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AN/0727/2025

Ersetzungsantrag zum TOP 3.1.8 – Gründung einer Kölner Quartiersgaragen Gesellschaft (AN/0647/2025)

SPD Änderungsantrag nach § 13 27.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

5185 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2025 
 
AN/0727/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.05.2025 
 
Ersetzungsantrag zum TOP 3.1.8 – Gründung einer Kölner Quartiersgaragen 
Gesellschaft (AN/0647/2025) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bitte setzen Sie folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.8 auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Rates am 27.05.2025: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:  
 
1. Die Verwaltung möge die aktuellen Bedingungen für die unterstützende Finanzierung 
von Quartiersgaragen offenlegen. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: 
- Wie werden Quartiersgaragen gefördert und wie erfolgt die Ansprache seitens der 
Verwaltung an potentielle Interessenten zur Entwicklung der Quartiersgaragen?  
- Welche Hürden sind bei der Beanspruchung städtischer Fördermittel zu nehmen 
und wie können diese beseitigt werden? 
- Welche weiteren Fördermöglichkeiten für Quartiersgaragen sind der Stadt be-
kannt und könnten für solche Projekte genutzt werden? 
 
2. Die Verwaltung möge für die bereits in Betrieb befindlichen Quartiersgaragen eine 
Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen. 
 
3. Die Verwaltung möge offenlegen, welche der existierenden Quartiersgaragen bereits 
als Mobility-Hubs mit Carsharing betrieben werden. 
 
4. Jede bestehende und neu entwickelte Quartiersgarage soll als Mobility-Hub mit fol-
genden Komponenten ausgestaltet werden: 
- Sharing-Stellplätze für Car-, Bike- und Scooter-Sharing

- 2 - 
 
- Abschließbare Fahrradboxen und Flächen für (Lasten-)Räder 
- E-Ladeinfrastruktur in jeder Garage 
- Kurzzeitparkplätze  
- Mikrodepotflächen für Paketdienste 
- Die Quartiersgaragen sollen vollständig digitalisiert sein: Buchung, Ein- und Aus-
fahrt sowie Bezahlung per App, Automatischer Zugang für registrierte Nutzer*in-
nen, Echtzeit-Belegung und Navigation über digitale Systeme sollen standardmä-
ßig vollständig digitalisiert möglich sein.  
- Erdgeschossflächen sollen bevorzugt öffentlich zugänglich und multifunktional 
nutzbar sein (z. B. Werkstatt, Paketannahme). 
 
5. Quartiersgaragen sind prioritär in Bereichen einzurichten, in denen besonders wenig 
Parkraum zur Verfügung steht. Um diese Bereiche transparent zu identifizieren, ist 
ein Parkraumkataster einzuführen. Für eine beschleunigte Umsetzung werden stadt-
weit leerstehende Stellplätze registriert und als Alternativen aufgezeigt. 
 
6. Die Verwaltung möge prüfen, in welcher Form Quartiersgaragen künftig schneller und 
wirtschaftlicher errichtet und betrieben werden können. Die Verwaltung kann sich bei 
der Prüfung an Beispielen aus anderen Städten orientieren. Zwei Vorschläge sind be-
sonders auf ihre Eignung für Köln zu prüfen: 
 
- Einrichtung eines Mobilitätsfonds. Die Finanzierung des Fonds erfolgt über eine 
Zahlung seitens der Bauträger. Die Einzahlung in den städtischen Mobilitätsfond 
soll auf dieser Grundlage jeweils 50 % der eingesparten Herstellungskosten für 
KFZ-Stellplätze betragen, die durch Mobilitätsmaßnahmen ersetzt werden. Die 
Höhe der jeweils zu entrichtenden Zahlung soll sich an den in der Ablösesatzung 
von 2009 festgelegten Herstellungskosten für Stellplätze orientieren. Diese wer-
den mit einer 2,5-prozentigen Steigerung pro Jahr dem heutigen Niveau ange-
passt und stadtweit auf der Höhe für die Gebietszone I vereinheitlicht. Die in der 
Ablösesatzung unter § 2.2 bis § 2.6 festgelegten Reduzierungsmöglichkeiten der 
Berechnung kommen mit Ausnahme von 3c (öffentlich geförderter Wohnraum) 
nicht zum Einsatz. Aktuell zur Verfügung stehende freie Mittel aus noch nicht ver-
planten Stellplatzablösemitteln sollen zum Aufbau des Mobilitätsfonds einbezogen 
werden. Die Stellplatzablösemittel sollen zukünftig in die Finanzierung des Mobili-
tätsfonds eingebunden werden können.  
Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung aus dem Mobilitätsfonds wird 
die Verwaltung beauftragt, einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten, der eine be-
darfsgerechte und transparente Verwendung der Mittel des Mobilitätsfonds ge-
währleistet. Insbesondere ist dabei auch der Zielsetzung Rechnung zu tragen, 
dass die aus dem Mobilitätsfonds finanzierten Maßnahmen den Bewohnerinnen 
und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich und langfristig zur Verfügung stehen 
sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass ein Ausweichen in öffent-
lichen Parkraum in der Umgebung nicht stattfindet. 
- Gründung einer Kölner Quartiersgaragen-Gesellschaft – entweder innerhalb der 
Stadt oder ihrer Töchter. Aufgaben der Gesellschaft sollen sein:  
o Identifikation und ggf. Erwerb geeigneter Grundstücke 
o Planung, Bau und Betrieb der Quartiersgaragen (ggf. mit Partnern) 
o Aufbau einer digitalen Infrastruktur für Betrieb und Bezahlung 
o Integration von Mobilitätsangeboten 
 
 
Begründung:

- 3 - 
 
Erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Thomas Breustedt  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

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Details

Aktenzeichen
AN/0727/2025
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
27.05.2025
Erstellt
27.05.2025 09:29