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0591/2016

Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen

Beschlussvorlage Ausschuss 17.02.2020

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Anlage_5_Vortrag_Sell_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Langel

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Anlage_6_Auszug Umwelt und Grün - 08.12.2016 TOP 4.1 Langeler Auwald

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Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage_4_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Besprechungsniederschrift

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Anlage_3_Auszug_Naturschutzbeirat

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Anlage_7_Erläuterung_Beratungsunterbrechung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_9_Beschluss_BV_Porz

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Anlage_8_Nachfrage_BV_Porz_Sitzung_10_09_2019

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Anlage_2_Maßnahmenkarte_PEPL

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Anlage_5_Vortrag_Sell_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Langel

5799 Zeichen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Pflege- u. Entwicklungsplan 
NSG Langeler Auwald, rrh. N17

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
 Erarbeitung eines Pflegeplanes für das Naturschutzgebiet 
Langeler Auwald und angrenzende Flächen, 
 neue Kartierungen schutzwürdiger Arten (Leitarten) sollen als 
Basis für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dienen, 
 Schwerpunkte (NSG-Erweiterung, Auwald, Feldflur) 
 Datengrundlage Biostation 
 Ziel: Rheinnatur entwickeln und naturverträglich erleben  
Auftrag

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   Erweiterung des  
NSG Langeler Auwald  
 
um den Gleithang (LSG) 
  
sowie die Bereiche  
In den Weiden  
und  
Langeler Bucht

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Nutzung Vorgaben (andere Pläne, Gesetze etc.) PEPL-Planung (informell) 
      
Campingplatz Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen 
(Flächennutzungs-plan, Landschaftsplan) 
Keine Änderung, bleibt bestehen 
Strandbad Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen 
(Flächennutzungsplan, Landschaftsplan) 
Keine Änderung, bleibt bestehen 
Sportplatz Pachtvertrag Nur bei Ersatzplatz langfristige Auslagerung 
Straßen/Wege  s. oben: Camping, Strandbad, 
Erholungswald 
Nutzung beibehalten, Sperrung nur von Tram-
pelpfaden im Auwald; Heckenweg freistellen; 
abschnittsweise Entsiegelung 
Parkplatz s. oben, Parkplatzmangel in Langel Neuer Parkplatz am alten Spielplatz 
Angelteich Umsetzungsfahrplan der BR Köln:  
Anbindung Altarm (Landeseigentum) 
Übernahme von BR Köln (dort eigenständige 
Gewässerplanung) 
Angeln Schutz der FFH-Biotope Rücknahme am Gleitufer und am Teich, 
Beibehaltung  in Buhnenfeldern 
Rast u. Picknick Schutz der FFH-Biotope Neuanlage an der Bucht, Rücknahme im 
Weidenauwald 
Landwirtschaft 
im Polder 
Ausgleichsflächen, Feldvögel Keine Flächenänderung, Freiwillige Anpassung 
von Blühstreifen und Vogelschutzstreifen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   PEPL 
Entwurf

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   PEPL 
Entwurf

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Probleme der Feldvögel im Polder  –  Lerchen, Hunde und Spaziergänger

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Das Gleitufer – viel mehr als nur Kies

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
FFH-Gebiet und  
FFH-Lebensraumtypen 
3270 
91E0 
Schlammige Flussufer mit  
einjähriger Vegetation 
Erlen-/Eschenwald und  
Weichholzauenwald an Fließgewässern

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
FFH-Gebiet DE-4405-301 “Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (FSB-K-0001) 
13 km bis zur Sieg  - Langeler Bucht als Ruhelager (am Rhein stark defizitär) für Wanderfische

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Daten der NABU Naturschutzstation Leverkusen – Köln 
Biotoptypen - Bestand

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Vögel 
Leitarten Bestand  
(Reviere im Plangebiet) 
Kartierung Nabu 2014/2015 
Zielarten (Liste):  
Feldschwirl 
Feldsperling 
Kiebitz 
Rohrammer 
Nachtigall (VS)

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
„Karte Preußen.rrh3Porz“, ca. 1820,   
Hermann Kochs Köln Stadt des Handels 
Langel 
Zündorf

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Rheinausbau ca. 1850 (Uferdeckwerk, Buhnenverlängerung, Verschluss Langeler Bucht)  
Kartengrundlage: Preußische Neuaufnahme (1891-1912)

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Naturerlebnis steigern  
Ausblicke in die  
Auenlandschaft  
und  
auf den Rhein  
freistellen Neue Picknickplätze - 
Übergänge auf die „Insel“  
erfahrbar machen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Umsetzungsfahrplan Rhein Hauptlauf     Bezirksregierung Köln 
Rheinufer: 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen 
Teich/Rinne: 
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern, 
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes.

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
Umsetzungsfahrplan „Rheinufer“: 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Umsetzungsfahrplan „Teich/Rinne“: 
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern, 
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes 
 
Heute: keine typischen Wasserpflanzen,  
überwiegend Algen, keine Röhrichte,  
keine Flachufer, künstl. Fischbesatz

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Anlage_6_Auszug Umwelt und Grün - 08.12.2016 TOP 4.1 Langeler Auwald

1424 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 18.01.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 08.12.2016  
öffentlich 
4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." 
und angrenzende Flächen  
2. Durchgang 
0591/2016 
Der Ausschussvorsitzende weist auf die Niederschrift der Bürgerinfoveranstaltung 
hin, die als Tischvorlage umgedruckt vorliege. Da die BV Porz die Vorlage noch nicht 
beschlossen habe, schlägt er vor, sie zurückzustellen.  
SB Herr Dr. Albach beantragt die Mitberatung der Vorlage im Verkehrsausschuss. 
Außerdem hätte er gerne eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Begutachtung 
durch den BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). 
Die Verwaltung sagt dies zu. 
Der Ausschussvorsitzende stellt Einvernehmen über den von SB Herrn Dr. Albach 
mündlich beantragten Verweis der Beschlussvorlage in den Verkehrsausschuss fest 
und lässt darüber zusammen mit der Zurückstellung der Vorlage abstimmen: 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung 
zur Beratung in den Verkehrsausschuss und stellt sie zurück, bis Voten aus der B e-
zirksvertretung Porz und aus dem Sportausschuss vorliegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung

1266 Zeichen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieb en . 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
  
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum  Komplexität  
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen . 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum  Komplexität  
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen , weil: 
 
 X  Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
 Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage_4_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Besprechungsniederschrift

19487 Zeichen

Dienststelle Datum Auskunft erteilt Tel. 
 67  24.11.2016 Herr Faber 
Frau Eitner 
23673 
23478 
 
 
Besprechungsniederschrift 
 
Dikta 
tzeile 
 
1 Besprechungsgegenstand 
 Bürgerinformationsveranstaltung zum Pflege- und En twicklungsplan NSG „Langeler Auwald, rrh.“ 
und angrenzende Flächen 
  
2 Ort und Datum der Besprechung 
 Jakob-Engels-Halle in Köln-Porz/Langel 
21.11.2016 
  
3 Teilnehmer/Teilnehmerinnen  
 seitens der Verwaltung 
Herr Becker 
Herr Dr. Bauer  
Frau Höppner 
Frau Eitner 
Herr Faber 
Herr Sell 
 
02-7 
671 
671-1 
671-1 
671-1 
Büro Viebahn/ 
Sell 
  
   
4 Mitzeichnung von  (Erstschrift zurück an Absender)  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
5 Verteiler  
 betroffene politische Gremien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
6 Text 
  
Gegenstand der Bürgerinformationsveranstaltung war der im Auftrag der Stadt Köln vom 
Planungsbüro ViebahnSell erarbeitete „Pflege- und Entwicklungsplan für das 
Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“.  
 
Nach Begrüßung durch Herrn Becker, gab Herr Dr. Bauer eine kurze Einführung in die 
Thematik und betonte, dass die zur Diskussion stehende Rheinquerung zwischen 
Niederkassel und Langel aufgrund fehlender Zuständigkeit der Stadt Köln nicht Gegenstand 
des Abends sein könnte und bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans auch nicht 
berücksichtigt wurde.

- 2 - 
  
 
Im Anschluss stellte Herr Sell den Planraum und die wesentlichen Inhalte der 
Maßnahmenkonzeption im Rahmen eines Vortrages vor. Schwerpunktmäßig wurde dabei auf 
die im Planraum bestehenden Nutzungen eingegangen. Hierbei wurde Folgendes klargestellt:  
• Campingplatz und Strandbad Marie genießen Bestands schutz und bleiben erhalten, 
keine Übernahme in die geplante Naturschutzgebietserweiterung 
• Verlagerung des Sportplatzes ist ein langfristiges  Ziel, Realisierung nur bei 
Vorhandensein eines Alternativstandorts 
• Straßen/Wege wasser- und landseits des Deiches ble iben erhalten, Nutzung 
unverändert, lediglich Sperrung von illegalen Trampelpfaden im Auwaldbereich 
• Neuanlage eines Parkplatzes im Bereich des Spielpl atzes, Spielplatz bleibt in seiner 
jetzigen Funktion erhalten 
• Angelteich, Umbau des Teiches aus Umsetzungsfahrpl an der Bezirksregierung 
übernommen, eigenständige Gewässerplanung des Landes 
• Angelnutzung Rhein, Konzentration der Angelnutzung  auf Bereich der Buhnenfelder 
• Rast und Picknick, Neuanlage einer Erholungsfläche  am Rhein im östlichen Planraum 
• Landwirtschaft im Polder, keine Flächenänderung, n ur freiwillige Maßnahmen zum 
Feldvogelschutz 
Mit dem Vortrag konnten Missverständnisse ausgeräumt werden, die im Vorfeld der 
Veranstaltung durch die zahlreich erschienenen Presseartikel entstanden waren.  
 
In der anschließend geführten Diskussion wurde auf einzelne Themen des Pflege- und 
Entwicklungsplans vertiefend eingegangen. Die diesbezüglich geführten Gespräche werden 
im Folgenden zusammengefasst, wobei eine Sortierung nach Themen der Einwendungen 
erfolgt:  
 
VERLAGERUNG DES SPORTPLATZES  
Einwendung: 
Wann soll die Verlagerung des Sportplatzes erfolgen und wohin? 
Antwort der Verwaltung: 
Für den Sportplatz bestehen langfristige Verträge, die einzuhalten sind. Eine Verlagerung 
kommt von daher nur mittelfristig in Betracht. Diese kann auch nur dann erfolgen, wenn ein 
geeigneter Alternativstandort gefunden wird. An einen entsprechenden Standort in Langel 
werden hohe Anforderungen gestellt, so muss beispielsweise der Immissionsschutz 
sichergestellt sein, ggf. muss ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden.  
 
Einwendung: 
Wer bezahlt die Verlagerung des Sportplatzes? Der Fußballverein hat Investitionen in Höhe 
von ca. 400.000 € getätigt.  
Antwort der Verwaltung: 
Das Verursacherprinzip greift hier, d.h. die Stadt Köln muss sämtliche Kosten einer 
Sportplatzverlagerung tragen.  
 
Einwendung: 
Bei Spielen des Fußballvereins kommt es zu Problemen durch wildes Parken. Wo soll geparkt 
werden, wenn das Naturschutzgebiet erweitert wird? 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Regelung des Parkens soll der neue Parkplatz im Bereich des Spielplatzes entstehen. 
Wildes Parken außerhalb der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Wege und 
Parkplatzflächen ist in einem Naturschutzgebiet nicht zulässig, dies gilt allerdings auch für das 
jetzt bestehende Landschaftsschutzgebiet.  
Als Statement wurde betont, dass es sich bei dem Sportplatz um einen der letzten 
Naturrasenplätze Kölns handelt, der schon denkmalwürdig erscheint.

- 3 - 
  
 
SPIELPLATZ/PARKPLATZ   
Einwendung: 
Bleibt der Spielplatz erhalten? 
Antwort der Verwaltung: 
Ja, der vorhandene Spielplatz bleibt in seiner jetzigen Ausdehnung erhalten. 
 
Einwendung: 
Wird das jährlich auf der Spielplatzfläche stattfindende Wiesenfest weiterhin genehmigt 
werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Bei dem Wiesenfest handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende 
Traditionsveranstaltung, die auch weiterhin auf der Spielplatzfläche zulässig ist. 
 
Einwendung: 
Muss für den geplanten Parkplatz ein Teil der Spielplatzfläche in Anspruch genommen 
werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Nein, der Parkplatz wird im Bereich der Frongasse angelegt werden, dabei aber nicht Flächen 
des Spielplatzes tangieren. Der exakte Standort für den Parkplatz ist noch nicht festgelegt, 
hierzu bedarf es einer Detailplanung, die den Rahmen eines Pflege- und Entwicklungsplans 
übersteigt. Ggf. kann der Parkplatz auch auf der Nordostseite der Frongasse angelegt werden.  
 
Einwendung: 
Ist damit zu rechnen, dass die alten Spielplatzgeräte ausgetauscht werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Im für Spielplätze zuständigen Amt für Kinder, Jugend und Familie laufen derzeit die 
diesbezüglich erforderlichen Abstimmungsgespräche.  
 
 
ZULÄSSIGKEITEN IM NATURSCHUZGEBIET  
Einwendung: 
Sind die Nutzungen Campingplatz und Strandbad Marie weiterhin zulässig und/oder ist mit 
zusätzlichen Auflagen zu rechnen? 
Antwort der Verwaltung: 
Der Bereich Campingplatz/Strandbad Marie wird nicht in den Geltungsbereich des 
Naturschutzgebietes aufgenommen, die Nutzungen haben Bestandsschutz und können in 
ihrer jetzigen zulässigen Form weiter ausgeübt werden. Zusätzliche Auflagen erfolgen nicht.  
 
Einwendung: 
Wie wird sichergestellt, dass bestehenden Nutzungen im Naturschutzgebiet tatsächlich ihren 
Bestandsschutz behalten? 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Erweiterung des Naturschutzgebietes muss der Landschaftsplan der Stadt Köln 
geändert werden. Der Landschaftsplan ist eine Satzung und folglich rechtsverbindlich. In ihm 
werden die zulässigen bestehenden Nutzungen aufgenommen und festgeschrieben.  
 
Einwendung: 
Dürfen die Kiesbänke entlang des Rheinufers zur Erholung genutzt werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Der hier betroffene Gleithang des Rheins ist von hoher naturschutzfachlicher Bedeutsamkeit, 
vermutlich handelt es sich um den letzten naturnahen Gleithang Nordrhein Westfalens. Das 
Ufer ist vor jegliche Beeinträchtigung und Störung zu schützen. Von daher sind eine 
Erholungsnutzung sowie das Angeln in diesem Bereich nicht zulässig.

- 4 - 
  
 
Einwendung: 
Darf der Wald weiterhin betreten werden?  
Antwort der Verwaltung: 
Die Waldflächen dürfen auch in einem Naturschutzgebiet auf ausgewiesenen Wegen betreten 
werden. Wie auch für das derzeit bestehende Landschaftsschutzgebiet gilt, dass die Wege 
nicht verlassen werden dürfen.  
 
Einwendung: 
Illegale Grillstellen am Rheinufer werden hauptsächlich von auswärtigen Besuchern am 
Wochenende verursacht? Wie kann hier vorgegangen werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Zuständig für illegale Nutzungen in Schutzgebieten ist das städtische Ordnungsamt, welches 
auch am Wochenende tätig ist. Durch den Status eines Naturschutzgebietes hat das 
Ordnungsamt ein weitreichenderes Instrument, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.  
 
Einwendung: 
Im Rhein konnte früher im Bereich einer Badebucht geschwommen werden. Kann weiterhin 
das Rheinufer zur Naherholung genutzt werden?  
Antwort der Verwaltung: 
Das Rheinufer soll im Bereich der Buhnenfelder für die Erholungsnutzung attraktiver werden, 
so ist beispielsweise die Anlage eines Badestrandes vorgesehen. Die Erlebbarkeit des Rheins 
und der ehemaligen Rheininsel soll durch die Anlage eines Rundweges und das Herstellen 
offener Sichtbeziehungen wieder hergestellt werden. 
Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass die historische Bedeutung der 
Insel wieder in den Focus gerückt wird und der Rhein wieder erlebbar wird. 
 
Einwendung: 
Ist eine Wegeverbindung zwischen Rheinufer und Strandbad Marie möglich? 
Antwort der Verwaltung: 
Da der Uferbereich des Rheins mit seinen angrenzenden unterschiedlichen Vegetationszonen 
über eine sehr hohe ökologische Wertigkeit verfügt und sensibel auf jegliche Form von 
Störung reagiert, ist eine Verbindung zwischen Rhein und Strandbad Marie nicht zulässig.  
 
Einwendung: 
Dürfen Hunde ohne Leine ausgeführt werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Hunde dürfen weder in einem Landschaftsschutzgebiet noch in einem Naturschutzgebiet ohne 
Leine geführt werden. Freilauf ist nur auf den diesbezüglich vorgesehenen 
Hundefreilaufflächen möglich.  
 
Einwendung: 
Darf ein bestehender Kleingarten weiterhin genutzt werden?  
Antwort der Verwaltung: 
Soweit es sich um eine bestehende und zulässige Nutzung handelt, hat diese auch in einem 
Naturschutzgebiet Bestandsschutz.  
 
Einwendung: 
Wer kümmert sich um die Pflege in einem Naturschutzgebiet? Es ist ein verstärktes Auftreten 
des Neophyten Indisches Springkraut zu beobachten, nach Hochwasserereignissen bleiben 
Unmengen von Müll liegen.  
Antwort der Verwaltung: 
Sofern es sich um städtische Flächen handelt, ist die Stadt Köln (hier Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen) für die Pflege der Grundstücke im Naturschutzgebiet 
zuständig. Dies gilt aber auch für andere Schutzgebietskategorien.

- 5 - 
  
 
ANGELTEICH/ALTARMANBINDUNG  
Einwendung: 
Wird der geplante, wieder an den Rhein angebundene Altarm dauerhaft wasserführend sein?  
Antwort der Verwaltung: 
Für die Anbindung an den Rhein ist vom Land ein eigenes wasserrechtliches 
Genehmigungsverfahren anzustrengen, für das zahlreiche Gutachten erstellt werden müssen. 
Hier wird dann beispielsweise geklärt werden, ob und wie tief der Altarm ausgegraben werden 
muss. Entsprechende Aussagen sind nicht Gegenstand eines Pflege- und Entwicklungsplans. 
Auf jeden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Wasserstände entsprechend der 
Wasserstände des Rheins variieren werden.  
 
Einwendung: 
Ist mit einer Mückenproblematik zu rechnen?  
Antwort der Verwaltung: 
Auch diese Frage ist im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens seitens des 
Landes zu klären.  
 
Einwendung: 
Was soll mit dem Bau einer Brücke am nördlichen Planrand erreicht werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Um den Erholungswert des Gebiets zu steigern, soll der Bereich der historisch belegten Insel 
über einen Rundweg begehbar werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Anbindung im 
nördlichen Übergangsbereich von Rhein und Hochwasserschutzdeich optimiert wird. Der hier 
befindliche alte Auslass des Angelteiches ist in Form einer kleinen Brücke zu überqueren, so 
dass der Rundweg komplett wird.  
Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass für das Gebiet eine 
naturschutzfachliche Aufwertung erfolgt, ohne dass die Erholungsnutzung merklich 
eingeschränkt wird.  
 
 
WEGEFÜHRUNG GEPLANTE NSG-ERWEITERUNGSFLÄCHE 
Einwendung:  
Wie ändert sich die Wegeführung? Bleiben die bestehenden asphaltierten Zufahrten zum 
Campingplatz und Strandbad Marie erhalten? Wo sollen Wege entsiegelt werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Wegeführung bleibt erhalten. Lediglich „Matschwege“ bzw. Trampelpfade sollen zukünftig 
gesperrt werden. Darüber hinaus ist eine Aufwertung eines dunklen Heckenweges (nördlicher 
Planrand) in Form von Freistellung und einem damit verbundenen offeneren Blick in die 
Landschaft geplant.  
Die Umwandlung von asphaltierten in geschotterte Wege betrifft nicht die Zuwegungen zum 
Campingplatz oder dem Strandbad Marie. Dort bleiben die asphaltierten Wegedecken zur 
Aufrechterhaltung der Nutzung bestehen. Vorgesehen ist die Entsiegelung der Waldwege im 
Bereich des schon bestehenden Naturschutzgebietes.  
Der Betreiber des Strandbads Marie bestätigt, dass für ihn der Erhalt der bestehenden 
Zufahrten zu Campingplatz und Strandbad ausreichend ist, eine Zuwegung zum Rhein ist 
nicht erforderlich. 
Zuwegungen zum Rhein sollen in Zukunft im nördlichen Teil des Plangebietes, auf Höhe der 
Buhnen, erhalten werden. Auch um die geplanten Picknickplätze zu erreichen.  
 
 
LANDWIRTSCHAFT IM POLDER 
Einwendung:  
Die Vorlage für die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 24.10.2016 
enthielt Auflagen für die Landwirtschaft im Bereich des Polders. Die dort wirtschaftenden

- 6 - 
  
 
Landwirte haben aber bereits eine Vielzahl von Auflagen. Wie zum Beispiel die als 
Ausgleichsmaßnahmen für den Polder eingesäten Blühstreifen. Weitere Einschränkungen sind 
aus Sicht der Landwirtschaft nicht mehr hinnehmbar.  
Antwort der Verwaltung: 
In der Vorlage für die politische Beratung (Beirat, BV 7, AUG) ist dargestellt, dass die 
Maßnahmen nur in Kooperation mit den Landwirten umgesetzt werden sollen. So wird 
beispielsweise vorgeschlagen, die vorhandenen Blühstreifen, die teilweise ungünstig für den 
Feldvogelschutz liegen, in Absprache mit dem Bewirtschafter in die sogenannten Suchräume 
für den Feldvogelschutz zu verlegen. Bei diesen in der Präsentation vorgestellten Räumen 
handelt es sich um die Bereiche, in denen mögliche Störfaktoren wie Katzen, freilaufende 
Hunde, Baumkulissen, etc. nicht greifen und von daher Maßnahmen zum Schutz der 
Feldvögel hier sinnvoll sind. Da es sich um freiwillige Maßnahmen handelt, wird es keine 
weiteren Einschränkungen für die Landwirte geben bzw. nur dann, wenn ein Bewirtschafter an 
Feldvogelschutzmaßnahmen teilnehmen möchte. 
Einwendung:  
Die vorhandenen Waldflächen im NSG und dem geplanten Erweiterungsbereich des NSGs 
wurden früher als Weiden genutzt, was jetzt nicht mehr erlaubt ist. Wieso wird der 
Landwirtschaft nun schon wieder Fläche in einer Größenordnung von ca. 45 ha genommen? 
Antwort der Verwaltung: 
Die im Pflege- und Entwicklungsplan dargestellten Suchräume für den Feldvogelschutz 
werden nicht in Gänze in Anspruch genommen, sondern nur in den Bereichen, in denen das 
Einverständnis des Landwirts und eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Für die 
entstehenden Ernteausfälle durch Lerchenfenster o. ä. werden die Landwirte entschädigt, 
sofern sie solch eine freiwillige Maßnahme umsetzten möchten. Es kann keine Fläche oder 
Teilfläche aus der Nutzung genommen werden ohne Einverständnis des Bewirtschafters. 
(Herr Dr. Bauer erläutert den Begriff „Lerchenfenster“: Bei der Aussaat wird auf ca. 20 qm die 
Sämaschine angehoben, dadurch entsteht eine bewuchsfreie Fläche im Feld. Diese wird von 
Lerchen zum Anflug und zur Nahrungssuche genutzt.) 
 
Einwendung:  
Es wird befürchtet, dass die Freiwilligkeit der angedachten Maßnahmen obsolet wird, sobald 
der Pflege- und Entwicklungsplan politisch beschlossen ist. Mit Beschluss des Planwerkes ist 
die Umsetzung von Maßnahmen in den Suchräumen verpflichtend und die Landwirte können 
nur noch bei der Art der Ausgestaltung der Maßnahmen Einfluss nehmen. Es wurde bei 
Ausweisung des Polders von der Bezirksregierung und der Stadt Köln zugesagt, dass die 
Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Der Plan sieht nun die 
Inanspruchnahme eben dieser vor (graue Signatur im Maßnahmenplan). 
Antwort der Verwaltung: 
Die Aufgabe des vorgestellten Planwerks ist die Konkretisierung der zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung des Schutzgebietes formulierten Ziele aus dem Landschaftsplan. Es 
handelt sich um ein Konzept, das keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten 
entfaltet. Darüber hinaus sind die Polderflächen nicht Teil der vorgeschlagenen 
Naturschutzgebietserweiterung. Der Schutzstatus ändert sich dementsprechend nicht und 
auch nicht die bisherigen Bewirtschaftungsauflagen. Die vorgeschlagenen Suchräume und 
Maßnahmen sind nur als Vorschläge bzw. Empfehlungen zu verstehen, deren Umsetzung nur 
im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern erfolgen kann. Es 
kann kein rechtlicher Zwang ausgeübt werden. Aus der Freiwilligkeit der Maßnahmen ergibt 
sich die Möglichkeit, die Maßnahmen über vertragliche Vereinbarungen finanziell zu fördern.

- 7 - 
  
 
SONSTIGE THEMEN 
Einwendung: 
Was passiert mit den ehemals vom Wasser- und Schifffahrtsamt genutzten Gebäuden am 
Ende der Frongasse und was soll mit den daran angrenzenden Obstwiesen und Weideflächen 
geschehen 
Antwort der Verwaltung: 
Kenntnisstand der Verwaltung ist, dass die Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes 
abgerissen werden sollen. Die angrenzenden Obstwiesenflächen sollen erhalten und 
ausgedehnt werden. 
 
Einwendung: 
Ist ein Befahren des Rheins mit Kanus zulässig, darf angelandet werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Zwischen Kölner Stadtgrenze und den Buhnenfeldern im nördlichen Planraum ist für den 
Rhein ein FFH-Gebiet (Rhein-Fischschutzzone) ausgewiesen. Das Anlanden am Rheinufer ist 
nicht zulässig.  
 
Einwendung: 
Wieso müssen, obwohl die Vogelfauna in den untersuchten Gebieten doch intakt scheint, 
zusätzliche Maßnahmen für den Naturschutz ergriffen werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Der derzeitige Eindruck trügt. Wenn die aktuell vorhandenen Altvögel über mehrere Jahre 
immer wieder Verluste bei den Bruten erleiden und keine Jungvögel aufziehen können, wird 
es mit dem zukünftigen Tod der Altvögel (häufig werden Vögel keine 8 Jahre alt) einen 
massiven Einbruch im Bestand geben. Deswegen ist es dringend erforderlich, die 
Bedingungen für die Vögel so zu verändern, dass ausreichend Jungvögel aufgezogen werden 
können, um den Bestand nachhaltig zu sichern. 
 
Einwendung: 
Die angesetzten Kosten erscheinen zu niedrig angesetzt, liegt eine detaillierte 
Kostenberechnung vor?  
Antwort der Verwaltung: 
Bei der im Pflege- und Entwicklungsplan genannten Summe handelt es sich nur um eine sehr 
grobe Schätzung, einzelne Maßnahmen wie die Altarmanbindung konnten überhaupt nicht 
berücksichtigt werden. Der Pflege- und Entwicklungsplan formuliert Zielvorgaben, die kurz- bis 
langfristig umgesetzt werden sollen. Eine detailliert Kostenaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt 
wäre nicht seriös, da Preise natürlicherweise einer Entwicklung unterliegen.  
 
Einwendung: 
Wie geht es mit dem Pflege- und Entwicklungsplan weiter?  
Antwort der Verwaltung: 
Das Gutachten befindet sich derzeit in der politischen Beratung und soll von Bezirksvertretung 
und Umweltausschuss beschlossen werden. Ist dies erfolgt, wird die Verwaltung verpflichtet, 
den Pflege- und Entwicklungsplan sukzessive umzusetzen.  
Als Statement wurde betont, dass eine prioritäre Umsetzung der Maßnahmen, die einer 
Optimierung der Erholungsnutzung im Raum dienen, gewünscht wird.  
 
 
Abschließend wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass das Protokoll zur 
Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und dort der 
Sitzungsniederschrift beigefügt wird. Der Vortrag von Herrn Sell wird ebenfalls den Mitgliedern 
der Bezirksvertretung und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Grün zur 
Verfügung gestellt. 
 
Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde um 19.55 Uhr beendet.

Anlage_3_Auszug_Naturschutzbeirat

998 Zeichen

Geschäftsführung  
Beirat bei der Unteren 
Landschaftsbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542  
Fax       :  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 18.11.2016 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Beirates bei der 
unteren Landschaftsbehörde vom 24.10.2016 
öffentlich 
4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, 
rrh." und angrenzende Flächen 
0591/2016 
Der Fischereiverband NRW e.V. äußert Bedenken gegen die aufgeführten Inhalte 
des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Au- 
wald, rrh.“  
  
Die Bedenken werden dem Ausschuss Umwelt und Grün in einer separaten Stel- 
lungnahme durch den Fischereiverband NRW e.V. schriftlich eingereicht. 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die in der Begründung aufge- 
führten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 
„Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis.

Anlage_7_Erläuterung_Beratungsunterbrechung

2222 Zeichen

Anlage 7 
Erläuterung zur Beratungsunterbrechung 
 
Am 15.09.2016 wurde mit der politischen Beratung de r Vorlage „Pflege- und Entwicklungs- 
plan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“ (Vorlagen-
Nummer 0591/2016) begonnen. Begleitend wurde der Pf lege- und Entwicklungsplan interes- 
sierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Bür gerinformationsveranstaltung am 
22.11.2016 in der Jakob-Engels-Halle in Köln Porz/L angel vorgestellt. In der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 31.01.2017 wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen. 
Als Grund für die seinerzeit getätigte Unterbrechung der politischen Beratung ist die geplante 
Rheinquerung im Kölner Süden zu nennen. Bei diesem inzwischen als „Rheinspange 553“ 
bezeichnetem Verkehrsprojekt soll eine neue Fernstr aßenverbindung zwischen den Auto- 
bahnen A555 und A59 hergestellt werden. Das Vorhabe n wurde im Herbst 2016 durch einen 
Beschluss des Deutschen Bundestages im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen mit der neuen 
Dringlichkeitsstufe „vordringlichen Bedarf“ versehe n, wurde also „hochgestuft“. Zu diesem 
Zeitpunkt war unklar, ob der Beschluss des zuvor ge nannten Pflege- und Entwicklungsplans 
eine mögliche Interessenskollision mit dem geplante n Verkehrsprojekt auslösen könnte und 
die Beratung von der Verwaltung von daher zunächst ausgesetzt. 
In der Zwischenzeit erfolgte eine Konkretisierung d er Rahmenbedingungen zur möglichen 
Verwirklichung der Rheinquerung und es liegt ein „P rojektfahrplan“ vor. Bis Ende 2019 soll 
eine Entscheidung zur zukünftigen Trassenführung ge troffen und das Genehmigungsverfah- 
ren konsequent fortgeführt werden. Laut Presseberic hten soll 2025 mit dem Bau der Maß- 
nahme begonnen und diese bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.  
Ein positives Votum für den Pflege- und Entwicklung splans mit seinen konzipierten Schutz-, 
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie seinem Vors chlag zur Vergrößerung des beste- 
henden Naturschutzgebietes in nördlicher Richtung s teht nach Einschätzung der Verwaltung 
nicht im Widerspruch zu einer möglichen Realisierun g der Rheinspange 553. Von daher wird 
die politische Beratung wieder aufgenommen und soll nun fortgeführt werden.

Anlage_9_Beschluss_BV_Porz

9839 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Haus 
Telefon:  (0221)  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE 
Datum: 20.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 10.12.2019 
öffentlich 
7.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, 
rrh." und angrenzende Flächen 
0591/2016 
Beschluss : 
Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- 
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und 
angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten 
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- 
welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, 
die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- 
leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- 
bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. 
Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- 
fügt und geändert: 
Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind  die Flächen des Campingplatzes der 
Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- 
zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum 
Erliegen gekommen ist  und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage 
vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- 
führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- 
den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- 
ufer  von dem Grundstück aus zu unterbinden. 
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige 
Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- 
ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen.  
Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die 
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen  über die gesamten drei Tage 
ergeben.  
Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: 
 
Wird geändert in:

In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem 
Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs 
zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- 
rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- 
den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- 
schwemmungsfreien Standort geboten.  
Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz 
errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- 
fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie 
(Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze 
während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- 
gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- 
her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer 
Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) 
Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und 
allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. 
Vorletzter Spiegelpunkt:   
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, 
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, 
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Wird geändert in 
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge  erörtert wer- 
den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- 
stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz 
an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.  
Wird geändert in 
an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines 
Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden.  
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen empfohlen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Haus 
Telefon:  (0221)  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE 
Datum: 20.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 10.12.2019 
öffentlich 
7.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bas- 
tian (FDP) zu TOP 7.1: Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet 
"Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 
AN/1215/2019 
 
 
Beschluss : 
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- 
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und 
angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten 
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- 
welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, 
die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- 
leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- 
bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. 
Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- 
fügt und geändert: 
Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind  die Flächen des Campingplatzes der 
Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- 
zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum 
Erliegen gekommen ist  und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage 
vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- 
führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- 
den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- 
ufer  von dem Grundstück aus zu unterbinden. 
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige 
Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- 
ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen.

Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die 
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen  über die gesamten drei Tage 
ergeben.  
Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: 
 
Wird geändert in: 
In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem 
Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs 
zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- 
rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- 
den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- 
schwemmungsfreien Standort geboten.  
Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz 
errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- 
fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie 
(Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze 
während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- 
gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- 
her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer 
Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) 
Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und 
allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. 
Vorletzter Spiegelpunkt:   
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, 
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, 
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Wird geändert in 
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge  erörtert wer- 
den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- 
stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz 
an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.  
Wird geändert in 
an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines 
Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Anlage_8_Nachfrage_BV_Porz_Sitzung_10_09_2019

1650 Zeichen

Anlage 8 
 
Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angren- 
zende Flächen 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 10.09.2019 im Zusammenhang mit der 
Beratung der Beschlussvorlage 0591/2016 um die Beantwortung folgender Frage gebeten: 
 
„Die Linienführung der Rheinspange A553 steht auch heute noch nicht fest. Welche Auswir- 
kungen hat es auf den Pflege- und Entwicklungsplan, wenn die Trasse während der Planung 
ein- oder mehrfach verschoben wird? 
 
Kann die Festlegung des Plans die geplante Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln sowie die 
Verlängerung der Linie 7 bis Lülsdorf gefährden bzw. was ist zu veranlassen, um diese drin- 
gend benötigte ÖPNV-Maßnahme in Einklang mit dem Pflege- und Entwicklungsplan zu 
bringen?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Pflege- und Entwicklungspläne haben den Charakter informeller Planungen, sie entfalten 
keinerlei allgemeinverbindliche Rechtswirksamkeit. Sie stellen vielmehr Handlungsempfeh- 
lungen dar, die die Verwaltung bei ihren naturschutzfachlichen Aufgabenstellungen unter- 
stützen sollen.  
 
Ein Pflege- und Entwicklungsplan für den Langeler Auwald verhindert weder eine bestimmte 
Linienführung der Rheinspange A553 noch eine bestimmte Trassenführung der Stadtbahn- 
verlängerung bis Lülsdorf. 
 
Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans erfolgt auf Grundlage des vom Rat be- 
schlossenen Landschaftsplans Köln (Ratsbeschluss vom 06.12.1990). Der Landschaftsplan 
formuliert das allgemeine Gebot, dass für sämtliche Naturschutzgebiete Pflegepläne aufzu- 
stellen sind. Dies ist bis dato für das NSG „Langeler Auwald, rrh.“ nicht erfolgt.

Beratungsverlauf (4)

19.01.2017 Sportausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
31.01.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0591/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.02.2020
Erstellt
03.08.2017 00:27