V/0212/2010
Entwicklung des Versorgungsangebotes für psychisch kranke Menschen
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Anlage_Zwischenbericht über die Entwicklung des Versorgungsangebots für psychisch kranke Menschen in Münster
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MUNSTERST ADT Gesundheitsberichte 16Band Entwicklung des Versorgungsangebotes für psychisch kranke Menschen in Münster – Zwischenbericht – Impressum Herausgeberin Stadt Münster Gesundheitsamt Psychiatriekoordination Redaktion Dr. Eckhard Gollmer, Psychiatriekoordination Fachliche Arbeitskreis Psychiatrie Münster Begleitung Text Dr. Eckhard Gollmer Satz und Layout Agnes Zumvenne-Koch Titel-Illustration Livingpage Media Agentur Druck Stadt Münster Mai 2010, 700 Diese Veröffentlichung erscheint in der Reihe „Gesund heitsberichterstattung“ des Gesundheitsamtes der Stadt Münster Gesundheitsberichte Band 16 Entwicklung des Versorgungsangebotes für psychisch kranke Menschen in Münster – Zwischenbericht - Inhalt 1 Einleitung 4 1.1 Gesetzliche Neuregelungen 4 1.2 Neue Entwicklungen in Münster 6 2 Psychiatrische Krisen- und Notfallversorgung 8 2.1 Krisennotdienst an Wochenenden 8 3 Ambulante Versorgung 10 4 Entwicklung der stationären Versorgung 15 5 Rehabilitation 16 6 Betreutes Wohnen 17 7 Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit 19 8 Betroffene und Angehörige 22 9 Kommunale Psychiatriekoordination 24 10 Ausblick 25 A N H A N G 2 6 1 EINLEITUNG Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0745/2007 hatte der ASGAf am 04.12.2007 die Ver- waltung damit beauftragt, diesen Zwischenber icht über die Entwicklung des Versor- gungsangebotes für psychisch kranke Menschen in Münster vorzulegen. Über die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kin- dern und Jugendlichen in Münster wurde berei ts 2008 ein Bericht vorgelegt; gegenwär- tig wird zu diesem Schwerpunktthema ebenfalls ein Zwischenbericht erarbeitet. Im Jahr 2009 wurde zur Entwicklung des Unterb ringungsgeschehens nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster ein ausführlicher Bericht vorgestellt. In den letzten 5 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der psychiatrischen Ver- sorgung für den klinischen u nd ambulanten sowie komple mentären Bereich geändert, durch gesetzliche Neuregelung en und Entwicklungen vor Ort. Daher sollen zunächst diese Änderungen und ihre Fol gen vorgestellt werden, bevor auf die aktuelle Versor- gungssituation und bisherige Umsetzung der Handlungsempf ehlungen eingegangen wird. 1.1 Gesetzliche Neuregelungen UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Mit der BRK wird auch die Problematik von Zwang in der Psychiatrie angesprochen. Die Psychiatrie hat immer die therapeutische Aufgabe, so zu handeln, dass es dem kranken Menschen und seiner Umgebung besser geht. Dies ist die „doppelseitige“ eigentliche Aufgabe: Schädigungen des kr anken Menschen durch die Gesellschaft, aber auch Schädigungen der Gesellschaft durch den kranken Menschen zu verhindern und für beide Seiten bessere Lösungen in den Lebensverhältnissen zu ermöglichen. Diese „doppelseitige“ Aufgabe erfordert: • eine subjektzentrierte, abgestimmte Kooperation aller Beteiligten und persönliche Begleitung des psychisch kranken Menschen in seiner Lebenswelt, • eine bedarfsgerechte Steuer ung des Leistungsgeschehens im Sinne der Pflicht- versorgung und die angemessene Finanzierung notwendiger Hilfen, • die Stärkung der Mit wirkung des Klienten und • die Gewährleistungspflicht der Region für das Leistungsgeschehen. Erst unter diesen Vorau ssetzungen wird die Abnahme von Zwangsmaßnahmen ohne Vernachlässigung des therapeut ischen Schutzes in gefähr denden Situationen ein Maß für das Gelingen von Inklusion. Ein Rechtsgutachten des Institutes für Rechtsfragen für Medizin an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf vom 02.12.2009 über die Auswirkungen der UN-Behinderten- rechtskonvention auf die Unterbringung und Zwangsbehandlung nach § 1906 BGB und §§ 10 ff PsychKG NRW kam in seiner Zusa mmenfassung zu dem Schluss, der unmit- telbar geltende Artikel 12 Abs. 2 BRK lässt sich mit d en Vorschriften des Betreuungs- rechts und des PsychKG NRW vereinbaren. 4 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17. Dezember 1999 Die unmittelbaren gesetzlichen Grundlagen für die Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten gemäß PsychKG NRW, darin u. a. auch für die Aufgaben des Kommunalen Sozialpsychiatrischen Dienstes (§ 16) und die Koordination der psychiat- rischen und Suchtkrankenversorgung (§ 23) in kommunaler Trägerschaft und Verant- wortung haben sich seit dem Vorbericht (GB 13) 2006 nicht geändert. Aus Sicht der Stadt Münster haben sich die Regelungen des P sychKG NRW im We- sentlichen bewährt. Die Landesre gierung hat dem Landtag zum Ende des Jahres 2009 mit einem sogenannten Evaluat ionsbericht über die Erf ahrungen mit dem PsychKG NRW berichtet. Der Gesundheitsausschuss des Lan dtags hat hierzu am 3. März eine Anhörung durchgeführt, an der auch der Psychiatriekoordi nator der Stadt Münster als Sachverständiger teilnahm. Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Die Entwicklung vor allem der komplementären psychiatrischen Versorgung in den Kommunen in NRW wurde seit Juli 2003 wesentlich beeinflu sst durch die Verordnung … zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003, deren Regelungen mit der ersten Verordnung zur Änderung der Ausfüh rungsverordnung des SGB XII – Sozialhilfe – des Landes NRW (AV-SGB XII NRW) vom 01.06.2009 im We- sentlichen fortgeschrieben wurden. Hiernach sind die Landschaftsverbände weiterhin, befristet bis zum 30.06.2013 für die Eing liederungshilfen zum Wohnen für behinderte Menschen zuständig. Derzeit wird zwischen der Stadt und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe der Ab- schluss einer aus der Änderungsverordnung des Landes resultierenden neuen Koope- rationsvereinbarung vorbereitet. Hierbei strebt die Stadt Münster an, sich aktiv an Mo- dellprojekten des LWL zur integrativen So zialplanung und zur umfassenden Hilfepla- nung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu beteiligen. Als wesentliche Neue rung der neuen Landesve rordnung vom 01.06.2009 ist die Über- tragung der Zuständigkeiten für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten auch in ambulanter Form (§ 67 SGB XII) von den Kommunen auf die Landschaftsverbände festzustellen. Die Umsetzung dieser Neuregelungen wird von der Verwaltung vorbereitet. Neuregelungen im Betreuungsrecht Im Jahre 2009 erfolgte die Novellierung des Ge setzes über die freiwillige Gerichtsbar- keit (FGG) hin zum Gesetz über das Verf ahren in Familiensachen und in den Angele- genheiten der freiwilligen Gerich tsbarkeit (FamFG, zuletzt geändert durch Artikel 2 b vom 31.07.2009 e 2512, in Kraft getreten am 25.05. bzw. 01.09.2009). Mit den neuen Bestimmungen wurden die Zust ändigkeiten des bisherigen Vormund- schaftsgerichtes auf das Familiengericht und das neu zu schaffende Betreuungsgericht übertragen. Das Betreuungsgericht ist für Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfah- ren und sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen zuständig. Auch weiterhin ist die Annahme einer „f ehlenden Betreuungsfähigkeit“ einzelner psy- chisch kranker Menschen wegen ihrer angebl ich fehlenden Mitwir kungsbereitschaft 5 und/oder Mitwirkungsfähigkeit kr itisch zu beurteilen. Durch derartige juristische Ein- schätzungen und derartiges Vorgehen wird der Sinn der gesetzlichen Regelung von Betreuung konterkariert. Dieser besteht gerade darin, durch eine verantwortlich han- delnde Person (den gesetzlichen Betreuer) di e krankheitsbedingt ze itweise vorüberge- hend oder auch dauernd eingeschränkte oder aufgehobene Fähigkeit des Betroffenen zu vernunftgemäßem Handeln und planvolle r Übersicht als Grundlage seiner Entschei- dungen zu ergänzen oder zu ersetzen. Gesetz zur diamorphingestützten Substitution Die kommunale Ordnungspartnerschaft Drogen ha tte sich im Jahr 2009 mit den Neure- gelungen des Gesetzes zur diamorphingestützten Substitution in NRW befasst. Das Gesetz entstand aufgrund der Auswertung der entsprechenden Modellversuche der Bundesregierung, an denen sich in NRW die Städte Köln und Bonn beteiligt hatten. Derzeit prüft die LWL-Klinik, ob sie sich mi t ihrer Suchtabteilung zukünftig an der dia- morphingestützten Substituti on von Opiatabhängigen beteiligen soll. Da noch grund- sätzliche Fragen der Finanzierung dieser hochspeziellen Behandlungsform und der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durch das Ministerium zu klären sind, sind weiter- gehende Entscheidungen voraussichtlich erst in der neuen Leg islaturperiode des Land- tages NRW zu erwarten. 1.2 Neue Entwicklungen in Münster Bündnis gegen Depressionen Die Initiative des Arbeitskreises Psychiatr ie führte über verschiedene Zwischenschritte mit Unterstützung der Gesundheitskonferenz in Münster zur Bildung des „Bündnis ge- gen Depressionen Münster“. Der Hauptausschuss des Rates beschloss am 09.12.2009 die Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Bündnis gegen Depression, einem unabhängigen, gemeinnützigen Verein für Betroffene, Angehörige, Experten und in der Versorgung tätige Personen. Ziel der Arbeit des Bündnisses ist die Aufklärung über De- pressionen in der Öffentlichkeit und die Verbesserung der Versorgung Betroffener. Im Bündnis gegen Depression Münster haben sich einzelne Personen und Institutionen wie die psychiatrischen Kliniken der Stadt, di e Telefonseelsorge, die Krisenhilfe, die Psychotherapeutenkammer, das Netzwerk der Psychotherapeuten, das Polizeipräsidi- um, die Akademie Franz-Hitze-Haus, das Gesundheitsamt und andere zusammenge- tan. Die Aktivitäten sind zunächst auf 3 J ahre befristet und werden im Wesentlichen in Öffentlichkeitsarbeit und Informationsverans taltungen bestehen (Vgl. hierzu Beschluss- vorlage V/0678/2009). 6 Forensische Versorgung Die Grundsteinlegung für die Christopherusklinik auf dem Gelände des Alexianer- Krankenhauses Münster erfolgte am 29.10.2009. Mit der Aufnahme der ersten Patien- ten wird zu Beginn des Jahres 2011 gerechnet. Über die Auswirkungen auf die bestehenden stationären, ambulanten und komplemen- tären Betreuungskonzepte, insbesondere über eine notwendige Verbesserung der fo- rensisch-psychiatrische Nachsorge wird zukünftig im Arbeitskreis Psychiatrie beraten. Stationäre Versorgung Der fortgesetzte Trend zu einer Erhöhung der Fallzahlen und zur Reduktion der Ver- weildauern in den psychiatrischen Krankenhäusern hat Folgen: Die Patienten, ihre An- gehörigen, die ambulant behandelnden Ärzte und die komplementären Dienste und Be- treuer müssen sich auf immer kürzere Behandlungszeiten in den Kliniken einstellen. Dadurch steigen die Anforderungen an eine schnelle und flexible Kooperation im ambu- lanten und komplementären Bereich. Die stationäre wohnortnahe Versorgung kinder- und jugendpsychiatrischer Patienten ist immer noch unzureichend. Der Antrag des UKM auf Aufstockung der vollstationären Betten (von 30 auf 50) wird daher von der Stadt unterstützt. 7 2 Psychiatrische Krisen- und Notfallversorgung Grundsätzlich nehmen alle an de r psychiatrischen Versorgung beteiligten Institutionen auch an der psychiatrischen Krisen- und Notfallversorgung teil: Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte si nd grundsätzlich erster Ansprechpartner für ihre Patienten auch in Krisen- und Notfallsituationen; der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes sowie die verschi edenen, auch städtisch geförderten Bera- tungsstellen der freien Träger leisten in Krisen und bei Notfällen erste Beratung und vermitteln ggf. weiter in das Regelversor gungssystem. Die Dienste und Anbieter von Eingliederungshilfeleistungen leisten für ihre Klienten tagtäglich Kriseninterventionen und bemühen sich durch ihre fortlaufende Betreuung im Rahmen der im Einzelfall zu- gemessenen Fachleistungsstunden um Krisenprävention und Bewältigung. Ebenso bie- tet die ebenfalls städtisch geförderte Krisen hilfe e. V. Menschen in krisenhaften Le- benssituationen, insbesondere in akuten Krisen vor einer suizidalen Zuspitzung, in sui- zidalen Krisen und nach einem Suizidvers uch, sowie deren Bezugspersonen berateri- sche Unterstützung. Neben diesen vielfält igen Ansätzen im ambulanten und komple- mentären Bereich leisten die psychiatrischen Krankenhäuser mit ihren Ambulanzen und Stationen einen wes entlichen Beitrag zur Notfallverso rgung durch notfallmäßige Kran- kenhausaufnahmen, zu einem geringen Teil auc h im Rahmen von unfreiwilligen Auf- nahmen. Im Vorfeld der im engeren Sinne psychiatr ischen Krisen- und Notfallversorgung sind darüber hinaus verschiedene andere Anbieter von psychosozialen Hilfen wirksam, so verschiedene Beratungsstellen freier Träger und u. a. auch die Telefonseelsorge. 2.1 Krisennotdienst an Wochenenden Mit der zum 1. Januar d. J. umgesetzten Vereinbarung zwischen der LWL-Klinik für Psychiatrie und der Stadt konnten grav ierende Änderungen – Einschränkungen – der psychiatrischen Krisen- und Notfallversorg ung für die Menschen in Münster abgewen- det werden. Sie ermöglicht die Fortführ ung des kooperativen Krisennotdienstes an Wo- chenenden, die zuletzt wegen der gestiegenen Inanspruchnahme, aber auch wegen des auch im Bereich der Psychiatrie deut lich werdenden Ärztem angels infrage stand. Die Vereinbarung ermöglicht nun eine Abrechnung der är ztlichen Hausbesuche im Rahmen des Krisennotdienstes, wodurch die Vergütung der Krisennotdienstmitarbeiter verbessert werden kann, ohne den städtischen Haushalt mehr als bisher zu belasten. Nicht zuletzt wegen der in den letzten 3 J ahrzehnten erreichten Fortschritte der psychi- atrischen Versorgung mit Überwindung der An staltspsychiatrie und zuletzt wegen er- heblicher Erweiterung der außerklinischen, „extramu ralen“ Versorgung und vermehrt selbständiger Lebensführung psyc hisch kranker Menschen in der Stadt sind Notwen- digkeit und Bedeutung der St rukturen zur ambulanten Krise nprävention, -intervention und –bewältigung deutlich gewachsen. Betrachtet man die Daten der Krisenhilfe e. V., des Krisennotdienstes an Wochenenden und des Sozialpsychiatrischen Dienstes, so wurden im Wirkungsbereich dieser Dienste allein ca. 1.000 Krisenfälle im Jahr dokumentiert, also etwa 3 Notfälle täglich, die au- ßerhalb der Strukturen der R egelversorgung Hilfe nachfragten. Daten zu den Krisenin- terventionen durch den Sozialpsychiatri schen Dienst und den Krisennotdienst an Wo- chenenden finden sich in den Geschäftsberichten des Gesundheitsamtes. Zur Verwirklichung des Prinzips der Gleich stellung psychisch Kranker mit körperlich kranken Patienten hat die Übernahme der Aufgaben der unteren Ordnungsbehörde 8 nach dem PsychKG durch die Feuerwehr, also durch die auch sonst in allen Notfällen und Krisensituationen als komp etenter Ansprechpartner für die hilfesuchenden Bürger bekannte Dienststelle in der Stadt, sich sehr positiv ausgewirkt. Auch die Kooperation mit anderen Behörden, in erster Linie mit de r Polizei, hat sich aufgrund der bewährten und eingespielten Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehrleitstelle und den Polizei- dienststellen nachhaltig verbessert. Aufgrund der begrenzten Ressourcen bisher nicht erreicht werden konnte eine Ausdeh- nung des Krisennotdienstes auf die Nachtstunden der Wochentage. 9 3 Ambulante Versorgung Niedergelassene Ärzte Die ambulante Krankenbehandlung von Menschen mit schweren psychischen Erkran- kungen erfolgt in der Regel durch niedergel assene Ärzte der nervenheilkundlichen Fachgebiete (Neurologie und Psychiatrie, Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychothe- rapie) auf der Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches V in Verbindung mit den Richt- linien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Sie umfasst neben der Diagnostik die Medikamentenbehandlung, Psychotherapie, im Einzelfall auch psychiat- rische Krankenpflege, Ergo- und Soziotherapie, die durch die verschiedenen Berufs- gruppen erbracht und im Rahm en eines Gesamtbehandlungsplanes koordiniert werden müssen. Auch weiterhin gilt, dass solche Komplexleistungen regelhaft nur in stationären und teil- stationären Bereichen erbracht werden können, da für den Bereich der ambulanten Krankenversorgung durch niedergelassene Är zte die entsprechenden Strukturen, wie sie grundsätzlich im SGB V § 37/37 a vorgesehen sind, noch nicht umgesetzt wurden. Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im nervenheilkundlichen Fachgebiet hat sich nicht wesentlich verändert; das G ebiet der Stadt Münste r ist aufgrund des Ge- sundheitsstrukturgesetzes aus dem Jahre 1993 auch weiterhin wegen „Überversor- gung“ für die Niederlassung weiterer Fachärzte in freier Praxis gesperrt. Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten In Münster praktizieren 109 Psycholog ische Psychotherapeut/innen, davon 100 mit Kassenzulassung, sowie 15 Ärztliche Psychotherapeut/innen, davon 14 mit Kassenzu- lassung (vgl. PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V. (PTN- Münster)). Klassisches Anwendungsgebiet ist vor allem die Behandlung von Menschen mit psychi- schen Erkrankungen wie z.B. D epressionen, Ängsten und psychosomatischen Störun- gen. Es werden heute auch körperliche Er krankungen mit Hilfe psychotherapeutischer Methoden mitbehandelt, beispiels weise bei der Bewältigung schwerer Erkrankungen wie Krebs, chronischem Asthma oder in der Schmerztherapie. Weitere Behandlungsfel- der sind unter anderem Zwänge, Psychische Beeinträchtigungen bei traumatischen Er- lebnissen, Psychosen, Persönlichkeit sstörungen, Suchterkrankungen, Essstörungen, Erschöpfungssyndrome, Schlafstörungen, Lebenskrisen und Beziehungsstörungen. In der Psychotherapie gibt es eine Vielz ahl methodischer Vorgehensweisen. Welches Verfahren bei der Behandlung eingesetzt wird, rich tet sich in erster Linie nach der Art der vorliegenden Störung und der Ausbildung des Behandlers. Institutsambulanzen An den psychiatrischen Krankenhäusern best ehen Institutsambulanzen (§ 118 SGB V), die vor allem solche meist chronisch psyc hisch kranke Menschen behandeln, die zu- sätzlich vielfältige soziale Probleme haben und daher einen komplexen Hilfebedarf auf- weisen. Dieser soll durch den mehrdimensional en Behandlungsansatz im multiprofessi- onellen Team der Ambulanz abgedeckt werden. Auch hi er bestehen psychiatrisch- psychotherapeutische sowie sozi altherapeutische und rehabilitativ ausgerichtete Be- handlungsangebote. Eine aufsuchende und nachgehende Arbeitsw eise kann bisher auch weiterhin durch die Institutsambulanzen praktisch nicht geleistet werden, dies 10 muss im Wesentlichen durch die aufsuchenden Hilfen des kommunalen Sozialpsychiat- rischen Dienstes kompensiert werden. Ambulante psychiatrische Pflege Nach den jahrelangen Querelen um die ambulante psychiatrische Krankenpflege liegen seit dem 01.07.2005 die Empfehlungen des gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur ambulanten psychiatrischen Krankenpflege vor. Hier- durch ergab sich die bundesweite Einheitlichkeit der Anspruchvoraussetzungen und Finanzierungsregelungen. Einschränkungen ergeben sich durch die verkürzte, auf ma- ximal 4 Monate begrenzte Ve rordnungsdauer und die Einschränkungen der verord- nungsfähigen Diagnosen (ICD 10: z. B. Persönlichkeitsstörungen). Diesbezüglich laufen derzeit intensive Verhandlu ngen der Spitzenver bände der Anbieter und der Kranken- kassen auf Bundesebene. In Münster besteht dies A ngebot fort und wird z. B. durch das Psychosoziale Zentrum mit 4 Fachkräften durchgeführt (vgl. Förderkrei s Sozialpsychiatrie e. V., Jahresbericht 2008, PSZ gGmbH). Die Gesundheits- und Sozialverwaltung sollte die Entwicklung der Regelungen zur am- bulanten psychiatrischen Krankenpflege auf Landes- und Bundesebene weiter verfol- gen und ggf. geeignete Maßnahmen vorsehen, um den Bestand dieses Versorgungs- zweiges für psychisch kranke Menschen auch we iterhin zu sichern. Hierzu bedarf es in erster Linie des Fortbestandes geeigneter Mitarbeiterteams mit Erfahrungen in der auf- suchenden psychiatrischen Pflege. Ambulante Soziotherapie Im Rahmen der Durchführung am bulanter Soziotherapie sind die ärztlichen Behandlun- gen und die weiteren ambulanten komplementären Angebote zu koordinieren. Dies um- fasst nicht nur die im engeren Sinne „ärztlic h verordneten Leistungen“, sondern auch sonstige BSHG- oder kommunal finanzierte Hilfen oder Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein Teil der Leistungen besteht damit auch in der In itiierung und Koordi- nierung der Hilfen und in der fachlichen Anle itung anderer Leistungserbringer im Sinne des Case-Managements. Weitere Instrumente hier für sind z. B. Helf erkonferenzen, Ar- beitskreise und telefonische Absprachen. Fü r die Umsetzung vergleichbar komplexer Hilfeplanungsprozesse im Einzelfall werden gegenwärtig Konzepte wie der integrierte Behandlungs- und Rehabilit ationsplan erprobt. Ambulante Soziotherapie muss hier in- tegriert werden. Bisher kamen aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen z. B. zum Bedarf und zu Leistungsentgelten keine Vereinbarungen z wischen Krankenkassen und Leistungserbringern zustande. Trotz entsprechender Bemühungen des Arbeitskreises Psychiatrie ist die Entwicklung der notwendigen Strukturen zur Einführ ung und Nutzung der vorgesehenen Kranken- kassenleistung ambulante Sozi otherapie in Münster wie auc h andernorts bisher ge- scheitert. Von allen Mitgliedern des Arbeitskreises Psychiatrie wurden weitere Bemü- hungen der kommunalen Psychiatriekoordination in dieser Hinsicht als gegenwärtig nicht aussichtsreich verworfen, so dass zunächst die Entwicklung der Verhandlungen auf Verbands-, Landes- und Bundesebene zu diesem Regelungsbereich abgewartet werden muss. Bedauerlicher We ise muss hier wie auch im Bereich der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege mit einer ent sprechend restriktiven Haltung des gemein- samen Bundesausschusses der Ärzte und Kr ankenkassen sowie der Krankenkassen generell gerechnet werden. 11 Aufsuchende medizinische Hilfe für alleinstehende Wohnungslose Mit der Vorlage V/0975 vom 01.11.2008 wur de dem Gesundheitsausschuss über den mobilen Dienst „Aufsuchende medizinische Hilfe für alleinstehende Wohnungslose“ be- richtet und dabei festgestellt, dass bei einem Fördervolumen von 23.400 Euro jährlich durch die Stadt (und einen Fi nanzierungsanteil der gesetz lichen Krankenversicherung und der KVWL von jährlich 39.400 Euro) eine bedarfsgerechte Hilfe ermöglicht wurde. Das Angebot des mobilen Dienstes richtet sich an Menschen, die gesundheitlich be- handlungsbedürftig sind, nicht ander weitig versorgt werden und wohnungslos sind. In den letzten 2 Jahren wurden je etwa 250 Personen behandelt, etwa 10 % davon waren Frauen, etwa 20 % Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Neben internisti- schen und chirurgischen Probl emen standen besonders auch psychiatrische Probleme und Symptome im Vordergrund. In etwas mehr als 1/5 der Fälle wurde eine Kranken- hausbehandlung erforderlich, in allen anderen Fällen wurde zu nächst eine ambulante Behandlung begonnen. Neben dem Behandlungszimmer im Haus der Wohnungslosenhilfe an der Bahnhofstra- ße 62 wurden die Patienten an 20 verschiedenen Orten in Münster aufgesucht. Insbe- sondere werden umfangreiche, komplexe, verschiedenartige Pflegeleistungen erbracht (vgl. Jahresbericht der Bischof-Hermann-Stiftung Münster vom 27.10.2008) Unter den bestehenden Rahmenbedi ngungen wird der mobile Di enst weiterhin mit der Zielsetzung der Vermittlung in das medizi nische Regelsystem die behandlungsbedürfti- gen wohnungslosen Menschen in Münster betreuen. Beratung und Kontakt für psychisch- und suchtkranke Menschen Die ambulanten Beratungs- und K ontaktstellen Psychosoziales Zentrum; Trockendock; Beratungsstellen für Suchtgefährdete des Dia konischen Werkes Münster und des Cari- tasverbandes für die Diözese Münster geb en Orientierungshilfe im Versorgungssystem, bieten ein niederschwelliges Angebot von einfachen lebenspr aktischen Hilfen, Kontakt- stiftung, Freizeitgestaltung sowie Beratung und Betreuung im Sin ne der im PsychKG NRW benannten Hilfen für psychisch und suchtkranke Menschen, ohne erst sozialrecht- liche Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu mü ssen. Ihre ambulanten und komplemen- tären Hilfen, Beratung und Betreuung richten si ch vor allem an diejenigen psychisch und suchtkranken Menschen, die nicht, noch nicht oder (vorübergehend) nicht mehr auf weitergehende Behandlungs- und Hilfemaßnahmen angewiesen sind oder von den Re- gelversorgungsangeboten auf der Grundlage der Sozialgese tzbücher V (Behandlung) und XII (Eingliederungshilfe) nicht erreicht werden. Der Beratungsbedarf ist unverändert hoch. Sozialpsychiatrischer Dienst am Gesundheitsamt Aufgrund der Entwicklung der vergangenen J ahre muss der Schwerpunkt des kommu- nalen Engagements auch weiterhin im Bereich der niederschwelligen, für die Betroffe- nen voraussetzungslos erreichbaren Hilfen, Beratungs- und Behandlungsansätze lie- gen. Dies betrifft insbesondere Familien mit ei nem psychisch kranken Familienmitglied, psychisch kranke Kinder und Jugendliche, psychisch und suchtkranke Menschen mit komplexen Beeinträchtigunge n und Lebensproblemen (z. B. Wohnungslosigkeit), und gerontopsychiatrische Patienten. Ein besonderer Akzent ist auf Prävention und Hilfen in Krisensituationen zu legen. Mit der Vorlage V/0022/2010 wurden hierzu zuletzt Hand- lungsempfehlungen zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern erarbeitet. 12 Durch die Entwicklung hin zu vergleichsweise aufwändigen, hochstrukturierten, bürokra- tischen Antrags- und Hilfeplanverfahren drohen die voraussetzungslosen, niedrig- schwelligen, aufsuchenden und nachgehenden ambulanten Hilfen, wie sie in Münster in erster Linie der Sozialpsych iatrische Dienst erbringt, aus dem Blickfeld zu geraten . Ge- rade aber in diesen Handlungs feldern der nicht von eine r Kostenübernahme-Erklärung abhängigen Beratung und Hilfen für Familien mit einem psychisch kranken Kind oder erwachsenen Angehörigen, für Wohnungslose, oftmals sucht- und psychisch kranke Menschen und für ältere, oftmals allein stehende Menschen mit psychischen Störungen müssen auch weiterhin in ausreichendem und den erhöhten Fallzahlen angemessenem Umfang durch Einsatz kommunaler Mittel die notwendigen Hilfen erbracht werden. Insgesamt haben sich die Entwicklungen hin zu einer erheblichen Ausweitung ambulan- ter Betreuungsverhältnisse im Rahmen der Eingliederungshilf en zum Wohnen fortge- setzt. Der Sozialpsychiatrisc he Dienst und die Vertreter der Anbieter von Eingliede- rungshilfen zum Wohnen sind direkt am Hilfeplanverfahren des LWL beteiligt und bera- ten mit ihm im Jahr über ca. 500 Eingliede rungsfälle im sog. Cle aring. Der Sozialpsy- chiatrische Dienst gibt nach Einzelfallpr üfung zu jedem Eingliederungsfall eine schriftli- che Stellungnahme an den LWL ab. Im Verlauf der Erörterung des 2008 vorgel egten Berichtes zur kinder- und jugend- psychiatrischen Versorgung in Münster (Gesundheitsbericht 14) konnte eine 0,5 Sozial- arbeiterinnenstelle für den kinder- und juge ndpsychiatrischen Schwerpunkt im Sozial- psychiatrischen Dienst zusätzlich besetzt werden, nachdem bereits zu Beginn der 2000er Jahre mit dem Gesundheitsbericht 12 (2002) aus fachlicher Sicht eine Aufsto- ckung der Mitarbeiterzahl des Sozialpsychiatri schen Dienstes um je 2 für die Arbeitsfel- der Kinder- und Jugendpsychiatrie einerseit s und ambulante Suchtkrankenhilfe ande- rerseits empfohlen worden war. Individuelle Hilfeplanung Die zukünftige Form und Zuordnung der individ uellen Hilfeplanung ist aktuell Gegen- stand intensiver Überlegungen des LWL und der Beteiligten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Wi rksamkeit des Beratungsangebotes zu le- gen, insbesondere auf die Wirksamkeit hinsic htlich der Vermeidung von nicht notwendi- gen stationären aber auch ambulanten Hilfen. Die Absichten des LWL für die Weiterentwicklung sind: • Das Hilfeplanverfahren der beiden Landschaftsverbände wird vereinheitlicht. • Zunächst soll das Thema „Weiterentwicklung der individuelle n Hilfeplanung zur Gesamtplanung und zur Integrierten Teilhabeplanung“ einschließlich der Thema- tik „Anbietersteuerung“ abgearbeitet werden. • Das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit geistigen Behinderungen soll „mit großer Sensibilität“ ausgebaut werden. • Spezielle Unterstützungskonzepte ins besondere für älter werdende Menschen mit Behinderungen werden entwickelt. • Regionale Disparitäten müssen abgebaut werden. • Der Zuwachs bei den Leistungsempfänger n im Betreuten Wohnen wird unter- sucht. • Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedskörperschaften insbesondere bei der Ko- operativen Sozialplanung soll weiterentwickelt werden. 13 • Die Weiterentwicklung der Hilfen und der eingesetzten Instrumente wird mit der Freien Wohlfahrtspflege und den Organisationen der Selbsthilfe erörtert. Aus dieser Liste ergeben sich verschie dene schwierige Aufg abenstellungen. Hinzu kommt ein durch die Verordnun g gesetzter sehr enger Zeit plan. Daher werden die an- stehenden Aufgaben als Projekt organisiert. Der Titel des Projektes lautet: „Teilhabe 2012 - Mehr Teilhabe von Men schen mit Behinderungen - den wegen der demographischen Entwicklung unvermeidbaren Kostenanstieg dämpfen“. Der LWL hat die bisher erreichten Sachstände und das weitere Vorgehen in seinen Vor- lagen beschrieben. 14 4 Entwicklung der stationären Versorgung Die stationäre klinisch-psychiatrische Behand lung erfolgt in Münster in psychiatrischen Fachkrankenhäusern sowie der Universitätsklinik. Wie in allen anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung auch gilt der Grundsatz: ambulante vor teilstationärer vor stati- onärer Behandlung, und zwar sowohl aus Gründen der möglichst wenig eingreifenden und beeinträchtigenden - und möglichst we itgehend das Normalisierungsprinzip be- rücksichtigenden - Behandlung als auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Nach den aktuellen Verhandl ungen mit den Krankenkass enverbänden werden die psy- chiatrischen Kliniken ab 2013 ein Vergüt ungssystem auf der Grundlage des „OPS“ (Operationen- und Prozedurensch lüssel) anwenden müssen. Hierzu werden zunächst auch in den Münsteraner psych iatrischen Kliniken die „deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik“ angewendet werden. Hierdurch befürchten die psychiat- rischen Kliniken zunächst eine weitere zusätzliche Belastung ihrer Mitarbeiter und damit eine Einschränkung der unmittelbar für die Patientenversorgung verfügbaren Behand- lungsressourcen. Das tagesbezogene Verhältnis der durchschnittlichen Finanzie rung ambulanter, teilsta- tionärer, vollstationärer Entgelte spricht für sich: Es beträgt ca. 1:50:90. Der Dauerkon- flikt um die stationäre Verw eildauer bei der einzelnen B ehandlungsepisode (»Fallorien- tierung«) führt z. T. zu vorzeitigen Entlassungen. Der fortgesetzte Trend zu einer Erhöhung der Fallzahlen und zur Reduktion der Ver- weildauern in den psychiatrischen Krankenhäuser n hat Folgen: Die Patienten, ihre An- gehörigen, die ambulant behandelnden Ärzte und die komplementären Dienste und Be- treuer müssen sich auf immer kürzere Behandlungszeiten in der Klinik einstellen. Da- durch steigen die Anforderungen an eine schnelle und flexible Kooperation im ambulan- ten und komplementären Bereich, die in den entsprechenden Abschnitten dieses Zwi- schenberichtes benannt werden. Die Zielsetzung patienten-orient ierter flexibler sektor-über greifender Behandlung erfor- dert zwingend die Einbeziehung der Institutsambulanz in die Entwicklung des neuen Entgeltsystems und die regi onale Vernetzung des Lei stungsgeschehens im gemeinde- psychiatrischen Verbund unter Nutzung aller M öglichkeiten der Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V. Die vielfach sow ohl den fachlichen Erfordernissen als auch dem Auftrag, stationäre Behandlung nach Möglichkeit zu verhindern und zu vermindern, widersprechende finanzielle Minderausstattung der Institutsambulanz muss überwun- den werden. Wo Kranken hausbehandlung durch Hometreatment (ambulant- aufsuchende, intensive, mult iprofessionelle psychiatrische Behandlung zu Hause) ver- mieden oder verkürzt werden kann, sollte Letzterem der Vorzug gegeben werden. 15 5 Rehabilitation Rehabilitationszentrum Gartenstraße Bis zum Jahr 2006 bestand ei ne Übergangslösung zwischen den Kostenträgern (Ren- tenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und überörtlicher Sozialhilfeträger). Der Abschluss des seit Jahren für die beiden Rehabilitationseinrichtungen angestrebten Versorgungsvertrages mit den Krankenkassen konnte En de 2006 vollzogen werden. Ebenfalls abgeschlossen wurde ein Vertr ag mit dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe als überörtlichem Kostenträger, wonach im Einzelfall eine Belegung nach § 75 SGB XII möglich ist. Die Verträge sehen aktue ll für das „Rehabilitationszentrum Garten- strasse“ (so der neue Name) 25 stationäre und 6 teilstationäre bzw. ganztägig ambulan- te Plätze vor. Jugendhaus Piusallee Seit Juli 2006 verfügt Münster über eine Wohneinrichtung mit 14 Pl ätzen für Jugendli- che und junge Erwachsene mit psychischen Störungen. Träger ist der Förderkreis Sozi- alpsychiatrie e. V. in K ooperation mit dem Verbund sozial therapeutischer Einrichtungen e. V. Entsprechende Verhandlungen mit dem Jugendamt der Stadt Münster führten zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 35 a SGB VIII. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde diese Einr ichtung Anfang 2009 um eine stationä- re Wohngruppe mit 5 Plätzen ergänzt. 16 6 Betreutes Wohnen Mit - zum Stichtag 30.06. 2009 - über 1.000 Leistungsempf ängern stationärer Wohnhil- fen und über 700 Leistungsempfänger/innen von ambulanten Wohnhilfen (Fachleis- tungsstunden) wird die quantitative Bedeutung dieser Versorgungsstrukturen in der Stadt Münster deutlich. Die Entwicklung der Struktur en des ambulanten und stationär en betreuten Wohnens in der Stadt Münster ist den Protokollen der Planungskonf erenz Wohnen für psychisch und suchtkranke Menschen seit 2007 zu entnehmen und im Folgenden zusammenge- fasst dargestellt: Wohnen in stationären Einrichtungen Die Zahlen der stationären Woh nhilfen in der Stadt Münste r (Wohnheimplätze) sind in den vergangenen 6 Jahren (30.06.2003 - 30.06.2009) praktisch gleich geblieben (1017 – 1021) und zeigten auch im Hinblick auf die Zielgruppen (geist ige Behinderung, psy- chische Behinderung, Suchterkrankung) nur geringfügige Verschiebungen untereinan- der. Damit ist es unter den Bedingungen der Hochzonung gelungen , einen weiteren Zuwachs stationärer Plätze zu vermeiden. Die Quote der stationären Wohnplätze für die verschiedenen Zielgruppen je 1000 Einwohner ist in Müns ter aufgrund der verschiede- nen Standortfaktoren höher als im Durchschnitt von ganz Westfalen-Lippe, insbesonde- re auch für psychisch behinderte Menschen. Die Zahl der stationären Wohnplätze über- trifft die Zahl der Leistungsempfänger/innen im stationären Wohnen aus der Stadt Müns- ter noch unverändert um ein Viertel (1021 – 771) (Frage der „Beheimatung“). Der Anteil der höheren Altersgruppen (50 Jahr e und älter) hat entsprechend der allge- meinen demographischen Entwicklung auch unter den Bewohner/innen im stationären Wohnen aus der Stadt Münster zugenommen (2004: 37 %, 2009: 43 %). Die Anzahl der Leistungsem pfänger/innen pro 1000 Einwohner im stationären Wohnbe- reich liegt für die Menschen mit psychischer Behinderung in der Stadt Münster um ca. 1/3 höher (0,84) gegenüber dem Durchschnitt in ganz Westfalen-Lippe (0,56). Ambulant betreutes Wohnen auf der Basis von Fachleistungsstunden Im Hinblick auf die Menschen mit geistiger Behinderung hat sich die Zahl der Leis- tungsempfänger/innen aus der Stadt Münster im ambulant betreuten Wohnen zwischen 2004 und 2009 nahezu verdoppelt (30.06.2004: 62, 30.06.2009: 115), (erwünschte Entwicklung). Im Hinblick auf Leistungsem pfänger/innen mit Suchterkrankung aus der Stadt Münster im ambulant betreuten Wohnen ist es zwischen 2004 und 2009 zu einer Verdreifachung gekommen (2004): 32, 2009: 99 (erwünschte und notwendige Entwicklung). Die Trends für alle Zielgr uppen entsprechen dabei in der Stadt Münster denjenigen in ganz Westfalen-Lippe. Die Entwicklung der Altersstruktur unter d en Leistungsempfänger/innen im ambulant betreuten Wohnen für alle Zielgr uppen in der Stadt Münster lässt bisher keinen belang- vollen Anstieg in den höheren Altersgrupp en erkennen, dagegen eine Zunahme der unteren Altersgruppe 18 - 29 Jahre (2004: 17 %, 2009: 20 %). Der Zuwachs der Anbieter ambulanter Wohnbetreuer in Münster für die Zielgruppen mit psychischer Behinderung und Suchterkrankung erscheint im Wesentlichen sachgerecht. Eine Bedeutung der Betreuungsform „Betreutes Wohnen in Gastfamilien“ für den Per- sonenkreis der psychisch behinderten und suchtkranken Menschen ist nicht ersichtlich. 17 Für die Zielgruppen der Menschen mit psych ischer Behinderung und Suchterkrankun- gen hat sich das Verhältnis stationäres zu ambulant betreutes Wohnen mit ca. 1/3 zu 2/3 deutlich im Sinne des Vorr angs ambulanter Hilfen entwickel t, dies gilt auch im Hin- blick auf den Vergleich mit den Verhältn issen in ganz Westfalen-Lippe (erwünschte Entwicklung). Während die Zahl der durchschnittlich bewilligten Fachleistungsstunden pro Antrags- steller mit geistiger Behi nderung von 2006 bis 2009 von 3,48 auf 4,40 um nahezu 1 Stunde anstieg, blieb sie für die Antragsstelle r mit psychischer Behinderung und Sucht- erkrankungen in diesem Zeit raum mit 3,1 bzw. 2,8 Fa chleistungsstunden pro Woche nahezu unverändert. Die Entwicklung der durchschnittlichen Fachleistungsstunden für Leistungsbezieher mit psychischer Behinderung in der Stadt Münster lag seit 2005 jeweils geringfügig unter dem Durchschnitt der entsprechenden Zahlen von ganz Westfalen-Lippe, dies galt im wesentlichen auch für die Leistungsbezieher mit Suchterkrankungen. Planungen des LWL An konkreten Planungen wurden vom LWL benannt die Erprobung und Auswertung neuer Betreuungsformen: intensiv betreut es Wohnen (IBW) beim Wohnverbund des Alexianer-Krankenhauses, ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit höheren Hil- febedarfen im Kontext der Rahmenzielvereinbarung (RZV ), Umstrukturierung des Wohnbereiches des Alexianer-Krankenhauses im Sinne von Dezentralisierung und Spezialisierung, zum Teil Verlagerung von Plätzen nach außerhalb der Stadt Münster. Aus Sicht des LWL ergeben sich als zukünftige Schwerpunkte der Steuerung der Be- darfsdeckung die folgenden Perspektiven: • verstärkte Rotation auf den vorhandenen stationären Plätzen (Vermittlung von stationär nach ambulant) • zukünftige zielgruppenspezifische Bedarf e im Stationären Wohnen sind für West- falen-Lippe platzzahlneutral zu decken • Weiterentwicklung von Ambulant Betreutem Wohnen • Förderung des Betreuten Wohnens in Gastfamilien • Umsetzung der Rahmenzielvereinbarung Wohnen II Wohnprojekt für chronisch suchtkranke und wohnungslose Menschen Der Träger Bischof-Hermann-St iftung berichtete über den K onzeptionsentwurf zu sei- nem geplanten Wohnprojekt für chronisch suchtkranke und wohnungslose Menschen, der seit 2007 in Abstimm ung mit der Stadt, dem LWL und der Arbeitsgruppe Wohnen entwickelt wurde, und über den Stand der Umsetzung: De r Träger verhandelt mit dem Inhaber einer geeigneten Immobilie und prüft die Finanzierungsmöglichkeiten mit dem LWL und der Stadt Münster. Gegenwärtig besteht die Hoffung auf Realisierung des Pro- jektes im Jahr 2010. Der LWL hat diese Planung und Umsetzung einer Hausgemein- schaftskonzeption im ambulanten betreuten Wohnen für Menschen mit einem besonde- ren Hilfebedarf als konkrete Planung dokumentiert. Das Konzept griff mit seiner Zielgruppe berei ts vorweg Inhalte der Neuregelungen der neuen Landesverordnung zur Hochzonung vom Juni 2009 auf. 18 7 Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit Allgemeine Situation in Münster Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Haltekraft in ambulanten Wohnbetreuungsfor- men im Wesentlichen nur dann gegeben ist, wenn diese durch tagesstrukturierende Angebote für die verschiedenen Zielgruppen ergänzt werden. In der Stadt Münster wird von verschiedenen Trägern diese Leistung des LT 24 (als teilstationäre Maßnahme) angeboten (Stand 2007). Entsprechende Anträge werd en verstärkt seit ca. 1 bis 2 Jah- ren gestellt. Mit Entwicklung einer Rahmenzielvereinbarung Arbeit/WfbM sollen neue Formen wie Teilzeit- und Zuverdienstarbei tsformen und die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt sowie in Tagesst ätten thematisiert werden. Umsetzungsprobleme beste- hen z. B. bei der Anrechnung vo n Arbeitsentgelt, z. B. im Rahmen von Zuverdienst auf sonstige Sozialhilfeleistungen oder auch im Hinblick auf den Erwerb eines Rentenan- spruchs aus Tätigkeit auf dem 2. oder 3. Arbeitsmarkt. Hierzu wurde im Januar 2008 auch ein Gespräch beim Arbeitsminister geführt. Für die Inanspruchnahme des sogenannten Lei stungstyps 24 extern, die eine stunden- weise Beschäftigung gegen Entgelt ermöglich t, wurde ein deutlicher Bedarf bei gegen- wärtig bestehender Deckelung des Angebotes an Zuverdienstarbeitsplätzen festgestellt. Das Trockendock und das Psychosoziale Z entrum bieten mit insgesamt 25 Wochen- stunden Öffnungszeiten Kontaktste llenangebote an. Im Bereic h der ambulanten Bera- tung des Psychosozialen Zentrums (3 Vollzeitstellen) ist nicht zuletzt durch die starke Erweiterung des ambulant bet reuten Wohnens für psychisch kranke Menschen der Be- darf gewachsen. Gegenwärtig bestehen jedoch noch keine systematischen Erkenntnisse über die Nut- zung der komplementären An gebote durch Leistungsempfänger des ambulant betreu- ten Wohnens. Die Angebots- und Bedarfssituation zu den Zu verdienstmodellen soll unter Einbezie- hung des städtischen Sozialamtes näher untersucht werden. Im Jahre 2009 wird die Bearbeitung des Themas „Alter und Behin derung“ erfolgen durch die Kooperation des LWL mit der Katholischen Fachhochschule Münster, die ein Forschungsprojekt durch- führt zur Frage des „Gedeihlichen Gelingens“ des Selbständigen Wohnens im Alter von Menschen mit Behinderungen. Diese Thematik ist ebenfalls Bestandteil der Projekte, die im Sommer 2009 in der Abteilung Behindertenhilfe beginnen. In diesem Rahmen wird auch die Frage tagesstru kturierender Angebote für äl tere Menschen bearbeitet werden. Grundsätzlich ist davon auszugehen , dass für den Großteil der Leistungsemp- fänger auch jenseits des 65. Lebensjahres die Zuständigkeit des LWL begründet ist. Menschen über 65 Jahre Die Frage der Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die das gesetzliche Ren- tenalter erreicht haben, gewinnt mit der demographischen Entwicklung bei zunehmen- der Lebenserwartung an Bedeutung. In Nordrhein-Westfalen leben 40.000 Men schen in stationären Einrichtungen der Be- hindertenhilfe und rund 160.000 M enschen in stationären Pfle geeinrichtungen. In der Vergangenheit waren diese Lebenswelten kl ar voneinander getrennt. Seit der Neudefi- nition des Behinderungsbegriffes in § 2 SGB IX sind die Begrifflichkeiten Pflege und Behinderungen indessen vermisch t. Pflegebedürftige Menschen sind nach dieser Vor- 19 schrift auch behinderte Menschen. Nicht j eder behinderte Mensch ist aber nach gelten- dem Recht auch pflegebedürftig. Das Verhältnis der Leist ungen der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen und der Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe für Men schen mit wesentlichen Be- hinderungen, regelt § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB IX. Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sind im Verhältnis zur Pflegeversicherung nicht nachrangig. Statio- näre Einrichtungen, in denen di e Teilhabeleistungen am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sind gem. § 71 Abs. 4 SGB XI keine Pflegeeinrichtungen. Für Pflegebedürftige in solchen Einricht ungen übernimmt die Pfle- gekasse nach § 43 a SGB XI nur einen Teil der Aufwendungen. Diese dürfen im Einzel- fall je Kalendermonat 256,00 € nicht überschreiten. Die demographische Entwicklung bei Menschen mit Behinderungen ist im Wesentlichen wegen des medizinischen Fortschritts durch eine stetige Zunahme der durchschnittli- chen Lebenserwartung gekennzeichnet. Hieraus er gibt sich eine stark wachsende Zahl alter und sehr alter Menschen mit wesentlichen Behinderungen. Damit entstehen neue fachliche, rechtliche und finanzielle Frageste llungen. Für diese gibt es bislang keine allgemein anerkannten Lösungen. Man kann jedoch davon ausgehen, - dass sich die Hilfebedarfe im Alter änder n und die Angebote sich darauf einrich- ten müssen, - dass sich die Angebote am Normalitätsprinzip ausrichten müssen, - dass es einer Angebotsdiversifizierung bedarf. Den fachlichen Fragestellungen ist der LWL in verschiedenen Zusammenhängen - u. a. auch durch die Beteiligung an Modellprojekten - nachgegangen. So hat z.B. der Diöze- sancaritasverband Paderborn ei n Projekt mit dem Titel „Gemeindeintegriertes Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ durchgef ührt. Hier war die LWL-Behindertenhilfe Westfalen im Projektbeirat ve rtreten. Voraussichtlich wird sich diese an dem von der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster, projektierten Vorha- ben „Lebensqualität inklusiv(e): Innovative Konzepte unter stützten Wohnens älter wer- dender Menschen mit Behinderung“ beteilig en. Hier steht die Förderentscheidung des zuständigen Bundesministeriums noch aus. Projek tziel ist, die Erfolgsfaktoren für gelin- gendes Wohnen für Menschen mit Behinderungen im Alter herauszuarbeiten. Letztlich dient dies der Vermeidung von stationärer Hilfebedürftigkeit. Entwicklungs- und Koordinationsaufgaben Die richtige Einstufung der Hilfebedarfe ist Gegenstand des Hilfeplanverfahrens. Das Hilfeplanverfahren wird, wie bereits angekündigt, im Laufe des Jahres 2009 überarbeitet und dem Sozialausschuss des LWL vorgelegt. Die Bedarfe und Angebote vo n Menschen mit Behinderungen im Alter sind bei den Re- gionalplanungskonferenzen mit den örtlichen Trägern im R ahmen der kooperativen So- zialplanung zu thematisieren. Ziel ist es hierbei, die besonderen Unterstützungsangebo- te der Eingliederungshilfe im erforderlichen Maß auszugestalten. Für die Stadt Münster soll eine Übersich t der bestehenden, auch niedrigschwelligen tagesstrukturierenden Angebote erstellt werden. Gewün scht wird eine Darstellung der Konzepte bzw. „Profile“ der Angebote, aus denen die Differentialin dikation zur Zuwei- sung der Nutzer zu dem jeweiligen tagesstrukturierenden Angebot ableitbar wird. Unter Beteiligung des LWL bearbeitet eine s pezielle Arbeitsgruppe mit den Vertrags- partnern der Rahmenzielve reinbarung Wohnen II Fragen der zukünftigen Organisation von tagesstrukturierenden Angebote. Der LWL hat die Errichtung von speziellen Tages- 20 struktur-Bereichen durch das Alex ianer-Krankenhaus und durch den LWL- Wohnverbund sowie die Errichtung einer T agesstruktur-Gruppe beim Förderkreis Sozi- alpsychiatrie in seine konkreten Planungen aufgenommen. 21 8 Betroffene und Angehörige In der vom neuen Rat der Stadt Münste r einberufenen Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) werden psychiatrieerfahrene Perso- nen, die auch in der Klinke-Redaktion mitar beiten, die Belange der Psychiatrieerfahre- nen zukünftig vertreten. Darüber hinaus wird das Psychoseforum für Münster neu ins Leben gerufen. Die Abteilung Krankenhäuser und Psychiatrie des LWL bef asst sich mit dem Ex-In- Projekt für Psychiatrieerfahrene, das auf einer Fortbildung des DPWV am 02.12.2009 in Köln und des LWL in Münster am 23.2.2010 näher vorgestellt wurde. Die Aktivitäten des Angehörigenvereins in den verschiedenen Bere ichen wie Angehöri- genberatung, Anti-Stigma-Kampagne und Initiierung und Förderung und Entwicklung des ambulant betreuten Wohnens für psychisch kranke Menschen wurden von den ver- schiedenen Teilnehmern des Arbeitskreises Psychiatrie eingehend gewürdigt. Ab Januar 2010 ist eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Angehörigen- verein Hilfe für psychisch Kranke und dem Al exianer-Krankenhaus zu der zukünftigen Organisation des betreuten Wohnens, das bis her in gemeinsamer Trägerschaft organi- siert wurde, abgeschlossen worden. Psychiatrieerfahrene Münster e. V. Die Vertreter des Psychiatrieerfahrene Münste r e. V. erklärten, die Forderungen, die seinerzeit in Absprache mit dem Angehör igenverein zustande kamen, auch heute noch vertreten zu wollen: • Eine Wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkung von Gewalterfahrung von psychisch Kranken • Die Schaffung einer neutralen Beschwerdestelle • Die Integration von Soteria-Modul en in das bestehende Behandlungsangebot • Die Ausweitung des Krisennotdienstes auf die Woche. Verein der Angehörigen psychisch Kranker e. V. Münster Der Angehörigenverein ist ein Zusammen schluss von Familienmitgliedern, Freunden und Helfern psychisch kranker Menschen. Wichtigstes Ziel ist die gegenseitige Unter- stützung durch Gespräche, Anteilnahme un d Solidarität. Experten informieren die Mit- glieder darüber hinaus über den aktuellen Erkenntnisst and psychischer Erkrankungen und deren Behandlung. Der Verein unterstützt die Belange der Patientinnen und Patien- ten und ihrer Angehörigen durch Öffentlichk eitsarbeit und Mitsprache in kommunalen Gremien und ist Mitglied im Landes- und Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker Der Verein hatte die Organisation der Kampagne zur Entstigmatisierung von psychischen Krankheiten und psychisch kranken Menschen in Münster übernommen. Er ist Gründer und war bis Dez. 2009 Träger der Einrichtung BeWo (Ambulant Betreu- tes Wohnen) mit derzeit ca. 220 Bewohnern. Aus Sicht des Vereins ergibt sich folgender Handlungsbedarf: • Angehörige : Anders als bei somatischen Erkr ankungen üblich oder erforderlich, werden Angehörige bei psych ischen Erkrankungen immer noch zu wenig einbe- zogen. Sie werden oft nicht als Ressource im Behandlungsprozess gesehen, sondern als zusätzliche Belastung. Verlässliche Informationen zur Krankheit und 22 zum richtigen Umgang mit dem betroffenen Fa milienangehörigen sind trotz Inter- net häufig nicht leicht zu erhalten. Si nnvoll wäre eine enge Be gleitung der Fami- lien bei einer Ersterkrankung. Gute Angeh örigenarbeit ist ein Qualitätsmerkmal von psychiatrischen Einrichtungen. • Betroffene: Wünschenswert ist eine intensive Mitarbeit der Betroffenen bei der kommunalen Psychiatrieplanung. • Beschwerdestelle: Münster braucht dringend eine neutrale Beschwerdestelle, bestehend aus Betroffenen, Angehörigen und Profis für den gesamten ambulan- ten und klinischen Bereich. Die dort Tätigen sollten viel über die Strukturen wis- sen und gleichzeitig unabhängig von ihnen sein. • Psychiatrische Kliniken: Die Patienten sollten noch stär ker als gleichberechtigte Partner akzeptiert, Angehörig e sollten regelmäßig informi ert werden. Akutstatio- nen sollten ein stressfreier Ort der Ruhe sein. Bei Ersterkrankungen sollte beach- tet werden, dass hier und heute der Grundstein für eine möglicherweise langjäh- rige vertrauensvolle Beziehung gelegt wer den muss. Mitarbeiter sollten für Kri- sensituationen, v. a. bei Zwangsmaßnahmen, geschult und sensibilisiert sein. Insgesamt sollte in den Einrichtungen im Sinne einer moder nen Kundenorientie- rung immer noch mehr Respekt und Freu ndlichkeit herrschen. Betroffene und Angehörige klagen noch immer, dass häufig zu wenig mit ihnen gesprochen wird. • Krisennotdienst : Der Krisennotdienst wird von den Angehörigen als Erfolg gewer- tet. Zwangseinweisungen sind, obwohl zahlenmäßig zunehm end, heute ange- messener geworden und besser koordiniert. Allerdings wäre eine Ausweitung des Dienstes auf die Woche wünschenswert. • Individuelle Hilfeplanung : Den Betroffenen und Angeh örigen wird oft eine Och- sentour durch die verschiedenen Einr ichtungen und ein übe rfordernder Kontakt zu all zu vielen Menschen zugemutet. Notw endig wäre eine koordinierte, indivi- duelle und begleitende Hilfe. • Kinder: Für psychisch kranke allein erzi ehende Mütter müssen Lösungen für die Unterbringung ihrer Kinder gefunden werden, bzw. Kindertagesstätten, die den Kliniken angegliedert sind. Auswärtsunterbringung für psychisch kranke Kinder sollte es in Zukunft nicht mehr geben. Den Familien und dem erkrankten Jugend- lichen sollte von Anfang an ein Bezugsteam zur Seite stehen. • Frauen / Männer : Spezifisch weibliche / männliche Störungen und geschlechts- spezifisch abweichende Reaktionen auf Medikamente sollten Helfern bekannt sein. • Psychotherapie : In Münster gibt es ein ausreichendes Angebot an niedergelas- senen Therapeuten für Erwachsene und für Kinder / Jugendliche. 23 9 Kommunale Psychiatriekoordination Die bewährten und anerkannten Strukturen der kommunalen Psychiatriekoordination, mit dem Arbeitskreis Psychiatrie und seinen Arbeitsgruppen zu spezifischen Aufgaben- feldern und Themen bestehen fort und haben ihre Leistungsfähigkeit auch in letzter Zeit durch die Erfolge mit der Bildung des Bü ndnis gegen Depressionen Münster und der Fortführung des psychiatrischen und p sychosozialen Krisennotdienstes an Wochenen- den unter Beweis gestellt. Hierbei zeigte sich ebenfalls die intensive und vertrauensvol- le Zusammenarbeit mit der kommunalen Ges undheitskonferenz unter dem Vorsitz des Gesundheitsdezernenten. Neben diesen stadtweit ausgerichteten Strukturen zur Gesundheitsplanung und – förderung findet eine intensive fachliche K ooperation und Koordinat ion zwischen den verschiedenen Partnern der Eingliederungshilfe (SGB XII), den überör tlichen und örtli- chen Sozialhilfeträgern, also dem LWL und der Stadt Müns ter sowie den vielfältigen Anbietern der Einglie derungshilfeleistungen in der Arbeitsgruppe Wohnen und in der örtlichen Planungskonferenz auf der Grundlage der örtlichen Zielvereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem LWL statt. Für die individuelle Behandlungs - und Hilfeplanung bet eiligen sich der Psychiatriekoor- dinator und die Mitarbeiter/innen des Sozi alpsychiatrischen Dienstes an der sozialpsy- chiatrischen Fallkonferenz im Psychosozia len Zentrum, an der Anbieter des betreuten Wohnens, gesetzliche Betreuer und Mitarbeite r anderer komplementärer psychiatri- scher Einrichtungen in Münster und die Mitar beiter der psychiatrischen Kliniken in Münster teilnehmen, sowie an dem Kooperati onskreis der Mitarbeiter der Wohnungslo- senhilfe und der Such tabteilung der LWL-Klinik Münster. Sie nehmen auch regelmäßig teil an der Arbeitsgruppe Be treuungsrecht, die von der kommunalen Betreuungsstelle organisiert wird. Die Mitarbeiter/innen des Sozialpsychiatrisc hen Dienstes arbeiten aktiv mit in der Lan- desarbeitsgemeinschaft der Sozialpsychiatrischen Dienste NRW, in der Arbeitsgemein- schaft der Westfälischen Psychiatriekoordina toren und in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Krisendienstkoordinatoren. Der Psychiatriekoordinator und Leiter des So- zialpsychiatrischen Dienstes vertritt die Fa chgruppe Sozialpsychiat rie im erweiterten Vorstand des Landesverbandes der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst. In seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Landes arbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrische Dienste NRW wurde er in den vergangenen Jahren mehrfach zu Sachverständigenan- hörungen in den Gesundheitsausschuss des Landtages NRW geladen. Aktuelle Aufgabenstellungen Die Stadt Münster war im Forschungsprojekt individuelle Hilfen NRW (IH-NRW) des ZPE der Universität Siegen Forschungs- und Ve rtiefungsregion und wurde dort von der Behindertenkoordinatorin und dem Psychiatriekoordinator jeweils für die speziellen Zielgruppen vertreten. Dies erfolgt aktuell ebenfalls bei der Vo rbereitung der neuen Ko- operationsvereinbarung zwischen dem LWL und der Stadt, die die bisherige Zielverein- barung aufgrund der Neuregelu ngen durch die Landesveror dnung aus 2009 ablösen wird. Die kommunale Sozialplanung sowie die Behinderten- und Psychiatriekoordination werden sich aktiv an der vom LWL gefordert en kooperativen Sozial planung zwischen überörtlichem und örtlichen Sozialhilfeträger beteiligen. 24 Die Psychiatriekoordination bemüht sich fort laufend um eine kritische Reflektion des Unterbringungsgeschehens in Münster im R ahmen der psychiatrischen Krisen- und Notfallbehandlung und unterstützt die kommunale Gesundheitsberichterstattung. Gemäß Beschluss des ASGAf vom 4.12.2007 zur Vorlage V/0745/2009 soll der nächste Basisbericht zur psychiatrischen Versor gung in Münster den politischen Gremien in 2011 vorgelegt werden. 10 Ausblick Die Verbesserung der Psychiatrischen Versorgung in Münster ist ein kontinuierlicher Prozess und richtet sich im Wesentlichen nach den medizinischen Erfordernissen und Behandlungsmöglichkeiten – in der Reihenfolge: stationäre Behandlung, ambulante Behandlung und komplementäre Hilfen, Hilfeleistungen des SpD. Entsprechend ändern sich mit den Rahmenbedingungen auch die Prioritäten der Handlungsempfehlungen. Auch hat die Stadt nicht auf alle Entwicklungen wirksame Möglichkeiten der Einfluss- nahme, so konnte z. B. die ambulante Soziotherapie bisher nicht eingeführt werden. Vieles ist inzwischen erreicht worden, vieles bleibt noch zu tun, z. B. in dem Bereich Arbeit und Beschäftigung und kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung. Deutlich ist, dass auch in Zukunft der Schwerpunkt des kommunalen Engagements wei- terhin im Bereich der niedrigschwelligen, für die Betroffenen voraussetzungslos erreich- baren Hilfen liegen muss. Dies betrifft insbesondere Familien mit einem psychisch kran- ken Familienmitglied, psychisch kranke Kinder und Jugendliche, psychisch und sucht- kranke Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und Lebensproblemen sowie ge- rontopsychiatrische Patienten. 25 ANHANG Fundstellen, Literatur Gesundheitsberichte Band 12: Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommu- nalen psychosozialen Versorgung und der Integration von psychisch kranken Menschen in Münster (2003) Gesundheitsberichte Band 13: Bericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Handlungsprogramm (2006)(Anlage zur Beschlussvorlage V/0942/2006). Gesundheitsberichte Band 14: Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster (2008) Gesundheitsberichte Band 15: Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens nach PsychKG und Betreuungsrecht in Münster (2009) Geschäftsberichte des Gesundheitsamtes Beschlussvorlage V/0745 vom 18.09.2007 zu Berichtsgliederung Beschluss des ASGAf vom 04.12.2007 zur Vorlage V/0745/2007 Berichtsvorlage V/0975 vom 01.11.2008 zu Au fsuchende medizinische Hilfe für allein- stehende Wohnungslose Beschlussvorlage V/0678/2009 zu Bündnis gegen Depressionen Münster Berichtsvorlage V/0733/2009 zum psychiatri schen und psychosozialen Krisennotdienst an Wochenenden in Münster Vorlage V/0022/2010 zu Handlu ngsempfehlungen zum Schut z von Kindern suchtkran- ker Eltern Anmeldung zur Besprechung im VV am 12.01.2010 Protokolle der Planungsk onferenz Wohnen für psychisch und suchtkranke Menschen seit 2007 Arbeitsgruppe Tagesstruktur, Beschäftigung, Arbeit (Protokoll 29.10.2008) Protokoll AK Psychiatrie vom 03.12.2008 LWL-Vorlage 12/1388 LWL-Vorlage 12/1542 zu We iterentwicklung des Ambulant Betreuten Wohnens (vgl. LWL-Vorlage 12/1704 Teilhabe 2012, Projekt). LWL-Vorlage 12/1703 Teilhabe 2012; Optimierung der Zugangssteuerung durch Ver- besserung der personenzentrierten Beratung LWL-Vorlage 12/1704 Teilhabe 2012 LWL-Vorlage 12/1783 vom 23.09.2009 LWL-Vorlage 12/1789 aus 2009 LWL: Regionalkonferenz Münster, psychisch behinderte Menschen, 24.11.2009, Anlage zum Protokoll Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, in Vorbereitung Übereinkommen der Vereinten Nationen vo m 13.12.2006 über die Rechte von Men- schen mit Behinderungen und das dazugehörige Fakultativprotokoll 26 27 Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG, am 01.01.2009 in Kraft getreten) Erste Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – des Landes NRW (AV-SGB XII NRW) vom 01.06.2009 Jahresberichte der Beratungsstellen PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e. V. (PTN-Münster) Krukenberg, Aktion Psychisch Kranke, Osnabrück, 25.02.2009: Die neue UN- Konvention und die Freiheits- und Schutzrecht e der von Menschen mit Behinderungen, zur Problematik von Zwang in der Psychiatrie Psychosoziale Umschau 4, 2009, Spezial: P sychiatrische Kliniken sind weiterhin ein wesentlicher Baustein der regionalen psychiatrischen Versorgung; Strukturkonzept für die Erprobung effizienterer Formen der Organisation der Kranken- hausbehandlung und der Kooperation mit dem regionalen gemeindepsychiatrischen Netz. Krukenberg, Interview, 18.02.2010 Die Berichte können beim Gesundheitsamt, 48127 Münster bestellt werden. Die angegebenen Preise sind incl. Porto und Verpackung. Gesundheitsberichterstattung in Münster Mit dem Basisbericht „Das Gesundheitswesen in Münster – Gegenstand und Kooperationsfeld für Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung“ hat die Stadt Münster im Jahr 1993 einen ersten Schritt zur Realisierung der Gesundheitsberichterstattung getan. Durch Mitarbeit im Projekt „Kommunale Gesundheitsberichterstattung und regionale Gesundheitspolitik“ des Public Health Forschungsverbundes NRW an der Universität Bielefeld wurden weitere Grundlagen für eine systematische Berichterstattung geschaffen. Ausgehend davon sind folgende Berichte erstellt worden: 1 Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (1994). Bericht zu den Zukunftsaspekten der psychiatrischen Krankenversorgung bis zum Jahr 2000. (vergriffen) 2 Gesundheitsbericht über 4-jährige Kindergartenkinder in Münster (1994). Pilotstudie Teil I. 5 € 3 Gesundheitsbericht über entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche in Münster (1996). 5 € 4 Sozialpädiatrische Untersuchungen und Erhebungen zum gesundheitlichen Befinden von Jugendlichen in Münster (1997) Beobachtungen im Rahmen der Schulentlassuntersuchungen von 327 Schülerinnen und Schülern der 9. Jahrgangsstufe an sechs weiterführenden Schulen in Münster. 5 € 5 Gesundheitsbericht über 5-jährige Kindergartenkinder (1997) und Längsschnittstudie (4 und 5-jährige Kinder) sowie Einschulkinder: Zeichnerischer Ausdruck, Impfstatus und psychische Auffälligkeiten. 10 € 6 „Gesund leben“. Tipps für den Alltag (1997). Eine Zusammenstellung über gesundheitsprophylaktische Maßnahmen und lebenspraktische Hilfen, aufgearbeitet in sechs verschiedenen Sprachen (Informationsschriften, kein Bericht). Einzelexemplare kostenlos. 7 Zur Gesundheitssituation der Flüchtlingskinder in Münster (1997). Gesundheitsberichte Band 7 Statistische und epidemiologische Darstellung einiger ausgewählter Gesundheitsindikatoren anlässlich einer Erhebung bei 178 Flüchtlingskindern unter 15 Jahren in allen städtischen Übergangseinrichtungen. 5 € 8 Weniger Kinderunfälle in Haus und Freizeit (1998) Gesundheitsberichte Band 8 Möglichkeiten der Vorbeugung für Kinder bis zu 6 Jahren in Münster. 5 € 9 Frauen und Medikamente – Gebrauch oder Missbrauch? (1999) Gesundheitsberichte Band 9 Der Bericht enthält die Dokumentation einer interdisziplinären Tagung und Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz. 125 Seiten. 7 € 10 Münsteraner sozialpädiatrische Berichte, Gesundheitsbefinden Kinder und Jugendlicher (Oktober 2000). Gesundheitsberichte Band 10. 15€ 11 Gesundheitsrahmenbericht für die Stadt Münster (2001). Gesundheitsberichte Band 11. 10 € 12 Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2002). Gesundheitsberichte Band 12 Grundlagen der kommunalen Psychiatrieplanung in Münster (2). 5€ 13 Fortführung Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der kommunalen psychosozialen Versorgung und der Integration psychisch kranker Menschen in Münster (2007) Gesundheitsberichte Band 13 kostenlos 14 Psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Münster (2008). Gesundheitsberic hte Band 14 5 € 15 Bericht zur Entwicklung des Unterbringungsgeschehens in Münster Gesundheitsberichte Band 15 kostenlos 16 Zwischenbericht über die Entwicklung des Versorgungsangebotes für psychisch kranke Menschen in Münster Gesundheitsberichte Band 16 kostenlos
Berichtsvorlage
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V/0212/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Entwicklung des Versorgungsangebotes für psychisch kranke Menschen in Münster - Zwischenbericht (Gesundheitsberichte Band 16) Beratungsfolge 15.09.2010 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 16.09.2010 Integrationsrat Bericht 22.09.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 28.09.2010 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Bericht: Anlass Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0745/2007 hatte der ASGAf am 04.12.2007 die Verwaltung u. a. beauftragt, einen Zwischenbericht über die Entwicklung des Versorgungsangebotes für psy- chisch kranke Menschen in Münster vorzulegen. Dieser Zwischenbericht greift mit seiner Gliederung den mit der Vorlage V/0745/2007 beschlos- senen Strukturvorschlag für künftige Gesundheitsberichte über die psychiatrische Versorgung in Münster auf. Inhalte Die Rahme nbedingungen haben sich durch gesetzliche Neuerungen und deren Folgen in den verschiedenen Versorgungsbereichen sowie durch veränderte Angebotsstrukturen geändert. Der Bericht beschreibt diese Entwicklungen und deren Bedeutung für Münster Daraus wird deutlich, dass die Kommune auch zukünftig der in den entsprechenden Landesge- setzen und Sozialgesetzbüchern begründeten Verantwortung für ihre psychisch kranken Mitbür- ger fortlaufend gerecht werden muss. Jeder Bürger der Stadt hat das Recht auf eine den aner- kennten Regeln und fachlichen Maßstäben entsprechende sozialpsychiatrische Versorgung und Betreuung. Die Stadt muss ihren Beitrag zur Unterstützung der ambulant aufsuchenden Beratung und Betreuung ihrer psychisch kranken Mitbürger zu Hause leisten und die Bemühungen um Gleichstellung psychisch kranker Menschen mit körperlich erkrankten Mitbürgern fortlaufend un- terstützen. Voraussetzung dafür bleibt die Verfügbarkeit der notwendigen Hilfefunktionen für alle Vorlagen-Nr.: V/0212/2010 Auskunft erteilt: Herr Dr. Gollmer Ruf: 492 53 50 E-Mail: GollmerE@stadt-muenster.de Datum: 16.06.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0212/2010 Bürgerinnen und Bürger, besonders für diejenigen, die am wenigsten in der Lage sind, Hilfean- gebote von sich aus aufzusuchen und anzunehmen. Weiteres Verfahren Der Zwischenbericht bildet die Grundlage für d ie Weiterentwicklung und Umsetzung der kommu- nalen Handlungsfelder in der Sozial- und Psychiatrieplanung, in der Kommunalen Gesundheits- konferenz, im Sozialpsychiatrischen und im Krisennotdienst. Ihm folgen ein Bericht zum Stand der Entwicklungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Versorgung und, entsprechend den eingangs zitierten Beschlüssen des ASGAf, der nächste Ba- sisbericht zur psychiatrischen Versorgung in Münster. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Entwicklung des Versorgungsangebotes für psychisch kranke Menschen in Münster – Zwischenbericht (Gesundheitsberichte Band 16)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Gartenstraße
- Piusallee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0212/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37