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V/0195/2005

Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes

Vorlage 15.03.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.05.2005, TOP 4

Anlage Bericht

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Anlage Bericht

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Vorwort 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
heute erreicht Sie der Arbeitsbericht 2004 - der er ste 
öffentliche Jahresbericht des Gesundheitsamtes. Er zeigt 
eindrucksvoll,  wie  vielseitig  die  Aufgaben und Aktivitäten 
des Amtes sind – alle mit dem Ziel, die Bürger und 
Bürgerinnen vor Gesundheitsgefahren zu schützen und  ihre 
Gesundheit zu fördern. 
 
Unsere Gesellschaft wird immer älter, umso wichtige r wird es, allen Menschen 
die Chance zu geben, gesund alt zu werden und länge r selbstbestimmt zu 
leben. Hier hat das Gesundheitsamt einen wichtigen Part im Gesundheits-
system: Gesundheitsförderung und Prävention sowie G esundheitsschutz waren 
und sind die Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit.  So  helfen wir mit, dass 
Münster die lebenswerteste Stadt seiner Größenordnung für alle bleibt. 
 
Ein Grundsatz unserer Arbeit war und ist immer die Kooperation. Sie hat jedoch 
eine andere Qualität erhalten durch die Gesundheits berichterstattung und neue 
Kooperationsformen wie die Gesundheitskonferenz, di e Zusammenarbeit im 
Gesundheitshaus, der Beitritt zum Gesunde Städte-Netzwerk und auch internen 
ämterübergreifenden Arbeitsgruppen. Seit 2004 ist M ünster die 
geschäftsführende Stadt des „Gesunde Städte-Netzwer kes“. Dies gibt uns 
zusätzlich eine Möglichkeit, die Gesundheitsprojekt e  über die Grenzen 
Münsters bekannt zu machen, aber auch zusätzliche I deen und 
Handlungsempfehlungen für nachhaltige Strategien  d er Gesundheitsförderung 
zu nutzen. 
 
Prävention muss früh- und rechtzeitig ansetzen, abe r oft sind bereits 
gleichzeitig Hilfsangebote erforderlich, wie z.B. ü ber die Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen und Frühförderung. Hier bemühen wir uns, die 
Anerkennung als „Interdisziplinäre Frühförderstelle “ zu erreichen. Gemein-
schaftsprojekte wie das „Hebammenprojekt“ oder „Gesund aufwachsen in Berg 
Fidel“ sind weitere Ansätze für eine nachhaltige Gesundheitsförderung, mit dem 
Grundsatz, sich an die spezifischen Bedürfnisse bes onders Bedürftiger 
anzupassen und Eigenengagement, Selbsthilfe und Integration zu unterstützen. 
 
Die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben verlangt hohe Fachlichkeit und 
Multiprofessionalität. Von den Mitarbeiterinnen und  Mitarbeitern wird dabei viel 
Flexibilität verlangt bei sich immer wieder ändernd em Aufgabenprofil und immer 
knapper werdenden Ressourcen. Für ihr Engagement, i hre gute und wertvolle 
Arbeit sowie Mithilfe an diesem Bericht meinen herzlichen Dank! 
 
Die detaillierte Darstellung der Aufgaben und Tätig keiten des Gesundheits-
amtes soll Ihnen die notwendigen Informationen lief ern, die Sie für Ihre Planung 
und Ihr Engagement in der kommunalen Gesundheitspol itik benötigen. Es ist 
vorgesehen, ein jährlich fortzuschreibendes, system atisches Berichtswesen zu 
entwickeln, so dass Sie die Entwicklungen des Amtes  in Zukunft kontinuierlich 
verfolgen können. 
 
 
Dr. Christiane Kappenstein 
Leiterin des Gesundheitsamtes

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
I. Vorbemerkungen   
 
 
1. Hinweise zum Arbeitsbericht      5  
    
2. Aufgabenprofil und Zielsetzungen des Gesundheits amtes   6 
 
II. Rückblick auf die Arbeitsfelder   
 
 
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst   
 
1.1  Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten     9  
1.2 Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsorg e   10 
 
2. Kinder- und Jugendgesundheit 
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)   12  
2.1.1  Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchu ngen  
  in den Schularztbezirken     12 
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben    13 
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen    14 
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen,  
  Beratungen des KJGD     15 
2.2 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und 
Jugendalter - Beratung und Frühförderung – (BFE)   16 
2.3 Sprachheilambulanz       18 
2.4 Erholungsfürsorge       18 
2.5  Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst     19 
 
 
3. Gesundheitsschutz 
 
3.1 Infektionsschutz        21 
 3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer  
  Krankheiten       21 
 3.1.2 Tuberkulose- Fürsorge     23 
 3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids  und  
  anderen sexuell übertragbaren Krankheiten   24 
 
3.2  Qualitätssichernde Dienste 
 3.2.1 Hygieneüberwachungen     25 
 3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des    
  Gesundheitswesens      28 
 3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie  29 
 
3.3 Umweltmedizin       32 
 3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs-  
  und Planungsverfahren     32  
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen     33

4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie  
 
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination   35 
4.2 Sozialpsychiatrie        36 
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst     36 
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen     37  
4.2.3 Hilfen für Suchtkranke     38 
4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden    39 
 
 
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung  
    
5.1  Gesundheitshaus       40  
 5.1.1 Leitung und Koordination      40 
5.1.2 Initiierung von gesundheitsbezogenen Projekte n 
 und Aktionen,  Informationsbörse     42 
5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen  43 
  
 
6.  Planung und Koordination 
 
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE)   45 
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz     45 
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster       46 
6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk     
 der Bundesrepublik Deutschland (GSN)    47 
 
 
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen   48  
 
 
III. Das Gesundheitsamt im Überblick   
 
1. Organisationsstruktur      49  
  
2. Personalsituation       51 
  
3. Budgetübersicht       52  
 
4. Öffentlichkeitsarbeit in 2004     53  
  
5.  Standorte        54 
 
 
IV. Ausblick  auf  2005 
 
1. Gesetzliche Neuregelungen in 2005    55  
 
2. Anstehende Entwicklungen in einzelnen 
 Aufgabenbereichen       56

Arbeitsbericht 2004

I. Vorbemerkungen 
 
 
1. Hinweise zum Arbeitsbericht 
 
Mit dem nachfolgenden Bericht gibt das Gesundheitsa mt einen kompletten 
Überblick über das breit gefächerte Aufgabenspektru m des Amtes und 
informiert über die Leistungen und Aktivitäten sein er Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter im Jahr 2004. Das Gesundheitsamt greift  damit einen Auftrag des 
Ausschusses für Soziales und Gesundheit und eigene Zusagen auf. 
 
Nach einer kurzen Beschreibung des Aufgabenprofils des Gesundheitsamtes  
(I. Teil)  vermittelt der Bericht im Hauptteil (II.  Teil) Informationen zu den 
einzelnen Aufgabenfeldern  des Gesundheitsamtes. Di e Gliederung orientiert 
sich an inhaltlichen Kriterien und stimmt daher nur  zum Teil mit den 
vorhandenen Abteilungsstrukturen überein.  
 
Der II. Teil enthält zur besseren Information der L eserinnen und Leser jeweils 
eine kurze Beschreibung des Aufgabenfeldes, zum Tei l mit Zielsetzungen und 
Rechtsgrundlagen. Diese Informationen werden ergänz t um weitere Aktivitäten 
und Besonderheiten in 2004 (in der Regel gekennzeic hnet mit einem 
) sowie 
um ausgewählte Daten zum Leistungsumfang für die Ja hre 2002 bis 2004 (in 
Tabellenform). 
 
Der III. Teil gibt einen Überblick über die Organis ations- und Personalstrukturen 
und vermittelt Informationen zum Budget und zur Öff entlichkeitsarbeit des 
Amtes im Jahr 2004.  
 
Der Bericht schließt mit einem Ausblick auf einige absehbare Entwicklungen in 
2005  ab (IV. Teil).  
 
Der Arbeitsbericht 2004 ist als Einstieg in ein jäh rliches Berichtswesen zu 
verstehen. Es ist vorgesehen, ihn nach und nach zu standardisieren und um 
weitere ergebnisorientierte Informationen (Ziele, K ennzahlen, Ressourcen-
informationen etc.) zu ergänzen. Die im Rahmen des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements anstehende Einführung des doppisc hen Rechnungs-
wesens und die damit verbundene Festschreibung von Produkten wird dabei 
hilfreich sein.  
 
Der Arbeitsbericht ist kein Gesundheitsbericht im S inne der Kommunalen 
Gesundheitsberichterstattung (vgl. Teil II, Ziff. 6 .1). Er ersetzt auch nicht 
themenspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Son derpublikationen, die das 
Gesundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
2. Aufgabenprofil und Zielsetzungen des Gesundheits amtes  
 
In Folge veränderter Rahmenbedingungen und gewandel ter Anforderungen an 
den öffentlichen Gesundheitsdienst gab es in den 90 iger Jahren sowohl auf 
Landesebene als auch in der Stadt Münster umfangreiche Reformüberlegungen 
zur Neustrukturierung und Neuausrichtung der kommun alen Gesundheitspolitik 
(vgl. u.a. Grundsatzbeschluss des Rates zur Neuorie ntierung der kommunalen 
Gesundheitspolitik von 1995).  
 
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes, die traditionell  im großen Umfang 
gesetzlich definiert sind, ergeben sich heute vor a llem aus dem  1998 in Kraft 
getretenen  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst , mit dem die 
„klassischen Aufgaben“ der unteren Gesundheitsbehör den in Nordrhein-
Westfalen neu ausgerichtet und neue Aufgaben wie z. B. moderne 
Abstimmungs- und Planungsverfahren und Gesundheitsb erichterstattung auf 
lokaler Ebene implementiert wurden.   
 
Das Leistungsspektrum und das Selbstverständnis des  Gesundheitsamtes 
haben sich den Entwicklungen und Veränderungen ange passt. Im 
Gesamtsystem der gesundheitlichen Versorgung hat da s Gesundheitsamt 
heute hauptsächlich folgende Funktionen inne:  
 
 
 Gesundheitsförderung  
 
Gesundheitsförderung hat zwei Zielrichtungen: Zum e inen soll sie den Aufbau 
gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswel ten unterstützen, zum 
anderen soll sie die individuellen Kompetenzen der Menschen stärken und sie 
dazu ermutigen, sich selbst für ihre Gesundheit ein zusetzen. Damit leistet 
Gesundheitsförderung einen wichtigen Beitrag, um in dividuelle und 
gesellschaftliche Kosten von Krankheit und Krankhei tsfolgen zu verringern. 
Förderung von Gesundheit kann auch bewirken, dass k ostenintensive 
Sozialleistungen weniger notwendig werden, denn ges undheitliche 
Beeinträchtigungen tragen oft zu einer Verschlechterung der sozialen Lage bei.  
 
Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe, die kein Akteur des 
Gesundheitswesens allein leisten kann. Sie liegt gr undsätzlich im Interesse und 
in der Verantwortung aller gesetzlich verpflichtete n Handlungsträger. Die 
Aktivitäten sind jedoch den jeweiligen Zuständigkei ten entsprechend meist nur 
auf bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen ausgerich tet. Die Kommune ist 
der einzige Handlungsträger mit expliziter Gemeinwo hlverpflichtung und einem 
Auftrag, der auf die gesundheitliche Gesamtsituatio n und die bedarfsgerechte 
Versorgung aller Bevölkerungsteile ausgerichtet ist . Das Gesundheitsamt ist 
deshalb bemüht, innerhalb und außerhalb der Verwalt ung gemeinsame 
Strategien und Aktivitäten zur Gesundheitsförderung  zu forcieren und zu 
gewährleisten, dass auch benachteiligte Personen un d Gruppen in die 
Gesundheitsförderung einbezogen werden.  
 
 Als Querschnittsaufgabe erstreckt sich die Aufgabe  Gesundheitsförderung über 
alle Abteilungen des Gesundheitsamtes.  Gesundheits fördernde Maßnahmen 
setzen bereits bei Kindern und Jugendlichen mit ent sprechenden Angeboten in 
Kindertageseinrichtungen und Schulen an (vgl. Ziff. II. 2. dieses Berichtes).

Auch die Aktivitäten der Betriebsärzte im Rahmen de r betrieblichen 
Gesundheitsförderung (II. 1.2)  und die Maßnahmen z ur Förderung 
gesundheitsverträglicher Umweltbedingungen (II. 3.3 ) leisten einen Beitrag. 
Nicht zuletzt sind die Angebote des Gesundheitshaus es und die  gruppen- und 
lebensraumbezogenen Projekte (II. 5.) ein wichtiger Schritt zur Gestaltung einer 
bedarfsorientierten kommunalen Gesundheitsförderung.   
 
 
 Gesundheitshilfen   
 
Die gesundheitliche Versorgung in Deutschland ist g rundsätzlich durch die 
ambulante und stationäre Regelversorgung gesichert.  Das Gesundheitsamt hat 
aber eine Brückenfunktion für diejenigen, die wegen  ihres körperlichen, 
geistigen oder seelischen Zustandes und / oder aufg rund sozialer Umstände 
nicht in der Lage sind, von sich aus das System der  Regelversorgung 
angemessen zu nutzen. Das können vor allem psychisc h kranke oder 
suchtkranke Menschen, behinderte Menschen, Migranti nnen und Migranten, 
Suizidgefährdete, Obdachlose oder HIV-Infizierte se in. Handlungsleitend für 
das Gesundheitsamt sind hier die Prinzipien der Sub sidiarität und 
Sozialkompensation. Das Gesundheitsamt übernimmt fü r die hilfebedürftigen 
Personen eine Mittler- und Wegweiserfunktion durch das Netz der 
verschiedenen Beratungs-, Hilfs- und Versorgungsang ebote. Können die 
Zugangsprobleme nicht überwunden werden, erbringt d as Gesundheitsamt die 
erforderlichen Hilfen notfalls auch selbst durch ei gene Dienste, wobei auch eine 
aufsuchende Betreuung möglich ist.  
 
 Gesundheitshilfen vermittelt und leistet der Sozia lpsychiatrische Dienst (vgl. II. 
4.). Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (II. 2 .1), der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst (II. 2.5), die Beratung sstelle für 
Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter (II. 2.2), die Tbc-Fürsorge und 
STD-Beratung (II. 3.1) veranlassen, gewähren oder le isten bei Bedarf 
Gesundheitshilfen. Zu nennen sind in diesem Zusammen hang auch die 
gruppen- und lebensraumbezogenen Hilfen (II. 5.2).  
 
 
 Gesundheitsschutz 
 
Der Gesundheitsschutz ist seit jeher eine der domin ierenden Aufgaben des 
Gesundheitsamtes. Die Aufgaben werden im wesentlich en als Pflichtaufgabe 
zur Erfüllung nach Weisung durchgeführt. Beim Gesun dheitsschutz steht die 
Sicherheit und Gesundheit gefährdeter Gruppen vor ü bertragbaren Krankheiten 
(Infektionsschutz) und der Schutz der Bürgerinnen u nd Bürger vor 
Umweltrisiken (umweltbezogener Gesundheitsschutz) i m Vordergrund. Die 
Arbeit des Gesundheitsamtes ist darauf ausgerichtet , vorhandene Risiken zu 
identifizieren und zu ihrer Aufhebung beizutragen. Dabei setzt das Amt verstärkt 
auf Aufklärung, Information, Beratung und Unterstüt zung und bringt sich in 
örtliche und überörtliche Genehmigungs- und Planung sprozesse ein. 
Ordnungsrechtliche Schutzmaßnahmen werden auf das n otwendige Minimum 
beschränkt.   
 
 Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Rahmen des  Infektionsschutzes (II.  
3.1 und II. 2.1.2),  der Hygieneüberwachungen (II 3 .2.1) und Arzneimittel-
überwachung (II. 3.2.2)  und die Beratung und Stellungnahmen in

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 umweltmedizinischen Fragen (II.  3.3) tragen zum Er reichen der städtischen 
Gesundheitsschutzziele bei.   
 
 
 Kooperation, Koordination und Planung  
 
Zur Verbesserung des kommunalen Gesundheitsmanageme nts hat der 
Gesetzgeber den Gesundheitsämtern Koordinationsaufg aben, eine kommunale 
Gesundheitsberichterstattung und die Geschäftsführu ng der Kommunalen 
Gesundheitskonferenz als eigenständige Aufgabenfelder übertragen.  
 
Das Gesundheitsamt sorgt für eine neutrale Gesundhe itsberichterstattung, 
macht die regional vorhandenen Versorgungsstrukture n und die 
gesundheitlichen Problemlagen transparent und koord iniert mit Unterstützung 
durch die kommunale Gesundheitskonferenz die Aktivi täten der verschiedenen 
Akteure zur kontinuierlichen Anpassung und Weiteren twicklung der 
gesundheitlichen Versorgung. Angesichts der vielfäl tigen Handlungs- und 
Verantwortungsträger unseres Gesundheitssystems sin d Verbesserungen der 
gesundheitlichen Lage nur über eine sektor- und res sortübergreifende 
Zusammenarbeit zu erreichen. Kommunale Gesundheitsb erichterstattung, 
Koordination und Planung sollen nach dem Willen des  Gesetzgebers dazu 
beitragen, dass  alle Handlungsträger ihrer Verantw ortung gerecht werden und 
eine möglichst große Effektivität und Effizienz in der gesundheitlichen 
Versorgung der Bevölkerung erreicht wird.  
 
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die  amtsübergreifende 
Kooperation, inbesondere auf die Vernetzung mit der  Jugendhilfeplanung, der 
Sozialhilfeplanung und der Stiftungsverwaltung, die  eine gemeinsame und 
aufeinander abgestimmte Bedarfs- und Maßnahmenplanu ng innerhalb des 
Dezernates für Jugend, Soziales, Gesundheit und Wohnen ermöglicht. 
 
  - 
vgl. hierzu II. 2.1.3, II 4.1 und II. 6.1 - 
 
 
 Gutachten  
 
Alle Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes setze n ihre fachärztliche 
Kompetenz in Begutachtungen und Beratungen für die Ämter der Stadt Münster 
und andere öffentlich-rechtliche Auftraggeber ein.

II. Rückblick auf die Arbeitsfelder 
  
 
1. Ärztlicher Beratungs- und Untersuchungsdienst 
 
1.1 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten  
 
Das Gesundheitsamt stellt amtliche Bescheinigungen und  Zeugnisse aus  und  
erstattet  Gutachten  zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder 
landesrechtlicher Vorschriften. Beurteilt werden be ispielsweise die  
gesundheitliche Eignung für eine Berufung in das Be amtenverhältnis, die 
Dienst-, Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, eventuelle  Dienstunfallfolgen, die 
Prüfungsfähigkeit im Rahmen von staatlichen Prüfungen, die Notwendigkeit und 
der angemessene Umfang einer Maßnahme im Rahmen der  Beihilfegewährung  
und vieles mehr.  
 
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind Gerichtsärzte  im Sinne 
der Strafprozessordnung. Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung  
beurteilen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes  die gesundheitlichen 
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.  
 
Auftraggeber sind in rund der Hälfte der Fälle städ tische Ämter, außerdem  
Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-
rechtliche Institutionen. Das Gesundheitsamt ist so wohl gegenüber dem 
Auftraggeber als auch gegenüber den zu Begutachtend en zur Neutralität 
verpflichtet. Die Bescheinigungen, Zeugnisse und Gu tachten sollen eine 
unabhängige, sachgerechte Entscheidungshilfe für de n jeweiligen Auftraggeber 
sein.  
 
 
Ärztliche und zahnärztliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten *  
 
Auftraggeber 2002  2003  2004  
Städt. Ämter 
davon 
ärztliche Gutachten 
zahnärztliche Gutachten  
2.159  
 
1.377 
   782 
1.883 
 
 
1.117 
   766   
1.205  
 
998 
207 
Behörden von Bund, Ländern, Gemeinden 1.312  1.383  1.263  
Gerichte 11  9 5 
Sonstige öff. Institutionen 203  146  122  
Summe  3.685  3.421  2.595  
 
 * Anmerkung:   
Weitere ärztliche Gutachten werden im Bereich der Betriebsmedizin (vgl. Ziff. 1.2), des 
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (vgl. Ziff. 2.1.4) und des Sozialpsychiatrischen 
Dienstes (vgl. Ziff. 4.2.1) erstellt. 
 
 
Das Gesundheitsamt verfügt sowohl über das für die Begutachtungen 
notwendige Fachpersonal (Fachärztinnen und Fachärzte für öffentliches 
Gesundheitswesen und/oder anderen Fachrichtungen, M edizinisch-technische 
Assistentinnen und Arzthelferinnen- vgl. auch Ziff. III. 2.) als auch über eine

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
bedarfsgerechte apparative Ausstattung  (Basislabor, funktionsdiagnostische 
Geräte, Röntgenanlage). Eine Ende 2004 neu eingefüh rte Software für die 
Datenverarbeitung wird ab 2005 die Arbeitsabläufe u nd die Beachtung 
einheitlicher Qualitätsstandards für die ärztlichen Gutachten erleichtern.  
 
Gutachten für nichtstädtische Auftraggeber sind geb ührenpflichtig, soweit es 
sich nicht um Amtshilfeersuchen handelt.  
 
Die jüngsten umfangreichen Änderungen in der Sozial gesetzgebung wirken 
sich mittelbar auch auf den ärztlichen Dienst des G esundheitsamtes aus. So ist 
nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen 
Krankenversicherung zum 01.01.2004 der Umfang der s ozialmedizinischen 
Begutachtung von Krankenhilfeleistungen zurück gega ngen, da  viele 
Sozialhilfeempfänger seither Leistungen der gesetzl ichen Krankenkassen 
erhalten. Dies machte sich insbesondere im Bereich der zahnärztlichen 
Gutachten bemerkbar. Im gleichen Zeitraum ist mit B lick auf die anstehenden 
Neuregelungen (Hartz IV) die Zahl der Gutachten zur  Feststellung der 
Erwerbsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern angestiegen. 
 
Für 2005 ist vereinbart, dass die Agentur für Arbei t Münster und das 
Gesundheitsamt Münster gegen Kostenerstattung gleic hberechtigt die 
erforderlichen ärztlichen Gutachten nach SGB II im Auftrag der neu 
gegründeten Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) erstellen. 
 
 
1.2  Betriebsmedizin und arbeitsmedizinische Vorsor ge 
 
Der Ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt  im  Auftrag des Personal- und 
Organisationsamtes und der Feuerwehr die arbeitsmedizinischen 
Vorsorgeuntersuchungen  nach berufsgenossenschaftlichen und staatlichen 
Vorschriften für die Beschäftigten der Stadtverwalt ung Münster und die 
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durch. Es wer den auch die empfohlenen 
Impfungen  angeboten: 
 
 
 
Arbeitsmedizinische Vorsorge 
  2002  2003  2004  
 
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen  
 
380  
 
396  
 
583  
 
Impfungen  
 
344  
 
650  
 
1.087  
 
 
Dem Gesundheitsamt ist auch die betriebsmedizinisch e Betreuung der 
städtischen  Bediensteten übertragen worden, einer im Arbeitssic herheitsgesetz 
verankerten Pflichtaufgabe des Arbeitgebers „Stadt Münster“.  Ein Arzt und eine 
Ärztin des Gesundheitsamtes sind als Betriebsärzte  bestellt und nehmen ihre 
betriebsmedizinischen Aufgaben neben  anderen Aufgaben im Gesundheitsamt 
wahr. 
 
Die Betriebsärzte haben zusammen mit den Fachkräfte n für Arbeitssicherheit, 
die dem Personal- und Organisationsdezernenten zuge ordnet sind, die 
Aufgabe, den Arbeitgeber  in allen relevanten arbeitsschutzrechtlichen Fragen

zu beraten und zu unterstützen, so z.B. bei der Einführung von Arbeitsverfahren 
und technischen Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und 
Arbeitsabläufen, zur Organisation der Ersten Hilfe in der Stadtverwaltung und 
zur Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess.  
 
So oblag den Betriebsärzten auch im Jahr 2004 die M itwirkung bei den 
Gefährdungsbeurteilungen der städtischen Arbeitsplä tze nach dem 
Arbeitsschutzgesetz, die Betrachtung und Auswertung  des Unfallgeschehens in 
der Verwaltung und die Beurteilung der Arbeitsbedin gungen für schwangere 
Mitarbeiterinnen mit Handlungsempfehlungen für den Arbeitgeber. 
 
Die Betriebsmediziner beraten auch die Beschäftigten  im Hinblick auf 
Gesundheits- und Unfallgefahren und Möglichkeiten der Prävention.  
 
 In 2004  wurde  eine Veranstaltung zum Thema „Zecken“ für gefährdet e 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außenbereich angeboten. 
 
 
Seit einigen Jahren hat sich ein weiterer Ansatz en twickelt, mit dem auf die 
Gesundheit der Beschäftigten Einfluss genommen werden soll, die betriebliche 
Gesundheitsförderung . Hier werden neben dem gesetzlich vorgeschriebenen  
Arbeitsschutz Maßnahmen ergriffen, die sich an eine m gesundheitsgerechten 
Arbeitsumfeld orientieren oder einen gesünderen Leb ensstil der Beschäftigten 
unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit u nd Leistungsbereitschaft der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten bzw. wiederherzustellen.  
 
 Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ga b es in 2004 in 
Zusammenarbeit mit der betrieblichen Sozialberatung  Informations-
veranstaltungen zum Thema „Rauchentwöhnung“ in städ tischen 
Kantinen.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Kinder- und Jugendgesundheit 
 
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, Kinder und Juge ndliche vor 
Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit  zu fördern. Für die 
vielfältigen Aufgaben hält das Gesundheitsamt den K inder- und 
Jugendgesundheitsdienst, die Beratungsstelle für En twicklungsfragen im 
Kindes- und Jugendalter – Beratung und Frühförderun g -, die 
Sprachheilambulanz, die Erholungsfürsorge sowie den  Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst vor.  
 
 
2.1 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst  
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst   (KJGD) ist ein aufsuchender und 
ambulanter, sozialpädiatrischer Facharztdienst (Fac härztinnen und Fachärzte 
für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen  zusätzlichen 
Qualifikationen oder Weiterbildungen und aus- und w eitergebildetem 
Assistenzpersonal). Er richtet sich mit seinen Ange boten an Kinder, 
Jugendliche und Heranwachsende, deren Eltern, die s ie betreuenden 
Pädagoginnen und Pädagogen und die Träger der Einrichtungen. 
 
Die Lebenswelten und die gesundheitliche Situation von Kindern und 
Jugendlichen haben sich in den vergangenen Jahren d eutlich gewandelt und 
damit auch das berufliche Selbstverständnis des öff entlichen Kinder- und 
Jugendgesundheitsdienstes. Entsprechend ist das Auf gabenspektrum des 
KJGD durch den Gesetzgeber neu ausgerichtet worden [Gesetz über den 
öffentlichen Gesundheitsdienst (1995); neue schulre chtliche Vorschriften – z.B. 
Schulrechtsänderungsgesetz (2003), neues Schulgeset z NRW (2005) -; 
Zuwanderungsgesetz (2004); AylbLG (2005); Rehabilit ation und Teilhabe 
behinderter Menschen (SGB IX, 2001); Infektionsschu tzgesetz (2000) u.a.)]. 
Der KJGD hat sich diesen gesetzlichen Anforderungen  im Rahmen eines 
mehrjährigen Umstrukturierungsprozesses angepasst. 
 
 
2.1.1 Sozialpädiatrische Beratungen und Untersuchun gen in den 
 Schularztbezirken 
 
Das Stadtgebiet ist in vier „Schularztbezirke“ aufgeteilt, für jede Schule hat das 
Gesundheitsamt entsprechend dem gesetzlichem Auftra g eine Schulärztin  / 
einen Schularzt  bestellt. Diese sind u.a. auch Ansprechpartner/-in nen bei 
Entwicklungsbeurteilungen im Vorschul- und Schulalt er (Schullaufbahn-
beratung).  
 
Die für die jeweilige Grundschule zuständige Schulä rztin bzw. der zuständige 
Schularzt steht auch für alle im Einzugsbereich der  Grundschule befindlichen 
Kindertageseinrichtungen als Ansprechpartnerin / An sprechpartner zur 
Verfügung. 
 
Zum Aufgabenspektrum der Schulärztinnen und Schulär zte gehören u.a. die 
Schuleingangsuntersuchungen , die zeitgemäßen Anforderungen angepasst 
wurden. Sie werden in Münster ganzjährig in Gemeins chaftseinrichtungen für 
Kinder durchgeführt. Es handelt sich dabei um standardisierte

Screeninguntersuchungen, in denen schulrelevante Kr iterien unter 
Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder erfas st werden. Ziel ist es, 
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten frühzei tig zu identifizieren und 
diese durch Beratung und Vermittlung adäquater Förd er- und 
Behandlungsmaßnahmen möglichst positiv zu beeinflus sen. Der KJGD bedient 
sich dabei verschiedener Kooperationspartner eines umfangreichen 
Netzwerkes, u.a. auch der Schule und Jugendhilfe. I n Kindertages-
einrichtungen  werden den Schulärztinnen und -ärzten auch Kinder jüngerer 
Altersgruppen mit Gesundheits- und Entwicklungsprob lemen vorgestellt. In den 
9. Klassen von Sonder-, Haupt und Realschulen werde n  
Schulentlassuntersuchungen  mit berufsspezifischer Gesundheitsberatung 
durchgeführt.   
 
An mehreren Haupt-, Sonder- und Realschulen bietet der KJGD 
sozialpädiatrische Schulsprechstunden  an u.a. in Form von Einzel- und 
Gruppenberatung, aber auch als Unterrichtseinheiten  und geschlechts-
bezogene Angebote, um den Jugendlichen praxisbezoge ne, lebensnahe und 
aktuelle Informationen zu gesundheitlichen Fragen z u geben und 
unbürokratische, kompetente Hilfsangebote zu vermitteln.  
 
 2002  2003  2004  
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen  
von Kindern und Jugendlichen / Heranwachsenden 
 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und im 
Gesundheitsamt 
 
 
 
5.027  
 
 
 
5.495  
 
 
 
4.939  
 
Die Zahl der sozialpädiatrischen Untersuchungen und  Beratungen liegt seit 
längerem auf einem hohen Niveau. 
 
In Kooperation mit anderen Abteilungen, Ämtern oder  Institutionen werden 
verschiedene Ansätze zur Gesundheitsförderung in den Gemeinschafts-
einrichtungen initiiert (Stichwort Gesunde Schule ). 
 
 
2.1.2 Betriebsmedizinische Aufgaben  
 
Eine zunehmende Bedeutung kommt den betriebsmedizinischen Aufgaben 
des KJGD  am „Arbeitsplatz Gemeinschaftseinrichtung“  zu. Die Schulärztinnen 
und –ärzte beraten die Träger der Gemeinschaftseinr ichtungen, die 
Sorgeberechtigten und das pädagogische Personal  zu  verschiedenen 
gesundheitlichen Fragestellungen (s. a. 2.1.1 Abs. 4). Hierzu zählen auch 
regelmäßige Impfempfehlungen sowohl für die Eltern als auch für das Personal 
in den Gemeinschaftseinrichtungen sowie weitere Inf ormationen zum 
Infektionsschutz und zur Hygiene.  
 
Für Meldungen und Anfragen  nach dem Infektionsschu tzgesetz hat der KJGD 
eine Telefonhotline  eingerichtet, die von den Gemeinschaftseinrichtung en 
äußerst gut angenommen wird. So nutzen diese die Ho tline nicht nur für die 
meldepflichtigen Krankheiten, sondern regelmäßig au ch für Anfragen zum Impf- 
und Infektionsschutz und für medizinische Beratunge n. Diese Hotline eignet 
sich damit als kommunales Surveillance–Instrument (Beobachtungs-
/Überwachungs-Instrument):

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 In 2004 wurde beispielsweise eine extreme Zunahme v on Kopflausbefall 
in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder festgestel lt. Das 
Gesundheitsamt hat darauf mit einem ad hoc entworfe nen 
Informationsblatt reagiert, das an alle Kindertages einrichtungen und 
Schulen sowie an niedergelassene Kinderärzte in Mün ster verschickt 
wurde. So konnte die Zahl der betroffenen Kinder ra sch reduziert 
werden. 
 
Durch die verstärkte regelmäßige Präsenz des KJGD i n den 
Gemeinschaftseinrichtungen hat sich die Zusammenarb eit mit den Schulen und 
Kindertageseinrichtungen aus Sicht des Gesundheitsa mtes sehr positiv 
entwickelt. Insgesamt hat sich die Zahl der betrieb smedizinischen 
Untersuchungen und Beratungen in 2004 im Vergleich zum Jahr 2002 etwa 
verdoppelt. 
 
 2002  2003  2004  
Betriebsmedizinische Untersuchungen, 
Beratungen in und für Kindertageseinrichtungen, 
Schulen, Heime etc. 
 
 
1.606  
 
 
2.675  
 
 
3.155  
 
 
2.1.3 Epidemiologische Auswertungen 
 
Der KJGD dokumentiert seit ca. 1981 fortlaufend die  relevanten 
gesundheitlichen Daten aus den sozialpädiatrischen Untersuchungen 
(Vorsorgestatus, Sinnesstörungen, Behinderungen, Du rchimfpungsgrad etc.) 
nach aktualisierten, standardisierten Qualitätsmerk malen. Die Auswertung der 
Dokumentation erfolgte früher über das Landesinstit ut für den öffentlichen 
Gesundheitsdienst (LÖGD). 
 
Seit 1995 führt der KJGD die Datenerfassung und Aus wertung in eigener Regie 
durch. Nach Abschluss der Untersuchungen z.B. des j eweiligen Einschul-
jahrganges steht nach Löschung der personenbezogene n Daten ein 
aggregierter Datensatz für die Gesundheitsberichterstattung  zur Verfügung. 
Die Daten werden fortlaufend einer umfassenden Anal yse unterzogen. Seit 
2004 ist der KJGD dazu in der Lage, die Daten der Schuleingangsuntersuchung 
kumuliert unter besonderer Berücksichtigung soziale r Faktoren kleinräumig auf 
der Ebene des statistischen Wohnbezirks bzw. der zu ständigen 
Kindertageseinrichtung oder Grundschule auszuwerten . Hierfür steht aktuell ein 
Datensatz ab dem Einschuljahrgang 2001 zur Verfügun g. In 2004 konnten aus 
diesen Daten Handlungsempfehlungen für das kommunale Verwaltungs -
handeln  abgeleitet werden.   
 
 Schwerpunkt bei der Datenauswertung in 2004 war di e kleinräumige 
Verteilung von Sozialressourcen bei Schulanfängern und damit die 
Aufdeckung besonderer Risikokonstellationen für ein e ungünstige 
schulische und gesundheitliche Entwicklung von Schulanfängern. 
 
 Ein weiterer Schwerpunkt war die Beschreibung der schulrelevanten 
Entwicklung von Migrantenkindern unter besonderer B erücksichtigung 
des Sprachstandes für die deutsche Sprache.

Durch beschreibende Auswertung stadtteilbezogener Daten des KJGD 
wurde das Projekt "Gesund aufwachsen in … Berg Fide l" mit vorbereitet. 
 
 Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung 2004 gab e s eine 
Unfallbefragung der Familien einzuschulender Kinder . Ein erstes 
Ergebnis, nämlich die Häufigkeit sowie die kleinräu mige und sozial-
räumliche Verteilung des Vorhandenseins von Rauchme ldern in der 
Wohnung des Kindes, wurde der städtischen Feuerwehr  zur Verfügung 
gestellt. Eine weitere differenzierte Auswertung de r Unfallbefragung ist 
für einen späteren Zeitraum bzw. bedarfsgesteuert geplant. 
 
Die differenzierte, multithematische Auswertung der  Schulanfängerdaten wird 
jährlich fortgeschrieben. 
 
Im Rahmen der sozialpädiatrischen Untersuchungen we rden 
 u.a. auch  die 
vorgelegten Impfpässe überprüft und den Eltern ggf.  Hinweise zur 
Komplettierung des Impfschutzes gegeben. Die erhobe nen Daten  lassen 
Rückschlüsse auf den Impfstatus  eines gesamten Jahrgangs zu und werden 
ebenfalls regelmäßig aufgearbeitet. Seit zwei Jahre n werden die Ergebnisse 
(lokale Durchimpfungsquoten etc.) mit den Impfempfe hlungen des Robert-
Koch-Institus regelmäßig den niedergelassenen Kinde r- und Jugendärzten 
zugeleitet, um die Durchimpfungsquote erfolgreich  zu optimieren.  
 
 
2.1.4 Sonstige Beurteilungen, Untersuchungen, Berat ungen des KJGD 
 
Zu den gesetzlichen Aufgaben des KJGD gehören auch Beratungen und 
Untersuchungen zur  Feststellung von speziellem Hilfe-/Förder- und 
Behandlungsbedarf . Für den Schuleingang in eine Sonderschule 
(Förderschule), die Teilnahme am  Gemeinsamen Unter richt oder für die 
Förderung in integrativen Lerngruppen im Primar- od er Sekundarbereich ist ein 
schulärztliches Gutachten erforderlich. Auch bei Un terbringung von 
Vorschulkindern im Schwerpunkt-, Sonder- und Sonder schulkindergarten, in 
einer Additiven oder Integrativen Einrichtung nimmt  der KJGD sozialpädiatrisch 
Stellung.  
 
Standardisierte Screeninguntersuchungen, Untersuchungen/Beratungen vor der 
Sprachheilbehandlung, Mitwirkungen an Hilfeplänen und Helferkonferenzen u.a. 
gehören ebenfalls zum hier dargestellten Aufgabenspektrum. 
 
 2002  2003  2004  
Sozialpädiatrische Untersuchungen, Beratungen  
von Kindern und Jugendlichen / Heranwachsenden 
u.a.* zum speziellen Hilfe-/Förderbedarf etc. 
 
 
5.469  
 
 
5.941  
 
 
5.908  
  
 * in diesen Zahlen sind auch die sozialpädiatrische n Untersuchungen/Beratungen enthalten, die im 
 Rahmen der Aufgabenstellung der Beratungsstelle fü r Entwicklungsfragen durchgeführt wurden 
 (vgl. Ziff. 2.2) 
 
 
Künftig (mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes NRW) wird der KJGD auch 
bei der Aufnahme in die pädagogische Frühförderung für Kinder mit einer Hör- 
oder Sehschädigung gutachterlich tätig.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 Ende 2004 hat der Leiter des KJGD die Ergebnisse ei ner Studie zur 
Situation hörgeschädigter Kinder mit dem Titel „Verständigungskulturen“  
veröffentlicht. Im Rahmen dieser Studie wurde in Zu sammenarbeit mit 
der Universitätsklinik die Entwicklung und Lernsitu ation von mehr als 
200 hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen an  de n Westfälischen 
Schulen für Schwerhörige und Gehörlose analysiert.  
 
 
Wenn Familien in medizinischen oder sozialen Notlag en aus 
unterschiedlichsten Gründen nicht selbst in der Lag e sind, die bestehenden 
Angebote der Regelversorgung in Anspruch zu nehmen,  wird der KJGD auch 
dort aufsuchend  tätig. Hierzu zählen insbesondere Impfungen und 
Untersuchungen von Migrantinnen und Migranten, die z.T. gemeinsam mit der 
Abteilung Gesundheitsförderung, aufsuchende Gesundheitshilfen  durchgeführt 
werden. 
 
 2002  2003  2004  
Sozialkompensatorische Untersuchungen, 
Beratungen, Impfungen  
 
60  
 
205  
 
111  
 
 
Schließlich erstellt der KJGD im Auftrag anderer Di enststellen,  Ämter und 
Behörden Gutachten zu sozialmedizinischen Fragestellungen und  zur 
Rehabilitation als Entscheidungshilfe, z.B. für Sozial- und Jugend hilfeträger  
im Rahmen der Eingliederungshilfen für Behinderte, für Gerichte u.a. zum 
Sorgerecht und zur Betreuung behinderter Menschen, für das Wohnungsamt in 
Fragen einer angemessenen Wohnraumversorgung usw.   
 
 
 2002  2003  2004  
 
Sozialpädiatrische-sozialmedizinische Gutachten   
 
240  
 
234  
 
232  
 
 
 
 
2.2 Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und 
 Jugendalter – Beratung und Frühförderung – (BFE) 
 
Familien mit entwicklungsauffälligen oder behindert en Kindern und 
Jugendlichen können sich mit ihren vielfältigen Fra gestellungen und Problemen 
an die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kindes- und Jugendalter  
(BFE) wenden. Ihre Aufgabe liegt in der möglichst f rühen und rechtzeitigen 
Beratung von Eltern über stützende, fördernde und e ntlastende familien-
bezogene Hilfen, damit eine optimale Integration de s entwicklungs-auffälligen 
oder behinderten Kindes / Jugendlichen in das jewei lige soziale Umfeld erreicht 
wird.  
 
Das Team der Beratungsstelle ist multidisziplinär  besetzt (Sozialpädiatrie, 
Logopädie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik  und Psych ologie). Es erarbeitet in 
Abstimmung mit den Eltern und anderen Fachdisziplin en einen individuellen 
Gesamtplan, der u.a. auch das eigene Angebot heilpä dagogischer 
Frühförderung oder begleitende pädagogische, sozialrechtliche, psychosoziale

und sozialpädiatrische Beratung sowie Logopädie vor sieht. Darüber hinaus 
sieht die BfE eine weitere zentrale Aufgabe in der Vermittlung und Koordination 
von Hilfen innerhalb, aber auch außerhalb Münsters,  wobei auf  ein  umfang-
reiches Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgegriffen werden kann.  
 
Die Zahl der von Behinderung bedrohten Kinder (wahr nehmungsgestörte, 
teilleistungsgestörte, in Teilen entwicklungsverzög erte Kinder und Jugendliche) 
hat sich in den letzten 2 Jahrzehnten drastisch erh öht. Entsprechend ist auch 
die Gesamtzahl der in der Beratungsstelle vorgestel lten sowie auch der 
betreuten Kinder und Jugendlichen stetig angestiege n. Dieser enorme 
Aufgabenzuwachs konnte mit dem vorhandenen Personal  nur durch 
umfangreiche Prozessoptimierungen und eine Flexibil isierung der 
Betreuungsformen und Beratungsangebote bewältigt werden. 
 
In die Beratungsstelle für Entwicklungsfragen  ist die einzige Frühförderstelle 
in der Stadt Münster eingebettet mit den Aufgabenbe reichen Früherkennung 
(Diagnostik) und Frühberatung/-förderung für Kinder  ab der Geburt bis zum 
Schuleintritt.  
 
 
 Beratung und Frühförderung  
 2002  2003  2004  
Vorstellungen/ Beratungen 
davon:  
• Neuvorstellungen  
• Wiedervorstellungen 
463  
 
197 
266 
535  
 
264 
271 
613  
 
281 
332 
 
 
Die Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung 
bedrohter Kinder ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Der Gesetzgeber 
hat die erforderlichen Leistungen zur medizinischen  Rehabilitation und die 
heilpädagogischen Leistungen zu einer Komplexleistung  zusammengefasst, 
um den betroffenen Kindern und ihren Eltern die Leistungserbringung „aus einer 
Hand“ zu ermöglichen. Die Komplexleistung Frühförde rung kann künftig nur 
noch durch anerkannte interdisziplinäre Frühförders tellen oder sozial-
pädiatrische Zentren ausgeführt werden. Einzelheite n zum Zusammenwirken 
der beteiligten Rehabilitationsträger und der  Leis tungserbringer werden durch 
Landesrahmenempfehlungen geregelt, die voraussichtl ich  zum 01.04.2005 
vorliegen werden.  
 
Das Gesundheitsamt wird nach Vorliegen der Landesra hmenempfehlungen 
umgehend den Antrag auf Anerkennung der städtischen  BFE als 
interdisziplinäre Frühförderstelle an die beteiligt en Rehabilitationsträger stellen. 
Um die Anerkennungsvoraussetzungen (interdisziplinä re Personalausstattung) 
zu erfüllen, ist die städtische BFE im Herbst letzt en Jahres (stellenneutral) 
fachlich um die Logopädie erweitert worden. Ziel de s Gesundheitsamtes ist es, 
die diagnostischen und medizinisch–therapeutischen Leistungen der BFE 
künftig mit den Krankenkassen abzurechnen.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
2.3 Sprachheilambulanz 
 
Die Sprachheilfürsorge hat in Münster eine lange Tradition. Seit 1962 werden 
im Gesundheitsamt Sprachheillehrer im Honorarverhäl tnis beschäftigt, um die 
rechtzeitige und angemessene Einleitung einer Sprac hheilbehandlung bei 
sprachbehinderten und von einer Sprachbehinderung b edrohten Kindern und 
Jugendlichen sicherzustellen. Die gesetzlichen Grun dlagen für die Arbeit der 
Sprachheilambulanz finden sich im SGB IX, im Bundes sozialhilfegesetz (ab 
01.01.2005 SGB XII) sowie im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst. 
Der Schwerpunkt der Arbeit der Sprachheilambulanz i st die therapeutische 
Behandlung von sprachauffälligen bzw. sprachbehinderten Vorschul-
kindern . Die ambulante Behandlung erfolgt nach einer einge henden 
sprachlichen und sozialpädiatrischen diagnostischen  Abklärung und wird in den 
Kindertageseinrichtungen, zum Teil auch in den Räum en des Gesundheits-
amtes (Stolbergstraße 2a) durchgeführt. Ziel ist es , die diagnostizierten 
Sprachstörungen möglichst noch vor Einschulung zu b eseitigen, um negativen 
Auswirkungen im Bereich des schulischen Lernens und  der 
Persönlichkeitsentwicklung und damit auch sozialen Folgekosten vorzubeugen.  
 
In der Sprachheilambulanz arbeiten mehrere im Honor arverhältnis beschäftigte 
Sprachheillehrerinnen und –lehrer. Ihre Arbeit wurd e bis August 2004 durch 
einen ebenfalls im Honorarverhältnis tätigen Sprachheilbeauftragten koordiniert, 
der auch die präventive Funktion der aufsuchenden s prachlich-diagnostischen 
Abklärung in Kindergärten und Sonderschulen hat. Di eser hat im Sommer 2004 
aus Altersgründen seinen Einsatz beendet. 
 
Seit September 2004 nimmt eine stellenneutral einge stellte in Teilzeit 
beschäftigte Logopädin die Aufgaben des Sprachheilb eauftragten neben 
anderen Aufgaben in der Beratungsstelle für Entwick lungsfragen wahr (vgl. 
auch Ziff. 2.2).   
 
 
Sprachheilambulanz   
 
2002  2003  2004  
vorgestellte Kinder 145  125  117  
Kinder in Therapie 100  111  123  
Ausgaben insgesamt 29.714 € 26.310 €  27.289 € 
 
 
Die jährliche Anzahl der Therapien steht in engem Z usammenhang mit dem 
jeweils zur Verfügung stehenden Honorarkräften. Es war auch in 2004 nicht 
leicht, qualifizierte Sprachheillehrerinnen und Spr achheillehrer für die 
Sprachheilambulanz zu gewinnen. Seit Anfang 2005 is t auch eine Logopädin 
als Honorarkraft tätig. 
 
 
2.4 Erholungsfürsorge 
 
Das Gesundheitsamt leistet vorbeugende Gesundheitsh ilfen nach § 37 
Bundessozialhilfegesetz (ab 2005 nach § 47 SGB XII)  durch Bezuschussung 
von Erholungskuren. Die Erholungsmaßnahmen werden d urch das 
Gesundheitsamt oder durch freie Träger (Wohlfahrtsverbände) vermittelt.

Sozial schwache Eltern und Alleinerziehende mit Kin dern / Jugendlichen, aber 
auch Senioren/Seniorinnen, bei denen eine Erkrankun g oder ein sonstiger 
Gesundheitsschaden einzutreten droht, können bei Vo rliegen der persönlichen 
und wirtschaftlichen Voraussetzungen eine in der Re gel dreiwöchige 
Erholungsmaßnahme  in Anspruch nehmen. Rechtzeitige  Vorbeugung soll hier 
die Entwicklung von Gesundheitsschäden verhüten.  
 
 
Erholungsmaßnahmen   
 
2002  2003  2004  
vermittelte Kuren durch das Gesundheitsamt   16  13  14  
vermittelte Kuren durch Wohlfahrtsverbände   79  29  29  
Städtischer Zuschuss  insgesamt 92.953 € 48.637 €  43.920 € 
 
 
 
2.5 Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst 
 
Der Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst berät K inder, Jugendliche und 
ihre Sorgeberechtigten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und 
Lehrer in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mun d- und Kiefernbereiches. 
Dazu führt er regelmäßige zahnärztliche Untersuchun gen in allen 
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie in Sonderschulen durch, um 
Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten bzw. zu mildern.  
 
 
Zahnärztliche Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen 
 
2002 2003 2004  
Ergebnisse Anzahl  
 
% 
 
Anzahl  
 
% 
 
Anzahl  % 
 
Naturgesunde Gebisse   
(keine Karies, Zahnfüllungen) 
 
 
7.208  
 
 
49,5  
 
 
6.183  
 
 
47,8  
 
 
9.051  
 
 
53,5  
 
Behandlungsbedürftige Karies 
 
2.467  
 
16.9  
 
1.862  
 
14,4  
 
3.089  
 
18,2  
 
kein Behandlungsbedarf 
 
4.896  
 
33.6  
 
4.887  
 
37,8  
 
4.792  
 
28,3  
 
Summe  
 
14.571  
 
100  
 
12.932  
 
100  
 
16.932  
 
100  
 
 
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden dokumentie rt und regelmäßig 
ausgewertet. Die Untersuchungsergebnisse in Münster  zeigen eine deutlich 
bessere Zahngesundheit als der Landesdurchschnitt a uf. Die angeführten 
Daten sind aber Durchschnittswerte. Bezogen auf soz iale Brennpunkte ergeben 
sich erhebliche Differenzen, so dass auch in Münste r gezielte 
Prophylaxemaßnahmen sinnvoll erscheinen.  
 
In Einzelfällen, wenn Kinder oder Jugendliche aufgr und persönlicher oder 
sozialer Umstände keinen Zugang zur Regelversorgung  finden, führt der 
Kinder- und Jugendzahngesundheitsdienst auch zahnär ztliche Behandlungen 
bzw. Behandlungsvorbereitungen durch.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 2002  2003  2004  
Zahnärztliche Behandlungen / Behandlungs- 
vorbereitungen   
 
37  
 
28  
 
22  
 
 
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe   in Kindertageseinrichtungen und 
Schulen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Kind er bis zum 12. 
Lebensjahr ist eine gemeinsame gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen, 
Zahnärzten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. 
 
In Münster haben sich die örtlichen Krankenkassen, die niedergelassene 
Zahnärzteschaft und das Gesundheitsamt zum „Arbeitskreis Zahn-
gesundheit“  zusammengeschlossen, die Geschäftsführung nimmt de r Kinder- 
und Jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes  wahr. Der Arbeitskreis 
finanziert u.a. Personalkosten für eine Prophylaxe- Fachkraft sowie eine 
Honorarkraft für Ernährungsberatung. Betreut werden  Kindergartengruppen  
und  Grundschulklassen.  
 
 
        Veranstaltungen zur Gruppenprophylaxe  
 2002  
 
2003  2004  
 
Kindertageseinrichtungen 
 
54  
 
41  
 
75  
 
Kindergruppen 
 
12  
 
8 
 
4 
 
Schulklassen 
 
67  
 
68  
 
52  
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
19  
 
20  
 
20  
 
Elternnachmittage mit Kindern 
 
2 
 
2 
 
4 
 
Teambesprechungen Erzieher/Lehrer 
 
9 
 
7 
 
6 
 
Vorschulgruppen in den Kindergärten 
 
11  
 
7 
 
7 
 
 
Veranstaltungen zur Ernährungsberatung 
 
2002  2003  2004  
 
Kindertageseinrichtungen 
 
11  
 
7 
 
23  
 
Kindergruppen 
 
2 
 
1 
 
0 
 
Schulklassen 
 
23  
 
23  
 
16  
 
Besuche im Gesundheitsamt 
 
5 
 
11  
 
10

3. Gesundheitsschutz 
 
3.1 Infektionsschutz   
 
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten zählt zu den ältesten und 
zentralen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdien stes. Auf der Grundlage 
des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes un d des Gesetzes über den 
öffentlichen Gesundheitsdienst erbringt das Gesundh eitsamt Leistungen zur 
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mit der Zielsetzung, 
Infektionskrankheiten beim Menschen vorzubeugen, In fektionen frühzeitig zu 
erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Für Tuberkulose  und 
sexuell übertragbare Krankheiten  hält das Gesundheitsamt besondere 
Beratungs- und Untersuchungs-, ggf. auch Behandlungsangebote vor.  
 
 
3.1.1 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankh eiten 
 
Das Gesundheitsamt verfolgt tagesaktuell die Entwic klung ansteckender 
Krankheiten. Alle meldepflichtigen Krankheiten und Erreger werden im 
Gesundheitsamt von den meldepflichtigen Stellen (be handelnde Ärztinnen und 
Ärzte, Labore) zeitnah entgegengenommen und an die zuständigen 
überörtlichen Behörden weitergeleitet. Ermittlungen  über Art, Ursache und 
Ansteckungsquelle (telefonisch oder persönlich vor Ort) folgen ebenso wie 
Information, Aufklärung und Beratung aller Betroffenen. 
  
Im Bedarfsfall  ist das Gesundheitsamt gesetzlich m it Eingriffsbefugnissen zur 
Gefahrenabwehr ausgestattet und zu ihrer Anwendung verpflichtet, wenn die 
Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig s ind. Das mögliche 
Maßnahmespektrum erstreckt sich von der Einleitung von Umgebungs-
untersuchungen über Desinfektionsmaßnahmen bis hin zu Tätigkeitsverboten 
oder der Schließung von Einrichtungen. Ziel ist es aber, durch Aufklärung, 
Beratung und Unterstützung ordnungsrechtliche Maßna hmen auf das 
notwendige Minimum zu beschränken.  
 
 
 
       Daten  im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten *   
       
 
 2002  2003  2004  
Meldungen nach § 6 IfSG   
(Meldepflichtige Krankheiten) 
 
682  
 
755  
 
879  
Meldungen nach § 7 IfSG 
(Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern)  
 
k.A.  
 
244  
 
392  
Meldungen nach § 34 Abs. 6 IfSG 
(meldepflichtige ansteckende Krankheiten in 
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder)  
 
 
639  
 
 
706  
 
 
633  
 
Infektionsermittlungen  
 
1.501 
 
1.552  
 
1.790  
 
Veranlassung von Desinfektionsmaßnahmen  
 
k.A  
 
805  
 
758  
  
 * 
nicht enthalten sind die Daten für Tbc – vgl. hierzu Tabelle unter Ziff. 3.1.2

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Die Anzahl der Krankheits- und Erregermeldungen  weist eine steigende 
Tendenz auf.  
 
 Auffällig in 2004 war ein Anstieg von Norovirus-Me ldungen bedingt 
durch Krankheitsherde in jeweils 2 Altenheimen und in 2 
Krankenhäusern. Noroviren gelten als die häufigste Ursache von akuten 
Magen-/Darm-Infektionen in Heimen.  
 
 In 2004 wurde ein Handbuch  „Empfehlungen zu Infektionsmaßnah-
men für den Rettungsdienst der Stadt Münster“  mit konkreten Hand-
lungsempfehlungen zum Umgang mit infektiösen Patien ten erstellt. Die 
Inhalte wurden den Rettungssanitäterinnen und -sani tätern und 
Rettungsassistentinnen und -assistenten in Fortbild ungsveranstaltungen 
erläutert und vermittelt.  
 
Das Gesundheitsamt hat auch Vorbereitungen für den Fall bioterroristischer 
Anschläge (Milzbrand, Pocken) oder beim Auftreten e iner hochinfektiösen 
Erkrankung (Ebola-Fieber, Lassa-Fieber, Influenzaep idemie)  zu treffen. In 
Folge der Anschläge des 11. Septembers 2001 wurde d aher ein  Pocken-
alarmplan  erstellt .  
 
 In 2004 folgte die Aufstellung eines Seuchenalarmplans , um im Falle 
oder bei Verdacht einer hochinfektiösen Erkrankung den Erkrankten 
oder Krankheitsverdächtigen schnellstens einer komp etenten Diagnostik 
und Therapie zuzuführen sowie gleichzeitig die Weit erbreitung der 
Infektionserreger durch konsequente seuchenhygienis che Maßnahmen 
zu verhindern.  
 
Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe dürfen nur dann  eine Tätigkeit im 
Lebensmittelbereich ausüben, wenn sie vor erstmalig er Aufnahme ihrer 
Tätigkeit durch eine Bescheinigung des Gesundheitsa mtes nachgewiesen 
haben, dass bei ihnen keine Tatsachen für ein Tätig keitsverbot bekannt sind 
und sie über Pflichten beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln "belehrt" 
worden sind. Diese Belehrungen bietet das Gesundheitsamt  2 x wöchentlich, 
bei Gruppen auch nach Absprache an. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. 
 
 
  2002  2003  2004  
Anzahl belehrte Personen  
(gem. § 43 IfSG) 
 
2.214  
 
2.520  
 
2.742  
 
 
Im Rahmen von täglichen Telefonsprechstunden bietet  das Gesundheitsamt 
eine umfassende Reiseimpfberatung  für Reisende an, um die Gefahr zu 
mindern, dass sie sich mit ansteckenden Krankheiten  infizieren, die nicht nur 
sie selbst sondern auch andere gefährden.  
 
Alle Todesbescheinigungen  werden vom Gesundheitsamt auf Plausibilität, 
Form und Inhalt (Vorliegen übertragbarer Krankheite n, Anhaltspunkte für die 
Annahme eines Todes aus nichtnatürlicher Ursache) überprüft.

3.1.2 Tuberkulose- Fürsorge 
 
Tuberkulose (Tbc) ist eine meldepflichtige, bakteri elle Infektionskrankheit, die 
von Mensch zu Mensch übertragen wird. Eine Infektio n führt nicht immer zu 
einer Erkrankung. Nur etwa 5-10% der Infizierten er kranken im Laufe ihres 
Lebens auch tatsächlich an Tbc, am häufigsten an ei ner Lungentuberkulose, 
seltener sind andere Organe wie Lymphknoten, Nieren , Knochen oder Hirnhaut 
befallen. Ohne Therapie kann der Entzündungsprozess  fortschreiten bis eine 
„offene“ infektiöse Lungentuberkulose entsteht. Dan n können Bakterien 
wiederum auf andere Menschen übertragen werden. 
 
Für eine effektive Tbc-Bekämpfung ist daher eine rasche, aktive Entdeckung 
von Neuerkrankungen  und eine schnell einsetzende konsequente Therapie  
der Erkrankten erforderlich. Das Gesundheitsamt erm ittelt die 
Kontaktpersonen  von Neuinfizierten und Neuerkrankten, um die Anste ckungs-
quelle festzustellen und die Ausbreitung der Erkran kung zu verhindern. Alle 
Personen, die mit einem an offener Tbc Erkrankten K ontakt hatten, werden je 
nach Intensität des Kontaktes im Abstand von mehrer en Monaten mehrmals 
vorsorglich untersucht (Tuberkulin-Hauttest und / o der Röntgenaufnahme). 
Jede Tbc-Neuerkrankung zieht somit eine unterschied lich große Zahl von 
Vorladungen zu Umgebungsuntersuchungen  nach sich, je nach privater und 
beruflicher Aktivität der / des Erkrankten. Tbc-Erk rankte werden so lange 
überwacht, bis eine Reaktivierung der Krankheit als  nicht mehr wahrscheinlich 
gilt.  
 
Das Gesundheitsamt berät darüber hinaus Erkrankte, Angehörige und 
Gefährdete und vermittelt bei Bedarf weitere Hilfen . Besonders wichtig ist dabei 
die Überwachung der Therapie mit mehreren antibioti schen Chemotherapeutika 
über mindestens ein halbes Jahr bei den Erkrankten. 
 
 
   Daten der Tbc-Fürsorgestelle  
 2002  2003  2004  
Tbc- Neuerkrankungen 22  19  29  
Tbc-Neu- und Starkinfektionen  
(keine Meldepflicht) 
16  7 22  
Sonstige medikamentöse Prophylaxeempfehlungen  4 1 6 
Neue Tbc-Verdachtsfälle  
(keine Meldepflicht) 
3 4 5 
Bestand der inaktiven, kontrollbedürftigen Tbc-Fälle  
am 31.12..... 
 
590  
 
581  
 
571  
Vorladungen 3.744  1.872  2.466  
Sprechstundenbesucher 2.220  987  1.500  
Befundeingänge  1.802  558  756  
Röntgenuntersuchungen 1.382  930  1.222  
Tuberkulintestungen 775  228  477  
 
Durch die Bemühungen der Tuberkulosebekämpfung sind  zwar die 
Erkrankungszahlen in den letzten Jahrzehnten bundes weit zurückgegangen. 
Die Tuberkulose ist aber als weltweit neben Aids hä ufigste Todesursache unter 
den Infektionskrankheiten nach wie vor ein Problem.  In vielen Ländern 
insbesondere in den Entwicklungsländern aber auch in Osteuropa steigen die

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Erkrankungszahlen wieder an und bleiben durch Migra tion nicht ohne 
Auswirkungen auf das Geschehen in Deutschland. Auch  geben aggressivere 
und gegen die eingesetzten Chemotherapeutika teilwe ise resistente 
Bakterienstämme Anlass, in den Bemühungen zur Bekäm pfung der 
Tuberkulose nicht nachzulassen.  
 
 
 3.1.3 Beratungs- und Untersuchungsangebote zu Aids  und anderen  
 sexuell übertragbaren Krankheiten  
 
Sexuell übertragbare Krankheiten ( Sexually Transmitted Diseases – STD - )  
sind seit jeher Bestandteil der Arbeit der Gesundhe itsämter. Mit Einführung des 
Infektionsschutzgesetzes haben sich allerdings die gesetzlichen Anforderungen 
an die Gesundheitsämter gewandelt: Prävention und i ndividuelle Gesundheits-
förderung sind die Leitgedanken des Infektionsschut zgesetzes  und des 
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst. F reiwillige, auf Wunsch 
anonyme und wenn notwendig kostenlose Angebote zu a llen sexuell 
übertragbaren Erkrankungen einschl. Aids müssen zur  Verfügung  gestellt 
werden.  
 
Die Aktivitäten des Gesundheitsamtes zielen auf die  Verbesserung der 
sexuellen Gesundheit durch primäre, sekundäre und t ertiäre Prävention von 
STD und Aids, auf eine Verhaltensänderung (safer se x) und dadurch auf die 
Durchbrechung von Infektionsketten und Verhinderung  der Ausbreitung von 
STD und Aids und deren Folgeerkrankungen. 
 
Im Präventionsbereich  werden Informationen sowohl für die Allgemeinheit als 
auch für bestimmte Zielgruppen angeboten.  
 
Präventionsaktivitäten in 2004 
 
 Zielgruppenspezifische Präventionsveranstaltungen,  Multiplikatoren-
 Fortbildungen etc.  
- 53 Veranstaltungen, davon 38 in Schulen - 
 
 Impfprojekt für jugendliche Spätaussiedlerinnen un d Spätaussiedler in 
Kooperation mit Dezernat V/KF - gegen Hepatitis  
 
 Beteiligung an weiteren Aktionen wie z.B die Aktio nswoche zum 
Weltaidstag (01.12.2004) mit dem Schwerpunktthema „ Mädchen, 
Frauen, HIV und Aids“ sowie  Aidsprävention zu Karneval in Kooperation 
mit der Aidshilfe Münster und der Taxizentrale - 
 
 
Im Rahmen der Einzelfallberatung  berät und betreut das Gesundheitsamt  die 
Ratsuchenden, gibt Hilfestellungen bei persönlichen  Problemen, klärt über 
gesundheitliche Gefahren auf und vermittelt ärztlic he Behandlungen, wenn die 
Therapie nicht direkt erfolgen kann. Erkrankte, inf izierte oder 
vermeintlich/tatsächlich gefährdete Personen werden  im Hinblick auf 
Infektionswege, Symptome, soziale Folgen und besteh ende Hilfsangebote 
beraten.

Aids-Beratung  
 
2002  2003  2004  
 
Beratungsgespräche  
davon 
persönliche Beratungsgespräche 
 telefonische Beratungsgespräche 
 
1.376  
 
1.164 
   212  
 
1.297  
 
1.123 
   174  
 
1.629  
 
1.214 
   415 
 
HIV- Antikörperteste  
 
550  
 
532  
 
558  
 
Die Zahl der HIV-Infizierten in Münster liegt sei e inigen Jahren konstant bei 
etwa 300 Menschen. Dass diese Zahl relativ stabil b leibt, ist auch als Ergebnis 
der guten Aufklärungsarbeit in Münster zu werten.  
 
Die psychosoziale Betreuung HIV-Infizierter und Aid s-Kranker wird 
schwerpunktmäßig von der Aids-Hilfe e.V. geleistet.  Diese erhält jährlich einen  
einen städtischen Zuschuss (vgl. Aufstellung Ziff. 7.)   
 
  
 
STD-Beratung 
 
2002  2003  2004  
Persönliche Beratungsgespräche / 
Untersuchungen 
 
54  
 
41  
 
35  
 
Therapien  
 
k. A.  
 
11  
 
8 
 
 
Die Zahl der Beratungen / Untersuchungen auf STDs i st in den letzen Jahren 
rückläufig. Dies ist unter anderem darauf zurück zu  führen, dass die 
Untersuchungen seit  Einführung des Infektionsschut zgesetzes auf Freiwilligkeit 
basieren und insbesondere Prostituierte die Untersu chungsangebote nur noch 
vereinzelt wahrnehmen.  
    
Ein Konzept zur Neuausrichtung der Aids- und STD-Beratung  in Münster  
(Zusammenführung der Sprechstunden, Verstärkung der  aufsuchenden Arbeit 
etc.) soll  in 2005 erarbeitet und umgesetzt werden . Ziel ist es, bestimmte 
Klientengruppen (z.B. Personen mit Prostitutionstätigkeit) zu erreichen. 
 
Um diese Neuausrichtung zu erleichtern, sind die Au fgaben der Aids- und STD-
Beratung im November 2004 organisatorisch zusammeng efasst und der neu 
gebildeten Fachstelle „Sozialmedizinische Beratung und Hilfen“ zugeordnet 
worden.  
 
 
3.2 Qualitätssichernde Dienste 
 
3.2.1 Hygieneüberwachungen 
 
Die Gesundheitsämter haben aufgrund bundes- und lan desrechtlicher 
Vorschriften bei verschiedenen Einrichtungen die Ei nhaltung der rechtlich 
vorgeschriebenen Anforderungen an die Hygiene zu üb erwachen mit dem Ziel, 
die Allgemeinheit wirksam vor Gesundheitsrisiken, insbesondere vor Infektionen 
zu schützen. Die Leistungen des Gesundheitsamtes zielen dabei primär auf die

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Beratung und Aufklärung  der Träger der Einrichtungen hinsichtlich der 
notwendigen Hygienestandards und geeigneter prävent iver Maßnahmen. In 
diesem Sinne ist das Gesundheitsamt auch bestrebt, bereits im Vorfeld bei der 
Neu- oder Umbauplanung derartiger Einrichtungen ber atend mitzuwirken, damit 
der Gesundheitsvorsorge ausreichend Rechnung getrag en werden kann und 
spätere Kosten für Korrekturmaßnahmen vermieden wer den (vgl. unten Ziff. 
3.3.1). Hoheitliche Maßnahmen wie die Schließung vo n Einrichtungen werden 
nur dann ergriffen, wenn erhebliche Gefahren für di e Gesundheit abzuwenden 
sind oder die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht befolgt werden. 
 
Folgende Einrichtungen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheits-
amt, wobei die Überwachungsintervalle teilweise dur ch Rechtsverordnung oder 
Erlass vorgeschrieben sind. Ist kein Turnus vorgege ben hat das 
Gesundheitsamt die Überwachungsprogramme nach pflic htgemäßem 
Ermessen unter Berücksichtigung des Risikos und der  speziellen örtlichen 
Gegebenheiten festzulegen.  
 
 
Art der Einrichtung durch Rechtsverordnung 
oder Erlass vorgegebener 
Überwachungsturnus  
Krankenhäuser 
Dialyseeinrichtungen 
Alten- und Pflegeheime (gem. § 1 HeimG) 
Privatkrankenanstalten (gem. § 30 GewO)  
Ambulante OP’s 
 
jährlich 
Vorsorge- und Reha-Einrichtungen 
Tagesklinken 
Geburtshäuser 
 
1 bis 3 Jahre 
Zahnarztpraxen 
Arztpraxen 
Sonstige Praxen und Gewerbebetriebe 
(Friseure, Fußpflege, Akupunktur, Piersing-Studios, 
Tätowierer etc) 
 
regelmäßig  
Obdachlosenunterkünfte 
Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, 
Spätaussiedler und Flüchtlinge 
Sonstige Massenunterkünfte 
Justizvollzugsanstalten 
 
 
1 bis 5 Jahre 
Kindertageseinrichtungen 
Schulen u. sonstige Ausbildungseinrichtungen 
Heime 
Ferienlager 
 
regelmäßig 
Friedhöfe, 
Leichenhallen 
Bestattungsunternehmen 
 
regelmäßig 
Zentrale Wasserversorgungsanlagen jährlich 
Kleinanlagen 1 bis 2 Jahre 
Anlagen der Hausinstallation 
(mit Abgabe von Wasser an die Öffentlichkeit) 
regelmäßig 
Regenwasserversorgungsanlagen regelmäßig 
Schwimmbäder 
Saunabetriebe 
Therapiebäder 
 
regelmäßig 
Kläranlagen 
Mülldeponie 
Restmüllsortierungsanlage 
 
regelmäßig

Die zu überwachenden Einrichtungen werden im Hinbli ck auf die Einhaltung 
hygienischer Standards (auch technischer und baulic her Art)  überprüft und 
beraten,  festgestellte Mängel werden in Besichtigu ngsprotokollen festgehalten 
und ihre Beseitigung wird nachgehalten. Anlassbezog ene Überprüfungen 
werden durchgeführt, wenn dem Gesundheitsamt Hinwei se auf übertragbare 
Krankheiten oder Erkenntnisse über wesentliche hygi enische Mängel in einer 
Einrichtung vorliegen. 
 
Schon aufgrund der großen Zahl der zu überwachenden  Einrichtungen ergibt 
sich mit Blick auf die begrenzten Personalressource n die Notwendigkeit einer 
risikogestuften Prioritätensetzung und einer sorgfä ltigen Planung der 
Aufgabendurchführung.  
 
Einen Schwerpunkt der Hygieneüberwachung bilden auf grund des erhöhten 
Infektionsrisikos regelmäßig die Einrichtungen des Gesundheitswesens, 
Alten- und Pflegeheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Gerade für Men-
schen, deren Widerstandskraft alters- oder krankhei tsbedingt vermindert ist, 
sind infektionspräventive Maßnahmen und die Einhalt ung der notwendigen 
Hygienevorschriften besonders wichtig.  
 
Die Notwendigkeit regelmäßiger Überwachungen bestät igt sich in der täglichen 
Arbeit. Sowohl im Rahmen der Altenheim- und Kranken hausbegehungen als 
auch im Rahmen der Begehungen von Arztpraxen müssen  von Seiten des 
Gesundheitsamtes wiederholt Maßnahmen eingeleitet w erden, um eine 
hygienische Minimalversorgung herzustellen. Zeigt s ich auch im Rahmen der 
Kontrollbegehungen keine Besserung der Situation, w ie in 2004 im Falle eines 
Arztes in Münster, werden bestimmte Tätigkeiten unt ersagt. In diesem 
Zusammenhang arbeitet das Gesundheitsamt eng mit de r Bezirksregierung und 
der Kassenärztlichen Vereinigung zusammen. 
 
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt im Rahmen der Hygieneüberwachung ist die 
Überwachung der  Trinkwasserversorgungsanlagen in Münster.  Schließlich 
ist Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel, an das  besondere 
Güteanforderungen zu stellen sind .  Mit der seit 2003 gültigen novellierten 
Trinkwasserverordnung ist eine EG-Richtlinie über d ie Qualität von Wasser für 
den menschlichen Gebrauch in nationales Recht umges etzt worden. Sie enthält 
eine Vielzahl von Neuregelungen sowohl für die Wass erversorger als auch für 
die Gesundheitsämter als zuständige Überwachungsbeh örden. Alle 
Wasserversorger sind zur regelmäßigen Untersuchung und Dokumentation der 
Wasserqualität (Einhaltung der Grenzwerte) verpflic htet. Abweichungen sind 
dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Ist eine Gefährdung der menschlichen 
Gesundheit zu besorgen, prüft das Gesundheitsamt, w elche Abhilfe-
maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität erforderlich sind oder ob 
gar weitergehende Maßnahmen, wie z.B. Unterbrechung  der Wasser-
versorgung, angeordnet werden müssen. 
 
Darüber sind der Trinkwasserversorgungsanlagen auch  vor Ort zu überprüfen. 
Für die zentralen Wasserversorgungsanlagen und die Kleinanlagen 
(Trinkwasserbrunnen) sind in der neuen Trinkwasserv erordnung verschärfte 
Mindestuntersuchungsumfänge und –intervalle vorgesc hrieben. Für die 
Überwachung von Anlagen der Hausinstallation, aus denen Wasser an die

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Öffentlichkeit abgegeben wird, hat das Gesundheitsa mt ein Überwachungs-
programm auf der Grundlage geeigneter stichprobenar tiger Kontrollen 
umzusetzen. Bei Störfällen oder notwendigen Sanierungsmaßnahmen steht das 
Gesundheitsamt den Anlagenbetreibern beratend zur S eite. Dies gilt sowohl für 
die Betreiber von Kleinanlagen und Anlagen der Haus installation als auch für 
die Stadtwerke Münster GmbH, die ihre Probenahmen- und Maßnahmepläne 
mit dem Gesundheitsamt abgestimmt haben.  
 
 Im Rahmen der Überprüfung der Hausinstallationen i n 2004 stellte das 
Gesundheitsamt  in mehreren Einrichtungen (Altenhei me, Kranken-
häuser und Hotels) einen vermehrten  Legionellenbef all des 
Trinkwassers fest. Ein schwerer Krankheitsfall war nachweislich auf 
Legionellenbefall durch hygienisch-technische Mänge l in der 
Hausinstallation zurückzuführen. Die Ursachen konnt en in 
Zusammenarbeit mit den Einrichtungen identifiziert und beseitigt 
werden. 
 
 
 Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung   
 
 2002  2003  2004  
Krankenhäuser,  Alten- und Pflegeeinrichtungen, 
sonstige Behandlungs- und 
Betreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte 
 
 
70  
 
 
39  
 
 
99  
Sonstige Einrichtungen 
(Friedhöfe, Kosmetikstudios etc. ) 
 
290  
 
148  
 
272  
Anlagen zur Versorgung mit Trink- und 
Brauchwasser 
- zentrale Wasserversorgungsanlagen 
- Kleinanlagen 
- Hausinstallationen  
- Regenwasserversorgung 
 
 
- 
44  
- 
44  
 
 
5 
1.222  
14  
41  
 
 
16  
926  
106  
10  
Schwimmbäder und Saunabetriebe 66  43  63  
Räume /Einrichtungen für Tätigkeiten mit 
Krankheitserregern (Labore) 
 
k.A.  
 
k.A.  
 
17  
 
 
Das Gesundheitsamt erhebt für Maßnahmen der Hygiene überwachung 
angemessene Gebühren.  
 
 
 
3.2.2 Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesu ndheitswesens 
 
Zu den klassischen gesetzlichen Aufgaben der Gesund heitsämter gehört die 
Aufsicht über die Berufsgruppen des Gesundheitswese ns. Die 
Verantwortlichkeit für die Durchführung der  staatlichen Prüfungen  in den 
nichtärztlichen Heil- und Hilfsberufen und die Erte ilung von Erlaubnissen zur 
Führung der Berufsbezeichnung ist durch Zuständigke itsregelung der 
Landesregierung den Gesundheitsämtern als Auftragsangelegenheit übertragen 
worden. Im Vordergrund der Arbeit steht nicht die h oheitliche Überwachungs- 
und Kontrollfunktion, sondern der Gedanke der Quali tätssicherung in der 
Berufsausübung.

In der Medizinaldatei  werden die Angehörigen der Berufsgruppen Arzt, 
Zahnarzt, Apotheker und die der verschiedenen nicht ärztlichen Heil- und 
Hilfsberufe (Gesundheitsfachberufe) erfasst, die in  der Stadt Münster mit dem 
ersten Wohnsitz gemeldet sind.  
 
Die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnungen  in den 
Gesundheitsfachberufen bewegt sich in Münster auf e inem landesweit 
vergleichsweise hohen Niveau, was mit der Dichte de r in der Stadt angesie-
delten 29 Ausbildungseinrichtungen für die verschie denen Berufsgruppen 
zusammenhängt: 
 
 
      Erteilte Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung 
 
 2002  2003  2004  
Diätassistent/-in 19  27  31  
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger  
(neue Berufsbezeichnung ab 2004: Gesundheits- und 
Krankenpfleger / Gesundheits- und 
Kinderkrankenpfleger) 
253  225  221  
Krankenpflegehelfer/-in 12  14  15  
Physiotherapeut/-in 179  162  146  
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-
in 
54  49  43  
Logopäde/-in 12  14  15  
Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in 58  48  50  
Ergotherapeut/-in 144  120  122  
Rettungsassistent/-in 74  70  87  
Hebamme/Entbindungspfleger 1 15  15  
Fachkrankenschwester/-pfleger / Fachaltenpfleger/-in 
Psychiatrie 
5  
7 
 
7 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst 21  0 14  
Fachkranken-, Fachkinderkrankenschwester/-pfleger 
Intensivpflege und Anästhesie 
21  44  18  
Podologe/in - 4 3 
Gesundheitsaufseher/-in - 1 0 
Summe  853  800  787  
  
Als allgemein unproblematisch erweist sich die Erla ubniserteilung für die Per-
sonen, die die Ausbildungseinrichtungen (Schulen) r egulär durchlaufen und 
erfolgreich absolviert haben. Schwieriger und im Ei nzelfall arbeitsaufwändig 
gestaltet sich hingegen die Anerkennung von Ausbild ungsnachweisen aus EU-
Staaten und im Besonderen aus den übrigen sogenannt en Drittstaaten 
. Wegen 
der für viele Antragsteller hohen sprachlichen und auch fachbezogenen Hürden 
sind die Antragsverfahren stark rückläufig und die tatsächlichen Anerkennungen 
bewegen sich nunmehr nur noch im einstelligen Zahlenbereich.  
 
 Das Gesundheitsamt wurde im Jahr  2004 bei der Erarbeitung und 
Umsetzung landeseinheitlicher Regelungen vom Minist erium für 
Gesundheit, Soziales, Frauen und Familien eingebunden.   
 
Das Gesundheitsamt erteilt darüber hinaus auf der G rundlage des 
Infektionsschutzgesetzes personenbezogene Erlaubnisse für Tätigkeiten mit 
Krankheitserregern .

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 Erlaubnisse nach § 44  IfSG 
  2002  2003  2004  
Erteilte Erlaubnisse  für Tätigkeiten  mit 
Krankheitserregern  
 
4 
 
 1  
 
8 
 
 
Bei den staatlichen Prüfungen in den Gesundheitsfachberufen , die jährlich  
im Frühjahr und überwiegend im Herbst stattfinden, genehmigt das 
Gesundheitsamt die Prüfungstermine, bestellt die Pr üfungsausschussmitglieder 
und entsendet den Prüfungsausschussvorsitzenden. Di es ist in der Regel eine 
Ärztin / ein Arzt des Gesundheitsamtes oder der Amt sapotheker für die PTA-
Ausbildungen; soweit es nach den Ausbildungs- und P rüfungs-(ver-)ordnungen 
möglich ist, werden hierfür auch ärztliche Mitarbei terinnen und Mitarbeiter im 
Rahmen eines freien Dienstvertrages eingesetzt.  
 
 
 Abschlussprüfungen für Gesundheitsfachberufe in de r Zuständigkeit  
 des Gesundheitsamtes 
 
 
2002  2003  2004  
Anzahl der Schulen 29  29  29  
Anzahl Lehrgänge mit Abschlussprüfung 
(ohne Kurzlehrgänge für Rettungssanitäter und –helfer) 
35  36  41  
Anzahl Prüflinge 
davon 
1.750  1.568  1.651  
Diätassistent/-in  17  29  32  
Kinder-, Krankenschwester/-pfleger  256  229  228  
Krankenpflegehelfer/-in  15  - 18  
Physiotherapeut/-in  194  171  159  
Medizinisch-technischer Labor-, Radiologieassistent/-
in  
52  49  43  
Logopäde/-in  12  14  16  
Ergotherapeut/-in  152  129  156  
Orthoptist/-in  5 - - 
Rettungsassistent/-in  87  126  174  
Rettungssanitäter/-in  620  602  609  
Rettungshelfer/-in  171  106  108  
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in  122  49  53  
Hebamme/Entbindungspfleger  - 15  15  
Fachkrankenschwester/-pfleger, Fachaltenpfleger/in 
Psychiatrie  
5 6 7 
Fachkrankenschwester/-pfleger Operationsdienst  22  - 14  
Fachkrankenschwester/-pfleger Intensivpflege und 
Anästhesie  
 
20  
 
43  
 
19  
  
 
3.2.3 Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie  
 
Der Amtsapotheker des Gesundheitsamtes ist zuständi g für ein breit 
gefächertes Überwachungsspektrum zum Verkehr mit Ar zneimitteln, 
Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen. Die Überwachun g der einschlägigen 
Regelungen, deren Umfang sich in den vergangenen Ja hren durch EU-
Einflüsse und die Internationalisierung des Arznei-  und Heilmittelverkehrs stetig 
ausgeweitet hat, dienen vorrangig dem Verbraucherschutz. Aufgrund der hohen

Bestandszahlen und der begrenzten Personalressource n muss auch in diesem 
Aufgabenbereich die Kontrollintensität verstärkt risikoangepasst sein. 
 
In Apotheken kontrolliert der Amtsapotheker regelmäßig den Verke hr mit 
Arzneimitteln und die Einhaltung zahlreicher weiter er Rechtsvorschriften,  
genehmigt Versorgungsverträge zwischen Apotheken un d Krankenhäusern und 
erteilt Betriebserlaubnisse. Als neue Aufgaben sind  seit Ende 2003 die 
Erlaubniserteilung für den Versandhandel in Apothek en sowie seit November 
2004 die Erlaubniserteilung für den Arzneimittelgro ßhandel in Apotheken 
hinzugekommen. Freiverkäufliche Arzneimittel können  auch im Einzelhandel 
(Drogerien, Supermärkte etc.) erworben werden. Auch  diese unterliegen einer 
regelmäßigen Überwachung z.B. hinsichtlich der Verfalldaten. 
 
Wenn neue Arzneimittel im Rahmen klinischer  Prüfungen an freiwilligen 
Patienten  erprobt werden,  wird stichprobenartig die Beachtung der 
Patientenrechte und der Durchführungsbestimmungen n ach den Grundsätzen 
der guten klinischen Praxis und des Arzneimittelges etzes in diesen Studien 
inspiziert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für klinische Prüfungen  sind mit 
Wirkung ab 2004 erheblich verschärft worden. In Mün ster ist die Zahl der 
klinischen Prüfungen wegen des Universitätsklinikum s Münster als größtes 
Klinikum des Landes NRW wesentlich höher als in and eren kreisfreien Städten 
und Landkreisen.  
 
Für Arzneimittel, die zu den Betäubungsmitteln  gehören, gelten zum Schutz 
der Patienten besondere Sicherheitsvorschriften z.B . zur Lagerung und 
Dokumentation. Hierzu zählen auch die Substitutions mittel für 
Drogenabhängige (z.B. Methadon). Auch hier nimmt de r Amtsapotheker die 
entsprechenden Überwachungsfunktionen wahr.  
 
Schließlich werden  Erlaubnisse zum Einzelhandel  mit Gefahrstoffen  erteilt 
und die jeweiligen Betriebe stichprobenartig überwacht.   
 
 
 Daten im Rahmen der Überwachung des Arzneimittel-,  Betäubungsmittel- und 
 Gefahrstoffverkehrs  
 2002  2003  2004  
Gutachten zu Apothekenbauplänen 16  17  15  
Apothekenbetriebserlaubnisse 5 2 5 
Besichtigungen v. Apotheken / Krankenhausapotheken  29  47  47  
Erlaubniserteilungen Versandhandel - - 7 
Genehmigungen v. Arzneimittelversorgungsverträgen 2 52  5 
Besichtigungen Arzneimittelaufbewahrung in 
Altenheimen 
7 1 - 
Arzneimittelaufsicht bei Inverkehrbringen von 
Arzneimitteln 
10  7 3 
Besichtigungen Einzelhandelsbetriebe  54  27  42  
Stellungnahmen z. Einfuhrfähigkeit von 
pharmazeutischen Produkten 
2 19  2 
Anzeigebestätigungen klinischer Prüfungen  ca. 200  130  152  
Überwachung klinischer Prüfungen 25  32  32  
Überprüfungen der Betäubungsmittelbestände bei 
Ärzten und auf Krankenhausstationen 
13  36  14  
Überprüfungen Gifthandel (Betriebsbesichtigungen) - 14  25  
Ordnungsrechtliche Maßnahmen  20  4 17

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Die Amtshandlungen des Amtsapothekers sind in der Regel gebührenpflichtig.  
 
Neben den klassischen Überwachungsaufgaben nehmen A mtsapotheker seit 
Inkrafttreten des Gesetzes über den öffentlichen Ge sundheitsdienst auch 
sozialpharmazeutische Aufgaben  wahr. Hierzu zählen unter anderem 
Aufklärung, Information und Beratung der Bevölkerun g über einen 
verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln. Für 2005  ist eine Neuauflage der 
Broschüre „Als Patient in einer Medikamentenprüfung “ aufgrund der seit 2004 
geltenden verschärften Rechtslage bei klinischen Prüfungen vorgesehen.  
 
 
3.3 Umweltmedizin 
 
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtet das 
Gesundheitsamt, den Schutz der Bevölkerung vor gesu ndheitsgefährdenden 
und gesundheitsschädigenden Umwelteinflüssen zu för dern sowie die 
Bevölkerung über umweltmedizinische Fragen aufzuklä ren. Zu diesem 
Aufgabenfeld zählen die Bewertung gesundheitsreleva nter Aspekte im Rahmen 
verschiedener Genehmigungs- und Planungsverfahren  sowie umwelt-
medizinische Beratungen  in gesundheitlichen Fragen mit Umweltbezug. 
 
 
3.3.1 Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- un d Planungs-
verfahren 
 
Das Gesundheitsamt bewertet in Zusammenarbeit mit d em Bauordnungsamt  
Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen  von  Kindergärten, Schulen, 
Krankenhäusern, Heimen, Lüftungsanlagen usw. unter unwelthygienischen, 
gesundheitlichen Aspekten. Damit soll der Hygiene u nd  Gesundheitsvorsorge 
bereits bei der Planung derartiger Einrichtungen Rechnung getragen werden.  
 
Das Gesundheitsamt beteiligt sich auch an Stellungn ahmen, die die Stadt 
Münster im Rahmen von Genehmigungs- und Sanierungsverfahren  
abzugeben hat, wenn durch das Vorhaben gesundheitli che Belange der 
Bevölkerung berührt werden. In diesen Fällen beguta chtet das Gesundheitsamt 
die  gesundheitliche Verträglichkeit des Vorhabens,  z.B. im Rahmen von 
Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz,  nach dem 
Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung oder auch  in Genehmigungs-
verfahren für Labore nach  dem Gesetz zur Regelung der Gentechnik.  
 
 
Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren * 
 
 2004  
Genehmigungen nach Bauordnungsrecht 113  
Genehmigungen nach BImSchG 47  
Genehmigungen nach GenTG 15  
Genehmigungen nach sonstigen 
Rechtsvorschriften 
6 
    
 * 
Anmerkung: Daten werden erst  seit 2004 erfasst.

Die Gutachten werden überwiegend nach Aktenlage, zu m Teil auch nach 
Ortsbesichtigung oder Hinzuziehung von Experten erstellt.   
 
Eine ebenfalls im Gesetz über den öffentlichen Gesu ndheitsdienst vorgesehene 
regelhafte Beteiligung an örtlichen und überörtlich en Planungsvorhaben  ist 
dagegen in Münster aber auch landesweit noch in den  Anfängen. Derzeit 
werden auch auf Landesebene Überlegungen dazu anges tellt, wie die 
Gesundheitsämter dieser Pflichtaufgabe gerecht werd en und sich sinnvoll in 
derartige Planungsverfahren mit Relevanz für die Ge sundheit einbringen 
können.  
 
 
3.3.2 Umweltmedizinische Beratungen  
 
Zu den pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes zä hlen Aufklärung und 
Beratung der Bevölkerung über gesundheitsgefährdend e und 
gesundheitsschädigende Einflüsse aus der Umwelt und  die Förderung des 
Schutzes der Bevölkerung vor derartigen Einflüssen.
 Das Gesundheitsamt 
beurteilt z.B. mögliche Gesundheitsgefahren durch a kute Schadstoff-
belastungen der Innen- und Außenluft, durch Schimme lpilze in Innenräumen 
oder durch Lärm, Strahlenbelastungen durch Mobilfun k, Gesundheits-
belastungen durch wilde Müllkippen. Beraten werden städtische Ämter und 
andere öffentliche Institutionen, aber auch Bauherr en,  Ingenieure und 
Architekten sowie andere ratsuchende Einzelpersonen.  


 
 Umweltmedizinische / umwelthygienische Beratungen u. Stellungnahmen * 
  
Thematik 2002  2003  2004  
Technik in Krankenhäusern 52  65  65  
Schulhygiene 44  53  50  
Gewerbehygiene 20  25  22  
Wohnungshygiene und Hygiene in öff. 
Gebäuden 
 
69  
 
73  
 
74  
Akutelle Umweltbelastungen 34  35  36  
Altlastenproblematik 7 2 7 
Müllbeseitigung (wilde Müllkippen) k.A.  k.A.  6 
„vermüllte“ Wohnungen 142  116  107  
Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem 
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
 
8 
 
7 
 
20  
 
 * ohne telefonische Beratungen 
 
 
Die Stellungnahmen / Beratungen erfolgen persönlich  oder schriftlich, oft nach 
vorhergehender Ortsbesichtigung. Auch das telefonis che Beratungsangebot 
(U mweltmedizinisches Telefon ) wird seitens der Ratsuchenden umfangreich 
in Anspruch genommen.   
 
Ein wichtiger Aufgabeninhalt ist die Aufklärung der  Bevölkerung durch 
regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . Themen in 2004 waren u.a.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 Hygienesicherheit von Hausinstallationen 
 
 Hygienesicherheit von Regenwassernutzungsanlagen  
 
 Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk; aufgrund der  Sorge betroffener 
Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Gesundheit sgefahren 
durch die zunehmende Anzahl der Mobilfunksender war  das 
Gesundheitsamt hier in Zusammenarbeit mit dem Amt f ür Grünflächen 
und Umweltschutz aufklärend tätig. So wurden beispi elsweise 
Informationsveranstaltungen im Gesundheitshaus angeboten.

4. Psychiatriekoordination und Sozialpsychiatrie   
 
4.1 Kommunale Psychiatrieplanung und –koordination 
 
Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Gesetz über 
Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankhei ten verpflichten die 
Kommunen zur Koordination der psychiatrischen und S uchtkrankenversorgung. 
Die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes is t Ansprechpartner für alle 
Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Verso rgung in der Stadt, für 
Betroffene und deren Angehörige ebenso wie für die Leistungserbringer und 
Kostenträger. Ziel ist es, die psychosoziale und ps ychiatrische  Versorgung 
vorausschauend, bedarfsgerecht und ressourcenschone nd zu planen und zu 
steuern. Dabei kooperiert die Psychiatriekoordinati on mit der Geschäftsführung 
der kommunalen Gesundheitskonferenz (vgl. Ziff. 5.2 ) und wird maßgeblich 
vom Arbeitskreis Psychiatrie mit seinen verschieden en Arbeitsgruppen 
unterstützt, die regelmäßig unter Moderation des Gesundheitsamtes tagen.  
 
 In 2004 wurde in Kooperation mit dem Arbeitskreis Psychiatrie der 
Wegweiser  „Hilfen für  psychisch Kranke“ , der den gegenwärtigen 
Stand der sozialpsychiatrischen Versorgung in Münst er darstellt, 
aktualisiert und neu aufgelegt.  
 
Schwerpunktthemen in 2004 waren – bedingt durch den  Übergang der 
Zuständigkeit für ambulante betreute Wohnhilfen für  behinderte Menschen zum 
überörtlichen Sozialhilfeträger – die Ausgestaltung  des künftigen individuellen 
Hilfeplanverfahrens in Westfalen-Lippe und die Planungen für weitere 
Wohnangebote  für schwerst suchtkranke und gleichzeitig psychisc h kranke 
Menschen. Münster ist Modellregion im begleitenden Forschungsprojekt, mit 
dem im Auftrag der Landesregierung die Auswirkungen  der 
Zuständigkeitsverlagerung  untersucht werden. Die k ommunalen 
Spitzenverbände in NRW und die beiden Landschaftsve rbände haben im 
Frühjahr 2004 eine „Rahmenvereinbarung Eingliederun gshilfe Wohnen“ 
getroffen. Zur Konkretisierung der Rahmenvereinbaru ng will der 
Landschaftsverband in 2005 mit der Stadt Münster ei ne örtliche 
Zielvereinbarung abschließen, in der u.a. das künft ige Hilfeplanverfahren / die 
individuelle Hilfeplanung geregelt werden soll.  
 
Einen weiteren Schwerpunkt nimmt die Koordination der psychiatrischen 
Versorgung für Kinder und Jugendliche  ein. Grundlage sind die in 2001 von 
der Gesundheitskonferenz verabschiedeten „Handlungs empfehlungen zur 
Verbesserung der Kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Münster“. 
Gegenstand der  Koordinierungsaktivitäten in 2004 w aren Verhandlungen zur 
Übernahme der Pflichtversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch 
das Universitätsklinikum Münster (UKM), Verhandlung en zur Einrichtung einer 
psychiatrischen  Tagesklinik für Kinder und Jugendl iche in Zusammenarbeit mit 
dem UKM, die Weiterentwicklung der kinder- und juge ndpsychiatrischen 
Krisenintervention sowie die Einrichtung einer stat ionären Wohngruppe zur 
Eingliederung seelisch behinderter Jugendlicher in Kooperation mit der 
Jugendhilfe.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
In 2004 wurden wie in den Vorjahren Freie Träger gefördert , die im Auftrag 
der Stadt Leistungen zur Versorgung psychisch Krank er bzw. Suchtkranker 
erbringen (vgl. Einzelaufstellung Ziff. II 7.)   
 
 
4.2 Sozialpsychiatrie  
  
Auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentliche n Gesundheitsdienst und 
des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei ps ychischen Krankheiten 
hat die Stadt Münster einen sozialpsychiatrischen D ienst vorzuhalten. Für 
psychisch auffällige Kinder- und Jugendliche sowie für Konsumenten illegaler 
Drogen mit psychischen Auffälligkeiten bietet das G esundheitsamt besondere 
zielgruppenspezifische Hilfen an. Für Krisen an Woc henenden steht ein mit 
städtischen Mitteln finanzierter kooperativer Krisennotdienst zur Verfügung.  
 
 
4.2.1 Sozialpsychiatrischer Dienst   
 
Die Beratungs- und Hilfsangebote des S ozialpsychiatrischen Dienstes  richten 
sich an Menschen mit seelischen Belastungen und psy chischen Störungen, 
Menschen in Krisensituationen, Suizidgefährdete, Menschen mit Abhängigkeits-
problemen oder mit altersbedingten seelischen Störu ngen. Insbesondere wird 
den Menschen Hilfe und Unterstützung angeboten, die  Angebote des 
allgemeinen Gesundheitssystems von sich aus nicht i n Anspruch nehmen 
können. 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet vorsorgende,  begleitende und 
nachsorgende Unterstützung an und ist – als einzige r Hilfeanbieter - auch 
aufsuchend tätig (Hausbesuche). Er stellt den jewei ligen Hilfebedarf fest und 
veranlasst und koordiniert die notwendigen Hilfen u nd Kontakte. Er berät 
Fachkollegen anderer Institutionen (KSD, Sozialamt,  Freie Träger) ebenso wie 
Angehörige und sonstige Bezugspersonen. Er wird von Amts wegen tätig, wenn 
Hilfebedürftige krankheitsbedingt die Hilfen nicht selbst beantragen oder 
Anhaltspunkte für Gefährdungstatbestände vorhanden sind. Er ist neben der 
Feuerwehr bei Unterbringungsverfahren beteiligt.  
 
 
Daten Sozialpsychiatrischer Dienst*   
 
2002  2003  2004  
Klienten insgesamt  
 davon Erstkontakte  
1.524  
   649                      
1.642  
   740 
1.674  
  794 
Hausbesuche 1.121  1.087  1.077  
Beratungsgespräche mit Klienten im Amt 562  755  934  
Betreuungsanregungen/ Gutachten / Stellungnahmen 181  202  134  
 
 
* einschl. Daten der Kinder- und Jugendpsychiatrie; Fallzahlen werden ab 2005 differenzierter  
   erfasst 
 
 
Die Inanspruchnahme des Sozialpsychiatrischen Diens tes (vgl. Erstkontakte)  
steigt von Jahr zu Jahr leicht aber stetig an. Die Ursachen sind vor allem in den 
veränderten sozialen Rahmenbedingungen und den komp lexeren 
Anforderungen zu suchen, die die Gesellschaft an de n Einzelnen stellt und 
denen immer mehr Menschen offenbar nicht mehr gewachsen sind.

Der Sozialpsychiatrische Dienst wirkt in verschiede nen Arbeitskreisen (z.B. 
Stadtteilarbeitskreisen) aktiv mit und bietet in Ei nrichtungen der 
Wohnungslosenhilfe (z.B. Haus der Wohnungslosen) re gelmäßige 
Sprechstunden vor  Ort  an.  
 
 In 2004 wurde das Faltblatt „Rat und Hilfe bei seelischen Problemen“  
neu aufgelegt. 
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst beteiligt sich auch  regelmäßig an Informations- 
und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinne n und Mitarbeiter anderer 
Ämter mit dem Ziel, den Kolleginnen und Kollegen du rch konkrete 
Handlungsempfehlungen mehr Sicherheit und Kompetenz  im Umgang mit 
psychisch auffälligen Menschen zu vermitteln. Zu de n Fortbildungsaktivitäten  
in 2004 zählen 
 
 ein Fortbildungsangebot „Positiver Umgang mit psyc hisch auffälligen 
Menschen“ für Kolleginnen und Kollegen anderer Ämte r  in Zusammen-
arbeit mit der betrieblichen Sozialberatung  
 
 die Beteiligung an Fortbildungen für Rettungsassis tenten der Feuerwehr  
 
 ein Fortbildungsangebot für Mitarbeiterinnen und M itarbeiter des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien zum Umgang mit  psychisch 
auffälligen Kindern und Jugendlichen  
 
 
4.2.2 Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen  
 
Die Kinder- und Jugendpsychiaterin des Gesundheitsa mtes wirkt mit bei der 
Beratung/Unterstützung von psychisch auffälligen Ki ndern  und jugend-
lichen Klienten des Sozialpsychiatrischen Dienstes und deren Familien. 
 
Sie bietet in allen bezirklichen Außenstellen des K ommunalen Sozialdienstes 
regelmäßige Sprechstunden  an und steht dort sowohl für direkte Patienten- 
und Angehörigenkontakte als auch für die Fallberatu ng zur Verfügung. Sie wirkt 
außerdem in der Clearingstelle der „ Kinderschutzambulanz “ des Deutschen 
Roten Kreuzes mit und arbeitet zusätzlich  (gegen K ostenerstattung an das 
Gesundheitsamt) 9 Stunden pro Monat als beratende Ä rztin in dieser 
ambulanten Beratungs- und Therapieeinrichtung.  
 
Schließlich gehören Krisenintervention und die Mitw irkung bei  Unter-
bringungsverfahren  von Kindern- und Jugendlichen zu ihrem Aufgabenfeld. 
 
Eine wichtige Zielgruppe des Gesundheitsamtes sind Kinder, die durch eine 
psychische Erkrankung ihrer Eltern einem erhöhten R isiko ausgesetzt sind, 
selbst psychisch zu erkranken. Auf Initiative des G esundheitsamtes haben sich 
vor einigen Jahren verschiedene Einrichtungen der E rwachsenen- und 
Kinderpsychiatrie sowie der Jugendhilfe und das Ges undheitsamt zum 
Arbeitskreis „Kinder psychisch kranker Eltern“  zusammen geschlossen. 
Der Arbeitskreis trifft sich 4 x pro Jahr unter Mod eration und fachlicher 
Begleitung des Gesundheitsamtes und hat verschiedene Initiativen gestartet.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 Schwerpunktthemen des Arbeitskreises in 2004 waren  der weitere 
Ausbau der Ende 2003 gegründeten „Auryn-Gruppe“  und die Gründung 
des „Arbeitskreises zur Verbesserung der Versorgung sstruktur für 
Kinder psychisch kranker Eltern“.  
 
Eine weitere wichtige Zielgruppe sind jugendliche K onsumenten illegaler 
Drogen mit zusätzlichen psychischen Störungen. (siehe  dazu Ziff. 4.2.3). 
 
 
4.2.3 Hilfen für Suchtkranke 
 
Das Gesundheitsamt hält ein Abstinenz-orientiertes Hilfsangebot für 
Konsumenten illegaler Drogen vor. Im Rahmen von  „Therapie und Hilfe 
sofort“  werden behandlungswillige Klienten in den qualifiz ierten Entzug, ggf. 
mit nachfolgender Entwöhnungsbehandlung vermittelt oder sonstige 
Unterstützungen und Hilfen angeboten. Das Angebot r ichtet sich vor allem an 
junge Drogenabhängige, deren Motivation noch sehr l abil ist, die durch lange 
Warte- und Vermittlungszeiten abgeschreckt würden u nd die bisher keinen 
Kontakt zu den klassischen Drogenhilfeeinrichtungen  gefunden haben. Es 
werden wöchentlich 2 Soforthilfe-Sprechstunden (Clearingtage) angeboten.  
 
 Therapie und Hilfe sofort   
 2002  2003  2004  
Clearingtage 91  81  93  
Hilfesuchende   
davon  
 persönlich im Gesundheitsamt erschienen 
 elefonische Beratung / Hilfestellung  
162  
 
101 
61 
85 
 
    
49 
36 
64 
 
 
29 
35  
 
 
 
Seit Mitte 2003 ist nicht nur in Münster sondern au ch überregional ein 
Rückgang der Nachfrage nach Vermittlung in stationä re Entgiftung und 
Entwöhnung feststellbar. Als Gründe sind zu vermute n, dass es wegen des 
rückläufigen Zuzugs von Spätaussiedlerinnen und Spä taussiedlern weniger 
Neukonsumenten gibt und die Zahl der Substituierten  (zumeist mit Methadon) 
stark gestiegen ist.  
 
 In 2004 wurde in Zusammenarbeit mit dem Frauenlade n e.V. in den 
Räumen des Gesundheitsamtes wöchentlich ein offenes Frühstück  für 
substituierte, drogenabhängige und „cleane“ Frauen (oft mit Kindern) 
angeboten.  Dieses Angebot bot den Frauen einen unb ürokratischen 
Zugang zur Soforthilfe und wurde auch entsprechend angenommen, 
nicht zuletzt weil das Gesundheitsamt ein vielfältiges professionelles und 
unbürokratisches Hilfsangebot (Gynäkologin, Psychia terin, Aids- und 
STD-Beratung etc.) vorhält. 
 
 In 2004 wurden jugendliche Drogenkonsumenten  mit zusätzlichen 
psychischen Störungen beraten und unterstützt. Ende  2004 wurden 
konkrete Verabredungen zwischen der Jugendhilfe, de r Drogenhilfe, 
Therapie und Hilfe sofort und der Kinder- und Jugen dpsychiatrie 
getroffen, um künftig eine enge, effektive Kooperat ion zu garantieren 
(regelmäßige Einzelfallabsprachen).

4.2.4 Krisennotdienst an Wochenenden 
 
Für akute Krisensituationen an Wochenenden steht de r psychiatrische und 
psychosoziale  Krisennotdienst  zur Verfügung. Das Krisennotdienstteam 
besteht aus ca. 50 bis 60 Fachleuten, die nebenamtl ich im Krisennotdienst 
mitarbeiten.  
 
Menschen in schweren seelischen Notlagen können den  Notdienst jeweils von 
Fr 20.00 Uhr bis Mo 8.00 Uhr telefonisch über die T elefonseelsorge oder über 
die Westfälische Klinik Münster erreichen. Je eine Ärztin oder ein Arzt sowie 
weitere erfahrene Fachkräfte aus dem psychosozialen  oder klinischen Bereich 
leisten bei Bedarf überbrückende Hilfe im Notfall, bis wieder die reguläre 
Beratung und Behandlung von Fachdiensten und Praxen  in Anspruch 
genommen werden kann.  
 
Die Inanspruchnahme des Krisennotdienstes weist ein e leicht steigende 
Tendenz auf. 
 
 
Einsätze im Rahmen des Krisennotdienstes an Wochenenden 
 
2000  2001  2002  2003  2004  
216  226  210  232  257  
 
 
Die Belange des Krisennotdienstes werden fortlaufen d in der Arbeitsgruppe 
Krisennotdienst des AK Psychiatrie geregelt, die Di enstplangestaltung und 
Finanzierung  obliegt dem Gesundheitsamt.  
 
 Der städtische Zuschuss in 2004 betrug 41.391,54 €  .

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
5. Projektbezogene Gesundheitsförderung  
    
5.1 Gesundheitshaus 
 
Das Gesundheitsamt hat nach dem Gesetz über den öff entlichen 
Gesundheitsdienst die Planung und Umsetzung von Ges undheitsförderung und 
Prävention zu koordinieren, ggf. auf zusätzliche Ak tivitäten der hier tätigen 
Institutionen, Organisationen und Gruppen hinzuwirk en und die Selbsthilfe zu 
unterstützen. Mit Eröffnung des Gesundheitshauses i m August 1999 wurde in 
Münster ein  wichtiger Grundstein für die Erfüllung dieses Auftrags gelegt.  
  
Das Gesundheitsamt ist mit den Stiftungen Magdalene nhospital und Siverdes 
Träger des Gesundheitshauses und für die fachlichen  und inhaltlichen 
Schwerpunkte verantwortlich.  
 
Im Gesundheitshaus arbeiten neben der Stadt Münster  Freie Träger und 
Institutionen aus den Bereichen Gesundheit und Sozi ales, Bürgerzirkel und 
Selbsthilfe in eigener Verantwortung, aber „gemeinsam unter einem Dach“.  
Sie bieten vielfältige Informations-, Beratungs- un d Servicedienste zu den 
Themen „Gesundheit, Soziales, Selbsthilfe und Ehrenamt“ für alle Menschen in 
Münster an. Die enge Kooperation untereinander und mit Dritten trägt zu einer 
neuen Qualität gesundheitsfördernder Angebote bei. Anspruch des 
Gesundheitshauses ist es gleichzeitig, mit diesen A ngeboten auch vor Ort in 
den Stadtteilen präsent zu sein und Bürgerinnen und  Bürger aktiv in die 
Angebotsgestaltung einzubinden. Seit Mitte 2004 ist  im Gesundheitshaus das 
Sekretariat „Gesunde Städte-Netzwerk  der Bundesrepublik Deutschland“  
angesiedelt (vgl. Ziff. II. 6.4) 
. 
 
 
5.1.1  Leitung und Koordination  
 
Leitung und Koordination des Gesundheitshauses lieg en in den Händen des 
Gesundheitsamtes. Konzeption und Programm sind das Ergebnis enger 
Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, verschi edenen Gruppen und 
Einrichtungen sowie den Stiftungen. 
 
 Das Gesundheitshaus war in 2004 montags bis freita gs von 8.00 Uhr bis 
22.00 Uhr, also 70 Stunden pro Woche geöffnet. Zusä tzlich gab es 
Einzelvermietungen an den Wochenenden. 
 
Der Bekanntheitsgrad des Gesundheitshauses  ist kontinuierlich gestiegen. 
Dies zeigt die Entwicklung der Kontakte in den letzten 5 Jahren: 
 
 (externe) Anfragen etc. an die Leitung des Gesundh eitshauses  
 
 2000  2001  2002  2003  2004  
Persönlich  od. telefonisch  1.134  1.441  1.536  1.703  1.801  
Schriftlich od. per E-mail 167  401  382  437  453  
Summe : 1.301  1.842  1.918  2.140  2.254  
 
Für alle Interessierten, die das Gesundheitshaus näher kennen lernen möchten, 
führt die Leitung auf Wunsch  Hausführungen  durch und stellt in diesem

Zusammenhang auch das Konzept der Einrichtung vor. Das Interesse war 
unmittelbar nach der Eröffnung des Gesundheitshause s besonders groß, seit 
etwa 3 Jahren ist die Zahl der Interessenten etwa gleich bleibend: 
Hausführungen Gesundheitshaus 
 2000 - 2004 
748 
650 
280 295 281 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
2000 2001 2002 2003 2004 
Personenanzahl 
 
 In 2004 sind zusätzlich zwei neue Mieter (Projekt der Freiwilligenagentur 
„Von Mensch zu Mensch“ und Landesstelle für  „pflegende Angehörige“ 
der Landesseniorenvertretung NRW e.V.) in das Gesun dheitshaus 
eingezogen. Zur Schaffung der dafür notwendigen Bür oflächen waren 
entsprechende Umbaumaßnahmen und diverse Umzüge inn erhalb des 
Hauses erforderlich. 
 
Neben den ganzjährig genutzten Büro- und Beratungsf lächen stehen im 
Gesundheitshaus 8 weitere Multifunktionsräume  (Bewegungsräume, Küche 
und Projekträume) zur Verfügung. Diese können von I nteressierten für 
einmalige oder regelmäßige Seminare, Workshops, Tag ungen etc. angemietet 
werden, wenn sich diese Angebote in den konzeptione llen Rahmen des 
Gesundheitshauses einfügen. Die Auslastungsquote is t seit Bestehen des 
Gesundheitshauses stetig angestiegen,  bis auf 49,5  % in 2004. Eine noch 
höhere Auslastungsquote ist mit den vorhandenen Res sourcen nicht zu 
verkraften. 
 
Vermietungsentwicklung/ Auslastung der 
Räumlichkeiten 2000 - 2004 
40,76 43,83 41,15 
45,67 49,3 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
2000 2001 2002 2003 2004 
Prozent

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
 Der städtische Zuschuss an die Trägerstiftungen zu r Finanzierung des  
Gesundheitshauses betrug in 2004  15.340,- €. 
 
Nach fünf Jahren ist die Start- und Anlaufphase des  Gesundheitshauses aus 
Sicht des Gesundheitsamtes erfolgreich abgeschlosse n, das Gesundheitshaus 
wird von den Besucherinnen und Besuchern angenommen und wertgeschätzt. 
 
 
5.1.2 Initiierung von gesundheitsbezogenen Projekte n und Aktionen, 
Informationsbörse  
 
Die gesundheitsfördernden Aktivitäten des Gesundhei tshauses haben allesamt 
das Ziel, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen un d Bürger für ihre 
Gesundheit zu stärken, ihr Gesundheitsverhalten pos itiv zu beeinflussen und 
ihnen die dafür notwendigen  Informationen zu geben . Dabei werden alle 
Zielgruppen angesprochen. Zur Finanzierung stehen d em Gesundheitsamt 
Programmmittel der Trägerstiftungen und der Stadt M ünster zur Verfügung. In 
2004 betrug der städtische Anteil an den Programmmitteln 21.190 €.  
 
 
 
Aktivitäten des Gesundheitshauses  in 2004  
 
 Veranstaltungen  in Eigenregie 
 
- „Ein Löffel für ...“  (Kasimir I) 
- Selbstverteidigung für gehörlose Mädchen 
- Männer und Gesundheit 
 
 Aktionen  mit  anderen Kooperationspartnern 
 
- Wie gesund ist Radfahren? 
- Mobil im Bad 
- Schulung von Frauen zur Brustselbstuntersuchung m it  
niedergelassenen Frauenärztinnen 
- Kreuzviertelfest (Info Stand)) 
- Diabetes-Markt  (Info Stand) 
- Tag des offenen Friedhofes (Info Stand) 
 
 Publikationen 
 
- Programmhefte 1/2004 u. 2/2004 
- Flyer „Selbstverteidigung für gehörlose Mädchen“ 
- Flyer „Ein Löffel für ...“ 
- Programmheft „Männer und Gesundheit“ 
- Flyer „Wie gesund ist Radfahren?“

5.2 Gruppen- und lebensraumbezogene Projekte und Hi lfen 
 
Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Gesundheitsfö rderung einen 
Schwerpunkt auf die Förderung von gruppenbezogenen und lebensraum-
bezogenen Ansätzen. Ziel ist es, nachhaltige gesund heitliche Verbesserungen 
vor allem für benachteiligte Personen bzw. Bevölker ungsgruppen zu erreichen 
und die knappen Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen. Dazu werden 
gemeinsame Projekte mit städtischen und / oder ande ren Kooperationspartnern 
initiiert und umgesetzt. Menschen, die trotz des gu t ausgebauten 
gesundheitlichen Regelversorgungssystems keinen Zug ang zur  medizinischen 
Versorgung finden (z.B. Migrantinnen und Migranten mit sprachlichen Barrieren, 
deutsche Familien mit schwierigem sozialen Hintergr und, wohnungslose 
Mädchen, Frauen und Männer mit gesundheitlichen Pro blemen)  werden vor 
Ort aufgesucht und unterstützt, mit der Zielsetzung , sie an das medizinische 
Regelversorgungssystem anzubinden und gesundheitsre levantes Verhalten zu 
fördern. Dies erfolgt in enger Kooperation mit den vor Ort tätigen 
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und den nie dergelassenen Ärztinnen 
und Ärzten. 
 
  Es wurden in 2004 insgesamt etwa 100 Hausbesuche  durchgeführt. 
 
 In 2004 startete das  Projekt  „Familienhebamme“. Gerade während 
der Schwangerschaft, der Geburt und des ersten Lebe nsjahres eines 
Kindes werden wichtige Weichen für die Gesundheit g estellt. Obwohl es 
in Deutschland eine umfassende Schwangerschaftsvors orge gibt, wird 
diese vor allem von Migrantinnen meist nicht in Ans pruch genommen. 
Gerade sehr jungen Müttern fehlt darüber hinaus Wis sen zum Thema 
Säuglingspflege- und Ernährung. Die Hebamme des Ges undheitsamtes, 
die selbst einen Migrationshintergrund hat, betreut  Schwangere  sowie 
Mütter und Kinder während des ersten Lebensjahres m it dem Ziel der 
Hilfe zur Selbsthilfe. (Fallzahlen werden ab 2005 erfasst). 
  
 Das  Impfprogramm für Flüchtlingskinder (in Kooperation mit dem 
Kinder und Jugendgesundheitsdienst) wurde in 2004 e rfolgreich 
fortgeführt.  
 
Eine Ärztin des Gesundheitsamtes bietet regelmäßige  ärztliche  
Sprechstunden im MASY  (Sleep-ln und Offener Treff für Mädchen und junge 
Frauen) an. Unter Geschäftsführung des Gesundheitsa mtes trifft sich 4 x 
jährlich der Arbeitskreis  Mädchengesundheit (mit Vertreterinnen verschie-
dener Beratungsstellen in städtischer und freier Trägerschaft).   
 
 
Weitere – stadtteilorientierte - Projekte und Aktivitäten  in 2004     
   
 Wöchentliche Sprechstunde im Stadtteil Coerde  
 zu Fragen der Gesundheit, Ernährung und Hygiene;  
( 334  Sprechstundenbesucher/-innen )   
 
 Veranstaltungen „Gesunde Ernährung – gesundes Frühstück in 
Kindertagesstätten“ 
 (  47 Veranstaltungen mit 824 Kindern )

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
  Mitwirkung beim Gesundheitsprojekt für Jugendliche in der Stadtteil-
werkstatt Nord mit Informationen über verschiedene Ernährungs- und 
Gesundheitsthemen ( 1 x wöchentlich ) 
 
  Projekt „Gesunde Ernährung und Zahnprophylaxe“ 
für Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 16 Jahren in  städtischen  
Übergangseinrichtungen ( 29 Veranstaltungen mit 225 Kindern und 
Jugendlichen ) 
 
  Aktion zu Einschulung in Berg Fidel zu den Themen Zahngesundheit, 
gesunde Ernährung und Familienplanung  und Infostände beim 
Stadtteilfest in Berg Fidel (10.07.04) sowie  bei der Familienolympiade 
an der Osthuesheide (18.09.04) 
  
 
Zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche  in benachteiligten 
Stadtteilen wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, 
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und de m Kinder- und 
Jugendgesundheitsdienst ein Modellprojekt  „Gesund aufwachsen in …“ 
durchgeführt. Ende 2004 wurde das Projekt vom Gesun dheitsamt konzipiert 
und begonnen. Nach dem Settingansatz orientiert sic h das Projekt an den 
Lebensräumen  (Kindertageseinrichtung, Schule und F amilie) und beinhaltet 
Maßnahmen zu den Themen „Bewegung, Ernährung, Stres sbewältigung und 
Lebenskompetenz“. Das Projekt soll zunächst in Berg  Fidel erprobt und 
evaluiert, später dann auf andere Stadtteile ausgew eitet und möglichst auch 
den Mitgliedern des Gesunde Städte-Netzwerkes als n achahmenswertes 
Projekt angetragen werden.

6. Planung und Koordination 
 
6.1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) 
 
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung hat als Analyse- und 
Prognoseinstrument die Aufgabe, Daten zum Gesundhei tszustand der 
Bevölkerung, zu Gesundheitsrisiken sowie über die V ersorgung mit 
Gesundheitsleistungen systematisch zur Verfügung zu  stellen und 
Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Damit liefert die Ges undheitsberichterstattung 
für die Politik, die Fachöffentlichkeit und für die  Bevölkerung wichtige 
Grundlagen, vor allem auch für kommunale Planungs- und 
Steuerungsprozesse. Durch ein strukturiertes Vorgeh en in Form einer 
sukzessiven Ausarbeitung von Einzelberichten soll n ach und nach das 
Gesamtbild der gesundheitlichen Situation in Münste r aufgezeigt werden. Seit 
1994 werden vom Gesundheitsamt regelmäßig Gesundheitsberichte erstellt, 
so z.B. der Gesundheitsrahmenbericht, mehrere Beric hte zur Kinder- und 
Jugendgesundheit (Sozialpädiatrische Berichte Münst er) sowie das 
Handlungsprogramm zur psychosozialen Versorgung.   
 
 Im Jahr 2004 hat das Gesundheitsamt damit begonnen , die 
gesundheitsbezogenen Handlungsempfehlungen des im J ahre 2001 
veröffentlichten Gesundheitsrahmenberichtes  zu beurteilen und zu 
evaluieren. Ziel ist es, den Gesundheitsrahmenbericht fortzuschreiben. 
 
 Die Aktivitäten des Kinder- und Jugendgesundheitsd ienstes im Rahmen 
der Gesundheitsberichterstattung in 2004 sind unter  Ziff. 2.1.3 
ausführlich beschrieben. 
 
 
 
6.2 Kommunale Gesundheitskonferenz 
 
Der Gesundheitskonferenz Münster gehörten Ende 2004   39 Mitglieder 
(Vertreter/-innen von Ärzteverbänden, Krankenkassen , Krankenhäusern, 
Selbsthilfeorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Wei terbildungseinrichtungen, 
städtischen Ämtern und Ratsfraktionen) an. Die Gesc häftsführung nimmt das 
Gesundheitsamt wahr. 
 
Vorrangiges Ziel der Gesundheitskonferenz ist der E rfahrungs- und 
Informationsaustausch sowie eine bessere Kooperatio n der im 
Gesundheitswesen tätigen Organisationen und Gruppen . Damit soll die 
Gesundheitsförderung gestärkt, die Gesundheitsleist ungen sollen besser 
aufeinander abgestimmt und etwaige Defizite aufgespürt werden.  
 
Dem Gesundheitsamt obliegt die Geschäftsführung der Gesundheits-
konferenz  ebenso wie die Betreuung der Facharbeitskreise , die von der 
Gesundheitskonferenz zur fachlichen Aufbereitung de r Jahresthemen und 
Handlungsempfehlungen regelmäßig eingerichtet werde n. Die 
Gesundheitskonferenz tagt 2 x jährlich und legt in jeder Sitzung ein Jahres-
thema fest.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Aktivitäten der  Gesundheitskonferenz  in 2004 
 
 Am 17.03.04 fand eine gemeinsame Sitzung mit der 
Pflegekonferenz zum Jahresthema „Demenz“  statt. Es wurde ein 
gemeinsamer Facharbeitskreis mit Mitgliedern beider  
Konferenzen und externen Experten gebildet, der bis  zum 
Frühjahr 2005 Handlungsempfehlungen erarbeitet.  
 
 In ihrer Sitzung am 13.10.04 hat die Gesundheitsko nferenz die 
Handlungsempfehlungen „Verbesserung der Rehabilitation und 
beruflichen (Re-) Integration psychisch kranker Men schen in 
Münster“  einvernehmlich verabschiedet. Außerdem einigte sic h 
die Gesundheitskonferenz auf das Thema „Gewalt gegen Frauen 
und Mädchen: Versorgungsbedarfe und Anforderungen a n das 
Gesundheitswesen in Münster“  als neues Jahresthema. Ende 
2004 hat sich der  Facharbeitskreis zur Aufarbeitun g dieses 
neuen Jahresthemas konstituiert.  
 
 Der Arbeitkreis „Brustkrebs“  hat seinen Auftrag für die 
Gesundheitskonferenz beendet, wird aber unter Leitu ng der 
Krebsberatungsstelle des Tumor-Netzwerks im Münster land e.V. 
weitergeführt. Auf Empfehlung des Arbeitskreises wu rde vom 
Gesundheitsamt im Mai 2004 ein Faltblatt mit dem Ti tel 
„Brustkrebs – was tun?“ herausgegeben 
 
 
 
6.3 „Gesundheitsstadt“ Münster  
 
Die Stadt Münster hat sich in den zurückliegenden J ahren als 
Gesundheitsstandort insbesondere in den Bereichen H andel, Wissenschaft und 
Forschung immer stärker profiliert. Der Gesundheits sektor ist in Münster der 
größte Einzelsektor. Der Rat der Stadt hat in diese m Zusammenhang in 2003 
das Programm „Gesundheitsstadt Münster“ – Gesundheitswirtschaft als 
Standortfaktor der Zukunft –  mit verschiedenen Handlungsaufträgen an die 
Verwaltung beschlossen. Unter Koordination der Wirt schaftsförderung Münster 
GmbH sollen in Zusammenarbeit mit allen Akteuren de s regionalen 
Gesundheitswesens Wachstumsmotoren identifiziert und gefördert werden.  
 
Auch das Land will die Gesundheitswirtschaft NRW „z um Standortfaktor erster 
Güte“ machen und hat einen Masterplan Gesundheitswirtschaft NRW  
erstellt. Die Landesgesundheitskonferenz, die am 08 .12.04 in Münster getagt 
hat, fordert in ihrer Erklärung die Regionen im Lan d auf, im Rahmen der 
Erstellung des Masterplans eigene Diskussionsforen durchzuführen und den 
Dialog zwischen den Beteiligten und Betroffenen des  Gesundheitswesens, der 
Forschung und der Industrie zu organisieren und zu fördern.  
 
Erste Aktivitäten in diese Richtung sind bereits ei ngeleitet worden. Das 
Gesundheitsamt arbeitet in diesen Fragen eng mit de r Wirtschaftsförderung 
GmbH zusammen. Ende 2004 wurde mit der gemeinsamen Vorbereitung eines 
Hearings als Auftaktveranstaltung begonnen.

6.4 Sekretariat Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesr epublik 
 Deutschland (GSN) 
 
Das Gesunde Städte-Netzwerk ist ein auf Initiative der Weltgesundheits-
organisation 1989 ins Leben gerufener Zusammenschlu ss von heute 60 
Städten, Kreisen oder Bezirken mit dem Ziel, gesund heitsfördernde Prozesse 
und Strukturen in allen Lebensbereichen zu entwicke ln (Leitbild „Gesunde 
Stadt“). Die Mitglieder des Netzwerkes haben sich d azu verpflichtet, der 
Gesundheitsförderung Priorität einzuräumen und die in einem 9 Punkte-
Programm festgelegten Mindestkriterien zur Gesundhe itsförderung zu 
unterstützen. In 2004 wurde von den Mitgliedern das  Aktionsprogramm 
„Kommunale Kompetenzen für Gesundheit“  einstimmig verabschiedet.  
 
 Die Stadt Münster ist seit September 1997 Mitglied  des Netzwerkes und 
hat sich in 2004 erfolgreich um den Sitz des Sekretariats  des Gesunde 
Städte-Netzwerkes beworben. Das Sekretariat ist Mitte 2004 von 
Hamburg für mindestens 6 Jahre nach Münster gewechs elt und 
nunmehr im Gesundheitshaus angesiedelt. Die damit v erbundenen 
Aufgaben werden vom Gesundheitsamt - Abteilung 
Gesundheitsförderung, aufsuchende Gesundheitshilfen  -  mit 
Unterstützung von zwei Vertreterinnen von Selbsthil feinitiativen 
(Münsteraner Informations- und Kontaktstelle für Se lbsthilfe und 
Kinderneurologie-Hilfe-Münster e.V.) wahrgenommen.  
 
Zu den Aufgaben des Sekretariats zählen die gesamte  Organisation des 
Netzwerkes, die Vor- und Nachbereitung der Sprecher ratsitzungen und der 
Mitgliederversammlungen, die Unterstützung der Mitg lieder und der 
Aktionsprogramme, Öffentlichkeitsarbeit für das Netzwerk usw.  
 
Für 2005 plant das Sekretariat GSN  die regelmäßige  Herausgabe eines 
„Newsletters“ per E-mail mit aktuellen Informationen für alle GSN-Mitglieder und 
Interessierte.  
 
Weitere Organe des Gesunde Städte-Netzwerkes sind d er Sprecherrat (dem 
seit Mitte 2004 auch die städtische Gesundheitsdeze rnentin angehört), die 
Kompetenzzentren  und regionale Netzwerke . Eine der ersten Aufgaben war 
die Interessenvertretung des Netzwerkes im Rahmen d er Gesetz-
gebungsaktivitäten des Bundes zum Ausbau von Präven tion und 
Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz- vgl. hierzu auch Ziff. IV. 1.).

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
7. Förderung Freier Träger im Gesundheitswesen 
 
 
Die enge Zusammenarbeit und Kooperation des Gesundh eitsamtes mit 
anderen im Rahmen der  Gesundheitsförderung, Präven tion und 
Gesundheitshilfe tätigen Vereinen und Initiativen s oll  – wie bereits an 
verschiedenen Stellen dieses Berichtes erwähnt und beschrieben -  zu einer 
Verbesserung der gesundheitlichen Situation in Müns ter beitragen. In diesem 
Kontext steht auch die finanzielle Unterstützung von Freien Trägern , die mit 
ihren Präventions- und Hilfsangeboten Menschen in g esundheitlichen Notlagen, 
Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderun gen sowie in 
Schwangerschaftskonfliktfällen unterstützen: 
 
 
 
Zuschüsse an Freie Träger  im Haushaltsjahr 2004 (einschl. Projektmittel) 
 
Träger 
 
Förderungsart Zuschuss 
2004 in € 
Diakonisches Werk Münster e.V.   Personal- und 
Sachkostenzuschuss für 
das Psychosoz. Zentrum 
 
 
198.680  
Förderkreis Sozialpsychiatrie e.V. Sachkostenzuschuss 3.580  
Krisenhilfe e.V. Pauschalzuschuss 92.030  
Rümpelfix GmbH Personal-, Miet- und 
Sachkostenzuschuss 
 
58.060  
Indro e.V. Pauschalzuschuss 
Drogentherapeutische 
Ambulanz und Mobile 
Spritzenentsorgung 
 
 
 
51.840  
Beratungsstellen für Suchtgefährdete 
- Diakonisches Werk Münster 
- Caritasverband für die Diözöse 
Münster e.V. 
Pauschalzuschuss  
 
 
215.240  
AidsHilfe Münster e.V. Pauschalzuschuss 127.820  
Tumor-Netzwerk im Münsterland e.V. Pauschalzuschuss 30.680  
Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft  
Ortsvereinigung für Münster und 
Umgebung e.V. 
Personalkostenzuschuss  
 
19.980  
Verein für Mototherapie und psycho-
motorische Entwicklungsförderung e.V. 
Pauschalzuschuss  
46.020  
donum vitae Münster e.V. Pauschalzuschuss 23.770  
pro Familia - Deutsche Gesellschaft für 
Familienplanung, Sexualpädagogik und 
Sexualberatung e.V. 
Pauschalzuschuss 95.740  
Schwangerenberatung Diakonisches 
Werk Münster 
Pauschalzuschuss  
5.600  
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. 
Schwangerschaftsberatung 
Pauschalzuschuss  
6.710  
  
Fördersumme 
 
975.750

III. Das Gesundheitsamt im Überblick 
 
 
1. Organisationsstruktur   
 
 
Im Rahmen eines amtsinternen Organisationsentwicklu ngsprozesses sind im 
Jahre 2004 die Organisationsstrukturen des Amtes üb erprüft und weiter 
entwickelt worden. So wurden die Aufgaben Hygiene u nd Infektionsschutz (mit 
Ausnahme der Bereiche Tbc, STD und Aids) in einer A bteilung 53.3 gebündelt, 
und es wurde die Fachstelle  „Gesundheitsaufsicht und Hygiene“   gebildet. 
Dadurch konnten für diese „Pflichtaufgaben zur Erfü llung nach Weisung“ 
eindeutige Verantwortungsstrukturen unterhalb der A mtsleitungsebene 
festgeschrieben werden.   
 
Die Aufgaben der Aids- und STD-Beratung wurden mit weiteren Förder- und 
Hilfeangeboten organisatorisch in der Fachstelle „Sozialmedizinische 
Beratung und Hilfen“  zusammengefasst. Damit liegen die organisatorische n 
Voraussetzungen für die beabsichtigte konzeptionell e Neuausrichtung der Aids- 
und STD-Beratung vor.  
 
Im Rahmen des Organisationsprozesses wurde auch gep rüft, ob die 
Ausgliederung von Leistungen, insbesondere der Labo r- und  
Röntgenleistungen möglich ist. Die Prüfung hat erge ben, dass aus 
wirtschaftlichen Gründen künftig eine Vergabe der Röntgenleistungen  
anzustreben ist und eine Ersatzbeschaffung der vorh andenen Röntgenanlage 
nicht mehr in Betracht kommt. Das Gesundheitsamt wi rd daher im Laufe des 
Jahres 2005 entsprechende Verhandlungen mit Röntgen praxen bzw. 
Krankenhäusern aufnehmen mit dem Ziel, die Röntgenl eistungen bis zum Ende 
des Jahres auszugliedern.  
 
Die aktuelle Organisationsstruktur ist auf der nächsten Seite abgebildet.

2. Personalsituation 
 
 
Der Stellenplan der Stadt Münster weist für das Ges undheitsamt im 
Haushaltsjahr 2004 insgesamt 66,22 Stellen  aus. Bezogen auf den 
Gesamtbestand der Stellen städtischer Mitarbeiterin nen  und Mitarbeiter ( = 
3.356,88 Stellen ohne eigenbetriebsähnliche Einrich tungen / GmbH) 
entsprechen die Stellen des Gesundheitsamtes einem Anteil von knapp 2 v.H. 
 
Im Gesundheitsamt waren zum Stichtag 31.12.04 insge samt 80 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  tätig, wobei der Frauenanteil 75 v.H. und der 
Anteil der Teilzeitbeschäftigten 39 v.H. betrug. 
 
Überplanmäßige Stundenkontingente wurden in 2004 für neue Aufgaben 
nach der Trinkwasserverordnung, für die Durchführun g von Schuleingangs-
untersuchungen (saisonal) sowie im Rahmen der Gesun dheitsförderung 
eingesetzt. In mehreren Aufgabenbereichen waren auß erdem Honorarkräfte im 
Auftrag des Gesundheitsamtes tätig, so im Bereich d er Schuluntersuchungen 
und der Sprachheilambulanz, im Sozialpsychiatrische n Dienst, bei der 
Durchführung der staatlichen Prüfungen in Gesundhei tsfachberufen und im 
Rahmen des Hebammenprojektes. 
    
Im Verlauf der Personalkostenkonsolidierungsprogramme  ist die Zahl der 
Planstellen im Gesundheitsamt erheblich reduziert w orden. Vom Stellenplan 
2000 bis zum Stellenplan 2004 konnten 5,61 Stellen dauerhaft eingespart 
werden, weitere Einsparmaßnahmen greifen in den Fol gejahren. Darüber 
hinaus sind im Laufe des gesamten  Konsolidierungszeitraumes neue Aufgaben 
des Amtes durch Umschichtungen und Arbeitsverdichtu ngen aufgefangen 
worden.  
 
Das Personal des Gesundheitsamtes ist geprägt durch  Multiprofessionalität. 
Rund 16 verschiedene Berufsbilder sind derzeit im Gesundheitsamt vorzufinden 
und bilden ein hohes fachliches Potential: 
 
       Berufsgruppen des Gesundheitsamtes 
 
1 Apotheker 4 Diplom-Heilpädagogin 
2 Facharzt/Fachärztin für 5 Diplom-Oecotrophologe /-in 
 Allgemeinmedizin 
 Innere Medizin   
6 Diplom-Psychologin 
Psychotherapeutin 
 Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 
 Kinder- und Jugendmedizin  
7 Diplom-Sozialarbeiter/in 
Diplom-Sozialpädagoge/in 
 Kinder- und Jugendpsychiatrie  8 Erzieherin 
 Neurologie, Psychiatrie  9 Gesundheitsaufseher/in 
 Öffentliches Gesundheitswesen 10 Gesundheitsingenieur/in 
 Zusatzbezeichnungen:  11 Gesundheitswissenschaftler 
 Betriebsmedizin  12 Logopädin 
 Rehabilitationswesen 13 Med.-technische Assistentin 
 Sozialmedizin  14 Verwaltungsberufe 
 Umweltmedizin 15 Zahnarzt 
3 Arzthelferin 16 Zahnarzthelferin

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Budgetübersicht  
 
 
Haushaltsjahr 2004 
 
Gesamtausgabe volumen des städtischen Haushalts 2004 in € 
(Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) 
 
 
804.398.430  
 Budget des Gesundheitsamtes 
davon:  
unmittelbar bewirtschaftet 
 
Differenz zu 2003 
  absolut 
 in v.H.  
5.249.420  
 
1.451.420  
 
 
- 86.580  
- 5,63  
 
Veränderung der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben gegenüber 
dem Vorjahr nach Bereichen: 
 
Unterab-
schnitt 
Bezeichnung Ansatz 
 
 
2003 
€ 
Rechnungs-
 
ergebnis 
 
2003 
€ 
 
Ansatz 
 
 
2004 
€ 
4140 Sonstige Hilfen in besonderen 
Lebenslagen 
102.260 
 49.620  102.260  
5000 Gesundheitsverwaltung 152.120  124.030  213.580  
5400 Beratungsstelle für 
Entwicklungsfragen im 
Kindes- und Jugendalter 
4.360 
 4.140  4.360  
5410 Förderung Freier Träger im 
Gesundheitswesen 
1.124.500 
 1.124.500  971.460  
5420 Gesundheitshaus 35.530  35.530  36.530  
5440 Sonstige Einrichtungen der 
Gesundheitspflege 
119.230 
 110.410  123.230  
 
Summe der unmittelbar bewirtschafteten Ausgaben: 
 
1.451.420  
 
 
Finanzierung in € 
 
 Gebühren, Nutzungsentschädigung und 
ähnliche Entgelte 
davon:  
  Gebühren 
  Nutzungsentschädigung 
  ähnliche Entgelte 
 
 
 
262.000  
4.600  
2.770  
 
269.370  
 Erstattungen 
davon:  
  Land 
  DRK 
 
 
78.850  
6.470  
85.320  
 Ersatz von Sozialleistungsträgern und Privaten 
davon:  
  Krankenkassen 
 
 
44.170  
44.170  
 
Summe der eigenen Einnahmen 
= 27,48 %  der unmittelbar durch das Gesundheitsamt 
bewirtschafteten Ausgaben  
 
398.860

4. Öffentlichkeitsarbeit  in 2004   
 
 
Die Beratung und Aufklärung  der Bevölkerung in gesundheitlichen Frage-
stellungen gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Dies 
geschieht täglich im Rahmen von persönlichen Kontak ten zu Bürgerinnen und 
Bürgern und Institutionen, aber auch im Rahmen von Presse- und Öffentlich-
keitsarbeit.   
 
 
In 2004 sind folgende Broschüren und Faltblätter  publiziert oder neu 
aufgelegt worden: 
 
   Broschüre „Rat und Hilfe bei seelischen Probleme n“  
  Faltblatt „Brustkrebs – was tun?“ 
   Programmhefte des Gesundheitshauses 1/2004 und 2 /2004 
   Faltblatt  „Selbstverteidigung für gehörlose Mäd chen“ 
   Faltblatt  „Ein Löffel für...“ 
   Programmheft „Männer und Gesundheit“ 
  Faltblatt  „Wie gesund ist Radfahren?“ 
 
 
 
Daneben gab es Informationsveranstaltungen, Vorträge und Presse-
informationen  (vgl. hierzu auch die Beschreibungen der Aktivität en in den 
verschiedenen Aufgabenfeldern im Teil II dieses Berichtes). 
 
Darüber hinaus wurden in 2004 erste Vorbereitungen für eine grundlegende 
Neugestaltung der Internetseiten  des Gesundheitsamtes getroffen.

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
5. Standorte  
 
Das Gesundheitsamt hat drei Standorte in Münster. D er größte Teil des Amtes befindet 
sich im Stammhaus am Stühmerweg 8.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seit  Dezember 1999  ist die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitspflege  im 
Gebäude der  Franz Bröcker - Stiftung  an der Stolbe rgstraße 2a untergebracht. Hier 
finden sowohl der Kinder- und Jugendgesundheitsdien st, der Kinder- und 
Jugendzahngesundheitsdienst als auch die Beratungss telle für Entwicklungsfragen im 
Kindes- und Jugendalter gute räumliche Arbeitsbedingungen vor.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dritter Standort ist seit August 1999 das Gesundheitshaus an der Gasselstiege 10. Hier 
haben der Leiter des Gesundheitshauses und drei wei tere Mitarbeiterinnen der 
Abteilung Gesundheitsförderung und aufsuchende Gesundheitshilfen  ihren Arbeitsplatz. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Alle drei Gebäude verfügen über behindertengerechte  Zugänge, Aufzüge und 
Toilettenanlagen.  
IV. Ausblick  auf 2005 
 
Gesundheitsamt  
Gebäude Stühmerweg 8 
 
 
Abteilung Kinder- und 
Jugendgesundheitspflege  
Gebäude Stolbergstraße 2a 
 
 
Gesundheitshaus  
Gasselstiege 13

1. Gesetzliche Neuregelungen in 2005 
 
Ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen 
Gesundheitsdienst  liegt zur Zeit dem Landtag vor. Im Wesentlichen handelt es 
sich um redaktionelle Änderungen, die durch Neufass ung der 
Geschäftsbereiche der Landesministerien erforderlic h wurden, sowie um eine 
Aktualisierung und Anpassung der Vorschriften an da s Infektionsschutzgesetz, 
das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist und das Bu ndesseuchengesetz 
abgelöst hat. Zusätzlich fand das Prinzip Gender Ma instreaming 
Berücksichtigung. Für die Arbeit des Gesundheitsamt es ergeben sich aus der 
Novelle keine nennenswerten Änderungen. 
 
Am 2. Februar 2005 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf eines  
Präventionsgesetzes  beschlossen. Das Präventionsgesetz soll zum 
01.07.2005 in Kraft treten. Das Konzept für dieses Gesetz ist von Bund und 
Ländern gemeinsam entwickelt worden.  Ziel ist es, auf der Basis vorhandener 
Strukturen ein System der primären Prävention  zu entwickeln, in das alle 
relevanten Akteure des Gesundheitswesens eingebunde n sind. Dadurch sollen 
möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit präventi ven Angeboten erreicht 
werden. Zugleich sollen durch konkrete Maßnahmen da s Bewusstsein für die 
eigene Gesundheit sowie Eigeninitiative und Eigenve rantwortung der 
Bevölkerung gestärkt werden. Denn die meisten Krank heiten sind nicht 
angeboren, sondern im Laufe des Lebens erworben. Re gelmäßige Bewegung, 
richtige Ernährung und ausreichende Erholung können  helfen, mögliche 
Erkrankungen zu verhindern. Die Neuregelungen  soll en den Versicherten den 
Zugang zu Gesundheitsangeboten erleichtern. Gesundh eitliche Vorsorge soll 
dorthin kommen, wo die Menschen sind: in Kindertage seinrichtungen, Schulen 
oder am Arbeitsplatz (Setting-Ansatz). Künftig soll en sich neben der 
gesetzlichen Krankenversicherung auch die gesetzlic he Rentenversicherung, 
die Unfallversicherung sowie die soziale Pflegevers icherung an der 
Finanzierung der primären Prävention beteiligen (250 Millionen € jährlich).  
 
Das Gesundheitsamt wird die Chancen, die das neue G esetz bietet, aktiv  
nutzen und strebt eine koordinierende Funktion auf lokaler Ebene an. Die 
kommunale Gesundheitskonferenz bietet dazu das geei gnete Forum. Das  
Projekt „Gesund aufwachsen in Berg Fidel“ entsprich t mit seinem präventiven 
und lebensweltbezogenen Ansatz exakt den Intentione n des 
Präventionsgesetzes. Das Gesundheitsamt wird es wei ter entwickeln und sich 
damit auf Landesebene einbringen.   
 
Am 27.01.2005 hat der Landtag NRW den Gesetzentwurf  für ein neues 
Schulgesetz  verabschiedet, mit dem die bisherigen 7 Schulgeset ze zu einem 
 
Gesetz zusammengefasst werden. Die darin enthaltene n Vorschriften zur 
Schulgesundheitspflege sind aus den bisherigen schu lrechtlichen 
Bestimmungen und Regelungen in gestraffter Form übe rnommen worden, die 
Aufgabenfelder und Arbeitsabläufe im Kinder- und Ju gendgesundheitsdienst  
entsprechen diesen Regelungen.  
 
 
2. Anstehende Entwicklungen in einzelnen Aufgabenbe reichen    
 
 
Im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit  steht das Anerkennungsverfahren 
der Beratungsstelle für Entwicklungsfragen im Kinde s- und Jugendalter –

Arbeitsbericht 2004 
 
 
 
 
 
Beratung und Frühförderung – als Interdisziplinäre Frühförderstelle  bevor. 
Sobald Landesrahmenempfehlungen vorliegen, wird das  Gesundheitsamt 
entsprechende Verhandlungen mit den beteiligten Reh abilitationsträgern 
aufnehmen.  
 
Das Gesundheitsamt beabsichtigt, die bisherige paus chale Bezuschussung des 
Vereins für Mototherapie und Psychomotorische Entwi cklungsförderung e.V. 
umzustellen. Ziel des Gesundheitsamtes ist es, die bereit gestellten 
Ressourcen zielgerichtet für ein präventives, motopädisches Gesundheits-
förderangebot  für entwicklungsauffällige und sozial benachteilig te Vor-
schulkinder einzusetzen. In Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien und dem Sozialamt strebt  das Gesundhe itsamt den Abschluss 
einer entsprechenden Leistungsvereinbarung mit dem Träger an. 
 
Im Rahmen der Psychiatriekoordination ist das Gesun dheitsamt an den 
Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe über die 
regionale Zielvereinbarung zum künftigen individuel len Hilfeplanverfahren  
im Bereich der Eingliederungshilfen zum Wohnen bete iligt. Außerdem ist für 
2005 vorgesehen, den Umsetzungsstand der Empfehlung en des Ende 2002 
veröffentlichten „Handlungsprogramms zur Weiterentwicklung der kommu nalen 
psychosozialen Versorgung und der Integration von p sychisch kranken 
Menschen in Münster“  zu überprüfen,  zu bewerten und fortzuschreiben.  
 
Weitere Themen in 2005 werden die Weiterentwicklung des Projektes  “ Gesund 
aufwachsen in ...“  und der Ausbau des Hebammenprojektes sein.   
 
Gesundheitsfördernde Aktivitäten bauen idealerweise  auf regionale 
Zielformulierungen und Handlungsempfehlungen auf. D ie Gesundheits-
konferenz  wird sich daher in 2005 mit der Entwicklung „Kommu naler 
Gesundheitsziele“ befassen. In Anlehnung an die von  der Landes-
gesundheitskonferenz verabschiedeten „zehn vorrangigen Gesundheitsziele für 
NRW“  sollen (Schwerpunkt-)ziele als Richtschnur ve rabredet und gemeinsam 
mit allen Akteuren umgesetzt werden. Das 1. Gesundh eitsziel für Münster soll 
„Tabakkonsum reduzieren“  lauten. Weiteres Jahresthema der 
Gesundheitskonferenz ist „Gewalt gegen Frauen und Mädchen: 
Versorgungsbedarfe und Anforderungen an das Gesundheitswesen in Münster .

Impressum 
 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
    Gesundheitsamt 
 
Redaktion:   Rita Blank 
    Gernot Knoblich 
 
 
 
Münster, März 2005

Berichtsvorlage

1881 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsbericht des Gesundheitsamtes 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.04.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
19.04.2005     Ausschuss für Schule und Weiterbildung                                               Bericht   
18.05.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
Bericht: 
 
Das Gesundheitsamt legt hiermit erstmals einen öffentlichen Arbeitsbericht vor. Er vermittelt ei-
nen kompletten Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsamtes im Berichts-
jahr 2004. Das Gesundheitsamt greift damit einen Auftrag des Ausschusses für Soziales und 
Gesundheit aus der letzten Wahlperiode des Rates und eigene Zusagen auf. 
 
Der Arbeitsbericht enthält 
 
• im I. Teil eine kurze Beschreibung des Aufgabenprofils und der Zielsetzungen des Ge-
sundheitsamtes, 
 
• im II. Teil einen  Rückblick auf die verschiedenen Aufgabenfelder des Gesundheitsamtes,  
 
• im III. Teil einen Überblick über Organisation, Personal und Finanzen etc. und 
 
• im IV. Teil einen Ausblick auf absehbare Entwicklungen in 2005. 
 
 
Der Arbeitsbericht 2004 ist als Einstieg in ein jähr liches Berichtswesen zu verstehen. Es ist vor-
gesehen, ihn nach und nach zu standardisieren und um ergebnisorientierte Informationen (Ziele, 
Kennzahlen, Ressourceninformationen etc.) zu ergänzen.  
 
Der Arbeitsbericht 2004 ist kein Gesundheitsbericht im Sinne der Kommunalen Gesundheitsbe-
richterstattung. Er ersetzt auch nicht themenspezifische Einzelberichte, Vorlagen oder Sonder-
publikationen, die das Gesundheitsamt bei Bedarf selbstverständlich weiterhin erstellen wird.   
 
 
In Vertretung 
gez. 
Dr. Klein 
Stadträtin 
Vorlagen-Nr.: 
V/0195/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau Blank 
Ruf: 
492 53 75 
E-Mail: 
BlankR@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.03.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

Beratungsverlauf (3)

19.04.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.05.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stolbergstraße 2a
  • Stühmerweg 8
  • Gasselstiege 10

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0195/2005
Typ
Vorlage
Datum
15.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37