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3973/2021

Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts

Mitteilung Ausschuss 16.11.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Jahresbericht 2020

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

529 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 16.11.2021 
 3973/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 
 
Jahresbericht 2020 – Kölner Haus des Jugendrechts 
Wie in den vergangenen Jahren wurde durch die kooperierenden Behörden „Polizei – Staatsanwalt-
schaft – Amt für Kinder, Jugend und Familie“ im Haus des Jugendrechts ein Jahresbericht erstellt. 
 
Die Verwaltung stellt den Bericht als Anlage dieser Mitteilung zur Verfügung. 
 
Gez. Voigtsberger

Jahresbericht 2020

19891 Zeichen

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
 
  
2020 
 
Kölner Haus 
des 
Jugendrechts 
 
Jahresbericht

WER SIND WIR 
Das Kölner Haus des Jugendrechts ist eine Kooperation zwischen der Stadt, der 
Staatsanwaltschaft und der Polizei in Köln.  
Wir möchten jugendliche und heranwachsende Intensivtäterinnen und 
Intensivtäter vor weiterer Gefährdung schützen und dazu beitragen, dass 
Jugendstrafe vermieden werden kann. 
Wir setzen uns für jugendliche und heranwachsende Menschen ein, die mehrfach 
strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich 
verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird. Gemeint ist hier die Gruppe 
derer, die vorwiegend im polizeilichen Kontext als Int ensivtäterinnen oder 
Intensivtäter sowie in der Jugendhilfe als Mehrfachauffällige  oder 
Mehrfachtatverdächtige in sozialen Problemlagen bezeichnet werden.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
VORWORT 
Einen Jahresbericht in Zeiten der Corona -Pandemie - macht das überhaupt 
Sinn? Diese Frage haben wir uns natürlich gestellt, bevor es daran ging, für das 
Kölner Haus des Jugendrechts den Jahresbericht 2020 zu erstellen. 
Belastbare Statistiken und Aussagen können wir dieses Jahr sicherlich nur sehr 
eingeschränkt und mit einem großen Fragezeichen versehen liefern. So weicht 
beispielsweise die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren wie auch die 
Anzahl der Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren für das Stadtgebiet Köln 
weit von dem statistischen Mittelwert der vergangenen Jahre  ab. Diese 
Entwicklung kann letztlich nur pandemiebedingt erklärt werden. 
Blicken wir zurück auf das vergangene Jahr, so wird zudem deutlich, dass auch 
unsere Arbeit stark durch die Pandemie beeinträchtigt worden ist. Die 
regelmäßig mit allen kooperierenden Behörden stattfindenden sog. 
Fallkonferenzen, die Gespräche mit (ehemaligen) aus der Haft entlassenen 
Intensivtäter:innen, sowie der Dia log mit den sog. Schwellentäter:innen  – also 
Jugendlichen, die an der Schwelle zur Aufnahme in das Intensivtäterprogramm 
stehen – konnten nur in erheblich eingeschränktem  Rahmen erfolgen. 
Schon diese wenigen Beispiele zeigen: Das Kölner Haus des Jugendrechts 
verträgt weder „Abstandhalten“ noch „Kontaktvermeidung“. Wir wollen und 
müssen „nah dran sein“. Ein enger, regelmä ßiger und intensiver Austausch 
unter den kooperierenden Behörden und mit den straffälligen Jugendlichen 
und Heranwachsenden zeichnet die Arbeit im Kölner Haus des Jugendrechts 
aus und ist unerlässlich, um auch in Zukunft insbesondere in präventiver Hinsicht 
erfolgreich arbeiten zu können. 
 
Neben der ‚Sinnfrage‘ haben wir  uns auch damit auseinandergesetzt, wie 
berichten wir was?  Seit über 10 Jahren  wiederholen wir uns in vielen Punkten. 
Ab dieser Ausgabe werden wir  darauf weitgehend verzichten und uns au f 
Messgrößen, Ergebnisse und neue Entwicklungen konzentrieren. Auch werden 
wir den Bericht nur noch in digitaler Form und nicht als Druckwerk anbieten.

1 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS 
 
Zur Straffung des Berichtes werden hier nur Grundinformationen dargestellt. 
 
1.1 KOOPERIERENDE BEHÖRDEN 
Im Kölner Haus des Jugendrechts sind die kooperierenden Behörden Polizei 
Köln, Staatsanwaltschaft Köln und Stadt Köln mit den Dienststellen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.2 ZIELE 
 
 Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und 
heranwachsende Mehrfachtatverdächtige sind b eschleunigt. 
Dadurch erfolgen zeitnahe Reaktionen a uf jugendkriminelle 
Aktivitäten. 
 Kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden 
Intensivtäter:innen sind beendet  bzw. deren Rückfallquote ist 
verringert und damit die Jugendkriminalität insgesamt reduziert. 
 Ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls 
und der ob jektiven Sicherheitslage in der Stadt Köln  (und 
Leverkusen) ist geleistet. 
 
 
StA Köln 
-
Dezernat
169
Stadt Köln 
Jugendgerichtshilfe
Polizei Köln 
-
 KK 43

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
2 ERGEBNISSE 
 
2.1 PROGRAMMTEILNEHMER:INNEN                
Altersangaben berücksichtigen die Geburtstage im Jahr der Auswertung 
 
 
 
Von den insg. 122 Programmteilnehmer:innen im Jahr 2020 waren 7 weiblich 
 
 
 
85 84
65
53 52
59 53 49 43 46 4546 48 54
69
62
73 77 82 80 79 77
131 132
119 122
114
132 130 131
123 125 122
0
20
40
60
80
100
120
140
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Jugendliche Heranwachsende Summe
122
Programmteilnehmer: innen
Köln 113
43 Jugendliche
70 Heranwachsende
LEV 9
2 Jugendliche
7 Heranwachsende

2.2 RÜCKFALLQUOTE  
Die Rückfallquote zu verringern , ist ein wesentliches  Ziel der Arbeit im Kölner 
Haus des Jugendrechts. 
 
Was aber ist ein Rückfall? Ein „Rückfall“ wird im Kölner Haus des Jugendrechts 
nach dem von allen kooperierenden Behörden einvernehmlich festgelegten 
Grenzwert von drei Straftaten binnen 12 Monaten nach Entlassung aufgrund 
ausreichender Legalbewährung definiert. Für das vergangene Jahr 20 20 
wurden somit die Personen betrachtet, die in 2019 entlassen wurden und deren 
„Beobachtungsjahr“, ein Jahr nach Entlassung aus dem Programm, in 20 20 
endete. 
 
Die Falldaten zum Entlassungsgrund haben sich wie folgt entwickelt: 
 
Jahr Anzahl der 
Programmteilnehmer:-
innen 
Anzahl der wegen 
Legalbewährung 
entlassenen 
Programmteilnehmer:-
innen 
Anzahl der aus anderen 
Gründen entlassenen 
Programmteilnehmer:-
innen 
2010 131 32 13 
2011 132 46 16 
2012 119 28 10 
2013 122 38   1 
2014 114 34   1 
2015 132 24 14 
2016 130 22   8 
2017 131 15 12 
2018 125 19 15 
2019 125 10 24

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
Die darauf aufbauende Auswertung der von den wegen Legalbewährung 
entlassenen Programmteilnehmer:innen anschließend begangenen Straftaten 
zeigt folgende Rückfall-Entwicklung (die Jahreszahl gibt das Jahr der Entlassung 
an): 
 
Rückfallquote 12 Monate nach Entlassung aus dem Programm 
 
 
Die Rückfallquote hat sich demnach im Vergleich zu den Vorjahren deutlich 
verschlechtert. Von den 10 wegen Legalbewährung entlassenen 
Teilnehmer:innen im Jahr 2019 ist über die Hälfte rückfällig! 
 
Diese Entwicklung hat im Kölner Haus des Jugendrechts eine Diskussion über 
die Aussagekraft der im Rahmen der Evaluation 2010 entwickelten Messgröße  
‚Rückfallquote‘ ausgelöst.  Der erkennbare ‚Effekt der kleine n Zahl‘ lässt 
berechtigte Zweifel an der Aussagekraft zu: 
Von 10 Probanden 2019 waren 5 rückfällig = 50%  Rückfallquote, von 46  
Probanden 201 1 waren es  fast doppelt so viele. Es waren   9 = 20%  
Rückfallquote.  
 
Es ist mehr als  fraglich, ob die Daten einen echten Vergleich zulassen. 
8%
40%
40%
31%
25%
21%
39%
50%
24%
44%
15%
7%
7%
8%
25%
27%
21%
14%
28%
25%
23%
13%
13%
30%
13%
26%
16%
25%
28%
9%
54%
39%
40%
31%
37%
26%
24%
11%
20%
22%
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
Keine Staftat Eine Straftat Zwei Straftaten Drei und mehr Straftaten = Rückfall

Zudem betrachtet diese Messgröße nur den definierten Zeitraum von 12 
Monaten nach der Entlassung aus dem Programm. Ob Entlassene aus den 
Vorjahren irgendwann danach wieder straffällig geworden sind, wird nicht 
untersucht. 
 
Auch die Qualität der Straftaten spielt bei der derzeitigen Messzahl keine Rolle. 
Teilnehmer:innen, die vor Aufnahme in das Programm des Kölner Hauses des 
Jugendrechts regelmäßig wegen Raubdelikten in Erscheinung getreten  sind 
gelten auch dann als rückfällig, wenn sie im Betrachtungszeitraum  dreimal 
‚schwarzgefahren‘ sind. 
 
Es kommt im Einzelfall vielmehr entscheidend darauf an, ob die 
Programmteilnehmer:innen und deren Sorgeberechtigten durch die 
kooperierenden Behörden  motiviert werden können, Hilfen zur Erziehung 
anzunehmen und die dafür n otwendige Mitwirkungsleistungen zu erbringen. 
Weitere entscheidende Risikofaktoren sind problematische Wohnsituationen in 
Hotels, Notschlafstellen oder Ähnlichem und der Umgang mit anderen 
delinquenten Jugendlichen. Auf diese Umstände haben die kooperierenden 
Behörden trotz der besonders engen Begleitung der 
Programmteilnehmer:innen nur sehr begrenzten Einfluss. 
 
Ein abschließendes Ergebnis hat die Diskussion  bisher nicht erbracht. Wir 
werden uns weiter mit dem Thema beschäftigen und ggf. eine neue Messgröße 
entwickeln.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
 
 
2.3 AUFNAHMEN/ENTLASSUNGEN 
 
 
 
2.4 VERFAHRENSDAUER 
 
Verfahrensdauern Kriminalkommissariat 43 (Tage) 
 
 
 
 
 
40 45
62
38 39 35 38
30 -27
-34
-24
-34
41
47 49 45 43
28
51
36
30 26 29
15
42,9
46,9
36,3
33,3
44,4
27,9
24,7
33,0
30,0 32,0 33,0
30,0
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
                2008   2010   2011    2012    2013   2014    2015    2016   2017   2018    2019   2020 
+ 
-

Verfahrensdauern Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft Köln (Tage) 
 
 
 
Als Folge hat sich durch das Erfordernis der ‚notwendigen Verteidigung‘ die 
Bearbeitungszeit der StA Köln deutlich erhöht, da Laufzeiten und Fristen zu 
beachten sind. Die Verfahren werden regelrecht ‚entschleunigt‘. 
 
Diese aus Sicht des ‚Kölner Hauses des Jugendrechts‘ negativen Auswirkungen 
der neuen gesetzlichen Regelungen sind zukünftig zu diskutieren. 
  
 
2.5 HILFEN ZUR ERZIEHUNG IM KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS 
 
Ob und welche Hilfen zur Erziehung gemäß des SGB VIII bei den jungen 
Menschen eingerichtet werden, die im Intensivtäter :innen-Programm des 
„Kölner Haus des Jugendrechts“ eingebunden sind, gestaltet sich individuell 
recht unterschiedlich. Teilweise bestehen  bereits vor Programmaufnahme 
Hilfen zur Erziehung durch das Kölner Jugendamt, teilweise werden diese 
während der Programmteilnahme eingerichtet oder verändert. 
Die Quote eingerichteter Hilfen zur Erziehung bereits vor der Aufnahme in das 
Programm des „Köl ner Haus des Jugendrechts“ ist erfahrungsgemäß recht 
hoch. Dieser Umstand spiegelt das Vorhandensein sozialer Risikofaktoren, 
welche in der Regel Bedingung für eine Programmaufnahme ist, erkennbar 
wider und verdeutlicht gleichfalls die eigenständige Wirksa mkeit der Zugänge 
ins Jugendhilfesystem der erzieherischen Hilfen. Dass es in einigen Fällen nicht 
28,0 25,5
15,9 13,8
27,4
21,4
16,2
11,9 11,2 12,0 13,5
21,0
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
zur Einrichtung von Hilfen kommt, hat verschiedene Ursachen, wie z.B. einen 
faktisch nicht vorhandenen Hilfebedarf oder die Ablehnung durch die 
Zielgruppe, respektive deren Sorgeberechtigte. 
Und genau hier ist der Punkt, an dem wir gemeinsam ansetzen können und es 
auch regelmäßig tun. So ist es z.B. eines der erklärten Ziele der Fallkonferenzen, 
die Teilnehmenden und deren Sorgeberechtigte zu motivieren, Hilfe n 
anzunehmen. 
 
 
3 EIN FALLVERLAUF AUS DEM BLICKWINKEL DER 
 JUGENDGERICHTSHILFE 
 
Die Hintergründe und Ursachen für eine Aufnahme in das Intensivtäter :innen-
Programm sowie die Ergebnisse der kooperativen Zusammenarbeit im Kölner 
Haus der Jugendrechts sollen auch für das Jahr 2020 mit einem Fallbeispiel 
exemplarisch aus dem Blickwinkel der Jugendgerichtshilfe dargestellt werden. 
Vorgestellt wird ein 2001 geborener männlicher Heranwachsender. 
Er wuchs als drittes von vier Kindern, als einziger Sohn zunächst im Haushalt 
seiner Eltern auf. Als er fünf Jahre alt war, verließ die Mutter, für alle 
Familienmitglieder vollkommen überraschend, während eines Kurzurlaubs, in 
den sie mit den Kindern ohne den Vater gefahren war, die Familie und hinterließ 
einen Abschiedsbrief. 
Aufgrund der Berufstätigkeit des Vaters wurden alle Kinder für ein Jahr in einer 
Pflegefamilie untergebracht.  
Anschließend gab der Vater seinen Beruf auf und holte die Kinder in seinen 
Haushalt zurück.  
Im Grundschulalter wurde bei dem jungen Mann ADHS diagnostiziert, er wurde 
nicht medikamentös behandelt. 
Aufgrund von Schwierigkeiten mit seinem Verhalten musste er die 
Gesamtschule nach der 6. Klasse verlassen und wurde auf eine Förderschule 
umgeschult. Da es auch dort zu Schwierigkeiten kam, wechselte er die

Förderschule. In der 9. Klasse kam zu einer erneuten Umschulung auf eine dritte 
Förderschule. Diese Schule besuchte der junge Mann nicht mehr regelmäßig. 
Seit seinem 15. Lebensjahr fiel der heute Heranwachsende immer wieder durch 
Straftaten auf.  
Bis zu seiner Aufnahme in das Intensivtäter :innen-Programm des Kölner Haus 
des Jugendrechts im Herbst 2018 waren ungefähr 25 Strafanzeigen, 
vorwiegend wegen Diebstahls-, Raub und Gewaltdelikten gegen den jungen 
Mann aufgenommen worden. 
Zu diesen Straftaten war es überwiegend in einem Freundeskreis aus dem 
weiteren Wohnumfeld gekommen, in dem Alkohol und Cannabis eine große 
Bedeutung hatten. Zu dieser Zeit hatte der Jugendliche keine Tages - und 
Nachtstruktur. Der Vater hatte keinerlei Möglichkeit erzieherisch einzuwirken. 
Im Vorfeld war es bereits zu einer Verurteilung bei  dem/der Einzelrichter:in 
gekommen. Er war wegen mehrerer Ladendiebstahlsdelikte verwarnt worden 
und ihm wurde eine Betreuungsweisung auferlegt, die später zur Teilnahme an 
einem Sozialen Trainingskurs umgewandelt wurde.  
Ungefähr zeitgleich mit der Aufnahme in das Intensivtäter :innen-Programm 
kam es zu einer erneuten Verhandlung, in der er zu vier Wo chen Dauerarrest 
und einem Anti-Aggressivitäts-Training verurteilt wurde. 
Im Frühjahr 2019 wurde eine Fallkonferenz für den jungen Mann einberufen. Es 
wurde vereinbart, dass er sich bis auf weiteres einmal in der Woche bei der 
Jugendgerichtshilfe meldet und gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht wird, 
Struktur in sein Leben zu bringen. 
Bereits drei Wochen später wurde der junge Mann nach einem Einbruch in eine 
Schule verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. 
Über Beratungen zwischen der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe 
konnte das Ergebnis erreicht werden, dass nach 2 ½  Monaten die weitere 
Vollstreckung der Untersuchungshaft durch das zuständige Jugendgericht 
außer Vollzug gesetzt wurde und der damals Jugendliche auf Anordnung des 
Gerichts in einer Haftvermeidungseinrichtung des Trägers „Stop&Go!“ 
untergebracht werden konnte.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
Die Unterbringung bei „Stop&Go!“ wirkte sich derart positiv auf seine weitere 
Persönlichkeitsentwicklung aus, dass er in der Hauptverhandlung im Spätherbst 
2019 aufgrund d er durch das Gericht gestellten positiven Prognose zu einer 
Jugendstrafe verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt 
werden konnte.  
Der junge Mann hatte zu diesem Zeitpunkt für sich erkannt, dass es für ihn in 
Köln nur sehr schwer mögli ch sein würde, seine Zukunft ohne Straftaten zu 
gestalten. Es war ihm im Rahmen der Haftvermeidung erstmalig gelungen, ein 
„normales“ Leben als Jugendlicher zu leben, in dem es Struktur durch enge 
Regeln in der Wohngruppe, regelmäßige Arbeitszeiten und Tre ffen mit 
Freunden gab. Es gelang ihm , eine Beziehung zu einem Mädchen im 
Wohnumfeld aufzunehmen. 
Das Ziel der Haftvermeidung bestand darin, ihn vor Ort im Rahmen der 
Jugendhilfe in einem Verselbständigungsappartement unterzubringen. 
Dies gelang auch mit ein igen Wochen Verzögerung, so dass der nun 
Heranwachsende bis Beginn der Corona -Pandemie ohne Schwierigkeiten 
seinen Alltag lebte. Er hielt regelmäßig Kontakt zu seinem Vater und seinen 
Schwestern in Köln, die er vereinbarungsgemäß an Wochenenden besuchte. 
Bei einem Besuchskontakt im Frühjahr 2020 kam es zu einem ersten kleinen 
Zwischenfall. Der Jugendliche war bei einem Besuchswochenende in Köln mit 
Freunden angetroffen worden, zu denen er ein Kontaktverbot hatte. 
Im Herbst 2020 kam es zu einem erneuten Vorf all. Der mittlerweile 
Heranwachsende hatte erneut Cannabis und Alkohol konsumiert. Ein 
anwesender Freund hatte einen Notarztwagen ger ufen, da er sich Sorgen 
gemacht hatte. Es kam zu verbalen und körperlichen Angriffen auf die hinzu 
gezogenen Polizeibeamt:innen. 
Der Zwischenfall wurde zeitnah mit dem jungen Mann thematisiert. Es wurde 
schnell deutlich, dass aufgrund der Auswirkungen der Corona -Pandemie die 
von ihm aufgebauten Perspektiven verloren gegangen waren. Es war ihm nicht 
mehr möglich , sein beruflich es Ziel zu erreichen, Kontakte wurden sehr 
eingeschränkt, eine große Unsicherheit breitete sich aus.

Aufgrund der Offenheit des Heranwachsenden war es möglich, zeitnah zu 
intervenieren und ihn gemeinsam in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen 
Sozialen Dienst des Kölner Jugendamtes zu stabilisieren. 
Auch in der anschließenden Hauptverhandlung am Amtsgericht Köln wurde 
der Zwischenfall als Krise gewertet und mit einer Verwarnung und einem 
Sozialdienst geahndet. 
Die Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe im Kölner 
Haus des Jugendrechts, in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen 
Dienst des Kölner Jugendamtes und der Haftvermeidungseinrichtung 
„Stop&Go!“ bot dem jungen Mann, wahrscheinlich erstmals in seinem Leben , 
die Möglichkeit, Ver trauen zu Erziehenden zu fassen, sein Verhalten zu 
reflektieren und seinem Leben eine neue Wendung zu geben. Besonders 
bemerkenswert erscheint, dass es ihm gelungen ist, nach einem Tiefschlag 
nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern von sich aus erneut Kontakt zu 
suchen, sich zu erklären und mit der entsprechenden Unterstützung 
weiterzuentwickeln. 
 
Wir wünschen dem Heranwachsenden auf seinem weiteren Lebensweg alles 
Gute! 
 
4 RÜCKBLICK-AUSBLICK 
Im Jahr 2020 war für die kooperierenden Behörden im Kölner Haus des 
Jugendrechts aufgrund der Auswirkungen der Corona -Pandemie kaum 
umsetzbar, die Standards der Netzwerkarbeit in gewohnter Intensität aufrecht 
zu erhalten. 
Trotz aller Widrigkeiten ist es uns gelungen, im engen Austausch mit dem 
Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein -Westfalen zu bleiben, um 
gemeinsam die aktuellen Entwicklungen im Jugendstrafvollzug zu erörtern. 
Im Frühjahr des Jahres 2020 war es möglich, einen weiteren interdisziplinären 
Austausch zu den Gesetzesänderungen im Ju gendgerichtsgesetz zu führen, 
und unter einer erweiterten Beteiligung von Vertretern der 
Jugendstaatsanwaltschaft, des Jugendgerichts, der Polizei und Vertretern der

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2020 
Anwaltschaft ihre konkrete Umsetzung im Kölner Haus des Jugendrechts und 
somit für das spe zielle Klientel des Intensivtäter :innen-Programms zu 
besprechen. 
Für das Jahr 2021 wünschen wir uns, dass die Standards im Kölner Haus des 
Jugendrechts von den kooperierenden Behörden wieder ungestört fortgesetzt 
werden können. 
Hierfür ist es wichtig, uns über neue gesetzliche und methodische Ansätze 
auszutauschen und zu informieren. 
Unser Ziel ist es, delinquente Entwicklungen junger Menschen zu unterbrechen. 
Hierzu brauchen wir Nähe. Nähe innerhalb des Netzwerkes und Nähe zu den 
Jugendlichen. 
Unsere Methoden der Fallkonferenzen, Schwellentäter :innen-Gespräche und 
Austauschgespräche mit Haftentlassenen sind hier von wesentlicher 
Bedeutung, um in Kontakt zu kommen und zu bleiben. 
 
Wir sehen dem Jahr 2021 hoffnungsvoll entgegen! 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion 
Susanne Monsieur 
Koordinatorin Kölner Haus des Jugendrechts 
Am Justizzentrum 6 
50939 Köln 
Mit freundlicher Unterstützung der kooperierenden Behörden

ERREICHBARKEIT DES 
 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS 
  
Kölner Haus des Jugendrechts 
Am Justizzentrum 6, 50939 Köln 
haus.des.jugendrechts@stadt-koeln.de 
Koordinatorin  
Susanne Monsieur 
Tel.: 0221/221-25129 
Fax: 0221/221-30556 
susanne.monsieur@stadt-koeln.de 
 
     Staatsanwaltschaft Köln Staatsanwaltschaft Köln 
Dezernat 169 
Wolfgang Ettelt  
Telefon 0221-990445-12 
wolfgangbernd.ettelt@sta-koeln.nrw.de 
 
 Polizeipräsidium Köln 
Kriminalkommissariat 43 
Organisationsänderung 2018/ zuvor KK 46 
Bernd Reuther 
Telefon 0221-229-8430 
bernd.reuther@polizei.nrw.de  
  
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Jugendgerichtshilfe 
Beate Poëtes 
 
Telefon 0221-221-24854 
beate.poetes@stadt-koeln.de

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Justizzentrum 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3973/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.11.2021
Erstellt
11.11.2021 10:20