AN/2415/2021
Nutzung der Hallen 76 und 77 in Köln-Kalk
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FDP Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2415/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 03.02.2021 Nutzung der Hallen 76 und 77 in Köln-Kalk Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 zu setzen: Beschluss: Der Rat möge beschließen: 1. Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Hallen Kalk 76 und 77 ab dem Zeitpunkt der Fer- tigstellung der Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen einer tatsächlichen kulturel- len Nutzung zugeführt werden. 2. Sollte eine kulturelle Nutzung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen ausbleiben, werden die Hallen einer anderen Nutzung, wenn möglich einer öffentlichen Nutzung, freigegeben. Begründung: Trotz der rund 17 Mio Euro anfallender Kosten für die nutzungsunabhängigen Sicherungs- maßnahmen sowie die Sanierung der Hallen Kalk 76 und 77 ist noch nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang die Gebäude mit der Fertigstellung der Sanierung tatsächlich im Rahmen eines kulturellen Vorhabens genutzt werden. (https://www.rundschau- online.de/region/koeln/kalk/khd-hallen-koeln-kalk-einsturzgefahr-sicherung-18-millionen- euro-39022236?cb=1638449928323&) Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten wird eine kultu- relle Nutzung angekündigt, ohne dass etwas passiert. Vielmehr verrotten die denkmalge- schützten Hallen ohne richtige Nutzung immer mehr. Aufgrund der immens hohen Kosten der Bauwerke muss die Stadt Köln hinsichtlich deren Nutzung über Planungssicherheit verfügen. Um einem weiteren jahrelangen Leerstand oder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de gar einer erneuten Baufälligkeit vorzubeugen, sollen die Hallen im Fall einer ausbleibenden kulturellen Nutzung einer anderen Nutzbarmachung zugeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Stefanie Ruffen Fraktionsgeschäftsführer Baupolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2415/2021
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 20.12.2021
- Erstellt
- 16.11.2021 13:41