AN/0736/2018
Denkmalensemble Bahnhof Belvedere
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SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.05.2018 AN/0736/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018 Denkmalensemble Bahnhof Belvedere Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, mit Beschluss vom 25. Juni 2015 hat der Rat die Wiederherstellung des Denkmalensembles Bahnhof Belvedere beschlossen. Gebäude und Garten sind integrale Bestandteile eines ein- heitlichen Bauentwurfs aus dem Jahre 1839; es handelt sich um ein einzigartiges Denkmal von europäischer Bedeutung. Zur Wiederherstellung und Nutzung des Denkmals sind erheb- liche Drittmittel eingeworben worden. Zum 25 jährigen Jubiläum des Tags des Offenen Denkmals wird das Denkmalensemble Bahnhof Belvedere in Köln am 9. September 2018 seitens der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als herausragendes Denkmal herausgestellt und von einer offiziellen Delegation besucht. Die Verpflichtung eine unmittelbar am Gebäude stehende Platane zu erhalten, die Teil eines geschützten Landschaftsbestandteils ist und deren Wurzeln unter die Baukonstruktion ge- wachsen sind, führt zu einer erheblichen Gefährdung des Denkmals. Die unmittelbar am Ge- bäude stehenden Platanen, die weit über das Gebäude auskragende Kronen entwickelt ha- ben, verursachten wiederholt Schäden am Gebäude, sodass das 2014 erneuerte Dach repa- riert werden muss. Sturmeinwirkungen und schwerer Befall mit dem Schädling Massaria ha- ben dazu geführt, dass Grobäste von 2,60 und 4 m Länge herabgefallen sind. Mit Fotos und Schreiben vom 1.2.2018 benachrichtigte der Förderkreis, der den Bahnhof für 30 Jahre in Erbpacht übernommen hat, das Liegenschaftsamt und das Amt für Denkmalpflege und Denkmalschutz über den eingetretenen Sachschaden und wies auf drohende Personen- schäden hin. Wir fragen die Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Denkmalaufsicht (Gem. § 7 Denkmal- schutzgesetz): 1. Was hat die Denkmalaufsicht im Hinblick auf die eingetretenen Schäden und auf die drohenden Personenschäden unternommen bzw. in die Wege geleitet? - 2 - 2. Wer haftet für diese und eventuelle zukünftige Schäden? 3. Wird die Denkmalaufsicht nunmehr die Fällung der in Rede stehenden Platane an- ordnen? Wenn Ja: Wann? 4. Wenn nein: Welcher Weg muss nach Auffassung des Amtes für Denkmalpflege und Denkmalschutz beschritten werden, um das Problem zu lösen? 5. Ist das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Gespräch mit der oberen Denkmalaufsicht und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die unverändert eine Fällung fordert? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0736/2018
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 11.05.2018
- Erstellt
- 09.05.2018 11:38