1354/2025
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 Geschäftsordnung des Rates | Höhe und Verteilung der freiwilligen Leistungen der Stadt Köln nach Produktbereichen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3316 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/20/202 Vorlagen-Nummer 22.05.2025 1354/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 26.05.2025 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 Geschäftsordnung des Rates | Höhe und Verteilung der freiwilligen Leistungen der Stadt Köln nach Produktbereichen Mit Anfrage vom 24.04.2025 (AN/0460/2025) stellt die Fraktion der AfD folgende Fragen: „Der Kölner Doppelhaushalt für die Jahre 2025/26 wurde von der Bezirksregierung nur unter Auflagen genehmigt. Die Stadt Köln ist aufgefordert, bei den freiwilligen Leistungen in Zukunft harte Schnitte vorzunehmen. Nach dem ersten Quartal des laufenden Haushaltsjahres fehlen uns bereits über 350 Mio. € gegenüber der laufenden Planung. Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt vor diesem Hintergrund: 1. Wie hoch sind die freiwilligen Leistungen für den Doppelhaushalt 2025/26? Bitte schlüsseln Sie diese pro Kalenderjahr und pro Produktbereich auf. 2. Ist es zutreffend, dass es sich im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familien- hilfe“ in der Produktgruppe 0606 „Hilfe für junge Menschen und ihre Familien“ in der Zeile 15 (Transferaufwendungen) im Jahr 2025 ab Nr. 603 ausschließlich um freiwillige Leistungen der Stadt Köln in Höhe von 8.557.731 € handelt? 3. Welche Einschnitte plant die Stadt Köln bei den freiwilligen Leistungen in den kom- menden Jahren, um die Vorgaben der Bezirksregierung zu erfüllen? Wurden von Sei- ten der Bezirksregierung konkrete Einsparvolumina benannt? 4. Wie verteilen sich die von der Stadt Köln geplanten Einsparungen pro Kalenderjahr und pro Produktbereich in den kommenden Jahren? Bitte schlüsseln Sie die Einspar- volumina in Eurobeträgen pro Produktbereich und Teilplanzeile auf.“ Antwort der Verwaltung: Zu 1: Eine stadtweite Kategorisierung der geplanten (und im Jahresverlauf getätigten) Auf- wendungen, die eine derartige Aufschlüsselung ermöglichen würde, erfolgt nicht. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich. Zu 2: Nein, das ist nicht zutreffend. Für das Haushaltsjahr 2025 sind in dem genannten Produktbereich ab der Zuschuss- zeile Nr. 603 (Transferleistungen ohne die Hilfe zur Erziehung-Leistungen) 8.970.653 Euro veranschlagt. Von dieser Summe sind 4.649.205 Euro den pflichtigen und 4.321.448 Euro den freiwilligen Leistungen zuzuordnen. Im Haushaltsjahr 2026 sind 4.655.037 Euro für pflichtige und 4.325.374 Euro für freiwillige Leistungen vorgesehen. Zu 3: Mit Datum vom 31.03.2025 hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbe- hörde die Haushaltsgenehmigung ausgesprochen. Über die Genehmigung sowie die 2 darin enthaltenen Hinweise und Auflagen zum weiteren Konsolidierungsprozess sowie zum Vollzug des Haushalts 2025/2026 wurden Finanzausschuss und Rat mit Vorlage 0966/2025 informiert. Der Vorlage war die Genehmigung beigefügt. Konkrete Einspar- volumina wurden nicht benannt. Um die Hinweise und Auflagen zum Haushaltsvollzug umzusetzen, wurde am 23.04.2025 eine Bewirtschaftungsverfügung erlassen. Auf die Vorlage 1222/2025 sei an dieser Stelle verwiesen. Zu 4: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen keine konkreten Einsparvolumina sowie eine et- waige Verteilung auf Produktbereiche sowie Teilplanzeilen fest. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1354/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 09:52