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Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion zu "Illegaler Handel mit Behördenterminen für Einbürgerungsverfahren" (AN/0793/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2833/2024 vom 13.09.2024

Stand: Am 16.09.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 13.09.2024 2833/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.09.2024 Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion zu "Illegaler Handel mit Behördenterminen für Einbürgerungsverfahren" (AN/0793/2024) Auf die schriftliche Anfrage der FDP Fraktion zum Thema „Illegaler Handel mit Behördentermi- nen für Einbürgerungsverfahren“ (AN/0793/2024) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1) Gibt oder gab es Hinweise, dass ein solcher Handel mit Terminen auch in der Stadt Köln stattfindet oder stattgefunden hat? Nein, es gibt keine entsprechenden Hinweise. Die Termine im Einbürgerungsverfahren werden bisher nicht zur eigenständigen Buchung angeboten. 2) Inwiefern hat die Stadt Köln bereits ihr Terminbuchungssystem so programmiert, dass missbräuchliche Buchungen ausgeschlossen werden können? Die Verwaltung plant, dass Terminbuchungen in Einbürgerungsangelegenheiten zu- künftig digital möglich sein werden. Anders als in Bochum, werden diese Termine nicht frei zur Verfügung gestellt, sondern das Buchungssystem soll den antragsstellenden Personen durch einen Link oder QR-Code zugänglich gemacht werden sobald die Vor- prüfung der eingegangenen Unterlagen abgeschlossen ist. Nur die antragstellende Person kann dann in Bezug auf seine persönliche Antragstellung einen Termin aus- wählen. 3) Inwieweit hat die Stadt Köln aufgrund des Vorfalls in Bochum Konsequenzen gezogen und ihr eigenes System auf den Prüfstand gestellt und ggfls. verbessert? siehe Antwort zu 2. 4) Inwieweit plant die Stadt Köln, dass Menschen ihren Einbürgerungsantrag auch digital stellen können? Aktuell laufen bereits die Vorbereitungen für die Einführung einer sogenannten digita- len Antragsstrecke (als efA/OZG Leistung), die es den antragstellenden Personen dann zukünftig ermöglicht, ihre Antragsunterlagen auch digital und sicher an die Ver- waltung zu übermitteln. Die Einführung dieses digitalen Antragssystems wird in 2025 erfolgen. Der konkrete Zeitplan für die Einführung befindet sich noch in der Abstim- mung. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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