AN/1452/2017
Fahrverbote im Stadtbezirk Kalk
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Anfrage SPD AN-1452-2017
3862 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Herrn
Bezirksbürgermeister
Marco Pagano
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: www.koelnspd.de
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Telefon 0171 8276215
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: markus_klein@koeln.de
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 26.09.2017
AN/1452/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.10.2017, TOP 9.2.1
Fahrverbote im Stadtbezirk Kalk
Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.09.2017
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be-
zirksvertretung Kalk aufzunehmen:
Das Thema Fahrverbote geistert ja nicht erst seit dem Gerichtsurteil zu Stuttgart
durch die Medien. Zur Einhaltung des Luftreinhalteplans wurden in Köln bereits im
Jahr 1980 an diversen Stellen im Stadtgebiet Feinstaub-Messstationen aufgestellt.
Dies waren bereits die ersten Vorboten bevorstehender Fahrverbote.
Nun wird in Köln vornehmlich darüber diskutiert, wie die Luft in der Innenstadt ver-
bessert werden kann. Hier streiten sich die Oberbürgermeisterin und der Umweltde-
zernent, ob mit oder ohne Fahrverbot. Als nicht Innenstädter muss allerdings die
Frage gestellt werden: „Welche Konsequenzen hat das für mich?“. Ein Fahrverbot in
der City verbessert ja nicht zwangsläufig die Luft an der Messstation am Clevischen
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Ring, ebenso wie umgekehrt. Letztendlich stellt sich für den Kalker nicht nur die Fra-
ge, wie er nach Köln kommt!
Vielmehr geht es darum, warum beispielsweise am Clevischen Ring die Grenzwerte
so häufig überschritten werden? Man könnte diese Frage recht einfach, frei nach
dem großen Bellheim beantworten: Weil dort gemessen wird!
Wenn man sich etwas länger mit der Frage und der oben genannten Antwort befasst,
stellt man wahrscheinlich nach einiger Zeit fest, dass dieses die beste Antwort ist. Als
Kalker stellt sich einem dann unweigerlich die Frage: Wieso wird eigentlich nicht im
Stadtbezirk Kalk, insbesondere im Stadtteil Kalk gemessen?
Bereits bei der Einführung der Umweltzonen wurden der namensgebende Stadtteil
und die betroffenen Bürger schlechter gestellt als andere Kölner. Denn erst mit der
Erweiterung der Umweltzone durften keine alten Diesel mehr durch den Stadtteil
Kalk fahren.
Sollte es also zu Fahrverboten kommen, so würde dies ja in erster Linie die Innen-
stadt betreffen und wahrscheinlich im weiteren Schritt auch den betroffenen Bereich
im Stadtteil Mülheim. Die Einschränkungen würden zu erheblichen Mehrbelastungen
im Stadtbezirk Kalk, insbesondere im Stadtteil Kalk führen. Die Umfahrung der Sper-
rungen sowie das Fahren bis zu den gesperrten Bereichen würde das Fahrzeugauf-
kommen in Kalk vervielfachen.
Letztendlich würden also Fahrverbote die Probleme mit der Feinstaubbelastung nicht
lösen, sondern je nach Windrichtung nur verwehen.
Aufgrund der wiederkehrenden Diskussion bleiben folgende Fragen:
- Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, damit die Grenzwerte in Köln ein-
gehalten werden?
- Gehören Fahrverbote zu diesen Maßnahmen?
o Sollte es Fahrverbote geben, wie stellt die Verwaltung sicher, dass es
dadurch nicht zu höherer Belastung und damit einhergehend zu schlechte-
ren Luftwerten in Kalk kommt?
- Wie werden die Luftwerte im Stadtteil Kalk kontrolliert?
o Wie kann dauerhaft sichergestellt werden, dass auch in Kalk die Grenzwer-
te eingehalten werden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Klein
Markus Klein
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1452/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.10.2017
- Erstellt
- 02.10.2017 14:58