2551/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates zu "Erteilung von Visa"(AN/0809/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3757 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 27.08.2024 2551/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Facharbeitskreises 5 des Integrationsrates zu "Erteilung von Visa"(AN/0809/2024) Auf die schriftliche Anfrage des Facharbeitskreises 5 aus der Sitzung des Integrationsrates am 04.06.2024 zum Thema „Erteilung von Visa“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Frage 1 und 2) Wie viele Visaanträge und aus welche Regionen wurden im Jahr 2023 gestellt? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Ländern. Die Erteilung von Visa hängt in Nordrhein-Westfalen nur in folgenden Fallkonstellationen von der Zustimmung der kommunalen Ausländerbehörde ab: wenn ein Visum zur Aufnahme eine selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit beantragt wird wenn ein Antrag auf Familienzusammenführung in den folgenden Fällen beantragt wird § 25 AufenthG - Aufenthalt aus humanitären Gründen – Ausnahme Globalstim- mung § 28 AufenthG - Familiennachzug zu deutschen Ehegatten § 30 AufenthG – Ehegattennachzug § 32 AufenthG – Kindernachzug und die erwerbstätige Referenzperson hält sich länger als 6 Monate in Deutschland auf In allen anderen Fällen wird die kommunale Ausländerbehörde nicht beteiligt. Für einige Fallkonstellationen gibt es Globalzustimmungen. Die Globalzustimmung ist eine Regelung der obersten Landesbehörden. Hierdurch wird für einen benannten Personenkreis auf die eigentlich notwendige Beteiligung der kommunalen Ausländerbehörde verzichtet. An Stelle des notwendigen Beteiligungsverfahrens tritt die Zustimmung der obersten Landesbe- hörde. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Lan- des Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat eine Globalzustimmung für folgende Fallkonstellatio- nen erlassen: 1. Familiennachzug vom minderjährigen ledigen Kind eines/einer Deutschen 2 2. Familiennachzug vom Elternteil eines/einer minderjährigen ledigen Deutschen zur Aus- übung der Personensorge 3. Privilegierter Familiennachzug zu anerkannten Geflüchteten und Resettlement-Flüchtlingen, wenn der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach unanfechtba- rer Flüchtlingsanerkennung bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG gestellt wird und die Familienzusammenführung in einem Drittstaat, zu dem die ausländische Person oder seine Familienangehörigen eine besondere Bindung haben, nicht möglich ist 4. Familiennachzug von Eltern zu ihrem flüchtlingsanerkannten minderjährigen Kind In den Fällen, in denen die kommunale Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung gebe- ten wird, erfolgt diese nach interner Prüfung elektronisch. Die Software verfügt nicht über eine Funktion, die die Anzahl der erfolgten Zustimmungsverfahren auswerten oder sogar Ländern zuordnen kann. Deshalb kann keine Gesamtzahl der Visaanträge genannt werden. Frage 3) Welche waren im Jahr 2023 die häufigsten Begründungen für die Ablehnung von Visaanträ- gen? Die Ablehnungsgründe werden nicht statistisch erfasst. Nach qualifizierter Schätzung scheitert die Zustimmung in den überwiegenden Fällen aber an der fehlenden Lebensunterhaltssiche- rung oder der fehlenden Mitwirkung der Antragsteller*innen Frage 4) Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den Zustimmungsverfahren beträgt im Durchschnitt 3 Monate. Verzögerungen können sich ergeben durch: mangelnde oder verzögerte Mitwirkung notwendige Unterlagennachforderungen notwendige Urkundenüberprüfungen gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2551/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.08.2024
- Erstellt
- 22.08.2024 08:43