V/0195/2005
Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Bericht
124653 Zeichen
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erreicht Sie der Arbeitsbericht 2004 - der er ste
öffentliche Jahresbericht des Gesundheitsamtes. Er zeigt
eindrucksvoll, wie vielseitig die Aufgaben und Aktivitäten
des Amtes sind – alle mit dem Ziel, die Bürger und
Bürgerinnen vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre
Gesundheit zu fördern.
Unsere Gesellschaft wird immer älter, umso wichtige r wird es, allen Menschen
die Chance zu geben, gesund alt zu werden und länge r selbstbestimmt zu
leben. Hier hat das Gesundheitsamt einen wichtigen Part im Gesundheits-
system: Gesundheitsförderung und Prävention sowie G esundheitsschutz waren
und sind die Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit. So helfen wir mit, dass
Münster die lebenswerteste Stadt seiner Größenordnung für alle bleibt.
Ein Grundsatz unserer Arbeit war und ist immer die Kooperation. Sie hat jedoch
eine andere Qualität erhalten durch die Gesundheits berichterstattung und neue
Kooperationsformen wie die Gesundheitskonferenz, di e Zusammenarbeit im
Gesundheitshaus, der Beitritt zum Gesunde Städte-Netzwerk und auch internen
ämterübergreifenden Arbeitsgruppen. Seit 2004 ist M ünster die
geschäftsführende Stadt des „Gesunde Städte-Netzwer kes“. Dies gibt uns
zusätzlich eine Möglichkeit, die Gesundheitsprojekt e über die Grenzen
Münsters bekannt zu machen, aber auch zusätzliche I deen und
Handlungsempfehlungen für nachhaltige Strategien d er Gesundheitsförderung
zu nutzen.
Prävention muss früh- und rechtzeitig ansetzen, abe r oft sind bereits
gleichzeitig Hilfsangebote erforderlich, wie z.B. ü ber die Beratungsstelle für
Entwicklungsfragen und Frühförderung. Hier bemühen wir uns, die
Anerkennung als „Interdisziplinäre Frühförderstelle “ zu erreichen. Gemein-
schaftsprojekte wie das „Hebammenprojekt“ oder „Gesund aufwachsen in Berg
Fidel“ sind weitere Ansätze für eine nachhaltige Gesundheitsförderung, mit dem
Grundsatz, sich an die spezifischen Bedürfnisse bes onders Bedürftiger
anzupassen und Eigenengagement, Selbsthilfe und Integration zu unterstützen.
Die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben verlangt hohe Fachlichkeit und
Multiprofessionalität. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird dabei viel
Flexibilität verlangt bei sich immer wieder ändernd em Aufgabenprofil und immer
knapper werdenden Ressourcen. Für ihr Engagement, i hre gute und wertvolle
Arbeit sowie Mithilfe an diesem Bericht meinen herzlichen Dank!
Die detaillierte Darstellung der Aufgaben und Tätig keiten des Gesundheits-
amtes soll Ihnen die notwendigen Informationen lief ern, die Sie für Ihre Planung
und Ihr Engagement in der kommunalen Gesundheitspol itik benötigen. Es ist
vorgesehen, ein jährlich fortzuschreibendes, system atisches Berichtswesen zu
entwickeln, so dass Sie die Entwicklungen des Amtes in Zukunft kontinuierlich
verfolgen können.
Dr. Christiane Kappenstein
Leiterin des Gesundheitsamtes
Arbeitsbericht 2004
I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Arbeitsbericht 5
2. Aufgabenprofil und Zielsetzungen des Gesundheits amtes 6
II. Rückblick auf die Arbeitsfelder
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst
1.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten 9
1.2 Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorg e 10
2. Kinder- und Jugendgesundheit
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) 12
2.1.1 Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchu ngen
in den Schularztbezirken 12
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben 13
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 14
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen,
Beratungen des KJGD 15
2.2 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und
Jugendalter - Beratung und Frühförderung – (BFE) 16
2.3 Sprachheilambulanz 18
2.4 Erholungsfürsorge 18
2.5 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 19
3. Gesundheitsschutz
3.1 Infektionsschutz 21
3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten 21
3.1.2 Tuberkulose- Fürsorge 23
3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und
anderen sexuell übertragbaren Krankheiten 24
3.2 Qualitätssichernde Dienste
3.2.1 Hygieneüberwachungen 25
3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des
Gesundheitswesens 28
3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie 29
3.3 Umweltmedizin 32
3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs-
und Planungsverfahren 32
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen 33
4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination 35
4.2 Sozialpsychiatrie 36
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst 36
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen 37
4.2.3 Hilfen für Suchtkranke 38
4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden 39
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung
5.1 Gesundheitshaus 40
5.1.1 Leitung und Koordination 40
5.1.2 Initiierung von gesundheitsbezogenen Projekte n
und Aktionen, Informationsbörse 42
5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen 43
6. Planung und Koordination
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) 45
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 45
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster 46
6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk
der Bundesrepublik Deutschland (GSN) 47
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen 48
III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Organisationsstruktur 49
2. Personalsituation 51
3. Budgetübersicht 52
4. Öffentlichkeitsarbeit in 2004 53
5. Standorte 54
IV. Ausblick auf 2005
1. Gesetzliche Neuregelungen in 2005 55
2. Anstehende Entwicklungen in einzelnen
Aufgabenbereichen 56
Arbeitsbericht 2004
I. Vorbemerkungen
1. Hinweise zum Arbeitsbericht
Mit dem nachfolgenden Bericht gibt das Gesundheitsa mt einen kompletten
Überblick über das breit gefächerte Aufgabenspektru m des Amtes und
informiert über die Leistungen und Aktivitäten sein er Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Jahr 2004. Das Gesundheitsamt greift damit einen Auftrag des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit und eigene Zusagen auf.
Nach einer kurzen Beschreibung des Aufgabenprofils des Gesundheitsamtes
(I. Teil) vermittelt der Bericht im Hauptteil (II. Teil) Informationen zu den
einzelnen Aufgabenfeldern des Gesundheitsamtes. Di e Gliederung orientiert
sich an inhaltlichen Kriterien und stimmt daher nur zum Teil mit den
vorhandenen Abteilungsstrukturen überein.
Der II. Teil enthält zur besseren Information der L eserinnen und Leser jeweils
eine kurze Beschreibung des Aufgabenfeldes, zum Tei l mit Zielsetzungen und
Rechtsgrundlagen. Diese Informationen werden ergänz t um weitere Aktivitäten
und Besonderheiten in 2004 (in der Regel gekennzeic hnet mit einem
) sowie
um ausgewählte Daten zum Leistungsumfang für die Ja hre 2002 bis 2004 (in
Tabellenform).
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Organis ations- und Personalstrukturen
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des
Amtes im Jahr 2004.
Der Bericht schließt mit einem Ausblick auf einige absehbare Entwicklungen in
2005 ab (IV. Teil).
Der Arbeitsbericht 2004 ist als Einstieg in ein jäh rliches Berichtswesen zu
verstehen. Es ist vorgesehen, ihn nach und nach zu standardisieren und um
weitere ergebnisorientierte Informationen (Ziele, K ennzahlen, Ressourcen-
informationen etc.) zu ergänzen. Die im Rahmen des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements anstehende Einführung des doppisc hen Rechnungs-
wesens und die damit verbundene Festschreibung von Produkten wird dabei
hilfreich sein.
Der Arbeitsbericht ist kein Gesundheitsbericht im S inne der Kommunalen
Gesundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 6 .1). Er ersetzt auch nicht
themenspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Son derpublikationen, die das
Gesundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.
Arbeitsbericht 2004
2. Aufgabenprofil und Zielsetzungen des Gesundheits amtes
In Folge veränderter Rahmenbedingungen und gewandel ter Anforderungen an
den öffentlichen Gesundheitsdienst gab es in den 90 iger Jahren sowohl auf
Landesebene als auch in der Stadt Münster umfangreiche Reformüberlegungen
zur Neustrukturierung und Neuausrichtung der kommun alen Gesundheitspolitik
(vgl. u.a. Grundsatzbeschluss des Rates zur Neuorie ntierung der kommunalen
Gesundheitspolitik von 1995).
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes, die traditionell im großen Umfang
gesetzlich definiert sind, ergeben sich heute vor a llem aus dem 1998 in Kraft
getretenen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst , mit dem die
„klassischen Aufgaben“ der unteren Gesundheitsbehör den in Nordrhein-
Westfalen neu ausgerichtet und neue Aufgaben wie z. B. moderne
Abstimmungs- und Planungsverfahren und Gesundheitsb erichterstattung auf
lokaler Ebene implementiert wurden.
Das Leistungsspektrum und das Selbstverständnis des Gesundheitsamtes
haben sich den Entwicklungen und Veränderungen ange passt. Im
Gesamtsystem der gesundheitlichen Versorgung hat da s Gesundheitsamt
heute hauptsächlich folgende Funktionen inne:
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung hat zwei Zielrichtungen: Zum e inen soll sie den Aufbau
gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswel ten unterstützen, zum
anderen soll sie die individuellen Kompetenzen der Menschen stärken und sie
dazu ermutigen, sich selbst für ihre Gesundheit ein zusetzen. Damit leistet
Gesundheitsförderung einen wichtigen Beitrag, um in dividuelle und
gesellschaftliche Kosten von Krankheit und Krankhei tsfolgen zu verringern.
Förderung von Gesundheit kann auch bewirken, dass k ostenintensive
Sozialleistungen weniger notwendig werden, denn ges undheitliche
Beeinträchtigungen tragen oft zu einer Verschlechterung der sozialen Lage bei.
Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe, die kein Akteur des
Gesundheitswesens allein leisten kann. Sie liegt gr undsätzlich im Interesse und
in der Verantwortung aller gesetzlich verpflichtete n Handlungsträger. Die
Aktivitäten sind jedoch den jeweiligen Zuständigkei ten entsprechend meist nur
auf bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen ausgerich tet. Die Kommune ist
der einzige Handlungsträger mit expliziter Gemeinwo hlverpflichtung und einem
Auftrag, der auf die gesundheitliche Gesamtsituatio n und die bedarfsgerechte
Versorgung aller Bevölkerungsteile ausgerichtet ist . Das Gesundheitsamt ist
deshalb bemüht, innerhalb und außerhalb der Verwalt ung gemeinsame
Strategien und Aktivitäten zur Gesundheitsförderung zu forcieren und zu
gewährleisten, dass auch benachteiligte Personen un d Gruppen in die
Gesundheitsförderung einbezogen werden.
Als Querschnittsaufgabe erstreckt sich die Aufgabe Gesundheitsförderung über
alle Abteilungen des Gesundheitsamtes. Gesundheits fördernde Maßnahmen
setzen bereits bei Kindern und Jugendlichen mit ent sprechenden Angeboten in
Kindertageseinrichtungen und Schulen an (vgl. Ziff. II. 2. dieses Berichtes).
Auch die Aktivitäten der Betriebsärzte im Rahmen de r betrieblichen
Gesundheitsförderung (II. 1.2) und die Maßnahmen z ur Förderung
gesundheitsverträglicher Umweltbedingungen (II. 3.3 ) leisten einen Beitrag.
Nicht zuletzt sind die Angebote des Gesundheitshaus es und die gruppen- und
lebensraumbezogenen Projekte (II. 5.) ein wichtiger Schritt zur Gestaltung einer
bedarfsorientierten kommunalen Gesundheitsförderung.
Gesundheitshilfen
Die gesundheitliche Versorgung in Deutschland ist g rundsätzlich durch die
ambulante und stationäre Regelversorgung gesichert. Das Gesundheitsamt hat
aber eine Brückenfunktion für diejenigen, die wegen ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes und / oder aufg rund sozialer Umstände
nicht in der Lage sind, von sich aus das System der Regelversorgung
angemessen zu nutzen. Das können vor allem psychisc h kranke oder
suchtkranke Menschen, behinderte Menschen, Migranti nnen und Migranten,
Suizidgefährdete, Obdachlose oder HIV-Infizierte se in. Handlungsleitend für
das Gesundheitsamt sind hier die Prinzipien der Sub sidiarität und
Sozialkompensation. Das Gesundheitsamt übernimmt fü r die hilfebedürftigen
Personen eine Mittler- und Wegweiserfunktion durch das Netz der
verschiedenen Beratungs-, Hilfs- und Versorgungsang ebote. Können die
Zugangsprobleme nicht überwunden werden, erbringt d as Gesundheitsamt die
erforderlichen Hilfen notfalls auch selbst durch ei gene Dienste, wobei auch eine
aufsuchende Betreuung möglich ist.
Gesundheitshilfen vermittelt und leistet der Sozia lpsychiatrische Dienst (vgl. II.
4.). Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (II. 2 .1), der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst (II. 2.5), die Beratung sstelle für
Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (II. 2.2), die Tbc-Fürsorge und
STD-Beratung (II. 3.1) veranlassen, gewähren oder le isten bei Bedarf
Gesundheitshilfen. Zu nennen sind in diesem Zusammen hang auch die
gruppen- und lebensraumbezogenen Hilfen (II. 5.2).
Gesundheitsschutz
Der Gesundheitsschutz ist seit jeher eine der domin ierenden Aufgaben des
Gesundheitsamtes. Die Aufgaben werden im wesentlich en als Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung durchgeführt. Beim Gesun dheitsschutz steht die
Sicherheit und Gesundheit gefährdeter Gruppen vor ü bertragbaren Krankheiten
(Infektionsschutz) und der Schutz der Bürgerinnen u nd Bürger vor
Umweltrisiken (umweltbezogener Gesundheitsschutz) i m Vordergrund. Die
Arbeit des Gesundheitsamtes ist darauf ausgerichtet , vorhandene Risiken zu
identifizieren und zu ihrer Aufhebung beizutragen. Dabei setzt das Amt verstärkt
auf Aufklärung, Information, Beratung und Unterstüt zung und bringt sich in
örtliche und überörtliche Genehmigungs- und Planung sprozesse ein.
Ordnungsrechtliche Schutzmaßnahmen werden auf das n otwendige Minimum
beschränkt.
Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Rahmen des Infektionsschutzes (II.
3.1 und II. 2.1.2), der Hygieneüberwachungen (II 3 .2.1) und Arzneimittel-
überwachung (II. 3.2.2) und die Beratung und Stellungnahmen in
Arbeitsbericht 2004
umweltmedizinischen Fragen (II. 3.3) tragen zum Er reichen der städtischen
Gesundheitsschutzziele bei.
Kooperation, Koordination und Planung
Zur Verbesserung des kommunalen Gesundheitsmanageme nts hat der
Gesetzgeber den Gesundheitsämtern Koordinationsaufg aben, eine kommunale
Gesundheitsberichterstattung und die Geschäftsführu ng der Kommunalen
Gesundheitskonferenz als eigenständige Aufgabenfelder übertragen.
Das Gesundheitsamt sorgt für eine neutrale Gesundhe itsberichterstattung,
macht die regional vorhandenen Versorgungsstrukture n und die
gesundheitlichen Problemlagen transparent und koord iniert mit Unterstützung
durch die kommunale Gesundheitskonferenz die Aktivi täten der verschiedenen
Akteure zur kontinuierlichen Anpassung und Weiteren twicklung der
gesundheitlichen Versorgung. Angesichts der vielfäl tigen Handlungs- und
Verantwortungsträger unseres Gesundheitssystems sin d Verbesserungen der
gesundheitlichen Lage nur über eine sektor- und res sortübergreifende
Zusammenarbeit zu erreichen. Kommunale Gesundheitsb erichterstattung,
Koordination und Planung sollen nach dem Willen des Gesetzgebers dazu
beitragen, dass alle Handlungsträger ihrer Verantw ortung gerecht werden und
eine möglichst große Effektivität und Effizienz in der gesundheitlichen
Versorgung der Bevölkerung erreicht wird.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die amtsübergreifende
Kooperation, inbesondere auf die Vernetzung mit der Jugendhilfeplanung, der
Sozialhilfeplanung und der Stiftungsverwaltung, die eine gemeinsame und
aufeinander abgestimmte Bedarfs- und Maßnahmenplanu ng innerhalb des
Dezernates für Jugend, Soziales, Gesundheit und Wohnen ermöglicht.
-
vgl. hierzu II. 2.1.3, II 4.1 und II. 6.1 -
Gutachten
Alle Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes setze n ihre fachärztliche
Kompetenz in Begutachtungen und Beratungen für die Ämter der Stadt Münster
und andere öffentlich-rechtliche Auftraggeber ein.
II. Rückblick auf die Arbeitsfelder
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst
1.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und
erstattet Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder
landesrechtlicher Vorschriften. Beurteilt werden be ispielsweise die
gesundheitliche Eignung für eine Berufung in das Be amtenverhältnis, die
Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, eventuelle Dienstunfallfolgen, die
Prüfungsfähigkeit im Rahmen von staatlichen Prüfungen, die Notwendigkeit und
der angemessene Umfang einer Maßnahme im Rahmen der Beihilfegewährung
und vieles mehr.
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind Gerichtsärzte im Sinne
der Strafprozessordnung. Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung
beurteilen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes die gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.
Auftraggeber sind in rund der Hälfte der Fälle städ tische Ämter, außerdem
Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-
rechtliche Institutionen. Das Gesundheitsamt ist so wohl gegenüber dem
Auftraggeber als auch gegenüber den zu Begutachtend en zur Neutralität
verpflichtet. Die Bescheinigungen, Zeugnisse und Gu tachten sollen eine
unabhängige, sachgerechte Entscheidungshilfe für de n jeweiligen Auftraggeber
sein.
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten *
Auftraggeber 2002 2003 2004
Städt. Ämter
davon
ärztliche Gutachten
zahnärztliche Gutachten
2.159
1.377
782
1.883
1.117
766
1.205
998
207
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.312 1.383 1.263
Gerichte 11 9 5
Sonstige öff. Institutionen 203 146 122
Summe 3.685 3.421 2.595
* Anmerkung:
Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Betriebsmedizin (vgl. Ziff. 1.2), des
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl. Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatrischen
Dienstes (vgl. Ziff. 4.2.1) erstellt.
Das Gesundheitsamt verfügt sowohl über das für die Begutachtungen
notwendige Fachpersonal (Fachärztinnen und Fachärzte für öffentliches
Gesundheitswesen und/oder anderen Fachrichtungen, M edizinisch-technische
Assistentinnen und Arzthelferinnen- vgl. auch Ziff. III. 2.) als auch über eine
Arbeitsbericht 2004
bedarfsgerechte apparative Ausstattung (Basislabor, funktionsdiagnostische
Geräte, Röntgenanlage). Eine Ende 2004 neu eingefüh rte Software für die
Datenverarbeitung wird ab 2005 die Arbeitsabläufe u nd die Beachtung
einheitlicher Qualitätsstandards für die ärztlichen Gutachten erleichtern.
Gutachten für nichtstädtische Auftraggeber sind geb ührenpflichtig, soweit es
sich nicht um Amtshilfeersuchen handelt.
Die jüngsten umfangreichen Änderungen in der Sozial gesetzgebung wirken
sich mittelbar auch auf den ärztlichen Dienst des G esundheitsamtes aus. So ist
nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung zum 01.01.2004 der Umfang der s ozialmedizinischen
Begutachtung von Krankenhilfeleistungen zurück gega ngen, da viele
Sozialhilfeempfänger seither Leistungen der gesetzl ichen Krankenkassen
erhalten. Dies machte sich insbesondere im Bereich der zahnärztlichen
Gutachten bemerkbar. Im gleichen Zeitraum ist mit B lick auf die anstehenden
Neuregelungen (Hartz IV) die Zahl der Gutachten zur Feststellung der
Erwerbsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern angestiegen.
Für 2005 ist vereinbart, dass die Agentur für Arbei t Münster und das
Gesundheitsamt Münster gegen Kostenerstattung gleic hberechtigt die
erforderlichen ärztlichen Gutachten nach SGB II im Auftrag der neu
gegründeten Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) erstellen.
1.2 Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsor ge
Der Ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt im Auftrag des Personal- und
Organisationsamtes und der Feuerwehr die arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen und staatlichen
Vorschriften für die Beschäftigten der Stadtverwalt ung Münster und die
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durch. Es wer den auch die empfohlenen
Impfungen angeboten:
Arbeitsmedizinische Vorsorge
2002 2003 2004
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
380
396
583
Impfungen
344
650
1.087
Dem Gesundheitsamt ist auch die betriebsmedizinisch e Betreuung der
städtischen Bediensteten übertragen worden, einer im Arbeitssic herheitsgesetz
verankerten Pflichtaufgabe des Arbeitgebers „Stadt Münster“. Ein Arzt und eine
Ärztin des Gesundheitsamtes sind als Betriebsärzte bestellt und nehmen ihre
betriebsmedizinischen Aufgaben neben anderen Aufgaben im Gesundheitsamt
wahr.
Die Betriebsärzte haben zusammen mit den Fachkräfte n für Arbeitssicherheit,
die dem Personal- und Organisationsdezernenten zuge ordnet sind, die
Aufgabe, den Arbeitgeber in allen relevanten arbeitsschutzrechtlichen Fragen
zu beraten und zu unterstützen, so z.B. bei der Einführung von Arbeitsverfahren
und technischen Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und
Arbeitsabläufen, zur Organisation der Ersten Hilfe in der Stadtverwaltung und
zur Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess.
So oblag den Betriebsärzten auch im Jahr 2004 die M itwirkung bei den
Gefährdungsbeurteilungen der städtischen Arbeitsplä tze nach dem
Arbeitsschutzgesetz, die Betrachtung und Auswertung des Unfallgeschehens in
der Verwaltung und die Beurteilung der Arbeitsbedin gungen für schwangere
Mitarbeiterinnen mit Handlungsempfehlungen für den Arbeitgeber.
Die Betriebsmediziner beraten auch die Beschäftigten im Hinblick auf
Gesundheits- und Unfallgefahren und Möglichkeiten der Prävention.
In 2004 wurde eine Veranstaltung zum Thema „Zecken“ für gefährdet e
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außenbereich angeboten.
Seit einigen Jahren hat sich ein weiterer Ansatz en twickelt, mit dem auf die
Gesundheit der Beschäftigten Einfluss genommen werden soll, die betriebliche
Gesundheitsförderung . Hier werden neben dem gesetzlich vorgeschriebenen
Arbeitsschutz Maßnahmen ergriffen, die sich an eine m gesundheitsgerechten
Arbeitsumfeld orientieren oder einen gesünderen Leb ensstil der Beschäftigten
unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit u nd Leistungsbereitschaft der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ga b es in 2004 in
Zusammenarbeit mit der betrieblichen Sozialberatung Informations-
veranstaltungen zum Thema „Rauchentwöhnung“ in städ tischen
Kantinen.
Arbeitsbericht 2004
Kinder- und Jugendgesundheit
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor
Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Für die
vielfältigen Aufgaben hält das Gesundheitsamt den K inder- und
Jugendgesundheitsdienst, die Beratungsstelle für En twicklungsfragen im
Kindes- und Jugendalter – Beratung und Frühförderun g -, die
Sprachheilambulanz, die Erholungsfürsorge sowie den Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst vor.
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist ein aufsuchender und
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen zusätzlichen
Qualifikationen oder Weiterbildungen und aus- und w eitergebildetem
Assistenzpersonal). Er richtet sich mit seinen Ange boten an Kinder,
Jugendliche und Heranwachsende, deren Eltern, die s ie betreuenden
Pädagoginnen und Pädagogen und die Träger der Einrichtungen.
Die Lebenswelten und die gesundheitliche Situation von Kindern und
Jugendlichen haben sich in den vergangenen Jahren d eutlich gewandelt und
damit auch das berufliche Selbstverständnis des öff entlichen Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes. Entsprechend ist das Auf gabenspektrum des
KJGD durch den Gesetzgeber neu ausgerichtet worden [Gesetz über den
öffentlichen Gesundheitsdienst (1995); neue schulre chtliche Vorschriften – z.B.
Schulrechtsänderungsgesetz (2003), neues Schulgeset z NRW (2005) -;
Zuwanderungsgesetz (2004); AylbLG (2005); Rehabilit ation und Teilhabe
behinderter Menschen (SGB IX, 2001); Infektionsschu tzgesetz (2000) u.a.)].
Der KJGD hat sich diesen gesetzlichen Anforderungen im Rahmen eines
mehrjährigen Umstrukturierungsprozesses angepasst.
2.1.1 Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchun gen in den
Schularztbezirken
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin /
einen Schularzt bestellt. Diese sind u.a. auch Ansprechpartner/-in nen bei
Entwicklungsbeurteilungen im Vorschul- und Schulalt er (Schullaufbahn-
beratung).
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der Grundschule befindlichen
Kindertageseinrichtungen als Ansprechpartnerin / An sprechpartner zur
Verfügung.
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die
Schuleingangsuntersuchungen , die zeitgemäßen Anforderungen angepasst
wurden. Sie werden in Münster ganzjährig in Gemeins chaftseinrichtungen für
Kinder durchgeführt. Es handelt sich dabei um standardisierte
Screeninguntersuchungen, in denen schulrelevante Kr iterien unter
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfas st werden. Ziel ist es,
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzei tig zu identifizieren und
diese durch Beratung und Vermittlung adäquater Förd er- und
Behandlungsmaßnahmen möglichst positiv zu beeinflus sen. Der KJGD bedient
sich dabei verschiedener Kooperationspartner eines umfangreichen
Netzwerkes, u.a. auch der Schule und Jugendhilfe. I n Kindertages-
einrichtungen werden den Schulärztinnen und -ärzten auch Kinder jüngerer
Altersgruppen mit Gesundheits- und Entwicklungsprob lemen vorgestellt. In den
9. Klassen von Sonder-, Haupt und Realschulen werde n
Schulentlassuntersuchungen mit berufsspezifischer Gesundheitsberatung
durchgeführt.
An mehreren Haupt-, Sonder- und Realschulen bietet der KJGD
sozialpädiatrische Schulsprechstunden an u.a. in Form von Einzel- und
Gruppenberatung, aber auch als Unterrichtseinheiten und geschlechts-
bezogene Angebote, um den Jugendlichen praxisbezoge ne, lebensnahe und
aktuelle Informationen zu gesundheitlichen Fragen z u geben und
unbürokratische, kompetente Hilfsangebote zu vermitteln.
2002 2003 2004
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen
von Kindern und Jugendlichen / Heranwachsenden
in Kindertageseinrichtungen, Schulen und im
Gesundheitsamt
5.027
5.495
4.939
Die Zahl der sozialpädiatrischen Untersuchungen und Beratungen liegt seit
längerem auf einem hohen Niveau.
In Kooperation mit anderen Abteilungen, Ämtern oder Institutionen werden
verschiedene Ansätze zur Gesundheitsförderung in den Gemeinschafts-
einrichtungen initiiert (Stichwort Gesunde Schule ).
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben
Eine zunehmende Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben
des KJGD am „Arbeitsplatz Gemeinschaftseinrichtung“ zu. Die Schulärztinnen
und –ärzte beraten die Träger der Gemeinschaftseinr ichtungen, die
Sorgeberechtigten und das pädagogische Personal zu verschiedenen
gesundheitlichen Fragestellungen (s. a. 2.1.1 Abs. 4). Hierzu zählen auch
regelmäßige Impfempfehlungen sowohl für die Eltern als auch für das Personal
in den Gemeinschaftseinrichtungen sowie weitere Inf ormationen zum
Infektionsschutz und zur Hygiene.
Für Meldungen und Anfragen nach dem Infektionsschu tzgesetz hat der KJGD
eine Telefonhotline eingerichtet, die von den Gemeinschaftseinrichtung en
äußerst gut angenommen wird. So nutzen diese die Ho tline nicht nur für die
meldepflichtigen Krankheiten, sondern regelmäßig au ch für Anfragen zum Impf-
und Infektionsschutz und für medizinische Beratunge n. Diese Hotline eignet
sich damit als kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-
/Überwachungs-Instrument):
Arbeitsbericht 2004
In 2004 wurde beispielsweise eine extreme Zunahme v on Kopflausbefall
in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder festgestel lt. Das
Gesundheitsamt hat darauf mit einem ad hoc entworfe nen
Informationsblatt reagiert, das an alle Kindertages einrichtungen und
Schulen sowie an niedergelassene Kinderärzte in Mün ster verschickt
wurde. So konnte die Zahl der betroffenen Kinder ra sch reduziert
werden.
Durch die verstärkte regelmäßige Präsenz des KJGD i n den
Gemeinschaftseinrichtungen hat sich die Zusammenarb eit mit den Schulen und
Kindertageseinrichtungen aus Sicht des Gesundheitsa mtes sehr positiv
entwickelt. Insgesamt hat sich die Zahl der betrieb smedizinischen
Untersuchungen und Beratungen in 2004 im Vergleich zum Jahr 2002 etwa
verdoppelt.
2002 2003 2004
Betriebsmedizinische Untersuchungen,
Beratungen in und für Kindertageseinrichtungen,
Schulen, Heime etc.
1.606
2.675
3.155
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen
Der KJGD dokumentiert seit ca. 1981 fortlaufend die relevanten
gesundheitlichen Daten aus den sozialpädiatrischen Untersuchungen
(Vorsorgestatus, Sinnesstörungen, Behinderungen, Du rchimfpungsgrad etc.)
nach aktualisierten, standardisierten Qualitätsmerk malen. Die Auswertung der
Dokumentation erfolgte früher über das Landesinstit ut für den öffentlichen
Gesundheitsdienst (LÖGD).
Seit 1995 führt der KJGD die Datenerfassung und Aus wertung in eigener Regie
durch. Nach Abschluss der Untersuchungen z.B. des j eweiligen Einschul-
jahrganges steht nach Löschung der personenbezogene n Daten ein
aggregierter Datensatz für die Gesundheitsberichterstattung zur Verfügung.
Die Daten werden fortlaufend einer umfassenden Anal yse unterzogen. Seit
2004 ist der KJGD dazu in der Lage, die Daten der Schuleingangsuntersuchung
kumuliert unter besonderer Berücksichtigung soziale r Faktoren kleinräumig auf
der Ebene des statistischen Wohnbezirks bzw. der zu ständigen
Kindertageseinrichtung oder Grundschule auszuwerten . Hierfür steht aktuell ein
Datensatz ab dem Einschuljahrgang 2001 zur Verfügun g. In 2004 konnten aus
diesen Daten Handlungsempfehlungen für das kommunale Verwaltungs -
handeln abgeleitet werden.
Schwerpunkt bei der Datenauswertung in 2004 war di e kleinräumige
Verteilung von Sozialressourcen bei Schulanfängern und damit die
Aufdeckung besonderer Risikokonstellationen für ein e ungünstige
schulische und gesundheitliche Entwicklung von Schulanfängern.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Beschreibung der schulrelevanten
Entwicklung von Migrantenkindern unter besonderer B erücksichtigung
des Sprachstandes für die deutsche Sprache.
Durch beschreibende Auswertung stadtteilbezogener Daten des KJGD
wurde das Projekt "Gesund aufwachsen in … Berg Fide l" mit vorbereitet.
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung 2004 gab e s eine
Unfallbefragung der Familien einzuschulender Kinder . Ein erstes
Ergebnis, nämlich die Häufigkeit sowie die kleinräu mige und sozial-
räumliche Verteilung des Vorhandenseins von Rauchme ldern in der
Wohnung des Kindes, wurde der städtischen Feuerwehr zur Verfügung
gestellt. Eine weitere differenzierte Auswertung de r Unfallbefragung ist
für einen späteren Zeitraum bzw. bedarfsgesteuert geplant.
Die differenzierte, multithematische Auswertung der Schulanfängerdaten wird
jährlich fortgeschrieben.
Im Rahmen der sozialpädiatrischen Untersuchungen we rden
u.a. auch die
vorgelegten Impfpässe überprüft und den Eltern ggf. Hinweise zur
Komplettierung des Impfschutzes gegeben. Die erhobe nen Daten lassen
Rückschlüsse auf den Impfstatus eines gesamten Jahrgangs zu und werden
ebenfalls regelmäßig aufgearbeitet. Seit zwei Jahre n werden die Ergebnisse
(lokale Durchimpfungsquoten etc.) mit den Impfempfe hlungen des Robert-
Koch-Institus regelmäßig den niedergelassenen Kinde r- und Jugendärzten
zugeleitet, um die Durchimpfungsquote erfolgreich zu optimieren.
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und
Untersuchungen zur Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und
Behandlungsbedarf . Für den Schuleingang in eine Sonderschule
(Förderschule), die Teilnahme am Gemeinsamen Unter richt oder für die
Förderung in integrativen Lerngruppen im Primar- od er Sekundarbereich ist ein
schulärztliches Gutachten erforderlich. Auch bei Un terbringung von
Vorschulkindern im Schwerpunkt-, Sonder- und Sonder schulkindergarten, in
einer Additiven oder Integrativen Einrichtung nimmt der KJGD sozialpädiatrisch
Stellung.
Standardisierte Screeninguntersuchungen, Untersuchungen/Beratungen vor der
Sprachheilbehandlung, Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u.a.
gehören ebenfalls zum hier dargestellten Aufgabenspektrum.
2002 2003 2004
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen
von Kindern und Jugendlichen / Heranwachsenden
u.a.* zum speziellen Hilfe-/Förderbedarf etc.
5.469
5.941
5.908
* in diesen Zahlen sind auch die sozialpädiatrische n Untersuchungen/Beratungen enthalten, die im
Rahmen der Aufgabenstellung der Beratungsstelle fü r Entwicklungsfragen durchgeführt wurden
(vgl. Ziff. 2.2)
Künftig (mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes NRW) wird der KJGD auch
bei der Aufnahme in die pädagogische Frühförderung für Kinder mit einer Hör-
oder Sehschädigung gutachterlich tätig.
Arbeitsbericht 2004
Ende 2004 hat der Leiter des KJGD die Ergebnisse ei ner Studie zur
Situation hörgeschädigter Kinder mit dem Titel „Verständigungskulturen“
veröffentlicht. Im Rahmen dieser Studie wurde in Zu sammenarbeit mit
der Universitätsklinik die Entwicklung und Lernsitu ation von mehr als
200 hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen an de n Westfälischen
Schulen für Schwerhörige und Gehörlose analysiert.
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus
unterschiedlichsten Gründen nicht selbst in der Lag e sind, die bestehenden
Angebote der Regelversorgung in Anspruch zu nehmen, wird der KJGD auch
dort aufsuchend tätig. Hierzu zählen insbesondere Impfungen und
Untersuchungen von Migrantinnen und Migranten, die z.T. gemeinsam mit der
Abteilung Gesundheitsförderung, aufsuchende Gesundheitshilfen durchgeführt
werden.
2002 2003 2004
Sozialkompensatorische Untersuchungen,
Beratungen, Impfungen
60
205
111
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen, Ämter und
Behörden Gutachten zu sozialmedizinischen Fragestellungen und zur
Rehabilitation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugend hilfeträger
im Rahmen der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Gerichte u.a. zum
Sorgerecht und zur Betreuung behinderter Menschen, für das Wohnungsamt in
Fragen einer angemessenen Wohnraumversorgung usw.
2002 2003 2004
Sozialpädiatrische-sozialmedizinische Gutachten
240
234
232
2.2 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und
Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BFE)
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und
Jugendlichen können sich mit ihren vielfältigen Fra gestellungen und Problemen
an die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter
(BFE) wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst f rühen und rechtzeitigen
Beratung von Eltern über stützende, fördernde und e ntlastende familien-
bezogene Hilfen, damit eine optimale Integration de s entwicklungs-auffälligen
oder behinderten Kindes / Jugendlichen in das jewei lige soziale Umfeld erreicht
wird.
Das Team der Beratungsstelle ist multidisziplinär besetzt (Sozialpädiatrie,
Logopädie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psych ologie). Es erarbeitet in
Abstimmung mit den Eltern und anderen Fachdisziplin en einen individuellen
Gesamtplan, der u.a. auch das eigene Angebot heilpä dagogischer
Frühförderung oder begleitende pädagogische, sozialrechtliche, psychosoziale
und sozialpädiatrische Beratung sowie Logopädie vor sieht. Darüber hinaus
sieht die BfE eine weitere zentrale Aufgabe in der Vermittlung und Koordination
von Hilfen innerhalb, aber auch außerhalb Münsters, wobei auf ein umfang-
reiches Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgegriffen werden kann.
Die Zahl der von Behinderung bedrohten Kinder (wahr nehmungsgestörte,
teilleistungsgestörte, in Teilen entwicklungsverzög erte Kinder und Jugendliche)
hat sich in den letzten 2 Jahrzehnten drastisch erh öht. Entsprechend ist auch
die Gesamtzahl der in der Beratungsstelle vorgestel lten sowie auch der
betreuten Kinder und Jugendlichen stetig angestiege n. Dieser enorme
Aufgabenzuwachs konnte mit dem vorhandenen Personal nur durch
umfangreiche Prozessoptimierungen und eine Flexibil isierung der
Betreuungsformen und Beratungsangebote bewältigt werden.
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen ist die einzige Frühförderstelle
in der Stadt Münster eingebettet mit den Aufgabenbe reichen Früherkennung
(Diagnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder ab der Geburt bis zum
Schuleintritt.
Beratung und Frühförderung
2002 2003 2004
Vorstellungen/ Beratungen
davon:
• Neuvorstellungen
• Wiedervorstellungen
463
197
266
535
264
271
613
281
332
Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung
bedrohter Kinder ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Der Gesetzgeber
hat die erforderlichen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die
heilpädagogischen Leistungen zu einer Komplexleistung zusammengefasst,
um den betroffenen Kindern und ihren Eltern die Leistungserbringung „aus einer
Hand“ zu ermöglichen. Die Komplexleistung Frühförde rung kann künftig nur
noch durch anerkannte interdisziplinäre Frühförders tellen oder sozial-
pädiatrische Zentren ausgeführt werden. Einzelheite n zum Zusammenwirken
der beteiligten Rehabilitationsträger und der Leis tungserbringer werden durch
Landesrahmenempfehlungen geregelt, die voraussichtl ich zum 01.04.2005
vorliegen werden.
Das Gesundheitsamt wird nach Vorliegen der Landesra hmenempfehlungen
umgehend den Antrag auf Anerkennung der städtischen BFE als
interdisziplinäre Frühförderstelle an die beteiligt en Rehabilitationsträger stellen.
Um die Anerkennungsvoraussetzungen (interdisziplinä re Personalausstattung)
zu erfüllen, ist die städtische BFE im Herbst letzt en Jahres (stellenneutral)
fachlich um die Logopädie erweitert worden. Ziel de s Gesundheitsamtes ist es,
die diagnostischen und medizinisch–therapeutischen Leistungen der BFE
künftig mit den Krankenkassen abzurechnen.
Arbeitsbericht 2004
2.3 Sprachheilambulanz
Die Sprachheilfürsorge hat in Münster eine lange Tradition. Seit 1962 werden
im Gesundheitsamt Sprachheillehrer im Honorarverhäl tnis beschäftigt, um die
rechtzeitige und angemessene Einleitung einer Sprac hheilbehandlung bei
sprachbehinderten und von einer Sprachbehinderung b edrohten Kindern und
Jugendlichen sicherzustellen. Die gesetzlichen Grun dlagen für die Arbeit der
Sprachheilambulanz finden sich im SGB IX, im Bundes sozialhilfegesetz (ab
01.01.2005 SGB XII) sowie im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die therapeutische
Behandlung von sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschul-
kindern . Die ambulante Behandlung erfolgt nach einer einge henden
sprachlichen und sozialpädiatrischen diagnostischen Abklärung und wird in den
Kindertageseinrichtungen, zum Teil auch in den Räum en des Gesundheits-
amtes (Stolbergstraße 2a) durchgeführt. Ziel ist es , die diagnostizierten
Sprachstörungen möglichst noch vor Einschulung zu b eseitigen, um negativen
Auswirkungen im Bereich des schulischen Lernens und der
Persönlichkeitsentwicklung und damit auch sozialen Folgekosten vorzubeugen.
In der Sprachheilambulanz arbeiten mehrere im Honor arverhältnis beschäftigte
Sprachheillehrerinnen und –lehrer. Ihre Arbeit wurd e bis August 2004 durch
einen ebenfalls im Honorarverhältnis tätigen Sprachheilbeauftragten koordiniert,
der auch die präventive Funktion der aufsuchenden s prachlich-diagnostischen
Abklärung in Kindergärten und Sonderschulen hat. Di eser hat im Sommer 2004
aus Altersgründen seinen Einsatz beendet.
Seit September 2004 nimmt eine stellenneutral einge stellte in Teilzeit
beschäftigte Logopädin die Aufgaben des Sprachheilb eauftragten neben
anderen Aufgaben in der Beratungsstelle für Entwick lungsfragen wahr (vgl.
auch Ziff. 2.2).
Sprachheilambulanz
2002 2003 2004
vorgestellte Kinder 145 125 117
Kinder in Therapie 100 111 123
Ausgaben insgesamt 29.714 € 26.310 € 27.289 €
Die jährliche Anzahl der Therapien steht in engem Z usammenhang mit dem
jeweils zur Verfügung stehenden Honorarkräften. Es war auch in 2004 nicht
leicht, qualifizierte Sprachheillehrerinnen und Spr achheillehrer für die
Sprachheilambulanz zu gewinnen. Seit Anfang 2005 is t auch eine Logopädin
als Honorarkraft tätig.
2.4 Erholungsfürsorge
Das Gesundheitsamt leistet vorbeugende Gesundheitsh ilfen nach § 37
Bundessozialhilfegesetz (ab 2005 nach § 47 SGB XII) durch Bezuschussung
von Erholungskuren. Die Erholungsmaßnahmen werden d urch das
Gesundheitsamt oder durch freie Träger (Wohlfahrtsverbände) vermittelt.
Sozial schwache Eltern und Alleinerziehende mit Kin dern / Jugendlichen, aber
auch Senioren/Seniorinnen, bei denen eine Erkrankun g oder ein sonstiger
Gesundheitsschaden einzutreten droht, können bei Vo rliegen der persönlichen
und wirtschaftlichen Voraussetzungen eine in der Re gel dreiwöchige
Erholungsmaßnahme in Anspruch nehmen. Rechtzeitige Vorbeugung soll hier
die Entwicklung von Gesundheitsschäden verhüten.
Erholungsmaßnahmen
2002 2003 2004
vermittelte Kuren durch das Gesundheitsamt 16 13 14
vermittelte Kuren durch Wohlfahrtsverbände 79 29 29
Städtischer Zuschuss insgesamt 92.953 € 48.637 € 43.920 €
2.5 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kiefernbereiches.
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sonderschulen durch, um
Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.
Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen
2002 2003 2004
Ergebnisse Anzahl
%
Anzahl
%
Anzahl %
Naturgesunde Gebisse
(keine Karies, Zahnfüllungen)
7.208
49,5
6.183
47,8
9.051
53,5
Behandlungsbedürftige Karies
2.467
16.9
1.862
14,4
3.089
18,2
kein Behandlungsbedarf
4.896
33.6
4.887
37,8
4.792
28,3
Summe
14.571
100
12.932
100
16.932
100
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig
ausgewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster zeigen eine deutlich
bessere Zahngesundheit als der Landesdurchschnitt a uf. Die angeführten
Daten sind aber Durchschnittswerte. Bezogen auf soz iale Brennpunkte ergeben
sich erhebliche Differenzen, so dass auch in Münste r gezielte
Prophylaxemaßnahmen sinnvoll erscheinen.
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgr und persönlicher oder
sozialer Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung finden, führt der
Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnär ztliche Behandlungen
bzw. Behandlungsvorbereitungen durch.
Arbeitsbericht 2004
2002 2003 2004
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs-
vorbereitungen
37
28
22
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12.
Lebensjahr ist eine gemeinsame gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen,
Zahnärzten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst.
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, die niedergelassene
Zahnärzteschaft und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahn-
gesundheit“ zusammengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt de r Kinder-
und Jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wahr. Der Arbeitskreis
finanziert u.a. Personalkosten für eine Prophylaxe- Fachkraft sowie eine
Honorarkraft für Ernährungsberatung. Betreut werden Kindergartengruppen
und Grundschulklassen.
Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe
2002
2003 2004
Kindertageseinrichtungen
54
41
75
Kindergruppen
12
8
4
Schulklassen
67
68
52
Besuche im Gesundheitsamt
19
20
20
Elternnachmittage mit Kindern
2
2
4
Teambesprechungen Erzieher/Lehrer
9
7
6
Vorschulgruppen in den Kindergärten
11
7
7
Veranstaltungen zur Ernährungsberatung
2002 2003 2004
Kindertageseinrichtungen
11
7
23
Kindergruppen
2
1
0
Schulklassen
23
23
16
Besuche im Gesundheitsamt
5
11
10
3. Gesundheitsschutz
3.1 Infektionsschutz
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdien stes. Auf der Grundlage
des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes un d des Gesetzes über den
öffentlichen Gesundheitsdienst erbringt das Gesundh eitsamt Leistungen zur
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mit der Zielsetzung,
Infektionskrankheiten beim Menschen vorzubeugen, In fektionen frühzeitig zu
erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Für Tuberkulose und
sexuell übertragbare Krankheiten hält das Gesundheitsamt besondere
Beratungs- und Untersuchungs-, ggf. auch Behandlungsangebote vor.
3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender
Krankheiten. Alle meldepflichtigen Krankheiten und Erreger werden im
Gesundheitsamt von den meldepflichtigen Stellen (be handelnde Ärztinnen und
Ärzte, Labore) zeitnah entgegengenommen und an die zuständigen
überörtlichen Behörden weitergeleitet. Ermittlungen über Art, Ursache und
Ansteckungsquelle (telefonisch oder persönlich vor Ort) folgen ebenso wie
Information, Aufklärung und Beratung aller Betroffenen.
Im Bedarfsfall ist das Gesundheitsamt gesetzlich m it Eingriffsbefugnissen zur
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungs-
untersuchungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Tätigkeitsverboten
oder der Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, durch Aufklärung,
Beratung und Unterstützung ordnungsrechtliche Maßna hmen auf das
notwendige Minimum zu beschränken.
Daten im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten *
2002 2003 2004
Meldungen nach § 6 IfSG
(Meldepflichtige Krankheiten)
682
755
879
Meldungen nach § 7 IfSG
(Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)
k.A.
244
392
Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG
(meldepflichtige ansteckende Krankheiten in
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder)
639
706
633
Infektionsermittlungen
1.501
1.552
1.790
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen
k.A
805
758
*
nicht enthalten sind die Daten für Tbc – vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 3.1.2
Arbeitsbericht 2004
Die Anzahl der Krankheits- und Erregermeldungen weist eine steigende
Tendenz auf.
Auffällig in 2004 war ein Anstieg von Norovirus-Me ldungen bedingt
durch Krankheitsherde in jeweils 2 Altenheimen und in 2
Krankenhäusern. Noroviren gelten als die häufigste Ursache von akuten
Magen-/Darm-Infektionen in Heimen.
In 2004 wurde ein Handbuch „Empfehlungen zu Infektionsmaßnah-
men für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ mit konkreten Hand-
lungsempfehlungen zum Umgang mit infektiösen Patien ten erstellt. Die
Inhalte wurden den Rettungssanitäterinnen und -sani tätern und
Rettungsassistentinnen und -assistenten in Fortbild ungsveranstaltungen
erläutert und vermittelt.
Das Gesundheitsamt hat auch Vorbereitungen für den Fall bioterroristischer
Anschläge (Milzbrand, Pocken) oder beim Auftreten e iner hochinfektiösen
Erkrankung (Ebola-Fieber, Lassa-Fieber, Influenzaep idemie) zu treffen. In
Folge der Anschläge des 11. Septembers 2001 wurde d aher ein Pocken-
alarmplan erstellt .
In 2004 folgte die Aufstellung eines Seuchenalarmplans , um im Falle
oder bei Verdacht einer hochinfektiösen Erkrankung den Erkrankten
oder Krankheitsverdächtigen schnellstens einer komp etenten Diagnostik
und Therapie zuzuführen sowie gleichzeitig die Weit erbreitung der
Infektionserreger durch konsequente seuchenhygienis che Maßnahmen
zu verhindern.
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann eine Tätigkeit im
Lebensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmalig er Aufnahme ihrer
Tätigkeit durch eine Bescheinigung des Gesundheitsa mtes nachgewiesen
haben, dass bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätig keitsverbot bekannt sind
und sie über Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln "belehrt"
worden sind. Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt 2 x wöchentlich,
bei Gruppen auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig.
2002 2003 2004
Anzahl belehrte Personen
(gem. § 43 IfSG)
2.214
2.520
2.742
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet das Gesundheitsamt
eine umfassende Reiseimpfberatung für Reisende an, um die Gefahr zu
mindern, dass sie sich mit ansteckenden Krankheiten infizieren, die nicht nur
sie selbst sondern auch andere gefährden.
Alle Todesbescheinigungen werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität,
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) überprüft.
3.1.2 Tuberkulose- Fürsorge
Tuberkulose (Tbc) ist eine meldepflichtige, bakteri elle Infektionskrankheit, die
von Mensch zu Mensch übertragen wird. Eine Infektio n führt nicht immer zu
einer Erkrankung. Nur etwa 5-10% der Infizierten er kranken im Laufe ihres
Lebens auch tatsächlich an Tbc, am häufigsten an ei ner Lungentuberkulose,
seltener sind andere Organe wie Lymphknoten, Nieren , Knochen oder Hirnhaut
befallen. Ohne Therapie kann der Entzündungsprozess fortschreiten bis eine
„offene“ infektiöse Lungentuberkulose entsteht. Dan n können Bakterien
wiederum auf andere Menschen übertragen werden.
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung ist daher eine rasche, aktive Entdeckung
von Neuerkrankungen und eine schnell einsetzende konsequente Therapie
der Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt erm ittelt die
Kontaktpersonen von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anste ckungs-
quelle festzustellen und die Ausbreitung der Erkran kung zu verhindern. Alle
Personen, die mit einem an offener Tbc Erkrankten K ontakt hatten, werden je
nach Intensität des Kontaktes im Abstand von mehrer en Monaten mehrmals
vorsorglich untersucht (Tuberkulin-Hauttest und / o der Röntgenaufnahme).
Jede Tbc-Neuerkrankung zieht somit eine unterschied lich große Zahl von
Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen nach sich, je nach privater und
beruflicher Aktivität der / des Erkrankten. Tbc-Erk rankte werden so lange
überwacht, bis eine Reaktivierung der Krankheit als nicht mehr wahrscheinlich
gilt.
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und
Gefährdete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen . Besonders wichtig ist dabei
die Überwachung der Therapie mit mehreren antibioti schen Chemotherapeutika
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten.
Daten der Tbc-Fürsorgestelle
2002 2003 2004
Tbc- Neuerkrankungen 22 19 29
Tbc-Neu- und Starkinfektionen
(keine Meldepflicht)
16 7 22
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlungen 4 1 6
Neue Tbc-Verdachtsfälle
(keine Meldepflicht)
3 4 5
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen Tbc-Fälle
am 31.12.....
590
581
571
Vorladungen 3.744 1.872 2.466
Sprechstundenbesucher 2.220 987 1.500
Befundeingänge 1.802 558 756
Röntgenuntersuchungen 1.382 930 1.222
Tuberkulintestungen 775 228 477
Durch die Bemühungen der Tuberkulosebekämpfung sind zwar die
Erkrankungszahlen in den letzten Jahrzehnten bundes weit zurückgegangen.
Die Tuberkulose ist aber als weltweit neben Aids hä ufigste Todesursache unter
den Infektionskrankheiten nach wie vor ein Problem. In vielen Ländern
insbesondere in den Entwicklungsländern aber auch in Osteuropa steigen die
Arbeitsbericht 2004
Erkrankungszahlen wieder an und bleiben durch Migra tion nicht ohne
Auswirkungen auf das Geschehen in Deutschland. Auch geben aggressivere
und gegen die eingesetzten Chemotherapeutika teilwe ise resistente
Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekäm pfung der
Tuberkulose nicht nachzulassen.
3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids und anderen
sexuell übertragbaren Krankheiten
Sexuell übertragbare Krankheiten ( Sexually Transmitted Diseases – STD - )
sind seit jeher Bestandteil der Arbeit der Gesundhe itsämter. Mit Einführung des
Infektionsschutzgesetzes haben sich allerdings die gesetzlichen Anforderungen
an die Gesundheitsämter gewandelt: Prävention und i ndividuelle Gesundheits-
förderung sind die Leitgedanken des Infektionsschut zgesetzes und des
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst. F reiwillige, auf Wunsch
anonyme und wenn notwendig kostenlose Angebote zu a llen sexuell
übertragbaren Erkrankungen einschl. Aids müssen zur Verfügung gestellt
werden.
Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes zielen auf die Verbesserung der
sexuellen Gesundheit durch primäre, sekundäre und t ertiäre Prävention von
STD und Aids, auf eine Verhaltensänderung (safer se x) und dadurch auf die
Durchbrechung von Infektionsketten und Verhinderung der Ausbreitung von
STD und Aids und deren Folgeerkrankungen.
Im Präventionsbereich werden Informationen sowohl für die Allgemeinheit als
auch für bestimmte Zielgruppen angeboten.
Präventionsaktivitäten in 2004
Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen, Multiplikatoren-
Fortbildungen etc.
- 53 Veranstaltungen, davon 38 in Schulen -
Impfprojekt für jugendliche Spätaussiedlerinnen un d Spätaussiedler in
Kooperation mit Dezernat V/KF - gegen Hepatitis
Beteiligung an weiteren Aktionen wie z.B die Aktio nswoche zum
Weltaidstag (01.12.2004) mit dem Schwerpunktthema „ Mädchen,
Frauen, HIV und Aids“ sowie Aidsprävention zu Karneval in Kooperation
mit der Aidshilfe Münster und der Taxizentrale -
Im Rahmen der Einzelfallberatung berät und betreut das Gesundheitsamt die
Ratsuchenden, gibt Hilfestellungen bei persönlichen Problemen, klärt über
gesundheitliche Gefahren auf und vermittelt ärztlic he Behandlungen, wenn die
Therapie nicht direkt erfolgen kann. Erkrankte, inf izierte oder
vermeintlich/tatsächlich gefährdete Personen werden im Hinblick auf
Infektionswege, Symptome, soziale Folgen und besteh ende Hilfsangebote
beraten.
Aids-Beratung
2002 2003 2004
Beratungsgespräche
davon
persönliche Beratungsgespräche
telefonische Beratungsgespräche
1.376
1.164
212
1.297
1.123
174
1.629
1.214
415
HIV- Antikörperteste
550
532
558
Die Zahl der HIV-Infizierten in Münster liegt sei e inigen Jahren konstant bei
etwa 300 Menschen. Dass diese Zahl relativ stabil b leibt, ist auch als Ergebnis
der guten Aufklärungsarbeit in Münster zu werten.
Die psychosoziale Betreuung HIV-Infizierter und Aid s-Kranker wird
schwerpunktmäßig von der Aids-Hilfe e.V. geleistet. Diese erhält jährlich einen
einen städtischen Zuschuss (vgl. Aufstellung Ziff. 7.)
STD-Beratung
2002 2003 2004
Persönliche Beratungsgespräche /
Untersuchungen
54
41
35
Therapien
k. A.
11
8
Die Zahl der Beratungen / Untersuchungen auf STDs i st in den letzen Jahren
rückläufig. Dies ist unter anderem darauf zurück zu führen, dass die
Untersuchungen seit Einführung des Infektionsschut zgesetzes auf Freiwilligkeit
basieren und insbesondere Prostituierte die Untersu chungsangebote nur noch
vereinzelt wahrnehmen.
Ein Konzept zur Neuausrichtung der Aids- und STD-Beratung in Münster
(Zusammenführung der Sprechstunden, Verstärkung der aufsuchenden Arbeit
etc.) soll in 2005 erarbeitet und umgesetzt werden . Ziel ist es, bestimmte
Klientengruppen (z.B. Personen mit Prostitutionstätigkeit) zu erreichen.
Um diese Neuausrichtung zu erleichtern, sind die Au fgaben der Aids- und STD-
Beratung im November 2004 organisatorisch zusammeng efasst und der neu
gebildeten Fachstelle „Sozialmedizinische Beratung und Hilfen“ zugeordnet
worden.
3.2 Qualitätssichernde Dienste
3.2.1 Hygieneüberwachungen
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher
Vorschriften bei verschiedenen Einrichtungen die Ei nhaltung der rechtlich
vorgeschriebenen Anforderungen an die Hygiene zu üb erwachen mit dem Ziel,
die Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbesondere vor Infektionen
zu schützen. Die Leistungen des Gesundheitsamtes zielen dabei primär auf die
Arbeitsbericht 2004
Beratung und Aufklärung der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der
notwendigen Hygienestandards und geeigneter prävent iver Maßnahmen. In
diesem Sinne ist das Gesundheitsamt auch bestrebt, bereits im Vorfeld bei der
Neu- oder Umbauplanung derartiger Einrichtungen ber atend mitzuwirken, damit
der Gesundheitsvorsorge ausreichend Rechnung getrag en werden kann und
spätere Kosten für Korrekturmaßnahmen vermieden wer den (vgl. unten Ziff.
3.3.1). Hoheitliche Maßnahmen wie die Schließung vo n Einrichtungen werden
nur dann ergriffen, wenn erhebliche Gefahren für di e Gesundheit abzuwenden
sind oder die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht befolgt werden.
Folgende Einrichtungen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheits-
amt, wobei die Überwachungsintervalle teilweise dur ch Rechtsverordnung oder
Erlass vorgeschrieben sind. Ist kein Turnus vorgege ben hat das
Gesundheitsamt die Überwachungsprogramme nach pflic htgemäßem
Ermessen unter Berücksichtigung des Risikos und der speziellen örtlichen
Gegebenheiten festzulegen.
Art der Einrichtung durch Rechtsverordnung
oder Erlass vorgegebener
Überwachungsturnus
Krankenhäuser
Dialyseeinrichtungen
Alten- und Pflegeheime (gem. § 1 HeimG)
Privatkrankenanstalten (gem. § 30 GewO)
Ambulante OP’s
jährlich
Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
Tagesklinken
Geburtshäuser
1 bis 3 Jahre
Zahnarztpraxen
Arztpraxen
Sonstige Praxen und Gewerbebetriebe
(Friseure, Fußpflege, Akupunktur, Piersing-Studios,
Tätowierer etc)
regelmäßig
Obdachlosenunterkünfte
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber,
Spätaussiedler und Flüchtlinge
Sonstige Massenunterkünfte
Justizvollzugsanstalten
1 bis 5 Jahre
Kindertageseinrichtungen
Schulen u. sonstige Ausbildungseinrichtungen
Heime
Ferienlager
regelmäßig
Friedhöfe,
Leichenhallen
Bestattungsunternehmen
regelmäßig
Zentrale Wasserversorgungsanlagen jährlich
Kleinanlagen 1 bis 2 Jahre
Anlagen der Hausinstallation
(mit Abgabe von Wasser an die Öffentlichkeit)
regelmäßig
Regenwasserversorgungsanlagen regelmäßig
Schwimmbäder
Saunabetriebe
Therapiebäder
regelmäßig
Kläranlagen
Mülldeponie
Restmüllsortierungsanlage
regelmäßig
Die zu überwachenden Einrichtungen werden im Hinbli ck auf die Einhaltung
hygienischer Standards (auch technischer und baulic her Art) überprüft und
beraten, festgestellte Mängel werden in Besichtigu ngsprotokollen festgehalten
und ihre Beseitigung wird nachgehalten. Anlassbezog ene Überprüfungen
werden durchgeführt, wenn dem Gesundheitsamt Hinwei se auf übertragbare
Krankheiten oder Erkenntnisse über wesentliche hygi enische Mängel in einer
Einrichtung vorliegen.
Schon aufgrund der großen Zahl der zu überwachenden Einrichtungen ergibt
sich mit Blick auf die begrenzten Personalressource n die Notwendigkeit einer
risikogestuften Prioritätensetzung und einer sorgfä ltigen Planung der
Aufgabendurchführung.
Einen Schwerpunkt der Hygieneüberwachung bilden auf grund des erhöhten
Infektionsrisikos regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens,
Alten- und Pflegeheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Men-
schen, deren Widerstandskraft alters- oder krankhei tsbedingt vermindert ist,
sind infektionspräventive Maßnahmen und die Einhalt ung der notwendigen
Hygienevorschriften besonders wichtig.
Die Notwendigkeit regelmäßiger Überwachungen bestät igt sich in der täglichen
Arbeit. Sowohl im Rahmen der Altenheim- und Kranken hausbegehungen als
auch im Rahmen der Begehungen von Arztpraxen müssen von Seiten des
Gesundheitsamtes wiederholt Maßnahmen eingeleitet w erden, um eine
hygienische Minimalversorgung herzustellen. Zeigt s ich auch im Rahmen der
Kontrollbegehungen keine Besserung der Situation, w ie in 2004 im Falle eines
Arztes in Münster, werden bestimmte Tätigkeiten unt ersagt. In diesem
Zusammenhang arbeitet das Gesundheitsamt eng mit de r Bezirksregierung und
der Kassenärztlichen Vereinigung zusammen.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Hygieneüberwachung ist die
Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster. Schließlich
ist Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel, an das besondere
Güteanforderungen zu stellen sind . Mit der seit 2003 gültigen novellierten
Trinkwasserverordnung ist eine EG-Richtlinie über d ie Qualität von Wasser für
den menschlichen Gebrauch in nationales Recht umges etzt worden. Sie enthält
eine Vielzahl von Neuregelungen sowohl für die Wass erversorger als auch für
die Gesundheitsämter als zuständige Überwachungsbeh örden. Alle
Wasserversorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Dokumentation der
Wasserqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflic htet. Abweichungen sind
dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Ist eine Gefährdung der menschlichen
Gesundheit zu besorgen, prüft das Gesundheitsamt, w elche Abhilfe-
maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität erforderlich sind oder ob
gar weitergehende Maßnahmen, wie z.B. Unterbrechung der Wasser-
versorgung, angeordnet werden müssen.
Darüber sind der Trinkwasserversorgungsanlagen auch vor Ort zu überprüfen.
Für die zentralen Wasserversorgungsanlagen und die Kleinanlagen
(Trinkwasserbrunnen) sind in der neuen Trinkwasserv erordnung verschärfte
Mindestuntersuchungsumfänge und –intervalle vorgesc hrieben. Für die
Überwachung von Anlagen der Hausinstallation, aus denen Wasser an die
Arbeitsbericht 2004
Öffentlichkeit abgegeben wird, hat das Gesundheitsa mt ein Überwachungs-
programm auf der Grundlage geeigneter stichprobenar tiger Kontrollen
umzusetzen. Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen steht das
Gesundheitsamt den Anlagenbetreibern beratend zur S eite. Dies gilt sowohl für
die Betreiber von Kleinanlagen und Anlagen der Haus installation als auch für
die Stadtwerke Münster GmbH, die ihre Probenahmen- und Maßnahmepläne
mit dem Gesundheitsamt abgestimmt haben.
Im Rahmen der Überprüfung der Hausinstallationen i n 2004 stellte das
Gesundheitsamt in mehreren Einrichtungen (Altenhei me, Kranken-
häuser und Hotels) einen vermehrten Legionellenbef all des
Trinkwassers fest. Ein schwerer Krankheitsfall war nachweislich auf
Legionellenbefall durch hygienisch-technische Mänge l in der
Hausinstallation zurückzuführen. Die Ursachen konnt en in
Zusammenarbeit mit den Einrichtungen identifiziert und beseitigt
werden.
Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung
2002 2003 2004
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen,
sonstige Behandlungs- und
Betreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte
70
39
99
Sonstige Einrichtungen
(Friedhöfe, Kosmetikstudios etc. )
290
148
272
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und
Brauchwasser
- zentrale Wasserversorgungsanlagen
- Kleinanlagen
- Hausinstallationen
- Regenwasserversorgung
-
44
-
44
5
1.222
14
41
16
926
106
10
Schwimmbäder und Saunabetriebe 66 43 63
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit
Krankheitserregern (Labore)
k.A.
k.A.
17
Das Gesundheitsamt erhebt für Maßnahmen der Hygiene überwachung
angemessene Gebühren.
3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesu ndheitswesens
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die
Verantwortlichkeit für die Durchführung der staatlichen Prüfungen in den
nichtärztlichen Heil- und Hilfsberufen und die Erte ilung von Erlaubnissen zur
Führung der Berufsbezeichnung ist durch Zuständigke itsregelung der
Landesregierung den Gesundheitsämtern als Auftragsangelegenheit übertragen
worden. Im Vordergrund der Arbeit steht nicht die h oheitliche Überwachungs-
und Kontrollfunktion, sondern der Gedanke der Quali tätssicherung in der
Berufsausübung.
In der Medizinaldatei werden die Angehörigen der Berufsgruppen Arzt,
Zahnarzt, Apotheker und die der verschiedenen nicht ärztlichen Heil- und
Hilfsberufe (Gesundheitsfachberufe) erfasst, die in der Stadt Münster mit dem
ersten Wohnsitz gemeldet sind.
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen in den
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit
vergleichsweise hohen Niveau, was mit der Dichte de r in der Stadt angesie-
delten 29 Ausbildungseinrichtungen für die verschie denen Berufsgruppen
zusammenhängt:
Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung
2002 2003 2004
Diätassistent/-in 19 27 31
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger
(neue Berufsbezeichnung ab 2004: Gesundheits- und
Krankenpfleger / Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger)
253 225 221
Krankenpflegehelfer/-in 12 14 15
Physiotherapeut/-in 179 162 146
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-
in
54 49 43
Logopäde/-in 12 14 15
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 58 48 50
Ergotherapeut/-in 144 120 122
Rettungsassistent/-in 74 70 87
Hebamme/Entbindungspfleger 1 15 15
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-in
Psychiatrie
5
7
7
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 21 0 14
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger
Intensivpflege und Anästhesie
21 44 18
Podologe/in - 4 3
Gesundheitsaufseher/-in - 1 0
Summe 853 800 787
Als allgemein unproblematisch erweist sich die Erla ubniserteilung für die Per-
sonen, die die Ausbildungseinrichtungen (Schulen) r egulär durchlaufen und
erfolgreich absolviert haben. Schwieriger und im Ei nzelfall arbeitsaufwändig
gestaltet sich hingegen die Anerkennung von Ausbild ungsnachweisen aus EU-
Staaten und im Besonderen aus den übrigen sogenannt en Drittstaaten
. Wegen
der für viele Antragsteller hohen sprachlichen und auch fachbezogenen Hürden
sind die Antragsverfahren stark rückläufig und die tatsächlichen Anerkennungen
bewegen sich nunmehr nur noch im einstelligen Zahlenbereich.
Das Gesundheitsamt wurde im Jahr 2004 bei der Erarbeitung und
Umsetzung landeseinheitlicher Regelungen vom Minist erium für
Gesundheit, Soziales, Frauen und Familien eingebunden.
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des
Infektionsschutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit
Krankheitserregern .
Arbeitsbericht 2004
Erlaubnisse nach § 44 IfSG
2002 2003 2004
Erteilte Erlaubnisse für Tätigkeiten mit
Krankheitserregern
4
1
8
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das
Gesundheitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Pr üfungsausschussmitglieder
und entsendet den Prüfungsausschussvorsitzenden. Di es ist in der Regel eine
Ärztin / ein Arzt des Gesundheitsamtes oder der Amt sapotheker für die PTA-
Ausbildungen; soweit es nach den Ausbildungs- und P rüfungs-(ver-)ordnungen
möglich ist, werden hierfür auch ärztliche Mitarbei terinnen und Mitarbeiter im
Rahmen eines freien Dienstvertrages eingesetzt.
Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in de r Zuständigkeit
des Gesundheitsamtes
2002 2003 2004
Anzahl der Schulen 29 29 29
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer)
35 36 41
Anzahl Prüflinge
davon
1.750 1.568 1.651
Diätassistent/-in 17 29 32
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger 256 229 228
Krankenpflegehelfer/-in 15 - 18
Physiotherapeut/-in 194 171 159
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-
in
52 49 43
Logopäde/-in 12 14 16
Ergotherapeut/-in 152 129 156
Orthoptist/-in 5 - -
Rettungsassistent/-in 87 126 174
Rettungssanitäter/-in 620 602 609
Rettungshelfer/-in 171 106 108
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 122 49 53
Hebamme/Entbindungspfleger - 15 15
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in
Psychiatrie
5 6 7
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 22 - 14
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und
Anästhesie
20
43
19
3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit
gefächertes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Ar zneimitteln,
Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen. Die Überwachun g der einschlägigen
Regelungen, deren Umfang sich in den vergangenen Ja hren durch EU-
Einflüsse und die Internationalisierung des Arznei- und Heilmittelverkehrs stetig
ausgeweitet hat, dienen vorrangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen
Bestandszahlen und der begrenzten Personalressource n muss auch in diesem
Aufgabenbereich die Kontrollintensität verstärkt risikoangepasst sein.
In Apotheken kontrolliert der Amtsapotheker regelmäßig den Verke hr mit
Arzneimitteln und die Einhaltung zahlreicher weiter er Rechtsvorschriften,
genehmigt Versorgungsverträge zwischen Apotheken un d Krankenhäusern und
erteilt Betriebserlaubnisse. Als neue Aufgaben sind seit Ende 2003 die
Erlaubniserteilung für den Versandhandel in Apothek en sowie seit November
2004 die Erlaubniserteilung für den Arzneimittelgro ßhandel in Apotheken
hinzugekommen. Freiverkäufliche Arzneimittel können auch im Einzelhandel
(Drogerien, Supermärkte etc.) erworben werden. Auch diese unterliegen einer
regelmäßigen Überwachung z.B. hinsichtlich der Verfalldaten.
Wenn neue Arzneimittel im Rahmen klinischer Prüfungen an freiwilligen
Patienten erprobt werden, wird stichprobenartig die Beachtung der
Patientenrechte und der Durchführungsbestimmungen n ach den Grundsätzen
der guten klinischen Praxis und des Arzneimittelges etzes in diesen Studien
inspiziert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für klinische Prüfungen sind mit
Wirkung ab 2004 erheblich verschärft worden. In Mün ster ist die Zahl der
klinischen Prüfungen wegen des Universitätsklinikum s Münster als größtes
Klinikum des Landes NRW wesentlich höher als in and eren kreisfreien Städten
und Landkreisen.
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln gehören, gelten zum Schutz
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und
Dokumentation. Hierzu zählen auch die Substitutions mittel für
Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimmt de r Amtsapotheker die
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.
Schließlich werden Erlaubnisse zum Einzelhandel mit Gefahrstoffen erteilt
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.
Daten im Rahmen der Überwachung des Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und
Gefahrstoffverkehrs
2002 2003 2004
Gutachten zu Apothekenbauplänen 16 17 15
Apothekenbetriebserlaubnisse 5 2 5
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken 29 47 47
Erlaubniserteilungen Versandhandel - - 7
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 2 52 5
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in
Altenheimen
7 1 -
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von
Arzneimitteln
10 7 3
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe 54 27 42
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von
pharmazeutischen Produkten
2 19 2
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen ca. 200 130 152
Überwachung klinischer Prüfungen 25 32 32
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei
Ärzten und auf Krankenhausstationen
13 36 14
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) - 14 25
Ordnungsrechtliche Maßnahmen 20 4 17
Arbeitsbericht 2004
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch
sozialpharmazeutische Aufgaben wahr. Hierzu zählen unter anderem
Aufklärung, Information und Beratung der Bevölkerun g über einen
verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln. Für 2005 ist eine Neuauflage der
Broschüre „Als Patient in einer Medikamentenprüfung “ aufgrund der seit 2004
geltenden verschärften Rechtslage bei klinischen Prüfungen vorgesehen.
3.3 Umweltmedizin
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet das
Gesundheitsamt, den Schutz der Bevölkerung vor gesu ndheitsgefährdenden
und gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen zu för dern sowie die
Bevölkerung über umweltmedizinische Fragen aufzuklä ren. Zu diesem
Aufgabenfeld zählen die Bewertung gesundheitsreleva nter Aspekte im Rahmen
verschiedener Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie umwelt-
medizinische Beratungen in gesundheitlichen Fragen mit Umweltbezug.
3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d Planungs-
verfahren
Das Gesundheitsamt bewertet in Zusammenarbeit mit d em Bauordnungsamt
Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Kindergärten, Schulen,
Krankenhäusern, Heimen, Lüftungsanlagen usw. unter unwelthygienischen,
gesundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene u nd Gesundheitsvorsorge
bereits bei der Planung derartiger Einrichtungen Rechnung getragen werden.
Das Gesundheitsamt beteiligt sich auch an Stellungn ahmen, die die Stadt
Münster im Rahmen von Genehmigungs- und Sanierungsverfahren
abzugeben hat, wenn durch das Vorhaben gesundheitli che Belange der
Bevölkerung berührt werden. In diesen Fällen beguta chtet das Gesundheitsamt
die gesundheitliche Verträglichkeit des Vorhabens, z.B. im Rahmen von
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, nach dem
Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung oder auch in Genehmigungs-
verfahren für Labore nach dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik.
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren *
2004
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht 113
Genehmigungen nach BImSchG 47
Genehmigungen nach GenTG 15
Genehmigungen nach sonstigen
Rechtsvorschriften
6
*
Anmerkung: Daten werden erst seit 2004 erfasst.
Die Gutachten werden überwiegend nach Aktenlage, zu m Teil auch nach
Ortsbesichtigung oder Hinzuziehung von Experten erstellt.
Eine ebenfalls im Gesetz über den öffentlichen Gesu ndheitsdienst vorgesehene
regelhafte Beteiligung an örtlichen und überörtlich en Planungsvorhaben ist
dagegen in Münster aber auch landesweit noch in den Anfängen. Derzeit
werden auch auf Landesebene Überlegungen dazu anges tellt, wie die
Gesundheitsämter dieser Pflichtaufgabe gerecht werd en und sich sinnvoll in
derartige Planungsverfahren mit Relevanz für die Ge sundheit einbringen
können.
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen
Zu den pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes zä hlen Aufklärung und
Beratung der Bevölkerung über gesundheitsgefährdend e und
gesundheitsschädigende Einflüsse aus der Umwelt und die Förderung des
Schutzes der Bevölkerung vor derartigen Einflüssen.
Das Gesundheitsamt
beurteilt z.B. mögliche Gesundheitsgefahren durch a kute Schadstoff-
belastungen der Innen- und Außenluft, durch Schimme lpilze in Innenräumen
oder durch Lärm, Strahlenbelastungen durch Mobilfun k, Gesundheits-
belastungen durch wilde Müllkippen. Beraten werden städtische Ämter und
andere öffentliche Institutionen, aber auch Bauherr en, Ingenieure und
Architekten sowie andere ratsuchende Einzelpersonen.
Umweltmedizinische / umwelthygienische Beratungen u. Stellungnahmen *
Thematik 2002 2003 2004
Technik in Krankenhäusern 52 65 65
Schulhygiene 44 53 50
Gewerbehygiene 20 25 22
Wohnungshygiene und Hygiene in öff.
Gebäuden
69
73
74
Akutelle Umweltbelastungen 34 35 36
Altlastenproblematik 7 2 7
Müllbeseitigung (wilde Müllkippen) k.A. k.A. 6
„vermüllte“ Wohnungen 142 116 107
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
8
7
20
* ohne telefonische Beratungen
Die Stellungnahmen / Beratungen erfolgen persönlich oder schriftlich, oft nach
vorhergehender Ortsbesichtigung. Auch das telefonis che Beratungsangebot
(U mweltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich
in Anspruch genommen.
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der Bevölkerung durch
regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2004 waren u.a.
Arbeitsbericht 2004
Hygienesicherheit von Hausinstallationen
Hygienesicherheit von Regenwassernutzungsanlagen
Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk; aufgrund der Sorge betroffener
Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Gesundheit sgefahren
durch die zunehmende Anzahl der Mobilfunksender war das
Gesundheitsamt hier in Zusammenarbeit mit dem Amt f ür Grünflächen
und Umweltschutz aufklärend tätig. So wurden beispi elsweise
Informationsveranstaltungen im Gesundheitshaus angeboten.
4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über
Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankhei ten verpflichten die
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung.
Die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes is t Ansprechpartner für alle
Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Verso rgung in der Stadt, für
Betroffene und deren Angehörige ebenso wie für die Leistungserbringer und
Kostenträger. Ziel ist es, die psychosoziale und ps ychiatrische Versorgung
vorausschauend, bedarfsgerecht und ressourcenschone nd zu planen und zu
steuern. Dabei kooperiert die Psychiatriekoordinati on mit der Geschäftsführung
der kommunalen Gesundheitskonferenz (vgl. Ziff. 5.2 ) und wird maßgeblich
vom Arbeitskreis Psychiatrie mit seinen verschieden en Arbeitsgruppen
unterstützt, die regelmäßig unter Moderation des Gesundheitsamtes tagen.
In 2004 wurde in Kooperation mit dem Arbeitskreis Psychiatrie der
Wegweiser „Hilfen für psychisch Kranke“ , der den gegenwärtigen
Stand der sozialpsychiatrischen Versorgung in Münst er darstellt,
aktualisiert und neu aufgelegt.
Schwerpunktthemen in 2004 waren – bedingt durch den Übergang der
Zuständigkeit für ambulante betreute Wohnhilfen für behinderte Menschen zum
überörtlichen Sozialhilfeträger – die Ausgestaltung des künftigen individuellen
Hilfeplanverfahrens in Westfalen-Lippe und die Planungen für weitere
Wohnangebote für schwerst suchtkranke und gleichzeitig psychisc h kranke
Menschen. Münster ist Modellregion im begleitenden Forschungsprojekt, mit
dem im Auftrag der Landesregierung die Auswirkungen der
Zuständigkeitsverlagerung untersucht werden. Die k ommunalen
Spitzenverbände in NRW und die beiden Landschaftsve rbände haben im
Frühjahr 2004 eine „Rahmenvereinbarung Eingliederun gshilfe Wohnen“
getroffen. Zur Konkretisierung der Rahmenvereinbaru ng will der
Landschaftsverband in 2005 mit der Stadt Münster ei ne örtliche
Zielvereinbarung abschließen, in der u.a. das künft ige Hilfeplanverfahren / die
individuelle Hilfeplanung geregelt werden soll.
Einen weiteren Schwerpunkt nimmt die Koordination der psychiatrischen
Versorgung für Kinder und Jugendliche ein. Grundlage sind die in 2001 von
der Gesundheitskonferenz verabschiedeten „Handlungs empfehlungen zur
Verbesserung der Kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster“.
Gegenstand der Koordinierungsaktivitäten in 2004 w aren Verhandlungen zur
Übernahme der Pflichtversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch
das Universitätsklinikum Münster (UKM), Verhandlung en zur Einrichtung einer
psychiatrischen Tagesklinik für Kinder und Jugendl iche in Zusammenarbeit mit
dem UKM, die Weiterentwicklung der kinder- und juge ndpsychiatrischen
Krisenintervention sowie die Einrichtung einer stat ionären Wohngruppe zur
Eingliederung seelisch behinderter Jugendlicher in Kooperation mit der
Jugendhilfe.
Arbeitsbericht 2004
In 2004 wurden wie in den Vorjahren Freie Träger gefördert , die im Auftrag
der Stadt Leistungen zur Versorgung psychisch Krank er bzw. Suchtkranker
erbringen (vgl. Einzelaufstellung Ziff. II 7.)
4.2 Sozialpsychiatrie
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten
hat die Stadt Münster einen sozialpsychiatrischen D ienst vorzuhalten. Für
psychisch auffällige Kinder- und Jugendliche sowie für Konsumenten illegaler
Drogen mit psychischen Auffälligkeiten bietet das G esundheitsamt besondere
zielgruppenspezifische Hilfen an. Für Krisen an Woc henenden steht ein mit
städtischen Mitteln finanzierter kooperativer Krisennotdienst zur Verfügung.
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst
Die Beratungs- und Hilfsangebote des S ozialpsychiatrischen Dienstes richten
sich an Menschen mit seelischen Belastungen und psy chischen Störungen,
Menschen in Krisensituationen, Suizidgefährdete, Menschen mit Abhängigkeits-
problemen oder mit altersbedingten seelischen Störu ngen. Insbesondere wird
den Menschen Hilfe und Unterstützung angeboten, die Angebote des
allgemeinen Gesundheitssystems von sich aus nicht i n Anspruch nehmen
können.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet vorsorgende, begleitende und
nachsorgende Unterstützung an und ist – als einzige r Hilfeanbieter - auch
aufsuchend tätig (Hausbesuche). Er stellt den jewei ligen Hilfebedarf fest und
veranlasst und koordiniert die notwendigen Hilfen u nd Kontakte. Er berät
Fachkollegen anderer Institutionen (KSD, Sozialamt, Freie Träger) ebenso wie
Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Er wird von Amts wegen tätig, wenn
Hilfebedürftige krankheitsbedingt die Hilfen nicht selbst beantragen oder
Anhaltspunkte für Gefährdungstatbestände vorhanden sind. Er ist neben der
Feuerwehr bei Unterbringungsverfahren beteiligt.
Daten Sozialpsychiatrischer Dienst*
2002 2003 2004
Klienten insgesamt
davon Erstkontakte
1.524
649
1.642
740
1.674
794
Hausbesuche 1.121 1.087 1.077
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 562 755 934
Betreuungsanregungen/ Gutachten / Stellungnahmen 181 202 134
* einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie; Fallzahlen werden ab 2005 differenzierter
erfasst
Die Inanspruchnahme des Sozialpsychiatrischen Diens tes (vgl. Erstkontakte)
steigt von Jahr zu Jahr leicht aber stetig an. Die Ursachen sind vor allem in den
veränderten sozialen Rahmenbedingungen und den komp lexeren
Anforderungen zu suchen, die die Gesellschaft an de n Einzelnen stellt und
denen immer mehr Menschen offenbar nicht mehr gewachsen sind.
Der Sozialpsychiatrische Dienst wirkt in verschiede nen Arbeitskreisen (z.B.
Stadtteilarbeitskreisen) aktiv mit und bietet in Ei nrichtungen der
Wohnungslosenhilfe (z.B. Haus der Wohnungslosen) re gelmäßige
Sprechstunden vor Ort an.
In 2004 wurde das Faltblatt „Rat und Hilfe bei seelischen Problemen“
neu aufgelegt.
Der Sozialpsychiatrische Dienst beteiligt sich auch regelmäßig an Informations-
und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinne n und Mitarbeiter anderer
Ämter mit dem Ziel, den Kolleginnen und Kollegen du rch konkrete
Handlungsempfehlungen mehr Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit
psychisch auffälligen Menschen zu vermitteln. Zu de n Fortbildungsaktivitäten
in 2004 zählen
ein Fortbildungsangebot „Positiver Umgang mit psyc hisch auffälligen
Menschen“ für Kolleginnen und Kollegen anderer Ämte r in Zusammen-
arbeit mit der betrieblichen Sozialberatung
die Beteiligung an Fortbildungen für Rettungsassis tenten der Feuerwehr
ein Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und M itarbeiter des Amtes
für Kinder, Jugendliche und Familien zum Umgang mit psychisch
auffälligen Kindern und Jugendlichen
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt mit bei der
Beratung/Unterstützung von psychisch auffälligen Ki ndern und jugend-
lichen Klienten des Sozialpsychiatrischen Dienstes und deren Familien.
Sie bietet in allen bezirklichen Außenstellen des K ommunalen Sozialdienstes
regelmäßige Sprechstunden an und steht dort sowohl für direkte Patienten-
und Angehörigenkontakte als auch für die Fallberatu ng zur Verfügung. Sie wirkt
außerdem in der Clearingstelle der „ Kinderschutzambulanz “ des Deutschen
Roten Kreuzes mit und arbeitet zusätzlich (gegen K ostenerstattung an das
Gesundheitsamt) 9 Stunden pro Monat als beratende Ä rztin in dieser
ambulanten Beratungs- und Therapieeinrichtung.
Schließlich gehören Krisenintervention und die Mitw irkung bei Unter-
bringungsverfahren von Kindern- und Jugendlichen zu ihrem Aufgabenfeld.
Eine wichtige Zielgruppe des Gesundheitsamtes sind Kinder, die durch eine
psychische Erkrankung ihrer Eltern einem erhöhten R isiko ausgesetzt sind,
selbst psychisch zu erkranken. Auf Initiative des G esundheitsamtes haben sich
vor einigen Jahren verschiedene Einrichtungen der E rwachsenen- und
Kinderpsychiatrie sowie der Jugendhilfe und das Ges undheitsamt zum
Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“ zusammen geschlossen.
Der Arbeitskreis trifft sich 4 x pro Jahr unter Mod eration und fachlicher
Begleitung des Gesundheitsamtes und hat verschiedene Initiativen gestartet.
Arbeitsbericht 2004
Schwerpunktthemen des Arbeitskreises in 2004 waren der weitere
Ausbau der Ende 2003 gegründeten „Auryn-Gruppe“ und die Gründung
des „Arbeitskreises zur Verbesserung der Versorgung sstruktur für
Kinder psychisch kranker Eltern“.
Eine weitere wichtige Zielgruppe sind jugendliche K onsumenten illegaler
Drogen mit zusätzlichen psychischen Störungen. (siehe dazu Ziff. 4.2.3).
4.2.3 Hilfen für Suchtkranke
Das Gesundheitsamt hält ein Abstinenz-orientiertes Hilfsangebot für
Konsumenten illegaler Drogen vor. Im Rahmen von „Therapie und Hilfe
sofort“ werden behandlungswillige Klienten in den qualifiz ierten Entzug, ggf.
mit nachfolgender Entwöhnungsbehandlung vermittelt oder sonstige
Unterstützungen und Hilfen angeboten. Das Angebot r ichtet sich vor allem an
junge Drogenabhängige, deren Motivation noch sehr l abil ist, die durch lange
Warte- und Vermittlungszeiten abgeschreckt würden u nd die bisher keinen
Kontakt zu den klassischen Drogenhilfeeinrichtungen gefunden haben. Es
werden wöchentlich 2 Soforthilfe-Sprechstunden (Clearingtage) angeboten.
Therapie und Hilfe sofort
2002 2003 2004
Clearingtage 91 81 93
Hilfesuchende
davon
persönlich im Gesundheitsamt erschienen
elefonische Beratung / Hilfestellung
162
101
61
85
49
36
64
29
35
Seit Mitte 2003 ist nicht nur in Münster sondern au ch überregional ein
Rückgang der Nachfrage nach Vermittlung in stationä re Entgiftung und
Entwöhnung feststellbar. Als Gründe sind zu vermute n, dass es wegen des
rückläufigen Zuzugs von Spätaussiedlerinnen und Spä taussiedlern weniger
Neukonsumenten gibt und die Zahl der Substituierten (zumeist mit Methadon)
stark gestiegen ist.
In 2004 wurde in Zusammenarbeit mit dem Frauenlade n e.V. in den
Räumen des Gesundheitsamtes wöchentlich ein offenes Frühstück für
substituierte, drogenabhängige und „cleane“ Frauen (oft mit Kindern)
angeboten. Dieses Angebot bot den Frauen einen unb ürokratischen
Zugang zur Soforthilfe und wurde auch entsprechend angenommen,
nicht zuletzt weil das Gesundheitsamt ein vielfältiges professionelles und
unbürokratisches Hilfsangebot (Gynäkologin, Psychia terin, Aids- und
STD-Beratung etc.) vorhält.
In 2004 wurden jugendliche Drogenkonsumenten mit zusätzlichen
psychischen Störungen beraten und unterstützt. Ende 2004 wurden
konkrete Verabredungen zwischen der Jugendhilfe, de r Drogenhilfe,
Therapie und Hilfe sofort und der Kinder- und Jugen dpsychiatrie
getroffen, um künftig eine enge, effektive Kooperat ion zu garantieren
(regelmäßige Einzelfallabsprachen).
4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und
psychosoziale Krisennotdienst zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam
besteht aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtl ich im Krisennotdienst
mitarbeiten.
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den Notdienst jeweils von
Fr 20.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr telefonisch über die T elefonseelsorge oder über
die Westfälische Klinik Münster erreichen. Je eine Ärztin oder ein Arzt sowie
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen oder klinischen Bereich
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre
Beratung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen in Anspruch
genommen werden kann.
Die Inanspruchnahme des Krisennotdienstes weist ein e leicht steigende
Tendenz auf.
Einsätze im Rahmen des Krisennotdienstes an Wochenenden
2000 2001 2002 2003 2004
216 226 210 232 257
Die Belange des Krisennotdienstes werden fortlaufen d in der Arbeitsgruppe
Krisennotdienst des AK Psychiatrie geregelt, die Di enstplangestaltung und
Finanzierung obliegt dem Gesundheitsamt.
Der städtische Zuschuss in 2004 betrug 41.391,54 € .
Arbeitsbericht 2004
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung
5.1 Gesundheitshaus
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen
Gesundheitsdienst die Planung und Umsetzung von Ges undheitsförderung und
Prävention zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Ak tivitäten der hier tätigen
Institutionen, Organisationen und Gruppen hinzuwirk en und die Selbsthilfe zu
unterstützen. Mit Eröffnung des Gesundheitshauses i m August 1999 wurde in
Münster ein wichtiger Grundstein für die Erfüllung dieses Auftrags gelegt.
Das Gesundheitsamt ist mit den Stiftungen Magdalene nhospital und Siverdes
Träger des Gesundheitshauses und für die fachlichen und inhaltlichen
Schwerpunkte verantwortlich.
Im Gesundheitshaus arbeiten neben der Stadt Münster Freie Träger und
Institutionen aus den Bereichen Gesundheit und Sozi ales, Bürgerzirkel und
Selbsthilfe in eigener Verantwortung, aber „gemeinsam unter einem Dach“.
Sie bieten vielfältige Informations-, Beratungs- un d Servicedienste zu den
Themen „Gesundheit, Soziales, Selbsthilfe und Ehrenamt“ für alle Menschen in
Münster an. Die enge Kooperation untereinander und mit Dritten trägt zu einer
neuen Qualität gesundheitsfördernder Angebote bei. Anspruch des
Gesundheitshauses ist es gleichzeitig, mit diesen A ngeboten auch vor Ort in
den Stadtteilen präsent zu sein und Bürgerinnen und Bürger aktiv in die
Angebotsgestaltung einzubinden. Seit Mitte 2004 ist im Gesundheitshaus das
Sekretariat „Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland“
angesiedelt (vgl. Ziff. II. 6.4)
.
5.1.1 Leitung und Koordination
Leitung und Koordination des Gesundheitshauses lieg en in den Händen des
Gesundheitsamtes. Konzeption und Programm sind das Ergebnis enger
Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, verschi edenen Gruppen und
Einrichtungen sowie den Stiftungen.
Das Gesundheitshaus war in 2004 montags bis freita gs von 8.00 Uhr bis
22.00 Uhr, also 70 Stunden pro Woche geöffnet. Zusä tzlich gab es
Einzelvermietungen an den Wochenenden.
Der Bekanntheitsgrad des Gesundheitshauses ist kontinuierlich gestiegen.
Dies zeigt die Entwicklung der Kontakte in den letzten 5 Jahren:
(externe) Anfragen etc. an die Leitung des Gesundh eitshauses
2000 2001 2002 2003 2004
Persönlich od. telefonisch 1.134 1.441 1.536 1.703 1.801
Schriftlich od. per E-mail 167 401 382 437 453
Summe : 1.301 1.842 1.918 2.140 2.254
Für alle Interessierten, die das Gesundheitshaus näher kennen lernen möchten,
führt die Leitung auf Wunsch Hausführungen durch und stellt in diesem
Zusammenhang auch das Konzept der Einrichtung vor. Das Interesse war
unmittelbar nach der Eröffnung des Gesundheitshause s besonders groß, seit
etwa 3 Jahren ist die Zahl der Interessenten etwa gleich bleibend:
Hausführungen Gesundheitshaus
2000 - 2004
748
650
280 295 281
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2000 2001 2002 2003 2004
Personenanzahl
In 2004 sind zusätzlich zwei neue Mieter (Projekt der Freiwilligenagentur
„Von Mensch zu Mensch“ und Landesstelle für „pflegende Angehörige“
der Landesseniorenvertretung NRW e.V.) in das Gesun dheitshaus
eingezogen. Zur Schaffung der dafür notwendigen Bür oflächen waren
entsprechende Umbaumaßnahmen und diverse Umzüge inn erhalb des
Hauses erforderlich.
Neben den ganzjährig genutzten Büro- und Beratungsf lächen stehen im
Gesundheitshaus 8 weitere Multifunktionsräume (Bewegungsräume, Küche
und Projekträume) zur Verfügung. Diese können von I nteressierten für
einmalige oder regelmäßige Seminare, Workshops, Tag ungen etc. angemietet
werden, wenn sich diese Angebote in den konzeptione llen Rahmen des
Gesundheitshauses einfügen. Die Auslastungsquote is t seit Bestehen des
Gesundheitshauses stetig angestiegen, bis auf 49,5 % in 2004. Eine noch
höhere Auslastungsquote ist mit den vorhandenen Res sourcen nicht zu
verkraften.
Vermietungsentwicklung/ Auslastung der
Räumlichkeiten 2000 - 2004
40,76 43,83 41,15
45,67 49,3
0
10
20
30
40
50
60
2000 2001 2002 2003 2004
Prozent
Arbeitsbericht 2004
Der städtische Zuschuss an die Trägerstiftungen zu r Finanzierung des
Gesundheitshauses betrug in 2004 15.340,- €.
Nach fünf Jahren ist die Start- und Anlaufphase des Gesundheitshauses aus
Sicht des Gesundheitsamtes erfolgreich abgeschlosse n, das Gesundheitshaus
wird von den Besucherinnen und Besuchern angenommen und wertgeschätzt.
5.1.2 Initiierung von gesundheitsbezogenen Projekte n und Aktionen,
Informationsbörse
Die gesundheitsfördernden Aktivitäten des Gesundhei tshauses haben allesamt
das Ziel, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen un d Bürger für ihre
Gesundheit zu stärken, ihr Gesundheitsverhalten pos itiv zu beeinflussen und
ihnen die dafür notwendigen Informationen zu geben . Dabei werden alle
Zielgruppen angesprochen. Zur Finanzierung stehen d em Gesundheitsamt
Programmmittel der Trägerstiftungen und der Stadt M ünster zur Verfügung. In
2004 betrug der städtische Anteil an den Programmmitteln 21.190 €.
Aktivitäten des Gesundheitshauses in 2004
Veranstaltungen in Eigenregie
- „Ein Löffel für ...“ (Kasimir I)
- Selbstverteidigung für gehörlose Mädchen
- Männer und Gesundheit
Aktionen mit anderen Kooperationspartnern
- Wie gesund ist Radfahren?
- Mobil im Bad
- Schulung von Frauen zur Brustselbstuntersuchung m it
niedergelassenen Frauenärztinnen
- Kreuzviertelfest (Info Stand))
- Diabetes-Markt (Info Stand)
- Tag des offenen Friedhofes (Info Stand)
Publikationen
- Programmhefte 1/2004 u. 2/2004
- Flyer „Selbstverteidigung für gehörlose Mädchen“
- Flyer „Ein Löffel für ...“
- Programmheft „Männer und Gesundheit“
- Flyer „Wie gesund ist Radfahren?“
5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen
Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Gesundheitsfö rderung einen
Schwerpunkt auf die Förderung von gruppenbezogenen und lebensraum-
bezogenen Ansätzen. Ziel ist es, nachhaltige gesund heitliche Verbesserungen
vor allem für benachteiligte Personen bzw. Bevölker ungsgruppen zu erreichen
und die knappen Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen. Dazu werden
gemeinsame Projekte mit städtischen und / oder ande ren Kooperationspartnern
initiiert und umgesetzt. Menschen, die trotz des gu t ausgebauten
gesundheitlichen Regelversorgungssystems keinen Zug ang zur medizinischen
Versorgung finden (z.B. Migrantinnen und Migranten mit sprachlichen Barrieren,
deutsche Familien mit schwierigem sozialen Hintergr und, wohnungslose
Mädchen, Frauen und Männer mit gesundheitlichen Pro blemen) werden vor
Ort aufgesucht und unterstützt, mit der Zielsetzung , sie an das medizinische
Regelversorgungssystem anzubinden und gesundheitsre levantes Verhalten zu
fördern. Dies erfolgt in enger Kooperation mit den vor Ort tätigen
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und den nie dergelassenen Ärztinnen
und Ärzten.
Es wurden in 2004 insgesamt etwa 100 Hausbesuche durchgeführt.
In 2004 startete das Projekt „Familienhebamme“. Gerade während
der Schwangerschaft, der Geburt und des ersten Lebe nsjahres eines
Kindes werden wichtige Weichen für die Gesundheit g estellt. Obwohl es
in Deutschland eine umfassende Schwangerschaftsvors orge gibt, wird
diese vor allem von Migrantinnen meist nicht in Ans pruch genommen.
Gerade sehr jungen Müttern fehlt darüber hinaus Wis sen zum Thema
Säuglingspflege- und Ernährung. Die Hebamme des Ges undheitsamtes,
die selbst einen Migrationshintergrund hat, betreut Schwangere sowie
Mütter und Kinder während des ersten Lebensjahres m it dem Ziel der
Hilfe zur Selbsthilfe. (Fallzahlen werden ab 2005 erfasst).
Das Impfprogramm für Flüchtlingskinder (in Kooperation mit dem
Kinder und Jugendgesundheitsdienst) wurde in 2004 e rfolgreich
fortgeführt.
Eine Ärztin des Gesundheitsamtes bietet regelmäßige ärztliche
Sprechstunden im MASY (Sleep-ln und Offener Treff für Mädchen und junge
Frauen) an. Unter Geschäftsführung des Gesundheitsa mtes trifft sich 4 x
jährlich der Arbeitskreis Mädchengesundheit (mit Vertreterinnen verschie-
dener Beratungsstellen in städtischer und freier Trägerschaft).
Weitere – stadtteilorientierte - Projekte und Aktivitäten in 2004
Wöchentliche Sprechstunde im Stadtteil Coerde
zu Fragen der Gesundheit, Ernährung und Hygiene;
( 334 Sprechstundenbesucher/-innen )
Veranstaltungen „Gesunde Ernährung – gesundes Frühstück in
Kindertagesstätten“
( 47 Veranstaltungen mit 824 Kindern )
Arbeitsbericht 2004
Mitwirkung beim Gesundheitsprojekt für Jugendliche in der Stadtteil-
werkstatt Nord mit Informationen über verschiedene Ernährungs- und
Gesundheitsthemen ( 1 x wöchentlich )
Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“
für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren in städtischen
Übergangseinrichtungen ( 29 Veranstaltungen mit 225 Kindern und
Jugendlichen )
Aktion zu Einschulung in Berg Fidel zu den Themen Zahngesundheit,
gesunde Ernährung und Familienplanung und Infostände beim
Stadtteilfest in Berg Fidel (10.07.04) sowie bei der Familienolympiade
an der Osthuesheide (18.09.04)
Zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche in benachteiligten
Stadtteilen wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und Weiterbildung,
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und de m Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst ein Modellprojekt „Gesund aufwachsen in …“
durchgeführt. Ende 2004 wurde das Projekt vom Gesun dheitsamt konzipiert
und begonnen. Nach dem Settingansatz orientiert sic h das Projekt an den
Lebensräumen (Kindertageseinrichtung, Schule und F amilie) und beinhaltet
Maßnahmen zu den Themen „Bewegung, Ernährung, Stres sbewältigung und
Lebenskompetenz“. Das Projekt soll zunächst in Berg Fidel erprobt und
evaluiert, später dann auf andere Stadtteile ausgew eitet und möglichst auch
den Mitgliedern des Gesunde Städte-Netzwerkes als n achahmenswertes
Projekt angetragen werden.
6. Planung und Koordination
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE)
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung hat als Analyse- und
Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum Gesundhei tszustand der
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit
Gesundheitsleistungen systematisch zur Verfügung zu stellen und
Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Damit liefert die Ges undheitsberichterstattung
für die Politik, die Fachöffentlichkeit und für die Bevölkerung wichtige
Grundlagen, vor allem auch für kommunale Planungs- und
Steuerungsprozesse. Durch ein strukturiertes Vorgeh en in Form einer
sukzessiven Ausarbeitung von Einzelberichten soll n ach und nach das
Gesamtbild der gesundheitlichen Situation in Münste r aufgezeigt werden. Seit
1994 werden vom Gesundheitsamt regelmäßig Gesundheitsberichte erstellt,
so z.B. der Gesundheitsrahmenbericht, mehrere Beric hte zur Kinder- und
Jugendgesundheit (Sozialpädiatrische Berichte Münst er) sowie das
Handlungsprogramm zur psychosozialen Versorgung.
Im Jahr 2004 hat das Gesundheitsamt damit begonnen , die
gesundheitsbezogenen Handlungsempfehlungen des im J ahre 2001
veröffentlichten Gesundheitsrahmenberichtes zu beurteilen und zu
evaluieren. Ziel ist es, den Gesundheitsrahmenbericht fortzuschreiben.
Die Aktivitäten des Kinder- und Jugendgesundheitsd ienstes im Rahmen
der Gesundheitsberichterstattung in 2004 sind unter Ziff. 2.1.3
ausführlich beschrieben.
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2004 39 Mitglieder
(Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenkassen , Krankenhäusern,
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen,
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an. Die Gesc häftsführung nimmt das
Gesundheitsamt wahr.
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und
Informationsaustausch sowie eine bessere Kooperatio n der im
Gesundheitswesen tätigen Organisationen und Gruppen . Damit soll die
Gesundheitsförderung gestärkt, die Gesundheitsleist ungen sollen besser
aufeinander abgestimmt und etwaige Defizite aufgespürt werden.
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheits-
konferenz ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der
Gesundheitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung de r Jahresthemen und
Handlungsempfehlungen regelmäßig eingerichtet werde n. Die
Gesundheitskonferenz tagt 2 x jährlich und legt in jeder Sitzung ein Jahres-
thema fest.
Arbeitsbericht 2004
Aktivitäten der Gesundheitskonferenz in 2004
Am 17.03.04 fand eine gemeinsame Sitzung mit der
Pflegekonferenz zum Jahresthema „Demenz“ statt. Es wurde ein
gemeinsamer Facharbeitskreis mit Mitgliedern beider
Konferenzen und externen Experten gebildet, der bis zum
Frühjahr 2005 Handlungsempfehlungen erarbeitet.
In ihrer Sitzung am 13.10.04 hat die Gesundheitsko nferenz die
Handlungsempfehlungen „Verbesserung der Rehabilitation und
beruflichen (Re-) Integration psychisch kranker Men schen in
Münster“ einvernehmlich verabschiedet. Außerdem einigte sic h
die Gesundheitskonferenz auf das Thema „Gewalt gegen Frauen
und Mädchen: Versorgungsbedarfe und Anforderungen a n das
Gesundheitswesen in Münster“ als neues Jahresthema. Ende
2004 hat sich der Facharbeitskreis zur Aufarbeitun g dieses
neuen Jahresthemas konstituiert.
Der Arbeitkreis „Brustkrebs“ hat seinen Auftrag für die
Gesundheitskonferenz beendet, wird aber unter Leitu ng der
Krebsberatungsstelle des Tumor-Netzwerks im Münster land e.V.
weitergeführt. Auf Empfehlung des Arbeitskreises wu rde vom
Gesundheitsamt im Mai 2004 ein Faltblatt mit dem Ti tel
„Brustkrebs – was tun?“ herausgegeben
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster
Die Stadt Münster hat sich in den zurückliegenden J ahren als
Gesundheitsstandort insbesondere in den Bereichen H andel, Wissenschaft und
Forschung immer stärker profiliert. Der Gesundheits sektor ist in Münster der
größte Einzelsektor. Der Rat der Stadt hat in diese m Zusammenhang in 2003
das Programm „Gesundheitsstadt Münster“ – Gesundheitswirtschaft als
Standortfaktor der Zukunft – mit verschiedenen Handlungsaufträgen an die
Verwaltung beschlossen. Unter Koordination der Wirt schaftsförderung Münster
GmbH sollen in Zusammenarbeit mit allen Akteuren de s regionalen
Gesundheitswesens Wachstumsmotoren identifiziert und gefördert werden.
Auch das Land will die Gesundheitswirtschaft NRW „z um Standortfaktor erster
Güte“ machen und hat einen Masterplan Gesundheitswirtschaft NRW
erstellt. Die Landesgesundheitskonferenz, die am 08 .12.04 in Münster getagt
hat, fordert in ihrer Erklärung die Regionen im Lan d auf, im Rahmen der
Erstellung des Masterplans eigene Diskussionsforen durchzuführen und den
Dialog zwischen den Beteiligten und Betroffenen des Gesundheitswesens, der
Forschung und der Industrie zu organisieren und zu fördern.
Erste Aktivitäten in diese Richtung sind bereits ei ngeleitet worden. Das
Gesundheitsamt arbeitet in diesen Fragen eng mit de r Wirtschaftsförderung
GmbH zusammen. Ende 2004 wurde mit der gemeinsamen Vorbereitung eines
Hearings als Auftaktveranstaltung begonnen.
6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesr epublik
Deutschland (GSN)
Das Gesunde Städte-Netzwerk ist ein auf Initiative der Weltgesundheits-
organisation 1989 ins Leben gerufener Zusammenschlu ss von heute 60
Städten, Kreisen oder Bezirken mit dem Ziel, gesund heitsfördernde Prozesse
und Strukturen in allen Lebensbereichen zu entwicke ln (Leitbild „Gesunde
Stadt“). Die Mitglieder des Netzwerkes haben sich d azu verpflichtet, der
Gesundheitsförderung Priorität einzuräumen und die in einem 9 Punkte-
Programm festgelegten Mindestkriterien zur Gesundhe itsförderung zu
unterstützen. In 2004 wurde von den Mitgliedern das Aktionsprogramm
„Kommunale Kompetenzen für Gesundheit“ einstimmig verabschiedet.
Die Stadt Münster ist seit September 1997 Mitglied des Netzwerkes und
hat sich in 2004 erfolgreich um den Sitz des Sekretariats des Gesunde
Städte-Netzwerkes beworben. Das Sekretariat ist Mitte 2004 von
Hamburg für mindestens 6 Jahre nach Münster gewechs elt und
nunmehr im Gesundheitshaus angesiedelt. Die damit v erbundenen
Aufgaben werden vom Gesundheitsamt - Abteilung
Gesundheitsförderung, aufsuchende Gesundheitshilfen - mit
Unterstützung von zwei Vertreterinnen von Selbsthil feinitiativen
(Münsteraner Informations- und Kontaktstelle für Se lbsthilfe und
Kinderneurologie-Hilfe-Münster e.V.) wahrgenommen.
Zu den Aufgaben des Sekretariats zählen die gesamte Organisation des
Netzwerkes, die Vor- und Nachbereitung der Sprecher ratsitzungen und der
Mitgliederversammlungen, die Unterstützung der Mitg lieder und der
Aktionsprogramme, Öffentlichkeitsarbeit für das Netzwerk usw.
Für 2005 plant das Sekretariat GSN die regelmäßige Herausgabe eines
„Newsletters“ per E-mail mit aktuellen Informationen für alle GSN-Mitglieder und
Interessierte.
Weitere Organe des Gesunde Städte-Netzwerkes sind d er Sprecherrat (dem
seit Mitte 2004 auch die städtische Gesundheitsdeze rnentin angehört), die
Kompetenzzentren und regionale Netzwerke . Eine der ersten Aufgaben war
die Interessenvertretung des Netzwerkes im Rahmen d er Gesetz-
gebungsaktivitäten des Bundes zum Ausbau von Präven tion und
Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz- vgl. hierzu auch Ziff. IV. 1.).
Arbeitsbericht 2004
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit
anderen im Rahmen der Gesundheitsförderung, Präven tion und
Gesundheitshilfe tätigen Vereinen und Initiativen s oll – wie bereits an
verschiedenen Stellen dieses Berichtes erwähnt und beschrieben - zu einer
Verbesserung der gesundheitlichen Situation in Müns ter beitragen. In diesem
Kontext steht auch die finanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit
ihren Präventions- und Hilfsangeboten Menschen in g esundheitlichen Notlagen,
Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderun gen sowie in
Schwangerschaftskonfliktfällen unterstützen:
Zuschüsse an Freie Träger im Haushaltsjahr 2004 (einschl. Projektmittel)
Träger
Förderungsart Zuschuss
2004 in €
Diakonisches Werk Münster e.V. Personal- und
Sachkostenzuschuss für
das Psychosoz. Zentrum
198.680
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. Sachkostenzuschuss 3.580
Krisenhilfe e.V. Pauschalzuschuss 92.030
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und
Sachkostenzuschuss
58.060
Indro e.V. Pauschalzuschuss
Drogentherapeutische
Ambulanz und Mobile
Spritzenentsorgung
51.840
Beratungsstellen für Suchtgefährdete
- Diakonisches Werk Münster
- Caritasverband für die Diözöse
Münster e.V.
Pauschalzuschuss
215.240
AidsHilfe Münster e.V. Pauschalzuschuss 127.820
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. Pauschalzuschuss 30.680
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft
Ortsvereinigung für Münster und
Umgebung e.V.
Personalkostenzuschuss
19.980
Verein für Mototherapie und psycho-
motorische Entwicklungsförderung e.V.
Pauschalzuschuss
46.020
donum vitae Münster e.V. Pauschalzuschuss 23.770
pro Familia - Deutsche Gesellschaft für
Familienplanung, Sexualpädagogik und
Sexualberatung e.V.
Pauschalzuschuss 95.740
Schwangerenberatung Diakonisches
Werk Münster
Pauschalzuschuss
5.600
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Schwangerschaftsberatung
Pauschalzuschuss
6.710
Fördersumme
975.750
III. Das Gesundheitsamt im Überblick
1. Organisationsstruktur
Im Rahmen eines amtsinternen Organisationsentwicklu ngsprozesses sind im
Jahre 2004 die Organisationsstrukturen des Amtes üb erprüft und weiter
entwickelt worden. So wurden die Aufgaben Hygiene u nd Infektionsschutz (mit
Ausnahme der Bereiche Tbc, STD und Aids) in einer A bteilung 53.3 gebündelt,
und es wurde die Fachstelle „Gesundheitsaufsicht und Hygiene“ gebildet.
Dadurch konnten für diese „Pflichtaufgaben zur Erfü llung nach Weisung“
eindeutige Verantwortungsstrukturen unterhalb der A mtsleitungsebene
festgeschrieben werden.
Die Aufgaben der Aids- und STD-Beratung wurden mit weiteren Förder- und
Hilfeangeboten organisatorisch in der Fachstelle „Sozialmedizinische
Beratung und Hilfen“ zusammengefasst. Damit liegen die organisatorische n
Voraussetzungen für die beabsichtigte konzeptionell e Neuausrichtung der Aids-
und STD-Beratung vor.
Im Rahmen des Organisationsprozesses wurde auch gep rüft, ob die
Ausgliederung von Leistungen, insbesondere der Labo r- und
Röntgenleistungen möglich ist. Die Prüfung hat erge ben, dass aus
wirtschaftlichen Gründen künftig eine Vergabe der Röntgenleistungen
anzustreben ist und eine Ersatzbeschaffung der vorh andenen Röntgenanlage
nicht mehr in Betracht kommt. Das Gesundheitsamt wi rd daher im Laufe des
Jahres 2005 entsprechende Verhandlungen mit Röntgen praxen bzw.
Krankenhäusern aufnehmen mit dem Ziel, die Röntgenl eistungen bis zum Ende
des Jahres auszugliedern.
Die aktuelle Organisationsstruktur ist auf der nächsten Seite abgebildet.
2. Personalsituation
Der Stellenplan der Stadt Münster weist für das Ges undheitsamt im
Haushaltsjahr 2004 insgesamt 66,22 Stellen aus. Bezogen auf den
Gesamtbestand der Stellen städtischer Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter ( =
3.356,88 Stellen ohne eigenbetriebsähnliche Einrich tungen / GmbH)
entsprechen die Stellen des Gesundheitsamtes einem Anteil von knapp 2 v.H.
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.04 insge samt 80
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, wobei der Frauenanteil 75 v.H. und der
Anteil der Teilzeitbeschäftigten 39 v.H. betrug.
Überplanmäßige Stundenkontingente wurden in 2004 für neue Aufgaben
nach der Trinkwasserverordnung, für die Durchführun g von Schuleingangs-
untersuchungen (saisonal) sowie im Rahmen der Gesun dheitsförderung
eingesetzt. In mehreren Aufgabenbereichen waren auß erdem Honorarkräfte im
Auftrag des Gesundheitsamtes tätig, so im Bereich d er Schuluntersuchungen
und der Sprachheilambulanz, im Sozialpsychiatrische n Dienst, bei der
Durchführung der staatlichen Prüfungen in Gesundhei tsfachberufen und im
Rahmen des Hebammenprojektes.
Im Verlauf der Personalkostenkonsolidierungsprogramme ist die Zahl der
Planstellen im Gesundheitsamt erheblich reduziert w orden. Vom Stellenplan
2000 bis zum Stellenplan 2004 konnten 5,61 Stellen dauerhaft eingespart
werden, weitere Einsparmaßnahmen greifen in den Fol gejahren. Darüber
hinaus sind im Laufe des gesamten Konsolidierungszeitraumes neue Aufgaben
des Amtes durch Umschichtungen und Arbeitsverdichtu ngen aufgefangen
worden.
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch Multiprofessionalität.
Rund 16 verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundheitsamt vorzufinden
und bilden ein hohes fachliches Potential:
Berufsgruppen des Gesundheitsamtes
1 Apotheker 4 Diplom-Heilpädagogin
2 Facharzt/Fachärztin für 5 Diplom-Oecotrophologe /-in
Allgemeinmedizin
Innere Medizin
6 Diplom-Psychologin
Psychotherapeutin
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
Kinder- und Jugendmedizin
7 Diplom-Sozialarbeiter/in
Diplom-Sozialpädagoge/in
Kinder- und Jugendpsychiatrie 8 Erzieherin
Neurologie, Psychiatrie 9 Gesundheitsaufseher/in
Öffentliches Gesundheitswesen 10 Gesundheitsingenieur/in
Zusatzbezeichnungen: 11 Gesundheitswissenschaftler
Betriebsmedizin 12 Logopädin
Rehabilitationswesen 13 Med.-technische Assistentin
Sozialmedizin 14 Verwaltungsberufe
Umweltmedizin 15 Zahnarzt
3 Arzthelferin 16 Zahnarzthelferin
Arbeitsbericht 2004
Budgetübersicht
Haushaltsjahr 2004
Gesamtausgabe volumen des städtischen Haushalts 2004 in €
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
804.398.430
Budget des Gesundheitsamtes
davon:
unmittelbar bewirtschaftet
Differenz zu 2003
absolut
in v.H.
5.249.420
1.451.420
- 86.580
- 5,63
Veränderung der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben gegenüber
dem Vorjahr nach Bereichen:
Unterab-
schnitt
Bezeichnung Ansatz
2003
€
Rechnungs-
ergebnis
2003
€
Ansatz
2004
€
4140 Sonstige Hilfen in besonderen
Lebenslagen
102.260
49.620 102.260
5000 Gesundheitsverwaltung 152.120 124.030 213.580
5400 Beratungsstelle für
Entwicklungsfragen im
Kindes- und Jugendalter
4.360
4.140 4.360
5410 Förderung Freier Träger im
Gesundheitswesen
1.124.500
1.124.500 971.460
5420 Gesundheitshaus 35.530 35.530 36.530
5440 Sonstige Einrichtungen der
Gesundheitspflege
119.230
110.410 123.230
Summe der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben:
1.451.420
Finanzierung in €
Gebühren, Nutzungsentschädigung und
ähnliche Entgelte
davon:
Gebühren
Nutzungsentschädigung
ähnliche Entgelte
262.000
4.600
2.770
269.370
Erstattungen
davon:
Land
DRK
78.850
6.470
85.320
Ersatz von Sozialleistungsträgern und Privaten
davon:
Krankenkassen
44.170
44.170
Summe der eigenen Einnahmen
= 27,48 % der unmittelbar durch das Gesundheitsamt
bewirtschafteten Ausgaben
398.860
4. Öffentlichkeitsarbeit in 2004
Die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Frage-
stellungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Dies
geschieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontak ten zu Bürgerinnen und
Bürgern und Institutionen, aber auch im Rahmen von Presse- und Öffentlich-
keitsarbeit.
In 2004 sind folgende Broschüren und Faltblätter publiziert oder neu
aufgelegt worden:
Broschüre „Rat und Hilfe bei seelischen Probleme n“
Faltblatt „Brustkrebs – was tun?“
Programmhefte des Gesundheitshauses 1/2004 und 2 /2004
Faltblatt „Selbstverteidigung für gehörlose Mäd chen“
Faltblatt „Ein Löffel für...“
Programmheft „Männer und Gesundheit“
Faltblatt „Wie gesund ist Radfahren?“
Daneben gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presse-
informationen (vgl. hierzu auch die Beschreibungen der Aktivität en in den
verschiedenen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes).
Darüber hinaus wurden in 2004 erste Vorbereitungen für eine grundlegende
Neugestaltung der Internetseiten des Gesundheitsamtes getroffen.
Arbeitsbericht 2004
5. Standorte
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes befindet
sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.
Seit Dezember 1999 ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege im
Gebäude der Franz Bröcker - Stiftung an der Stolbe rgstraße 2a untergebracht. Hier
finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheitsdien st, der Kinder- und
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfragen im
Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundheitshaus an der Gasselstiege 10. Hier
haben der Leiter des Gesundheitshauses und drei wei tere Mitarbeiterinnen der
Abteilung Gesundheitsförderung und aufsuchende Gesundheitshilfen ihren Arbeitsplatz.
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte Zugänge, Aufzüge und
Toilettenanlagen.
IV. Ausblick auf 2005
Gesundheitsamt
Gebäude Stühmerweg 8
Abteilung Kinder- und
Jugendgesundheitspflege
Gebäude Stolbergstraße 2a
Gesundheitshaus
Gasselstiege 13
1. Gesetzliche Neuregelungen in 2005
Ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen
Gesundheitsdienst liegt zur Zeit dem Landtag vor. Im Wesentlichen handelt es
sich um redaktionelle Änderungen, die durch Neufass ung der
Geschäftsbereiche der Landesministerien erforderlic h wurden, sowie um eine
Aktualisierung und Anpassung der Vorschriften an da s Infektionsschutzgesetz,
das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist und das Bu ndesseuchengesetz
abgelöst hat. Zusätzlich fand das Prinzip Gender Ma instreaming
Berücksichtigung. Für die Arbeit des Gesundheitsamt es ergeben sich aus der
Novelle keine nennenswerten Änderungen.
Am 2. Februar 2005 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf eines
Präventionsgesetzes beschlossen. Das Präventionsgesetz soll zum
01.07.2005 in Kraft treten. Das Konzept für dieses Gesetz ist von Bund und
Ländern gemeinsam entwickelt worden. Ziel ist es, auf der Basis vorhandener
Strukturen ein System der primären Prävention zu entwickeln, in das alle
relevanten Akteure des Gesundheitswesens eingebunde n sind. Dadurch sollen
möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit präventi ven Angeboten erreicht
werden. Zugleich sollen durch konkrete Maßnahmen da s Bewusstsein für die
eigene Gesundheit sowie Eigeninitiative und Eigenve rantwortung der
Bevölkerung gestärkt werden. Denn die meisten Krank heiten sind nicht
angeboren, sondern im Laufe des Lebens erworben. Re gelmäßige Bewegung,
richtige Ernährung und ausreichende Erholung können helfen, mögliche
Erkrankungen zu verhindern. Die Neuregelungen soll en den Versicherten den
Zugang zu Gesundheitsangeboten erleichtern. Gesundh eitliche Vorsorge soll
dorthin kommen, wo die Menschen sind: in Kindertage seinrichtungen, Schulen
oder am Arbeitsplatz (Setting-Ansatz). Künftig soll en sich neben der
gesetzlichen Krankenversicherung auch die gesetzlic he Rentenversicherung,
die Unfallversicherung sowie die soziale Pflegevers icherung an der
Finanzierung der primären Prävention beteiligen (250 Millionen € jährlich).
Das Gesundheitsamt wird die Chancen, die das neue G esetz bietet, aktiv
nutzen und strebt eine koordinierende Funktion auf lokaler Ebene an. Die
kommunale Gesundheitskonferenz bietet dazu das geei gnete Forum. Das
Projekt „Gesund aufwachsen in Berg Fidel“ entsprich t mit seinem präventiven
und lebensweltbezogenen Ansatz exakt den Intentione n des
Präventionsgesetzes. Das Gesundheitsamt wird es wei ter entwickeln und sich
damit auf Landesebene einbringen.
Am 27.01.2005 hat der Landtag NRW den Gesetzentwurf für ein neues
Schulgesetz verabschiedet, mit dem die bisherigen 7 Schulgeset ze zu einem
Gesetz zusammengefasst werden. Die darin enthaltene n Vorschriften zur
Schulgesundheitspflege sind aus den bisherigen schu lrechtlichen
Bestimmungen und Regelungen in gestraffter Form übe rnommen worden, die
Aufgabenfelder und Arbeitsabläufe im Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst
entsprechen diesen Regelungen.
2. Anstehende Entwicklungen in einzelnen Aufgabenbe reichen
Im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit steht das Anerkennungsverfahren
der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter –
Arbeitsbericht 2004
Beratung und Frühförderung – als Interdisziplinäre Frühförderstelle bevor.
Sobald Landesrahmenempfehlungen vorliegen, wird das Gesundheitsamt
entsprechende Verhandlungen mit den beteiligten Reh abilitationsträgern
aufnehmen.
Das Gesundheitsamt beabsichtigt, die bisherige paus chale Bezuschussung des
Vereins für Mototherapie und Psychomotorische Entwi cklungsförderung e.V.
umzustellen. Ziel des Gesundheitsamtes ist es, die bereit gestellten
Ressourcen zielgerichtet für ein präventives, motopädisches Gesundheits-
förderangebot für entwicklungsauffällige und sozial benachteilig te Vor-
schulkinder einzusetzen. In Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und dem Sozialamt strebt das Gesundhe itsamt den Abschluss
einer entsprechenden Leistungsvereinbarung mit dem Träger an.
Im Rahmen der Psychiatriekoordination ist das Gesun dheitsamt an den
Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe über die
regionale Zielvereinbarung zum künftigen individuel len Hilfeplanverfahren
im Bereich der Eingliederungshilfen zum Wohnen bete iligt. Außerdem ist für
2005 vorgesehen, den Umsetzungsstand der Empfehlung en des Ende 2002
veröffentlichten „Handlungsprogramms zur Weiterentwicklung der kommu nalen
psychosozialen Versorgung und der Integration von p sychisch kranken
Menschen in Münster“ zu überprüfen, zu bewerten und fortzuschreiben.
Weitere Themen in 2005 werden die Weiterentwicklung des Projektes “ Gesund
aufwachsen in ...“ und der Ausbau des Hebammenprojektes sein.
Gesundheitsfördernde Aktivitäten bauen idealerweise auf regionale
Zielformulierungen und Handlungsempfehlungen auf. D ie Gesundheits-
konferenz wird sich daher in 2005 mit der Entwicklung „Kommu naler
Gesundheitsziele“ befassen. In Anlehnung an die von der Landes-
gesundheitskonferenz verabschiedeten „zehn vorrangigen Gesundheitsziele für
NRW“ sollen (Schwerpunkt-)ziele als Richtschnur ve rabredet und gemeinsam
mit allen Akteuren umgesetzt werden. Das 1. Gesundh eitsziel für Münster soll
„Tabakkonsum reduzieren“ lauten. Weiteres Jahresthema der
Gesundheitskonferenz ist „Gewalt gegen Frauen und Mädchen:
Versorgungsbedarfe und Anforderungen an das Gesundheitswesen in Münster .
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Gesundheitsamt
Redaktion: Rita Blank
Gernot Knoblich
Münster, März 2005
Berichtsvorlage
1881 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes Beratungsfolge 13.04.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 19.04.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 18.05.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Das Gesundheitsamt legt hiermit erstmals einen öffentlichen Arbeitsbericht vor. Er vermittelt ei- nen kompletten Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Berichts- jahr 2004. Das Gesundheitsamt greift damit einen Auftrag des Ausschusses für Soziales und Gesundheit aus der letzten Wahlperiode des Rates und eigene Zusagen auf. Der Arbeitsbericht enthält • im I. Teil eine kurze Beschreibung des Aufgabenprofils und der Zielsetzungen des Ge- sundheitsamtes, • im II. Teil einen Rückblick auf die verschiedenen Aufgabenfelder des Gesundheitsamtes, • im III. Teil einen Überblick über Organisation, Personal und Finanzen etc. und • im IV. Teil einen Ausblick auf absehbare Entwicklungen in 2005. Der Arbeitsbericht 2004 ist als Einstieg in ein jähr liches Berichtswesen zu verstehen. Es ist vor- gesehen, ihn nach und nach zu standardisieren und um ergebnisorientierte Informationen (Ziele, Kennzahlen, Ressourceninformationen etc.) zu ergänzen. Der Arbeitsbericht 2004 ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe- richterstattung. Er ersetzt auch nicht themenspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonder- publikationen, die das Gesundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird. In Vertretung gez. Dr. Klein Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0195/2005 Auskunft erteilt: Frau Blank Ruf: 492 53 75 E-Mail: BlankR@stadt-muenster.de Datum: 15.03.2005 Öffentliche Berichtsvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Stolbergstraße 2a
- Stühmerweg 8
- Gasselstiege 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0195/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37