lehnt werden, wenn sie allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen (insbes. zu
geringe Platzfläche, Überschreitung der Höchstzahl der Veranstaltungen etc.)
nicht entspricht.
Sofern im Folgenden bei den einzelnen Plätzen von „nicht zulassungsfähigen
Veranstaltungen“ die Rede ist, ist dies so zu verstehen, dass diese Veranstal-
tungen entweder schon nicht den allgemeinen unter Ziffer 4 genannten Merk-
malen oder aber zumindest nicht den jeweilig platzspezifischen Kriterien ent-
sprechen.
Sofern ein Veranstaltungstyp nicht in der Kategorie „nicht zulassungsfähige
Veranstaltungen“ des jeweiligen Platzes aufgeführt sein sollte, erwächst hieraus
kein Zulassungsanspruch, wenn die Veranstaltung den allgemeinen oder platz-
spezifischen Kriterien nicht entspricht oder nach allgemeinen rechtlichen Ge-
sichtspunkten (z.B. Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger-
verkehrs, Überschreitung der Höchstzahl der zugelassenen Veranstaltungen
pro Platz oder nicht ausreichende Platzfläche) nicht zugelassen werden kann.
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5.1 Roncalliplatz
Der 1996 zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärte Kölner Dom prägt als aktuell
bestätigte beliebteste Touristenattraktion der Bundesrepublik mit täglich 20.000
sowie jährlich 6 Mio. Besucherinnen und Besuchern aufgrund seiner hohen sak-
ralen Bedeutung in besonderer Weise das Erscheinungsbild Kölns und stellt
sowohl für den internationalen Tourismus als auch für die Pilgerschaft den zent-
ralen Anziehungspunkt dar. Der Roncalliplatz ist wegen dieser beeindrucken-
den Kulisse des Doms einer der bekanntesten Plätze Deutschlands.
Im Gegensatz zu anderen Kölner Innenstadtplätzen ist der Roncalliplatz erst
durch „Freiraumschaffung“ Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts durch
Stiftungen des Zentralen Dombau-Vereins gerade zu dem Zweck entstanden,
einen freien Blick auf den Dom zu erhalten.
Daneben steht die Platzfläche im unmittelbaren Bezug zu weiteren in der
Domumgebung befindlichen hochkarätigen Kultureinrichtungen (Petrus Brun-
nen, Philharmonie, Römisch-Germanisches Museum, Museum Ludwig).
Wegen dieses hohen Stellenwertes gibt es eine Vielzahl von Anfragen zur
Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Die hier stattfindenden Veranstal-
tungen müssen sich in das Ambiente der gesamten Umgebung einfügen und
der Würde des Doms als Weltkulturerbe gerecht werden.
5.1.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen:
Liturgische Veranstaltungen der Hohen Domkirche sowie kirchlicher Einrich-
tungen und damit im Zusammenhang stehende Veranstaltungen sowie
kirchliche Großveranstaltungen (z.B. Weltjugendtag, Deutscher Evangeli-
scher Kirchentag)
Exklusive und hochkarätige Konzert- und Kulturveranstaltungen mit ober-
zentraler Bedeutung und Ausstrahlung, die das Image der Stadt Köln als
Medien- und Kulturstadt fördern und für den Wirtschaftsstandort Köln von
wichtiger Bedeutung sind (insbesondere Opern-/Schauspielaufführungen
während der Zeit des Umbaus der Oper/ des Schauspielhauses)
Weihnachtsmarkt
5.1.2 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen:
Sportveranstaltungen
Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen
Werbeveranstaltungen oder Präsentationsveranstaltungen
Veranstaltungen mit Jahrmarkt- und Volksfestcharakter einschließlich Kir-
mesveranstaltungen
Trödelmärkte
Zirkusgastspiele
CSD
Volksfestähnliche Veranstaltungen kirchlicher Einrichtungen
Informationsveranstaltungen aller Art
18
5.1.3 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen:
Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zugelassen. Für die Zeit
der Sanierung des Schauspiel- und Opernhauses werden 7 Veranstaltungen
zugelassen; hiervon wird 1 Veranstaltung ausschließlich für die Aufführungen
des Schauspielhauses bzw. der Oper zur Verfügung gestellt.
Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen zwei veranstaltungsfreie
Wochenenden liegen.
„Liturgische Veranstaltungen“ gemäß Ziff. 5.1.1, 1. Spiegelstrich werden auf-
grund ihres besonderen Status nicht als Veranstaltung gezählt. Sie haben
hinsichtlich ihres Nutzungsanspruchs einen Sonderstatus durch den speziell
auf die Domkirche ausgerichteten Freiraum des Platzes und den besonderen
Schutz kirchlicher Veranstaltungen in Artikel 4 des Grundgesetzes.
Daher stellt eine Nichtberücksichtung als Veranstaltung keine Verletzung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Diese Ausnahme gilt nicht für sonstige
Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen wie z. B. kirchliche Großver-
anstaltungen (z.B Weltjugendtag).
Am Tag der Fronleichnamsprozession sind keine anderen Veranstaltungen
im Bereich des Roncalliplatzes zulässig.
Der Zugang bzw. die Sicht auf den auf der Papstterrasse gelegenen „Petrus-
brunnen“ darf durch die Veranstaltung bzw. die Aufbauten nicht behindert
werden. Neben der Einhaltung der 3m Schutzzone rund um den Petrusbrun-
nen sind Aufbauten unmittelbar am Fuße der Treppe vor dem Petrusbrunnen
in einem Korridor von 10 m -gerechnet ab dem östlichen Beginn der Treppe-
nicht zulässig. Sollte es im Einzelfall bedingt durch die Einhaltung dieser
Schutzzone zu erheblichen Einschränkungen z. B. beim Bühnenbau oder
aber den Vorgaben zum Brandschutz kommen, sind nach Absprache in die-
sem Bereich ausnahmsweise kurzzeitige Aufbauten möglich.
Während der Gottesdienst- und Andachtzeiten im Dom ist die Benutzung
elektroakustischer Verstärkeranlagen, insbesondere zur Durchführung von
musikalischen und sonstigen Beiträgen bzw. Bühnenprogrammen, untersagt.
Die Zeiten eines Soundchecks werden in Abstimmung mit der Hohen Dom-
kirche festgelegt und in die ordnungsbehördliche Erlaubnis aufgenommen.
Die innerhalb des Doms stattfindenden Gottesdienste und Veranstaltungen
dürfen nicht gestört werden.
Aufbau- und Abbauarbeiten dürfen grundsätzlich nicht während der Nachtru-
hezeit und nicht an Sonn- und Feiertagen stattfinden.
Der Zugang zum Museum Ludwig, zum Römisch Germanischen Museum,
zum Kurienhaus, zum Domhotel und zum Dompfarramt darf durch den Auf-
bau von Veranstaltungen nicht behindert werden. Eine gute Erreichbarkeit
19
der Gebäude muss jederzeit sichergestellt sein. Unabhängig davon muss
aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes ein Mindestabstand von 3 m
zu den umliegenden Gebäuden gehalten werden.
Vor Beginn der Veranstaltung selbst wird eine Abnahme unter Beteiligung
der Anliegerinnen und Anlieger durchgeführt.
5.2 Alter Markt
Der Platz wird ganz wesentlich geprägt durch seinen historischen Charakter,
die Kulisse des Rathauses, seine enge Umbauung und Funktion als Verbindung
und Eingang zur Altstadt. Zu seinem Flair trägt die dort ansässige Gastronomie
und im Sommer die Außengastronomie bei. Charakteristisch für den Platz ist
aber auch, dass er nicht nur ein lebendiges Umfeld für die Gewerbetreibenden,
sondern auch Wohnumfeld für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ist.
5.2.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen:
Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums
dienen. Veranstaltungen des Kölner Karnevals auf dem Alter Markt haben
eine sehr lange Tradition. Hier zeigt der Karneval bei verschiedenen Termi-
nen der „Obrigkeit“ im direkt an diesem Platz gelegenen Rathaus seine Kritik
an der Stadtpolitik. Hier hält das Dreigestirn während der närrischen Tage die
Macht in den Händen.
Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung, insbesondere
Veranstaltungen der Stadt Köln
Veranstaltungen, die das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern
Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge der Direktvermarktung (Ver-
kauf/Bestellung von Waren) dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten sowie
des primären Verkaufs von Alkoholika).
5.2.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen:
Karnevalssessionseröffnung am 11.11.
Eröffnung Straßenkarneval Weiberfastnacht
Sternmarsch des Festkomitees am Karnevalsfreitag
Schull- un Veedelszöch am Karnevalssonntag
Rosenmontagszug
Bühne zum Christopher Street Day (CSD)
Weihnachtsmarkt
20
5.2.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen:
Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen
Werbeveranstaltungen oder Präsentationsveranstaltungen von Unternehmen
mit Gewinnerzielungsabsicht
Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alko-
holika vor Ort in den Vordergrund stellen.
Sportwettbewerbe
Informationsveranstaltungen aller Art
Zirkusgastspiele
Trödelmärkte
Spezialmärkte, die primär dem Verkauf von Alkoholika dienen
Jahrmärkte
Zeltveranstaltungen
Kirmesveranstaltungen
5.2.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen
Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zugelassen.
Veranstaltungen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag zählen als eine
Veranstaltung.
Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen zwei veranstaltungsfreie
Wochenenden liegen. Ausgenommen ist der Zeitraum zwischen dem 11.11.
und der Eröffnung des Weihnachtsmarktes mit nur einem veranstaltungsfrei-
en Wochenende.
Veranstaltungen mit musikalischen Bühnenprogrammen sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Eine Ausnahme von diesem Ausschluss ist nur für Veran-
staltungen von überregionaler und besonderer kommunaler Bedeutung ent-
sprechend der hierfür geltenden zeitlichen und schalltechnischen Begren-
zung möglich.
Sämtliche Veranstaltungen sind grundsätzlich bis 22:00 Uhr zu beenden.
Eine Ausdehnung der Veranstaltungsfläche auf den Heumarkt ist nicht er-
laubt. Eine Ausnahme bilden wegen der besonderen Bedeutung lediglich
Karnevalsveranstaltungen (Weiberfastnacht bis Karnelvalsdienstag), der
CSD und der Weihnachtsmarkt.
Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und
Feiertagen sind verboten.
5.3 Heumarkt
Der Heumarkt ist seit Jahrhunderten einer der zentralen Plätze Kölns (ehemali-
ger Hauptmarktplatz). Er ist geprägt, durch eine dichte angrenzende Bebauung,
21
die sowohl Wohnen als auch Gastronomie beherbergt. Zudem ist er der Anker-
punkt des klassischen Laufweges Schildergasse, Gürzenichstraße, Heumarkt,
Alter Markt, Am Hof, Hohe Straße, Roncalliplatz mit dem Übergang in die Alt-
stadt und zur Rheinuferpromenade.
5.3.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen:
Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums
dienen
Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung der Stadt Köln,
insbesondere die Opening- Begleitveranstaltungen zu besonderen
sportlichen Weltereignissen in Köln
Veranstaltungen, die das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern
Spezialmärkte, die der Direktvermarktung (Verkauf/Bestellung von Waren)
dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten) in der Art der Kölner Weinwoche,
wo der Verkauf und das Bestellen von Wein bzw. Waren und somit das Er-
schließen neuer Märkte im Vordergrund steht oder saisonale Märkte, auf de-
nen überwiegend Lebensmittel angeboten werden
5.3.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen:
Karnevalssessionseröffnung am 11.11.
Eröffnung Straßenkarneval Weiberfastnacht
Schull- un Veedelszöch am Karnevalssonntag
Rosenmontagszug
01.-Mai-Feier des DGB
Bühne zum CSD
Weihnachtsmarkt
Kölner Weinwoche
Eislauffläche nur mit einem dem Weihnachtsmarkt angepassten, aufgewerte-
ten Erscheinungsbild.
Das jährlich anlässlich des Weltkindertages stattfindende nicht kommerzielle
Unicef-Kinderfest, durchgeführt in Verbindung mit Unicef, einer weltweit agie-
renden gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation
5.3.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen:
Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen
Sportwettbewerbe
Informationsveranstaltungen aller Art
Zirkusgastspiele
Trödelmärkte
Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge das Verabreichen von Alko-
holika vor Ort in den Vordergrund stellen
22
Jahrmärkte
Zeltveranstaltungen
Kirmesveranstaltungen
5.3.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen:
Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen. Für be-
sondere sportliche Weltereignisse in Köln (z. B. bei Welt- oder Europa-
meisterschaften, Olympiaden oder Champions-League Finals) werden
bis zu 2 weitere Veranstaltungen ausschließlich für die Begleitveran-
staltung des vorgenannten sportlichen Weltereignisses in Köln zuge-
lassen.
Veranstaltungen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag zählen als eine
Veranstaltung.
Zwischen den einzelnen Veranstaltungen müssen zwei veranstaltungsfreie
Wochenenden liegen. Ausgenommen ist der Zeitraum zwischen dem 11.11.
und der Eröffnung des Weihnachtsmarktes und der Eislauffläche mit nur ei-
nem veranstaltungsfreien Wochenende.
Veranstaltungen mit musikalischen Bühnenprogrammen sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Eine Ausnahme von diesem Ausschluss ist insbesondere
für Veranstaltungen der traditionellen Brauchtumspflege (Karneval) sowie i.ü.
für Veranstaltungen von überregionaler und besonderer kommunaler Bedeu-
tung entsprechend der hierfür geltenden zeitlichen und schalltechnischen
Begrenzung möglich.
Veranstaltungsende grundsätzlich 22:00 Uhr.
Eine Ausdehnung der Veranstaltungsfläche auf den Alter Markt ist nicht er-
laubt. Eine Ausnahme bilden wegen der besonderen Bedeutung lediglich
Karnevalsveranstaltungen (Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag), der CSD
und der Weihnachtsmarkt.
Aufbau- und Abbauarbeiten während der Nachtruhezeit und an Sonn- und
Feiertagen sind verboten.
Eine Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger über die
Platzmitte von der westlichen zur östlichen Seite des Heumarktes muss bei
Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Brauchtumsveranstaltungen sollen grundsätzlich kostenfrei für die Besuche-
rinnen und Besucher sein.
5.4 Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade zwischen Deutzer
Brücke und Hohenzollernbrücke
Der Rheingarten ist geprägt durch seine Lage am Rhein, als Bestandteil des
23
Kölner Stadtpanoramas und die dort angesiedelte Gastronomie der Altstadt. Im
Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes wurde er 2006 neu gestaltet. Die
Grünanlage ist gleichzeitig Ruhezone und Bestandteil einer stark von Fußgän-
gern frequentierten Rheinuferpromenade, die sich aufgrund ihrer Bodenbe-
schaffenheit grundsätzlich nicht für Veranstaltungen eignet. Deshalb sind Ver-
anstaltungen hier nicht gewollt. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger-
und Radverkehrs der Rheinpromenade muss umfassend gewährleistet sein.
Eingegliedert ist der Fischmarkt als kleine, von der Gastronomie umrahmte
Platzfläche.
Mit Ausnahme der Außengastronomie, die den Altstadtbereich typischerweise
prägt, ist der Bereich des Rheingartens, Fischmarkt, Rheinuferpromenade pri-
mär dem kommunikativen Gemeingebrauch (flanierende und verweilende Fuß-
gänger im Gespräch, Erholungssuchende etc.) vorbehalten. Aus diesen Grün-
den ist dieser Bereich grundsätzlich kein bespielungsfähiger Platz.
Eine Ausnahme bildet das jährlich anlässlich des Weltkindertages stattfindende
nicht kommerzielle Unicef-Kinderfest, durchgeführt in Verbindung mit Unicef,
einer weltweit agierenden gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation.
5.4.1 zulassungsfähige Veranstaltungen Rheingarten / Fischmarkt /
Rheinuferpromenade
Das jährlich anlässlich des Weltkindertages stattfindende nicht kommerzielle
Unicef-Kinderfest, durchgeführt in Verbindung mit Unicef, einer weltweit agie-
renden gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation, ist als einzige Veranstal-
tung i.S.d. Konzeptes zugelassen. Hiermit ist das politische Signal „Mehr Rech-
te für Kinder“ verbunden. Um dieses Signal zu unterstreichen, finden Kinder da-
für ihren Platz am zentralsten Ort in der Mitte der Stadt, die mit der bekannten
Silhouette einen höchst exklusiven Aufmerksamkeitswert hat.
5.4.2 Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / Fischmarkt / Rheinufer-
promenade
Keine Veranstaltung i.S.d. Konzeptes sind die zunehmend überregional be-
kannten „Kölner Lichter“ mit einer Zuschauerzahl im sechsstelligen Bereich.
Aufgrund der Verlagerung der „Kölner Lichter“ in den Bereich zwischen Ho-
henzollernbrücke und Zoobrücke während der Bauphase des neuen Rheinbou-
levards liegt die damit zwangsläufig verbundene Inanspruchnahme des rechten
und linken Rheinufers, insbesondere der Flächen des Rheinparks sowie der
Rheinuferpromenade und den Gehwegflächen im Bereich des Konrad-
Adenauer-Ufers als Zuschauerbereich in der Natur der Sache. Der Rheingarten
und die davorliegende Rheinuferpromenade dienen während dieser Zeit über-
wiegend nur als Zu- und Ablauffläche.
Für die jährlich stattfindenden privaten Feiern zu Sylvester gilt nach wie vor,
dass hier eine Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / Fischmarkt /
Rheinuferpromenade als Zuschauerbereich in der Natur der Sache liegt. Dieser
Bereich wird von zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern der am Rhein
24
stattfindenden Feuerwerke genutzt.
5.5 Neumarkt
Der Neumarkt ist als größter Platz ebenso wie der Heumarkt und der Alter
Markt bereits seit Jahrhunderten einer der zentralen Plätze der Kölner Innen-
stadt. Im Rahmen der Brauchtumspflege wurde der Neumarkt bereits 1823
durch karnevalistische Veranstaltungen, hier insbesondere durch den Rosen-
montagszug genutzt.
Der Neumarkt wird von Veranstaltern, die auf „Laufpublikum“ angewiesen sind,
alleine schon wegen seiner Verkehrsknotenfunktion geschätzt, da er einer der
zentralen Haltepunkte Öffentlicher Verkehrsmittel ist – unter- und oberirdisch.
Durch seine zentrale Lage und gute Anbindung an die zahlreichen Innenstadt-
parkhäuser ist er auch mit dem Auto gut erreichbar und stellt mit seinem Fahr-
zeugaufkommen von täglich bis zu ca. 30.000 Fahrzeugen eine der Hauptver-
kehrsadern für den Individualverkehr dar.
Der Platz ist rundherum dicht mit Geschäftshäusern und Einkaufspassagen be-
baut, wobei das Wohnen eine untergeordnete Bedeutung hat. Des Weiteren
stellt der Neumarkt den Endpunkt der Fußgängerbeziehungen zwischen dem
Dom über die Hohe Str. -Deutschlands am stärksten frequentierte Einkaufsmei-
le in 2006- und der Schildergasse -der am meisten besuchten Einkaufsmeile
2016- dar.3
5.5.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen:
Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauch-
tums dienen, insbesondere Karneval
Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung, insbesondere
Veranstaltungen der Stadt Köln
Veranstaltungen, die wegen der oberzentralen Bedeutung und Ausstrahlung
das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern
Begleitveranstaltungen an verkaufsoffenen Sonntagen durch City-Marketing
ohne Produktwerbung und Verkaufsveranstaltungen
Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge der Direktvermarktung (Ver-
kauf/Bestellung von Waren) dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten)
Sportveranstaltungen
Volksfeste mit Schaustellergeschäften
3 Gem. der Pressemitteilung des Finanz- Dienstleistungs- und Beratungsunternehmens im Immobili-
enbereich Jones Lang LaSalle vom 11.07.2017. Die Schildergasse belegt aktuell Platz 4 der meistbe-
suchten Einkaufsmeilen in Deutschland, die Hohe Straße ist unter den TOP 10 der Einkaufsmeilen
nicht mehr vertreten (www.joneslanglasalle.de).
25
Informationsveranstaltungen, maximal 2 Veranstaltungen im Quartal
Jubiläumsveranstaltungen sozialer, kultureller, wirtschaftlicher oder sonsti-
ger Kölner Institutionen sowie aus dem Bereich der Brauchtumspflege, ma-
ximal 3 pro Jahr
Zirkusveranstaltungen unter den in Punkt 4.5.3 dieses Konzeptes beschrie-
benen Maßgaben.
5.5.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen:
Volkskarnevalssitzung (im Zelt) unter der Schirmherrschaft des Festkomitee
Kölner Karneval von 1823 e.V. mit der sog. „Volksproklamation“ in unmittel-
barem zeitlichen Anschluss an die Prinzenproklamation im Gürzenich
Jeck dance an Weiberfastnacht
Funkenbiwak der Roten Funken an Karnevalssamstag
Beach-Volleyball/Streetsoccer
Blumen-Mai-Markt
Weihnachtsmarkt
5.5.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen
Jahrmärkte
Spezialmärkte, die primär dem Verkauf oder dem Verabreichen von Alkoholi-
ka vor Ort dienen
Trödelmärkte
Produktwerbungen/Verkaufsveranstaltungen
5.5.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen:
Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 15 Veranstaltungen zulässig.
Der Baumbestand des Neumarktes darf nicht beeinträchtigt werden.
Der Linienverkehr der KVB darf nicht behindert werden. Insbesondere ist auf
der Betriebsfläche der KVB jegliche Nutzung im Rahmen der jeweiligen Ver-
anstaltungen untersagt.
Eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger vom Fußgängerüberweg Rich-
modstraße zu den KVB-Haltestellen im südlichen Bereich des Neumarktes
sowie die entsprechende Sichtachse muss bei Veranstaltungen auf jeden
Fall erhalten bleiben.
Die Rettungswege aus dem Bereich der U-Bahn, insbesondere der Stauraum
für Personen vor den U-Bahn-Aufgängen darf nicht eingeschränkt werden.
26
5.6 Rudolfplatz
Das Bild des Rudolfplatzes wird vorrangig durch die dort befindliche Hahnen-
torburg bestimmt. Die hochmittelalterliche Torburg teilt die bespielbare Platzflä-
che in 2 Bereiche, die auch getrennt genutzt werden können. Durch die Gestal-
tung der Platzfläche und die rundherum gepflanzten Bäume wird dem Platz
trotz der zentralen Lage eine gewisse Ruhebereichsfunktion zugewiesen.
Unmittelbar neben dem Platz verlaufen die Hauptverkehrsadern der Kölner In-
nenstadt, Hohenzollernring und Hahnenstraße.
5.6.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen:
Veranstaltungen von besonderer kommunaler Bedeutung, insbesondere
Veranstaltungen der Stadt Köln
Veranstaltungen, die das Image der Stadt Köln in besonderer Weise fördern
Spezialmärkte, die nach ihrem Gesamtgepräge der Direktvermarktung (Ver-
kauf/Bestellung von Waren) dienen (mit Ausnahme von Trödelmärkten sowie
des primären Verkaufs von Alkoholika).
Informationsveranstaltungen, maximal 2 Veranstaltungen im Quartal
Jubiläumsveranstaltungen sozialer, kultureller, wirtschaftlicher oder sonstiger
Kölner Institutionen sowie aus dem Bereich der Brauchtumspflege, maximal
3 pro Jahr bezogen auf den Gesamtbereich des Rudolfplatzes
5.6.2 Regelbeispiele für zulassungsfähige Veranstaltungen:
ADFC Gebraucht-Fahrradmärkte
Weihnachtsmarkt
Informations- und Versorgungsstände beim Köln-Marathon
Krönungsball Stadtverband Kölner Schützen maximal 5 Tage (einschließlich
Auf- und Abbauzeiten)
5.6.3 Nicht zulassungsfähige Veranstaltungen:
Sportwettbewerbe
Jahrmärkte
Spezialmärkte, die primär dem Verkauf oder dem Verabreichen von Alkoholi-
ka vor Ort dienen
Trödelmärkte
Zirkusgastspiele
Produktwerbungen
Verkaufsveranstaltungen (mit Ausnahme von zulassungsfähigen Spezial-
märkten)
27
5.6.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen:
● Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 10 Veranstaltungen zulässig
● Der Verkehr auf den anliegenden Straßen Hohenzollernring und Hahnen-
straße darf nicht behindert werden
● Die Benutzung der Hahnentorburg (Eingangsbereich) muss sichergestellt
werden
● Während der Veranstaltungen muss die Benutzung des Radweges zwischen
Hahnenstr. und Aachener Str. sichergestellt werden
● Der U-Bahn-Eingang muss in ausreichender Weise freigehalten werden
● Bei Veranstaltungen ist um die Hahnentorburg ein Mindestabstand von 3 m
einzuhalten. Die im Boden eingelassenen Strahler bilden die Abstandsgrenze.
● Der Stadtkonservator ist im Rahmen des Denkmalschutzes im Anhörungs-
verfahren zu beteiligen.
● Vor Beginn der Veranstaltung selbst wird eine Abnahme unter Beteiligung
der Anliegerinnen und Anlieger durchgeführt.
5.7 Wallrafplatz
Der Wallrafplatz ist das Entree zu den stark frequentierten Fußgängerzonen
Hohe Str. und Schildergasse. Er ist durch die sukzessive gestalterische Aufwer-
tung des Platzes und seines Umfeldes, die dortige Außengastronomie und rela-
tiv geringe Größe für die Ansiedlung eigenständiger Veranstaltungen ungeeig-
net.
Die Genehmigung von Veranstaltungen auf der Platzfläche ist grundsätzlich
ausgeschlossen, da die über den Wallrafplatz verlaufenden Rettungs- und An-
fahrtswege der Feuerwehr bzw. der Rettungsdienste (z.B. für den Bereich der
Domumgebung und Roncalliplatz) freigehalten werden müssen. Aus diesem
Grunde können auch Veranstaltungen/Nutzungen der unmittelbaren Anlieger-
schaft des Wallrafplatzes nicht zugelassen werden.
Als zulässige Veranstaltungen ausgenommen sind Inanspruchnahmen durch
die traditionellen Karnevalsumzüge sowie eine Nutzung als rückwärtiger Raum
für den Fall eines erneuten Zieleinlaufes des Köln-Marathons vor dem Domfo-
rum in dessen Annex, die in Abstimmung mit der Feuerwehr bereits praktiziert
wurde.
28
6. Entscheidungszuständigkeiten
6.1 Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses für Allgemeine
Verwaltung/Vergabe/Internationales
Nach Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 19.06.2007 hat der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales die Zustän-
digkeit für Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Plätze (§ 10 Abs. 1 Ziffer 7a.
ZustO) und die Entscheidungsbefugnis für die Erteilung von Sondernutzungser-
laubnissen für Veranstaltungen auf Plätzen aus diesem Platzkonzept (§ 10 Abs.
1 Ziffer 7b. ZustO).
6.2 Entscheidungszuständigkeit für Geschäfte der laufenden Verwaltung
6.2.1 Zulassungsfähige Regelbeispiele
Sofern dieses Vergabekonzept bei den unter Ziffer 5 aufgeführten einzelnen In-
nenstadtplätzen spezifische Veranstaltungen als „zulassungsfähige Regelbei-
spiele“ benennt, bedürfen diese keiner förmlichen Zustimmungsentscheidung
des AVR. Die Zuständigkeit für die Sondernutzungserlaubnis wird auf das Amt
für öffentliche Ordnung übertragen.
6.2.2 Kurznutzungen
Kurznutzungen der Innenstadtplätze in Form von Fototerminen, Berichterstat-
tungen der Medien sowie Kunstaktionen, Start/Ziel von Läufen/Radrennen und
Motorradkorsi etc., die die für den jeweiligen Platz im Vergabekonzept spezi-
fisch festgelegten Kriterien erfüllen und die jeweilige Platzfläche nicht länger als
4 Stunden (die Auf- und Abbauarbeiten müssen am Veranstaltungstag unmit-
telbar vor bzw. nach der Veranstaltung durchgeführt werden) beanspruchen,
fallen als Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht in die Entscheidungszu-
ständigkeit des AVR und können vom Amt für öffentliche Ordnung unmittelbar
genehmigt werden (Entlastung des AVR von unwesentlichen Veranstaltungen).
Es wird dem AVR allerdings bei Vergaben eine Übersicht der bisher für diesen
Platz genehmigten Kurznutzungen zur Verfügung gestellt.
Verkaufsveranstaltungen sollen nicht Gegenstand von Kurznutzungen sein.
7 Verfahrensregelungen
7.1. Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt
Beschlussvorlagen, die Entscheidungen über Grundsatzfragen zur Nutzung
zentraler Kölner Plätze in der Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales betreffen ( § 10 Abs. 1 Ziffer
29
7a. ZustO) sowie Beschlussvorlagen zu Sondernutzungserlaubnissen in der
Entscheidungszuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen werden der Bezirksvertretung Innenstadt vorab mit der Gelegen-
heit zur Stellungnahme vorgelegt (§ 10 Abs. 1 Ziffer 7b. ZustO).
Die Bezirksvertretung Innenstadt erhält zudem den Stand der beschlossenen
Platzvergaben und -reservierungen.
7.2 Beweissicherungsverfahren
Um ggf. Schäden an öffentlichem Eigentum, die im Zusammenhang mit der
Durchführung von Veranstaltungen auf den zentralen Plätzen entstanden sind,
dem Veranstalter nachzuweisen und in Rechnung stellen zu können, ist vor Be-
ginn und nach Beendigung der Veranstaltung, unter Beteiligung der für die Un-
terhaltung der Plätze zuständigen Dienststellen, ein Beweissicherungsverfahren
durchzuführen.
Durch Anordnung von Auflagen
wird dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht übertragen und er
haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Stadt oder
Dritten während der Veranstaltungszeit im Zusammenhang mit der Veran-
staltung, insbesondere infolge Beschädigung und Verschmutzung der Platz-
fläche, der Zufahrten, der Kanäle und sonstiger öffentlicher Anlagen nebst
Zubehör entstehen, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden ist.
haftet er für Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes nebst Zubehör,
die im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden, ohne
Rücksicht darauf, durch wen und auf welche Weise die Schäden verursacht
worden sind, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht im Zusam-
menhang mit der Veranstaltung entstanden ist.
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Schäden werden aus-
schließlich von der Stadt Köln (idR durch eine von ihr beauftragte Fachfirma)
auf Kosten des Erlaubnisnehmers beseitigt, sofern der Erlaubnisnehmer nicht
nachweist, dass der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Durchführung
der Veranstaltung entstanden ist.
Kosten der Beweissicherung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Evtl. entstehende Kosten der konkreten Schadensabwicklung und –geltend-
machung (Angebotseinholung, Auftragsvergabe, Überwachung der Arbeiten)
werden separat angefordert.
Zur Sicherstellung der Schadensbeseitigungskosten ist vom Erlaubnisnehmer
eine Kaution zu hinterlegen, die die möglichen finanziellen Aufwendungen der
Stadt oder von ihr beauftragten Dritten abdeckt:
a) für die Beseitigung von Störungen oder Behinderungen,
b) für die Reinigung oder Schadensbeseitigung während der Auf- und Abbau-
30
phasen und auch während der Veranstaltung.
7.3 Sonstiges
Der AVR erhält mit der einzelnen Beschlussvorlage für den jeweiligen Antrag
einer Sondernutzungserlaubnis auch eine Übersicht über den aktuellen Stand
der Platzvergaben und -reservierungen.
Im Hinblick auf die Planungs- und Vorlaufzeiten der einzelnen Veranstaltungen
soll zumindest eine Halbjahresplanung vorgelegt werden.
Der Beschlussvorlage sind das Gestaltungskonzept inklusive Auf- und Abbau-
konzept sowie das Reinigungskonzept und ggf. das Sicherheitskonzept ent-
sprechend Ziffer 4.1 sowie ein Lageplan mit Einzeichnungen für den betreffen-
den Platz beigefügt.
Die betroffenen Anlieger (Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende
oder Interessengemeinschaften) werden vor der Genehmigung - ggf. vor der
Entscheidung durch den AVR - in angemessener Form beteiligt.
Bei Veranstaltungen auf dem Roncalliplatz ist zur Qualitätssicherung der kultu-
rellen Veranstaltungen das Kulturamt zu beteiligen.
8. Berichtspflichten
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine regelmäßige Überprüfung
der getroffenen Festlegungen zur Berücksichtigung neuer Entwicklungen sinn-
voll und notwendig ist. Daher wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales, der Bezirksvertretung Innenstadt und
dem Wirtschaftsausschuss auch künftig im 5-jährigen Turnus ein Erfahrungsbe-
richt vorgelegt. Vor einer ggf. erforderlichen Fortschreibung durch den Aus-
schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wer-
den die Bezirksvertretung Innenstadt und der Wirtschaftsausschuss angehört.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vergabekonzeptes unwirksam sein oder wer-
den, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anlage 2.4 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2017
11278 Zeichen
23.02.-27.02.2017 5 20.02.-03.03.2017 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel- >Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel >Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln >Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger, Leonhardsgasse 35, 50859 Köln 26.04.2017 1 0 1 nein 0 SmartCity Cologne Konferenz V/7 Herr Gottschich Tel: R 29090 nein kurzzeitige Köln mobil 2025+ Nutzung 19.05.2017 1 0 1 nein 0 Feierlichkeiten 50jährige Städte- OB/5 Frau Klütsch R. 30361 nein kurzzeitige partnerschaft Turku Nutzung 24.06.2017 1 0 1 nein 0 Sommer Köln 13/1 Frau Grossenbrink R.34000 nein kurzzeitige Nutzung 07.07.-09.07.2017 3 04.07.-12.07.2017 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 03.09.2017 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 11.11.2017 1 10.11. - 12.11.2017 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1a, 50678 Köln beispiel gesamt: 40 35 75 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 290 Anlage 2.4: Liste Veranstaltungen 2017 Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Veranstaltungsterm in wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Tage AVR genehmigt in Sitzung Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt AVR-pflichtig 2017 Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter Erstellungsdatum: 04.07.2018 bis 08.01.2017 8 bis 16.01.2017 9 17 Eislaufbahn 2016/2017* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1 a, 50678 Köln beispiel 01.05.2017 1 30.04. - 02.05.2017 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel- 50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel 17.05.-28.05.2017 12 16.05.-29.05.2017 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung GbR, Herr Ohlig, nein Regel- Brauweiler Weg 125, 50933 Köln beispiel 07.06.2017 1 0 1 nein 0 Israel Tag Synagogengemeinde Köln nein kurzzeitige Nutzung 24.06.2017 1 0 1 nein 0 Mieter- und Anwohnerfest GAG Immobilien AG Köln, Herr Kästel, nein kurzzeitige Josef-Lammerting Allee 20-22, 50933 Köln Nutzung 25.06.2017 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige Jo Weber Nutzung 07.07. - 09.07.2017 3 04.07. - 12.07.2017 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 28.07.2017 1 0 1 nein 0 Altstadtlauf / Heumarkt pulsschlag, Herr Wesseln, Oskar - nein kurzzeitige Jäger - Str. 173, 50825 Köln Nutzung 11.08. - 13.08.2017 3 09.08. - 14.08.2017 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11, ja AVR 50667 Köln 27.03.2017 29.08.2017 1 0 1 nein 0 Info Grün in die Stadt 67 - Herr Dr. Bauer - Projektbüro Grün nein kurzzeitige Grün in die Stadt / WE DO Nutzung 02.09.2017 1 0 1 nein 0 MAC Ausfahrt Mitteldeutscher Automobil Club nein kurzzeitige Nutzung 03.09.2017 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 16.09.2017 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klin- nein kurzzeitige genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung 17.09.2017 1 12.09. - 19.09.2017 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel- und Familien, Frau Hedderich beispiel 11.11.2017 1 10.11. - 12.11.2017 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel- Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 ) 2017 Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt zählt als Veran-staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Erstellungsdatum: 04.07.2018 Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel 27.11. - 07.01.2018 x 15.11. - 15.01.2018 x x Eislaufbahn 2017/2018 museum 1a, 50678 Köln nein Regel- beispiel gesamt: 64 gesamt: 51 115 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 250 * Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt Erstellungsdatum: 04.07.2018 02.01. - 25.02.2017 55 0 55 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln 14.01. - 16.01.2017 3 10.01. - 19.01.2017 7 10 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel- mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel 25.02.2017 1 24.02.-25.02.2017 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel- Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel 26.02.-28.02.2017 3 25.02.-02.03.2017 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR Siegburger Str. 66, 50679 Köln 07.11.2016 04.03. - 05.03.2017 2 03.03. - 06.03.2017 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Werg 1, 50969 Köln 07.11.2016 27.04. - 15.05.2017 19 25.04. - 16.05.2017 3 22 ja 2 Blumen Mai Markt Fachverband Blumen und Zierpflanzen, nein Regel- Herr Röllgen, Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel 28.04.2017 1 0 1 nein 0 Promotion Pokalendspiel Frauen 52 - Herr Stolz nein kurzzeitige Nutzung 16.05.2017 1 0 1 nein 0 Aktionswoche Alkohol 53 - Fr. Dr. Gunia-Hennecken nein kurzzeitige Nutzung 23.06.2017 1 0 1 nein 0 Nacht der Technik plan deluxe, Herr Armborst, nein kurzzeitige Stammstr. 72-74, 50823 Köln Nutzung 24.06.2017 1 0 1 nein 0 Info Organspende Netzwerk Organspende NRW nein kurzzeitige Nutzung 01.07.2017 1 0 1 nein 0 Landesaktionstag LVR LWL Pia Heyn nein kurzzeitige Nutzung 10.07.2017 1 0 1 nein 0 Info Aktionstag Taschendiebstahl PP Köln, Direktion Kriminalität, Herr Axler, nein kurzzeitige Walter Pauly Ring 2-6, 51103 Köln Nutzung 21.07.2017 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V. Herr Organiska, Neuerburg- nein kurzzeitige str. 25, 51103 Köln Nutzung 25.08. - 27.08.2017 3 21.08.-30.08.2017 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 07.11.2016 02.09. - 03.09.2017 2 01.09. - 04.09.2017 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Werg 1, 50969 Köln 27.03.2017 19.09.2017 1 0 1 nein 0 Inforveranstaltung Malteser Hilfsdienst, Herr Rupflin, Stolber- nein kurzzeitige Wiederbelebung gerstr. 364, 50933 Köln Nutzung 21.09.2017 1 0 1 nein 0 Info IPF Week art tempi communcations, Fr. Kanber, nein kurzzeitige Maria-Hilf-Str. 15, 50677 Köln Nutzung 29.09.-01.10.2017 3 28.09.-03.10.2017 3 6 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe ja AVR GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, 27.03.2017 50939 Köln Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter zählt als Veran- staltung im Sinne des wird aufgrund der Nutzungsda uer mit AVR- pflichtig Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 ) 2017 AVR genehmigt in Sitzung Erstellungsdatum: 04.07.2018 04.11.2017 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung 27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel- Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel gesamt: 128 gesamt: 48 176 12 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 189 Erstellungsdatum: 04.07.2018 07.04. - 09.04.2017 3 06.04.-10.04.2017 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 07.11.2016 04.05.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. PP KÖLN PP Köln, Direktion Verkehr, Herr Simons, nein kurzzeitige Kriminal-/Unfallprävention Brüderstraße 53, 51429 Berg.- Gladbach Nutzung 21.05.2017 1 0 1 nein 0 Stadtlauf pulssschlag, Herr Wesseln, Oskar - nein kurzzeitige Jäger - Str. 173, 50825 Köln Nutzung 11.06.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. "Lasst uns Reden !!!" Renan Demirkan nein kurzzeitige Nutzung 05.07.2017 1 0 1 nein 0 Flüchtlicngszelt Fr. Jej, Teichstr. 16 E, 50827 Köln nein kurzzeitige Kunstaktion Fr. Jej Frau Reisener / 27719 Nutzung 06.07.-07.07.2017 2 0 2 ja 1 WWF Themen Tour WWF Deutschland, Frau Hahn, Rein- ja AVR "Nachhaltige Ernährung" hardstr. 18, 10117 Berlin 27.03.2017 25.08.- 27.08.2017 3 21.08.-30.08.2017 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 07.11.2016 09.09.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. Hebammenverband Deutscher Hebammenverband e.VF., nein kurzzeitige Gartenstr. 26, 76133 Karlsruhe Nutzung 22.09. - 24.09.2017 3 21.09.-25.09.2017 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 27.03.2017 01.10.2017 1 30.09.-0210.2017 2 3 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, nein Regel- 50678 Köln beispiel 08.11.2017 1 0 1 nein 0 Infoveranst. PP Köln PP Köln, Direktion Verkehr, Herr Simons, nein kurzzeitige Fahrradcheck Brüderstraße 53, 51429 Berg.- Gladbach Nutzung 27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel- 380 b, 51145 Köln beispiel gesamt: 45 gesamt: 33 78 8 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 287 Veranstaltungsterm in Antragsteller/Veranstalter AVR- pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des wird aufgrund der Nutzungsdaue r mit folgendem Veranstaltungen Tage Auf- und Abbauzeiten Tage 2017 Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 ) Erstellungsdatum: 04.07.2018 19.01.2017 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver- Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung Düsseldorf 25.06.2017 1 0 1 nein 0 Benefizaktion ZDV Zentralen Dombau Verein zu Köln, Herr nein kurzzeitige Hoffmann, Komödienstr. 6-8, 50667 Köln Nutzung 20.07. - 23.07.2017 4 19.07. - 24.07.2017 2 6 ja 1 StadtLesen Innovationswerkstatt Mettler, Frau ja AVR Angerer, Neutorstraße 33, 5020 Salzburg 27.03.2017 25.08.-27.08.2017 3 22.08.-29.08.2017 5 8 ja 1 CHINA MARKT Stadt Köln OB 5 (Ref. für internationale ja AVR Angelegenheiten) Frau Voss R.26035 27.03.2017 02.09.2017 1 0 1 nein 0 Jugendgottesdienst Solid Base e.V., Herr Enns, Cosimastr. 1 nein liturg. Ver- 51145 Köln anstaltung 17.09.2017 1 12.09. - 19.09.2017 7 8 ja 1 Galakonzert KMGV / WDR KMGV, Mauritiusssteinweg 59, ja AVR Wolkenburg, 50676 Köln 12.12.2016 27.11. - 23.12.2017 27 15.11. - 31.12.2017 20 47 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel- Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel 30, 51063 Köln gesamt: 38 gesamt: 34 72 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 293 Antragsteller/Veranstalter AVR- pflichtig Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des AVR genehmigt in Sitzung wird aufgrund der Nutzungsda uer mit Veranstaltungen Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 ) 2017 Erstellungsdatum: 04.07.2018
Anlage 2.5 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2018
10368 Zeichen
08.02.-12.02.2018 5 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel- >Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel >Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln >Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger, Leonhardsgasse 35, 50859 Köln 06.07.-08.07.2018 3 03.07.-11.07.2018 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 02.09.2018 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 09.09.2018 1 0 1 nein 0 Tag des offenen Denkmals OB-2-3, Fr. Gerhardt, R. 26023 nein kurzzeitige Nutzung 11.11.2018 1 10.11. - 12.11.2018 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1a, 50678 Köln beispiel gesamt: 39 35 74 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 291 2018 Veranstaltungen Antragsteller/VeranstalterAuf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt AVR-pflichtig Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Veranstaltungsterm in wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Tage AVR genehmigt in Sitzung Anlage 2.5: Liste Veranstaltungen 2018 Erstellungsdatum: 04.07.2018] bis 07.01.2018 7 bis 15.01.2018 8 15 Eislaufbahn 2017/2018* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1 a, 50678 Köln beispiel 26.04.2018 1 0 1 nein 0 Israel Tag Synagogengemeinde Koln, Fr. Bennett, nein kurzzeitige Ottostr. 85, 50823 Köln Nutzung 01.05.2018 1 30.04. - 02.05.2018 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel- 50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln 16.05.-27.05.2018 12 15.05.-28.05.2018 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung GbR, Herr Ohlig, nein Regel- Brauweiler Weg 125, 50933 Köln beispiel 01.07.2018 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige Jo Weber Nutzung 06.07.-08.07.2018 3 03.07.-11.07.2018 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 27.07.2018 1 0 1 nein 0 Altstadtlauf / Heumarkt pulsschlag, Herr Wesseln, Oskar - nein kurzzeitige Jäger - Str. 173, 50825 Köln Nutzung 10.08.-12.08.2018 3 08.08.-13.08.2018 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, VOB Brumbach, Unter ja AVR Taschenmacher 10, 50667 Köln 23.04.2018 02.09.2018 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 09.09.2018 1 0 1 nein 0 Tag des offenen Denkmals OB-2-3, Fr. Gerhardt, R. 26023 nein kurzzeitige Nutzung 22.06.2018 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klin- nein kurzzeitige genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung 23.09.2018 1 19.09.-26.09.2018 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel- und Familien, Frau Hedderich beispiel 28.09.2018 1 0 1 nein 0 Aktionstag TRANSFAIR e.V. Fairtrade Deutschland, Fr. Moschek, nein kurzzeitige Remigiusstr. 21, 50937 Köln Nutzung 11.11.2018 1 10.11. - 12.11.2018 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel- Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel 26.11. - 07.01.2018 x 14.11. - 16.01.2019 x x Eislaufbahn 2018/2019 museum 1a, 50678 Köln nein Regel- beispiel gesamt: 63 gesamt: 50 113 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 252 Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet VeranstaltungenVeranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 ) 2018 Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Erstellungsdatum: 04.07.2018] * Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt Erstellungsdatum: 04.07.2018] 02.01.-10.02.2018 40 0 40 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln 05.01.- 07 .01.2018 3 02.01.-12.01.2018 8 11 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel- mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel 10.02.201/8 1 11.02.2018 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel- Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel 11.02.-13.02.2018 3 11.02.-16.02.2018 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR Siegburger Str. 66, 50679 Köln 11.12.2017 23.03.-25.03.2018 3 22.03.-26.03.2018 2 5 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Werg 1, 50969 Köln 11.12.2017 13.04.-21.05.2018 39 05.04.-23.05.2018 10 49 ja 3 Zirkusaufführungen Roncalli Regenbogen Tournee GmbH, ja AVR Neurather Weg 7, 51063 Köln 11.12.2017 26.04.-18.05.2018 (23) 24.04.-19.05.2018 (3) (26) ja 0 Blumen Mai Markt Fachverband Blumen und Zierpflanzen, nein Regel- Herr Röllgen, Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel 18.06.-23.06.2018 6 14.06.-27.06.2018 8 14 ja 1 Ausstellung Liebe Lust Leben BZgA, Frau Lausberg, Ostmerheimer ja AVR Str. 200, 51109 Köln 28.05.2018 30.06.2018 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung St. Vincenz Hospital / Heil. Geist KRH nein kurzzeitige Aktionstag Diabetes/Schlaganfall Fr. Uhlig, Merheimer Str. 221-223 Nutzung 16.08.2018 1 14.08.-17.08.2018 3 4 ja 1 Theateraufführung "Gingko" Stabsstelle Events, Stadt Köln - 13/1, - ja AVR/DE Sommer Köln Frau Großenbrink 07.06.2018 24.08.-26.08.2018 3 20.08.-28.08.2018 6 9 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 11.12.2017 31.08.-02.09.2018 3 30.08.-03.09.2018 2 5 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Werg 1, 50969 Köln 23.04.2018 15.09.2018 1 0 1 nein 0 20 Jahre Neumarkt Galerie Apelona Real Estate, Fr. de Jager, nein kurzzeitige Richmodstr. 8, 50667 Köln Nutzung 19.09.2018 1 0 1 nein 0 Rollatorentag/Miobilitätswoche KVB, Herr Schönbei, Scheidtweiler Str. nein kurzzeitige 38, 50933 Köln Nutzung 04.10.-07.10.2018 4 27.09.-09.10.2018 9 13 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe ja AVR GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, 23.04.2018 50939 Köln 03.11.2018 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung 26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel- AVR genehmigt in Sitzung Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 ) 2018 Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet AVR-pflichtig Veranstaltung parallel zur Veranstaltungszeit Circus Roncalli Erstellungsdatum: 04.07.2018] Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel gesamt: 138 gesamt: 72 210 15 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 155 Erstellungsdatum: 04.07.2018] 10.01.2018 1 0 1 nein 0 Fahrradcheck PP Köln, Verkehsunfallprävention, nein kurzzeitige Herr Simons Nutzung 06.04.-08.04.2018 3 05.04.-09.04.2018 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 11.12.2017 17.05.-20.05.2018 4 16.05.-21.05.2018 2 6 ja 1 StadtLesen Innovationswerkstatt Mettler, Neutorstr. ja AVR 33, 5020 Salzburg Österreich 12.03.2018 28.06.-.01.07.2018 4 27.06.-02.07.2018 2 6 ja 1 Llifestyle & Designmarkt Coelln-Antik und Design, H. Deutzmann ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 12.11.2017 21.07.2018 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V. Herr Jesse, Neuerburgstr. 25 nein kurzzeitige 51103 Köln Nutzung 24.08.-26.08.2018 3 20.08.-28.08.2018 6 9 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 12.11.2017 11.09.-12.09.2018 2 0 2 ja 1 Kunstperformance Dezentrale GbR, Frau Henke, ja AVR Paläis temporär Drame Köln/Mouvoir/Hiesl ??? 14.09.-16.09.2018 3 13.09.-17.09.2018 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 23.04.2018 18.09.2018 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung Streetwork Stadt Köln Jugendamt, - 512 - nein kirzzeitige Herr Schärf Nutzung 07.10.2018 1 06.10.-09.10.2018 3 4 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, nein Regel- 50678 Köln beispiel 26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel- 380 b, 51145 Köln beispiel gesamt: 50 gesamt: 37 87 10 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 278 Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 ) Tage Auf- und Abbauzeiten Tage 2018 Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet VeranstaltungenVeranstaltungsterm in Erstellungsdatum: 04.07.2018] 11.01.2018 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver- Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung Düsseldorf 01.08.-04.08.2018 4 30.07.-07.08.2018 5 9 ja 1 Konzertreihe: Legenden E.L. Hartz Promotion GmbH, Herr Hartz, ja AVR Heisterbachstr. 25, 53173 Bonn 12.11.2017 01.09.2018 1 0 1 nein 0 Jugendgottesdienst Solid Base e.V., Herr Enns, Cosimastr. 1 nein liturg. 51145 Köln Veranst. 15.09.2018 1 0 1 nein 0 Goaßlschmalzen Verein Südtiroler In NRW, H. Heinze, nein kurzzeitige Stolzestr. 1a, 50674 Köln Nutzung 26.11. - 23.12.2018 28 14.11. - 31.12.2018 20 48 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel- Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel 30, 51063 Köln gesamt: 35 gesamt: 25 60 4 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 305 Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 ) 2018 AVR genehmigt in Sitzung wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Erstellungsdatum: 04.07.2018]
Anlage 1.1 zum Erfahrungsbericht: Übersicht der Belegung von zentralen Innenstadtplätzen 2014 bis 2018
2606 Zeichen
Anlage 1: Übersicht der Belegung von zentralen Innenstadtplätzen 2014 bis 2018 Platz: Roncalliplatz Kontingent: 6 Jahr Anzahl Veranstaltungen Aufgrund der Dauer einzelner Veranstaltungen gewertet als Anzahl freier Veranstalungen Platzfläche belegt inkl. Auf- und Abbau sowie kurzzeitigen Nutzungen (Tage) Platzfläche frei (Tage) 2013 1 3 3 95 270 2014 3 5 1 110 255 2015 1 3 3 60 305 2016 3 5 1 75 291 2017 4 6 0 72 293 2018* 2 4 2 60 305 * Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Platz: Alter Markt Kontingent: 6 Jahr Anzahl Veranstaltungen Aufgrund der Dauer einzelner Veranstaltungen gewertet als Anzahl freier Veranstalungen Platzfläche belegt inkl. Auf- und Abbau sowie kurzzeitigen Nutzungen (Tage) Platzfläche frei (Tage) 2013 4 6 0 74 291 2014 4 6 0 76 289 2015 4 6 0 76 289 2016 4 6 0 76 290 2017 4 6 0 75 290 2018* 4 6 0 74 291 * Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Platz: Heumarkt Kontingent: 9 Jahr Anzahl Veranstaltungen Aufgrund der Dauer einzelner Veranstaltungen gewertet als Anzahl freier Veranstalungen Platzfläche belegt inkl. Auf- und Abbau sowie kurzzeitigen Nutzungen (Tage) Platzfläche frei (Tage) 2013 7 9 0 111 254 2014 7 9 0 109 256 2015 7 9 0 115 250 2016 7 9 0 115 251 2017 7 9 0 115 250 2018* 7 9 0 113 252 * Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Platz: Neumarkt Kontingent: 15 Jahr Anzahl Veranstaltungen Aufgrund der Dauer einzelner Veranstaltungen gewertet als Anzahl freier Veranstalungen Platzfläche belegt inkl. Auf- und Abbau sowie kurzzeitigen Nutzungen (Tage) Platzfläche frei (Tage) 2013 11 14 1 184 181 2014 10 14 1 245 120 2015 11 14 1 169 196 2016 10 14 1 188 178 2017 9 12 3 176 189 2018* 12 15 0 210 155 * Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Platz: Rudolfplatz Kontingent: 10 Jahr Anzahl Veranstaltungen Aufgrund der Dauer einzelner Veranstaltungen gewertet als Anzahl freier Veranstalungen Platzfläche belegt inkl. Auf- und Abbau sowie kurzzeitigen Nutzungen (Tage) Platzfläche frei (Tage) 2013 7 9 1 85 280 2014 6 9 1 103 262 2015 5 7 3 78 287 2016 7 10 0 126 240 2017 6 8 2 78 287 2018* 8 10 0 87 278 * Stand 04.07.2018 inkl. noch ausstehender Entscheidungen des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
Anlage 2.2 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2015
10291 Zeichen
12.02.-16.02.2015 5 09.02.-20.02.2015 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel- >Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel >Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln >Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger, Leonhardsgasse 35, 50859 Köln 03.07. - 05.07.2015 3 30.06. - 08.07.2015 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 06.09.2015 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 11.11.2015 1 10.11. - 12.11.2015 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 23.11. - 23.12.2015 31 12.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1a, 50678 Köln beispiel gesamt: 41 35 76 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 289 Anlage 2.2: Liste Veranstaltungen 2015 Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Veranstaltungsterm in wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Tage AVR genehmigt in Sitzung Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt AVR-pflichtig 2015 Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter Erstellungsdatum: 04.07.2018 bis 06.01.2015 7 bis 14.01.2015 7 14 Eislaufbahn 2014/2015* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1 a, 50678 Köln beispiel 25.04.2015 1 0 1 nein 0 Internationales Kinderfest Giresun in europa e.V., Herr Karaman nein kurzeitige Auguststr. 44, 50733 Köln Nutzung 01.05.2015 1 30.04. - 02.05.2015 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel- 50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln 20.05. - 31.05.2015 12 19.05. - 01.06.2015 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung, Herr Lutzius, Unter nein Regel- Krahnenbäumen 75, 50668 beispiel 07.06.2015 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige Jo Weber Nutzung 10.06.2015 1 0 1 nein 0 Informationsveranstaltung Synagogengemeinde Köln, Herr nein kurzeitige "Israel-Tag" Wieber, Ottostraße 85, 50823 Köln Nutzung 03.07. - 05.07.2015 3 30.06. - 08.07.2015 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 30.07.2015 1 0 1 nein 0 Spendenfinale "Running for Kids" Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige "Wir helfen Kindern" RTL Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung 14.08. - 16.08.2015 3 12.08.-17.08.2015 3 6 ja 1 Altstadtfest IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11, ja AVR 50667 Köln 04.05.2015 05.09.2015 1 0 1 nein 0 MAC Ausfahrt Mitteldeutscher Automobil Club nein kurzzeitige Nutzung 06.09.2015 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 19.09.2015 1 0 1 nein 0 Kolpingtag/Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klein- nein kurzzeitige genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung 20.09.2015 1 16.09. - 23.09.2015 7 8 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel- und Familien, Frau Hedderich beispiel 11.11.2015 1 10.11. - 12.11.2015 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schmitz-Hellwing, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 23.11. - 23.12.2015 31 12.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel- Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel 23.11. - 06.01.2016 x 12.11. - 13.01.2016 x x Eislaufbahn 2015/2016 museum 1a, 50678 Köln nein Regel- beispiel gesamt: 66 gesamt: 49 115 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 250 Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 ) 2015 Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Erstellungsdatum: 04.07.2018 * Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt Erstellungsdatum: 04.07.2018 05.01. - 13.02.2015 40 0 40 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln 10.01. - 11..01.2015 2 06.01. - 14.01.2015 7 9 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel- mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel 14.02.2015 1 13.02. -14.02.2015 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel- Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel 15.02. - 17.02.2015 3 14.02. - 19.02.2015 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR Siegburger Str. 66, 50679 Köln 26.01.2015 21.03. - 22.03.2015 2 20.03. - 23.03.2015 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Werg 1, 50969 Köln 26.01.2015 26.03.2015 1 0 1 nein 0 Fahrradaktionstag PP Köln, Direktion Verkehr, Herr Pelka, nein kurzzeitige Brüderstr. 53, 51427 Berg.-Gladbach Nutzung 23.04. - 11.05.2015 19 20.04. - 11.05.2015 3 22 ja 2 Blumen Mai Markt Kreisverband Gartenbau, Herr Röllgen, nein Regel- Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel 26.04.2015 1 0 1 nein 0 VDI Roadshow White Label Events, Platzhoffstr. 23, nein kurzzeitige 42115 Wuppertal Nutzung 30.04.2015 1 0 1 nein 0 Schlaganfallbus Uniklinik Köln, Kerpener Str. 62, nein kurzzeitige 50937 Köln Nutzung 06.06.-07.06.2015 2 05.06. - 08.06.2015 2 4 ja 1 HITS4KIDS Ronald Brockmeyer, Tour Ltd ja AVR 04.05.2015 12.06.2015 1 0 1 nein 0 Nacht der Technik ZackBumm in Köln, Herr Armborst, nein kurzzeitige Stammstr. 72-74, 50823 Köln Nutzung 21.06.2015 1 0 1 nein 0 Stadtlauf Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung 21.07.2015 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentoter Vision e.V. Herr Organiska, Neuerburg- nein kurzzeitige str. 25, 51103 Köln Nutzung 28.07.2015 1 0 1 nein 0 Info Veranstaltung Deutsche Leberhilfe e.V., Frau Pounds, nein kurzzeitige Krieler Str. 100, 50935 Köln Nutzung 07.08. - 09.08.2015 3 03.08. - 12.08.2015 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 26.01.2015 05.09. - 06.09.2015 2 04.09. - 07.09.2015 2 4 ja 1 Antik & Design Markt Colln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Werg 1, 50969 Köln 04.05.2015 11.09.2015 1 0 1 ja 1 MLB Roadshow ITMS Sports, Herr Bauch, Frankfurter ja AVR Landstr. 15, 61231 Bad Nauheim 31.08.2015 Veranstaltungen Antragsteller/Veranstalter zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet AVR-pflichtig Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 ) 2015 AVR genehmigt in Sitzung Erstellungsdatum: 04.07.2018 19.09.2015 1 0 1 nein 0 Kolpingtag Kolpingwerk Deutschland, Herr Schmitt, nein liturgische St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln Veranst. 04.10.2015 1 02.10.-06.10.2015 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, ja AVR 50678 Köln 04.05.2015 23.10.2015 1 0 1 nein 0 Infoveranstalung Ärzte gegen Tierversuche e.V., Herr Ott, nein kurzzeitige Ärzte gegen Tierversuche Lerchenweg 9, 89143 Blaubeuren Nutzung 24.10.2015 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung 07.11.2015 1 0 1 nein 0 Spendenaktiion Sven Neu, Wodanstr. 54d, 51107 Köln nein kurzzeitige Kölner Spenden Express in Cooperation mit der KVB Nutzung 23.11. - 23.12.2015 31 11.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel- Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel gesamt: 118 gesamt: 51 169 14 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 196 Erstellungsdatum: 04.07.2018 29.05. - 31.05.2015 3 28.05.-01.06.2015 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 26.01.2015 07.08. - 09.08.2015 3 03.08. - 12.08.2015 7 10 ja 1 Games Com Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 26.01.2015 19.09.2015 1 0 1 nein 0 Kolpingtag Kolpingwerk Deutschland, Herr Schmitt, nein liturgische St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln Veranst. 25.09. - 27.09.2015 3 24.09.-28.09.2015 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 04.05.2015 04.10.2015 1 02.10.-06.10.2015 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Agentur KP; Herr Röller, Agilofstr. 1, nein Regel- 50678 Köln beispiel 28.10.2015 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung RheinStars Cologne, Herr Baeck, nein kurzzeitige Aachener Str. 999, 50933 Köln Nutzung 23.11. - 23.12.2015 31 11.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel- 380 b, 51145 Köln beispiel gesamt: 43 gesamt: 35 78 7 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 287 Veranstaltungsterm in Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Tage Auf- und Abbauzeiten Tage 2015 Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 ) Erstellungsdatum: 04.07.2018 22.01.2015 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver- Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung Düsseldorf 19.06.2015 1 16.06. - 22.06.2015 6 7 nein 0 Open Air Gottesdienst Diözesan Caratiasverband Erzbistum nein liturg.Ver- Willkommensfest Köln, Georgstr. 7, 50676 Köln anstaltung 12.09.2015 1 0 1 nein 0 Jugendgottesdienst Open Air solid-BASE e.V., Herr Enns, Cosimastr.1, nein liturg. Ver- 51145 Köln anstaltung 23.11. - 23.12.2015 31 11.11. - 31.12.2015 20 51 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel- Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel 30, 51063 Köln gesamt: 34 gesamt: 26 60 3 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 305 Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes AVR genehmigt in Sitzung wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 ) 2015 Erstellungsdatum: 04.07.2018
Anlage 3 zum Erfahrungsbericht: Stellungnahme der Bürgergemeinschaft Altstadt
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Köln, d. 20. März 2018 An den Leiter des Ordnungsamtes Herrn Engelbert Rummel -persönlich- Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Entwurf eines neuen Platznutzungskonzeptes 2019-23 Unsere Stellungnahme Sehr geehrter Herr Rummel, die Verwaltung hat uns um eine Stellungnahme zum Entwurf des Platznutzungskonzeptes 2019-2023 gebeten (im folgenden abgekürzt PNK). Wir kommen dieser Bitte sehr gerne nach. Der von Ihnen zugesandte Text ist als Anlage zum Schluss des Schreibens noch einmal angeführt. Die von uns zitierten Vereinbarungen und Stellungnahmen können im Bedarfsfall en Detail nachgereicht und konkretisiert werden. Die Stellungnahme soll zu 2 Neuerungen erfolgen: 1. Dem Vorschlag der Ausdehnung der Zahl der Veranstaltungen von derzeit 9 auf 11 zugunsten von Begleitveranstaltungen zu Sport Events (Championsfinale, EM, WM Handball etc.) auf dem Heumarkt. 2. Dem Vorschlag der Einführung von Bühnenprogrammen im Rheingarten zu Karneval aus nunmehr vorgegebenen Gründen der Sicherheit. Beide Vorhaben sind bereits in der Vergangenheit mehrfach und ausführlich diskutiert worden. Sie entsprechen dem Wunsch eines Teils der ortsansässigen Gastronomie, a) das sog. Public Viewing am Heumarkt und b) Bühnenprogramme im Rheingarten zu etablieren. Sie widersprechen zudem den Intentionen des Runden Tisches, in transparenten Entscheidungsprozessen Problembereiche aufzuarbeiten und halten einmal mehr einer sachlichen und rechtlichen Würdigung nicht stand. Demgemäß sprechen wir uns auch weiterhin gegen eine Umsetzung dieser Pläne aus. Zu den Gründen: 1. Die Situation am Heumarkt a. Chronologie der Vereinbarungen und Zusagen an die Anwohner/Bürgergemeinschaft sowie rechtliche Festschreibungen In den Jahren 2007 und 2008 wurde umfassend über die Bespielung der Altstadt durch Weihnachtsmärkte diskutiert. Dabei war insbesondere fraglich, ob der Heumarkt in Zukunft als Veranstaltungsfläche zur Verfügung stehen sollte. Teile der Politik haben sich damals ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Die Bürgergemeinschaft hat einer Bespielung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass keine weiteren Veranstaltungen in den kommenden Jahren genehmigt würden. Dieser Wunsch wurde damals in den jeweiligen Besprechungsrunden mit der Politik und Mitgliedern des AVR auch zugesichert. Folgerichtig heißt es etwa in der Präambel des sog. Vergabekonzeptes für innerstädtische Plätze vom 16.07.2013: „In der Kölner Innenstadt leben – im Gegensatz zu vielen anderen Großstädten in der Bundesrepublik – über 137.000 Menschen. Sie haben Anspruch auf ein lebenswertes Umfeld und verdienen den Schutz vor übermäßigen Belastungen. ……Unter diesen Gesichtspunkten besteht die Notwendigkeit einer stärkeren Steuerung der Platzvergabe und Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an der Durchführung interessanter Veranstaltungen, dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft bzw. der Anliegerinnen und Anlieger sowie der Wahrung des Platz- und Freiraumcharakters.“ Ähnliche Formulierungen und Zielsetzungen im Hinblick auf den Erhalt der innerstädtischen Bevölkerung finden sich wie bereits mehrfach erwähnt in den Bebauungsplänen der Altstadt und den Begründungen zu diesen Plänen, oder aber in der Wohnraumschutzsatzung vom 4. Juli 2014. b. De Facto Belastungen am Heumarkt durch Veranstaltungen (Anzahl der Tage) Der Sinn der o.g. Begrenzungs-Vereinbarung wird alleine durch die Event-Saison Winter 2017/18 deutlich. Der Heumarkt wurde nahezu durchgängig unter Einbeziehung der Auf- und Abbauzeiten von Anfang November bis Mitte/Ende Februar bespielt. (11.11, Weihnachtsmarkt plus Eisbahn, sodann Eisbahn bis Anfang Januar, danach Aufbau der Tribünen für Karneval, danach Karneval) Nimmt man als Maßstab die Belastungen für die Anwohner, ergeben sich daraus alleine knapp 100 Veranstaltungstage bzw. Tage mit erhöhten Beeinträchtigungen. Alleine aus diesem Grund geben wir auch zu bedenken, dass für ein künftiges PNK die Zahl der Veranstaltungstage und nicht die Zahl der Veranstaltungen gesetzt werden sollte. Zu den oben genannten Veranstaltungstagen müssen zudem die Belastungen durch aa. die im Vergabekonzept aufgeführten weiteren Veranstaltungen (bspw. CSD, Altstadtfest, Weinwochen) aufgenommen werden, ebenso bb. die nicht aufgeführten diversen Tagesveranstaltungen gerade auch mit Bühnenprogramm (Start der Oldtimer-Ralley, Ehrenamtstag, Veranstaltungen der türkischen Gemeinde etc.) sowie cc. die Demonstrationsveranstaltungen (1. Mai, Kurden Demo etc.) Nur so können alleine vom Grundsätzlichen her die tatsächlichen Belastungen abgebildet werden. c. De Facto Belastungen der Anwohner durch die Auswüchse der Veranstaltungen Bereits im Jahr 2008/2009 hat der damalige Stadtdirektor Guido Kahlen angesichts der „katastrophalen“ Zustände beim Karneval in der Altstadt u.a. die Einführung eines Glasflaschenverbotes angeregt. 2012 hat sodann der damalige Oberbürgermeister Jürgen Roters den ersten Runden Tisch einberufen, um den Auswüchsen des Karnevals zu begegnen. Knapp 6 Jahre später sind die Ausfälle zum 11.11.2017 erneuter Grund, diesmal unter der Oberbürgermeisterin Henriette Reker, einen weiteren Runden Tisch einzuberufen. Mit knapp 3000 Einsatzkräften, davon alleine 1400 Einsatzkräften der Polizei, musste der Karneval Februar 2018 sodann „geregelt“ durchgeführt werden, bei einem städtischen Investitionsvolumen von alleine knapp einer Millionen Euro in Toilettenanlagen. Gleichzeitig musste in den letzten Jahren festgestellt werden, dass der Karneval der Kölner sich aus der Altstadt zurückgezogen hat. Die Kölner Gruppe Bläck Fööss hat als erste Gruppe sich geweigert, in der Altstadt am Heumarkt oder Alter Markt aufzutreten. Der Kölner Karneval der Altstadt findet heute rechtsrheinisch am Tanzbrunnen statt. Folgerichtig haben in einer Express Umfrage vom 7. Februar 2018 rund 55% von knapp 24000 Usern auch dargelegt, Karneval nicht zu feiern, lediglich 33% waren hier noch entsprechend interessiert, 12% unschlüssig. Sie machen auch angesichts der Proteste der innerstädtischen Bevölkerung am Brüsseler Platz, Rathenauplatz, Chlodwig Platz, Zülpicher Straße etc. deutlich, dass der Karneval in diesem Bereich seine Authentizität und Originalität verloren hat zugunsten eines von außen eingeworbenen Massentourismus, dessen Erwartungshaltung im Hinblick auf „Ballermann“ gerade zu jenen oben beschriebenen Probleme geführt hat. Dabei zeigt sich für die Altstädter Bevölkerung, dass ohnehin mit immer größerem Aufwand und z.T. erheblichen Beeinträchtigungen durch Absperrmaßnahmen Veranstaltungen oder Feiertage (Weihnachtsmärkte, Silvester, Kölner Lichter) begleitet werden müssen. Über Tage ist hier ein Durchkommen etwa für die ältere Bevölkerung zum und in den Bahnhofsbereich kaum noch möglich. d. De facto Belastungen durch airbnb Mit unseren Dokumentationen aus den Jahren 2014 und 2016 wurde bereits deutlich gemacht, dass gerade am Heumarkt eine Vielzahl von Wohnraum zugunsten einer gewerblichen „Hotelnutzung“ umgewandelt wird. Der Stressfaktor für die dort lebende einheimische Bevölkerung und dies im Zusammenspiel mit den Großveranstaltungen braucht demgemäß an dieser Stelle nicht mehr näher ausgeführt zu werden, ebenso wenig, dass das Wohnungsamt die Wohnraumschutzsatzung mangels Personal nur in Ansätzen beachten kann. e. De facto Belastungen durch Außengastronomie, Partykneipen, Kioske und Imbissbuden als Folge der Eventisierung der Altstadt Für eine Würdigung der Gesamtbelastungen der Anwohner muss festgehalten werden, dass gerade Karneval und Junggesellenabschiede, aber auch jeder weitere Event zu Monostrukturen führen, die in vielfältiger Form Problemlagen schaffen. Bereits die Freihaltung der Gehwege an der Westseite des Heumarktes oder die Freihaltung der Fluchtwege an der Ostseite des Heumarktes Richtung Eisenmarkt kann regelmäßig nicht gewährleistet werden. Ebenso fehlt es an einer effektiven Nachhaltung der genehmigten Außengastronomiezeiten. Regelmäßig kommt es zu erheblichen Lärmbelästigungen in den Nachtstunden. Begleit- erscheinungen wie die gerade erlebte Problematik der Straßenmusikanten mit Beschallungsanlagen kommen hinzu. f. De facto Belastungen durch die Dauerbaustelle Altstadt Nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Verwaltung von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass die Altstadt auch nach dem U-Bahn Bau Großbaustelle bleibt. Als gerade vorgenommene oder zu erwartende Baumaßnahmen müssen angeführt werden: Der Bau des Jüdischen Museums und der Archäologischen Zone, der Bau des sog. Laurenz Karrees, die Anlage der Via Culturalis und damit verbunden bspw. der Umbau der Gürzenichstraße, der Erweiterungsbau Wallraf-Richartz Museum, ggfls. der Bau der sog.Historischen Mitte und der Ost-West U-Bahn und die Umsetzung eines neuen Straßenverkehrskonzeptes Altstadt. All diese Maßnahmen werden von der hier anwohnenden Bevölkerung die Duldung weiterer und erheblicher Beeinträchtigungen abverlangen, sowie von den Behörden in logistischer Hinsicht komplexe Konzepte. Gerade auch aus dieser Sicht scheint die Implementierung jeder weiteren Veranstaltung als erschwerende Maßnahme auch für die jeweils zuständigen Fachämter. g. Stellungnahme zum Sportevent an sich als Teil der Kölner Stadtbevölkerung Der Entwurf suggeriert, dass durch die Veranstaltung zum Champions Finale Handball etc. die Kölner Stadtbevölkerung an den Sport herangeführt werden kann bzw. soll. Die Bürgergemeinschaft als Teil dieser Kölner Stadtbevölkerung, deren Mitglieder in vielfältiger Weise dem Kölner Sportleben verbunden sind, hat über ihre Kontakte versucht, ein Stimmungsbild zu gewinnen. Ähnlich wie die Elternschaft in der Kölner Schullandschaft, sind die Mitglieder der Kölner Sportlandschaft an vorderster Stelle daran interessiert, dass die zu erheblichen Teilen maroden Sportstätten und Turnhallen saniert werden. Insoweit deckt sich dieses Anliegen mit der Petition des Vorsitzenden des Stadtsportbundes, Mittel des Stadthaushaltes zugunsten des Breitensports umzuschichten. Eine Veranstaltung am Heumarkt wird in diesen Kreisen eher als „Ablenkung“ von den Grundproblemen begriffen. Zudem stellt sich offenbar sofort die weitergehende Frage, ob nicht bspw. die Leichtathletik (hier speziell die Laufsportarten) als Traditionssportart Kölns eher in das öffentliche Bewusstsein gehoben werden sollte. h. Fazit: Aus den o.g. Gründen halten wir es für notwendig, wenn ein künftiges Vergabekonzept die vorgenannten Belastungen berücksichtigen und auch zu einem Abbau dieser Belastungen führen könnte. Die dagegen vorgeschlagene Ausdehnung und Implementierung einer „Open Air“ Veranstaltung erinnert in Teilen an jene Diskussion, die zum Public Viewing 2006 und 2007 geführt wurde. Demgemäß befürchten wir, dass auch in dieser Hinsicht ein neuer Anlauf nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Bühnenprogramme zu Karneval im Rheingarten a. Zur Chronologie des Vorschlags Seit über zwei Jahrzehnten wird versucht, das Landschaftsdenkmal und die öffentliche Grünfläche Rheingarten zugunsten von Bühnenprogrammen und Außengastronomie umzunutzen und dies immer wieder auch ungeachtet der Urheberrechte. In den neunziger Jahren haben diverse Altstadtfeste und deren Erscheinungsbild in diesem Bereich dazu geführt, überhaupt Platznutzungskonzepte auszuarbeiten. Die flächendeckenden Schäden im Bereich der Grünflächen und Gartenanlagen wurden unsererseits bereits 1999 umfassend dokumentiert („Altstadtsanierung – Der öffentliche Raum: Kurzstudie anhand eines Objektvergleichs Wien/Köln“). 2008 wurde ein neuer Anlauf unternommen, nunmehr die Außengastronomie auf die Grünflächen zu erweitern. Nach massiven Protesten des auf sein Urheberrecht sich berufenden Landschaftsarchitekten, der Politik, aber auch Bürgerschaft, wurde die bereits vom Ordnungsamt erteilte Genehmigung vom Stadtdirektor persönlich zurückgenommen. Zuvor hatte die Bürgergemeinschaft in einer weiteren Dokumentation aus dem Jahre 2006 („Sog. Millionen Events und der U-Bahn Bau in ihren Auswirkungen auf die Kölner Altstadt“) u.a. die Schäden der Großveranstaltung Kölner Lichter mit Großbildschirmen und z.T. Bühnenprogramm festgehalten. Der Rheingarten wurde sodann von Veranstaltungen freigehalten. In der letztjährigen Veranstaltung zum Runden Tisch wurde dieses Thema deshalb auch nicht behandelt. Nach dem Entwurf handelt es sich um eine Sondervereinbarung mit Gastronomen ohne Einbeziehung der Anwohnerschaft. Ein Bühnenprogramm soll nunmehr angeblich unter Sicherheitsgesichtspunkten herbeigeführt werden. b. De facto Beeinträchtigungen im Rheingarten durch den Karneval Seit Jahren gehen zu Karneval von einer Vielzahl von Bierwagen und Bierständen mit Beschallungsanlagen erhebliche Beeinträchtigungen für die hiesige Anwohnerschaft aus. Der Runde Tisch war sich deshalb einig, dass angesichts der katastrophalen Zustände am 11.11.2017 nur der Weg der Reduktion sinnvoll sei. Dementsprechend erteilte das Ordnungsamt für Bierwagen außerhalb der Veranstaltungszonen keine Genehmigung mehr. Nach Protesten der Gastronomie kam es dann offenbar zu Sondervereinbarungen, nach denen die Bierstände doch genehmigt werden sollten, jedoch ohne Beschallungsanlagen. Im Folgenden waren sodann alle bekannten und unsererseits dokumentierten „Versorgungsstände“ erneut in Betrieb, zudem entgegen der Sondervereinbarung auch alle Beschallungsanlagen. Es ist allein dem erhöhten Polizeieinsatz und der Tatsache, dass erheblich weniger Besucher in die Altstadt kamen, zu verdanken, dass nicht erneut Problemlagen wie am 11.11.2017 entstanden. Zudem wurden jene Gastronomen, die seit Jahren auffällig sind, u.a. mit einer Open Air Diskothek auf einem Flachdach der Ruhigen Wohninsel Ostermannplatz, erneut aktiv, obwohl bereits 2013 der damalige Oberbürgermeister die Verwaltung angewiesen hatte, diese Missstände zu unterbinden. Gestatten Sie uns nunmehr, einige wenige Bilder pro forma anzufügen. Sie betreffen nur den nördlichen Teil der Hochterrasse des Rheingartens. Jeder Bierwagen aber auch zu erheblichen Teilen die Gastronomie waren mit Beschallungsanlagen versehen. Die Aufnahmen wurden außerhalb der Spitzenzeiten frühmorgens oder spätabends gemacht. Zahlreiche Schäden an der Terrasse, den Kugelahornbäumen, aber auch den Einfassungen und den Rasenflächen konnten im Laufe der Jahre zudem festgestellt werden. Warum diese Fläche vorrätig gehalten wird, bleibt unverständlich. Sie ist die Visitenkarte dieser Stadt. Diverse Feuerstellen und Elektrogeräte Beschallungsanlagen wurden entgegen der Vereinbarungen nahezu durchgehend in den Bierwagen betrieben. Zudem waren sie an diversen Hauswänden befestigt worden. Weitere Bierstände und Imbissbuden Auch der weitere Anschluss bis zum Fischmarkt gestaltet sich zu einer Partymeile Polizei- und Ordnungskräfte sind in diesem Bereich stets im Einsatz c. Stadtentwicklungspolitische Fehlentwicklungen Die Entwicklung am Rheinufer hat in den letzten Jahren zu stadtentwicklungs- politischen Fehlentwicklungen geführt. Zwischen der Großen Neugasse/Am Bollwerk und der Mauthgasse bis zum Fischmarkt ist eine Gastronomie entstanden, die analog zu den Ringen „szenetypische“ Merkmale trägt. Eine Kooperation ist weder mit dem Ordnungsamt, noch den Anwohnern (Bürgergemeinschaft) oder den Hausverwaltungen möglich. Bereits die optische Darstellung dieser Betriebe geht an jenen Zielsetzungen vorbei, die das Stadtraummanagement seit Jahren entwickelt. Geht die Entwicklung in diesem Sinne weiter, so wird sie auch den südlichen Teil des Rheingartens erfassen. d. Die Bedeutung der Einrichtung von Bühnenprogrammen im Rheingarten unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten (zunächst nur dann, wenn der 11.11. auf den Freitag, Samstag oder Sonntag fällt) Seit dem Runden Tisch ist das Kriterium des „Einfangens der Orientierungslosen“ durch Ausdehnung von Bühnenprogrammen ein Argument insbesondere des Festkomitees oder aber der Gastronomie. Bereits am Runden Tisch von Herrn Oberbürgermeister Rothers des Jahres 2012 wurde mit diesem Argument die Genehmigung weiterer Bierstände im Rheingarten durchgesetzt. Sie sollten a) das Geld für Toilettenanlagen miterwirtschaften und b) als Versorgungsstände Kontrollmöglichkeiten durch Ordnungspartnerschaften mit Wirten begründen. Dass Beides in den letzten Jahren nicht erreicht werden konnte, hat der 11.11.2017 gezeigt. Dass auch insbesondere die Ordnungspartnerschaft aus system- immanenten Gründen nicht funktionieren kann, hat einmal mehr der Karneval des Jahres 2018 gezeigt. Zu den Bedenken im Einzelnen: Im Gegensatz zur Bühne im Grüngürtel hinter dem Eisenbahndamm an der Zülpicher Straße, die durch weite Auslaufflächen und fehlende Wohnbebauung gekennzeichnet ist, ist der Rheingarten ein mit diversen Verbauungen und Kanten versehener Grünstreifen, der die kleinparzellige Altstadt zum Rheinufer hin abschließt. Die Bespielung auch in diesem Bereich bedeutet, dass die Anwohnerschaft von zwei Seiten mit erheblichen Beeinträchtigungen leben muss. Für die Wohnbevölkerung, die noch zwischen der Platzachse Alter Markt/Heumarkt und dem Rheinufer Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten fand, schwinden nunmehr perspektivisch auch diese. Die dadurch eintretende Erhöhung der Sicherheitsrisiken gerade für die Anwohner wird aus unseres Erachtens rein ökonomischen Interessen im Hinblick auf die vorgesehenen, lukrativen Wochenenden hinten angestellt. Die Bürgergemeinschaft hat in mehreren Sitzungen immer wieder deutlich gemacht, dass angesichts der zahlreichen Ausschreitungen auch zu anderen Veranstaltungen, die Reduktion der einzig verbleibende Weg ist. Innerhalb der letzten fünf Jahre sind die Kräfte der Anwohnerschaft, der Polizei und Rettungskräfte, aber auch der Ordnungsdienste noch einmal in besonderer Weise strapaziert worden. Das Ordnungsamt wird nun „abwehrtechnisch“ aufgerüstet, Rettungssanitäter beklagen in steigendem Maße Übergriffe, die Polizei Überstunden und die Feuerwehr ein Übermaß an Rettungseinsätzen außerhalb von Brandgefahren. Die Antwort der Stadt kann nicht darin liegen, immer neue Veranstaltungen und Spielräume für Bühnenprogramme zu schaffen. In unseren Diskussionen mit den Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungskräften haben wir immer wieder gemerkt, dass wir jedenfalls ihnen „aus der Seele sprechen“. In wesentlicher Hinsicht wird darüber hinaus übersehen, dass die Präambeln in den Bebauungsplänen, Platznutzungskonzepten oder Wohnraumschutzsatzungen der Altstadt keine Allgemeinfloskeln darstellen, sondern gerade dem Umstand geschuldet sind, dass die Bebauungspläne 11 Wohngebiete vorsehen. Dies bedeutet, dass nach unserem Rechtsverständnis die Stadt klar und deutlich machen muss, dass die Angebote konsequent zurückgefahren werden und bereits frühzeitig durch die Medien klargestellt, dass hier ein Imagewandel vollzogen wird. Wir schlagen demgemäß folgende einfache Lösungen vor. Analog zum CSD, Kölner Lichtern oder anderen Veranstaltungen können Leitsysteme eingerichtet werden, die zunächst einmal Fluchtwege erkennbar machen (etwa Ausgangshinweise). Sollten sich dennoch „Orientierungslose“ im Rheingarten einfinden, sollte die Ordnungspartnerschaft mit den Gastronomen alleine unter dem Gesichtspunkt des § 323 c StGB (die Verpflichtung zur Hilfeleistung) in der Lage sein, rechtzeitig weitere Ordnungskräfte anzufordern. Dafür braucht man kein Bühnenprogramm. Zudem muss man sich ebenfalls der Tatsache bewusst sein, dass nach Ende des Bühnenprogrammes die Zahl der „Orientierungslosen“ ohnehin in den einschlägigen Versorgungsständen aufschlägt und die Gefahr der Karnevalsexzesse sich nur zeitlich nach hinten verlagert. Die Streichung dieser Versorgungsstände ist demgemäß unseres Erachtens der einzig nachvollziehbare Ansatzpunkt. e. Fazit Auch im Bereich des Rheingartens halten wir selbst unter Ausnahmegesichts- punkten die Etablierung von Bühnenprogrammen nicht nur für überflüssig, sondern mit dem Plan-, Ordnungs- und Urheberrecht auch nicht als vereinbar. 3. Gesamtfazit Die Bürgergemeinschaft Altstadt hat zum Runden Tisch von Frau Oberbürgermeisterin Reker ein umfassendes Arbeitspapier eingereicht. Unser Bemühen geht dahin, dass im Hinblick auf die Entwicklung der Altstadt jede noch so wünschenswerte Einzelmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Gesamtbelastungen und des Zusammenwirkens der verschiedenen Kräfte gesehen werden muss. Zurzeit besteht eine letzte Chance, die Altstadt vor dem Abkippen in eine Partymeile zu bewahren. Dies setzt voraus, dass alle Fachämter zusammen und nicht gegeneinander arbeiten. Mit der Schaffung der Via Culturalis, dem Bau des Jüdischen Museums und der Historischen Mitte, dem Laurenz Karree, dem Erweiterungsbau des Wallraf Richartz Museums oder der Historischen Mitte, aber auch schon der Fertigstellung kleinerer Plätze (Kurt Hackenberg Platz), kann der von verschiedener Seite gewünschte Imagewandel in Richtung Kulturstandort Altstadt bewirkt werden. Dazu muss man die Altstadt als zweitausendjähriges Kulturgut ersten Ranges begreifen. Geschieht dies nicht, wird die Partymeile auch die Via Culturalis beeinflussen und nicht umgekehrt. Die Bilder des Rheingartens haben dies deutlich gemacht, der Blick aus dem Rathaus der Millionen- und Kunstmetropole des Westens Richtung Hühnergasse soll das Bild abrunden. Eine Gestaltungssatzung wäre ein erster Schritt und weitaus sinnvoller, als weitere sog. Events in diesem Teil der Stadt, die letztlich nur zum Wachstum dieses Straßenbildes beitragen und die Ansiedlung adäquater Unternehmen verhindern. Mit freundlichen Grüßen i.V der Bürgergemeinschaft Altstadt Anlage: Textentwurf Verwaltung PNK 2019-2023 11.1 Heumarkt Wie bekannt wurde, besteht vonseiten des europäischen Handballverbandes EHF (seit 2010 Ausrichter des Handball-Champions-League-Finals - Final 4 in Köln) das Anliegen, zukünftig die entsprechenden Opening-Veranstaltungen zum Champions League-Final auf dem Heumarkt - durchzuführen. Die Umsetzung dieses Vorhabens gestaltet sich allerdings bei der Beibehaltung der bisherigen Kontierungen recht problematisch, da das im Vergabekonzept zugelassene Veranstaltungskontingent (9 Veranstaltungen) durch die im Vergabekonzept aufgeführten Regelveranstaltungen nahezu ausgeschöpft ist. Die einzige „freie“ Veranstaltung auf dem Heumarkt wurde bisher durch das jährlich stattfindende Altstadtfest in Anspruch genommen. Um dennoch dem Anliegen, zukünftig bei besonderen Weltereignissen im Sport (z. B. bei Welt- und Europameisterschaften, Olympiaden oder Champions-League Finals in Köln) die entsprechenden Opening-Begleitveranstaltungen durchführen zu können, Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, eine Erhöhung der bisherigen Kontingente auf dem Heumarkt um 2 Veranstaltungen ausdrücklich nur für die Begleitveranstaltung eines der vorgenannten besonderen sportlichen Weltereignisses festzulegen. Da das Handball-Champions-League-Finale jährlich in Köln stattfindet, kann es durch weitere Veranstaltungen wie z. B. die Handball-Europameisterschaft 2019 zu 2 Veranstaltungen in einem Jahr kommen. Dies würde die außergewöhnlichen Sport Event näher an die Kölner Stadtbevölkerung herantragen und das Image von Köln als Sportstadt steigern. Im Rahmen der Novellierung des Vergabekonzeptes werden die hierfür notwendigen Ergänzungen der Regelungen der platzspezifischen Auflagen unter P. 5.3.3 und 5.3.4 des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt vorgenommen. 11.2 Rheingarten Die Verwaltung sieht hier im Zusammenhang mit der Entzerrung des Publikums zu der Veranstaltung am 11.11. auf dem Heumarkt und Alter Markt, sofern diese auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag fallen, die Notwendigkeit, sich die Option für eine kontrollierte Bespielung aus Gründen der Sicherheit für die Feiernden offen zu halten und eine solche im Konzept zu verankern. Es geht ausdrücklich nicht darum, mehr Feiernde anzulocken, sondern die Zahl der zu erwartenden abgewiesenen Feiernden im Falle der Platzsperrungen von Alter Markt und Heumarktgezielt dort hin zu lenken, damit diese die dann bereitzustellende Infrastruktur in Form von Toiletten und Müllbehältnissen dort nutzen. Bezüglich der Folgen eines ungesteuerten „Umherziehen“ der abgewiesenen Feiernden wird auf die Ausführungen zu Pkt. 8.3 verwiesen. Ausführungen zu Pkt. 8.3 Der 11.11.2017 hat aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Samstag handelte, eine sehr hohe Zahl an Feiernden auch auf den Heumarkt und Alter Markt gelockt. Aufgrund der Auslastung der Plätze, mussten diese sehr früh im Laufe des Vormittags für den weiteren Zugang von Feiernden gesperrt werden. Diese hatte zur Folge, dass eine hohe Zahl an Feiernden sich im Umfeld aufgehalten hat. Die negativen Begleiterscheinungen wie Wildpinklen und Vermüllung sind hinreichend in der medialen Berichterstattung und zahlreichen Beschwerden aus der Anwohnerschaft dokumentiert. Als Reaktion auf die stadtweiten Probleme, die am 11.11.2017 zu Tage getreten sind, hat die Verwaltung in Person der Oberbürgermeisterin einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft eingeladen. Der Runde Tisch hat die Meinung vertreten, dass dort, wo genehmigte Veranstaltungen stattfinden, die Problemlage nur begrenzt auftreten, da entsprechende Toilettenkapazitäten bereitgestellt werden und zeitnahe Reinigungen beauftragt werden. Daraufhin hat es einen Diskurs mit den in der Altstadt ansässigen Gastronomen, die zum Karneval Versorgungsstände im Freien betreiben, der DEHOGA sowie der IG Altstadt gegeben. Im Ergebnis konnte insbesondere eine Reduzierung des Angebots, die Einführung eines Pfandsystems und ein Müllkonzept vereinbart werden. Für die künftigen Veranstaltungen zum Straßenkarneval und zum 11.11. laufen Gespräche mit den Veranstaltern darüber, wie auch diese weiter zur Verbesserung der Situation beitragen können, beispielweise durch Müllvermeidung. Die im Vergabekonzept für den Heumarkt aufgelisteten Regelveranstaltungen führen dazu, dass das festgeschriebene Kontingent an Veranstaltungen (9) bis auf 1 Veranstaltung bereits erfüllt ist und nur noch 1 „freie“ Veranstaltung auf dem Heumarkt zugelassen werden kann. Die von der Verwaltung für das Jahr 2017 geplante und beabsichtigte Erhöhung der Kontingentierung der Veranstaltungen auf dem Heumarkt von 9 Veranstaltungen auf 10 Veranstaltungen wurde aufgrund eines negativen Votums der Anwohnerinnen und Anwohner, die sich gegen die geplante Erhöhung aussprachen, nicht umgesetzt.
Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 0889/2018: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018
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Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 1 Erfahrungsbericht zum Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für 2014 bis 2018 Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Historie 3 2. Allgemeines 4 3. Lärmschutz 6 4. Zeltveranstaltungen 6 5. Platzspezifischer Auslastungsgrad / 6 Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft 6. Vergleich der veranstaltungsfreien Zeiten 2010 – 2013 10 7. Kurzzeitige Nutzung 10 8. Erfahrungen zu einzelnen Plätzen 11 8.1 Roncalliplatz 11 8.2 Alter Markt 12 8.3 Heumarkt 12 8.4 Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade 14 8.5 Neumarkt 14 8.6 Rudolfplatz 16 9. Beteiligungsverfahren Anliegerinnen und Anlieger 17 10. Beweissicherungsverfahren 17 11. Ausblick auf die Jahre 2014 bis 2018 17 11.1 Heumarkt 18 11.2 übrige Plätze 19 12. Resümee 19 Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 3 1. Historie Am 03.12.2007 beschloss der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt“, welches in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich fortgeschrieben und zuletzt bis zum 31.12.2018 festgesetzt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach diesem -mittlerweile fortgeschriebenen- Konzept ab dem 01.01.2008 zu verfahren und jeweils zum turnusgemäßen Ablauf (bis zum 31.12.2018) einen Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept vorzulegen. Das Konzept enthält grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Rheingarten, Neumarkt, Wallrafplatz und Rudolfplatz. Die nachfolgend genannten allgemeinen Qualitätsziele sind bei jeder Vergabe der o.g. öffentlichen Plätze für die Durchführung von Veranstaltungen zugrunde zu legen. Zusätzlich sind ergänzend die jeweiligen platzspezifischen Kriterien der einzelnen Innenstadtplätze zu beachten: Exklusivität, d.h. keine Doppelungen (keine gleichen Veranstaltungen in der erweiterten Region) und überregionale Ausstrahlung der Veranstaltung Öffentlichkeitswirksame Förderung des Images und des zentralen Standortmarketings der Stadt Köln als Medien- und Kulturstadt, z.B. auch kulturelle Veranstaltungen mit Spitzenkünstlerinnen und –künstlern Bereicherung des gesamtstädtischen Angebotsspektrums durch Veranstaltungen mit oberzentraler Bedeutung und Ausstrahlung Förderung der Brauchtumspflege, insbesondere des seit 1823 bestehenden Straßenkarnevals Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen Förderung stadt(teil)bezogener Entwicklungsplanungen Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 4 Entwicklung gesamtstädtischer Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus Eine sinnvolle Integration in das gesamtstädtische Veranstaltungsgeschehen setzt zudem voraus, dass kontraproduktive Konkurrenzen im Sinne von zeitgleichen Veranstaltungen vermieden werden. Zur Überprüfung dieser Zulassungskriterien hat der Veranstalter konkrete Angaben über die Programminhalte sowie die anzusprechende Zielgruppe und Daten zur Veranstaltungstechnik und Infrastruktur vorzulegen. Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass bei einzelnen An- trägen gerade mit Blick auf die im Vergabekonzept geforderten Qualitätsziele durchaus die Beurteilung der entsprechenden Fachdienststellen bzw. Dezernate (Dez. III - Wirtschaft und Liegenschaften, Dez. VII - Kunst und Kultur, 13/1- Stabsstelle Events der Stadt Köln und 52 - Sportamt der Stadt Köln bei sportlichen Events) sinnvoll ist, um bei der Entscheidung festzustellen, ob einzelne Qualitätsmerkmale erfüllt sind. Bei Bedarf werden die o. g. Fachdienststellen mit eigenen Stellungnahmen frühzeitig in das Erlaubnisverfahren integriert. 2. Allgemeines Die Nachfrage nach den zentralen Innenstadtplätzen ist weiterhin ungebrochen hoch und in der Tendenz weiter steigend. Der begehrteste Platz ist mit Abstand der Roncalliplatz. Kein anderer Platz hat durch seine Kulisse mit dem Dom als Weltkulturerbe eine derartige Symbolkraft und verkörpert einen so hohen Identifikationswert für Köln. Zudem ist er durch das hohe Besucheraufkommen im unmittelbaren Umfeld wirtschaftlich sehr attraktiv. Eine Verlagerung von Veranstaltungen von der Innenstadt auf alternative Plätze bzw. Veranstaltungsräume im Stadtgebiet Köln gestaltet sich weiterhin sehr schwierig, Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 5 weil die Veranstalter die ausgewählten Plätze aus Gründen des Images, der besonderen Symbolik der Plätze, der Aufmerksamkeit durch die Öffentlichkeit und vor allem des wirtschaftlichen Wertes beantragen. Andere Örtlichkeiten, wie z. B. der Mediapark oder der Platz am Schokoladenmuseum, wurden jedoch ggü. den Zeitraum des letzten Konzeptes (2011 – 2013) vermehrt angenommen. Die Tendenz, dass die im Rheinauhafen gelegenen Plätze („Harry-Blum-Platz“ und „Elisabeth- Tresko-Platz“) durch die attraktive Lage nahe der „Kranhäuser“ durchaus als alternative Veranstaltungsorte akzeptiert werden, ist nach wie vor feststellbar. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass es sich derzeit noch um Flächen handelt, die sich im Eigentum der HGK AG befinden und von deren Seiten beabsichtigt ist, hier nur ausgewählte qualitätsvolle Veranstaltungen zuzulassen. Gemäß dem geltenden Bebauungsplan sind die beiden genannten Plätze zwar öffentliche Flächen, aber nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Derzeit laufen Verhandlung zwischen der Stadt Köln und der HGK AG über die Übertragung der Flächen auf die Stadt Köln. Mit dem Eigentümerwechsel würden diese für den öffentlichen Verkehr gewidmet und von der Stadt Köln verwaltet. Somit hätte die Verwaltung die Möglichkeit, diese Plätze unmittelbar im Wege von Sondernutzungserlaubnissen zu vergeben. Das Nutzungskonzept eröffnet Politik und Verwaltung die Möglichkeit, auf die Art der Veranstaltung und den dort eventuell angebotenen Warenkreis stärker Einfluss zu nehmen. Durch die eng gefassten Kriterien werden nur noch qualitativ sehr hochwertige Veranstaltungen, welche die o. g. vorgegebenen Qualitätsanforderungen erfüllen, zugelassen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die im derzeit gültigen Vergabekonzept vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorjahre (siehe Erfahrungsberichte 2010 + 2013) als notwendig erachtet und sowohl von Seiten der Veranstalter als auch von Seiten der Anwohnerinnen und Anwohner akzeptiert und positiv bewertet worden sind. Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 6 3. Lärmschutz Wegen der engen Bebauung und der Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner durch den von Veranstaltungen ausgehenden Lärm wird bei lärmintensiven Veranstaltungen zum Schutz der Wohnbevölkerung die Beibringung eines Schallschutzgutachtens gefordert. Damit kann im Vorfeld der einzelnen Veranstaltungen rechtzeitig steuernd eingegriffen werden. Durch die stringente Anwendung dieser „Vorsichtsmaßnahme“ ist es in den letzten Jahren bis auf wenige Ausnahmen zu keinen Lärm- und Anwohnerbeschwerden gekommen. 4. Zeltveranstaltungen Die in der Fortschreibung des Vergabekonzeptes 2010 vorgenommene Modifizierung hinsichtlich der Großzeltveranstaltungen (Ziffer 4.3.: „Ausnahmsweise zulässig sind jährlich jeweils eine Zeltveranstaltung auf dem Neumarkt und auf dem Rudolfplatz sowie zusätzlich höchstens alle 2 Jahre eine Zirkusveranstaltung auf dem Neumarkt“) sowie die damit einhergehende Konkretisierung der Volkskarnevalssitzung als „Regelbeispiel“ auf dem Neumarkt unter Ziffer 5.5.2 des Vergabekonzeptes wurde allgemein als notwendig betrachtet und positiv begrüßt. Sie bietet nach wie vor die notwendige Rechtssicherheit für die verfolgten Ziele und die Abwehr dort nicht erwünschter Veranstaltungen. Die Anfrage zu Zeltveranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen hat deutlich nachgelassen, so dass sich diese Regelung bewährt hat. 5. Platzspezifischer Auslastungsgrad / Verringerung der Belastung der Anwohnerschaft a.) Durch die Kontingentierung der Veranstaltung auf den zentralen Innenstadtplätzen wurde eine deutliche Belastungsreduktion der Anwohnerinnen und Anwohner erreicht. Wenn eine hochwertige Veranstaltung nicht genehmigungsfähig Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 7 war, lag dies entweder daran, dass die Kontingentierung erschöpft war oder aber die im Konzept vorgeschriebene Schutzzeit (bei Roncalliplatz und Heumarkt müssen zwischen zwei Veranstaltungen zwei veranstaltungsfreie Wochenenden liegen) nicht eingehalten werden konnte. Obwohl durch die Neuregelung der Schutzzeit 2010 (auf die konkrete Benennung der freizuhaltenden Tage wurde ausdrücklich verzichtet) eine größere Flexibilität für die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen geschaffen wurde, besteht dennoch die Möglichkeit, dass, wenn eine Terminverschiebung durch den Veranstalter bzw. ein alternatives Platzangebot durch die Verwaltung nicht möglich war, trotzdem der Fall eintreten kann, dass eine zusätzliche hochkarätige Veranstaltung aufgrund dieser platzspezifischen Auflage nicht genehmigungsfähig ist. Von den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden sind bisher in der Regel nur positive Rückmeldungen eingegangen. Auch das Beschwerdeaufkommen in Bezug auf Veranstaltungen ist nach wie vor niedrig. b.) Die zahlenmäßige Beschränkung hat einen sehr hohen Stellenwert für den Anliegerschutz. Dies haben regelmäßig auch die mit dem Nutzungskonzept befassten Kammern des VG Köln erkennen lassen. Das stringente Einhalten der vorgegebenen Anzahl von Veranstaltungen wird von den Gerichten als deutliches Indiz anerkannt, dass der Anliegerschutz ernst genommen wird und das Nutzungskonzept auch tatsächlich Schutzzwecke erfüllt. Dem widerspräche ein Ausnahmetatbestand, der die Zulassung von weiteren, nicht vom Nutzungskonzept umfassten Veranstaltungen beispielhaft von der zustimmenden Entscheidung eines politischen Gremiums abhängig macht. Denn mit zunehmender Inanspruchnahme dieses Ausnahmetatbestandes träten auch die Schutzbedürfnisse der Anlieger bzw. Anwohnerinnen und Anwohner zurück. Die klar erkennbare Schutzstruktur des Nutzungskonzepts würde so aufgeweicht. Gerade hieran sind Vorläuferregelungen des Nutzungskonzepts in verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen gescheitert. Denn die Verwaltungsrichter konnten eine vernünftige Abwägung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und den letztlich völlig heterogen zugelassenen Veranstaltungen nicht mehr erkennen. Das betroffene Nutzungskonzept würde zerfasern und wäre kein Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 8 bindendes Regelungswerk mehr. Eine derartige Entwicklung widerspräche den Schutzinteressen der Anliegerinnen und Anlieger, da die bisher geübte Genehmigungspraxis auf Grundlage des Nutzungskonzepts nicht mehr zu halten wäre. c.) Gleiches gilt für etwaige Einschränkungen der veranstaltungsfreien Zeiten, die das Nutzungskonzept für die einzelnen Plätze vorschreibt. Auch diese Schutzzeiten sind ein eindeutiges und gewichtiges Instrument der Stadt, Anliegerschutz zu gewährleisten. Wenn trotz der vorgesehenen Schutzzeit dennoch Veranstaltungen genehmigt werden, würde dem real existierenden Schutzbedürfnis keine Rechnung getragen. Diese Schutzzeit zwischen einzelnen Veranstaltungen ist sowohl für den Roncalliplatz als auch für den Heumarkt auf ausdrücklichen Wunsch der Anlieger bzw. Anwohnerinnen und Anwohner dieser Plätze in das Vergabekonzept aufgenommen worden. Ein Ausnahmetatbestand bei den Schutzzeiten birgt die Gefahr in sich, dass auch hier die rechtliche Schutzwirkung des Vergabekonzeptes nicht mehr gegeben wäre. Das Konzept würde dann einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr standhalten. d.) Eine Übersicht der Belegung der zentralen Innenstadtplätze 2014 – 2018 ist als Anlage 1 beigefügt (Stand: 04.07.2018). Neben den Referenzzahlen der Veranstaltungen 2013 sind hier auch die Auslastungszahlen der platzspezifischen Kontingente, die entsprechenden Tage der Belegung und die veranstaltungsfreien Tage für jeden einzelnen Platz pro Jahr ersichtlich. Ebenfalls als Anlage (2.1 – 2.5) ist eine Auflistung der in den Jahren 2014 – 2018 stattgefundenen Veranstaltungen incl. der kurzzeitigen Nutzungen auf den zentralen Innenstadtplätzen beigefügt (Stand: 04.07.2018). Neben den auf den zentralen Innenstadtplätzen durchgeführten Veranstaltungen mussten in den Jahren 2014 – 2018 aus unterschiedlichen Gründen insgesamt 11 Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen (aufgeschlüsselt nach Jahren: 2014: Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 9 3 Anträge, 2015: 4 Anträge, 2016: 3 Anträge 2017: 1 Anträge, 2018: bisher keine Ablehnung) abgelehnt werden. Im Zeitraum 2011 bis 2013 waren es 41 Ablehnungen. Hier ist besonders hervorzuheben, dass einige qualitativ hochwertige Veranstaltungen aus diversen Gründen nicht stattfinden konnten, weil die im Vergabekonzept aufgestellten Parameter nicht eingehalten werden konnten. Hier sind insbesondere - die Nichteinhaltung der veranstaltungsfreien Schutzzeit zwischen 2 Veranstaltungen - die Tatsache, dass Zeltveranstaltungen grds. nicht zugelassen werden und - in einigen Fällen die bereits erschöpfte platzspezifische Kontingentierung zu erwähnen. In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Veranstaltungen auf den zentralen Innenstadtplätzen angefragt. Im Rahmen dieser nicht statistisch erfassten Beratungsgespräche, wurden den Veranstaltern die geltenden Zulassungsvoraussetzungen (Qualitätsziele und platzspezifische Auflagen) bekanntgegeben. Sie wurden darüber hinaus gebeten, einen entscheidungsfähigen Antrag einzureichen. Auf eine Vielzahl dieser Voranfragen folgte dann jedoch kein Antrag. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt. Einige Veranstaltungen konnten jedoch durch die Vermittlung an die Betreiber privater Flächen dort realisiert werden. Insbesondere der Rheinauhafen und der Mediapark erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Veranstaltern. e.) Die Planungen für das Jahr 2018 sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der platzspezifischen Kontingentierung ist im laufenden Jahr 2018 nur noch auf dem Roncalliplatz die Durchführung von 2 Veranstaltungen möglich (Stand: 04.07.2018): Die Erfahrungen der Kulturverwaltung, des Wirtschaftsdezernates und der Stabsstelle Events haben in der Vergangenheit gezeigt, dass höherwertige Events längerfristige, oft sogar 1-2 Jahre andauernde Planungen erfordern. Um diesem Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 10 Umstand in der Praxis Rechnung tragen zu können, wurde das Vergabekonzept dahingehend geöffnet, dass in Ausnahmefällen (bei außergewöhnlichen Veranstaltungen, die terminlich fixiert und hinreichend belastbar dargestellt wurden) ein frühzeitiges Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, wenn diese Veranstaltungen als entsprechend bedeutend qualifiziert werden. Durch dieses abgestimmte Vorgehen soll ausgeschlossen werden, dass das Verhältnis zwischen Regel und Ausnahme umgekehrt wird. Als Beispiel ist hier die Festivalreihe „Legenden“ zu nennen. Diese Veranstaltung, die im Juli/August 2018 auf dem Roncalliplatz stattfinden soll, erforderte umfangreiche langfristige Planungen, sodass hierzu bereits am 12.11.2017 in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales im Vorgriff auf die Veranstaltungen für das Jahr 2018 beschlossen wurde, den Roncalliplatz für die Durchführung dieser Festivalreihe zur Verfügung zu stellen. 6. Vergleich der veranstaltungsfreien Zeiten 2014 – 2018 Die in der Anlage 1 beigefügte Übersicht der Belegung von zentralen Innenstadtplätzen spiegelt den direkten Vergleich der Jahre 2014 - 2018 (unter Beachtung der Referenzzahlen 2013) wieder. Die Zahlen aus dem Jahr 2018 gelten unter Vorbehalt, da die Jahresplanung aktuell noch nicht abgeschlossen ist und auch noch vereinzelte Veranstaltungstermine zu vergeben sind. Anhand der Zahlen ist erkennbar, dass es zu keinen neuen Mehrbelastungen der Anwohnerinnen und Anwohner durch das aktuelle Vergabekonzept gekommen ist. 7. Kurzzeitige Nutzung Bewährt hat sich in den vergangenen Jahren auch die Möglichkeit der kurzzeitigen Nutzung (max. vier Stunden) auf den zentralen Innenstadtplätzen. Diese Möglichkeit wird gerne für kleinere Veranstaltungen in Anspruch genommen, vorrangig mit einem sozialorientierten Hintergrund (z. B. Infoveranstaltungen verschiedener medizinischer Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 11 sozialer Institutionen und der Polizei mit den Schwerpunkten Verkehr, Einbruch- und Diebstahl). Weiterhin wird dadurch ermöglicht, dass trotz der erschöpften Kontingente noch zahlreiche attraktive Kurz-Veranstaltungen durchgeführt werden. 8. Erfahrungen zu einzelnen Plätzen Über die allgemeinen Ausführungen hinaus werden nachstehend weitere platzspezifische Erfahrungen dargestellt. 8.1 Roncalliplatz Der Platz ist zusammen mit der Domplatte vor allem im Sommer geprägt durch Darbietungen der Aktionskünstler, Straßenmusiker, Bettler und Rikschas, die die exponierte Lage am Fuße des Domes für ihre Zwecke nutzen. Neben Veranstaltungen mit kirchlicher Beziehung wurden nur Veranstaltungen mit herausgehobener Bedeutung für Köln zugelassen. Genehmigungen werden in enger Abstimmung (im Rahmen der jeweiligen Anhörverfahren) mit der Hohen Domkirche und anderen direkten Anliegern erteilt. Dieses Verfahren hat sich bewährt und zu einem guten Miteinander geführt. Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Roncalliplatz lediglich im Jahr 2017 das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen ausgeschöpft. In den Vorjahren waren nach Abschluss der Veranstaltungsplanungen jeweils noch Restkontingente verfügbar. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren nicht auffällig verändert. Die für eine Opernaufführung festgelegte Erhöhung des bisherigen Kontingents um 1 Veranstaltung wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen. Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 12 Aussicht 2018: Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Roncalliplatz in 2018 voraussichtlich 2 Veranstaltungen stattfinden. Aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen Veranstaltungen werden diese als 4 Veranstaltungen gezählt. Der Platz ist somit - inkl. der sonstigen kurzzeitigen und liturgischen Nutzungen - an 60 Tagen (incl. Auf- und Abbau) belegt und an 305 Tagen veranstaltungsfrei. Die im Nutzungskonzept festgelegte Höchstzahl von Veranstaltungen ist damit noch nicht erreicht. 8.2 Alter Markt Die von der Verwaltung für das Jahr 2017 geplante und beabsichtigte Erhöhung der Kontingentierung der Veranstaltungen auf dem Alter Markt von 6 Veranstaltungen auf 8 Veranstaltungen wurde aufgrund eines negativen Votums der Anwohnerinnen und Anwohner, die sich gegen die geplante Erhöhung aussprachen, nicht umgesetzt. Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Alter Markt in den vergangenen Jahren das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen ausgeschöpft. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren nicht auffällig verändert. Aussicht 2018: Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Alter Markt in 2018 insgesamt 4 Veranstaltungen stattfinden. Aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen Veranstaltungen werden diese als 6 Veranstaltungen gezählt. Der Platz ist somit - inkl. der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 74 Tagen (incl. Auf- und Abbau) belegt und an 291 Tagen veranstaltungsfrei. Die im Nutzungskonzept festgelegte Höchstzahl von Veranstaltungen ist damit -wie in den vergangenen Jahren auch- ausgeschöpft. 8.3 Heumarkt Die Veranstaltung zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11. auf dem Heumarkt erfreut sich eines stets wachsenden Publikumszuspruches. Als negative Begleiterscheinung musste in der Vergangenheit der unkontrollierte Alkoholkonsum Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 13 und das damit verbundene starke Auftreten von Alkoholisierten verzeichnet werden. Das vom Rat der Stadt Köln im Jahre 2010 erlassene Glasverbot hat zu einer deutlichen Entschärfung der Verletzungsgefahr geführt. Das Glasverbot haben sowohl die Anliegerinnen und Anliegern als auch die Feiernden durchweg positiv bewertet und es mittlerweile fester und akzeptierter Bestandteil der Feierlichkeiten zum Karneval und zum 11.11. Die aufgrund des Glasverbotes eingeführte Ausgabe von Kunststoffbechern hat jedoch zu einer weiteren – wenn auch ungefährlichen – Vermüllung der Plätze geführt. Der 11.11.2017 hat aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Samstag handelte, eine sehr hohe Zahl an Feiernden auch auf den Heumarkt und Alter Markt gelockt. Aufgrund der Auslastung der Plätze, mussten diese sehr früh im Laufe des Vormittags für den weiteren Zugang von Feiernden gesperrt werden. Diese hatte zur Folge, dass eine hohe Zahl an Feiernden sich im Umfeld aufgehalten hat. Die negativen Begleiterscheinungen wie Wildpinkeln und Vermüllung sind hinreichend in der medialen Berichterstattung und zahlreichen Beschwerden aus der Anwohnerschaft dokumentiert. Als Reaktion auf die stadtweiten Probleme, die am 11.11.2017 zu Tage getreten sind, hat die Verwaltung in Person der Oberbürgermeisterin einen Runden Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft eingeladen. Der Runde Tisch hat die Meinung vertreten, dass dort, wo genehmigte Veranstaltungen stattfinden, die Problemlage nur begrenzt auftreten, da entsprechende Toilettenkapazitäten bereitgestellt werden und zeitnahe Reinigungen beauftragt werden. Daraufhin hat es einen Diskurs mit den in der Altstadt ansässigen Gastronomen, die zum Karneval Versorgungsstände im Freien betreiben, der DEHOGA sowie der IG Altstadt gegeben. Im Ergebnis konnte insbesondere eine Reduzierung des Angebots, die Einführung eines Pfandsystems und ein Müllkonzept vereinbart werden. Für die künftigen Veranstaltungen zum Straßenkarneval und zum 11.11. laufen Gespräche mit den Veranstaltern darüber, wie auch diese weiter zur Verbesserung der Situation beitragen können, beispielweise durch Müllvermeidung. Die im Vergabekonzept für den Heumarkt aufgelisteten Regelveranstaltungen führen dazu, dass das festgeschriebene Kontingent an Veranstaltungen (9) bis auf 1 Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 14 Veranstaltung bereits erfüllt ist und nur noch 1 „freie“ Veranstaltung auf dem Heumarkt zugelassen werden kann. Die von der Verwaltung für das Jahr 2017 geplante und beabsichtigte Erhöhung der Kontingentierung der Veranstaltungen auf dem Heumarkt von 9 Veranstaltungen auf 10 Veranstaltungen wurde aufgrund eines negativen Votums der Anwohnerinnen und Anwohner, die sich gegen die geplante Erhöhung aussprachen, nicht umgesetzt. Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Heumarkt in den vergangenen Jahren das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen ausgeschöpft. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren nicht auffällig verändert. Aussicht 2018: Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Heumarkt in 2018 insgesamt 7 Veranstaltungen stattfinden. Aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen Veranstaltungen werden diese als 9 Veranstaltungen gezählt. Der Platz ist somit - inkl. der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 113 Tagen (incl. Auf- und Abbau) belegt und an 252 Tagen veranstaltungsfrei. Die im Nutzungskonzept festgelegte Höchstzahl von Veranstaltungen ist ausgeschöpft. 8.4 Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade Das Ansinnen mehrerer Veranstalter den Rheingarten zu nutzen, wurde von der Verwaltung mit dem Verweis auf das Vergabekonzept konsequent negativ beschieden. 8.5 Neumarkt Die Platzfläche des Neumarktes ist in einem schlechten Zustand. Der Neumarkt ist aber der zentrale Platz der Innenstadt und Verkehrsknotenpunkt für den ÖPNV. Der Platz ist damit auch für kommerzielle Veranstaltungen die beliebteste Örtlichkeit. Wegen der damit verbundenen starken Frequentierung durch Passanten, aber auch wegen Veränderungen in der Medienlandschaft und Werbewirtschaft werden nach wie vor häufig Anträge auf Genehmigung von Veranstaltungen von professionellen Werbeveranstaltern gestellt. Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 15 Nach den Regelungen sind, geprägt durch das sog. Minimierungsgebot, auf den zentralen Innenstadtplätzen, Großzeltveranstaltungen grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Als alleinige Ausnahmen sind jährlich jeweils eine Zeltveranstaltung auf dem Neumarkt und auf dem Rudolfplatz sowie zusätzlich höchstens alle 2 Jahre eine Zirkusveranstaltung auf dem Neumarkt vorgesehen. Der Neumarkt ist im Wesentlichen von Geschäftshäusern umgeben. Wegen der ohnehin hohen Verkehrsfrequentierung und der davon ausgehenden Belastungen des Umfeldes spielt allerdings der Lärm bei Veranstaltungen im Vergleich zur Altstadt eine untergeordnete Rolle. Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen hat es in der Vergangenheit auch nur wenige Lärmbeschwerden gegeben. Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Neumarkt in den vergangenen Jahren das festgelegte Kontingent an Veranstaltungen nicht ausgeschöpft. In den Vorjahren waren nach Abschluss der Veranstaltungsplanungen ebenfalls noch Restkontingente verfügbar. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren nicht auffällig verändert. Hierzu ist zu bemerken, dass die relativ geringen Anzahl an veranstaltungsfreien Tagen (120) im Jahr 2014 darauf zurückzuführen ist, dass einerseits der Kartenvorverkaufsbus des Festkomitees Kölner Karneval aufgrund der in diesem Jahr späten Karnevalssession mit insg. 58 Tagen länger als in der andern Jahren auf dem Neumarkt abgestellt war und außerdem das in diesem Jahr stattgefundene Gastspiel des Circus Roncalli mit insg. 74 Tagen beantragt und genehmigt wurde. Aussicht 2018: Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Neumarkt in 2018 voraussichtlich 12 Veranstaltungen (aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen Veranstaltungen werden diese als 15 Veranstaltungen gezählt) stattfinden. Der Platz ist somit - inkl. der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 210 Tagen (incl. Auf- und Abbau) belegt und an 155 Tagen veranstaltungsfrei. Die im gültigen Nutzungskonzept festgelegte Höchstzahl von Veranstaltungen ist ausgeschöpft. Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 16 8.6 Rudolfplatz Die Gestaltung des Rudolfplatzes mit Baumbestand schränkt die Nutzungsmöglichkeiten ein. Die Platzfläche ist zudem durch die Hahnentorburg in zwei Hälften geteilt. Dementsprechend wird der Rudolfplatz überwiegend als Ersatzstandort genutzt, wenn die übrigen zentralen Innenstadtplätze nicht zur Verfügung stehen. Nach den Regelungen sind, geprägt durch das sog. Minimierungsgebot, auf den zentralen Innenstadtplätzen, Großzeltveranstaltungen grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Die Ausnahme (jährlich eine Großzeltveranstaltung) wurde bereits bei den Erfahrungen zum Neumarkt angesprochen. Insbesondere der Weihnachtsmarkt (auf der Westseite), als auch der Öko-Markt und der meet & eat Markt (auf der Ostseite) haben sich dort etabliert und prägen positiv das Umfeld des Rudolfplatzes. Lärmbeschwerden durch Anwohnerinnen und Anwohner treten nur vereinzelt auf. Wie aus der Anlage 1 ersichtlich ist, wurde für den Rudolfplatz lediglich im Jahr 2016 das festgeschriebene Veranstaltungskontingent ausgeschöpft. Ansonsten waren in den Vorjahren nach Abschluss der Veranstaltungsplanungen jeweils noch Restkontingente verfügbar. Die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage hat sich in den letzten Jahren nicht auffällig verändert. Aussicht 2018: Nach derzeitigem Planungsstand werden auf dem Rudolfplatz in 2018 voraussichtlich 8 Veranstaltungen (aufgrund der individuellen Dauer der einzelnen Veranstaltungen werden diese als 10 Veranstaltungen gezählt) stattfinden. Der Platz ist somit - inkl. der sonstigen kurzzeitigen Nutzungen - an 87 Tagen (incl. Auf- und Abbau) belegt und an 278 Tagen veranstaltungsfrei. Die im derzeit gültigen Nutzungskonzept festgelegte Höchstzahl von Veranstaltungen ist ausgeschöpft. Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 17 9. Beteiligungsverfahren Anliegerinnen und Anlieger Die Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger auf dem Roncalliplatz ist intensiv und hat eine Akzeptanz der Nutzungen bewirkt. Im Bereich Alter Markt und Heumarkt entsprachen die Veranstaltungen den seit längerem stattfindenden Regelbeispielen im Konzept. Es gab daher keine separaten Anhörungen. Allerdings stehen die Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Ämter in regelmäßigen Kontakt mit der IG Altstadt, den Bürgerinitiativen Alter Markt/Heumarkt/Rheingarten, den Gaststättenvertreterinnen und -vertretern etc., so dass auch hier ein regelmäßiger Gedankenaustausch zur Verbesserung der Veranstaltungen durchgeführt wurde und wird. 10. Beweissicherungsverfahren Die Begehung der Flächen vor und nach den Veranstaltungen ermöglichte die Zuordnung von Schäden zu dem jeweiligen Verursacher. Dies und die Hinterlegung einer Kaution erleichtert im Schadensfalle dessen Regulierung. Größere Schäden sind allerdings nicht eingetreten. 11. Ausblick auf die Jahre 2019 bis 2023 Unter Zugrundelegung einer 5-jährigen Gültigkeitsdauer wird das neu zu beschließende Vergabekonzept nunmehr einen Geltungszeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 erhalten. In diesem Zusammenhang ist noch zu beachten, dass die künftigen Arbeiten an den Gebäuden Dom-Hotel, Kurienhaus und Römisch Germanisches Museum und im Zusammenhang mit dem angedachten Umbau der Ost-West-Stadtbahn zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der betroffenen Plätze führen wird. Die Möglichkeit der Bespielung wird dann jährlich individuell betrachtet werden müssen. Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 18 Gleiches gilt für die anstehenden Bauarbeiten auf dem Alter Markt hinsichtlich des Bauvorhabens „Rotes Haus“ und die neue Eingangssituation zum Rathaus. Hier sind die Bauarbeiten, die u. U. auch zu Einschränkungen des Veranstaltungsbereiches auf dem Alter Markt führen können, entspr. zu beachten und im Vorfeld mit den jeweiligen Veranstaltern abzustimmen. Ebenso sind die geplanten Bauarbeiten der Hahnentorburg auf dem Rudolfplatz zu beachten, die ggfs. auch zu einer Einschränkung des Veranstaltungsbereiches führen können. Die Ausmaße dieser eintretenden Einschränkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, werden aber im Vorfeld potentieller Veranstaltungen individuell mit den jeweiligen Veranstaltern abgestimmt. 11.1 Heumarkt Wie bekannt wurde, besteht von Seiten des europäischen Handballverbandes EHF (seit 2010 Ausrichter des Handball-Champions-League-Finals - Final 4 in Köln) das Anliegen, zukünftig die entsprechenden Opening-Veranstaltungen zum Champions League-Final auf dem Heumarkt durchzuführen. Die Umsetzung dieses Vorhabens gestaltet sich allerdings bei der Beibehaltung der bisherigen Kontingentierungen recht problematisch, da das im Vergabekonzept zugelassene Veranstaltungskontingent (9 Veranstaltungen) durch die im Vergabekonzept aufgeführten Regelveranstaltungen nahezu ausgeschöpft ist. Die einzige „freie“ Veranstaltung auf dem Heumarkt wurde bisher durch das jährlich stattfindende Altstadtfest in Anspruch genommen. Um dennoch dem Anliegen, zukünftig bei besonderen Weltereignissen im Sport (z. B. bei Welt- und Europameisterschaften, Olympiaden oder Champions-League Finals in Köln) die entsprechenden Opening-Begleitveranstaltungen durchführen zu können, Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, eine Erhöhung der bisherigen Kontingente auf dem Heumarkt um 2 Veranstaltungen ausdrücklich nur für die Begleitveranstaltung eines der vorgenannten besonderen sportlichen Weltereignisses festzulegen. Da das Handball-Champions-League-Finale jährlich in Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 19 Köln stattfindet, kann es durch weitere Veranstaltungen zu 2 Veranstaltungen in einem Jahr kommen. Dies würde die außergewöhnlichen Sport-Events, die in einem Stadion oder einer Halle stattfinden, näher an die Kölner Stadtbevölkerung herantragen und das Image von Köln als Sportstadt steigern. Die beabsichtigte Anpassung wurde den Vertretern der Anwohnerschaft mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Die Anpassung wurde mit dem als Anlage 3 zur Beschlussvorlage beigefügten Schreiben von dort abgelehnt. Aus den vorgenannten Gründen und der Bedeutung dieser Sport-Events für die Stadt Köln schlägt die Verwaltung jedoch eine entsprechende Anpassung des Nutzungskonzeptes vor. Im Rahmen der Novellierung des Vergabekonzeptes werden die hierfür notwendigen Ergänzungen der Regelungen der platzspezifischen Auflagen unter P. 5.3.1 und 5.3.4 des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt vorgenommen. 11.2 übrige Plätze Für die übrigen Plätze ergibt sich kein Anpassungsbedarf 12. Resümee aus Sicht der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung besteht kein grundlegender Änderungsbedarf. Public Viewing und Fan-Feste sollten auch weiterhin eigenständig betrachtet werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat zur Fußballweltmeisterschaft 2018 den Kommunen die Durchführung von derartigen Veranstaltungen in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht erleichtert. Diese Regelungen gelten jedoch nur für Bundesländer, die kein eigenes Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 20 Landesimmissionsschutzgesetz haben. Daher gilt für NRW weiterhin die geforderte Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Vorbelastung in den jeweiligen Lärmquartieren aus dem Landesimmissionsrecht. Dies führt in der Innenstadt regelmäßig zum Ergebnis, dass Public Viewing dort nicht möglich ist. Unabhängig davon verfügt auch keiner der zentralen Innenstadtplätze - selbst bei Nutzung mehrerer Plätze gleichzeitig - über die notwendige Kapazität, die ein Public Viewing für das gewünschte Gemeinschaftserlebnis heutzutage benötigt. Die Qualitätsziele des Vergabekonzeptes sind allseits anerkannt und auch in die Ausschreibung der Weihnachtsmärkte eingegangen. Die nach den neuen Konzepten durchgeführten Weihnachtsmärkte auf zentralen Innenstadtplätzen haben ein positives Echo hervorgerufen. Einzelne Großzeltveranstaltungen konnten ohne weiteres und im Einvernehmen mit den Veranstaltern auf andere Plätze verlagert werden. Trotz vorgegebener Kontingentierung der Veranstaltungen auf den einzelnen Innenstadtplätzen bietet das Vergabekonzept in der Regel die notwendige Flexibilität. Dies gilt vor allem für kurzfristige Reaktionen auf dynamische Ereignisse wie nicht planbare, sportliche Erfolge (Meisterschaftsevents o.ä.). Einzelne kurzfristig geplante Veranstaltungen, die eine Veranstaltungsdauer von 4 St. nicht überschreiten, können im Rahmen von kurzzeitigen Nutzungen auf den einzelnen Plätzen zugelassen werden. Diese kurzzeitigen Nutzungen werden nicht als Veranstaltungen im Sinne des Vergabekonzeptes gewertet und sind grundsätzlich aufgrund der relativ geringen Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner auch innerhalb der im Vergabekonzept aufgeführten Ruhezeiten auf dem Roncalliplatz und dem Heumarkt möglich. Da für alle zentralen Plätze die gleichen grundlegenden Qualitätsziele gelten, sind viele Veranstaltungsformate auf verschiedenen Plätzen durchführbar. I.d.R. liegen die Ablehnungsgründe für qualitätsvolle Veranstaltungen in Terminüberschneidungen oder der Tatsache, dass Großzeltveranstaltungen nicht zugelassen sind. Die meisten vom Platzkonzept erfassten Veranstaltungen sind aber Open-Air- Veranstaltungen, für die geschlossene Räume oder auch das Rhein-Energie-Stadion Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 21 keine Alternativen darstellen. Hier ist das zunehmend mediterrane Lebensgefühl maßgebend, das sich sowohl in innerstädtischen Events auf der Straße als auch in anderer Form in der Nutzung von Grünflächen, Plätzen (bsp. Brüsseler Platz, Friesenstraße) etc. zeigt. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Kontingente zahlenmäßig grundsätzlich mit Ausnahme der unter Punkt 11 dargestellten Anpassungen nicht erhöht werden müssen. Gespräche mit Anliegerinnen und Anliegern, die im Rahmen der Prüfung einer Genehmigung ebenfalls durchgeführt werden, haben sich für alle Seiten als sehr konstruktiv herausgestellt. So konnte eine größtmögliche Transparenz und Rücksichtnahme erreicht werden. Ebenfalls als sehr zweckdienlich haben sich das Beweissicherungsverfahren und die Kautionsgestellung erwiesen. Hierdurch können Schäden, sofern welche entstanden sind, unmittelbar einzelnen Veranstaltungen zugeordnet werden. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Durchführung von qualitätsvollen Veranstaltungen über das Vergabekonzept sowie die Einzelgenehmigungen gut steuerbar ist. Auch durch die durchweg positiven Erfahrungen bei der Umsetzung der bisherigen Vergabekonzepte wird die Auffassung vertreten, dass das neu zu beschließende Vergabekonzept mit der Zielsetzung einer Laufzeit von 5 Jahren beraten werden sollte. Anlagen Anlage 1: Übersicht über die Belegung von zentralen Innenstadtplätzen 2014 – 2018 Anlagen 2.1 – 2.5: Veranstaltungslisten 2014 - 2018
Anlage 2.3 zum Erfahrungsbericht: Liste Veranstaltungen 2016
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04.02. - 08.02.2016 5 01.02. - 12.02.2016 7 12 ja 1 Karnevalsveranstaltungen KG Altstädter 1922 e.V., Herr Kölschbach nein Regel- >Eröffnung Straßenkarneval Alter Markt 28-32, 50667 Köln beispiel >Sternmarsch/Tribüne Rosen- Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner montagszug Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln >Schull- un Veedeslzöch AG Schull -un Veedelszöch, Herr Jaeger, Leonhardsgasse 35, 50859 Köln 01.07. - 03.07.2016 3 28.06. - 06.07.2016 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 04.09.2016 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 08.09.2016 1 0 1 nein 0 Pressetermin Deutsche Post / 01/10 Herr Dörkes R. 26050 nein kurzzeitige DHL mit 01 Nutzung 11.11.2016 1 10.11. - 12.11.2016 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 21.11. - 23.12.2016 33 12.11. - 31.12.2016 17 50 ja 3 Weihnachtsmarkt Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1a, 50678 Köln beispiel gesamt: 44 32 76 6 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 290 Anlage 2.3: Liste Veranstaltungen 2016 2016 Veranstaltungen Antragsteller/VeranstalterAuf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt AVR-pflichtig Veranstaltungstermine Alter Markt ( 3 + 3) zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Veranstaltungsterm in wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Tage AVR genehmigt in Sitzung Erstellungsdatum: 04.07.2018 bis 06.01.2016 6 bis 14.01.2016 8 14 Eislaufbahn 2015/2016* Heinzel GmbH, Am Schokoladen- nein Regel- museum 1 a, 50678 Köln beispiel 23.04.2016 1 0 1 nein 0 Internationales Kinderfest Giresun in europa e.V., Herr Karaman nein kurzeitige Auguststr. 44, 50733 Köln Nutzung 01.05.2016 1 30.04. - 02.05.2016 2 3 ja 1 DGB-Maikundgebung Agentur KP, Herr Röller, Agilolfstr. 1, nein Regel- 50678 Köln i. A. des DGB, Herr Mährle, beispiel Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln 18.05. - 29.05.2016 12 17.05. - 30.05.2016 2 14 ja 1 Kölner Weinwoche Lutzius Werbung GbR, Herr Ohlig, nein Regel- Brauweilerweg 125, 50933 Köln beispiel 16.06.2016 1 0 1 nein 0 Informationsveranstaltung Synagogengemeinde Köln, Herr nein kurzeitige "Israel-Tag" Wieber, Ottostraße 85, 50823 Köln Nutzung 24.06.2016 1 0 1 nein 0 Altstadtlauf Spendenfinale ???? Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung 26.06.2016 1 0 1 nein 0 Fastelovends Classics Altstädter und Kölner Narrenzunft nein kurzzeitige Jo Weber Nutzung 01.07. - 03.07.2016 3 28.06. - 06.07.2016 6 9 ja 1 CSD City Projekt Veranstaltungs GmbH, Herr nein Regel- Flock, Heumarkt 42-46, 50667 Köln beispiel 12.08. - 14.08.2016 3 10.08. - 15.08.2016 3 6 ja 1 ALTSTADTFEST IG Altstadt, Herr Linnartz, Marsplatz 11 ja AVR 50667 Köln 25.04.2015 03.09.2016 1 0 1 nein 0 MAC Ausfahrt Mitteldeutscher Automobilclub nein kurzzeitige Nutzung 04.09.2016 1 0 1 nein 0 Ehrenamtstag Frau Kunert 01 FABE nein kurzzeitige Nutzung 17.09.2016 1 0 1 nein 0 Tag des Handwerks Handwerkskammer zu Köln, Frau Klin- nein kurzzeitige genberg, Heumarkt, 50667 Köln Nutzung 18.09.2016 1 12.09. - 20.09.2016 8 9 ja 1 Weltkindertag Stadt Köln, -512- Amt für Kinder, Jugend nein Regel- und Familien, Frau Hedderich beispiel 11.11.2016 1 10.11. - 12.11.2016 2 3 ja 1 Karnevalseröffnung/Videowand Willi-Ostermann-Gesellschaft Köln 1967 nein Regel- e.V., Herr Schlegelmilch, Redwitzstr.9, beispiel 50937 Köln 21.11. - 23.12.2016 33 12.11. - 31.12.2016 17 50 ja 3 Weihnachtsmarkt nein Regel- Heinzel GmbH, Am Schokoladen- beispiel 23.11. - x 09.11. - x x Eislaufbahn 2016/2017 museum 1a, 50678 Köln nein Regel- beispiel gesamt: 67 gesamt: 48 115 9 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 251 Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet VeranstaltungenVeranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Veranstaltungstermine Heumarkt ( 3 + 6 ) 2016 Erstellungsdatum: 04.07.2018 * Bei der Eislaufbahn wurden nur die über den Weihnachtsmarkt hinausgehenden Zeiten berücksichtigt Erstellungsdatum: 04.07.2018 04.01. - 05.02.2016 37 0 37 nein 0 Kartenvorverkaufsbus Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner nein Karnevals mbH, Maarweg 134-136, 50825 Köln 09.01. - 11.01.2016 3 05.01. - 14.01.2016 7 10 ja 1 Volks-Karnevalssitzung KG Alt-Köllen vum 1833 e.V., Herr Hoh- nein Regel- mann, Raderberger Str. 129, 50968 Köln beispiel 06.02.2016 1 05.02. - 06.02.2016 1 2 ja 1 Funkenbiwak Kölsche Funke rut-weiß vun 1823 e.V., nein Regel- Herr Enkel, Zur Wieden 3, 50859 Köln beispiel 07.02. - 09.02.2016 3 06.02. - 11.02.2016 3 6 ja 1 Karnevalskirmes GKS Gem. Kölner Schausteller ja AVR Siegburger Str. 66, 50679 Köln 07.12.2015 14.04. - 22.05.2016 39 07.04. - 24.05.2016 9 48 ja 3 Zirkusaufführungen Roncalli Regenbogen Tournee GmbH, ja AVR Neurather Weg 7, 51063 Köln 07.12.2015 18.06.2016 1 0 1 ja 1 Selbsthilfetag Der Paritätische NRW, Marsilstein 4-6, ja AVR 50676 Köln 07.12.2015 26.06.2016 1 0 1 nein 0 Aktionstag MUT Tour Sebastian Burger / Jacobs ADFC Köln nein kurzzeitige Mauritiussteinweg 11, 50676 Köln Nutzung 11.07.2016 1 0 1 nein 0 Presse-/Benefizaktion Saarländische Triathlon Union, Armbüster, nein kurzzeitige Trierer Str. 225, 66663 Merzig Nutzung 21.07.2016 1 0 1 nein 0 Gedenktag Drogentote Vision eV nein kurzzeitige Nutzung 23.07. - 24.07.2016 2 22.07. - 25.07.2016 2 4 ja 1 HITS4KIDS Ronald Brockmeyer, HITS4KIDS Tour Ltd ja AVR Girardethaus, Eingang 3, 45131 Essen 25.04.2016 19.08. - 21.08.2016 3 15.08. - 24.08.2016 7 10 ja 1 games com city festival Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 07.12.2015 03.09. - 04.09.2016 2 02.09. - 05.09.2016 2 4 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 25.04.2016 15.09.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung Sozialverband Deutschland NRW e.V. nein kurzzeitige Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Nutzung 16.09.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung KVB KVB nein kurzzeitige Nutzung 22.09.2016 1 0 1 nein 0 KVB Bewegungstage KVB nein kurzzeitige Nutzung 02.10.2016 1 30.09.-04.10.2016 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe ja AVR GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, 24.04.2016 AVR genehmigt in Sitzung Antragsteller/Veranstalter zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet AVR-pflichtig Veranstaltungsterm in Veranstaltungstermine Neumarkt ( 15 ) 2016 Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt Veranstaltungen Erstellungsdatum: 04.07.2018 50939 Köln 18.10.2016 1 0 1 nein 0 Info "Unfrei" zu mod. Sklaverei IJM International Justice Mission nein kurzzeitige Luisenstr. 41, 10117 Berlin Nutzung 29.10.2016 1 0 1 nein 0 Museumsnacht Köln Stadt Revue Köln, Museumsnacht Köln, nein kurzzeitige Maastrichter Str. 49, 50672 Köln Nutzung 21.11. - 23.12.2016 33 09.11. - 31.12.2016 20 53 ja 3 Weihnachtsmarkt City Project Veranstaltungs GmbH nein Regel- Große Sandkaul 19, 50667 Köln beispiel gesamt: 133 gesamt: 55 188 14 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 178 Erstellungsdatum: 04.07.2018 01. - 03.04.2016 3 31.03.- 04.04.2016 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 07.12.2015 21.04. - 16.05.2016 26 19.04. - 17.05.2016 3 29 ja 2 Blumen Mai Markt Fachverband Blumen und Zierpflanzen, nein Regel- Herr Röllgen, Barbarastr. 69, 50735 Köln beispiel 20.05.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung CARE Care e.V. nein kurzzeitige Nutzung 21.05.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung BMEL/Pauly Project Management GmbH nein kurzzeitige "Zu gut für die Tonne" Zietenhorst 11, 16818 Wustrau Nutzung 22.05.2016 1 0 1 nein 0 Stadtlauf Pulssschlag Herr Wesseln, Oskar- nein kurzzeitige Jäger-Str. 173, 50825 Köln Nutzung 11.06.2016 1 0 1 nein 0 Fahrradtour Spendenübergabe Lohnsteuerhilfe/Nord-Süd Programm, nein kurzzeitige Bürgerreuther Str. 37, 95444 Bayreuth Nutzung 18.06.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung Fr. Marx, Kölner Str. 1, 51149 Köln nein kurzzeitige Humanismus Nutzung 27.06. - 06.07.2016 10 0 10 ja 1 Infoausstellung Ärzte ohne Grenzen, Herr Jankhöfer, ja AVR Am Köllnischen Park1, 10179 Berlin 07.12.2015 07.08.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung/Tourneeauftakt Linoluckynelli, Herr Christel, Unnauer nein kurzzeitige Kinder- und Jugendzirkus Weg 96a, 50767 Köln Nutzung 19.08. - 21.08.2016 3 15.08. - 24.08.2016 7 10 ja 1 games com city festival Prime Entertainment, Herr Tiffe, Luxem- ja AVR burger Str. 19, 50674 Köln 07.12.2015 29.08.2016 1 0 1 nein 0 Auftakt Aktionswoche PP Köln, Kriminalprävention/Opferschutz nein kurzzeitige Taschendiebstahl Herr Barke, Walter-Pauly-Ring2-6, 51103 Nutzung 03.09.2016 1 0 1 nein 0 Aktionstag Lebensmittel Ministerium KULNV, Frao Pannenbecker, nein kurzzeitige Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf Nutzung 16.09.-18.09.2016 3 15.09.-19.09.2016 2 5 ja 1 Antikmarkt Cölln Konzept, Herr Deutzmann, ja AVR Höninger Weg 1, 50969 Köln 25.04.2016 24.09.2016 1 0 1 nein 0 Infoveranstaltung Bundesteilhabegesetz Lebenshilfe Köln e.V., Frau Lantiat, nein kurzzeitige Berliner Str. 140-158, 51063 Köln Nutzung 02.10.2016 1 30.09.-04.10.2016 4 5 ja 1 Side Events Köln Marathon Köln Marathon Veranstaltungs und Werbe nein Regel- GmbH, Herr Strajhar, Peter Günther Weg, beispiel 50939 Köln 21.11. - 23.12.2016 33 09.11. - 31.12.2016 20 53 ja 3 Weihnachtsmarkt Rico von der Gathen, Frankfurter Str. nein Regel- 380 b, 51145 Köln beispiel gesamt: 88 gesamt: 38 126 10 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 240 Veranstaltungstermine Rudolfplatz ( 10 ) Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage 2016 Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig AVR genehmigt in Sitzung Tage gesamt zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet Veranstaltungen Erstellungsdatum: 04.07.2018 Erstellungsdatum: 04.07.2018 21.01.2016 1 0 1 nein 0 Internat. Soldatengottesdienst Der Katholischer Leitende Militärdekan nein liturg. Ver- Köln-Wahn, Knittkuhler Str. 2, 40629 anstaltung Düsseldorf 16.04.2016 1 0 1 nein 0 Info Stiftung Stadtgedächnis, Herr Sierau, nein kurzzeitige Große Budenggasse 10, 50667 Köln Nutzung 21.05.-22.05.2016 2 0 2 ja 1 Project Dreiklang Landrat Rhein Erft Kreis, Herr Grimm, ja AVR Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Berghein 24.04.2016 09.06.2016 1 0 1 nein 0 Info Kindernothilfe Kindernothilfe e.V., Fr. Busch, Düssel- nein kurzzeitige dorfer Landstr. 180, 47249 Duisburg Nutzung 21.06.2016 1 0 0 nein 0 YOGA Tag Generalkonsulat der Republik Indien, nein kurzzeitige Friedrich Ebert Anlage 25, 60325 Frankf Nutzung 09.07.2016 1 0 1 nein 0 KÖLN SOMMER Gürzenich 47 - Gürzenich Orchester / Frau Starken nein kurzzeitige Orchester Symphnic Mob Nutzung 12.07.2016 1 0 1 nein 0 Pressetermin Fahrzeugübergabe Stiftung Stadtgedächnis, Herr Sierau, nein kurzzeitige Große Budenggasse 10, 50667 Köln Nutzung 03.09.2016 1 24.08. - 06.09.2016 13 14 ja 1 European Young Musicans WDR / Herr Jaeger, ja AVR Appelhofplatz 1, 50600 Köln 25.04.2016 10.09.2016 1 0 1 nein 0 BASE Open Air Gottesdienst Solid Gold, H. Enns nein liturg. Ver- anstaltung 21.11. - 23.12.2016 33 09.11. - 31.12.2016 20 53 ja 3 Weihnachtsmarkt KW Kölner Weihnachtsgesellschaft mbH nein Regel- Frau Flocke, Herr Temme, Schanzenstr. beispiel 30, 51063 Köln gesamt: 43 gesamt: 33 75 5 veranstaltungsfreie Tage insgesamt: 291 2016 Veranstaltungstermine Roncalliplatz ( 6 ) AVR genehmigt in Sitzung wird aufgrund der Nutzungsdauer mit folgendem Faktor bewertet zählt als Veran- staltung im Sinne des Konzeptes Veranstaltungen 21.09. - 25.09.2016 DOMWALLFAHRT Antragsteller/Veranstalter AVR-pflichtig Veranstaltungsterm in Tage Auf- und Abbauzeiten Tage Tage gesamt Erstellungsdatum: 04.07.2018
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 0889/2018 Freigabedatum 13.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 und neues Vergabekonzept ab 01.01.2019 Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zu dem „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 – 2018 (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales beschließt die als Anlage 2 beigefügte weiterentwickelte Fassung des „Vergabekonzeptes für Veranstal- tungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt“ für den Zeitraum 2019 – 2023. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im 1. Halbjahr 2023 einen Erfahrungsbericht über das Vergabe- konzept sowie einen Vorschlag für ein ggf. weiterentwickeltes Konzept ab 2024 vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollen im Vorfeld die Anwohnerinnen und Anwohner, die Verbände, die Interessengemeinschaften sowie die Veranstalter angehört werden. Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: 1. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) be- schloss am 16.07.2013 das „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 - 2018“ in der zurzeit gültigen Fassung. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, im 1. Halbjahr 2017 einen Erfahrungsbericht über die Arbeit mit diesem Konzept und etwaige Verbesserungsvorschläge für die Fortschreibung vorzulegen. 2. Der verwaltungsintern abgestimmte Erfahrungsbericht (inkl. dazugehöriger Anlagen) ist als An- lage 1 beigefügt. 3. Die Verwaltung hat diese Erfahrungen den Anliegerinnen und Anliegern, den Verbänden und den Interessengemeinschaften vorgestellt. Die Umsetzung des aktuellen Vergabekonzeptes sowie die dargestellten Änderungswünsche für die modifizierte Fassung des Vergabekonzeptes 2019 -2023 wurden von den Anliegerinnen und Anliegern, den Verbänden und Interessengemeinschaften überwiegend positiv gesehen und befürwortet. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung des Veranstaltungskontingentes auf dem zentralen Innenstadtplatz Heumarkt um bis zu 2 weitere Opening-/ Begleitveranstaltungen (ausschließlich für in Köln stattfindende besondere sportliche Weltereignisse) und die ursprüng- lich angestrebte Ergänzung der Regelung zur Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade wird jedoch von den Vertretern der Bürgergemeinschaft Alt- stadt abgelehnt. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Stellungnahme der Bürgergemeinschaft Altstadt, wel- che als Anlage 3 zum Erfahrungsbericht beigefügt ist, verwiesen. Hierzu sieht die Verwaltung jedoch die Notwendigkeit zu den einzelnen Punkten wie folgt Stel- lung zu nehmen: Einleitung des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Die geplante Durchführung von entsprechenden Opening-Begleitveranstaltungen anlässlich besonderer Weltereignisse im Sport (z. B. bei Welt- und Europameisterschaften, Olympiaden oder Champions-League Finals in Köln) ist ein Anliegen der Stadt Köln und nicht „eines Teils der ortsansässigen Gastronomie“. Hierbei handelt es sich auch nicht um ein Public Viewing, sondern eine eintägige Veranstaltung, bei der das Ereignis als solches, welches i.d.R. in ei- ner Halle oder einem Stadion stattfindet, im öffentlichen Raum präsentiert werden soll. Es handelt sich um für die Stadt Köln wichtige Ereignisse, die auch das Image der Stadt Köln als Sportstadt stärken sollen. Diese Opening-Begleitveranstaltungen sind mittlerweile Be- standteil solcher Ereignisse und zum Teil zwingende Voraussetzung für die Vergabe dieser Sportereignisse an die Austragungsorte. Köln befindet sich hier in Konkurrenz zu vielen deutschen und europäischen Großstädten um die Austragung dieser Events, welche wiede- rum auch ein nicht zu vernachlässigender Wirtschafts- und Imagefaktor für Köln ist. Die von der Verwaltung ursprünglich geplante Ergänzung zur Inanspruchnahme der Fläche Rheingarten / Fischmarkt / Rheinuferpromenade lag in direktem Zusammenhang mit den von der Bürgergemeinschaft Altstadt vorgebrachten Hinweisen auf die Belastungen der Anwoh- nerschaft durch die Auswüchse der Veranstaltungen (speziell durch die Feierlichkeiten an- lässlich der Sessionseröffnung zum 11.11.). Vorliegend sollte eine notwendige Entzerrung des Publikums, welches aufgrund der Auslas- tung nicht mehr zu der Veranstaltung am 11.11. auf dem Heumarkt und Alter Markt hätte zu- gelassen werden können, erreicht werden, sofern der 11.11. auf einen Freitag, Samstag o- der Sonntag fällt. Mit der Ergänzung der Festsetzungen im Vergabekonzept hätte sich im Bedarfsfall die Option für eine kontrollierte Bespielung des vorgenannten Bereiches ergeben. 3 Es sollte ausdrücklich nicht darum gehen, mehr Feiernde anzulocken, sondern die zu erwar- tenden abgewiesenen Feiernden im Falle der Platzsperrungen von Alter Markt und Heumarkt bereits in den Vormittagsstunden gezielt dort hin zu lenken, damit diese die dann bereitzu- stellende Infrastruktur in Form von Toiletten und Müllbehältnissen dort nutzen, um so unter anderem den Thematiken Wildpinkeln und Müllaufkommen entgegenzusteuern. Der Arbeitskreis „Altstadt“ zum Runden Tisch „Karneval“, in dem unter anderem auch Gast- ronomen aus der Altstadt vertreten sind, hat diesen Vorschlag jedoch als nicht effektiv be- wertet. Daraufhin hat die Verwaltung diese Idee wieder verworfen und wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Altstadt“ nach alternativen Lösungen suchen. Dies macht auch deutlich, dass es sich auch hier um ein ureigenes Interesse der Stadt Köln und nicht „eines Teils der ortsansässigen Gastronomie“ handelt. Punkt 1.b. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Die Anzahl der Veranstaltungstage findet Berücksichtigung in dem Faktor, mit dem eine Ver- anstaltung auf das Kontingent angerechnet wird. (siehe P. 4.4.2 des Vergabekonzeptes: Dauer der Veranstaltung bis zu 14 Tagen = Faktor 1; Dauer der Veranstaltung mehr als 14 Tage = Faktor 2 und Dauer der Veranstaltung mehr als 44 Tage = Faktor 3). Ebenso sind in den Anlagen 2.1 – 2.5 zum Erfahrungsbericht die Platzbelegungen inkl. der kurzzeitigen Nut- zungen dargestellt. So hat sich die Anzahl der veranstaltungsfreien Tage (290) auf dem Alter Markt im Vergleich der Jahre 2007 und 2017 nicht verändert, während auf dem Heumarkt ei- ne leichte Abnahme der veranstaltungsfreien Tage festzustellen war (2007 = 264 freie Tage; 2017 = 250 feie Tage). Versammlungen fallen nicht unter dieses Nutzungskonzept, da sie in der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Köln liegen und somit von der Stadt Köln nicht beeinflusst werden können. Daher sind sie in der Aufstellung nicht erfasst. Gleichwohl stellen sie eine zusätzliche Belas- tung der Anwohnerinnen und Anwohner dar. Punkt 1.c. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Insbesondere die Schaffung einer optionalen Nutzung des Rheingartens zum 11.11. hätte der Entlastung der Situation an diesem Tag in den Bereichen Heumarkt und Alter Markt so- wie dem direkten Umfeld dienen sollen. Die Bespielung eines Teils der Zülpicher Straße au- ßerhalb des angestammten Feierbereiches zum Straßenkarneval 2018 hat die Aussage der Mitglieder des Runden Tisches, dass die Auswüchse bei genehmigten Veranstaltungen, ge- ringer sind, bestätigt. Ebenso hat sie zu einer Entlastung des Kwartier Latäng beigetragen. Die Zahl der eingesetzten Polizisten, städtischen Mitarbeiter und Kräften von privaten Si- cherheitsfirmen lag an Weiberfastnacht bei rd. 2.550 Kräften über den Tag in mehreren Sich- ten verteilt. Alle Behörden meldeten rückgängige Einsatzzahlen. Dies war nicht nur des ge- ringeren Publikumsaufkommens geschuldet, sondern auch einer konsequenten Ansprache im Vorfeld und der Umsetzung zum Karneval. Das reicht von dem klaren Signal, dass die Stadt Köln nur karnevalsorientiertes, friedliches und respektvolles Feiern wünscht und ak- zeptiert, über die Aufstellung von mehr Toiletten bis hin zu einem konsequenten Einschreiten der Behörden. Die Aufstellung der Toiletten hat die Stadt Köln rd. 185.000 € und nicht knapp eine Million Euro gekostet. Gegenüber den Planungen aus der Bedarfsfeststellung (Session Nr. 0094/2018/1) konnte der anvisierte Betrag von 226.100 € deutlich reduziert werden, da im Nachgang zu der Vorlage eine Einigung mit den Gastronomen der Altstadt erreicht werden konnte, wodurch weniger Stellplätze für Toilettenanlagen durch die Stadt Köln ersetzt wer- den mussten. Punkt 1.d. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Alle der Verwaltung bekannten und angezeigten Verdachtsfälle der Umwandlung von Wohn- raum in gewerblich (als Ferienwohnung, Monteurwohnung, usw.) genutzte Räume werden nach den rechtlichen Vorgaben der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln 4 (Wohnraumschutzsatzung) verfolgt und bearbeitet. Das Ziel, zweckentfremdete Wohnungen wieder Wohnzwecken zuzuführen, kann seitens der Verwaltung jedoch nicht in sämtlichen Fällen umgesetzt werden. Falls die Umwandlung z.B. vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung erfolgte, sind Sanktionen der Verwaltung nicht möglich. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung auch unumstritten bewiesen sein, um sie im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit Bußgeldern zu ahnden. Punkt 1.e. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Diesbezüglich hat die Verwaltung im Jahr 2017 Kontrollen durchgeführt. Im Ergebnis konnten vereinzelt geringfügige Überschreitungen der Flächen festgestellt wer- den, allerdings fanden auch Kontrollen statt, zu denen keine Beanstandungen gegeben wa- ren. Auch die Einhaltung der Außengastronomiezeiten wurde mit ähnlichem Ergebnis überprüft (einzelne Verstöße, aber auch Kontrollen ohne Beanstandungen). Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ansonsten wird je nach Art und Umfang des Verstoßes eine Ermahnung oder Verwarnung erteilt. Punkt 1.f. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Dass die hier genannten Maßnahmen zu Beeinträchtigungen auch für die Anwohnerinnen und Anwohner der Altstadt führen bzw. führen werden, ist unbestritten. Die Verwaltung ist hier insbesondere durch eine frühzeitige Kommunikation und abgestimmte Planung bestrebt, die Einschränkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Maximal zwei weitere Veranstaltungstage, welche die Baumaßnahmen nicht tangieren und zu keinen weiteren verkehrlichen Beeinträchtigungen führen, scheinen jedoch vor dem Hin- tergrund der Bedeutung dieser Veranstaltungen für die Verwaltung vertretbar. Punkt 1.g. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Die Verwaltung weist den Vorwurf einer „Ablenkung von den Grundproblemen“ entschieden von sich. Die Sanierung von Sportstätten und Turnhallen steht in keinerlei Beziehung zu den Opening-Begleitveranstaltungen. Weder werden hierfür Sanierungsmittel noch Personalres- sourcen zweckentfremdet. Somit haben die Begleitveranstaltungen keinerlei Auswirkungen auf die Sanierungsarbeiten. Hinsichtlich der Bedeutung der Opening-Begleitveranstaltungen wird auf die Ausführungen zur Einleitung des Schreibens der Bürgergemeinschaf Altstadt verwiesen. Punkt 2.a. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt In ihrem Vorschlag hatte die Verwaltung von einer kontrollierten Bespielung gesprochen. Ei- ne Bühne ist dabei nie erwähnt worden. Eine kontrollierte Bespielung sollte durch eine ge- steuerte Beschallung (keine Live-Auftritte) des nördlichen Bereichs des Rheingartens und die Aufstellung einer Videoleinwand, auf der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (z.B. der Respekt-Kampagne) hätten eingespielt werden können, erfolgen. Die Verwaltung hätte dies gegenüber dem der Bürgergemeinschaft Altstadt vorgelegten Entwurf nochmals im Konzept präzisiert. Auch handelte es sich hierbei um einen Vorschlag der Verwaltung der ausschließlich Sicher- heitsaspekten geschuldet ist und nicht um eine „Sondervereinbarung mit Gastronomen“. Die voraussichtlich zum 11.11.2018 beantragten und genehmigungsfähigen Versorgungs- stände im Rheingarten (analog Straßenkarneval 2018) wären ausreichend für die Versor- gung der Feiernden gewesen und damit keine zusätzlichen Stände notwendig. Die Verwaltung wird unabhängig davon zusätzliche Toiletten und Müllbehälter im Rheingar- 5 ten aufstellen. Eine Einbeziehung der Anwohnerschaft hat durch die Bitte um Stellungnahme zu diesem Vorschlag und deren Abdruck in der Anlage 3 stattgefunden. Zu den Kölner Lichtern hat es lediglich den Versuch gegeben, das Publikum im Rheingarten mittels eines Musikprogramms auf einer Leinwand am Fischmarkt in der Abreisephase zu entzerren, in dem ein Teil des Publikums zum Verweilen animiert wurde. Auch dies diente dem Sicherheitsaspekt und war ein Vorschlag der Verwaltung und nicht des Veranstalters. Eine zusätzliche Auslastung und Nutzung des Landschaftsdenkmals Rheingarten an diesem Tag wäre mit Sicherheit gegeben gewesen. Jedoch wären die Folgen insbesondere unter Berücksichtigung der schon derzeit sattfindenden ungesteuerten Nutzung des Rheingartens zum Karneval und am 11.11. sowie dem Gewinn an Sicherheit und Ordnung aus Sicht der Verwaltung hinnehmbar gewesen. Wie bereits oben erwähnt wird die Verwaltung gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Altstadt“ Alternativen eruieren. Punkt 2.b. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Die hier zitierte Vereinbarung zwischen der DEHOGA, welche die meisten Gastwirte in der Altstadt vertreten hat, und der Stadt Köln wurde u.a. auch durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln vom 25.01.2018 veröffentlich und transparent dargestellt. Hierin enthalten war auch die Möglichkeit, an den Ständen eine Hintergrundbeschallung für den Nahbereich zu betreiben. Eine Beschallung aus den Gastronomien selbst war nicht erlaubt. Entsprechend festgestellte Verstöße gegen diese Regelung wurden konsequent geahndet und haben zum Teil zu weitergehenden Verfahren geführt. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden in der Altstadt weniger Stände aufgebaut, neben dem Verzicht auf 4 Stände aus der Vereinbarung mit der DEHOGA hinaus haben einige Gastwirte keinen Antrag gestellt. Gegenüber dem Straßenkarneval 2017 und dem 11.11.2017 gab es keinen erhöhten Poli- zeieinsatz. Das Hauptproblem stellten temporär – wie in den Jahren zuvor – alkoholisierte Jugendliche dar. Zu den auf einigen Bildern dargestellten Verstößen (Baumbeschädigungen, Vermüllung im Umfeld, Betrieb von nicht genehmigten Feuerstellen) prüft die Verwaltung die Einleitung ei- nes Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Hierzu bedarf es u.a. einer klareren Zuordnung der Ver- stöße zu einem Erlaubnisnehmer. Gleiches gilt für etwaige Verstöße durch eine im Schreiben der Bürgergemeinschaft benann- te Open-Air Diskothek. Das Objekt verfügt nicht über eine konzessionierte Außengastrono- mie auf dem Flachdach zum Ostermannplatz hin. Der letztmaligen Aufforderung zur Einstel- lung der nicht konzessionierten Außengastronomie aus dem Jahr 2008 wurde Folge geleis- tet. Die Auswertung der eingegangenen Beschwerden seit dem 01.01.2017 haben keine Er- kenntnisse zu der Zweckentfremdung des Flachdaches gebracht. Punkt 2.c. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt In den besagten Gastronomiebetrieben finden – wie auch in allen Gastronomietrieben - un- regelmäßige und anlassbezogene ordnungsbehördliche Kontrollen statt. Festgestellte Ver- stöße werden entsprechend geahndet. Punkt 2.d. des Schreibens der Bürgergemeinschaft Altstadt Das Kriterium des „Einfanges der Orientierungslosen“ durch Ausdehnung von Bühnenpro- grammen ist ein Konsens einer Arbeitsgruppe des Runden Tisches, in der neben der Verwal- tung und dem Festkomitee auch bspw. Vertreter der Polizei teilgenommen haben. In dieser 6 Arbeitsgruppe wurde übereinstimmend festgestellt, dass von dem Publikum, welches an or- ganisierten Veranstaltungen teilnehmen kann, weniger Problemlagen ausgehen. Dass diese Ansicht zutreffend ist, hat die Bühne an der Uni-Mensa bewiesen. Hierbei wäre es auch unerheblich gewesen, dass es sich bei der beabsichtigen Bespielung durch die Verwaltung nicht um ein Bühnenprogramm gehandelt hätte. Entgegen der Auffassung der Bürgergemeinschaft, kann die Situation an der Uni-Mensa mit der in der Altstadt verglichen werden. Zum einen gibt es im unmittelbaren Umfeld beider Be- reiche betroffene Wohnbebauungen. Die Vergleichbarkeit der Auswirkungen durch die Laut- stärke ist insofern vergleichbar, als auf der Zülpicher Straße eine Bühne stand, die das Pub- likum bis zum Zülpicher Wall bespielen können sollte. Dies erforderte einerseits eine ent- sprechende Lautstärke und andererseits eine sehr eingeschränkte Möglichkeit der Schal- lausrichtung. Im Rheingarten hätten beide Faktoren durch die flexible Anordnung und Ausrichtung der Lautsprecher minimiert werden und somit die geringere Distanz zur Wohnbebauung ausge- glichen werden können. Da im nördlichen Bereich des Rheingartens ausreichend ebene Fläche vorhanden ist und diese abseits des größten Teils der Wohnbebauung liegt, hätten sich keine Sicherheitsrisiken für die Anwohner erhöht. Auch weist die Verwaltung den Vorwurf, dass ein ökonomisches Interesse der Beweggrund gewesen sei, entschieden von sich. Die vorgenannten Ausführungen machen deutlich, dass es hier um die Steigerung der Sicherheit und Ordnung in der gesamten Altstadt gegangen wäre, die auch von der Bürgergemeinschaft angemahnt wird. Darüber hinaus hat die Stadt Köln gemeinsam mit den Vertretern des Runden Tisches klar und deutlich nach dem 11.11.2017 und vor dem Straßenkarneval öffentlich kommuniziert, dass sie einen Image- aber vor allem auch einen gesellschaftlichen Wandel fordert und för- dert. Die geforderten Fluchtwegmarkierungen und Leitsysteme gibt es bereits auch beim 11.11. Diese beschränken sich bisher jedoch auf das Veranstaltungsgelände auf dem Heumarkt und Alter Markt. Sind diese beiden Flächen voll, was an den in Rede stehenden Wochenta- gen bereits am frühen Vormittag regelmäßig der Fall ist, müssen die Feiernden an allen Ein- gängen abgewiesen werden. Die Folge sind orientierungslos umherziehende Feiernde, die sich in immer größer werdenden Kreisen um das Veranstaltungsgelände bewegen, auf der Suche nach Möglichkeit mit Gleichgesinnten zu feiern. Das Ergebnis hiervon hat der 11.11.2017 deutlich gezeigt, wo die Feiernden in Gruppen bis hin zur Nord-Süd-Fahrt um die Altstadt herumgezogen sind und ein Bild geprägt von Müll und Verschmutzung hinterlassen haben. Dieses Verhalten wird der Arbeitskreis „Altstadt“ bei seiner Suche nach Alternativen berück- sichtigen. 4. Aufgrund der Erfahrungen der Verwaltung und den Ergebnissen der Erörterungen ergeben sich neben einigen redaktionellen Änderungen die nachstehend aufgeführten Modifikationen (Ände- rungen unterstrichen, fett und kursiv) des Vergabekonzeptes: 4.1. Grundlegende Qualitätsziele und Sicherheitsbestimmungen 10. Spiegelstrich - Ergänzung der Anforderungen an das Sicherheitskonzept: e) der Ordnereinsatz geregelt wird und f) die nötigen Sanitätsdienste geregelt sind, 11. Spiegelstrich - Ergänzung der Anforderungen an das Sicherheitskonzept: 7 Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung ist es wünschenswert, wenn a) der jeweilige Veranstalter – sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbindung an das Radverkehrsnetz ein- richtet und b) bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen mit einer Besucheranzahl von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Eintrittskarte die Nutzung des ÖPNV abgedeckt ist (sog. Kombiticket). 5.2.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: alt: In den Jahren 2014 bis 2016 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zu- gelassen. Ab dem Jahr 2017 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 8 Veranstaltungen zu- gelassen. Diese Erhöhung steht unter den Vorbehalt eines Bestätigungsbeschlus- ses des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im 2. Quartal 2016 nach vorheriger Anhörung der An- wohnerinnen und Anwohner. neu: Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 6 Veranstaltungen zugelassen 5.3.1 Zulassungsfähige Veranstaltungen: 2. Spiegelstrich - Ergänzung • Veranstaltungen von besonders kommunaler Bedeutung der Stadt Köln, insbe- sondere die Opening- Begleitveranstaltungen zu besonderen sportlichen Welter- eignissen in Köln 5.3.4 Platzspezifische Auflagen und Bedingungen: alt: In den Jahren 2014 bis 2016 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zu- gelassen. Ab dem Jahr 2017 ist pro Jahr eine Höchstzahl von 10 Veranstaltungen zugelassen. Diese Erhöhung steht unter den Vorbehalt eines Bestätigungsbe- schlusses des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales im 2. Quartal 2016 nach vorheriger Anhörung der An- wohnerinnen und Anwohner. neu: Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen. Für besondere sportliche Weltereignisse in Köln (z. B. bei Welt- oder Europameisterschaften, Olympiaden oder Champions-League Finals) werden bis zu 2 weitere Veranstaltun- gen ausschließlich für die Begleitveranstaltung des vorgenannten sportlichen Welt- ereignisses in Köln zugelassen. Das modifizierte Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innen- stadt für den Zeitraum 2019 – 2023 ist als Anlage 2 beigefügt. 8 Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. Anlage 1: Erfahrungsbericht Vergabekonzept 2014 - 2018 mit Anlagen (1, 2.1 – 2.5 und 3 zum Erfah- rungsbericht) Anlage 2: modifizierte Fassung des Vergabekonzeptes 2019 - 2023
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0889/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.08.2018
- Erstellt
- 20.03.2018 11:38