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3615/2025

Grundwasserschäden durch Gaswerksrückstände in Nippes

Mitteilung Ausschuss 06.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.01.2026, TOP 10.2.6

Anlage 1 Lageplan mit Kennzeichnung der Sanierungsflächen

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Lageplan mit Kennzeichnung der Sanierungsflächen

398 Zeichen

Ausmaße Gruben
=) Flächen RheinEnergie (Verantwortung Stadt Köln)
E Grabelandfläche (Verantwortung Stadt Köln)

E Flächen in Privateigentum

Projekt:
AI 50710 - Grube Osterrather Straße

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Mobenst,
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ne‘ Luftbild 2025 / Stadtkarte Köln

Stadt Köln

Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Mitteilung Ausschuss

4059 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 06.01.2026 
 3615/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.01.2026 
 
Grundwasserschäden durch Gaswerksrückstände in Nippes 
Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung und weiteres Vorgehen  
Ausgangslage 
Im Stadtbezirk Nippes im Bereich der Geldernstraße und Osterather Straße existieren 
Grundwasserbelastungen mit Cyaniden und polycyclischen aromatischen Kohlenwas-
serstoffen, die durch den Betrieb und die Abfallentsorgung von Gaswerken verursacht 
wurden. Das Gaswerk an der Geldernstrasse wurde von ca. 1860 bis in die 30er 
Jahre des 20sten Jahrhunderts betrieben. Gaswerkstypische Reststoffe sind einer-
seits auf dem ehemaligen Gaswerksgelände an der Geldernstraße in den Untergrund 
gelangt und andererseits in der näheren Umgebung in alte Gruben abgekippt worden. 
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind verschiedene Parteien für die Sicherung 
und Sanierung der Schäden verantwortlich, unter anderem auch die Stadt Köln. 
Mit der Mitteilung 3493/2023 wurde berichtet, dass auch nach Einstellung der Brauch-
wasserförderung auf dem Molkereistandort an der Geldernstrasse eine hydraulische 
Sicherung der Grundwasserschäden erforderlich sei. Diese Grundwasserförderung ist 
so lange aufrecht zu erhalten, bis für jeden einzelnen Grundwasserschaden eine ge-
eignete Sicherung oder Sanierung erfolgt. Es ist zu verhindern, dass Schadstoffe in 
bisher unbelastete Bereiche abströmen. Die Stadt Köln, als eine der Sanierungsver-
antwortlichen, trägt 1/3 der Gesamtkosten in Höhe von ca. 210.000 € pro Jahr. 
Weiterhin wurde 2023 berichtet, dass für die von der Stadt Köln zu verantwortenden 
Flächen an der Osterather Straße im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung eine ge-
eignete und angemessene Maßnahme zur Schadenssanierung ermittelt werden soll, 
damit auch dauerhaft keine Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit über 
den Wirkungspfad Boden - Grundwasser entstehen. 
Die Arbeiten zur Sanierungsuntersuchung sind zwischenzeitlich abgeschlossen und 
der Abschlussbericht liegt der Verwaltung vor. 
Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung 
Der beauftragte Sachverständige hat in der Sanierungsuntersuchung verschiedene 
Varianten zur dauerhaften Gefahrenabwehr verglichen.

2 
 
Er kommt zu dem Schluss, dass eine Oberflächenabdichtung bisher unversiegelter 
Flächen unter Berücksichtigung von Wirksamkeit und Kosten die beste Sanierungsva-
riante darstellt.  
Die Sanierungsmaßnahme umfasst hierbei folgende Teilarbeiten  
 Versiegelung von 3 T eilflächen auf dem Betriebsgelände der RheinEnergie AG 
(Verantwortung Stadt Köln) 
 Versiegelung von 2 privaten T eilflächen in Verantwortung der Grundstücksei-
gentümer  
 Versiegelung einer Grabelandfläche an der Osterather Straße 
(Verantwortung Stadt Köln) sowie  
 eine sanierungsbegleitende sowie befristet nachlaufende Grundwassersiche-
rung (Verantwortung Stadt Köln) 
Die Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung sind aus Sicht der Verwaltung schlüssig 
und sollen weiterverfolgt werden.  
Weiteres Vorgehen 
Vor der Durchführung der Sanierungsarbeiten sind seitens der Verwaltung neben der 
technischen Ausführungsplanung weitere vorbereitende Schritte vorgesehen. 
Diese umfassen einerseits die ordnungsbehördliche Einbindung der Privateigentümer 
sowie die organisatorische Abstimmung mit der RheinEnergie AG. 
Der Bereich der Grabelandfläche ist zusammen mit der angrenzenden Kleingartenan-
lage derzeit als Schul-Erweiterungsfläche für die südlich angrenzende Grundschule an 
der Osterather Straße vorgesehen. Für die Ermittlung der konkreten Ausführung der 
Oberflächenabdichtung der Grabelandfläche wird in Kürze die Kommunikation mit al-
len Betroffenen (u. a. Schulträger und Kleingartenverein) aufgenommen.  
Die konkreten Maßnahmen zur Sanierung werden nach Abstimmung der Details unter 
Beachtung der Zuständigkeitsordnung inklusive Kostenangaben eingebracht.  
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlage: Lageplan mit Eintragung der Sanierungsbereiche

Beratungsverlauf (2)

22.01.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3615/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.01.2026
Erstellt
17.12.2025 15:13