0225/2021
Weltkulturerbeantrag Jüdisches Viertel, Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2020
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3292 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/3 Vorlagen-Nummer 11.02.2021 0225/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 22.02.2021 Weltkulturerbeantrag Jüdisches Viertel Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2020 7.8 Jüdisches Viertel Herr Kockerbeck möchte wissen, weshalb die Politik nicht in das Verfahren eingebunden worden sei, das Jüdische Viertel als Weltkulturerbe vorzuschlagen und welche Folgen dieser Status mit sich brin- ge. Antwort der Verwaltung: Die Bewerbung als Weltkulturerbe für das „Jüdisch-mittelalterliche Viertel Köln“ wird federführend vom „LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln“ als künftigem Betreiber des MIQUA in Kooperation mit der Stabsstelle Archäologische Zone der Stadt Köln betreut. Das Interessenbekundungsverfahren des Landes, das noch keinerlei rechtliche Bindung entwickelt, ist der Politik des LVR und der Stadt Köln erstmalig im Lenkungskreis Politik am 18.05.2020 vorge- stellt worden. Städtische Mitglieder des Lenkungskreises Politik waren zu diesem Zeitpunkt die Rats- mitglieder Herr Prof. Klaus Schäfer, Frau Dr. Eva Bürgermeister, Herr Dr. Ralph Elster, Frau Teresa De Bellis-Olinger, Frau Brigitta von Bülow und Frau Ulrike Detjen. Der Lenkungskreis mit Beteiligung der Politik hat eine Teilnahme am Verfahren ausdrücklich und mit einhelliger Zustimmung befürwortet. Im Rahmen des LK wurde ausführlich seitens der Verwaltung erläutert, dass die am 30.10.2020 endende Bewerbungsfrist nur mit größter Kraftanstrengung erreicht werden könne. Da mit dem Antrag keine Rechtsbindung verknüpft ist, haben sich die Vertreter der Politik für eine entsprechende Antragstellung ausgesprochen. Der LVR und die Stadt Köln haben sich in der Folge auf eine gemeinsame Antragstellung geeinigt. Der Antrag konnte fristgerecht am 30.10.2020 beim Land NRW eingereicht werden. Zuvor wurde über das Projekt erneut im Lenkungskreis Politik am 28.10.2020 berichtet. Auch hier gab es allgemeine Zustimmung. Dem Land NRW obliegt nun das Nominierungsrecht für die nationale Vorschlagsliste (sog. Tentativlis- te). Die Vorschläge der Bundesländer werden von der Kultusministerkonferenz zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste zusammengeführt. Die dann auf der bundesweiten Tentativliste verblei- benden Vorschläge dienen als Grundlage für die Bewerbung beim UNESCO-Welterbezentrum in Pa- ris. Im Falle einer Zustimmung des Landes NRW, die voraussichtlich im Oktober 2021 erwartet wird, ist mit einem Welterbeantrag bei der UNESCO nicht vor 2024 zu rechnen. Die Verwaltung wird die politischen Gremien unaufgefordert über den weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens unterrich- ten. Von einer Anerkennung als Weltkulturerbe werden keine rechtsverbindlichen Folgen ausgelöst. We- 2 der wird die Planungshoheit der Eigentümer oder der Kommune eingeschränkt, noch verbinden sich damit direkte finanzielle Verpflichtungen. Es ist in erster Linie eine internationale Wertschätzung ver- gleichbar dem Kölner Dom. Die Einschreibung in die Welterbeliste bedeutet die Anerkennung des außergewöhnlichen universellen Wertes einer Stätte für die gesamte Menschheit. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0225/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 11.02.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 10:50