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2551/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates zu "Erteilung von Visa"(AN/0809/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.08.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.10.2024, TOP 3.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3757 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 27.08.2024 
 2551/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 03.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Facharbeitskreises 5 des 
Integrationsrates zu "Erteilung von Visa"(AN/0809/2024) 
Auf die schriftliche Anfrage des Facharbeitskreises 5 aus der Sitzung des Integrationsrates 
am 04.06.2024 zum Thema „Erteilung von Visa“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.  
 
Frage 1 und 2)  
Wie viele Visaanträge und aus welche Regionen wurden im Jahr 2023 gestellt?  
Wir bitten um Aufschlüsselung nach Ländern.  
 
Die Erteilung von Visa hängt in Nordrhein-Westfalen nur in folgenden Fallkonstellationen von 
der Zustimmung der kommunalen Ausländerbehörde ab: 
 
 wenn ein Visum zur Aufnahme eine selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit beantragt 
wird 
 
 wenn ein Antrag auf Familienzusammenführung in den folgenden Fällen beantragt 
wird 
 
 § 25 AufenthG - Aufenthalt aus humanitären Gründen – Ausnahme Globalstim-
mung 
 
 § 28 AufenthG  - Familiennachzug zu deutschen Ehegatten 
§ 30 AufenthG – Ehegattennachzug 
§ 32 AufenthG – Kindernachzug und die erwerbstätige Referenzperson hält 
sich länger als 6 Monate in Deutschland auf 
 
In allen anderen Fällen wird die kommunale Ausländerbehörde nicht beteiligt.  
 
Für einige Fallkonstellationen gibt es Globalzustimmungen. Die Globalzustimmung ist eine 
Regelung der obersten Landesbehörden. Hierdurch wird für einen benannten Personenkreis 
auf die eigentlich notwendige Beteiligung der kommunalen Ausländerbehörde verzichtet. An 
Stelle des notwendigen Beteiligungsverfahrens tritt die Zustimmung der obersten Landesbe-
hörde. 
 
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Lan-
des Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat eine Globalzustimmung für folgende Fallkonstellatio-
nen erlassen: 
 
1. Familiennachzug vom minderjährigen ledigen Kind eines/einer Deutschen

2 
 
 
2. Familiennachzug vom Elternteil eines/einer minderjährigen ledigen Deutschen zur Aus-
übung der Personensorge  
 
3. Privilegierter Familiennachzug zu anerkannten Geflüchteten und Resettlement-Flüchtlingen, 
wenn  
 
 der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach unanfechtba-
rer Flüchtlingsanerkennung bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 
Abs. 4 AufenthG gestellt wird und  
 
 die Familienzusammenführung in einem Drittstaat, zu dem die ausländische 
Person oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht 
möglich ist  
 
4. Familiennachzug von Eltern zu ihrem flüchtlingsanerkannten minderjährigen Kind  
 
 
In den Fällen, in denen die kommunale Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung gebe-
ten wird, erfolgt diese nach interner Prüfung elektronisch. Die Software verfügt nicht über eine 
Funktion, die die Anzahl der erfolgten Zustimmungsverfahren auswerten oder sogar Ländern 
zuordnen kann. 
 
Deshalb kann keine Gesamtzahl der Visaanträge genannt werden.  
 
Frage 3)  
Welche waren im Jahr 2023 die häufigsten Begründungen für die Ablehnung von Visaanträ-
gen?  
 
Die Ablehnungsgründe werden nicht statistisch erfasst. Nach qualifizierter Schätzung scheitert 
die Zustimmung in den überwiegenden Fällen aber an der fehlenden Lebensunterhaltssiche-
rung oder der fehlenden Mitwirkung der Antragsteller*innen 
 
Frage 4)  
Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen? 
 
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den Zustimmungsverfahren beträgt im Durchschnitt 
3 Monate. 
 
Verzögerungen können sich ergeben durch: 
 
 mangelnde oder verzögerte Mitwirkung 
 notwendige Unterlagennachforderungen 
 notwendige Urkundenüberprüfungen 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

08.10.2024 Integrationsrat
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2551/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.08.2024
Erstellt
22.08.2024 08:43