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2168/2017

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0823/2017 - Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung des Jobcenter Köln zur schriftlichen Anfrage der Piratengruppe_Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
08.08.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2168/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0823/2017 - 
Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters in Köln 
 
Zur Anfrage der Piratengruppe (AN/0823/2017)  aus der Sitzung vom 22.06.2017 legt die 
Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort 
des Jobcenters Köln vor.  
 
Anlage 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung des Jobcenter Köln zur schriftlichen Anfrage der Piratengruppe_Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen

6407 Zeichen

Anfrage der Piratengruppe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Hier: Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters in Köln 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales 
und Senioren am 22.06.2017 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
1. Wie viele Sanktionen wurden von Januar 2016 bis heute in Köln verhängt? (Bitte 
schlüsseln Sie nach absoluten Zahlen und Prozenten sowie Gründen für Sanktionen auf.) 
 
2. In welcher Höhe wurde der Regelsatz durchschnittlich gekürzt, und wie viel Geld wurde 
den Betroffenen insgesamt vorenthalten? 
 
3. Wie viele Widersprüche sind im vergangenen Jahr gegen Entscheidungen des 
Jobcenters Köln eingereicht worden? (Bitte nach Art der Entscheidung, z. B. 
Sanktionsbescheid, aufschlüsseln.) 
 
4. Wie viele Klagen und Widersprüche gegen Entscheidungen des Kölner Jobcenters 
wurden seit Januar 2015 bis heute eingereicht? (Bitte Klage - und Widerspruchsgründe 
nach absoluten Zahlen und Prozenten aufschlüsseln.) 
 
5. Wie vielen von den in Frage 4 abgefragten Widersprüchen und Klagen wurde 
stattgegeben (im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden), und wie viele 
Verfahren wurden eingestellt oder durch einen Vergleich befriedet?

Antwort des Jobcenter Köln: 
 
zu 1)   
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 12.140 Sanktionen neu festgestellt. Die Verteilung auf die 
Sanktionsgründe kann aus der Anlage 1 entnommen werden. Das Jobcenter Köln liegt mit 
seiner Sanktionsquote seit Jahren im unteren Drittel insgesamt im Vergleich der Jobcenter.  
Das ist Ausdruck der Haltung, dass Sanktionen keinen Selbstzweck darstellen, sondern 
letztes Mittel zum Zweck sind.  
Für das Jahr 2017 liegen bislang nur Daten für den Monat Januar 2017 vor. In diesem 
Monat wurden 1.101 Sanktionen neu festgestellt. Die genaue Verteilung der 
Sanktionsgründe ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
zu 2) 
Im Jahr 2016 wurden die Gesamtregelleistungen um durchschnittlich 108,08 EUR je 
sanktioniertem erwerbsfähigem Leistungsberechtigten gemindert. Davon entfielen 95,95 
EUR auf Regel- und Mehrbedarfe und 12,13 EUR auf die Kosten der Unterkunft. 
 
zu 3) 
Im vergangenen Jahr 2016 wurden insgesamt 8.320 Widersprüche eingelegt. Die drei 
häufigsten Widerspruchsgründe waren Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungs-
bescheide (2.317 = 27,9 %), Widersprüche wegen des zu berücksichtigenden Einkommens 
(1.475 = 17,7 %) und wegen der Angemessenheit der Grundmiete (715 = 8,6 %). 
 
zu 4) 
Im Zeitraum Januar 2015 bis April 2017 wurden insgesamt 18.149 Widersprüche und 
insgesamt 3.743 Klagen eingelegt.  
Die drei häufigsten Widerspruchsgründe in diesem Zeitraum waren Widersprüche gegen 
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide (4.952 = 27,3 %), Widersprüche wegen des zu 
berücksichtigenden Einkommens (3.155 = 17,4 %) und wegen der Angemessenheit der 
Grundmiete (1.492 = 8,2 %). 
Die drei häufigsten Klagegründe in diesem Zeitraum waren Klagen wegen Aufhebungen 
und Erstattungen (732 = 19,6 %), Untätigkeitsklagen (682 = 18,2 %) und Klagen wegen des 
zu berücksichtigenden Einkommens (295 = 7,9 %).

zu 5) 
Ausweislich der NRW-weiten Statistik der Regionaldirektion NRW liegt das Jobcenter Köln 
bei den sogenannten „vermeidbaren“ Stattgaben aktuell bei 14 %; das Jobcenter Köln liegt 
hier regelmäßig unter den besten 5 Jobcentern in NRW. Der Anteil „vermeidbarer“ 
Stattgaben gibt an, wie viele Stattgaben ausschließlich auf fehlerhafter 
Sachverhaltsermittlung, fehlerhafter Rechtsanwendung oder Dokumentationsproblemen 
beruhen. Durch regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und systematische 
Prüfungen im Rahmen der Fachaufsicht steht die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im 
Jobcenter Köln ständig im Fokus, auch, um rechtswidrige Entscheidungen durch geeignete 
Gegenmaßnahmen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Zukunft zu 
beseitigen. Trotzdem sind „vermeidbare“ Stattgaben in der operativen Praxis nie ganz zu 
verhindern. 
Hinzu kommt, dass nicht selten im Widerspruchsverfahren durch die Widerspruchsführerin / 
den Widerspruchsführer Unterlagen eingereicht oder Informationen belegt werden, die eine 
andere Entscheidungsgrundlage bieten.  
 
Aktuell werden ca. 26 % der eingereichten Klagen vom Jobcenter Köln verloren. Der 
Seitens der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesene Zielwert von maximal 40% verlorener 
Klagen wird damit deutlich unterboten. 
Eine weitergehende Aufschlüsselung der Gründe im Sinne von Frage 5 ist nicht möglich. 
 
gez. Wagner

Anlage 1  
Sanktionen 2016 
 
 Sanktionsgrund Summe In Prozent 
Anzahl neu festgestellter  Sanktionen  12.140  
Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: 
davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der 
Eingliederungsvereinbarung 1.282 10,6% 
  Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer 
Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 830 6,8% 
  Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer 
Maßnahme 211 1,7% 
  Meldeversäumnis beim Träger 9.527 78,5% 
  Meldeversäumnis beim ärztlichen oder 
psychologischen Dienst  12 0,1% 
  Verminderung von Einkommen bzw. 
Vermögen 9 0,1% 
  Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 25 0,2% 
  Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des 
Anspruchs nach dem SGB III  172 1,4% 
  Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer 
Sperrzeit nach dem SGB III  72 0,6% 
 
Quelle: 
Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Tabellen, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II  - Sanktionen 
Nürnberg, 2017

Anlage 2  
Sanktionen Januar 2017 
 
 Sanktionsgrund Summe In Prozent 
Anzahl neu festgestellter  Sanktionen  1.101  
Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: 
davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der 
Eingliederungsvereinbarung 78 7,1% 
  Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer 
Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 76 6,9% 
  Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer 
Maßnahme 29 2,6% 
  Meldeversäumnis beim Träger 891 80,9% 
  Meldeversäumnis beim ärztlichen oder 
psychologischen Dienst  *) entfällt 
  Verminderung von Einkommen bzw. 
Vermögen 0 0,0% 
  Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens *) entfällt 
  Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des 
Anspruchs nach dem SGB III  19 1,7% 
  Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer 
Sperrzeit nach dem SGB III  5 0,5% 
 
*) Wert <3, keine Darstellung im Rahmen des Sozialdatenschu tzes 
Quelle:  
Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
Tabellen, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II  - Sanktionen 
Nürnberg, Januar 2017

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2168/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27