Mandari Insight

AN/0840/2023

Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 04.04.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.04.2024, TOP 1.3

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

5096 Zeichen

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Verkehrsausschusses 
Herr Lino Hammer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.04.2024 
 
AN/0840/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
 
Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum 
Sehr geehrter Herr Hammer, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrs-
ausschusses am 05.03.2024: 
 
Beschluss: 
 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
 
1. ein Sharing-Mikromobilitätskonzept zu erarbeiten, welches eine Kombination aus ver-
pflichtenden Abstellflächen und Hybrid-System beinhaltet.  
 
2. für Mikromobilität im Verleih-System beschilderte oder durch Piktogramme versehene 
Stellflächen/Parkzonen als feste Abstellmöglichkeiten einzurichten; 
 
3.  für E-Scooter im Verleih-System ausgewiesene Stellflächen/Parkzonen als feste Ab-
stellmöglichkeiten einzurichten; sowohl für den innerstädtischen Bereich, als auch für 
die Außenbezirke.  (Kombination aus punktuellen Abstellflächen und Freefloating)  
 
4. Im Freefloating-System sollen die Verleihfirmen verpflichtet werden, falsch geparkte 
E-Scooter innerhalb von 6 Stunden zu entfernen. 
 
5. in Absprache mit der KVB und auf Grundlage von Daten, die die Anbieter mit der 
Stadt teilen, sollen dabei auch Flächen in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen verwen-
det werden. Geprüft werden sollen auch Flächen, die von den Verleih-Firmen emp-
fohlen werden, zum Beispiel auf Basis von Nutzerbedarfen, die mittels Daten festge-
stellt werden können.

- 2 - 
 
6. Bei der Identifizierung dieser Flächen sollen neben den Verleihfirmen und der KVB, 
die Bezirksvertretungen sowie die Senioren- und Behindertenvertretung eingebunden 
werden. 
 
7. zu prüfen, ob ein gestaffeltes Preissystem für die jeweilige Aufnahme und Rückgabe 
frei rumstehender oder stationsgebundene E-Scooter eingeführt werden kann. 
 
8. zur Umsetzung des Konzeptes in regelmäßigen Runden Tischen (z.B. quartalsmäßig) 
den sachdienlichen Austausch mit den Verleihfirmen, der KVB und weiteren relevan-
ten Akteuren zu fördern. 
 
9. zur Finanzierung der Abstellflächen sollen die Einnahmen aus den eingenommenen 
Sondernutzungsgebühren der E-Scooter Verleihfirmen verwendet werden. 
 
10. im Rahmen eines möglichen Interessensbekundungsverfahrens für das Kalenderjahr 
2025 die stadtweite Gesamtzahl der E-Scooter auf eine Zielzahl von 10.000 Stück 
festzulegen und hierbei den bestehenden Ratsbeschluss (AN/1536/2021) bezogen 
auf den Verteilungsschlüssel innerhalb des Stadtgebietes anzuwenden. 
 
Begründung: 
 
Mikromobilität (z.B. Pedelecs, E-Scooter, Lastenräder) im Verleihsystem reduzieren nach-
weisliche CO2-Emissionen und tragen dazu bei, die Schadstoffwerte, insbesondere in den 
Innenstädten, zu senken.  Als Instrument der Mikro-Mobilität sind sie daher ein wichtiger Lü-
ckenschluss für die Vernetzung der Verkehrswege. 
 
Gleichwohl entstehen durch die erhebliche Anzahl von E-Scootern, gerade im Innenstadtbe-
reich, Probleme und Missstände, bis hin zu vielfältigen Gefahren. Aber auch in den Außen-
bereichen sorgen E-Scooter für ähnliche Probleme, weshalb wir auch dort entsprechende 
Lösungen brauchen, wie z.B. in München, Berlin oder Düsseldorf. 
 
Neben der missbräuchlichen Verwendung, wie z.B. durch Fahrten unter Alkohol-Einfluss o-
der der Nutzung eines E-Scooters mit mehreren Personen, ist das behindernde Abstellen 
von E-Scootern sowie anderen Mikromobilitätsfahrzeugen im öffentlichen Raum ein immer 
größer werdendes Ärgernis. 
 
Abgesehen von der individuellen Gefahr und dem unattraktiven Stadtbild, trägt dieses Ver-
halten dazu bei, dass die Akzeptanz von u.a, E-Scootern erheblich sinkt. In einigen Städten 
(z.B. Paris) führt dies sogar zu einer Verbannung der gesamten E-Scooter-Verleih Systeme. 
 
Um der Tendenz einer negativen Grund-Stimmung entgegen zu wirken, soll in Köln daher 
das Abstellen von geteilter Mikromobilität neu geregelt werden und außerdem eine Ober-
grenze für den Verleih von E-Scootern im Stadtgebiet perspektivisch festgelegt werden. Da-
bei sollen nicht nur Flächen an den bekannten Hot-Spots identifiziert werden, sondern im 
Sinne der Vernetzung insbesondere auch Flächen an Bus- und Bahnhaltestellen. Durch die 
bereits verwendeten GPS-Systeme soll das regelkonforme Abstellen der Fahrzeuge durch 
die Anbieter sichergestellt werden. 
 
Darüber hinaus soll ein gestaffeltes Preissystem entsprechende Anreize setzen, E-Scooter 
geordnet und nicht behindernd abzustellen. Beispiel: E-Scooter, die an festen Stationen auf-
genommen und an festen Stationen zurückgegeben werden.

- 3 - 
 
Das Abholen von falsch abgestellten Fahrzeugen innerhalb von 6 Stunden wird bereits in an-
deren Städten (z.B. Nürnberg) praktiziert. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christiane Martin      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsvorsitzende     CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0840/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
04.04.2024
Erstellt
09.05.2023 12:09