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VK 2/2022

Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen.NRW

Sitzungsvorlage VK 08.04.2022

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 08.04.2022, TOP 9.2

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen.NRW)

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Sitzungsvorlage VK (2022.02. 04. Anfrage zu Erhalt und Pflege von Radwegen im Zuständigkeitsbereich des Landes NRW)

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5184 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 2/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.03.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 08.04.2022 9.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 
Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes 
Straßen.NRW 
 
Vorschlag: 
Die Verkehrskommission des Regionalrates Köln nimmt den Bericht des Landesbetriebes Straßen-
bau NRW zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Welche Radwege genau fallen in die Zuständigkeit von Straßen.NRW? 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau ist für Bundes- und Landesstraßen sowie deren begleitende Geh-
/Radwege (außerhalb der Ortsdurchfahrten) und Radschnellverbindungen als Straßenbaulastträ-
ger für die Planung, den Bau sowie die Erhaltung dieser Radwege zuständig. 
 
Wer ist hier genau wann für die regelmäßige Kontrolle und die zu ergreifenden Maßnahmen zu-
ständig? 
Wird hier auch präventiv vorgegangen, sprich gibt es regelmäßige Streckenkontrollen abhängig 
von der Jahreszeit oder benachbarten Baumaßnahmen? 
 
Für die regelmäßige Kontrolle der Radwege in der Zuständigkeit von Straßen NRW sind die Stra-
ßenmeistereien zuständig. Die Kontrolle erfolgt i.d.R. bei den von der Fahrbahn einsehbaren Rad-
wegen (Regelfall) alle 2 Wochen gemeinsam mit der Streckenkontrolle der Fahrbahn; bei den nicht 
von der Fahrbahn einsehbaren Radwegen einmal pro Monat. Eine Streckenkontrolle durch direk-
tes Befahren der Rad-/Gehwege erfolgt etwa 2x jährlich, z.B. in Verbindung mit der Reinigung. 
Zusätzlich werden gezielte Spezialkontrollen bei Hochwasser, nach schweren Unwettern und 
sonstigen unvorhergesehenen größeren Einwirkungen durchgeführt. 
 
Für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität spielen benutzerfreundliche Radwege eine zen-
trale Rolle. Für eine zukunftsorientierte und zielgerichtete Planung, Unterhaltung und Erhaltung 
von Radwegen bedarf es neben einem geeigneten Managementansatzes insbesondere auch der 
Daten zum Bestand und zum Zustand der Radwegeinfrastruktur.  
Um den wachsenden Ansprüchen an die Infrastruktur sowie dem Aspekt eines nachhaltigen Erhal-
tungsmanagements im Bereich der Radwege gerecht zu werden, führt der Landesbetrieb Straßen-
bau Nordrhein-Westfalen daher im Bereich der in seiner Zuständigkeit befindlichen Radwege der-
zeit erstmalig eine Zustandserfassung und -bewertung (ZEB Radwege) durch.

Sitzungsvorlage VK VK 2/2022 Seite 2 von 2 
 
Wie und in welcher Form reagiert Straßen.NRW auf die zunehmende und teils auch veränderte 
Nutzung der Radwege um zu gewährleisten, dass auch ältere Verkehrs-teilnehmer*innen oder 
Menschen mit Lastenrädern gefahrlos unterwegs sein können? 
 
Außerorts sind die gemeinsam geführten Geh- und Radwege 2,50 m breit. Die Freihaltung von 
Sichtfeldern ermöglicht es, Gefahrenstellen, Streckenabschnitte, Knotenpunkte und Überquerungs-
stellen rechtzeitig zu erkennen. Die Trassierung der Radwege erfolgt nach den technischen Regel-
werken mit dem Ziel, die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs zu gewährleisten und Gefah-
renstellen zu minimieren. Darüber hinaus zeigt die Analyse von Unfalldaten unzureichende Berei-
che auf und gibt damit Hinweise für eine Prioritätensetzung bei Baumaßnahmen. 
Durch das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) wird die sog. Vision Zero verfolgt, also das 
Ziel null Verkehrstote in NRW zu erreichen. Unter diesem Aspekt ist es Ziel, die Verkehre durch 
eine bauliche Trennung - wenn möglich - zwischen Fuß- und Radverkehr sowie motorisiertem Indi-
vidualverkehr zu entflechten, denn laut FaNaG sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichgestellt. 
Darüber hinaus arbeitet Straßen.NRW in zahlreichen Gremien (bspw. der FGSV) mit und bemüht 
sich die veränderten Nutzeranforderungen bestmöglich in Leitfäden berücksichtigen zu können. 
 
Zu Testzwecken hat der Landesbetrieb 3 Lasten-E-Bikes (2 unterschiedliche Modelle) und ein E-
Bike mit Anhänger angeschafft, die seit September 2021 in 4 Meistereien auf ihre Praxistauglich-
keit für die Streckenkontrolle von Radwegen getestet werden. Ziel ist es, dass Lasten-E-Bikes die 
Streckenkontrollen auf den Radwegen effizienter zu gestalten. Typische Schadstellen und Mängel, 
die vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer, aber auch für Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhl-
fahrerinnen und Rollstuhlfahrer zur Gefahr werden könnten, können vielleicht eher erkannt und so 
auch zügiger behoben werden. Dabei ist das Lasten-E-Bike eine geringere Verkehrsbehinderung 
auf den schmaleren Radwegen als das reguläre Kontrollfahrzeug. Positive Nebeneffekte fließen 
ebenfalls in die Auswertung mit ein. Zum Beispiel, dass mit Nutzung des Lasten-E-Bikes keine Ab-
gase ausgestoßen werden, anders als mit dem herkömmlichen Streckenkontrollfahrzeug. Ob sich 
die Anschaffung eines Lasten-E-Bikes für die Straßenmeistereien auch in der Praxis bewährt, soll 
der Test zeigen. 
 
Anlage(n): 
1. 2022.02. 04. Anfrage zu Erhalt und Pflege von Radwegen im Zuständigkeitsbereich des Lan -
des NRW

Sitzungsvorlage VK (2022.02. 04. Anfrage zu Erhalt und Pflege von Radwegen im Zuständigkeitsbereich des Landes NRW)

3128 Zeichen

Anfrage zur 4. Sitzung der Verkehrskommision am  8. April 2022 
Sehr geehrter Herr Hebbel, 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.04.2022: 
Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Lan-
desbetriebes Straßen.NRW 
 
Die Bedeutung des Radverkehrs am Gesamtverkehr ist nicht nur als Folge der Pan-
demie immer weiter angewachsen. Vielmehr steigen immer Menschen auch auf Grund 
eines veränderten Umweltverhaltens zunehmend vom Auto auf das Rad um und zwar 
nicht nur zu Freizeitzwecken, sondern auch für regelmäßige Fahrten, z.B. zur Schule 
und zur Arbeit. Damit ist auch der Anteil derer, die sich zu den Stoßzeiten im öffentli-
chen V erkehrsbereich bewegen, deutlich größer geworden und zwar ganzjährig. 
Gleichzeitig hat sich mit der E-Mobilität auch der Anteil derer deutlich erhöht, die bisher 
nicht oder nur selten mit dem Rad unterwegs waren, was noch einmal ganz andere 
Anforderungen an den Zustand der Radwege stellt. Mit dem zunehmenden Anteil äl-
terer Menschen am Radverkehr muss auch einem sicheren Befahren der Radwege 
endlich Rechnung getragen werden. 
 
Während man den zunehmend größer werdenden PKWs immer mehr Raum auf der 
Straße und im ruhenden Verkehr zugesteht, vermissen wir immer noch einen sich 
schnell und deutlich ändernden Umgang mit dem Radverkehr und das obwohl dieser 
Trend hin zum Rad, weg vom Auto ausgesprochen positiv zu bewerten ist und daher 
mit allen verfügbaren Mitteln unterstützt werden sollte. 
 
Nach wie vor sind viele Radwege in einem schlechten Zustand, bleiben Verunreinigun-
gen wie Sand, Kies und Laub liegen und werden benachbarte Gehölze nicht regelmä-
ßig soweit zurückgeschnitten, dass die volle Breite des oftmals schmalen Radweges 
genutzt werden kann, um nur einige Mängel zu nennen  
 
 
 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 04.02.2022 
An den 
 
Vorsitzenden der 
Verkehrskommission 
Herrn Paul Hebbel 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
 
50667 Köln

Wohl wissend, dass der größte Teil der bestehenden Straßen in kommunaler Hand ist, 
bitten wir daher um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen: 
 
Welche Radwege genau fallen in die Zuständigkeit von Straßen.NRW? 
 
Wer ist hier genau wann für die regelmäßige Kontrolle und die zu ergr eifenden Maß-
nahmen zuständig?  
 
Wird hier auch präventiv vorgegangen, sprich gibt es regelmäßige Streckenkontrollen 
abhängig von der Jahreszeit oder benachbarten Baumaßnahmen? 
 
Wie und in welcher Form reagiert Straßen.NRW auf die zunehmende und teils auch 
veränderte Nutzung der Radwege  um zu gewährleisten, dass auch ältere Verkehrs-
teilnehmer*innen oder Menschen mit Lastenrädern gefahrlos unterwegs sein können? 
  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender             
Gudrun Zentis und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsmitglieder 
 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt  
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

08.04.2022 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 9.2
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Details

Aktenzeichen
VK 2/2022
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
08.04.2022
Erstellt
25.03.2022 11:34