2403/2024
Wiederwahl der Beigeordneten Frau Andrea Blome, Dezernat I – Allgemeine Verwaltung und Ordnung; Bestellung zur Stadtdirektorin
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3432 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/11/114/1 Vorlagen-Nummer 2403/2024 Freigabedatum 12.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wiederwahl der Beigeordneten Frau Andrea Blome, Dezernat I – Allgemeine Verwaltung und Ordnung; Bestellung zur Stadtdirektorin Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt Frau Andrea Blome erneut zur Beigeordneten und bestellt sie zur allgemeinen Vertreterin (Stadtdirektorin) der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gemäß § 68 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW. Als Geschäftskreis wird ihr wie bisher Dezernat I, Allgemeine Verwaltung und Ordnung, über- tragen, dem folgende Dienststellen zugeordnet sind: I/1 - Datenschutzbeauftragte*r der Stadt Köln I/2 - Betriebliches Gesundheitsmanagement I/3 - Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 02-1 - Bürgeramt Innenstadt 02-2 - Bürgeramt Rodenkirchen 02-3 - Bürgeramt Lindenthal 02-4 - Bürgeramt Ehrenfeld 02-5 - Bürgeramt Nippes 02-6 - Bürgeramt Chorweiler 02-7 - Bürgeramt Porz 02-8 - Bürgeramt Kalk 02-9 - Bürgeramt Mülheim 1000 - Zentrale Dienste 11 - Personal- und Verwaltungsmanagement 1100 - Zusatzversorgung und Beihilfe 32 - Amt für öffentliche Ordnung 33 - Ausländeramt 34 - Bürgerdienste 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 9 nach dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gezahlt. Rat 21.08.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Frau Blome wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten gewählt. Sie hat ihr Amt als Beigeordnete für Mobilität am 01.01.2017 angetre- ten und wurde vom Rat am 23.03.2021 mit Wirkung vom 24.06.2021 zur allgemeinen Vertre- terin (Stadtdirektorin) der Oberbürgermeisterin mit dem Geschäftsbereich Dezernat I, Allge- meine Verwaltung und Ordnung, bestellt. Die Wahlzeit von Frau Blome endet am 31.12.2024. Nach § 71 Absatz 2 Satz 1 GO NRW ist die Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Frei- werden der Stelle möglich. Von einer Ausschreibung der Stelle kann gemäß § 71 Absatz 2 Satz 2 GO NRW für den Fall der Wiederwahl abgesehen werden. Die Beigeordnete ist nach § 71 Absatz 5 Satz 1 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiederge- wählt wird. Frau Blome wird seit 24.06.2021 in der gemäß § 2 Absatz 3 Eingruppierungsverordnung NRW Höchstbesoldungsgruppe nach BGr. B 9 Landesbesoldungsgesetz NRW besoldet. In dieser Besoldungsgruppe wird sie gemäß § 2 Absatz 3 Eingruppierungsverordnung NRW weiterhin eingruppiert. Nach den gesetzlichen Regelungen zur dynamischen Altersgrenze wird Frau Blome im Falle ihrer Wiederwahl gemäß § 31 Absatz 2 Landesbeamtengesetz NRW mit Ablauf des 30.06.2026 in den Ruhestand versetzt werden. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz NRW darf die Ernennungsurkunde einer kommu- nalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht bean- standet wurde.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2403/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 06.08.2024 08:56