3615/2025
Grundwasserschäden durch Gaswerksrückstände in Nippes
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Anlage 1 Lageplan mit Kennzeichnung der Sanierungsflächen
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Ausmaße Gruben =) Flächen RheinEnergie (Verantwortung Stadt Köln) E Grabelandfläche (Verantwortung Stadt Köln) E Flächen in Privateigentum Projekt: AI 50710 - Grube Osterrather Straße a Mobenst, Hartwichste, & u 76 | \- F gar] Quelle: t « er? a ne‘ Luftbild 2025 / Stadtkarte Köln Stadt Köln Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 06.01.2026 3615/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 Grundwasserschäden durch Gaswerksrückstände in Nippes Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung und weiteres Vorgehen Ausgangslage Im Stadtbezirk Nippes im Bereich der Geldernstraße und Osterather Straße existieren Grundwasserbelastungen mit Cyaniden und polycyclischen aromatischen Kohlenwas- serstoffen, die durch den Betrieb und die Abfallentsorgung von Gaswerken verursacht wurden. Das Gaswerk an der Geldernstrasse wurde von ca. 1860 bis in die 30er Jahre des 20sten Jahrhunderts betrieben. Gaswerkstypische Reststoffe sind einer- seits auf dem ehemaligen Gaswerksgelände an der Geldernstraße in den Untergrund gelangt und andererseits in der näheren Umgebung in alte Gruben abgekippt worden. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind verschiedene Parteien für die Sicherung und Sanierung der Schäden verantwortlich, unter anderem auch die Stadt Köln. Mit der Mitteilung 3493/2023 wurde berichtet, dass auch nach Einstellung der Brauch- wasserförderung auf dem Molkereistandort an der Geldernstrasse eine hydraulische Sicherung der Grundwasserschäden erforderlich sei. Diese Grundwasserförderung ist so lange aufrecht zu erhalten, bis für jeden einzelnen Grundwasserschaden eine ge- eignete Sicherung oder Sanierung erfolgt. Es ist zu verhindern, dass Schadstoffe in bisher unbelastete Bereiche abströmen. Die Stadt Köln, als eine der Sanierungsver- antwortlichen, trägt 1/3 der Gesamtkosten in Höhe von ca. 210.000 € pro Jahr. Weiterhin wurde 2023 berichtet, dass für die von der Stadt Köln zu verantwortenden Flächen an der Osterather Straße im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung eine ge- eignete und angemessene Maßnahme zur Schadenssanierung ermittelt werden soll, damit auch dauerhaft keine Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit über den Wirkungspfad Boden - Grundwasser entstehen. Die Arbeiten zur Sanierungsuntersuchung sind zwischenzeitlich abgeschlossen und der Abschlussbericht liegt der Verwaltung vor. Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung Der beauftragte Sachverständige hat in der Sanierungsuntersuchung verschiedene Varianten zur dauerhaften Gefahrenabwehr verglichen. 2 Er kommt zu dem Schluss, dass eine Oberflächenabdichtung bisher unversiegelter Flächen unter Berücksichtigung von Wirksamkeit und Kosten die beste Sanierungsva- riante darstellt. Die Sanierungsmaßnahme umfasst hierbei folgende Teilarbeiten Versiegelung von 3 T eilflächen auf dem Betriebsgelände der RheinEnergie AG (Verantwortung Stadt Köln) Versiegelung von 2 privaten T eilflächen in Verantwortung der Grundstücksei- gentümer Versiegelung einer Grabelandfläche an der Osterather Straße (Verantwortung Stadt Köln) sowie eine sanierungsbegleitende sowie befristet nachlaufende Grundwassersiche- rung (Verantwortung Stadt Köln) Die Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung sind aus Sicht der Verwaltung schlüssig und sollen weiterverfolgt werden. Weiteres Vorgehen Vor der Durchführung der Sanierungsarbeiten sind seitens der Verwaltung neben der technischen Ausführungsplanung weitere vorbereitende Schritte vorgesehen. Diese umfassen einerseits die ordnungsbehördliche Einbindung der Privateigentümer sowie die organisatorische Abstimmung mit der RheinEnergie AG. Der Bereich der Grabelandfläche ist zusammen mit der angrenzenden Kleingartenan- lage derzeit als Schul-Erweiterungsfläche für die südlich angrenzende Grundschule an der Osterather Straße vorgesehen. Für die Ermittlung der konkreten Ausführung der Oberflächenabdichtung der Grabelandfläche wird in Kürze die Kommunikation mit al- len Betroffenen (u. a. Schulträger und Kleingartenverein) aufgenommen. Die konkreten Maßnahmen zur Sanierung werden nach Abstimmung der Details unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung inklusive Kostenangaben eingebracht. Gez. Wolfgramm Anlage: Lageplan mit Eintragung der Sanierungsbereiche
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3615/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.01.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 15:13