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0225/2021

Weltkulturerbeantrag Jüdisches Viertel, Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 22.02.2021, TOP 2.1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3292 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/3 
 
Vorlagen-Nummer 11.02.2021 
 0225/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 22.02.2021 
 
Weltkulturerbeantrag Jüdisches Viertel 
Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2020 
7.8 Jüdisches Viertel 
 
Herr Kockerbeck möchte wissen, weshalb die Politik nicht in das Verfahren eingebunden worden sei, 
das Jüdische Viertel als Weltkulturerbe vorzuschlagen und welche Folgen dieser Status mit sich brin-
ge. 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Bewerbung als Weltkulturerbe für das „Jüdisch-mittelalterliche Viertel Köln“ wird federführend 
vom „LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln“ als künftigem Betreiber des MIQUA 
in Kooperation mit der Stabsstelle Archäologische Zone der Stadt Köln betreut. 
 
Das Interessenbekundungsverfahren des Landes, das noch keinerlei rechtliche Bindung entwickelt, 
ist der Politik des LVR und der Stadt Köln erstmalig im Lenkungskreis Politik am 18.05.2020 vorge-
stellt worden. Städtische Mitglieder des Lenkungskreises Politik waren zu diesem Zeitpunkt die Rats-
mitglieder Herr Prof. Klaus Schäfer, Frau Dr. Eva Bürgermeister, Herr Dr. Ralph Elster, Frau Teresa 
De Bellis-Olinger, Frau Brigitta von Bülow und Frau Ulrike Detjen. 
 
Der Lenkungskreis mit Beteiligung der Politik hat eine Teilnahme am Verfahren ausdrücklich und mit 
einhelliger Zustimmung befürwortet. Im Rahmen des LK wurde ausführlich seitens der Verwaltung 
erläutert, dass die am 30.10.2020 endende Bewerbungsfrist nur mit größter Kraftanstrengung erreicht 
werden könne. Da mit dem Antrag keine Rechtsbindung verknüpft ist, haben sich die Vertreter der 
Politik für eine entsprechende Antragstellung ausgesprochen. 
 
Der LVR und die Stadt Köln haben sich in der Folge auf eine gemeinsame Antragstellung geeinigt. 
Der Antrag konnte fristgerecht am 30.10.2020 beim Land NRW eingereicht werden. Zuvor wurde über 
das Projekt erneut im Lenkungskreis Politik am 28.10.2020 berichtet. Auch hier gab es allgemeine 
Zustimmung.  
 
Dem Land NRW obliegt nun das Nominierungsrecht für die nationale Vorschlagsliste (sog. Tentativlis-
te). Die Vorschläge der Bundesländer werden von der Kultusministerkonferenz zu einer einheitlichen 
deutschen Vorschlagsliste zusammengeführt. Die dann auf der bundesweiten Tentativliste verblei-
benden Vorschläge dienen als Grundlage für die Bewerbung beim UNESCO-Welterbezentrum in Pa-
ris. Im Falle einer Zustimmung des Landes NRW, die voraussichtlich im Oktober 2021 erwartet wird, 
ist mit einem Welterbeantrag bei der UNESCO nicht vor 2024 zu rechnen. Die Verwaltung wird die 
politischen Gremien unaufgefordert über den weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens unterrich-
ten. 
 
Von einer Anerkennung als Weltkulturerbe werden keine rechtsverbindlichen Folgen ausgelöst. We-

2 
 
der wird die Planungshoheit der Eigentümer oder der Kommune eingeschränkt, noch verbinden sich 
damit direkte finanzielle Verpflichtungen. Es ist in erster Linie eine internationale Wertschätzung ver-
gleichbar dem Kölner Dom. Die Einschreibung in die Welterbeliste bedeutet die Anerkennung des 
außergewöhnlichen universellen Wertes einer Stätte für die gesamte Menschheit. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

22.02.2021 Hauptausschuss
TOP 2.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0225/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.02.2021
Erstellt
21.01.2021 10:50