AN/0727/2025
Ersetzungsantrag zum TOP 3.1.8 – Gründung einer Kölner Quartiersgaragen Gesellschaft (AN/0647/2025)
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2025 AN/0727/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 27.05.2025 Ersetzungsantrag zum TOP 3.1.8 – Gründung einer Kölner Quartiersgaragen Gesellschaft (AN/0647/2025) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.8 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 27.05.2025: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung möge die aktuellen Bedingungen für die unterstützende Finanzierung von Quartiersgaragen offenlegen. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: - Wie werden Quartiersgaragen gefördert und wie erfolgt die Ansprache seitens der Verwaltung an potentielle Interessenten zur Entwicklung der Quartiersgaragen? - Welche Hürden sind bei der Beanspruchung städtischer Fördermittel zu nehmen und wie können diese beseitigt werden? - Welche weiteren Fördermöglichkeiten für Quartiersgaragen sind der Stadt be- kannt und könnten für solche Projekte genutzt werden? 2. Die Verwaltung möge für die bereits in Betrieb befindlichen Quartiersgaragen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen. 3. Die Verwaltung möge offenlegen, welche der existierenden Quartiersgaragen bereits als Mobility-Hubs mit Carsharing betrieben werden. 4. Jede bestehende und neu entwickelte Quartiersgarage soll als Mobility-Hub mit fol- genden Komponenten ausgestaltet werden: - Sharing-Stellplätze für Car-, Bike- und Scooter-Sharing - 2 - - Abschließbare Fahrradboxen und Flächen für (Lasten-)Räder - E-Ladeinfrastruktur in jeder Garage - Kurzzeitparkplätze - Mikrodepotflächen für Paketdienste - Die Quartiersgaragen sollen vollständig digitalisiert sein: Buchung, Ein- und Aus- fahrt sowie Bezahlung per App, Automatischer Zugang für registrierte Nutzer*in- nen, Echtzeit-Belegung und Navigation über digitale Systeme sollen standardmä- ßig vollständig digitalisiert möglich sein. - Erdgeschossflächen sollen bevorzugt öffentlich zugänglich und multifunktional nutzbar sein (z. B. Werkstatt, Paketannahme). 5. Quartiersgaragen sind prioritär in Bereichen einzurichten, in denen besonders wenig Parkraum zur Verfügung steht. Um diese Bereiche transparent zu identifizieren, ist ein Parkraumkataster einzuführen. Für eine beschleunigte Umsetzung werden stadt- weit leerstehende Stellplätze registriert und als Alternativen aufgezeigt. 6. Die Verwaltung möge prüfen, in welcher Form Quartiersgaragen künftig schneller und wirtschaftlicher errichtet und betrieben werden können. Die Verwaltung kann sich bei der Prüfung an Beispielen aus anderen Städten orientieren. Zwei Vorschläge sind be- sonders auf ihre Eignung für Köln zu prüfen: - Einrichtung eines Mobilitätsfonds. Die Finanzierung des Fonds erfolgt über eine Zahlung seitens der Bauträger. Die Einzahlung in den städtischen Mobilitätsfond soll auf dieser Grundlage jeweils 50 % der eingesparten Herstellungskosten für KFZ-Stellplätze betragen, die durch Mobilitätsmaßnahmen ersetzt werden. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Zahlung soll sich an den in der Ablösesatzung von 2009 festgelegten Herstellungskosten für Stellplätze orientieren. Diese wer- den mit einer 2,5-prozentigen Steigerung pro Jahr dem heutigen Niveau ange- passt und stadtweit auf der Höhe für die Gebietszone I vereinheitlicht. Die in der Ablösesatzung unter § 2.2 bis § 2.6 festgelegten Reduzierungsmöglichkeiten der Berechnung kommen mit Ausnahme von 3c (öffentlich geförderter Wohnraum) nicht zum Einsatz. Aktuell zur Verfügung stehende freie Mittel aus noch nicht ver- planten Stellplatzablösemitteln sollen zum Aufbau des Mobilitätsfonds einbezogen werden. Die Stellplatzablösemittel sollen zukünftig in die Finanzierung des Mobili- tätsfonds eingebunden werden können. Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung aus dem Mobilitätsfonds wird die Verwaltung beauftragt, einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten, der eine be- darfsgerechte und transparente Verwendung der Mittel des Mobilitätsfonds ge- währleistet. Insbesondere ist dabei auch der Zielsetzung Rechnung zu tragen, dass die aus dem Mobilitätsfonds finanzierten Maßnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich und langfristig zur Verfügung stehen sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass ein Ausweichen in öffent- lichen Parkraum in der Umgebung nicht stattfindet. - Gründung einer Kölner Quartiersgaragen-Gesellschaft – entweder innerhalb der Stadt oder ihrer Töchter. Aufgaben der Gesellschaft sollen sein: o Identifikation und ggf. Erwerb geeigneter Grundstücke o Planung, Bau und Betrieb der Quartiersgaragen (ggf. mit Partnern) o Aufbau einer digitalen Infrastruktur für Betrieb und Bezahlung o Integration von Mobilitätsangeboten Begründung: - 3 - Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Auf der Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0727/2025
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 09:29