0626/2020
Förderung der Elektromobilität in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3609 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0626/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Förderung der Elektromobilität in Köln hier: Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Chorweiler in der Sitzung am 23.01.2020, TOP 7.2.1 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sieht sich die Stadtverwaltung weiterhin an diesen Beschluss [Ergänzung der Verwaltung: …des Stadtrats vom 10.05.2016 zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge] gebunden? 2. Wenn ja, wie ist der derzeitige Sachstand zur Umsetzung bezüglich folgender Punkte Soll das Standort- und Betriebskonzept der SWK sowie vorgelegt umgesetzt werden oder wurden die Pläne grundlegend geändert. Falls letzteres zutrifft: wie erfolgt bei einer sol- chen grundlegenden Änderung die Information der Öffentlichkeit bzw. der Bezirksvertre- tung? Wie viele Ladestationen wurden bereits gebaut? Wer sind die Betreiber der Ladestationen? Bis wann wird das derzeitige Standort- und Betriebskonzeptes komplett umgesetzt? Mündliche Ergänzung des Bezirksvertreters Wefelmeier in der Sitzung am 23.01.2020: „Herr Wefelmeier wünscht, dass Vertreter der Stadtwerke/RheinEnergie in einer der nächsten Sitzun- gen die Bezirksvertretung über die Überlegungen hinsichtlich der weiteren Einführung der Ladesäulen ab Säule Nr. 201 informieren.“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Verwaltung sieht sich weiterhin an den Stadtratsbeschluss vom 10.05.2016 gebunden. Zur Reali- sierung der 200 Ladestationen mit 400 Ladepunkten wurde im Jahr 2019 zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ein Vertrag geschlossen. Zu Frage 2: Unterpunkt 1: Die bisherige Umsetzungsplanung orientiert sich am den Ratsgremien vorgelegten Standortkonzept. Abweichungen, die z. B. durch nicht genehmigungsfähige Standort- vorschläge resultieren, werden den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben. Unterpunkt 2: Es ist vorgesehen, ab Mitte des Jahres 2020 erste Ladesäulenstandorte in Betrieb zu nehmen. 2 Unterpunkt 3: Die Stadt Köln hat die Stadtwerke Köln GmbH mit dem Betrieb der Ladestationen be- auftragt. Es ist möglich, dass sich die SWK zur Umsetzung dieser Beauftragung Dritter bedient. Unterpunkt 4: Es ist das Ziel, bis Ende 2021 alle 200 Standorte in den Betriebszustand zu überfüh- ren. Zur Anmerkung des Bezirksvertreters Wefelmeier: Die Auftragsvergabe an die SWK erstreckt sich bislang lediglich auf die Einrichtung und den Betrieb der ersten 200 Ladestationen. Aus diesem Grund kann weder die SWK noch die RheinEnergie AG aktuell Auskunft zu den möglichen Planungen über die 200 Stationen hinaus geben. Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass die Verwaltung in der 2. Jahreshälfte 2020 dem Rat eine Beschlussvorlage zur weiteren Ausbauplanung des Ladesäulennetzes vorlegen wird. Die Be- zirksvertretungen werden in den Beratungslauf mit einbezogen, sofern dort standortbezogene Aussa- gen enthalten sind. Erste Überlegungen gehen dahin, dass von Seiten der Kölner Bürgerschaft und der Wirtschaft Vorschläge zum weiteren Ausbau des Ladesäulennetzes gemacht werden können, die dann von der Verwaltung und dem Ladesäulenbetreiber auf wirtschaftliche und verkehrstechnische Machbarkeit hin überprüft werden. Bei positiver Vorprüfung würden die Vorschläge für die Einzel- standorte anschließend den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen zur Umsetzungsbeschlussfas- sung vorgelegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0626/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.03.2020
- Erstellt
- 21.02.2020 16:42