V/0238/2016
Neubau einer 5- Gruppen - Kindertageseinrichtung an der Marie-Curie-Straße (vormals Malteserstraße)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
10224 Zeichen
V/0238/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Neubau einer 5- Gruppen - Kindertageseinrichtung an der Marie-Curie Straße (vormals Malteserstraße) Baubeschluss Beratungsfolge 20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße wird nach den Plänen des Archi- tekturbüros Scholz Architekten, Senden (Anlage 1) ausgeführt. 2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (An- lage 2). 3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen we rden zur Kenntnis genommen (Anlage 3). 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau schnellstmöglich begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich Mitte des Jahres 2017 erfolgt. Die Entscheidung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen erfolgt vorbehaltlich der Anh örung in der Bezirksvertretung - Hiltrup II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Neubau Investitionskosten gemäß der Kostenberech- nung nach DIN 276 vom 01.10.2015 in Höhe von 2.952.000,00 € entstehen. Darüber hinaus entstehen Folgekosten pro Jahr (Anlage 4) in Höhe von 153.400,00 €. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Vorlagen-Nr.: V/0238/2016 Auskunft erteilt: Frau Kremer Ruf: 492-2415 E-Mail: KremerIngrid@stadt-muenster.de Datum: 08.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0238/2016 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaß- nahme 4850 Neubau Kita Malteserstr. Auszahlungen 2015 2016 2017 200.000 2.000.000 452.000 0210 Zuschuss z. Ausbau Kita- Betr. 2017 300.000 Zuschuss an Träger. Im Budget vor- gesehen Summe aller Auszahlungen/Saldo 2.952.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2017 ff. 49.290 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2017 ff. 48.760 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t- schaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2017 ff. 55.350 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen/Saldo 153.400 Begründung: Vorbemerkungen Mit der Vorlage V/0036/2015 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 25.03.2015 dem Neubau der Kindertageseinrichtung an der Malteserstraße in Hiltrup zugestimmt. In dem Neubau werden in 3 Gruppen je 20 Kinder im Alter von 2 - 6 Jahren (G1), in einer Gruppe 10 Ki nder im Alter von 0 - 3 Jahren (G2) und in einer Gruppe 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahre (G3) betreut. Mit dem Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen auf Grund der Vorlage V/0800/2016 am 26.11.2015 wurde der Vorentwurfsplanung zugestimmt und die Verwa ltung beauftragt, die Planung auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung fortzuführen und den Baub e- schluss herbeizuführen. - 3 - V/0238/2016 zu 1. Planung Das Grundstück für die Kindertageseinrichtung liegt im Bereich der Einmündung der Malteserstr aße in die Langestraße in Hiltrup. Das Grundstück muss großflächig aufgef üllt werden, da es unte rhalb des Niveaus der zukünftigen, das Baugebiet erschließenden, Malteserstraße liegt. Der zweigeschossige Baukörper ist linear zur westlichen Grundstücksgrenze angeordnet. Der Vorentwurf für die Kindertageseinrichtung wurde in d er Vorlage zum Planungsbeschluss (V/0800/2015) beschrieben. Abweichend von der Darstellung in der o. g. Vorlage wurde der Vorentwurf hinsichtlich der Balkona n- lage geändert und diese Änderung entsprechend beschlossen. Der Balkon an der Ost- und Südseite bietet den erforderlichen Fluchtweg aus den Gruppenräumen im Obergeschoss. Dieser soll nicht wie in der Vorentwurfsplanung vorgelegt, als aufgeständerte Stah l- konstruktion ausgeführt werden, die aufgrund von aktuell geäußerten Ansprüchen an den Bran d- schutz nur mit Mehraufwand zu realisieren wäre. Z. B. wäre eine optisch wenig anspreche nde und nicht wartungsfreie F30 - Feuerschutzbeschichtung notwendig. Daher wird der Fluchtbalkon als auskragende Betonplatte ohne Stützen geplant. Der Balkon ist angebunden an die Freianlagen durch eine Außentreppe an der Gebäudesüdseite. Der entstehende Bereich unterhalb des Treppenlaufs kann verkleidet werden um als Raum zur Aufbewah- rung von Gartengeräten und Außenspielzeug zur Verfügung zu stehen. Es ist vorgesehen über diese Maßnahme in Abhängigkeit der Ausschreibungsergebnisse zu entscheiden. Um den erhöhten Anforderungen der zum 01.03.2016 novellierten DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ des Normenausschusses für Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) bzgl. Inklusion zu entsprechen, wird der Einbau von Wandabsorbern in den fünf Gruppen- und Gruppennebenräumen vorgesehen. Die Raumakustik hat einen entscheidenden Einfluss auf die Hörsamkeit, auch für nicht hörbeeinträch- tige Personen, und trägt nachhaltig zur verbesserten Nutzbarkeit der Räume bei. Die dafür ermittelten Kosten in Höhe 24.000 € werden möglichst durch Einsparungen im weit eren Projektverlauf eingespart. Für die Bodenbeläge ist farbiges Linoleum vorgesehen, in den Sanitärräumen Fliesen. Die lichten Raumhöhen betragen 2,775 m. Für die Fa ssade des kompakten, 2 -geschossigen Baukörpers ist entsprechend der Festse tzung im Bebauungsplan rotes Ziegelmauerwerk vorgesehen. D ie Lochfassade an der Westseite, als Pfosten - Riegel-Fassade, und die Fensterfront an der Ostseite werden in einer in Holz-Aluminium-Konstruktion ausgeführt. An der Ostseite sind aufgrund der auskragenden Balkonplatte und einem Sonnenschutz in Form von Stahl-Gitterrosten oberhalb des Obergeschosses lediglich innen Maßnahmen zum Blendschutz erfo r- derlich wie z. B. Vorhänge. An der Westseite und der Nordseite werden zur Verdunkelung der Schlaf- räume Vorhänge geplant. Alle Vorhänge sind auch raumakustisch wirksam. Der Eingangsbereich an der Westseite kann eine gestalterische Aufwertung erfahren durch die Wei- terführung des Klinkermaterials der Fassade an der Untersicht des Vordachs. Über den Einbau einer Klinker - Fertigteildecke im Vordachbereich soll bei Vorlage der Ausschreibungsergebnisse entschi e- den werden. Entsprechend der Forderung der Gebäudeleitlinien hinsichtlich des Wä rmeschutzes und zur Siche r- stellung einer guten Raumluftqualität mit dem Ziel der Berücksichtigung des Zielwertes von 0,1% für die Kohlenstoffdioxidkonzentration ist der Einbau einer Lüftungsanlage geplant. Die Warmwasserversorgung ist dezentral vorgesehen. - 4 - V/0238/2016 Die Planung wurde mit der Unfallkasse NRW abgestimmt. Die Freiflächen werden nach Plänen des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gestaltet und ausgeführt. Zur Planung und Ausführung der Freiflächen wird mit gesonderter Vorlage ein Ba u- beschluss herbeigeführt. Zu 2. Checkliste bauökologische Kriterien Die anliegende Checkliste (Anlage 2) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologi- schen Kriterien des geplanten Baukörpers. Zu 3. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Die Kindertageseinrichtung ist barrierefrei erschlossen. Das Obergeschoss wird mittels eines Aufz u- ges erreicht. Ein Behinderten - WC befindet sich im Erdgeschoss, es wird mit einer Klappliege ausge- stattet. Behindertengerechte Parkplätze werden auf der Stellplatzanlage nördlich des Gebäudes a n- gelegt. Zu 4. Weiteres Vorgehen Der Bauantrag wurde im Dezember 2015 gestellt. Mit dem Bau wird schnellstmöglich begonnen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Mitte des Jah- res 2017. Zu II. Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung wurde beauftragt im Rahmen der Planung von Investitionsmaßnahmen eine zweite Planungsvariante darzustellen, die zum Ziel hat, die Kosten gegenüber einer „Normalvariante“ um 20 % zu verringern. Wie bereits mit der Vorlage V/0800/2015 dargelegt, lässt das mit dem Landesjugendamt abgestimmte Raumprogramm keine Reduzierungen von Flächen mehr zu, aus denen sich eine „Reduktionsvarian- te“ entwickeln ließe. Ebenso wurde bereits dargelegt, dass durch die äußerst kostenbewusste Entwurfsplanung Einspa- rungen erzielt werden können, die sich in der nachfolgenden Kostenübersicht niederschlagen, u. a. durch: - sehr kompakte, zweigeschossige Bauweise - geringe Größe der Verkehrsflächen - geringen Anteil an Fassadenflächen (Hüllflächen) - Höhenlage des Mehrzweckraumes passt sich dem tiefliegenden Außenraum an Planungsdaten: 886,00 m2 Summe der Nutz- und Verkehrsflächen 1.100,00 m2 Brutto-Grundfläche (BGF) Kostenkennwert: 1.594,00 €/ m 2 / BGF, liegt unter dem BKI - Wert (Baukostenindex) für eine Kindertageseinric htung mittleren Standards (1.720,00 €/ m2). Kostenübersicht: auf der Grundlage der Kostenberechnung des Büros Scholz Architekten vom 15.03.2016 - 5 - V/0238/2016 Kostengruppe Kosten in € 100 Grundstück - 200 Herrichten und Erschließen davon 79.500,00 für Auffüllung des Grund- stücks 102.500,00 300 und 400 Bauwerkskosten und Baukonstruktion und techn. Anlagen 1.753.500,00 500 Außenanlagen 151.000,00 700 Baunebenkosten 490.000 999 Unvorhersehbares 155.000,00 Summe Baumaß- nahme 2.652.000,00 Budget gem. Errichtungsbeschluss 2.805.800,00 Unterschreitung voraussichtlich 153.800,00 600 Ausstattung / Einrichtung (loses Mobiliar und feste Einbauten) 300.000,00 Investition gesamt 2.952.000,00 Investition gesamt gem. Errichtungsbe- schluss 3.105.800,00 I.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1. Entwurfspläne im Maßstab 1:100 2. Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien 3. Barrierefreiheit / Design für alle 4. Folgekostenberechnung
4_Folgelastenberechnung_ Kita_MalteserstraßeNEUIII
2699 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 24.03.16 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme: Neubau Kita Malteserstraße Jahr der Fertigstellung: 2017 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2.952.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 2.952.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 102.500,00 3,47 2. Baukosten 2.549.500,00 86,37 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 300.000,00 10,16 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 2.952.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 28.782,00 18,76 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 20.508,00 13,37 Zwischensumme 2017 49.290,00 32,13 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2017 48.760,00 31,79 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2017 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2017 55.350,00 36,08 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 55.350 € p.a. + Tilgung (3 %) 88.560 € p.a. = Schuldendienst 143.910 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 153.400,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0! 2. Auflösung Sonderposten 2017 0,00 #DIV/0! 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0! 4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0! 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0! Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0! Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 153.400,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,20 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. Anlage 4
2_FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste_ausgefüllt
18 Zeichen
Anlage 2 Anlage 2
3_ Checkliste Barrierefreiheit
1797 Zeichen
Anlage 3 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 1 nein, Erläuterung: Gebäudezugang &I ebenerdig schwellenfrei [] Automatiktür [ leichtgängige Tür nach DIN Erreichbarkeit der Geschosse IR X] alle Etagen barrierefrei erreichbar [] wenn teilweise, Erläuterung: Aufzüge Insbesondere: [] Sprachausgabe der Etagen [] nein, Erläuterung: Toilettenanlagen [] nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18024, Teil 2 fest installierte Liege / Wandklappliege vorhanden wenn nein, Erläuterung: unüblich für Kita, keine fremden Menschen, kein Publikumsverkehr, nicht öffentlich zugänglich! RN DO x Orientieren - Informieren - Leiten - Warnen [] Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Orientierungstafeln in großer Schrift und gut verständlicher Sprache Wenn nein, Erläuterung: DD DJ Technik für schwerhörige Menschen Ü Induktionsschleife, Raumbezeichnung: Rampe manuell zu öffnende Tür Sonstiges: Etagen teilweise barrierefrei erreichbar X Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18024, Teil 2) [] Spiegel an der Wand gegenüber der Tür separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sani- täranlage Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 10.06.11// Änd. 00 Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Marie-Curie-Straße
- Malteserstraße
- Langestraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0238/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37