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2403/2024

Wiederwahl der Beigeordneten Frau Andrea Blome, Dezernat I – Allgemeine Verwaltung und Ordnung; Bestellung zur Stadtdirektorin

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.08.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.08.2024, TOP 1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3432 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/114/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2403/2024 
Freigabedatum 
12.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wiederwahl der Beigeordneten Frau Andrea Blome, Dezernat I – Allgemeine Verwaltung 
und Ordnung; Bestellung zur Stadtdirektorin  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat wählt Frau Andrea Blome erneut zur Beigeordneten und bestellt sie zur allgemeinen 
Vertreterin (Stadtdirektorin) der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gemäß § 68 Absatz 1 
Satz 1 Gemeindeordnung NRW.  
 
Als Geschäftskreis wird ihr wie bisher Dezernat I, Allgemeine Verwaltung und Ordnung, über-
tragen, dem folgende Dienststellen zugeordnet sind: 
 I/1 - Datenschutzbeauftragte*r der Stadt Köln 
 I/2 - Betriebliches Gesundheitsmanagement 
 I/3 - Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 
 02-1 - Bürgeramt Innenstadt  
 02-2 - Bürgeramt Rodenkirchen  
 02-3 - Bürgeramt Lindenthal  
 02-4 - Bürgeramt Ehrenfeld  
 02-5 - Bürgeramt Nippes  
 02-6 - Bürgeramt Chorweiler  
 02-7 - Bürgeramt Porz  
 02-8 - Bürgeramt Kalk  
 02-9 - Bürgeramt Mülheim 
 1000 - Zentrale Dienste 
 11 - Personal- und Verwaltungsmanagement 
 1100 - Zusatzversorgung und Beihilfe 
 32 - Amt für öffentliche Ordnung 
 33 - Ausländeramt 
 34 - Bürgerdienste 
 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. 
 
Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 9 nach dem Landesbesoldungsgesetz für 
das Land Nordrhein-Westfalen gezahlt. 
 
Rat 21.08.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Frau Blome wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 für die Dauer von acht Jahren zur 
Beigeordneten gewählt. Sie hat ihr Amt als Beigeordnete für Mobilität am 01.01.2017 angetre-
ten und wurde vom Rat am 23.03.2021 mit Wirkung vom 24.06.2021 zur allgemeinen Vertre-
terin (Stadtdirektorin) der Oberbürgermeisterin mit dem Geschäftsbereich Dezernat I, Allge-
meine Verwaltung und Ordnung, bestellt. Die Wahlzeit von Frau Blome endet am 31.12.2024.  
Nach § 71 Absatz 2 Satz 1 GO NRW ist die Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Frei-
werden der Stelle möglich. Von einer Ausschreibung der Stelle kann gemäß § 71 Absatz 2 
Satz 2 GO NRW für den Fall der Wiederwahl abgesehen werden. 
Die Beigeordnete ist nach § 71 Absatz 5 Satz 1 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite 
Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiederge-
wählt wird. 
Frau Blome wird seit 24.06.2021 in der gemäß § 2 Absatz 3 Eingruppierungsverordnung NRW 
Höchstbesoldungsgruppe nach BGr. B 9 Landesbesoldungsgesetz NRW besoldet. In dieser 
Besoldungsgruppe wird sie gemäß § 2 Absatz 3 Eingruppierungsverordnung NRW weiterhin 
eingruppiert. 
Nach den gesetzlichen Regelungen zur dynamischen Altersgrenze wird Frau Blome im Falle 
ihrer Wiederwahl gemäß § 31 Absatz 2 Landesbeamtengesetz NRW mit Ablauf des 
30.06.2026 in den Ruhestand versetzt werden.  
Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz NRW darf die Ernennungsurkunde einer kommu-
nalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehändigt werden, wenn die 
Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht bean-
standet wurde.

Beratungsverlauf (1)

21.08.2024 Rat
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2403/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.08.2024
Erstellt
06.08.2024 08:56