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V/0363/2017

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2017

Vorlagen 25.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 01.06.2017, TOP 2.1

Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_2

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Ansehen

Anlage_1

2083 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Bürgerschützen Handorf e. V. 348 X   300 
2 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 110   X 300 
3 Carneval Club Turmuhlen e. V. 74   X 250 
4 Constantia Gelmer von 1881 Chor- und Thea-
tergemeinschaft 61 X   100 
5 Demenznetz Mauritz-Ost, Lokale Allianz für 
Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen 25 X  X 400 
6 Diakonie Münster - Stationäre Seniorendienste 
GmbH - - X   300 
7 Eintracht Münster e. V. (3 Einzelveranstaltun-
gen) 340   X 350 
8 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
e. V. 60 X   100 
9 Förderverein der Matthias-Claudius-
Grundschule Handorf e. V. BiBEr 50 X   600 
10 „Handorfer Hoflerchen“ Chor am Seniorenzent-
rum Handorfer Hof 22 X   100 
11 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. (Handorfer 
Herbst) 58   X 0 
12 Handorfer Kaufmannsgilde e. V. (Maibaumfest) 58   X 800 
13 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
 160 X   300 
14 Heimatverein Handorf e. V. 624 X   300 
15 Impulsechor Handorf-Gelmer 28 X   200 
16 Initiative Älter werden in Mauritz-Ost 175 X  X 500 
17 Jagdhornbläser „Die Dorbaumer Jäger“ 14 X X  100 
18 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 148  X X 250 
19 Katholische Kirchengemeinde, Sankt Mauritz 
Kirchort Margareta -  X  300 
20 Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) 16   X 200 
21 kfd St. Josef Gelmer 107 X   200 
22 kfd St. Petronilla 472 X   250 
23 Kleingartenverein Lammerbach e. V. 74 X   200 
24 Landfrauen Handorf 58 X   100

Anlage 1 
 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg.  
25 MC „Liederhort“ Sudmühle 30 X   200 
26 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 28 X   200 
27 Naturhornbläser Gelmer 10 X   100 
28 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek 
e. V. von 1857 140 X X  300 
29 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer  1865  
e. V. 192 X   250 
30 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 87 X   100 
31 Sozialbüro Münster-Ost - X   500 
32 Tennisclub Handorf e. V. 415   X 200 
33 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e. V. 699 X   500 
34 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1951   X 800

Beschlussvorlage

2865 Zeichen

V/0363/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigunge n und Initiativen e r-
halten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder 
Jubiläen. 
 
2. Die Einheit der Bundeswehr „Stabs - und Unterstützungsbataillon I. des 
Deutsch/Niederländischen Korps“  in der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf erhält für die 
Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages 2017 einen Zuschuss in Höhe 
von 500,00 Euro. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017   
Zeile 15 Transferaufwendungen: 
Zuschüsse an Vereine im 
Bezirk Münster-Ost 
 10.150 
 
         
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0363/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 21097-0 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0363/2017 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Termingerecht gingen insgesamt 34 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Tabelle 
(Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Ver eine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Ost 
(Anlage 2) bewilligt. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
 
Zu 2. 
 
Das Stabs- und Unterstützungsbataillon I. des Deutsch/Niederländischen Korps will, wie auch im ve r-
gangene Jahr, die traditionellen Gedenkfeiern anlässlich des Volkstrauertag es mit den ansäss igen 
Einheiten und Traditionsverbänden fortsetzen und beantragt dafür einen angemessenen Zuschuss. 
Die Bezirksvertretung Ost hat für Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 26.180 
Euro eingeplant. Die in der Lützow -Kaserne Handorf stationierte Einheit der Bundeswehr erhält da r-
aus aufgrund ihres Antrags für die Durchführung der traditionellen Feierlichkeiten anlässlich des 
Volkstrauertages 2017 einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage_2

3781 Zeichen

Anlage 2 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster.  
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung b e-
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lammerbach
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0363/2017
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37