2168/2017
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0823/2017 - Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC 08.08.2017 Vorlagen-Nummer 2168/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0823/2017 - Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters in Köln Zur Anfrage der Piratengruppe (AN/0823/2017) aus der Sitzung vom 22.06.2017 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenters Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beantwortung des Jobcenter Köln zur schriftlichen Anfrage der Piratengruppe_Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen
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Anfrage der Piratengruppe gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates Hier: Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters in Köln Beantwortung der schriftlichen Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 22.06.2017 Wortlaut der Anfrage: 1. Wie viele Sanktionen wurden von Januar 2016 bis heute in Köln verhängt? (Bitte schlüsseln Sie nach absoluten Zahlen und Prozenten sowie Gründen für Sanktionen auf.) 2. In welcher Höhe wurde der Regelsatz durchschnittlich gekürzt, und wie viel Geld wurde den Betroffenen insgesamt vorenthalten? 3. Wie viele Widersprüche sind im vergangenen Jahr gegen Entscheidungen des Jobcenters Köln eingereicht worden? (Bitte nach Art der Entscheidung, z. B. Sanktionsbescheid, aufschlüsseln.) 4. Wie viele Klagen und Widersprüche gegen Entscheidungen des Kölner Jobcenters wurden seit Januar 2015 bis heute eingereicht? (Bitte Klage - und Widerspruchsgründe nach absoluten Zahlen und Prozenten aufschlüsseln.) 5. Wie vielen von den in Frage 4 abgefragten Widersprüchen und Klagen wurde stattgegeben (im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden), und wie viele Verfahren wurden eingestellt oder durch einen Vergleich befriedet? Antwort des Jobcenter Köln: zu 1) Im Jahr 2016 wurden insgesamt 12.140 Sanktionen neu festgestellt. Die Verteilung auf die Sanktionsgründe kann aus der Anlage 1 entnommen werden. Das Jobcenter Köln liegt mit seiner Sanktionsquote seit Jahren im unteren Drittel insgesamt im Vergleich der Jobcenter. Das ist Ausdruck der Haltung, dass Sanktionen keinen Selbstzweck darstellen, sondern letztes Mittel zum Zweck sind. Für das Jahr 2017 liegen bislang nur Daten für den Monat Januar 2017 vor. In diesem Monat wurden 1.101 Sanktionen neu festgestellt. Die genaue Verteilung der Sanktionsgründe ist als Anlage 2 beigefügt. zu 2) Im Jahr 2016 wurden die Gesamtregelleistungen um durchschnittlich 108,08 EUR je sanktioniertem erwerbsfähigem Leistungsberechtigten gemindert. Davon entfielen 95,95 EUR auf Regel- und Mehrbedarfe und 12,13 EUR auf die Kosten der Unterkunft. zu 3) Im vergangenen Jahr 2016 wurden insgesamt 8.320 Widersprüche eingelegt. Die drei häufigsten Widerspruchsgründe waren Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungs- bescheide (2.317 = 27,9 %), Widersprüche wegen des zu berücksichtigenden Einkommens (1.475 = 17,7 %) und wegen der Angemessenheit der Grundmiete (715 = 8,6 %). zu 4) Im Zeitraum Januar 2015 bis April 2017 wurden insgesamt 18.149 Widersprüche und insgesamt 3.743 Klagen eingelegt. Die drei häufigsten Widerspruchsgründe in diesem Zeitraum waren Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide (4.952 = 27,3 %), Widersprüche wegen des zu berücksichtigenden Einkommens (3.155 = 17,4 %) und wegen der Angemessenheit der Grundmiete (1.492 = 8,2 %). Die drei häufigsten Klagegründe in diesem Zeitraum waren Klagen wegen Aufhebungen und Erstattungen (732 = 19,6 %), Untätigkeitsklagen (682 = 18,2 %) und Klagen wegen des zu berücksichtigenden Einkommens (295 = 7,9 %). zu 5) Ausweislich der NRW-weiten Statistik der Regionaldirektion NRW liegt das Jobcenter Köln bei den sogenannten „vermeidbaren“ Stattgaben aktuell bei 14 %; das Jobcenter Köln liegt hier regelmäßig unter den besten 5 Jobcentern in NRW. Der Anteil „vermeidbarer“ Stattgaben gibt an, wie viele Stattgaben ausschließlich auf fehlerhafter Sachverhaltsermittlung, fehlerhafter Rechtsanwendung oder Dokumentationsproblemen beruhen. Durch regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und systematische Prüfungen im Rahmen der Fachaufsicht steht die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Jobcenter Köln ständig im Fokus, auch, um rechtswidrige Entscheidungen durch geeignete Gegenmaßnahmen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Zukunft zu beseitigen. Trotzdem sind „vermeidbare“ Stattgaben in der operativen Praxis nie ganz zu verhindern. Hinzu kommt, dass nicht selten im Widerspruchsverfahren durch die Widerspruchsführerin / den Widerspruchsführer Unterlagen eingereicht oder Informationen belegt werden, die eine andere Entscheidungsgrundlage bieten. Aktuell werden ca. 26 % der eingereichten Klagen vom Jobcenter Köln verloren. Der Seitens der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesene Zielwert von maximal 40% verlorener Klagen wird damit deutlich unterboten. Eine weitergehende Aufschlüsselung der Gründe im Sinne von Frage 5 ist nicht möglich. gez. Wagner Anlage 1 Sanktionen 2016 Sanktionsgrund Summe In Prozent Anzahl neu festgestellter Sanktionen 12.140 Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 1.282 10,6% Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 830 6,8% Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 211 1,7% Meldeversäumnis beim Träger 9.527 78,5% Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst 12 0,1% Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen 9 0,1% Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 25 0,2% Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 172 1,4% Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 72 0,6% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Sanktionen Nürnberg, 2017 Anlage 2 Sanktionen Januar 2017 Sanktionsgrund Summe In Prozent Anzahl neu festgestellter Sanktionen 1.101 Aufteilung auf die einzelnen Sanktionsgründe: davon: Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 78 7,1% Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 76 6,9% Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 29 2,6% Meldeversäumnis beim Träger 891 80,9% Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst *) entfällt Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen 0 0,0% Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens *) entfällt Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III 19 1,7% Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 5 0,5% *) Wert <3, keine Darstellung im Rahmen des Sozialdatenschu tzes Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Sanktionen Nürnberg, Januar 2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2168/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27