3604/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gehweg in der Neuerburgstraße, Aktenzeichen 93/25
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Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2025 12:05 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>; 68-Fussverkehrsbeauftragte <fussverkehrsbeauftragte@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO – Verbreiterung Gehweg Neuerburgstraße Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW anregen, dass der schmale, südöstliche Gehweg in der Neuerburgstraße verbreitert wird. Die Neuerburgstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Fahrbahn zwischen Kalker Hauptstraße und Sieversstraße gleicht einem Flickenteppich, zwischen Sieversstraße und Dillenburger Straße ist unebenes Kopfsteinpflaster verlegt, welches an vielen Stellen notdürftig mit Asphalt "ausgebessert" wurde. Die unmittelbar angrenzenden, maroden Hallen 75-77 befinden sich auf Grund jahrelanger Untätigkeit der Stadtverwaltung in einem derart desolaten Zustand, dass akute Einsturzgefahr besteht. Daher besteht für KFZ eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, der westliche Gehweg zwischen Dillenburger Straße und Sieversstraße ist zur Gefahrenabwehr seit Jahren für den Fußverkehr vollständig gesperrt und auch in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar. Somit bleibt dem Fußverkehr zwischen Dillenburger Straße und Sieversstraße nur der östliche Gehweg. Hier liegen mit Vision e.V., der Pflanzstelle und den Schulcontainern vom Erzbistum Köln drei Einrichtungen, deren Nutzer*innen zu großen Teilen mittels aktiver Mobilität an- und abreisen, sprich zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Der östliche Gehweg ist jedoch durchgehend weniger als 1,20 m breit, teils sogar nur knapp 1 m (zwischen Schulcontainern und Sieversstraße), sodass ein Begegnungsverkehr von bspw. zwei Kinderwagen kaum bis gar nicht möglich ist. Verschärft wird das Problem in der Sommerjahreshälfte durch starken Grünbewuchs, sodass hier bereits eine einzelne zu Fuß gehende Person Probleme bekommt den Gehweg barrierefrei zu nutzen. Die aktuelle, straßenverkehrsrechtlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg beträgt 2,50 m. Vor der Schulcontaineranlage wurde der Gehweg vor einigen Jahren zwar auf 2,25 m verbreitert, jedoch nur auf einem sehr kurzen Stück direkt vor dem Gelände der Schulcontainer. Entsprechend rege ich an, dass der bestehende Gehweg zwischen Schulcontainern und Dillenburger Straße sowie zwischen Schulcontainern und Sieversstraße an die vor einigen Jahren vollzogene Verbreiterung auf Höhe der Schulcontainer auf >2,25 m angepasst wird und der Gehweg so wieder als solcher durchgehend barrierefrei nutzbar wird. Anbei einige Bilder der Situation vor Ort. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 93/25 09.12.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Gehweg in der Neuerburgstraße, Aktenzeichen 93/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.07.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme beim zuständigen Fachamt einzuholen. In der mir nun vorliegenden Stellungnahme teilt das Amt für Straßen und Radwegebau Folgendes mit: „Kalker Hauptstraße bis Sieversstraße: Für den ersten Abschnitt der Neuerburgstraße liegt ein Beschluss der Bezirksvertre- tung Kalk vom 21.06.2012) vor, der eine Umplanung der Neuerburgstraße beinhaltet. Die Umsetzung des neugeplanten verkehrsberuhigten Bereichs erfolgt voraussichtlich 2028/2029. Sieversstraße bis Dillenburger Straße: In den nächsten Jahren ist davon auszugehen, dass es sowohl östlich als auch west- lich Entwicklungen auf den angrenzenden Grundstücken geben wird. Im Zuge dessen werden auch die verkehrlichen Bedarfe untersucht, die im Anschluss Berücksichtigung bei einer Umgestaltung der Neuerburgstraße finden werden. In den Containern in der Neuerburgstraße hat bis zu den Osterferien 2025 der Unter- richt einer Interims-Grundschule des Erzbistums stattgefunden, die dann in einen Neubau in die Christian-Sünner-Straße gezogen ist. Sobald Umbaumaßnahmen an dem Schulstandort in der Neuerburgstraße stattgefun- den haben, bezieht eine Förderschule den Standort. Die Schüler*innen werden alle mit einem Kfz gebracht, sodass davon ausgegangen wird, dass der Fußverkehr der ansässigen Schule deutlich verringert wird. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Bis zu einer Umgestaltung des südlichen Teils der Neuerburgstraße ist eine sichere und ausreichend breite Verbindung über den parallel verlaufenden Ottmar-Pohl-Platz gewährleistet. Die zuständigen Ämter wurden bezüglich des Grünschnitts und der Beeinträchtigung des Gehwegs durch die Baustelleneinrichtung informiert und um Abhilfe gebeten.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Straßen und Radwegebau, Frau , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3604/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gehweg in der Neuerburgstraße, Aktenzeichen 93/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3604/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 07:56