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3604/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gehweg in der Neuerburgstraße, Aktenzeichen 93/25

Mitteilung BV 05.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.01.2026, TOP 10.2.5

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

2740 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2025 12:05 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de>; 68-Fussverkehrsbeauftragte 
<fussverkehrsbeauftragte@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO – Verbreiterung Gehweg Neuerburgstraße 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW anregen, dass der schmale, 
südöstliche Gehweg in der Neuerburgstraße verbreitert wird. 
 
Die Neuerburgstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Fahrbahn 
zwischen Kalker Hauptstraße und Sieversstraße gleicht einem Flickenteppich, 
zwischen Sieversstraße und Dillenburger Straße ist unebenes Kopfsteinpflaster 
verlegt, welches an vielen Stellen notdürftig mit Asphalt "ausgebessert" wurde. Die 
unmittelbar angrenzenden, maroden Hallen 75-77 befinden sich auf Grund 
jahrelanger Untätigkeit der Stadtverwaltung in einem derart desolaten Zustand, dass 
akute Einsturzgefahr besteht. Daher besteht für KFZ eine Höchstgeschwindigkeit von 
20 km/h, der westliche Gehweg zwischen Dillenburger Straße und Sieversstraße ist 
zur Gefahrenabwehr seit Jahren für den Fußverkehr vollständig gesperrt und auch in 
absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar.  
Somit bleibt dem Fußverkehr zwischen Dillenburger Straße und Sieversstraße nur 
der östliche Gehweg. Hier liegen mit Vision e.V., der Pflanzstelle und den 
Schulcontainern vom Erzbistum Köln drei Einrichtungen, deren Nutzer*innen zu 
großen Teilen mittels aktiver Mobilität an- und abreisen, sprich zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad. 
Der östliche Gehweg ist jedoch durchgehend weniger als 1,20 m breit, teils sogar nur 
knapp 1 m (zwischen Schulcontainern und Sieversstraße), sodass ein 
Begegnungsverkehr von bspw. zwei Kinderwagen kaum bis gar nicht möglich ist. 
Verschärft wird das Problem in der Sommerjahreshälfte durch starken Grünbewuchs, 
sodass hier bereits eine einzelne zu Fuß gehende Person Probleme bekommt den 
Gehweg barrierefrei zu nutzen. Die aktuelle, straßenverkehrsrechtlich 
vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg beträgt 2,50 m. 
Vor der Schulcontaineranlage wurde der Gehweg vor einigen Jahren zwar auf 2,25 m 
verbreitert, jedoch nur auf einem sehr kurzen Stück direkt vor dem Gelände der 
Schulcontainer. 
 
Entsprechend rege ich an, dass der bestehende Gehweg zwischen Schulcontainern 
und Dillenburger Straße sowie zwischen Schulcontainern und Sieversstraße an die 
vor einigen Jahren vollzogene Verbreiterung auf Höhe der Schulcontainer auf >2,25 
m angepasst wird und der Gehweg so wieder als solcher durchgehend barrierefrei 
nutzbar wird. 
 
Anbei einige Bilder der Situation vor Ort. 
 
 
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Anlage 2 Antwortschreiben

3308 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
93/25 09.12.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Gehweg in der Neuerburgstraße, Aktenzeichen 
93/25  
Sehr geehrter Herr         ,      
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01.07.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme beim zuständigen 
Fachamt einzuholen. In der mir nun vorliegenden Stellungnahme teilt das Amt für 
Straßen und Radwegebau Folgendes mit: 
„Kalker Hauptstraße bis Sieversstraße: 
Für den ersten Abschnitt der Neuerburgstraße liegt ein Beschluss der Bezirksvertre-
tung Kalk vom 21.06.2012) vor, der eine Umplanung der Neuerburgstraße beinhaltet. 
Die Umsetzung des neugeplanten verkehrsberuhigten Bereichs erfolgt voraussichtlich 
2028/2029. 
Sieversstraße bis Dillenburger Straße: 
In den nächsten Jahren ist davon auszugehen, dass es sowohl östlich als auch west-
lich Entwicklungen auf den angrenzenden Grundstücken geben wird. Im Zuge dessen 
werden auch die verkehrlichen Bedarfe untersucht, die im Anschluss Berücksichtigung 
bei einer Umgestaltung der Neuerburgstraße finden werden. 
In den Containern in der Neuerburgstraße hat bis zu den Osterferien 2025 der Unter-
richt einer Interims-Grundschule des Erzbistums stattgefunden, die dann in einen 
Neubau in die Christian-Sünner-Straße gezogen ist. 
Sobald Umbaumaßnahmen an dem Schulstandort in der Neuerburgstraße stattgefun-
den haben, bezieht eine Förderschule den Standort. Die Schüler*innen werden alle 
mit einem Kfz gebracht, sodass davon ausgegangen wird, dass der Fußverkehr der 
ansässigen Schule deutlich verringert wird. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Bis zu einer Umgestaltung des südlichen Teils der Neuerburgstraße ist eine sichere 
und ausreichend breite Verbindung über den parallel verlaufenden Ottmar-Pohl-Platz 
gewährleistet. 
Die zuständigen Ämter wurden bezüglich des Grünschnitts und der Beeinträchtigung 
des Gehwegs durch die Baustelleneinrichtung informiert und um Abhilfe gebeten.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Straßen und Radwegebau, Frau       , unter der Telefonnummer 
0221/221-      oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3604/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gehweg in der Neuerburgstraße, 
Aktenzeichen 93/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3604/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.01.2026
Erstellt
17.12.2025 07:56