V/0363/2017
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage_1
2083 Zeichen
Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 1 Bürgerschützen Handorf e. V. 348 X 300 2 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 110 X 300 3 Carneval Club Turmuhlen e. V. 74 X 250 4 Constantia Gelmer von 1881 Chor- und Thea- tergemeinschaft 61 X 100 5 Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Allianz für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen 25 X X 400 6 Diakonie Münster - Stationäre Seniorendienste GmbH - - X 300 7 Eintracht Münster e. V. (3 Einzelveranstaltun- gen) 340 X 350 8 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule Gelmer e. V. 60 X 100 9 Förderverein der Matthias-Claudius- Grundschule Handorf e. V. BiBEr 50 X 600 10 „Handorfer Hoflerchen“ Chor am Seniorenzent- rum Handorfer Hof 22 X 100 11 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. (Handorfer Herbst) 58 X 0 12 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. (Maibaumfest) 58 X 800 13 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 160 X 300 14 Heimatverein Handorf e. V. 624 X 300 15 Impulsechor Handorf-Gelmer 28 X 200 16 Initiative Älter werden in Mauritz-Ost 175 X X 500 17 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X X 100 18 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 148 X X 250 19 Katholische Kirchengemeinde, Sankt Mauritz Kirchort Margareta - X 300 20 Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) 16 X 200 21 kfd St. Josef Gelmer 107 X 200 22 kfd St. Petronilla 472 X 250 23 Kleingartenverein Lammerbach e. V. 74 X 200 24 Landfrauen Handorf 58 X 100 Anlage 1 Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. 25 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X 200 26 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 28 X 200 27 Naturhornbläser Gelmer 10 X 100 28 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 140 X X 300 29 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e. V. 192 X 250 30 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 87 X 100 31 Sozialbüro Münster-Ost - X 500 32 Tennisclub Handorf e. V. 415 X 200 33 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e. V. 699 X 500 34 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1951 X 800
Beschlussvorlage
2865 Zeichen
V/0363/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Ost
Betrifft
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2017
Beratungsfolge
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigunge n und Initiativen e r-
halten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder
Jubiläen.
2. Die Einheit der Bundeswehr „Stabs - und Unterstützungsbataillon I. des
Deutsch/Niederländischen Korps“ in der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf erhält für die
Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages 2017 einen Zuschuss in Höhe
von 500,00 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017
Zeile 15 Transferaufwendungen:
Zuschüsse an Vereine im
Bezirk Münster-Ost
10.150
Vorlagen-Nr.:
V/0363/2017
Auskunft erteilt:
Herr Stracke
Ruf:
02506/9319167 u. 21097-0
E-Mail:
StrackeF@stadt-muenster.de
Datum:
24.04.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0363/2017
Begründung:
Zu 1.
Termingerecht gingen insgesamt 34 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Tabelle
(Anlage 1) zusammengefasst.
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
örtliche Ver eine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Ost
(Anlage 2) bewilligt.
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien.
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.
Zu 2.
Das Stabs- und Unterstützungsbataillon I. des Deutsch/Niederländischen Korps will, wie auch im ve r-
gangene Jahr, die traditionellen Gedenkfeiern anlässlich des Volkstrauertag es mit den ansäss igen
Einheiten und Traditionsverbänden fortsetzen und beantragt dafür einen angemessenen Zuschuss.
Die Bezirksvertretung Ost hat für Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 26.180
Euro eingeplant. Die in der Lützow -Kaserne Handorf stationierte Einheit der Bundeswehr erhält da r-
aus aufgrund ihres Antrags für die Durchführung der traditionellen Feierlichkeiten anlässlich des
Volkstrauertages 2017 einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro.
Im Auftrag
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage_2
3781 Zeichen
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Lammerbach
- Pötterhoek
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0363/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37