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4216/2022

Schulrechtliche Änderung der Schule Thymianweg (FSL) in Köln-Höhenhaus durch Schließung des Teilstandortes Berliner Str. 36, 51149 Köln bei gleichzeitiger Errichtung einer neuen Förderschule Lernen am Standort Berliner Straße in Köln- Westhoven

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 10.11

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Schulkonferenzbeschluss

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1132 Zeichen

Anlage 0  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
 
Um die Verselbstständigung des Teilstandortes der Förderschule Thymianweg an der 
Berliner Str. 36 in Köln-Westhoven zum Schuljahr 2023/24, auf einer rechtssicheren Basis 
durchführen zu können, ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln in seiner 
Sitzung am 09. Februar 2023 erforderlich. 
 
Daher muss die Beschlussvorlage  in der Sitzung des Ausschusses fü r Schule und 
Weiterbildung am 23 . Januar 2023 vorberaten werden.  
 
Der Ratsb eschluss stellt die Basis des Genehmigungsantrags an die  Bezirksregierung 
Köln dar.  
 
Eine spätere Beschlussfassung würde den Start der neuen Förderschule zum Schuljahr 
2022/23 verhindern, was in Anbetracht der wachsenden Schülerzahl am Teilstandort 
problematisch wäre.  
 
Eine frühere Einbringung dieser Vorlage war nicht möglich, da zunächst die Rahmen -
bedingungen geklärt werden mussten, die es ermöglichen, die  Verselbstständigung 
durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung , in welchem Umfang 
Schulsekretariats- und Hausmeisterstellen bereitgestellt werden müssen und inwieweit 
diese finanziert sind.

Beschlussvorlage Rat

14344 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4216/2022 
Freigabedatum 
 23.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Änderung der Schule Thymianweg (FSL) in Köln-Höhenhaus durch 
Schließung des Teilstandortes Berliner Str. 36, 51149 Köln bei gleichzeitiger Errichtung 
einer neuen Förderschule Lernen am Standort Berliner Straße in Köln-Westhoven
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Änderung der Schule Thymianweg, Förderschule 
Lernen, Thymianweg 1a, 51061 Köln-Höhenhaus, gem. § 81 Absatz 2 Schulgesetz 
NRW durch Auflösung des Teilstandortes Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven 
zum Schuljahr 2023/24. 
2) Der Rat der Stadt Köln legt die Kapazität der Förderschule Lernen Thymianweg 1a, 
51061 Köln-Höhenhaus nach Änderung auf eine 1,5-Zügigkeit fest. 
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt zum Schuljahr 2023/24 die Errichtung der Förder-
schule Lernen, Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven und legt die Kapazität auf 
einen Zug fest. 
4) Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Förderschule Lernen, Berliner Str. 36, 
51149 Köln-Westhoven in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
als erweitert gebundene Ganztagsschule geführt wird. 
5) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Genehmigung ge-
mäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz bei der Oberen Schulaufsicht zu beantragen. 
6) Der Rat der Stadt Köln fasst die Beschlüsse zu den Punkten 1 bis 4 vorbehaltlich der 
Genehmigung der Oberen Schulaufsicht. 
7) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses 
die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Inte-
resse) anzuordnen.  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.02.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
Rat 09.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  49.101,25€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen    105.043 € 
b) Sachaufwendungen etc.    12.800 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Hintergrund 
Der Rat der Stadt Köln hat am 14.02.2017 die Schließung der Förderschule mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen Stresemannstraße (Finkenbergschule) beschlossen. Gleichzeitig wurde, 
um ein wohnortnahes, spezialisiertes Schulangebot in diesem Förderschwerpunkt zu erhalten, 
am Standort Berliner Straße (Westhoven) ein Teilstandort der Förderschule mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen Thymianweg (Höhenhaus) eingerichtet (Vorlage 4087/2016). Beide Be-
schlüsse wurden durch die Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde geneh-
migt. 
 
Die Finkenbergschule führte zum Zeitpunkt der Schließung nur noch 125 Schüler*innen und 
lag damit unter der damals geltenden Mindestgröße von 144 Schüler*innen. 
In der aktuellen Fassung der Verordnung beträgt die Mindestgröße für Errichtung und Fortfüh-
rung einer Förderschule Lernen, die sowohl die Primar- als auch die Sekundarstufe I umfasst, 
112 Schüler*innen. Dies entspricht dem Klassenfrequenzrichtwert 14 für 8 Jahrgänge (3.-10. 
Schuljahr), wenn jeder Jahrgang mit einer Klasse besetzt ist. 
Faktisch werden an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen jedoch auch 
Schüler*innen in der Schuleingangsphase beschult. 
 
Die steigende Zahl der Schüler*innen am Teilstandort in Westhoven führt zu wachsenden 
Anforderungen an Schulorganisation und –verwaltung. Dies wirkt sich auch in Bezug auf ein-
geschränkte Präsenzzeiten von Schulleitung und Sekretariat an den jeweiligen Teilstandorten 
aus. Die Schulkonferenz der Schule Thymianweg hat in ihrem Schreiben an Dezernat IV da-
rum gebeten, den Teilstandort der Schule in Porz-Westhoven zu verselbstständigen (Anlage).

3 
 
Die dargestellten Argumente der Schulkonferenz sind für die Verwaltung nachvollziehbar.  
 
Die Schule Thymianweg wird als erweitert gebundene Ganztagsschule geführt. Gemäß 
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung1 vom 23.12.2010 „Gebundene und 
offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in 
Primarbereich und Sekundarstufe I“ Nr. 1.1 können Ganztagsschulen auch als erweitert ge-
bundenen Ganztagsschulen geführt werden. Diese Option eröffnet für Haupt- und Förderschu-
len gemäß Nr. 10 des Erlasses „Lehrerstellenzuschlag und Finanzierung“ einen 30- prozenti-
gen Lehrerstellenzuschlag. 
 
Dafür bieten erweitert gebundene Ganztagsschulen einen verbindlichen Zeitrahmen an min-
destens vier anstelle von mindestens drei Unterrichtstagen mit jeweils mindestens sieben 
Zeitstunden an. 
 
Dieses Ganztagsangebot sollte nach Möglichkeit auch an der neuen Förderschule Lernen 
angeboten werden, um einen nachteilsfreien Wechsel der Schüler*innen vom Teilstandort an 
die neue Schule zu ermöglichen. 
 
Begründung 
Die Förderschule Lernen Thymianweg (Schule Thymianweg) hat sich seit 2014 der Heraus-
forderung gestellt, in der Zeit der systemischen Veränderung zu einem Inklusiven Schulsys-
tem, als Förderschule weiter zu arbeiten. Dabei hat sie die Verantwortung übernommen, die 
Einzugsgebiete der beiden aufgelösten Förderschulen Lernen Holweider Straße 2 (Mülheim – 
André-Thomkins-Schule) und Stresemannstraße 15/Berliner Straße (Porz-Finkenberg/Porz 
Westhoven – Finkenbergschule) abzudecken. Für Porz-Westhoven war dies über die Bildung 
eines Teilstandortes ab 2017 möglich. 
 
 
Förderschüler*innenzahlenentwicklung  
 
In der Zeit der sinkenden Zahl an Schüler*innen hat es sich für die Verwaltung bewährt, das 
regionale Angebot an Schulplätzen im Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen zu redu-
zieren und diese parallel im Sinne des Inklusionsgedanken in den Plätzen im Gemeinsamen 
Lernen zu sichern. 
                                                 
1 Heute Ministerium für Schule und Bildung

4 
 
Aufgrund der steigenden Zahl an schulpflichtigen Kindern in Köln steigt auch die Zahl der Kin-
der mit sonderpädagogischen Förderbedarf an. Weitere Faktoren verstärken den Anstieg. 
 
Die Platzzahl im Gemeinsamen Lernen ist nach derzeitiger Rechtslage ausgeschöpft. Alle 
städtischen Haupt-, Real- und Gesamtschulen bieten Gemeinsames Lernen an. Auch mit den 
zukünftig neuen Gesamtschulen kann das Angebot an Plätzen im Gemeinsamen Lernen nicht 
so ausgeweitet werden, dass Förderschulen verzichtbar werden. Auch haben die Eltern die 
Wahlmöglichkeit über den Förderort. 
 
Der Schulträger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Förderung an den jeweiligen Schulstand-
orten bestmöglich erfolgen kann. Lt. Schulgesetz NRW (§ 83 Abs. 7) darf durch die Bildung 
von Teilstandorten kein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entstehen. Auch ist der Schulträger 
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der ordnungsgemäße Unterricht nicht beeinträchtigt 
wird. 
 
Mit dem Anwachsen der Schüler*innenzahlen der Förderschule Thymianweg auf aktuell rd. 
387 wird es zunehmend schwieriger, diesen Anforderungen an zwei Teilstandorten gerecht zu 
werden. 
 
Nach Auskunft der Schulleitung hat sich die Zahl der Schüler*innen am Teilstandort Berliner 
Straße von 80 Kindern im Schuljahr 2017/18 auf 148 Kinder im Schuljahr 2021/22 nahezu 
verdoppelt (Anlage 1 - Antrag der Schulkonferenz). 
 
Nach der derzeit geltenden Verordnung über die Mindestgrößen an Förderschulen gilt hier die 
Zahl von 112 Schüler*innen als Mindestgröße. 
 
Nach der derzeitigen Einschätzung wird der bisherige Teilstandort Berliner Straße auch mittel- 
und langfristig über dieser Mindestgröße liegen. 
 
Um ein auskömmliches Schulangebot, auch zur Entlastung der nördlich gelegenen Förder-
schule im Verbund in Kalk mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale 
Entwicklung (Martin-Köllen-Schule) grundsätzlich zu ermöglichen, sollte die neue Förderschu-
le Berliner Straße 36, in 51149 Köln-Westhoven auf eine Kapazität von einem Zug ausgelegt 
werden. 
 
Gleichzeitig wird die grundsätzliche Kapazität der Förderschule Thymianweg (durch Wegfall 
des Teilstandortes) auf 1,5 Züge reduziert.  
 
Lt. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 
an Förderschulen Lernen 14, der Höchstwert zur Klassenbildung 19 Schüler*innen je Klasse. 
 
Bei einer grundsätzlichen Belegung aller Jahrgänge (1. bis 10. Schuljahr) ergeben sich im 
Rahmen einer 1,5-Zügigkeit grundsätzlich 15 Klassen, mit insgesamt 210 Schülerinnen nach 
Richtwert, und bis zu 285 Schüler*innen bei einer (pädagogisch nicht sinnvollen) maximalen 
Klassenbelegung. Für eine einzügige Förderschule Lernen ergibt sich entsprechend bei 10 
Klassen eine Schüler*innenzahl von 140 nach Richtwert und 190 bei Maximalbelegung. 
 
Zur räumlich-gebäudlichen Situation  
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebene Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen.  
Sowohl am Standort Thymianweg als auch am Standort Berliner Straße 36 (Westhoven) ste-
hen die erforderlichen Gebäude zur Verfügung. 
Für den Standort Berliner Straße 36 (Westhoven) ist die Sanierung / Erneuerung des Schul-
gebäudes unter Erweiterung der Nutzung des Schulstandortes vorgesehen. Dabei wird auch 
die Sporthallensituation und -bedarf vor Ort berücksichtigt. Siehe hierzu Verwaltungsvorlage 
1356/2022 (Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau / Erwei-
terung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer der 
Beschlussvorlage 1474/2020)

5 
Stellenbedarf / Personalkosten 
Zur Sicherstellung der Betreuung des Schulgebäudes der neuen Förderschule Lernen Berliner 
Str. muss die bisher in Zusammenhang stehende Nutzung der Schulgebäude in der Berliner 
Str. 36 in Porz-Westhoven, in der Breitenbachstraße sowie in der Stresemannstraße 15 be-
rücksichtigt werden. Durch die verschiedenen Umzüge und Nutzungen von unterschiedlichen 
Schulen der besagten Schulstandorte, ergibt sich bezogen auf die derzeitige Gesamtsituation 
demnach ein Bedarf einer 1,0 Schulhausmeisterstelle in der EG 5 TVöD. Diese zusätzliche 
Schulhausmeisterstelle löst somit Personalkosten in Höhe von 62.000 € aus. Die Finanzierung 
ist aus dem Personalaufwandsbudget sichergestellt. 
 
Die Berechnung der Schulsekretariatsstunden bemisst sich im Wesentlichen an der Schulform 
und der Schülerzahl sowie der Sicherstellung einer sogenannten Grundversorgung. Der Be-
darf an Schulsekretariatsstunden der Förderschule Thymianweg richtet sich grundsätzlich 
nach der Grundversorgung. Durch die Verselbstständigung des Teilstandortes ist der Bedarf 
für das Schulsekretariat der neuen Förderschule Lernen Berliner Str. ebenfalls durch die 
Grundversorgung sicher zu stellen. Demnach löst die Verselbständigung des Teilstandortes 
Berliner Str. der Förderschule Lernen Thymianweg ab dem Schuljahr 2023/24 einen Bedarf in 
Höhe von 0,77 Stelle Verwaltungsbeschäftigte in der EG 6 TVöD und somit  Personalkosten 
ich Höhe von 43.043 € aus. Die Finanzierung für den Mehrbedarf für das Schulsekretariat der 
neuen Förderschule Lernen wurde aus dem Personalaufwandsbudget sichergestellt. 
 
Ebenso sind für die neue Förderschule 12.800 € jährlich als Kosten eines Büroarbeitsplatzes 
zu berücksichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten erfolgt in den Haushaltsjah-
ren 2023 und 2024 aus veranschlagten bzw. für die Haushaltsjahre 2025ff. aus zu veran-
schlagenden Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgrup-
pe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen. 
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Beteiligung der Schulkonferenzen  
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Vorlage beigefügt.  
 
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern  
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in-formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Trä-
ger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.  
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung dieser Förderschulen verzichtet die Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern.  
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Förderschule Berliner 
Straße 36,  51149 Köln-Westhoven und die Änderung der Förderschule Thymianweg 1a, 
51061 Köln-Hohenhaus(Wegfall des Teilstandortes Berliner Straße 36, 51149 Köln-
Westhoven) und die damit einhergehende Reduzierung der Kapazität zu einem erheblichen 
finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise 
mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der 
Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2023/24 Klarheit über das zukünftige Schulan-
gebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 
80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichts-ordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzu-
ordnen. 
 
Anlage

6

Anlage 1 Schulkonferenzbeschluss

2099 Zeichen

| Thymianweg 135 Stadt Köln

wi
=» Ei Schule Thymianweg la, 51061 Köln Berliner Str. 36, 51149 Köln
g® 22 www.schule-thymianweg.de

7 Stadt Köln N \
Stadt Köln — 4) _

Dezernat IV ü Eindang = 2. Dez. 2021 u
N

Willy-Brandt-Platz 2 m

50679 Köln Wi Fran. A 26. 11. 021

Sehr geehrter Herr Aiigmmiuu,

die Schulkonferenz der Städtischen Schule Thymianweg hat einstimmig beschlossen,
beim Schulträger die Verselbstständigung des Teilstandortes Berliner Straße (Porz) bei
gleichzeitiger Anpassung der Schule Thymianweg (Höhenhaus) zum Beginn des
Schuljahres 2023/24 zu beantragen. Die seit Jahren kontinuierlich steigenden
Schülerzahlen

Schuljahr 2017/18 80 Schüler*innen
Schuljahr 2018/19 100 Schüler*innen
Schuljahr 2019/20 123 Schüler*innen
Schuljahr 2020/21 136 Schüler*innen
Schuljahr 2021/22 148 Schüler*innen

lassen auch für die kommenden Jahre eine weitere Erhöhung der Schülerzahlen
erwarten.

Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung vom 18.
Dezember 2018 mit Wirkung ab 01.08.2019 gilt für Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen die Mindestgröße von 112 Schülerinnen und Schülern. Der
Standort in Porz übersteigt diese Anforderungen bereits seit mehreren Jahren.

Mit diesen steigenden Schülerzahlen wachsen gleichzeitig die Anforderungen an die
Schulorganisation und Schulverwaltung. Zur Sicherung und Weiterwicklung des

=% Zukunftsschulen NYW
1 Netzwerk Lernkultur
ya) Individuele Förderung
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| Thymianweg * Stadt Köln

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® Ei Schule Thymianweg la, 51061 Köln Berliner Str. 36, 51149 Köln
r er www.schule-thymianweg.de

Schulbetriebs ist eine eigenständige Schulverwaltung / Schulsekretariat und Schulleitung
unbedingt erforderlich. Auch die Lehrerversorgung wird durch die Verselbstständigung
stabiler, da eine direkte Zuweisung durch die Bezirksregierung zur Schule erfolgt.

Als Schulkonferenz sind wir bereit, diesen Prozess der Verselbstständigung und

Anpassung konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen.

Mit I

(mir \orsitzender der Schulkonferenz)

=% Zukunftsschulen NW
IN Netzwerk Lernkultur
438) Individuelle Förderung
SutT
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Beratungsverlauf (5)

23.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Berliner Straße 36
  • Stresemannstraße 15
  • Breitenbachstraße
  • Thymianweg 135
  • Willy-Brandt-Platz 2m
  • Holweider Straße 2
  • Straße 3
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
4216/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.01.2023
Erstellt
12.12.2022 15:32