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2020/0149

Gesamtabschluss 2015 der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Eröffnungsbilanz

Magistratsvorlage 20.05.2020

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Punkt 30: Gesamtabschluss 2015 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hier: Eröffnungsbilanz 
 (V-Nr. 2020/0149) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2020/0149

4228 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I und IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0149 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Gesamtabschluss 2015 der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
hier: Eröffnungsbilanz  
 
Vorlage vom: 20.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stellt die geprüfte Eröffnungsbilanz für den Gesamtabschluss der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt zum 01.01.2015 endgültig fest und leitet sie zur Beschlussfassung 
der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
2. Den Änderungen der Gesamtabschlussrichtlinie wird zugestimmt.  
 
3. Der Prüfbericht des Revisionsamtes vom 26.03.2020 wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen: Geprüfter Gesamtabschluss Stadt Darmstadt  - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015  
Gesamtvermögensrechnung  
Gesamtabschlussrichtlinie Stadt Darmstadt (Stand Februar 2020)

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20. Mai 2020 
 
 
Die Erstellung eines Gesamtabschlusses ist nach § 112 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeor d-
nung (HGO) gesetzliche Aufgabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Mit der Verpflichtung zur 
Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses wird das Ziel verfolgt, den Gesamtübe r-
blick und die Transparenz über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune zu ver-
bessern. Im Gesamtabschluss wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so dargestellt, als 
ob es sich bei der Kommune und ihrer in den Konsolidierungskreis einbezogenen Aufgabentr ä-
ger um eine einzige wirtschaftliche Einheit handelt. 
Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz in Vorbereitung auf den ersten Gesamtabschluss er-
folgt für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihrer Beteiligungen erstmals eine 
vollständige Erfassung und Bewertung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im 
Gesamtabschluss der Stadt hat die Kernverwaltung die Funktion des obersten Mutterunter-
nehmens. Alle Unternehmen, bei denen die Stadt einen beherrschenden Einfluss ausübt, wer-
den im bilanziellen Sinne als Tochterunternehmen bzw. verbundene Unternehmen bezeichnet 
und sind grundsätzlich im Rahmen der Vollkonsolidierung gemäß § 112 Abs. 7 Satz 1 HGO 
i. V. m. §§ 300 bis 307 HGB in den Gesamtabschluss einzubeziehen.  
 
Die Erstellung des Gesamtabschlusses erfolgt auf Basis der Jahresabschlüsse der Unterne h-
men und wird mit Unterstützung durch die HEAG und der dortigen Konsolidierungssoftware 
erstellt.  
 
Die geprüfte Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme TEUR 4.424.046,5 aus.   
 
Aktiva: 
 
 
 
 
 
 
Die Sachanlagen stellen mit 63,2 % den größten Anteil auf der Aktivseite.

- 4 - 
 
 
Passiva: 
 
 
 
 
Andererseits haben auf der Passivseite die Verbindlichkeiten einen Anteil von 64,6  %. 
 
Die Eigenkapitalquote beträgt 3,2 % an der konsolidierten Bilanzsumme. Im Rahmen der 
Prüfung erfolgte bei den Sachanlagen im Gemeingebrauch eine Korrektur der Bewertung.  Die 
Gesamtabschlussrichtlinie wurde in den Punkten 8.2 und 8.7 entsprechend angepasst.  
 
Die Prüfung hat zu keinen Einw endungen geführt.  
 
Somit ist abschließend festgestellt, dass die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Gesamta b-
schlusses der Stadt Darmstadt  zum 01.01.2015 keine Tatsachen ergeben hat, die einer Be-
schlussfassung durch die Stadtverordneten versammlung entgegenstehen . 
 
Die Gesamtvermögensrechnung ist der Magistratsvorlage als Anlage beigefügt.  
 
Der erste Gesamtabschluss zum 31.12.2015 kann nun nach der Feststellung der Anfangswerte 
umgehend aufgestellt werden. 
 
Darmstadt, 20. Mai 2020 
 
Der Dezernent IV 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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1. Grundsätzliches  
 
1.1 Funktion des kommunalen Gesamtabschlusses  
 
Der kommunale Konzern stellt eine Organisation dar, der die effiziente Aufgabenerfüllung 
zum Ziel hat. Im kommunalen Gesamtabschluss werden die verschiedenen Aufgabentr ä-
ger und die Kernverwaltung  so zusammengefasst, dass sie im Sinne der Einheitstheorie 
als eine fiktive rechtliche und wirtschaftliche Einheit angesehen  werden. Die Bilanzierung 
sämtlicher Vermögensgegenstä nde und Schulden des kommunalen Konzerns soll dabei 
entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften der Konzernmutter, also der Kernverwal-
tung, erfolgen. Diese Vorschrift stellt die Gesamtabschlussrichtlinie in der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt ( weiter: Gesamtabschlussrichtlinie) dar.  Diese wurde vom Magistrat, Vo r-
lagennummer 2019/0086, am 27.03.2019 beschlossen.  
 
Für die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ( weiter: GA) bedeutet dies, dass der Ausweis 
von Positionen zunächst auf Ebene der Einzelabschlüsse vereinheitlicht werden m uss. 
Dies geschieht auf Grundlage von jeweils zu übersenden den Berichtspaketen durch die 
Kernverwaltung  und die Aufgabenträger , welche zusammengeführt werden.  
 
Die zentrale Bedeutung des kommunalen GA liegt in der Informationsfunktion. Das bede u-
tet, dass der von der Stadt vorgelegte Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen en t-
sprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Kommune insgesamt ve r-
mittelt. Durch den GA legt die Stadt Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerled i-
gung und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung  ab, vgl. Ziff. 2.1 Rn. 1 f. IDR-
Prüfungsleitlinie 300  „Leitlinien zur Durchführung Kommunaler Gesamtabschlussprüfu n-
gen“1.  
 
 
1.2 Rechtliche Grundlagen  
 
Zur Vorbereitung des GA 2015 ist eine Eröffnungsgesamtvermögensrechnung zum  
01.01 2015 ( weiter: GVR) erstellt worden. Diese informiert über die Vermögens - und 
Schuldenlage der Stadt. Für die Erstellung gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Die hier 
vorliegende GVR ist aus unserer Sicht jedoch notwendig , um die rechtlichen Verpflichtu n-
gen für die Erstellung des GA 2015 zu erfüllen. Die GVR ist insbesondere notwendig , um 
die konsolidierte Kapitalflussrechnung, die konsolidierte Ergebnisrechnung und die kons o-
lidierte Vermögensrechnung im kommenden GA zum 31.12.2015 vorzubereiten . Diese 
Rechnungen sind gem. §§ 53 und 54 GemHVO zu erstellen.   
 
Für die Prüfung wurden neben  der HGO, der GemHVO auch die Hinweise zur GemHVO und 
die Hinweise zur HGO herangezogen. Soweit diese Vorschriften zu einem konkreten Sac h-
verhalt keine Regelungen enthalten, können bei der Beurteilung von Zweifelsfragen die 
entsprechenden handels - und steuerrechtlichen Regelungen einbezogen werden. Der E r-
lass zur verpflichtenden Anwendung der Hinweise zur GemHVO ist mit Datum vom 
31.12.2016 außer Kraft getreten und wurde auch bis jetzt nicht erneuert. Die Hinweise 
zur HGO sind im Jahr  2019 ebenfalls auß er Kraft getreten. Gleichwohl sehen wir die 
Pflicht, entsprechend den nicht mehr gültigen Hinweisen die Regelungen der GemHVO und 
                                                           
1 Im Weiteren werden die Prüfungsleitlinie mit „IDR-PL 300“ abgekürzt.

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HGO auszulegen, weil die Regelungen aus der GemHVO und HGO, auf die Bezug geno m-
men wird, weiterhin Geltung haben. Nur, weil di e Erlasse nicht mehr in Kraft sind, werden 
die Auslegungsinhalte nicht falsch. Deswegen wenden wir die Hinweise bei der Auslegung 
der GemHVO und HGO weiterhin an.  
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschluss vom 27.03.2019 ,  
Magistratsvorlage Nr. 2019/0086 , die GVR zum 01.01.2015 aufgestellt und dem Revis i-
onsamt zur Prüfung vorgelegt.  
 
Wir führten keine begleitende Prüfung zur Aufstellung der GVR zum 01.01.2015 durch. 
Das Revisionsamt hat jedoch am Teilprojekt „Gesamtabschluss “ teilgenommen. Die zu 
prüfenden Unterlagen sind uns am 09.04.2019 übergeben worden. Die Prüfung haben wir 
am 11.11.2019 abgeschlossen. Die Unterlagen wurden im Wesentlichen digital zur Verf ü-
gung gestellt. Da die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der  Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (HEAG) ( weiter: HEAG) die einzelnen Berichtspakete zusammengeführt und die 
GVR erstellt hat, war es auch notwendig, vor Ort zu prüfen.  
 
Die Ergebnisse fasste das Revisionsamt im vorliegenden Prüfbericht zusammen. Entspr e-
chende Belege, Schriftverkehr, ausgewählte Einzelabschlüsse der konsolidierten Aufga-
benträger, Saldenbestätigungen und die Berichtspakete  standen dem Revisionsamt zur 
Verfügung.  
 
Die Aufgabenträger , die Finanzverwaltung und die HEAG haben zudem bereitwill ig und 
uneingeschränkt Auskunft erteilt.  
 
Eine Vollständigkeitserklärung ist von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt worden.  
 
 
1.3 Darstellung und Geschäftsvorfälle der Gesamtvermögensrechnung 
 
Im Rahmen der Anwendung des risikoorientierten Prüfansatzes beschränkten wir unsere 
Prüfung auf die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Überwiegend betreffen diese die Kapital- 
und Schuldenkonsolidierung. Hierauf Bezug nehmend haben wir die nachfolgenden Tabellen 
gestaltet, sie enthalten die Spalten Summenabschluss, Konsolidierungsbuchung und GVR.  
 
Die Spalte Summenabschluss enthält die Summe der Werte der Bilanzposition im Einzelab-
schluss der in die GVR einbezogenen, also vollkonsolidierte Aufgabenträger der Stadt und der 
bereits konsolidierten Unternehmen im HEAG-Konzern. 
 
In der Spalte Konsolidierungsbuchungen ist der durch die Konsolidierungsarbeiten sich erge-
bende Korrekturbetrag dargestellt. Zum Verständnis der Tabellen und den dort dargestellten 
Veränderungen wird darauf hingewiesen, dass das negative Vorzeichen eine Verminderung des 
Wertes darstellt. Im Falle eines Zuwachses wurde kein Vorzeichen gewählt. Um diese Verände-
rungen aber werten zu können, muss zusätzlich die jeweilige Position der GVR beachtet we r-
den. So ist z. B. ein negatives Vorzeichen vor dem Veränderungswert bei den Verbindlichkeiten 
als Verminderung der Verbindlichkeiten zu deuten. 
 
Letztlich enthält die Spalte GVR die Summe aus den Spalten Summenabschluss und Konso-
lidierungsbuchungen. Dies ist der Wert, der in der GVR ausgewiesen wird.

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1.4 Konsolidierungsgrundsätze 
 
Die Kernverwaltung  und die Aufgabenträger werden als fiktive rechtliche und wirtschaftliche 
Einheit gewertet. Das bedeutet, dass zunächst i n der GVR, später aber auch im GA, Beziehun-
gen vollkonsolidierter Aufgabenträger und der Kernverwaltung auch einheitlich betrachtet wer-
den müssen. Dies führt die Notwendigkeit nach sich, z. B. konzerninterne Geschäftsbeziehun-
gen auszubuchen, da man keine Geschäftsbeziehung mit sich selbst haben kann.  
 
Aus einer Fiktion der Einheitlichkeit folgen weitere Grundsätze, wie z. B. einheitlicher Ab-
schlussstichtag, einheitliche Gliederung des Kontenplans, vgl. Ziff. 5.1 ff. Gesamtabschluss-
richtlinie.

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2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung  
 
Im Nachfolgenden wird das allgemeine Vorgehen bei der Prüfung der GVR dargestellt.  
 
 
2.1 Konsolidierungskreis  
 
Nach § 112 Abs. 5 HGO ist der Jahresabschluss der Kernverwaltung  grundsätzlich mit den 
Jahresabschlüssen der Aufgabenträger mit kaufmännischer Rechnungslegung zusamme n-
zufassen. Die Aufgabenträger  werden in verschiedenen Formen in die GVR einbezogen. 
 
Alle Unternehmen, bei denen der Stadt unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der 
Stimmrechte zusteht, sie also einen beherrschenden Einfluss ausübt, werden im bilanzie l-
len Sinne als Tochterunternehmen bzw. verbundene Unternehmen bezeichne t und sind 
grundsätzlich im Rahmen der Vollkonsolidierung gemäß § 112 Abs. 7 Satz 1 HGO i. V. m. 
§§ 300 bis 307 HGB in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Hierzu zählen auch die E i-
genbetriebe, vgl. Ziff. 3.1 Gesamtabschlussrichtlinie. Die Kernverwaltung der  Wissen-
schaftsstadt Darmstadt übernimmt die Funktion de r Konzernmutter.  
 
In den Kreis der Aufgabenträger  sind aufgenommen  
 
 HEAG-Konzern,  
 Darmstädter Sportstätten GmbH  & Co.KG (weiter: DSG), 
 Klinikum Darmstadt GmbH   (weiter: Klinikum), 
 Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG ( weiter: WKD), 
 Eigenbetrieb Bäder ( weiter: EB Bäder), 
 Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte ( weiter: EB Bürgerhäuser),  
 Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (weiter: EB EAD), 
 Eigenbetrieb Immobilie nmanagement Darmstadt (weiter: EB IDA), 
 Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt (weiter: EB Kultur), 
 Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen ( weiter: EB EDW). 
 
Diejenigen Aufgabenträger, die zum Konsolidierungskreis zählen, jedoch von nachrangiger 
Bedeutung für die Darstellung der tatsächlichen Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der 
Stadt sind, müssen nicht in die GVR einbezogen werden, § 112 Abs. 5 Satz 4 HGO  
i. V. m. § 112 Abs. 1 Satz 4 HGO. Die nachrangige Bedeutung regelt Nr. 3.4 Erlass zur 
Gestaltung der Gesamtabschlüsse des Hessischen Ministerium s des Innern und für Sport 
vom 22. August 2016 . Danach ist eine nachrangige Bedeutung von einzelnen Aufgabe n-
trägern im Zweifel anzunehmen, wenn der auf die Stadt entfallende Anteil der ordentlichen 
Erträge und der auf die Stadt entfallende Anteil der Bilanzsumme eines o. g. Aufgabentr ä-
gers 5 % der Summe aller (nicht konsolidierten) ordentlichen Erträge und 5 % der (nicht 
konsolidierten) Bilanzsumme aller o.g. Aufgabenträger und der Gemeinde im Jahre der 
Aufstellung nicht übersteigen. 
 
Das Fortbestehen der Nachrangigkeit muss zu jedem Abschlussstichtag der Stadt geprüft 
werden. Wenn beide Wertgrenzen an zwei aufeinand erfolgenden Abschlussstichtagen 
überschritten werden, muss der Aufgabenträger in die GVR einbezogen werden,  
siehe Ziff. 3.2 Gesamtabschlussrichtlinie.

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Wenn die Grenzen von Ziffer 1.2 und 2.11 der Hinweise zu § 53 GemHVO ergänzt durch 
Ziffer 3.4 des Erlass es des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 22. 
August 2016 eingehalten werden, besteht ein Wahlrecht zur Nichtkonsolidierung von Au f-
gabenträgern. Die Grenze einer nicht zulässigen Auswahl von Aufgabenträgern ist dann 
erreicht, wenn durch diese Auswahl die Vermögens -, Finanz- und Ertragslage nicht mehr 
richtig dargestellt wird (z. B. nur Aufgabenträger mit Gewinn oder Ähnliches).  
 
Die Beteiligung an Sparkassen und Sparkassenzweckverbänden w ird gem.  
§ 112 Abs. 5 S. 1 Nr.  2 HGO und Ziff. 3.1 Gesamtabschlussrichtlinie nicht in d ie GVR ein-
bezogen. Die unmittelbaren Anteile der Stadt an solchen Beteiligungen sind aber in der 
GVR gem. Nr. 2.14 der Hinweise zu § 53 GemHVO zu berücksichtigen . 
 
Darüber hinaus können Aufgabenträger  in die GVR einbezogen werden, bei denen die 
Stadt einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts - und Finanzpolitik ausüben kann. 
Davon wird ausgegangen, wenn die Stadt unmittelbar oder mittelbar mind. 20 % bis ei n-
schl. 50 % der Stimmrechte hält. Sie werde n im bilanziellen Sinne als assoziierte Aufga-
benträger bezeichnet und gem.  § 112 Abs. 7 Satz 2 HGO i. V. m. §§ 311 und 312 HGB im 
GVR „at equity“, also mit dem fortgeschriebenen anteiligen Eigenkapital, bewertet. Dies 
war vorliegend nicht der Fall.  
 
Jene Aufgabenträger , an denen der Stadt unmittelbar oder mittelbar weniger als 20 % der 
Stimmrechte zustehen, gelten als andere Beteiligungen, soweit die Anteile dazu bestimmt 
sind, den Interessen der Stadt durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu dienen.  
Sie werden „at cost“, also mit ihren Anschaffungskosten, in d er GVR ausgewiesen,  
siehe Ziff. 3.1 Gesamtabschlussrichtlinie.  
 
 
2.2 Die Prüfung 
 
Aufgabe des Revisionsamtes ist es , gem. § 128 HGO auf Grundlage der durchgeführten 
Untersuchung und unter Einbeziehung der uns erteilten Auskünfte ein Urteil über die GVR 
zum 01.01.2015 abzugeben. Wir prüften dahingehend, ob  
 
 die GVR nach § 112 HGO ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
der Vermögenslage der Stadt darstellt,  
 
 die notwendigen Unterlagen zur Erstellung der GVR vollständig und richtig sind.  
 
Wesentliche Inhalte der Prüfung der GVR sind die zutreffende Festlegung des Konsolidi e-
rungskreises, die zutreffende Anpassung der Einzelabschlüsse der Konzerneinheiten an 
die für die Kommune geltenden Kontenpläne und die Konsolidierungsmaßnahmen.  
 
Das Ziel der Prüfung des Konsolidierungskreises ist es , sicherzustellen, dass der Kreis der 
in die GVR einzubeziehenden Aufgabenträger  vollständig und richtig abgeleitet wurde,  
Ziff. 2.3 Rn. 7 IDR-PL 300. 
 
Auf die einzelnen o. g. Prüfaufgaben wird in einer abschließenden Würdigung in  
Ziff. 4 dieses Berichts Bezug genommen.

6 von 28 
2.3 Prüfungsdurchführung  
 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich 
auf die Darstellung des durch die GVR vermittelten Bildes der Vermögenslage wesentlich 
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.  
 
Die konkrete revisio nsseitige Prüfungsplanung für die vorliegende GVR ist aufgrund von 
Checklisten erstellt worden , die in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Gesamtab-
schluss der Revisionsämter Hessen und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG era r-
beitet wurden.  Vor der Prüfung wurden Schwerpunkte unter Anwendung des risikoorie n-
tierten Prüfansatzes gesetzt.  
 
Der konsolidierte Abschluss des HEAG -Konzerns wurde bereits geprüft, der Bericht über 
die Prüfung lag uns vor. Die Stadt hat die Werte aus dem entsprechenden Abschluss 
übernommen. Eine Prüfung durch das Revisionsamt fand nicht statt.

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3. Prüfung der GVR 
 
Vor der eingehenden Auseinandersetzung mit den einzelnen Bilanzpositionen gewährt die 
nachfolgende Tabelle einen kurzen Überblick über das Verhältnis der Bilanzsummen vor der 
Vollkonsolidierung. Die Bilanzsumme beträgt 5.137.696 T€.  
 
Summenbilanz vor Konsolidie-
rung 
T€ % 
Stadt DA 1.285.535 25,0 
EB EAD 54.445 1,1 
WKD  66.516 1,3 
EB Bäder 63.228 1,2 
EB Bügerhäuser 54.459 1,1 
EB Kultur 85.237 1,6 
Klinikum 277.574 5,4 
EB IDA 330.387 6,4 
EB EDW 20.301 0,4 
DSG 2.857 0,1 
HEAG-Konzern 2.897.157 56,4 
Gesamt 5.137.696 100,0 
 
Nach der Konsolidierung beträgt die Bilanzsumme 4.424.046,4 T€. Es gab Konsolidierungsbu-
chungen, welche sich auf die Schulden- und Kapitalkonsolidierung bezogen haben.  
 
Bei der Kapitalkonsolidierung sind Kapitalverflechtungen der einzelnen Aufgabenträger zu eli-
minieren. Dabei werden die in der Position Eigenkapital enthaltenen Werte der Aufgabenträger 
mit den entsprechenden Finanzanlagenwerten bei anderen Aufgabenträgern und bei der Kern-
verwaltung konsolidiert. Grund ist die Bereinigung interner Kapitalbeziehungen. Das entspricht 
auch der Einheitstheorie, es ist nicht möglich, dass ein Unternehmen sich selbst besitzt.  
 
Um eine Information über die Stadt als rechtliche und  wirtschaftliche Einheit geben zu kön-
nen, müssen auch die Geschäftsbeziehungen der in die GVR eingeflossenen vollkonsolidierten 
Aufgabenträger untereinander im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert werden. Da-
bei werden die Forderungen, Ausleihungen und Rechnungsabgrenzungsposten mit den ent-
sprechenden Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber 
einbezogenen vollkonsolidierten Aufgabenträger verrechnet. Bei auftretenden Differenzen wer-
den diese auf der Gesamtvermögensrechnungsposition Gesamtbilanzgewinn/–verlust ausge-
wiesen, vgl. Ziff. 3.7.4 dieses Berichts. 
 
Ein wesentliches Instrument der Abstimmung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie 
Aufwendungen und Erträgen zwischen den Aufgabenträgern ist die Saldenabstimmung. Deswe-
gen hat die Stadt diesen Prozess in der „Richtlinie zur Saldenabstimmung zwischen den voll-
konsolidierten Unternehmen im GA der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ als Anlage 3 der Ge-
samtabschlussrichtlinie geregelt. Die Abstimmung ist erforderlich, um im Rahmen der Erstel-
lung des GA die Schuldenkonsolidierung sowie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sach-
gerecht und effizient durchführen zu können. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen 
Aufgabenträger haben sich an diesem Prozess zu beteiligen.

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Zur Information dienen die folgenden Grafiken, welche in Prozentangaben Anteile an der Bi-
lanzsumme nach der Konsolidierung darstellen, also die Aufteilung der 4.424.046,4 T€. Es ist 
zu erkennen, dass die größte Position in den Aktiva der Bilanz die Sachanlagen darstellen. Auf 
der anderen Seite, also in den Passiva, stellen die Verbindlichkeiten die größte Position dar.

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3.1 Prüfung der Datenübernahme aus den Berichtspaketen  
 
Die Datenübernahme in die GVR erfolgte mittels Berichtspaketen, welche jeweils von den 
Aufgabenträgern und der Kernverwaltung  erstellt wurden. Wir haben die Einzelabschlüsse 
mit den Berichtspak eten abgestimmt. Dabei ist festgestellt worden, dass z wischen der 
Bilanzsumme im Berichtspaket des EB EDW und der Bilanzsumme des Einzelabschluss es 
eine Differenz i. H. v. 66.311,12 € besteht. Vor dem Hintergrund der Summe der Einzela b-
schlüsse war dies eine zu vernachlässigende Abweichung. Die Differenz liegt unterhalb des 
Schwellenwertes der Schuldenkonsolidierung, vgl. Ziff. 8.3.2 Gesamtabschlussrichtlinie. 
Damit konnten die Berichtspak ete als Basis für die GVR verwendet werden.  
 
 
3.2 Beurteilung der Ergebnisse anderer Abschlussprüfer  
 
Die GVR baut auf geprüften Einzelabschlüssen und dem Abschluss des HEAG -Konzerns 
auf. Über diese Prüfungen liegen uns Berichte der Abschlussprüfer vor. Es haben sich 
keine Anhaltspunkte ergeben, welche die Notwendigkeit weiterer Prüfungen der bereits 
geprüften Sachverhalte durch das Revisionsamt erforderlich machen.  
 
 
3.3 Anlagevermögen  
 
Das Anlagevermögen besteht aus den Immateriellen Vermögensgegenständen, dem Sac h-
anlagevermögen , den Finanzanlagen und den Sparkassenrechtlichen Sonderbeziehungen . 
Gem. § 112 Abs. 7 HGO sind die jeweiligen Buchwerte der Aufgabenträger zu überne h-
men. 
 
 
3.3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände  
 
Immaterielle Vermögensgegenstände sind gem. Nr. 3 der Hinweise zu § 49 GemHVO Ve r-
mögensteile, die nicht körperlich bzw. nicht gegenständlich sind, sondern Rechte oder 
andere wirtschaftliche Werte darstellen (beispielsweise Softwareprogramme, Konzessi o-
nen, Lizenzen). Von der Kommune gewährte Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -
beiträge sind ebenfalls als immaterielle Vermögensgegenstände auszuweisen.  
 
Wir haben die Bilanzposition geleistete Investitionszuweisungen und –zuschüsse geprüft. 
Relevant für d ie Konsolidierung zur Erstellung der GVR zum 01.01.2015 sind die von der 
Kommune gewährten Zuschüsse an verbundene Unternehmen. Ausgehend von der Fiktion 
der rechtlichen Einheit ergibt sich, dass Aufgabenträger keine Zuschüsse von der Ko n-
zernmutter oder vo n anderen Aufgabenträgern erhalten können.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € 
GVR € 
Geleistete Investitions-
zuweisungen und  
-zuschüsse 
96.301.944,43 – 50.653.651,12 45.648.293,31 
 
Die Kernverwaltung  weist im Einzelabschluss zum 31.12.2014 geleistete Investitionsz u-
schüsse an Aufgabenträger i. H. v. 96.301.944,43 € aus. Davon wurden an das Klinikum 
13.958.024,00 € und an den EB IDA 36.695.627,12 € als Zuschüsse ausgezahlt und

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mussten ausgebucht werden.  Die Zuschüsse an verbundene Unternehmen und die Z u-
schüsse an die übrigen Bereiche ergeben die in der GVR zum 01.01.2015 ausgewiesenen 
geleisteten Investitionszuweisungen und -zuschüsse von 45.648.293,31 €.  
 
Es gab keine Beanstandungen an den in der GVR ausgewiesenen Werten.  
 
 
3.3.2 Sachanlagen 
 
Bei Sachanlagen handelt es sich um körperliche Vermögensgegenstände des Anlageverm ö-
gens.  
 
 
3.3.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten  einschließlich  Bauten auf  
  fremden Grundstücken  
 
Grundstücke der Kommune sind ausschließlich im Sachanlagevermögen zu bilanzieren,  
Nr. 1 der Hinweise zu § 49 GemHVO.  
 
Bilanzposition  Summenabschluss €  Konsolidierungs -
buchungen € GVR € 
Grundstücke, 
grundst.-gl. Rechte 
und Bauten 
1.627.153.317,67 0,00 1.627.153.317,67  
 
Bei der Position Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundst ü-
cken fanden keine konsolidierungsrelevante n Vorgänge statt.  
 
 
3.3.2.2 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen  
 
Der Bilanzposten umfasst Sachanlagen, die von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. 
Dazu zählen in erster Linie das Infrastrukturvermögen, aber auch Denkmäler, Kulturgüter oder 
bewegliches Vermögen wie Medien, Kunstgegenstände und Sammlungen. 
 
Bilanzposition  Summenabschluss € Konsolidierungs -
buchungen € GVR € 
Sachanlagen im G e-
meingebrauch, Infr a-
strukturvermögen  
531.023.273,76  114.926.688,81  645.949.962,57  
 
In dieser Position mussten die Anlagegüter der ENTEGA Abwasserreinigung GmbH &  Co. KG 
i. H. v. 12.432.501,00  € neu zugeordnet w erden. Im Konzernabschluss des HEAG -Konzerns 
waren diese Anlagegüter noch in der Position Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 
ausgewiesen. Die neue Zuordnung ist sachgerecht und entspricht dem Kontenplan für den GA 
(Anlage 2 zur Gesamtabschlussrichtlinien).  
 
Aufgrund der Buchwertmethode, deren Anwendung gem. Ziff. 13.6 der Hinweise zu  
§ 53 GemHVO möglich ist, wurde zusätzlich zur Konsolidierung der Innenverhältnisse im 
zweiten Schritt die Hebung von stillen Reserve n in Höhe des aktiven Unterschiedsbetrags 
notwendig. Dieser lag nach der Kapitalkonsolidierung beim HEAG Konzern bei

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102.494.187,81 €. In der Bilanzposition Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturve r-
mögen sind für das E -Netz der HSE Netz AG stille Res erven in Höhe des Unterschiedsbetr a-
ges gehoben worden. Wir haben die Basis für die Neubewertung des Netzes aufgrund der 
Prüfberichte der HSE Netz AG über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der dort vorg e-
nommenen Netzbewertung bis zum 31.12.2014 geprüft. Unsere Untersuchung ergab, dass 
mit Hebung der stillen Reserven die Buchwertmethode richtig angewendet wurde, siehe Ziff . 
3.7.3 dieses Berichts.  
 
 
3.3.2.3 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau  
 
Geleistete Anzahlungen sind geldliche Vorleistungen auf schwebende bzw. noch nicht abg e-
wickelte Geschäfte. Sie sind in jedem Fall zu aktivieren. Anlagen im Bau sind noch nicht b e-
triebsbereite Vermögensgegenstände. Wird die Herstellung bzw. die Anschaffung beendet 
und in Betrieb genommen, sind die Anschaffungs - und Herstellungskosten auf das entspr e-
chende Sachkonto umzugliedern . 
 
Bilanzposition  Summenabschluss €  Konsolidierungs -
buchungen € GVR € 
Geleistete Anzahlu n-
gen und Anlagen im 
Bau 
93.317.443,18 – 209.638,25 93.107.804,93  
 
Vorliegend war  eine Umgliederung  wegen der Anpassung an den Kontenplan der Stadt not-
wendig, dies betraf die Position unfertige Erzeugnisse  i. H. v. 1.515.361,75 € beim EB IDA. 
Diese mussten umgegli edert werden in die Position Geleistete Anzahlungen und Anlagen im 
Bau. Dies hat die vorliegende Position erhöht.  
 
Weiterhin fand i n dieser Position eine Konsolidierung i. H. v. 1.725.000,00 € statt. Dies im 
Sachkonto „Geleistete Anzahlungen für Bauleistungen “ beim EB Kultur und entsprechend 
beim EB IDA, dort im Sachkonto „Erhaltene Anzahlungen von konsolidierten vU “. 
 
Wir haben diese konsolidierungsrelevanten Positionen geprüft. Unsere Prüfung führte zu ke i-
nen Beanstandungen.  
 
 
3.3.3 Finanzanlagevermögen  
 
In der Regel handelt es sich entsprechend Nr. 10 der Hinweise zu § 49 GemHVO bei F i-
nanzanlagen um Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere sowie 
verschiedene Formen sogenannter Ausleihungen. Wertpapieranlagen der Kommune, we l-
che nicht auf Dauer bzw. nur zur Ausnutzung von Liquiditätsreserven gebildet worden 
sind, werden nicht als Finanzanlagen klassifiziert. Ein wesentlicher Teil der Konsolidierung 
ist die Kapitalkonsolidierung. Diese wird in der Bilanzposition Anteile an verbundenen 
Unternehmen dargestellt.

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3.3.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Anteile an verbunde-
nen Unternehmen 640.490.941,64 – 637.402.545,79 3.088.395,85 
 
Die Werte der vollkonsolidierten Aufgabenträger  wurden i. H. v. 637.402.545,79 € durch 
Konsolidierungsbuchungen eliminiert.  
 
Bei der vorliegenden Eliminierung werden Anteile der verbundenen Unternehmen de r je-
weiligen Anteilseigner gegen das Eigenkapital der verbundenen Unternehmen gebucht. Der 
Ausweis des Differenzbetrags findet im Ei genkapital der GVR in Position Unterschiedsb e-
trag aus der Kapitalkonsolidierung statt, vgl. Ziff. 3.7.3 dieses Berichts.  
 
Wir haben die verbleibenden nicht vollkonsolidierten Aufgabenträger  und die Kapitalkons o-
lidierung geprüft. Dies führte zu keinen Beanstandungen.  
 
 
3.3.3.2 Beteiligungen 
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Beteiligungen 183.486.515,27 0,00 183.486.515,27 
 
Bei dieser Position der GVR gab es keine konsolidierungsrelevanten Geschäftsvorfälle. W ir 
haben die Position Beteiligungen im E inzelabschluss der Kernverwaltung  mit der Position 
in der GVR verglichen. Diese Prüfungshandlung führte zu keinen Beanstandungen.   
 
 
3.3.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Wertpapiere des 
Anlagevermögens 26.099.953,46 – 216.957,40 25.882.996,06 
 
Die Wertpapiere des Anlagevermögens weisen eine Konsolidierungsbuchung aus. Die s betrifft 
das Klinikum, dort werden die mit Gründung der GmbH übergegangenen Beschäftigtendarle-
hen an die Kernverwaltung ausgewiesen. Diese Geschäftsbeziehung war zu eliminieren.

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3.4 Umlaufvermögen 
 
Das Umlaufvermögen dient im Gegensatz zum Anlagevermögen nicht dauerhaft dem G e-
schäftsbetrieb.  
 
Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus  
 
 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, 
 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren, 
 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, 
 Wertpapiere des Umlaufvermögens, 
 Flüssige Mittel. 
 
Im Weiteren werden nur die maßgeblichen Vorgänge dargestellt. 
 
 
3.4.1 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 
 
In der Position fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren hat eine Umgliederung 
i. H. v. 1.515.361,75 € beim EB IDA stattgefunden. Dies war notwendig geworden, um sich an 
den Gesamtabschluss-Kontenrahmen anzupassen, vgl. hierzu Ziff. 3.3.2.3 dieses Berichts.  
 
Es ergaben sich keine weiteren Feststellungen.  
 
 
3.4.2 Forderungen 
 
Bei der Schuldenkonsolidierung war zu prüfen, ob die Salden der Forderungen mit den Ver-
bindlichkeiten in richtiger Höhe und mit den richtigen Gegenpositionen verrechnet worden 
sind. 
 
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass neben den Berichtspaketen für die 
Schuldenkonsolidierung auch Saldenbestätigungen notwendig sind. Mit den Saldenbestätigun-
gen wird der Aufgabenträger gebeten, zu einem Stichtag schriftlich Forderungen und Verbind-
lichkeiten im Rahmen der GVR zu bestätigen. Sie dient auch zur Dokumentation, ob Saldenab-
stimmungen durchgeführt worden sind. Bei der Saldenabstimmung können unechte und echte 
Differenzen auftreten. Echte Differenzen entstehen, wenn Aufgabenträger unterschiedliche Be-
wertungsvorschriften anwenden, z. B. Niederstwertprinzip für Forderungen und das Höchst-
wertprinzip für Verbindlichkeiten oder Rückstellungsbildung, ohne dass eine Forderung einge-
stellt wurde. Unechte Differenzen können aufgrund von Fehlbuchungen und zeitlichen Differe n-
zen entstehen. 
 
Dem Revisionsamt lagen nur drei Saldenbestätigungen vor, diese sind schon zum Einzelab-
schluss der Kernverwaltung vorgelegt und in diesem Rahmen geprüft worden. Deshalb konnten 
wir keine zusätzliche Prüfung vornehmen. Wir haben den Sachverhalt der fehlenden Saldenbe-
stätigungen bereits bei der Prüfung des Einzelabschlusses der Kernverwaltung kritisiert, siehe 
Ziff. 3.2.1.4 des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014.  
 
Unter Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir im Rahmen dieser Positi-
on die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (weiter: LuL), Forderungen gegen verbun-

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dene Unternehmen, gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und 
Sondervermögen und Sonstige Vermögensgegenstände geprüft. 
 
 
3.4.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Forderungen aus LuL 234.522.601,18 – 25.956.077,45 208.566.523,73 
 
In der Position Forderungen aus LuL sind auch Forderungen aus LuL gegenüber verbundenen 
Unternehmen enthalten. Das betrifft Forderungen, welche die Unternehmen ENTEGA Energie 
GmbH i. H. v. 4.248.405,76 € und ENTEGA AG i. H. v. 5.463.714,61 € gegenüber der Kernver-
waltung und verschiedenen Aufgabenträgern haben. Des Weiteren sind als wesentliche Position 
Forderungen des EB IDA an andere Aufgabenträger und Kernverwaltung i. H. v.  
16.175.038,95 € konsolidiert worden. Die Forderungen sind mit Verbindlichkeiten der anderen 
Aufgabenträger bzw. der Kernverwaltung eliminiert worden.  
 
Es ergaben sich keine Feststellungen. 
 
 
3.4.2.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen, gegen Unternehmen mit denen 
 ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen 
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Forderungen gegen 
verbundene Unter-
nehmen … 
46.753.790,09 – 30.540.534,32 16.213.255,77 
 
Die vorliegende Höhe des Konsolidierungswertes in dieser Position stellt den größten Betrag im 
Bereich der Schuldenkonsolidierung dar. Von den Konsolidierungsbuchungen, welche die Kern-
verwaltung betrafen, entfielen 15.213.953,52 € auf den HEAG-Konzern, auf die restlichen Auf-
gabenträger entfielen 15.326.580,80 €. Bei den Aufgabenträgern haben wir geprüft, ob die 
richtigen Konten und die richtigen Beträge verrechnet worden sind.  
 
Es ergaben sich keine Feststellungen.

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3.4.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Sonstige Vermögensge-
genstände 135.130.246,62 – 24.925.193,42 110.205.053,20 
 
Die Position der Sonstigen Vermögensgegenstände beinhaltet folgende Konten des Gesamtab-
schlusses. 
 
 Forderungen aus Umsatzsteuer, 
 Forderungen an Gesellschafter, 
 Andere sonstige Vermögengegenstände, 
 Forderungen aus Zinsen. 
 
In dieser Position wurde das Konto „Forderungen an Gesellschafter“ i. H. v. 25.659.760,27 € in 
voller Höhe konsolidiert, sodass dieses Konto abschließend einen Saldo von 0,00 € ausweist. 
Positiv wirkte sich dagegen eine Umgliederung der Zinsen aus der Abrechnung mit der  
ENTEGA Abwasserreinigungs GmbH & Co. KG und Abrechnung der Umsatzsteuer gegenüber 
der Kernverwaltung aufgrund von Korrekturen aus.  
 
Wir haben in dieser Position die Buchungen geprüft. Es ergaben sich keine Feststellungen. 
 
 
3.5 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten  
 
Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (weiter: ARAP) sind Korrekturposten, mit denen 
Aufwendungen der betreffenden Rechnungsperiode zugeordnet werden,  
§ 45 Abs. 1 GemHVO.  
 
Im Rahmen der Konsolidierung ist in dieser Position keine Buchung erfolgt.  
 
 
3.6. Aktive latente Steuern  
 
Aktive latente Steuern entstehen, wenn der Steueraufwand in der Handelsbilanz (fiktive Ste u-
ern) geringer ist als der Steueraufwand in der Steuerbilanz (effektive Steuern). Steuern we r-
den aus dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ( weiter: GuV) abgeleitet.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Korrekturbuchungen € GVR € 
Aktive latente Steuern 8.740.421,61 – 1.622.701,00 7.117.720,61 
 
Die hier ausgewiesenen latenten Steuern betreffen ausschließlich Unternehmen des  
HEAG-Konzerns. Die Korrekturbuchungen stellen Gewerbesteuerkorrekturen aus verschiedenen 
Geschäftsvorfällen dar. Diese Korrekturen sind notwendig, da die Kernverwaltung selbst die 
Gewerbesteuer erhält. Wir haben die Buchungen der latenten Steuern in der GVR geprüft. 
 
Unsere Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

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3.7 Eigenkapital 
 
Das Eigenkapital stellt die Differenz zwischen Aktiva (Vermögen) und den Sonderposten, Rüc k-
stellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern auf der Pas-
sivseite der Bilanz dar, § 58 Nr. 11 GemHVO.  
 
Die Summenbilanz der GVR weist ein Eigenkapital von 799.785.421,94  € aus. Nach Konsoli-
dierung verbleibt ein Betrag von 140.170.291,37 €. D amit beziffert sich die Eigenkapitalqu o-
te auf  3,2 % an der konsolidierten Bilanzsumme, vgl. Ziff. 3 dieses Berichts. Die konsolidi e-
rungsrelevanten Geschäftsvorfälle sind bei der Kapitalkonsolidierung  entstanden.  
 
Bei der Kapitalkonsolidierung  ist die Buchwertmethode angewendet worden. Stille Reserven 
und stille Lasten wurden nicht aufgedeckt. Die bei der Kernverwaltung  gehaltenen Anteile an 
den Unternehmen werden mit den jeweiligen buchmäßigen  Eigenkapitalposition en der Auf-
gabenträger verrechnet. Dabei entstehende Unterschiedsbeträge wer den im Eigenkapital 
ausgewiesen.  
 
Zusätzlich werden Differenzen Schuldenkonsolidierung i n der Position Eigenkapital erfasst.  
 
 
3.7.1 Netto-Position 
 
Die Netto-Position ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen 
Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite und Rücklagen, Sonderposten, Rückste l-
lungen, Verbindlichkeiten , Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Steuern der 
Passivseite, gem. § 58 Nr. 22 GemHVO.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Nettoposition 468.165.257,58 – 147.433.260,00 320.731.997,58 
 
Im Summenabschluss werden das Kapital der Aufgabenträger (z. B. Stammkapital der EB  
und der GmbH, Grundkapital der AG der vollkonsolidierten Aufgabenträger ) und die Nettop o-
sition der Kernverwaltung  addiert. Die Konsolidierungsbuchungen teilen sich auf die vollkon-
solidierten Aufgabenträger i . H. v. 98.900.000,00 € und de n HEAG-Konzern i. H. v. 
48.533.200,00  € auf. Die damit übrig geblieben en 320.731.997,58 €  stellen den Betrag der 
Netto-Position der Stadt dar, welche r, bis auf besondere Ausnahmen, nicht zu ändern ist. 
Unsere Prüfung bezog sich auf die Übereinstimmung der Höhe der Nettoposition der Kern-
verwaltung im Einzelabschluss und jener in der GVR. Zusätzlich haben wir alle Buchungen 
der Kapitalkonsolidierung geprüft.   
 
Es ergaben sich keine Feststellungen.

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3.7.2 Kapitalrücklagen und Rücklagen aus Überschüssen des Ergebnisses  
 
Bei einer Rücklage handelt es sich um einen Bestandteil des Eigenkapitals. Es wird zwischen 
Kapitalrücklagen  und Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen 
Ergebnisses unterschieden.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Kapitalrücklagen 689.886.041,00 – 689.886.041,00 0,00 
Rücklagen aus Über-
schüssen des Ergeb-
nisses 
95.797.921,26 – 95.797.921,26 0,00 
 
Die Positionen Kapitalrücklagen und Rücklagen aus Überschüssen des Ergebnisses bei den 
Aufgabenträgern werden vollständig im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit de r Position 
Finanzanlagen bei der Kernverwaltung  und den Aufgabenträgern verrechnet. Dies stellt eine 
Summe von 785.683.962,26 € dar. Die Konsolidierungsb eträge haben wir im Rahmen der 
Kapitalkonsolidierung geprüft.  
 
Es ergaben sich keine Feststellungen.  
 
 
3.7.3 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Unterschiedsbetrag 
aus der Kapitalkons o-
lidierung 
175.254.447,26 – 198.384.171,76 – 23.129.724,50 
 
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die bei der Kernverwaltung und den Eige n-
betrieben bilanzierten Buchwerte der vollkonsolidierten Unternehmen mit deren Eigenk a-
pital verrechnet. Falls die Buchwerte der vollkonsolidierten Unternehmen größer sind als 
das Eigenkapital dieser Unternehmen, spricht man von einem aktiven Unterschiedsbetrag 
und umgekehrt von einem passiven Unterschiedsbetrag. Die passiven Unterschiedsbetr ä-
ge, die dabei en tstehen, werden in der Position Unterschiedsbeträge aus der Kapitalko n-
solidierung ausgewiesen. Die aktiven Unterschiedsbeträge führen zur Hebung von stillen 
Reserven, vgl. Ziff. 13.6 der Hinweise zu § 53 GemHVO.  
 
Vorliegend stellt sich der Betrag im Summen abschluss i. H. v. 175.254.447,26 € negativ 
dar, weil sich durch die Konsolidierungsbuchungen im HEAG -Konzern herausgestellt hat, 
dass die Finanzanlagenpositionen höher ausgefallen sind als die Eigenkapitalpositionen 
der dort konsolidierten Unternehmen.  
 
Die Bilanzposition ist wesentlich geprägt durch die Kapitalkonsolidierung des HEAG -
Konzerns. Hierbei entsteht ein aktiver Unterschiedsbetrag von 102.494.187,81 €. Dies 
beschreibt, dass der Buchwert der Beteiligung höher ist als der Wert des Eigenkapitals b ei 
den Aufgabenträgern, welche Anteile an diesen halten. Die Anwendung der Buchwertm e-
thode schreibt bei aktiven Unterschiedsbeträgen die Hebung von stillen Reserven bis zur 
Höhe des Unterschiedsbetrages vor. Unserer Prüfung hat ergeben, dass die Stadt die An-
wendung der Buchwertmethode richtig angewandt hat , vgl. Ziff. 3.3.2.2 dieses Berichts.

18 von 28 
 
Im Rahmen der weiteren Kapitalkonsolidierung kam es unabhä ngig vom HEAG-Konzern zu 
weiteren Konsolidierungsbuchungen i.H. v. 95.889.983,95 €, sodass im Ergebnis dies e 
Bilanzposition mit einem passiven Unterschiedsbetrag von 23.129.724,50 ausgewiesen 
wird. 
 
Wir haben alle Positionen der Kapitalkonsolidierung geprüft. Es gab keine Beanstandungen 
an den in der GVR ausgewiesenen Werten.  
 
 
3.7.4 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 
 
In dieser Position der GVR werden die Ergebnisse der Abschlüsse der zu konsolidierende n 
Aufgabenträger bis zum Jahr 2014 vorgetragen.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Gesamtbilanzverlust 357.433.344,16 – 231.282.724,91 126.150.619,25 
 
Auch der Gewinn - oder Verlustvortrag muss zusammengeführt und um die internen Bezi e-
hungen bereinigt werden. In einem ersten Schritt w erden im Rahmen der Kapitalkonsolidi e-
rung die vorgetragenen Ergebnisse, in diesem Fall Verluste, als Eigenkapitalposition gegen 
die Werte der Finanzanlagen unter den betroffenen Aufgabenträgern verrechnet. Die Kern-
verwaltung nimmt an dieser Kapitalkonsolidierung nicht teil, weil die Aufgabent räger keine 
Anteile an einer Stadt halten können. Insoweit gibt es keine interne Beziehung.  
 
Im nächsten Schritt  sind die Ergebnisse aus der Schuldenkonsolidierung, die Entwicklung 
der latenten Steuern und die Stornierung von konzerninternen Rückstellunge n von der Kons o-
lidierung zu betrachten . Insgesamt hat sich hier durch die Konsolidierung ein Ertrag i. H. v. 
29.990.838,70 € ergeben. Grund sind Stornierung von Rückstellungen bei  der Kernverwal-
tung gegenüber Aufgabenträgern, die Korrektur der Gewerbesteuer der Kernverwaltung  ge-
genüber den Aufgabenträgern im Bereich der latenten Steuern und die Differenzen aus der 
Schuldenkonsolidierung als wesentliche Bestandteile des Konsolidierungsprozesses zu ne n-
nen.  
 
Der verbleibende Betrag in der GVR i. H. v. 126.150.619,25 € ergibt sich im Wesentlichen 
aus den vorgetragenen Verlusten der Kernverwaltung  von 157.080.212,02 €, die nicht mit 
anderen Aufgabenträgern konsolidiert werden können, und dem zu saldierend en Gewinn von 
29.990.838,70 € aus dem Konsolidierungsergebnis der GVR.  
 
Es gab keine Beanstandungen an de n in der GVR ausgewiesenen Werte n.

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3.7.5 Anteile Dritter am Eigenkapital  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Anteile Dritter am 
Eigenkapital 34.946.717,06 – 12.833.491,83 22.113.225,23 
 
In dieser Position werden die Anteile Dritter dargestellt, die nicht zu den Konsolidierungstei l-
nehmern gehören, gleichwohl Anteile aber an Unternehmen des kommunalen Konzerns hal-
ten. Korrekturen waren in dieser Position notwendig, weil die  vom EB Kultur i.  H. v. 
18.634.030,25 € gehalten Anteile an einem HEAG -Konzernunternehmen nicht in dem dort i-
gen Konzernabschluss konsolidiert und als Anteile Dritter ausgewiesen wurden. Da aber i n 
der vorliegenden GVR der EB Kultur zum Konsolidierungskreis gehört, müssen diese Anteile 
eliminiert werden.  
 
Die Anteile der Stadt– und Kreissparkasse  i. H. v. 5.815.152,68 € stellen die Anteile Dritter 
am HEAG-Konzern in vorliegender GVR dar. Die  Stadt– und Kreissparkasse wird nicht kons o-
lidiert.  
 
Es gab keine Beanstandungen an de n in der GVR ausgewiesenen Werte n. 
 
 
3.7.6 Prüfungsergebnis  
 
Die Prüfung führte insgesamt zu keinen Beanstandungen  im Bereich des Eigenkapitals . Zu 
erwähnen ist, dass w ir im Rahmen der vorliegenden Prüfung die selektive Hebung von 
stillen Reserven in einer Position und bei nur einem Konsolidierungsteilnehmer im Bereich 
der Kapitalkonsolidierung diskutiert haben. Im Ergebnis sind wir der Meinung, dass die 
stillen Reserven  selektiv nicht bewertet und im Abschluss auszuweisen waren. Das hat uns 
nach Rückfrage auch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bestätigt. Wenn, 
dann müssen alle Konsolidierungsteilnehmer in derselben Position ihre stillen Reserven 
aufdecken.

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3.8 Sonderposten 
 
Empfangene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge sind gem.  
§ 38 Abs. 4 GemHVO  als Sonderposten in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen 
und nach Maßgabe der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Zuwendungsverhältnis zeitb e-
zogen aufzulösen. Nachfolgend wird in der Position Sonderposten nur das Konto „Zuwei-
sungen vom öffentlichen Bereich“ betrachtet, weil dieses wesentlich und konsolidierungsre-
levant ist.  
 
Die Konsolidierungsbuchungen der Positionen Sonderposten sind im Rahmen der Schu l-
denkonsolidierung durchgeführt worden. Dabei wurden erhaltene Investitionszuschüsse  
von der Kernverwaltung  an den EB IDA weitergeleitet  und waren damit zu konsolidieren.  
 
Nicht einverstanden sind wir mit der Behandlung einer Differenz, welche sich aus dem 
unterschiedlichen Ausweis eines Darlehens zur Bodensanierung eines ehemaligen Ga s-
kraftwerks ergibt. Die Kernverwaltung  weist nur ihren Tilgungsanteil aus, während die  
ENTEGA AG den noch offenen Darlehensbetrag gebucht hat. In der hier zu prüfe nden GVR 
wird die Differenz in v ollem Umfang i. H. v. 6.248.410,51 € dem Sonderposten zugeor d-
net. Wir meinen, dass vorliegend ergebniswirksam zu buchen gewesen wäre, mit der Ko n-
sequenz, dass die vorliegende Zuordnung zu den Sonderposten nicht zu wählen gewesen 
wäre. 
 
 
3.9 Rückstellungen  
 
Grundlage für die Bildung von Rückstellungen ist § 39 GemHVO . Demnach sind u. a. die 
nachstehend aufgeführten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zu 
bilden. Darüber hinaus können unter der Position „Sonstige Rückstellungen“ für weitere 
ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen gebildet werden . Hierzu gehören u . a. Rück-
stellungen für Urlaubsansprüche, geleistete Überstunden und ausstehende Rechnungen 
für von Dritten erbrachte LuL.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Rückstellungen 910.975.406,65 – 16.938.608,65 894.036.798,00 
 
Nachfolgend stellen wir in diese m Bereich einzelne wesentliche Positionen dar.

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3.9.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen  
 
Das Volumen der Konsolidierung im Bereich Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 
Verpflichtungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Rückstellungen für 
Pensionen und ähnli-
che Verpflichtungen 
443.249.290,24 – 4.773.740,00 438.475.550,24 
 
Die Kernverwaltung bewertet die Rückstellungen nach GemHVO, während die konsoldierten 
Aufgabenträger die Regeln des HGB anwenden. Dies ist aber unschädlich, da nach  
Ziff. 3. 2 der Hinweise zu § 53 GemHVO ein Einbezug unterschiedlicher Bewertungsmeth o-
den zulässig ist. 
 
In dieser Position ist bei der Konsolidierung nur eine Buchung durchgeführt worden. Dabei ist 
die Stundung des Ausgleichs einer Erhöhung von Pensionsrückstellungen bei der HEAG mobilo 
GmbH durch die Kernverwaltung i. H. v. 4.773.740,00 € eliminiert worden. Auf Seiten der 
Kernverwaltung war eine Rückstellung gebucht, bei der HEAG mobilo GmbH eine Forderung.  
 
 
3.9.2 Sonstige Rückstellungen  
 
Die Stadt hat für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gem. § 39 Abs. 2 GemHVO Rückste l-
lungen gebildet.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Sonstige Rückstel-
lungen 406.247.567,62 – 12.164.868,65 394.082.698,97 
 
Die Konsolidierung betraf einmal den Bereich Rückstellungen für Gewerbesteuerzahlungen 
des HEAG-Konzerns i. H. v. 3.552.743,65 €  und zum anderen die Kulturförderabgabe zw i-
schen Kernverwaltung  und EB Kultur i. H. v. 170.685,00 €.  
 
Zusätzlich werden in dieser Position Stornierungen von Rückstellungen für die ausstehenden 
Zahlungen an Aufgabenträger bzw. Kernverwaltung , der keine Forderungspositionen gege n-
überstehen, gebucht. Dies in einem Volumen i. H. v. 8.441.440,00 €. Das führt im Rahmen 
der Konsolidierungsbuchung zur Erhöhung des Eigenkapital s, vgl. Ziff. 3.7.4 dieses Berichts . 
 
Es gab keine Beanstandungen an de n ausgewiesenen Werten.

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3.10 Verbindlichkeiten  
 
Eine Verbindlichkeit ist gem. § 58 Nr. 35 GemHVO  der Anspruch eines Dritten gegen die 
Kommune aus einem Schuldverhältnis, die dem Grunde und der Höhe nach sicher ist. Das 
Schuldverhältnis kann auf öffentlich -rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage best e-
hen.  
 
Die Summe aller Positionen der GVR aus dem Bereich Verbindlichkeiten  ist in untenste-
hender Tabelle dargestellt.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Verbindlichkeiten 2.993.762.532,39 – 133.786.047,87 2.859.976.484,52 
 
In der Folge werden nur Bilanzpositionen dargestellt, die konsolidierungsrelevant und für 
die GVR wesentlich sind.  
 
 
3.10.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Verbindlichkeiten aus 
Kreditaufnahmen 1.844.313.031,05 – 31.675.785,08 1.812.637.245,97 
 
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sind die Verbindlichkeiten aus Kredit vergaben 
zwischen vollkonsolidierte n Aufgabenträger n und/oder Kernverwaltung  bereinigt worden .  
 
Es gab keine Beanstandungen an den in der GVR ausgewiesenen Werten.  
 
 
3.10.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
 
Als Verbindlichkeiten aus LuL sind sämtliche Verpflichtungen auszuweisen, bei denen die 
Kommune Leistungsempfänger ist, der Vertragspartner seinen Teil der Leistung bereits e r-
bracht hat und die eigene Gegenleistung, in der Regel die Zahlung, noch aussteht.   
 
In dieser Position ist eine Buchung enthalten , deren Betrag i. H. v. 2.080.413,23 € aus 
dem Berichtspaket der Kernverwaltung  in der Position Sonstige Verbindlichkeiten geg en-
über verbundene n Unternehmen aufgeführt wurde. Bis zu m Prüfungstermin konnte keine 
Zuordnung für diese Position in der GVR geklärt werden. Wir empfehlen, dass der Sach-
verhalt aufgeklärt wird , oder, gem. Nr. 6.4. der Hinweise zu § 53 GemHVO , zum GA 
31.12.2015 ergebniswirksam konsolidiert wird. Wir beanstanden diesen Sachverhalt und 
stellen entsprechend die Werte nicht in einer Tabelle dar, da diese Werte nach unserer 
Einschätzung nicht nachvollziehbar sind.  
 
Bestätigen können wir die Konsolidierung von 1.416.000,00 € im Rahmen der Schulde n-
konsolidierung zwischen den Aufgabenträgern EB IDA und dem  Unternehmen des HEAG -
Konzerns bauverein AG. Diese wäre nach unserer Ansicht der abschließende Konsolidi e-
rungsbetrag in dieser Position.

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3.10.3 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit 
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Sondervermögen  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Verb. gegenüber. 
verbundenen. Unter-
nehmen usw. 
86.743.443,37 – 83.244.253,06 3.499.190,31 
 
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung müssen Verbindlichkeiten gegen vollkonsolidierte 
Aufgabenträger  und die Kernverwaltung  mit den entsprechenden Forderungen innerhalb 
des kommunalen Konzerns verrechnet werden , vgl. Nr. 6.4. der Hinweise zu § 53 GemHVO 
verrechnet werden. Wir haben  die Buchungen der Schuldenkonsolidierung stichprobena r-
tig geprüft.  
 
Den verbleibenden Wert i. H. v. 3.499.190,31 € haben wir darauf  geprüft, ob die ser nicht 
noch etwaige vollkonsolidierte Aufgabenträger betr ifft. 
 
Es gab keine Beanstandungen bei den ausgewiesenen Werten.  
 
 
3.10.4 Sonstige Verbindlichkeiten  
 
In der Position der Vermögensrechnung Sonstige Verbindlichkeiten sind die Salden der 
Konten „Sonstige Steuerverbindlichkeiten “, „Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter “, „Er-
haltene Anzahlungen “ und „Andere sonstige Verbindlichkeiten “ enthalten. 
 
Bilanzposition Summenabschluss € Konsolidierungs-
buchungen € GVR € 
Sonstige Verbindlich-
keiten 209.820.146,36 – 19.458.365,40 190.361.780,96 
 
Zunächst bezog sich die Prüfung darauf, ob Anzahlungen von Aufgabenträgern bzw. Kernver-
waltung untereinander konsolidiert wurden. Ebenso wurde verfahren in Bezug auf die Verbind-
lichkeiten der Aufgabenträger gegenüber den Gesellschaftern. Die Konsolidierungsbuchungen 
aus diesem Vorgang betragen in Summe 10.642.582,55 €. 
 
Weiterhin sind 8.905.474,83 € als Konsolidierungswert hier ausgewiesen. Dies betrifft  
Stornobuchungen für Dividendenzahlungen des HEAG-Konzerns i. H. v. 11.000.000,00 €. Die 
Kernverwaltung hatte diesen Betrag nicht in den Forderungen gebucht. Die Konsolidierungsbu-
chungen haben zur Steigerung des Eigenkapitals geführt. 
 
Zusätzlich sind im Rahmen der Schuldenkonsolidierung Geschäftsvorfälle der Kernverwaltung i. 
H. v. 2.157.025,17 € in der GVR enthalten, die im Rahmen der Aufstellung und Prüfung nicht 
abschließend geklärt werden konnten und die Position der Sonstigen Verbindlichkeiten erhöht. 
Auch hier empfehlen wir, die Differenz aufzuklären oder, sollte dies nicht möglich sein, sie er-
gebniswirksam im GA 2015 zu bereinigen, siehe Nr. 6.4 der Hinweise zu § 53 GemHVO.

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3.11 Passive Rechnungsabgrenzungsposten  
 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten ( weiter: PRAP) sind Korrekturposten, mit d e-
nen Erträge der betreffenden Rechnungsperiode zugeordnet werden. Sie sind zu bilden, 
wenn die einem Haushaltsjahr nach zeitlicher Abgrenzung zuzurechnenden Erträge und 
die dazugehörigen Einzahlungen in verschiedenen Haushaltsjahren anfallen  
 
Im Rahmen der Konsolidierung i st in dieser Position nur eine Buchung erfolgt. Wir haben 
diese Position nicht geprüft, da hier nur eine geringe Konsolidierungsrelevanz besteht.  
 
 
3.12 Passive latente Steuern  
 
Passive latente Steuern entstehen, wenn der Steueraufwand in der Handelsbilanz  (fiktive 
Steuern) größer ist als der Steueraufwand in der Steuerbilanz (effektive Steuern). Steuern 
werden aus der Verminderung des Gewinns oder Verlust s aus der GuV abgeleitet.  
 
Bilanzposition Summenabschluss € Korrekturbuchungen € GVR € 
Passive latente Steu-
ern 22.567.023,55 – 9.164.562,00 13.402.461,55 
 
Die hier ausgewiesenen latenten Steuern betreffen ausschließlich Unternehmen des HEAG -
Konzerns. Der Sachverhalt ist spiegelverkehrt zu den Ausführungen zu den aktiven latenten 
Steuern zu verstehen, insoweit verweisen wir auf Ziff. 3.6 dieses Berichts.  
 
Es gab keine Beanstandungen an den in der GVR ausgewiesenen  Werten.

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4. Würdigung des Jahresabschlusses  
 
Die anschließende Würdigung der GVR basiert auf den von der HGO in § 128 Abs. 1 Nr.5 
vorgegebenen Prüfaufgaben, ob die GVR nach § 112 HGO ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögenslage  der Stadt darstellt . Dabei spielt auch es eine Rolle, 
ob die Einzelabschlüsse der Aufgabenträger vollständig und richtig in die GVR übertragen 
wurden. 
 
Zusätzlich ist einzuschätzen, ob die Festlegung des Konsolidierungskreises ausreichend und 
zutreffend ist.  
 
Diese Würdigung ist Grundlage für den in Ziff. 5 dieses Berichts nachfolgenden Prüfvermerk.  
 
 
4.1 Ordnungsmäßigkeit des GVR 
 
Es war zu bewerten, ob wesentliche Mängel bei der Buchführung auftraten, die zur Ei n-
schränkung des Prüfungsurteils führen. Eine Einschränkung bedeutet, dass eine uneing e-
schränkte Bestätigung der Übereinstimmung zwischen Buchhaltung und den tatsächlichen 
Verhältnissen der Vermögenslage nicht gegeben werden kann. Dabei sind wir bei der Bewe r-
tung der Geschäftsvorfälle vom Grundsatz der Wesentlichkeit ausgegangen.  
 
 
4.1.1 Buchhaltung 
 
Insgesamt sind Unterschiedsbeträge aus der Schuldenkonsolidierung i. H. v.   
14.007.537,70 € entstanden. Zusätzlich wu rden auch Rückstellungen i. H. v. 8.441.000,00 € 
konsolidiert, weil diesen keine Forderungsposition en entgegenstanden. Hierbei kann es sich 
um unechte oder echte Aufrechnungsdifferenzen  handeln, vgl. Ziff. 8.3.2 Gesamtabschlus s-
richtlinie (Behandlung von Diffe renzen) bzw. Ziff. 3.4.2 dieses Berichts. Wir meinen, dass die 
Konsolidierung regelgerecht stattgefunden hat.  
 
Die Bilanzposition en Verbindlichkeiten aus LuL und Sonstige Verbindlichkeiten  sind aus der 
Übernahme von nicht ausreichend geklärten Sachverhalten gebucht worden. Wir schlagen für 
den GA zum 31.12.2015 vor, die  entsprechenden Konten zu klären oder , sollte dies nicht 
möglich sein, die nicht geklärte Differenz gem. Nr. 6.4 der Hinweis e zu § 53 GemHVO ergeb-
niswirksam zu verrechnen, siehe Ziff . 3.10.2 u. 3.10.4 dieses Berichts. 
 
Die von uns beanstandeten Geschäftsvorfälle beeinträchtigen die Aussage über die Or d-
nungsmäßigkeit der Buchführung nicht, weil diese nur in geringem Maße auf die  Gesamtaus-
sage Auswirkungen haben . Die Rechnungslegung und die geprüften Unterlagen entsprechen 
nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Vorschriften 
und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren  geprüften Unterl a-
gen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in der Buch-
haltung.

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4.1.2 Kontenrahmen 
 
Die GVR ist nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensg e-
genstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgre n-
zungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen or d-
nungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.  
 
Nach unserer Prüfung ist festzustellen, dass d ie GVR entsprechend dem Komm unalen Ver-
waltungskontenrahmen erstellte wurde.  
 
 
4.1.3 Abschließende Würdigung zur Ordnungsmäßigkeit  
 
Wir vertreten die Meinung, dass in einer Gesamtbetrachtung d er GVR keine wesentlichen 
Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Einschränkung des Prüfurteils in Bezug auf die Übe r-
einstimmung zwischen Buchhaltung und den tatsächlichen Verhältnissen rechtfertigen.  
 
 
4.2 Saldenabstimmung  
 
Herauszustellen ist, dass in Zukunft zur Vermeidung von Fehlbuchungen Saldenabsti m-
mungsdokumentation en der Aufgabenträger und der Kernverwaltung  erforderlich sind. Zum 
Prüfungszeitpunkt lagen uns drei Saldenabstimmungsdokumentationen von vollkonsolidier-
ten Aufgabenträger n vor. Dies widerspricht der Richtlinie zur Saldenabstimmung, welche als 
Anlage 3 der G esamtabschlussrichtlinie regelt, dass Dokumentationen der HEAG AG zu 
übermitteln sind. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der GVR war aber die Gesamtabschlus s-
richtlinie noch nicht in Kraft.  
 
 
4.3 Vermögenslage der Stadt  
 
Die Stadt weist nach Konsolidierung ein Eigenkapital von 242.664.479,18 € aus. Dies ent-
spricht 5,5 % der Bilanzsumme. Dieser Wert ist nach u. E. gering. In diesem Zusammenhang 
ist zu erwähnen, dass stille Reserven i. H. v. 102.494.487,81 € aufgedeckt wurden. Dies stei-
gert das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote um 2,3 %.  
 
 
4.4 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse  
 
Bei den in die GVR einbezogenen Jahresabschlüsse haben wir uns von der Ordnungsmäßi g-
keit der Rechnungslegung überzeugt. Die Aufstellung der Einzelabschlüsse wurden von Wir t-
schaftsprüfern bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt, sodass von einer hi n-
reichenden Qualifikation auszugehen ist. Es ergaben sich auch keine wesentlichen  Prüfungs-
feststellungen der Prüfer der Einzelabschlüsse bzw. des Abschlusses des HEAG -Konzerns.  
 
Die Einzelabschlüsse wurden von den vollkonsolidierten Aufgabenträgern in Berichtspakete n 
übergeleitet.  Das Revisionsamt hat die Güte der Berichtspaket e geprüft. Bis auf eine nicht 
wesentliche Differenz gab es keine Feststellungen in Bezug auf Abweichungen zwischen der 
Bilanzsumme im Einzelabschluss und de n Werten im jeweiligen Berichtspaket.

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Abschließend ist festzustellen, dass die in die GVR einbezogenen Ja hresabschlüsse an sich, 
die gem. §§ 316 ff. HGB sowie § 128 HGO geprüft und mit einem uneingeschränkten Prü f-
vermerk versehen sind, ohne weitere Prüfungshandlungen des Revisionsamt es übernommen 
werden konnten. Es bestanden keine Anhaltspunkte für die Notwen digkeit einer weiteren Pr ü-
fung, vgl. Ziff. 2.2 Rn. 5 IDR PL 300.  
 
Im Ergebnis wird die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahre s-
abschlüsse bestätigt.  
 
 
4.5 Festlegung des Konsolidierungskreises  
 
Wir haben den Konsolidierungskreis dahingehend geprüft, ob die Vorgaben der Ziff. 3.1 der 
Gesamtabschlussrichtlinie eingehalten wurden. Nach unseren Prüfungen ist der Konsolidi e-
rungskreis ausreichend festgelegt, um die tatsächlichen Verhältnisse der Stadt darzustellen.

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5. Prüfungsvermerk des Revisionsamtes  
 
Nach dem Ergebnis der Prüfung hat das Revisionsamt de r als Anlage zu diesem Bericht beig e-
fügten GVR der Stadt zum 01.01.2015 den folgenden Prüfungsvermerk erteilt: 
 
Wir haben die von der Stadt aufgestellte GVR zum Stichtag 01.01.2015 ge prüft. Die Aufste l-
lung der GVR nach den gemeindewirtschaftlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des 
Magistrates. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine 
Beurteilung über die GVR abzugeben. 
 
Wir haben unsere Prü fung gem. § 128 HGO vorgenommen. Die Prüfung ist so zu planen und 
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die 
GVR unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit e r-
kannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die 
Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die 
Erwartungen möglicher Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksa m-
keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise  für die An-
gaben in der GVR überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst 
die Beurteilung der in de r GVR einbezogenen Sondervermögen, Unternehmen, Zweckverbä n-
de, Stiftungen und Aufgabenträger sowie der Abgrenzung des Konsolidieru ngskreises, der 
angewandten Bilanzierungs - und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschä t-
zungen des Magistrates sowie die Wür digung der Gesamtdarstellung der  GVR. Wir sind der 
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung 
bildet. 
 
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.  
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht 
die GVR den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der kommunal en 
Satzungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Stadt.  
 
 
 
 
Darmstadt, den 26.03.2020 
 
 
 
 
 
 
Dr. Spura 
Magistratsdirektor

anlage 4

219 Zeichen

Punkt 22: Gesamtabschluss 2015 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hier: Eröffnungsbilanz 
 (V-Nr. 2020/0149) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: UWIGA

Beratungsverlauf (3)

TOP 30
TOP 22
TOP 151

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0149
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00