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AN/0736/2018

Denkmalensemble Bahnhof Belvedere

SPD Anfrage nach § 4 11.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.05.2018, TOP 11.7

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3047 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Ausschusses Kunst und Kultur  
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.05.2018 
 
AN/0736/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018 
 
Denkmalensemble Bahnhof Belvedere 
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
mit Beschluss vom 25. Juni 2015 hat der Rat die Wiederherstellung des Denkmalensembles 
Bahnhof Belvedere beschlossen. Gebäude und Garten sind integrale Bestandteile eines ein-
heitlichen Bauentwurfs aus dem Jahre 1839; es handelt sich um ein einzigartiges Denkmal 
von europäischer Bedeutung. Zur Wiederherstellung und Nutzung des Denkmals sind erheb-
liche Drittmittel eingeworben worden. Zum 25 jährigen Jubiläum des Tags des Offenen 
Denkmals wird das Denkmalensemble Bahnhof Belvedere in Köln am 9. September 2018 
seitens der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als herausragendes Denkmal herausgestellt 
und von einer offiziellen Delegation besucht. 
 
Die Verpflichtung eine unmittelbar am Gebäude stehende Platane zu erhalten, die Teil eines 
geschützten Landschaftsbestandteils ist und deren Wurzeln unter die Baukonstruktion ge-
wachsen sind, führt zu einer erheblichen Gefährdung des Denkmals. Die unmittelbar am Ge-
bäude stehenden Platanen, die weit über das Gebäude auskragende Kronen entwickelt ha-
ben, verursachten wiederholt Schäden am Gebäude, sodass das 2014 erneuerte Dach repa-
riert werden muss. Sturmeinwirkungen und schwerer Befall mit dem Schädling Massaria ha-
ben dazu geführt, dass Grobäste von 2,60 und 4 m Länge herabgefallen sind. Mit Fotos und 
Schreiben vom 1.2.2018 benachrichtigte der Förderkreis, der den Bahnhof für 30 Jahre in 
Erbpacht übernommen hat, das Liegenschaftsamt und das Amt für Denkmalpflege und 
Denkmalschutz über den eingetretenen Sachschaden und wies auf drohende Personen-
schäden hin. 
 
Wir fragen die Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Denkmalaufsicht (Gem. § 7 Denkmal-
schutzgesetz): 
 
1. Was hat die Denkmalaufsicht im Hinblick auf die eingetretenen Schäden und auf die 
drohenden Personenschäden unternommen bzw. in die Wege geleitet?

- 2 - 
 
2. Wer haftet für diese und eventuelle zukünftige Schäden? 
 
3. Wird die Denkmalaufsicht nunmehr die Fällung der in Rede stehenden Platane an-
ordnen? Wenn Ja: Wann? 
 
4. Wenn nein: Welcher Weg muss nach Auffassung des Amtes für Denkmalpflege und 
Denkmalschutz beschritten werden, um das Problem zu lösen? 
 
5. Ist das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Gespräch mit der oberen 
Denkmalaufsicht und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die unverändert eine 
Fällung fordert? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

15.05.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0736/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
11.05.2018
Erstellt
09.05.2018 11:38