VK 2/2022
Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen.NRW
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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen.NRW)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 2/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Landesbetrieb Stra- ßenbau NRW Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.03.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 08.04.2022 9.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen.NRW Vorschlag: Die Verkehrskommission des Regionalrates Köln nimmt den Bericht des Landesbetriebes Straßen- bau NRW zur Kenntnis. Erläuterungen: Welche Radwege genau fallen in die Zuständigkeit von Straßen.NRW? Der Landesbetrieb Straßenbau ist für Bundes- und Landesstraßen sowie deren begleitende Geh- /Radwege (außerhalb der Ortsdurchfahrten) und Radschnellverbindungen als Straßenbaulastträ- ger für die Planung, den Bau sowie die Erhaltung dieser Radwege zuständig. Wer ist hier genau wann für die regelmäßige Kontrolle und die zu ergreifenden Maßnahmen zu- ständig? Wird hier auch präventiv vorgegangen, sprich gibt es regelmäßige Streckenkontrollen abhängig von der Jahreszeit oder benachbarten Baumaßnahmen? Für die regelmäßige Kontrolle der Radwege in der Zuständigkeit von Straßen NRW sind die Stra- ßenmeistereien zuständig. Die Kontrolle erfolgt i.d.R. bei den von der Fahrbahn einsehbaren Rad- wegen (Regelfall) alle 2 Wochen gemeinsam mit der Streckenkontrolle der Fahrbahn; bei den nicht von der Fahrbahn einsehbaren Radwegen einmal pro Monat. Eine Streckenkontrolle durch direk- tes Befahren der Rad-/Gehwege erfolgt etwa 2x jährlich, z.B. in Verbindung mit der Reinigung. Zusätzlich werden gezielte Spezialkontrollen bei Hochwasser, nach schweren Unwettern und sonstigen unvorhergesehenen größeren Einwirkungen durchgeführt. Für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität spielen benutzerfreundliche Radwege eine zen- trale Rolle. Für eine zukunftsorientierte und zielgerichtete Planung, Unterhaltung und Erhaltung von Radwegen bedarf es neben einem geeigneten Managementansatzes insbesondere auch der Daten zum Bestand und zum Zustand der Radwegeinfrastruktur. Um den wachsenden Ansprüchen an die Infrastruktur sowie dem Aspekt eines nachhaltigen Erhal- tungsmanagements im Bereich der Radwege gerecht zu werden, führt der Landesbetrieb Straßen- bau Nordrhein-Westfalen daher im Bereich der in seiner Zuständigkeit befindlichen Radwege der- zeit erstmalig eine Zustandserfassung und -bewertung (ZEB Radwege) durch. Sitzungsvorlage VK VK 2/2022 Seite 2 von 2 Wie und in welcher Form reagiert Straßen.NRW auf die zunehmende und teils auch veränderte Nutzung der Radwege um zu gewährleisten, dass auch ältere Verkehrs-teilnehmer*innen oder Menschen mit Lastenrädern gefahrlos unterwegs sein können? Außerorts sind die gemeinsam geführten Geh- und Radwege 2,50 m breit. Die Freihaltung von Sichtfeldern ermöglicht es, Gefahrenstellen, Streckenabschnitte, Knotenpunkte und Überquerungs- stellen rechtzeitig zu erkennen. Die Trassierung der Radwege erfolgt nach den technischen Regel- werken mit dem Ziel, die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs zu gewährleisten und Gefah- renstellen zu minimieren. Darüber hinaus zeigt die Analyse von Unfalldaten unzureichende Berei- che auf und gibt damit Hinweise für eine Prioritätensetzung bei Baumaßnahmen. Durch das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) wird die sog. Vision Zero verfolgt, also das Ziel null Verkehrstote in NRW zu erreichen. Unter diesem Aspekt ist es Ziel, die Verkehre durch eine bauliche Trennung - wenn möglich - zwischen Fuß- und Radverkehr sowie motorisiertem Indi- vidualverkehr zu entflechten, denn laut FaNaG sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichgestellt. Darüber hinaus arbeitet Straßen.NRW in zahlreichen Gremien (bspw. der FGSV) mit und bemüht sich die veränderten Nutzeranforderungen bestmöglich in Leitfäden berücksichtigen zu können. Zu Testzwecken hat der Landesbetrieb 3 Lasten-E-Bikes (2 unterschiedliche Modelle) und ein E- Bike mit Anhänger angeschafft, die seit September 2021 in 4 Meistereien auf ihre Praxistauglich- keit für die Streckenkontrolle von Radwegen getestet werden. Ziel ist es, dass Lasten-E-Bikes die Streckenkontrollen auf den Radwegen effizienter zu gestalten. Typische Schadstellen und Mängel, die vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer, aber auch für Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhl- fahrerinnen und Rollstuhlfahrer zur Gefahr werden könnten, können vielleicht eher erkannt und so auch zügiger behoben werden. Dabei ist das Lasten-E-Bike eine geringere Verkehrsbehinderung auf den schmaleren Radwegen als das reguläre Kontrollfahrzeug. Positive Nebeneffekte fließen ebenfalls in die Auswertung mit ein. Zum Beispiel, dass mit Nutzung des Lasten-E-Bikes keine Ab- gase ausgestoßen werden, anders als mit dem herkömmlichen Streckenkontrollfahrzeug. Ob sich die Anschaffung eines Lasten-E-Bikes für die Straßenmeistereien auch in der Praxis bewährt, soll der Test zeigen. Anlage(n): 1. 2022.02. 04. Anfrage zu Erhalt und Pflege von Radwegen im Zuständigkeitsbereich des Lan - des NRW
Sitzungsvorlage VK (2022.02. 04. Anfrage zu Erhalt und Pflege von Radwegen im Zuständigkeitsbereich des Landes NRW)
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Anfrage zur 4. Sitzung der Verkehrskommision am 8. April 2022 Sehr geehrter Herr Hebbel, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.04.2022: Erhalt, Kontrolle und Pflege der Radwege im Zuständigkeitsbereich des Lan- desbetriebes Straßen.NRW Die Bedeutung des Radverkehrs am Gesamtverkehr ist nicht nur als Folge der Pan- demie immer weiter angewachsen. Vielmehr steigen immer Menschen auch auf Grund eines veränderten Umweltverhaltens zunehmend vom Auto auf das Rad um und zwar nicht nur zu Freizeitzwecken, sondern auch für regelmäßige Fahrten, z.B. zur Schule und zur Arbeit. Damit ist auch der Anteil derer, die sich zu den Stoßzeiten im öffentli- chen V erkehrsbereich bewegen, deutlich größer geworden und zwar ganzjährig. Gleichzeitig hat sich mit der E-Mobilität auch der Anteil derer deutlich erhöht, die bisher nicht oder nur selten mit dem Rad unterwegs waren, was noch einmal ganz andere Anforderungen an den Zustand der Radwege stellt. Mit dem zunehmenden Anteil äl- terer Menschen am Radverkehr muss auch einem sicheren Befahren der Radwege endlich Rechnung getragen werden. Während man den zunehmend größer werdenden PKWs immer mehr Raum auf der Straße und im ruhenden Verkehr zugesteht, vermissen wir immer noch einen sich schnell und deutlich ändernden Umgang mit dem Radverkehr und das obwohl dieser Trend hin zum Rad, weg vom Auto ausgesprochen positiv zu bewerten ist und daher mit allen verfügbaren Mitteln unterstützt werden sollte. Nach wie vor sind viele Radwege in einem schlechten Zustand, bleiben Verunreinigun- gen wie Sand, Kies und Laub liegen und werden benachbarte Gehölze nicht regelmä- ßig soweit zurückgeschnitten, dass die volle Breite des oftmals schmalen Radweges genutzt werden kann, um nur einige Mängel zu nennen GRÜNE im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 0177 7473808 oder 0172-6431213 gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 04.02.2022 An den Vorsitzenden der Verkehrskommission Herrn Paul Hebbel Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle des Regionalrates 50667 Köln Wohl wissend, dass der größte Teil der bestehenden Straßen in kommunaler Hand ist, bitten wir daher um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen: Welche Radwege genau fallen in die Zuständigkeit von Straßen.NRW? Wer ist hier genau wann für die regelmäßige Kontrolle und die zu ergr eifenden Maß- nahmen zuständig? Wird hier auch präventiv vorgegangen, sprich gibt es regelmäßige Streckenkontrollen abhängig von der Jahreszeit oder benachbarten Baumaßnahmen? Wie und in welcher Form reagiert Straßen.NRW auf die zunehmende und teils auch veränderte Nutzung der Radwege um zu gewährleisten, dass auch ältere Verkehrs- teilnehmer*innen oder Menschen mit Lastenrädern gefahrlos unterwegs sein können? Mit freundlichen Grüßen Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender Gudrun Zentis und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsmitglieder f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 2/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 25.03.2022 11:34