1055/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2421/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Öffentliche Nutzung des Areals rund um St. Joseph in Köln-Kalk" vom 25.11.2021.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3674 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 1055/2023 Freigabedatum 02.05.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2421/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Öffentliche Nutzung des Areals rund um St. Joseph in Köln-Kalk" vom 25.11.2021. 1. Befindet sich der Vorplatz („Rundbogen“) an der Höfestraße vor dem Eingang der Kir- che St. Joseph in kirchlichem oder in städtischem Besitz? 2. Sollte er sich in städtischem Besitz befinden: Welche Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes sind hier umsetzbar und bis wann können diese Maßnahmen der Bezirksvertretung zur weiteren Beratung vorgelegt werden? 3. Können Gespräche mit den zuständigen kirchlichen Stellen aufgenommen werden, um seine Öffnung des (übrigen) Areals zu erreichen, so dass etwa ein „Taschenpark“ ent- stehen könnte? 4. Kann in diesem Kontext ein Reinigungskonzept durch die AWB zur Verhinderung einer Vermüllung des Areals erstellt und umgesetzt werden? Stellungnahme der Verwaltung 1. Die Fläche fällt unter den Geltungsbereich des Bebauungsplans 70459.02 „Nießenstr. und Höfestr.“ in Köln-Kalk. Sie ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche des Vorplatzes („Rundbogen“) ist bis auf einen kleinen Teil städtisch (nordwestliche Ecke gehört zum Kirchengrundstück), hier stimmen baulich-räumliche Abgrenzung (Mauer, Geländeerhöhung) nicht mit den Eigentumsverhältnissen überein. Da dieses Teilstück des Flurstückes 217 als öffentliches Straßenland ausgebaut ist, prüft die Verwaltung derzeit dessen Ankauf, sodass der komplette Vorbereich der Kirche, bis zu den Treppenstufen im städtischen Eigentum ist. 2. Der öffentliche Raum wird derzeit als Straßenverkehrsfläche bzw. Gehweg genutzt. Eine Aufenthaltsqualität besteht primär auf den Treppenanlagen der Kirche, die nicht in städtischen Besitz sind. Nach eingehender Prüfung, ist die Verwaltung der Auffassung, dass es sich bei der Fläche um einen intakten Stadtraum handelt. Akuter städtebaulicher Handlungsbedarf lässt sich nicht erkennen. Ebenso sind, unabhängig davon, die Umgestaltungsmög- lichkeiten, bedingt durch die geringe Flächenzahl von 260 m², der Zuschnitt der Fläche und die Einschränkungen durch die umrahmenden Nutzungen als Verkehrsfläche stark begrenzt. Kleinere und punktuelle Aufwertungsmaßnahmen, wie die Pflanzung eines weiteren Baumes, sind aufgrund der verdichteten unterirdischen Leitungsführung in diesem Bereich nicht möglich. Handlungsbedarf bezüglich Unterhaltungsarbeiten lassen sich hingegen erkennen und kleinere Maßnahmen zur Aufwertung sind umsetzbar. 2 Folgende Maßnahmen werden geprüft und kurzfristig eingeleitet: Punktuelle Regulierung des Pflasters an verschiedenen Stellen Begradigung der Poller Erweiterung der bestehenden Baumscheibe des Bestandsbaums 3. Da die Stadt Köln nicht Eigentümerin der eingezäunten Grünfläche ist, ist die Verwal- tung im Dezember 2022 mit der Anfrage an das Pastoralbüro KGV Köln- Kalk/Humboldt/Gremberg herangetreten. Das Anliegen wurde in der Kirchenvor- standssitzung am 24.01.2023 mit folgenden Ergebnis beraten: „Eine Nutzung des Ge- ländes um St. Joseph als Taschenpark ist nicht möglich. 4. Nach Rücksprache mit der AWB wird die Platzfläche dreimal wöchentlich gereinigt. Nach Einschätzung der Mitarbeiter*innen vor Ort ist dieser Turnus ausreichend. Gerin- ger Handlungsbedarf besteht jedoch im Bereich der Treppenanlagen, die sich im Pri- vatbesitz befinden und somit nicht durch die AWB gereinigt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1055/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 27.03.2023 17:31