AN/0840/2023
Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herr Lino Hammer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.04.2024 AN/0840/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.04.2024 Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum Sehr geehrter Herr Hammer, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrs- ausschusses am 05.03.2024: Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. ein Sharing-Mikromobilitätskonzept zu erarbeiten, welches eine Kombination aus ver- pflichtenden Abstellflächen und Hybrid-System beinhaltet. 2. für Mikromobilität im Verleih-System beschilderte oder durch Piktogramme versehene Stellflächen/Parkzonen als feste Abstellmöglichkeiten einzurichten; 3. für E-Scooter im Verleih-System ausgewiesene Stellflächen/Parkzonen als feste Ab- stellmöglichkeiten einzurichten; sowohl für den innerstädtischen Bereich, als auch für die Außenbezirke. (Kombination aus punktuellen Abstellflächen und Freefloating) 4. Im Freefloating-System sollen die Verleihfirmen verpflichtet werden, falsch geparkte E-Scooter innerhalb von 6 Stunden zu entfernen. 5. in Absprache mit der KVB und auf Grundlage von Daten, die die Anbieter mit der Stadt teilen, sollen dabei auch Flächen in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen verwen- det werden. Geprüft werden sollen auch Flächen, die von den Verleih-Firmen emp- fohlen werden, zum Beispiel auf Basis von Nutzerbedarfen, die mittels Daten festge- stellt werden können. - 2 - 6. Bei der Identifizierung dieser Flächen sollen neben den Verleihfirmen und der KVB, die Bezirksvertretungen sowie die Senioren- und Behindertenvertretung eingebunden werden. 7. zu prüfen, ob ein gestaffeltes Preissystem für die jeweilige Aufnahme und Rückgabe frei rumstehender oder stationsgebundene E-Scooter eingeführt werden kann. 8. zur Umsetzung des Konzeptes in regelmäßigen Runden Tischen (z.B. quartalsmäßig) den sachdienlichen Austausch mit den Verleihfirmen, der KVB und weiteren relevan- ten Akteuren zu fördern. 9. zur Finanzierung der Abstellflächen sollen die Einnahmen aus den eingenommenen Sondernutzungsgebühren der E-Scooter Verleihfirmen verwendet werden. 10. im Rahmen eines möglichen Interessensbekundungsverfahrens für das Kalenderjahr 2025 die stadtweite Gesamtzahl der E-Scooter auf eine Zielzahl von 10.000 Stück festzulegen und hierbei den bestehenden Ratsbeschluss (AN/1536/2021) bezogen auf den Verteilungsschlüssel innerhalb des Stadtgebietes anzuwenden. Begründung: Mikromobilität (z.B. Pedelecs, E-Scooter, Lastenräder) im Verleihsystem reduzieren nach- weisliche CO2-Emissionen und tragen dazu bei, die Schadstoffwerte, insbesondere in den Innenstädten, zu senken. Als Instrument der Mikro-Mobilität sind sie daher ein wichtiger Lü- ckenschluss für die Vernetzung der Verkehrswege. Gleichwohl entstehen durch die erhebliche Anzahl von E-Scootern, gerade im Innenstadtbe- reich, Probleme und Missstände, bis hin zu vielfältigen Gefahren. Aber auch in den Außen- bereichen sorgen E-Scooter für ähnliche Probleme, weshalb wir auch dort entsprechende Lösungen brauchen, wie z.B. in München, Berlin oder Düsseldorf. Neben der missbräuchlichen Verwendung, wie z.B. durch Fahrten unter Alkohol-Einfluss o- der der Nutzung eines E-Scooters mit mehreren Personen, ist das behindernde Abstellen von E-Scootern sowie anderen Mikromobilitätsfahrzeugen im öffentlichen Raum ein immer größer werdendes Ärgernis. Abgesehen von der individuellen Gefahr und dem unattraktiven Stadtbild, trägt dieses Ver- halten dazu bei, dass die Akzeptanz von u.a, E-Scootern erheblich sinkt. In einigen Städten (z.B. Paris) führt dies sogar zu einer Verbannung der gesamten E-Scooter-Verleih Systeme. Um der Tendenz einer negativen Grund-Stimmung entgegen zu wirken, soll in Köln daher das Abstellen von geteilter Mikromobilität neu geregelt werden und außerdem eine Ober- grenze für den Verleih von E-Scootern im Stadtgebiet perspektivisch festgelegt werden. Da- bei sollen nicht nur Flächen an den bekannten Hot-Spots identifiziert werden, sondern im Sinne der Vernetzung insbesondere auch Flächen an Bus- und Bahnhaltestellen. Durch die bereits verwendeten GPS-Systeme soll das regelkonforme Abstellen der Fahrzeuge durch die Anbieter sichergestellt werden. Darüber hinaus soll ein gestaffeltes Preissystem entsprechende Anreize setzen, E-Scooter geordnet und nicht behindernd abzustellen. Beispiel: E-Scooter, die an festen Stationen auf- genommen und an festen Stationen zurückgegeben werden. - 3 - Das Abholen von falsch abgestellten Fahrzeugen innerhalb von 6 Stunden wird bereits in an- deren Städten (z.B. Nürnberg) praktiziert. Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsvorsitzende CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0840/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 04.04.2024
- Erstellt
- 09.05.2023 12:09