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1055/2023

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2421/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Öffentliche Nutzung des Areals rund um St. Joseph in Köln-Kalk" vom 25.11.2021.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 11.05.2023, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3674 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1055/2023 
Freigabedatum 02.05.2023  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/2421/2021 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Öffentliche Nutzung des Areals rund um St. 
Joseph in Köln-Kalk" vom 25.11.2021. 
1. Befindet sich der Vorplatz („Rundbogen“) an der Höfestraße vor dem Eingang der Kir-
che St. Joseph in kirchlichem oder in städtischem Besitz? 
2. Sollte er sich in städtischem Besitz befinden: Welche Maßnahmen zur Aufwertung des 
öffentlichen Raumes sind hier umsetzbar und bis wann können diese Maßnahmen der 
Bezirksvertretung zur weiteren Beratung vorgelegt werden? 
3. Können Gespräche mit den zuständigen kirchlichen Stellen aufgenommen werden, um 
seine Öffnung des (übrigen) Areals zu erreichen, so dass etwa ein „Taschenpark“ ent-
stehen könnte? 
4. Kann in diesem Kontext ein Reinigungskonzept durch die AWB zur Verhinderung einer 
Vermüllung des Areals erstellt und umgesetzt werden? 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1. Die Fläche fällt unter den Geltungsbereich des Bebauungsplans 70459.02 „Nießenstr. 
und Höfestr.“ in Köln-Kalk. Sie ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Fläche 
des Vorplatzes („Rundbogen“) ist bis auf einen kleinen Teil städtisch (nordwestliche 
Ecke gehört zum Kirchengrundstück), hier stimmen baulich-räumliche Abgrenzung 
(Mauer, Geländeerhöhung) nicht mit den Eigentumsverhältnissen überein. Da dieses 
Teilstück des Flurstückes 217 als öffentliches Straßenland ausgebaut ist, prüft die 
Verwaltung derzeit dessen Ankauf, sodass der komplette Vorbereich der Kirche, bis zu 
den Treppenstufen im städtischen Eigentum ist.  
 
2. Der öffentliche Raum wird derzeit als Straßenverkehrsfläche bzw. Gehweg genutzt. 
Eine Aufenthaltsqualität besteht primär auf den Treppenanlagen der Kirche, die nicht 
in städtischen Besitz sind.  
 
Nach eingehender Prüfung, ist die Verwaltung der Auffassung, dass es sich bei der 
Fläche um einen intakten Stadtraum handelt. Akuter städtebaulicher Handlungsbedarf 
lässt sich nicht erkennen. Ebenso sind, unabhängig davon, die Umgestaltungsmög-
lichkeiten, bedingt durch die geringe Flächenzahl von 260 m², der Zuschnitt der Fläche 
und die Einschränkungen durch die umrahmenden Nutzungen als Verkehrsfläche stark 
begrenzt. Kleinere und punktuelle Aufwertungsmaßnahmen, wie die Pflanzung eines 
weiteren Baumes, sind aufgrund der verdichteten unterirdischen Leitungsführung in 
diesem Bereich nicht möglich.  
 
Handlungsbedarf bezüglich Unterhaltungsarbeiten lassen sich hingegen erkennen und 
kleinere Maßnahmen zur Aufwertung sind umsetzbar.

2 
 
Folgende Maßnahmen werden geprüft und kurzfristig eingeleitet:  
 Punktuelle Regulierung des Pflasters an verschiedenen Stellen 
 Begradigung der Poller 
 Erweiterung der bestehenden Baumscheibe des Bestandsbaums 
 
3. Da die Stadt Köln nicht Eigentümerin der eingezäunten Grünfläche ist, ist die Verwal-
tung im Dezember 2022 mit der Anfrage an das Pastoralbüro KGV Köln-
Kalk/Humboldt/Gremberg herangetreten. Das Anliegen wurde in der Kirchenvor-
standssitzung am 24.01.2023 mit folgenden Ergebnis beraten: „Eine Nutzung des Ge-
ländes um St. Joseph als Taschenpark ist nicht möglich.  
 
4. Nach Rücksprache mit der AWB wird die Platzfläche dreimal wöchentlich gereinigt. 
Nach Einschätzung der Mitarbeiter*innen vor Ort ist dieser Turnus ausreichend. Gerin-
ger Handlungsbedarf besteht jedoch im Bereich der Treppenanlagen, die sich im Pri-
vatbesitz befinden und somit nicht durch die AWB gereinigt werden.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1055/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.05.2023
Erstellt
27.03.2023 17:31