0591/2016
Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen
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Anlage_7_Erläuterung_Beratungsunterbrechung
2222 Zeichen
Anlage 7 Erläuterung zur Beratungsunterbrechung Am 15.09.2016 wurde mit der politischen Beratung de r Vorlage „Pflege- und Entwicklungs- plan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“ (Vorlagen- Nummer 0591/2016) begonnen. Begleitend wurde der Pf lege- und Entwicklungsplan interes- sierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Bür gerinformationsveranstaltung am 22.11.2016 in der Jakob-Engels-Halle in Köln Porz/L angel vorgestellt. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.01.2017 wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen. Als Grund für die seinerzeit getätigte Unterbrechung der politischen Beratung ist die geplante Rheinquerung im Kölner Süden zu nennen. Bei diesem inzwischen als „Rheinspange 553“ bezeichnetem Verkehrsprojekt soll eine neue Fernstr aßenverbindung zwischen den Auto- bahnen A555 und A59 hergestellt werden. Das Vorhabe n wurde im Herbst 2016 durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen mit der neuen Dringlichkeitsstufe „vordringlichen Bedarf“ versehe n, wurde also „hochgestuft“. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob der Beschluss des zuvor ge nannten Pflege- und Entwicklungsplans eine mögliche Interessenskollision mit dem geplante n Verkehrsprojekt auslösen könnte und die Beratung von der Verwaltung von daher zunächst ausgesetzt. In der Zwischenzeit erfolgte eine Konkretisierung d er Rahmenbedingungen zur möglichen Verwirklichung der Rheinquerung und es liegt ein „P rojektfahrplan“ vor. Bis Ende 2019 soll eine Entscheidung zur zukünftigen Trassenführung ge troffen und das Genehmigungsverfah- ren konsequent fortgeführt werden. Laut Presseberic hten soll 2025 mit dem Bau der Maß- nahme begonnen und diese bis spätestens 2030 abgeschlossen sein. Ein positives Votum für den Pflege- und Entwicklung splans mit seinen konzipierten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie seinem Vors chlag zur Vergrößerung des beste- henden Naturschutzgebietes in nördlicher Richtung s teht nach Einschätzung der Verwaltung nicht im Widerspruch zu einer möglichen Realisierun g der Rheinspange 553. Von daher wird die politische Beratung wieder aufgenommen und soll nun fortgeführt werden.
Anlage_2_Maßnahmenkarte_PEPL
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9-2-a
4-1-c
5-2-a10-2-b
8-2-a
4-2-c
6-2-a
7-3-a
7-3-a
4-1-c
5-2-a
9-2-b
1-2-a
6-2-a
4-1-c
9-2-a
9-2-b
4-2-b
9-2-a
9-2-a
Pflege- und Entwicklungsplan
NSG"Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen
100 0 100 200 30050 MeterIn der Land- und Forstwirtschaft sind die einschlägigen Bestimmungen des Artenschutzrechtes zu beachten.
Vor Entwicklungs- und Pflanzmaßnahmen sind Informationen über Leitungstrassen und deren Schutzstreifen einzuholen und zu beachten.
Nr. Entwicklungsziel Pflege- und Entwicklungsmaßnahme NSG Langeler
Auwald
NSG-Vorschlag
Langeler Bucht
Feldflur Polder
Langel
Nr. der Maßnahme im Plan; in Klammern: Kap. siehe Text
1 / 2
Erhaltung und Entwicklung der
ufernahen Rheinflächen als
Fischruhe- und Wanderhabitate /
Erhalt und Entwicklung des
landesweit größten naturnahen
Gleitufers des Rheins mit
Weichholzaue und Ufervegetation
Erhaltung der Kies- und Sandbänke des Rheins 1-1-a (11.3.1.1.1) 1-2-a (11.3.2.1.1) -
Erhaltung der Flutrasen des Rheins - 1-2-b (11.3.2.1.2) -
Natürliche Entwicklung von Auenwald (Untere Hart-/ Obere
Weichholzaue) im NSG Langeler Auwald und in der
Langeler Bucht
2-1-a (11.3.1.1.2) 2-2-a (11.3.2.1.3) -
Natürliche Entwicklung der Röhrichtbestände/ Sukzession
zu Auwald im NSG Langeler Auwald und in der Langeler
Bucht
2-1-b (11.3.1.1.3) 2-2-b (11.3.2.1.4) -
3
Entwicklung einer z. Zt. Auf-
gestauten Nebenrinne des Rheins
mit naturnaher Wasserstands-
und Vegetationsdynamik
Sukzession eines begleitenden Saumes
(nach Baumaßnahme)
- 3-2-a (11.3.2.2.1) -
Sukzession des natürlichen Vegetationsmosaiks in der
Nebenrinne (nach Baumaßnahme)
- 3-2-b (11.3.2.2.2) -
4
Erhalt und Entwicklung der Hart-
holzauenwälder im Überschwem-
mungsgebiet des Rheins (Deich-
vorland)
Natürliche Entwicklung von Hartholzauenwald im NSG
Langeler Auwald und in der Langeler Bucht
4-1-a (11.3.1.2.1) 4-2-a (11.3.2.3.1) -
Langfristige Umwandlung von Pappelbeständen in
Auenwald / Optimierung für den Pirol im NSG Langeler
Auwald und in der Langeler Bucht
4-1-b (11.3.1.2.2) 4-2-b (11.3.2.3.2) -
Anpflanzung eines Auenwaldsaumes 4-1-c (11.3.1.2.3) - -
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Hartholzauenwald
in der Langeler Bucht
- 4-2-c (11.3.2.3.3) -
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Auenwald (Untere
Hartholz-/Obere Weichholzaue) in der Langeler Bucht
- 4-2-d (11.3.2.3.4) -
Pflanzung eines Waldrandgebüsches in der Langeler
Bucht
- 4-2-e (11.3.2.3.5) -
Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht - 4-2-f (11.3.2.3.6) -
5
Erhalt und Entwicklung der rhein-
auentypischen Obstwiesen und
Grünländer auf Hartholzauen-
standorten
Extensive Bewirtschaftung der Wiese im NSG Langeler
Auwald
5-1-a (11.3.1.3.1) - -
Extensive Bewirtschaftung der Obstwiesen in der Langeler
Bucht und im Polder Langel
- 5-2-a (11.3.2.4.1) 5-3-a (11.3.3.1.1)
Neuanlage von Obstwiesen mit anschließender extensiver
Bewirtschaftung in der Langeler Bucht
- 5-2-b (11.3.2.4.2) -
Extensive Bewirtschaftung des Grünlandes in der Langeler
Bucht
- 5-2-c (11.3.2.4.3) -
6
Pflege der artenreichen Grünland-
vegetation auf den Deichen
Unterhaltungsmaßnahmen auf dem Deich im NSG
Langeler Auwald, in der Langeler Bucht und am Polder
Langel
6-1-a (11.3.1.4.1) 6-2-a (11.3.2.5.1) 6-3-a (11.3.3.2.1)
7
Entwicklung der artenreichen
Feldflur mit rotierenden und
festen Biotopstrukturen
Feldvogelschutz- und -entwicklungsmaßnahmen in den
dargestellten Suchräumen im Polder Langel (Pflanzung
von Niederhecken, Pflanzung von niedrigwüchsigen
Einzelgebüschen als Schneeschutz für Rebhühner,
Blühstreifen, Selbstbegrünungsmaßnahmen,
Schwarzbrachen, Ernteverzicht von Getreide,
Extensiver Anbau von Getreide mit doppeltem
Saatreihenabstand und Belassen von Stoppelbrachen)
- - 7-3-a (11.3.3.3.4)
Bewirtschaftung der Blühstreifen (planfestgestellt) - - 7-3-a (11.3.3.3.4)
Bewirtschaftung der Ackerrandstreifen (planfestgestellt) - - 7-3-a (11.3.3.3.4)
8 Erhalt und Entwicklung der
standorttypischen (Weißdorn-
Schlehen)Gebüsche
Gehölzschnitt an den Gebüschstrukturen in der Langeler
Bucht
- 8-2-a (11.3.2.6.1) -
9
Sonstige Entwicklungsziele z.B.
(Hecken, Alleen, Gehölze)
Pflanzung von Gebüschgruppen im NSG Langeler Auwald 9-1-a (11.3.1.3.2) - -
Erhalt der Feldgehölze in der Langeler Bucht - 9-2-a (11.3.2.6.2) -
Erhalt einer Buchen-Bergahorn-Allee - 9-2-b (11.3.2.6.3) -
10
Maßnahmen zur Steigerung des
Naherholungswertes in der
Langeler Bucht
Anlage einer Liegewiese im Norden am Ufer der Langeler
Bucht
- 10-2-a (11.3.2.7.1) -
Schnitt der Hecke in der Langeler Bucht - 10-2-b (11.3.2.7.2) -
30-12-2015
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW (2015)
1:2.500
Pflege- und Entwicklungsplan
NSG "Langeler Auwald, rrh."
und angrenzende Flächen
30-12-2015
Entwicklungsziele und Maßnahmen
Plannummer:
Maßstab:
Plangröße:Datum:Bearbeitung:
Dateiname:
Dipl. Biol. Michael Sell
Dipl. Ing. Dipl. Ökol. Frauke Viebahn
PEPL_Langeler-Auwald
Projektbezeichnung, Nr.:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
ViebahnSell
Goltenkamp 14
58452 Witten
ENTWICKLUNGSMAßNAHMEN
PFLEGEMAßNAHMEN (ohne Nummerierung im Plan)
Beseitigung von Abfall, Müll, Gartenabfall (exemplarische Darstellung)$Z
Entwicklungsmaßnahmen (punktuell, z.T. ohne Nummerierung im Plan)
Entwicklungsmaßnahmen (linienhaft)
Entsiegelung von Wegen
Pflanzung / Entwicklung Hecke, Gebüsch oder Waldmantel
Beseitigung von Ein- / Ausströmhindernissen
Herstellung einer landschaftsgerechten Brückenverbindung /
eines lichten Durchlasses
A AA
Pflanzmaßnahmen
Rückbau von Gebäuden und sonstigen Bauwerken
Rückbau von Gebäuden D
Neupflanzung Vogelkirsche (4-1-c; 9-1-a)
Erhaltung von Obstbaum (exemplarische Darstellung)
Neupflanzung Obstbaum (5-2-a; 5-2-b)
+
G
±
FELDVOGELSCHUTZ
Suchraum für Maßnahmenflächen des Feldvogelschutzes
Entwicklungsmaßnahmen (flächenhaft)
Anlage / Erweiterung einer temporären Nebenrinne (3-2-a / 3-2-b)
Langfristige Umwandlung von Pappelbeständen in Auenwald / Optimierung
für den Pirol
Erhaltung von Biotoptypen
Natürliche Entwicklung von Auenwald (Untere Hart- / Obere Weichholzaue)
Anlage von Liegewiesen
@ @ @
@ @ @
Anpflanzung eines Auenwaldsaumes (Untere Hart- / Obere Weichholzaue)
Anpflanzung von Hartholzauenwald / -gehölzen (z.T. sonstigen Gehölzen)
Natürliche Entwicklung von Hartholzauenwald
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Auenwald (Untere Hart- / Obere
Weichholzaue)
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Hartholzauenwald (z.T. sonstigen
Wald)
.(.(.(.(.(.(.(
Neuanlage von Obstwiesen mit anschließend extensiver Bewirtschaftung
Rückbau von befestigten Flächen
Hecken- / Gehölzschnitt
Extensive Bewirtschaftung von Grünland
Unterhaltungsmaßnahme (extensive Mahd)
Sukzession von Biotoptypen
Pflanzung eines Waldrandgebüsches
Natürliche Entwicklung von Röhricht / Sukzession zu Auenwald
Extensive Bewirtschaftung von Obstwiesen
"H
ohne
Eintrag
Teilflächen im Plangebiet
Plangebiet
Grenze des NSG 17
Naturschutzgebiet
Geplante Erweiterung des NSG 17
SCHUTZMAßNAHMEN; BESUCHERLENKUNG
Ausweisung / Neuanlage von Wegen
Ausweisung Uferweg, lokaler Rundweg
Deichweg (Fußgänger- und Radverkehr)¾ ¾
Erhaltung der Wegeverbindung als Grasweg")Á
Rücknahme von Wegen, Pfaden
Buchen-Bergahornallee
(((
(((
Gesetzlich geschützte Allee
ZIELZUSTAND
Deich (vorhanden)
Biotoptypen
Weichholzauenwald / -fragmente mit Röhricht und
Uferstaudenfluren
Hecke, Waldmantel, Wegeabpflanzung
Einzelbaum, Baumreihe, -gruppe!
Hartholzauenwald, Feldgehölz
Gebüsch, Hecke, Waldmantel
sandig-kiesige Standorte im Überflutungsbereich
des Rheins (inkl. Buhnen)
!
Hochstauden-Röhricht-Komplex mit Weidenauen-
wald-Fragmenten
Flutrasen mit Weidengebüsch
Obstweide / -wiese
Extensiv bewirtschaftetes Grünland
Straßen, Zufahrten
Acker
Garten
Vernässung durch Rinnenanschluss
D D D D D
Wegesperrungen, Rücknahme von Wegen
'] Vorhandene Sperrung von Wegen
%a Anlage einer Schranke bzw. sonstigen Wegesperrung
Sonstige Maßnahmen der Besucherlenkung
(ohne Nummerierung im Plan)
Aufstellen von Sitzbänken
Plätze mit möglicher Angelnutzung"F
Aufstellen von Informationsschildern#þ
Saisonale Sperrung zur Brutzeit (Vogel- / Artenschutz)
Æü Anlage eines Parkplatzes
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Zusätzliches NSG-Schild
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" "
D Verlegung Fußballplatz, langfristig
Beibehaltung Spielplatznutzung"6
Æü Parkplatz (vorhanden)
Wegesystem
Zufahrtsstraße, sonstiger asphaltierter Weg
Unterhaltungsweg, Asphalt
Feld- / Waldweg, Schotter
Feldweg, Gras
Waldweg
Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung
1266 Zeichen
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieb en .
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen .
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen , weil:
X Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage_8_Nachfrage_BV_Porz_Sitzung_10_09_2019
1650 Zeichen
Anlage 8 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angren- zende Flächen Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 10.09.2019 im Zusammenhang mit der Beratung der Beschlussvorlage 0591/2016 um die Beantwortung folgender Frage gebeten: „Die Linienführung der Rheinspange A553 steht auch heute noch nicht fest. Welche Auswir- kungen hat es auf den Pflege- und Entwicklungsplan, wenn die Trasse während der Planung ein- oder mehrfach verschoben wird? Kann die Festlegung des Plans die geplante Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln sowie die Verlängerung der Linie 7 bis Lülsdorf gefährden bzw. was ist zu veranlassen, um diese drin- gend benötigte ÖPNV-Maßnahme in Einklang mit dem Pflege- und Entwicklungsplan zu bringen?“ Antwort der Verwaltung Pflege- und Entwicklungspläne haben den Charakter informeller Planungen, sie entfalten keinerlei allgemeinverbindliche Rechtswirksamkeit. Sie stellen vielmehr Handlungsempfeh- lungen dar, die die Verwaltung bei ihren naturschutzfachlichen Aufgabenstellungen unter- stützen sollen. Ein Pflege- und Entwicklungsplan für den Langeler Auwald verhindert weder eine bestimmte Linienführung der Rheinspange A553 noch eine bestimmte Trassenführung der Stadtbahn- verlängerung bis Lülsdorf. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans erfolgt auf Grundlage des vom Rat be- schlossenen Landschaftsplans Köln (Ratsbeschluss vom 06.12.1990). Der Landschaftsplan formuliert das allgemeine Gebot, dass für sämtliche Naturschutzgebiete Pflegepläne aufzu- stellen sind. Dies ist bis dato für das NSG „Langeler Auwald, rrh.“ nicht erfolgt.
Anlage_5_Vortrag_Sell_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Langel
5799 Zeichen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Pflege- u. Entwicklungsplan
NSG Langeler Auwald, rrh. N17
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Erarbeitung eines Pflegeplanes für das Naturschutzgebiet
Langeler Auwald und angrenzende Flächen,
neue Kartierungen schutzwürdiger Arten (Leitarten) sollen als
Basis für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dienen,
Schwerpunkte (NSG-Erweiterung, Auwald, Feldflur)
Datengrundlage Biostation
Ziel: Rheinnatur entwickeln und naturverträglich erleben
Auftrag
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Erweiterung des
NSG Langeler Auwald
um den Gleithang (LSG)
sowie die Bereiche
In den Weiden
und
Langeler Bucht
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Nutzung Vorgaben (andere Pläne, Gesetze etc.) PEPL-Planung (informell)
Campingplatz Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen
(Flächennutzungs-plan, Landschaftsplan)
Keine Änderung, bleibt bestehen
Strandbad Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen
(Flächennutzungsplan, Landschaftsplan)
Keine Änderung, bleibt bestehen
Sportplatz Pachtvertrag Nur bei Ersatzplatz langfristige Auslagerung
Straßen/Wege s. oben: Camping, Strandbad,
Erholungswald
Nutzung beibehalten, Sperrung nur von Tram-
pelpfaden im Auwald; Heckenweg freistellen;
abschnittsweise Entsiegelung
Parkplatz s. oben, Parkplatzmangel in Langel Neuer Parkplatz am alten Spielplatz
Angelteich Umsetzungsfahrplan der BR Köln:
Anbindung Altarm (Landeseigentum)
Übernahme von BR Köln (dort eigenständige
Gewässerplanung)
Angeln Schutz der FFH-Biotope Rücknahme am Gleitufer und am Teich,
Beibehaltung in Buhnenfeldern
Rast u. Picknick Schutz der FFH-Biotope Neuanlage an der Bucht, Rücknahme im
Weidenauwald
Landwirtschaft
im Polder
Ausgleichsflächen, Feldvögel Keine Flächenänderung, Freiwillige Anpassung
von Blühstreifen und Vogelschutzstreifen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
PEPL
Entwurf
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
PEPL
Entwurf
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Probleme der Feldvögel im Polder – Lerchen, Hunde und Spaziergänger
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Das Gleitufer – viel mehr als nur Kies
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
FFH-Gebiet und
FFH-Lebensraumtypen
3270
91E0
Schlammige Flussufer mit
einjähriger Vegetation
Erlen-/Eschenwald und
Weichholzauenwald an Fließgewässern
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
FFH-Gebiet DE-4405-301 “Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (FSB-K-0001)
13 km bis zur Sieg - Langeler Bucht als Ruhelager (am Rhein stark defizitär) für Wanderfische
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Daten der NABU Naturschutzstation Leverkusen – Köln
Biotoptypen - Bestand
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Vögel
Leitarten Bestand
(Reviere im Plangebiet)
Kartierung Nabu 2014/2015
Zielarten (Liste):
Feldschwirl
Feldsperling
Kiebitz
Rohrammer
Nachtigall (VS)
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
„Karte Preußen.rrh3Porz“, ca. 1820,
Hermann Kochs Köln Stadt des Handels
Langel
Zündorf
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Rheinausbau ca. 1850 (Uferdeckwerk, Buhnenverlängerung, Verschluss Langeler Bucht)
Kartengrundlage: Preußische Neuaufnahme (1891-1912)
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Naturerlebnis steigern
Ausblicke in die
Auenlandschaft
und
auf den Rhein
freistellen Neue Picknickplätze -
Übergänge auf die „Insel“
erfahrbar machen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Umsetzungsfahrplan Rhein Hauptlauf Bezirksregierung Köln
Rheinufer:
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen
Teich/Rinne:
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern,
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes.
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Umsetzungsfahrplan „Rheinufer“:
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Umsetzungsfahrplan „Teich/Rinne“:
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern,
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes
Heute: keine typischen Wasserpflanzen,
überwiegend Algen, keine Röhrichte,
keine Flachufer, künstl. Fischbesatz
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
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Anlage_4_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Besprechungsniederschrift
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Dienststelle Datum Auskunft erteilt Tel. 67 24.11.2016 Herr Faber Frau Eitner 23673 23478 Besprechungsniederschrift Dikta tzeile 1 Besprechungsgegenstand Bürgerinformationsveranstaltung zum Pflege- und En twicklungsplan NSG „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen 2 Ort und Datum der Besprechung Jakob-Engels-Halle in Köln-Porz/Langel 21.11.2016 3 Teilnehmer/Teilnehmerinnen seitens der Verwaltung Herr Becker Herr Dr. Bauer Frau Höppner Frau Eitner Herr Faber Herr Sell 02-7 671 671-1 671-1 671-1 Büro Viebahn/ Sell 4 Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender) 5 Verteiler betroffene politische Gremien 6 Text Gegenstand der Bürgerinformationsveranstaltung war der im Auftrag der Stadt Köln vom Planungsbüro ViebahnSell erarbeitete „Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“. Nach Begrüßung durch Herrn Becker, gab Herr Dr. Bauer eine kurze Einführung in die Thematik und betonte, dass die zur Diskussion stehende Rheinquerung zwischen Niederkassel und Langel aufgrund fehlender Zuständigkeit der Stadt Köln nicht Gegenstand des Abends sein könnte und bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans auch nicht berücksichtigt wurde. - 2 - Im Anschluss stellte Herr Sell den Planraum und die wesentlichen Inhalte der Maßnahmenkonzeption im Rahmen eines Vortrages vor. Schwerpunktmäßig wurde dabei auf die im Planraum bestehenden Nutzungen eingegangen. Hierbei wurde Folgendes klargestellt: • Campingplatz und Strandbad Marie genießen Bestands schutz und bleiben erhalten, keine Übernahme in die geplante Naturschutzgebietserweiterung • Verlagerung des Sportplatzes ist ein langfristiges Ziel, Realisierung nur bei Vorhandensein eines Alternativstandorts • Straßen/Wege wasser- und landseits des Deiches ble iben erhalten, Nutzung unverändert, lediglich Sperrung von illegalen Trampelpfaden im Auwaldbereich • Neuanlage eines Parkplatzes im Bereich des Spielpl atzes, Spielplatz bleibt in seiner jetzigen Funktion erhalten • Angelteich, Umbau des Teiches aus Umsetzungsfahrpl an der Bezirksregierung übernommen, eigenständige Gewässerplanung des Landes • Angelnutzung Rhein, Konzentration der Angelnutzung auf Bereich der Buhnenfelder • Rast und Picknick, Neuanlage einer Erholungsfläche am Rhein im östlichen Planraum • Landwirtschaft im Polder, keine Flächenänderung, n ur freiwillige Maßnahmen zum Feldvogelschutz Mit dem Vortrag konnten Missverständnisse ausgeräumt werden, die im Vorfeld der Veranstaltung durch die zahlreich erschienenen Presseartikel entstanden waren. In der anschließend geführten Diskussion wurde auf einzelne Themen des Pflege- und Entwicklungsplans vertiefend eingegangen. Die diesbezüglich geführten Gespräche werden im Folgenden zusammengefasst, wobei eine Sortierung nach Themen der Einwendungen erfolgt: VERLAGERUNG DES SPORTPLATZES Einwendung: Wann soll die Verlagerung des Sportplatzes erfolgen und wohin? Antwort der Verwaltung: Für den Sportplatz bestehen langfristige Verträge, die einzuhalten sind. Eine Verlagerung kommt von daher nur mittelfristig in Betracht. Diese kann auch nur dann erfolgen, wenn ein geeigneter Alternativstandort gefunden wird. An einen entsprechenden Standort in Langel werden hohe Anforderungen gestellt, so muss beispielsweise der Immissionsschutz sichergestellt sein, ggf. muss ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden. Einwendung: Wer bezahlt die Verlagerung des Sportplatzes? Der Fußballverein hat Investitionen in Höhe von ca. 400.000 € getätigt. Antwort der Verwaltung: Das Verursacherprinzip greift hier, d.h. die Stadt Köln muss sämtliche Kosten einer Sportplatzverlagerung tragen. Einwendung: Bei Spielen des Fußballvereins kommt es zu Problemen durch wildes Parken. Wo soll geparkt werden, wenn das Naturschutzgebiet erweitert wird? Antwort der Verwaltung: Zur Regelung des Parkens soll der neue Parkplatz im Bereich des Spielplatzes entstehen. Wildes Parken außerhalb der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Wege und Parkplatzflächen ist in einem Naturschutzgebiet nicht zulässig, dies gilt allerdings auch für das jetzt bestehende Landschaftsschutzgebiet. Als Statement wurde betont, dass es sich bei dem Sportplatz um einen der letzten Naturrasenplätze Kölns handelt, der schon denkmalwürdig erscheint. - 3 - SPIELPLATZ/PARKPLATZ Einwendung: Bleibt der Spielplatz erhalten? Antwort der Verwaltung: Ja, der vorhandene Spielplatz bleibt in seiner jetzigen Ausdehnung erhalten. Einwendung: Wird das jährlich auf der Spielplatzfläche stattfindende Wiesenfest weiterhin genehmigt werden? Antwort der Verwaltung: Bei dem Wiesenfest handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende Traditionsveranstaltung, die auch weiterhin auf der Spielplatzfläche zulässig ist. Einwendung: Muss für den geplanten Parkplatz ein Teil der Spielplatzfläche in Anspruch genommen werden? Antwort der Verwaltung: Nein, der Parkplatz wird im Bereich der Frongasse angelegt werden, dabei aber nicht Flächen des Spielplatzes tangieren. Der exakte Standort für den Parkplatz ist noch nicht festgelegt, hierzu bedarf es einer Detailplanung, die den Rahmen eines Pflege- und Entwicklungsplans übersteigt. Ggf. kann der Parkplatz auch auf der Nordostseite der Frongasse angelegt werden. Einwendung: Ist damit zu rechnen, dass die alten Spielplatzgeräte ausgetauscht werden? Antwort der Verwaltung: Im für Spielplätze zuständigen Amt für Kinder, Jugend und Familie laufen derzeit die diesbezüglich erforderlichen Abstimmungsgespräche. ZULÄSSIGKEITEN IM NATURSCHUZGEBIET Einwendung: Sind die Nutzungen Campingplatz und Strandbad Marie weiterhin zulässig und/oder ist mit zusätzlichen Auflagen zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Der Bereich Campingplatz/Strandbad Marie wird nicht in den Geltungsbereich des Naturschutzgebietes aufgenommen, die Nutzungen haben Bestandsschutz und können in ihrer jetzigen zulässigen Form weiter ausgeübt werden. Zusätzliche Auflagen erfolgen nicht. Einwendung: Wie wird sichergestellt, dass bestehenden Nutzungen im Naturschutzgebiet tatsächlich ihren Bestandsschutz behalten? Antwort der Verwaltung: Für die Erweiterung des Naturschutzgebietes muss der Landschaftsplan der Stadt Köln geändert werden. Der Landschaftsplan ist eine Satzung und folglich rechtsverbindlich. In ihm werden die zulässigen bestehenden Nutzungen aufgenommen und festgeschrieben. Einwendung: Dürfen die Kiesbänke entlang des Rheinufers zur Erholung genutzt werden? Antwort der Verwaltung: Der hier betroffene Gleithang des Rheins ist von hoher naturschutzfachlicher Bedeutsamkeit, vermutlich handelt es sich um den letzten naturnahen Gleithang Nordrhein Westfalens. Das Ufer ist vor jegliche Beeinträchtigung und Störung zu schützen. Von daher sind eine Erholungsnutzung sowie das Angeln in diesem Bereich nicht zulässig. - 4 - Einwendung: Darf der Wald weiterhin betreten werden? Antwort der Verwaltung: Die Waldflächen dürfen auch in einem Naturschutzgebiet auf ausgewiesenen Wegen betreten werden. Wie auch für das derzeit bestehende Landschaftsschutzgebiet gilt, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen. Einwendung: Illegale Grillstellen am Rheinufer werden hauptsächlich von auswärtigen Besuchern am Wochenende verursacht? Wie kann hier vorgegangen werden? Antwort der Verwaltung: Zuständig für illegale Nutzungen in Schutzgebieten ist das städtische Ordnungsamt, welches auch am Wochenende tätig ist. Durch den Status eines Naturschutzgebietes hat das Ordnungsamt ein weitreichenderes Instrument, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Einwendung: Im Rhein konnte früher im Bereich einer Badebucht geschwommen werden. Kann weiterhin das Rheinufer zur Naherholung genutzt werden? Antwort der Verwaltung: Das Rheinufer soll im Bereich der Buhnenfelder für die Erholungsnutzung attraktiver werden, so ist beispielsweise die Anlage eines Badestrandes vorgesehen. Die Erlebbarkeit des Rheins und der ehemaligen Rheininsel soll durch die Anlage eines Rundweges und das Herstellen offener Sichtbeziehungen wieder hergestellt werden. Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass die historische Bedeutung der Insel wieder in den Focus gerückt wird und der Rhein wieder erlebbar wird. Einwendung: Ist eine Wegeverbindung zwischen Rheinufer und Strandbad Marie möglich? Antwort der Verwaltung: Da der Uferbereich des Rheins mit seinen angrenzenden unterschiedlichen Vegetationszonen über eine sehr hohe ökologische Wertigkeit verfügt und sensibel auf jegliche Form von Störung reagiert, ist eine Verbindung zwischen Rhein und Strandbad Marie nicht zulässig. Einwendung: Dürfen Hunde ohne Leine ausgeführt werden? Antwort der Verwaltung: Hunde dürfen weder in einem Landschaftsschutzgebiet noch in einem Naturschutzgebiet ohne Leine geführt werden. Freilauf ist nur auf den diesbezüglich vorgesehenen Hundefreilaufflächen möglich. Einwendung: Darf ein bestehender Kleingarten weiterhin genutzt werden? Antwort der Verwaltung: Soweit es sich um eine bestehende und zulässige Nutzung handelt, hat diese auch in einem Naturschutzgebiet Bestandsschutz. Einwendung: Wer kümmert sich um die Pflege in einem Naturschutzgebiet? Es ist ein verstärktes Auftreten des Neophyten Indisches Springkraut zu beobachten, nach Hochwasserereignissen bleiben Unmengen von Müll liegen. Antwort der Verwaltung: Sofern es sich um städtische Flächen handelt, ist die Stadt Köln (hier Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) für die Pflege der Grundstücke im Naturschutzgebiet zuständig. Dies gilt aber auch für andere Schutzgebietskategorien. - 5 - ANGELTEICH/ALTARMANBINDUNG Einwendung: Wird der geplante, wieder an den Rhein angebundene Altarm dauerhaft wasserführend sein? Antwort der Verwaltung: Für die Anbindung an den Rhein ist vom Land ein eigenes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren anzustrengen, für das zahlreiche Gutachten erstellt werden müssen. Hier wird dann beispielsweise geklärt werden, ob und wie tief der Altarm ausgegraben werden muss. Entsprechende Aussagen sind nicht Gegenstand eines Pflege- und Entwicklungsplans. Auf jeden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Wasserstände entsprechend der Wasserstände des Rheins variieren werden. Einwendung: Ist mit einer Mückenproblematik zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Auch diese Frage ist im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens seitens des Landes zu klären. Einwendung: Was soll mit dem Bau einer Brücke am nördlichen Planrand erreicht werden? Antwort der Verwaltung: Um den Erholungswert des Gebiets zu steigern, soll der Bereich der historisch belegten Insel über einen Rundweg begehbar werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Anbindung im nördlichen Übergangsbereich von Rhein und Hochwasserschutzdeich optimiert wird. Der hier befindliche alte Auslass des Angelteiches ist in Form einer kleinen Brücke zu überqueren, so dass der Rundweg komplett wird. Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass für das Gebiet eine naturschutzfachliche Aufwertung erfolgt, ohne dass die Erholungsnutzung merklich eingeschränkt wird. WEGEFÜHRUNG GEPLANTE NSG-ERWEITERUNGSFLÄCHE Einwendung: Wie ändert sich die Wegeführung? Bleiben die bestehenden asphaltierten Zufahrten zum Campingplatz und Strandbad Marie erhalten? Wo sollen Wege entsiegelt werden? Antwort der Verwaltung: Die Wegeführung bleibt erhalten. Lediglich „Matschwege“ bzw. Trampelpfade sollen zukünftig gesperrt werden. Darüber hinaus ist eine Aufwertung eines dunklen Heckenweges (nördlicher Planrand) in Form von Freistellung und einem damit verbundenen offeneren Blick in die Landschaft geplant. Die Umwandlung von asphaltierten in geschotterte Wege betrifft nicht die Zuwegungen zum Campingplatz oder dem Strandbad Marie. Dort bleiben die asphaltierten Wegedecken zur Aufrechterhaltung der Nutzung bestehen. Vorgesehen ist die Entsiegelung der Waldwege im Bereich des schon bestehenden Naturschutzgebietes. Der Betreiber des Strandbads Marie bestätigt, dass für ihn der Erhalt der bestehenden Zufahrten zu Campingplatz und Strandbad ausreichend ist, eine Zuwegung zum Rhein ist nicht erforderlich. Zuwegungen zum Rhein sollen in Zukunft im nördlichen Teil des Plangebietes, auf Höhe der Buhnen, erhalten werden. Auch um die geplanten Picknickplätze zu erreichen. LANDWIRTSCHAFT IM POLDER Einwendung: Die Vorlage für die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 24.10.2016 enthielt Auflagen für die Landwirtschaft im Bereich des Polders. Die dort wirtschaftenden - 6 - Landwirte haben aber bereits eine Vielzahl von Auflagen. Wie zum Beispiel die als Ausgleichsmaßnahmen für den Polder eingesäten Blühstreifen. Weitere Einschränkungen sind aus Sicht der Landwirtschaft nicht mehr hinnehmbar. Antwort der Verwaltung: In der Vorlage für die politische Beratung (Beirat, BV 7, AUG) ist dargestellt, dass die Maßnahmen nur in Kooperation mit den Landwirten umgesetzt werden sollen. So wird beispielsweise vorgeschlagen, die vorhandenen Blühstreifen, die teilweise ungünstig für den Feldvogelschutz liegen, in Absprache mit dem Bewirtschafter in die sogenannten Suchräume für den Feldvogelschutz zu verlegen. Bei diesen in der Präsentation vorgestellten Räumen handelt es sich um die Bereiche, in denen mögliche Störfaktoren wie Katzen, freilaufende Hunde, Baumkulissen, etc. nicht greifen und von daher Maßnahmen zum Schutz der Feldvögel hier sinnvoll sind. Da es sich um freiwillige Maßnahmen handelt, wird es keine weiteren Einschränkungen für die Landwirte geben bzw. nur dann, wenn ein Bewirtschafter an Feldvogelschutzmaßnahmen teilnehmen möchte. Einwendung: Die vorhandenen Waldflächen im NSG und dem geplanten Erweiterungsbereich des NSGs wurden früher als Weiden genutzt, was jetzt nicht mehr erlaubt ist. Wieso wird der Landwirtschaft nun schon wieder Fläche in einer Größenordnung von ca. 45 ha genommen? Antwort der Verwaltung: Die im Pflege- und Entwicklungsplan dargestellten Suchräume für den Feldvogelschutz werden nicht in Gänze in Anspruch genommen, sondern nur in den Bereichen, in denen das Einverständnis des Landwirts und eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Für die entstehenden Ernteausfälle durch Lerchenfenster o. ä. werden die Landwirte entschädigt, sofern sie solch eine freiwillige Maßnahme umsetzten möchten. Es kann keine Fläche oder Teilfläche aus der Nutzung genommen werden ohne Einverständnis des Bewirtschafters. (Herr Dr. Bauer erläutert den Begriff „Lerchenfenster“: Bei der Aussaat wird auf ca. 20 qm die Sämaschine angehoben, dadurch entsteht eine bewuchsfreie Fläche im Feld. Diese wird von Lerchen zum Anflug und zur Nahrungssuche genutzt.) Einwendung: Es wird befürchtet, dass die Freiwilligkeit der angedachten Maßnahmen obsolet wird, sobald der Pflege- und Entwicklungsplan politisch beschlossen ist. Mit Beschluss des Planwerkes ist die Umsetzung von Maßnahmen in den Suchräumen verpflichtend und die Landwirte können nur noch bei der Art der Ausgestaltung der Maßnahmen Einfluss nehmen. Es wurde bei Ausweisung des Polders von der Bezirksregierung und der Stadt Köln zugesagt, dass die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Der Plan sieht nun die Inanspruchnahme eben dieser vor (graue Signatur im Maßnahmenplan). Antwort der Verwaltung: Die Aufgabe des vorgestellten Planwerks ist die Konkretisierung der zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Schutzgebietes formulierten Ziele aus dem Landschaftsplan. Es handelt sich um ein Konzept, das keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten entfaltet. Darüber hinaus sind die Polderflächen nicht Teil der vorgeschlagenen Naturschutzgebietserweiterung. Der Schutzstatus ändert sich dementsprechend nicht und auch nicht die bisherigen Bewirtschaftungsauflagen. Die vorgeschlagenen Suchräume und Maßnahmen sind nur als Vorschläge bzw. Empfehlungen zu verstehen, deren Umsetzung nur im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern erfolgen kann. Es kann kein rechtlicher Zwang ausgeübt werden. Aus der Freiwilligkeit der Maßnahmen ergibt sich die Möglichkeit, die Maßnahmen über vertragliche Vereinbarungen finanziell zu fördern. - 7 - SONSTIGE THEMEN Einwendung: Was passiert mit den ehemals vom Wasser- und Schifffahrtsamt genutzten Gebäuden am Ende der Frongasse und was soll mit den daran angrenzenden Obstwiesen und Weideflächen geschehen Antwort der Verwaltung: Kenntnisstand der Verwaltung ist, dass die Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes abgerissen werden sollen. Die angrenzenden Obstwiesenflächen sollen erhalten und ausgedehnt werden. Einwendung: Ist ein Befahren des Rheins mit Kanus zulässig, darf angelandet werden? Antwort der Verwaltung: Zwischen Kölner Stadtgrenze und den Buhnenfeldern im nördlichen Planraum ist für den Rhein ein FFH-Gebiet (Rhein-Fischschutzzone) ausgewiesen. Das Anlanden am Rheinufer ist nicht zulässig. Einwendung: Wieso müssen, obwohl die Vogelfauna in den untersuchten Gebieten doch intakt scheint, zusätzliche Maßnahmen für den Naturschutz ergriffen werden? Antwort der Verwaltung: Der derzeitige Eindruck trügt. Wenn die aktuell vorhandenen Altvögel über mehrere Jahre immer wieder Verluste bei den Bruten erleiden und keine Jungvögel aufziehen können, wird es mit dem zukünftigen Tod der Altvögel (häufig werden Vögel keine 8 Jahre alt) einen massiven Einbruch im Bestand geben. Deswegen ist es dringend erforderlich, die Bedingungen für die Vögel so zu verändern, dass ausreichend Jungvögel aufgezogen werden können, um den Bestand nachhaltig zu sichern. Einwendung: Die angesetzten Kosten erscheinen zu niedrig angesetzt, liegt eine detaillierte Kostenberechnung vor? Antwort der Verwaltung: Bei der im Pflege- und Entwicklungsplan genannten Summe handelt es sich nur um eine sehr grobe Schätzung, einzelne Maßnahmen wie die Altarmanbindung konnten überhaupt nicht berücksichtigt werden. Der Pflege- und Entwicklungsplan formuliert Zielvorgaben, die kurz- bis langfristig umgesetzt werden sollen. Eine detailliert Kostenaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt wäre nicht seriös, da Preise natürlicherweise einer Entwicklung unterliegen. Einwendung: Wie geht es mit dem Pflege- und Entwicklungsplan weiter? Antwort der Verwaltung: Das Gutachten befindet sich derzeit in der politischen Beratung und soll von Bezirksvertretung und Umweltausschuss beschlossen werden. Ist dies erfolgt, wird die Verwaltung verpflichtet, den Pflege- und Entwicklungsplan sukzessive umzusetzen. Als Statement wurde betont, dass eine prioritäre Umsetzung der Maßnahmen, die einer Optimierung der Erholungsnutzung im Raum dienen, gewünscht wird. Abschließend wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass das Protokoll zur Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und dort der Sitzungsniederschrift beigefügt wird. Der Vortrag von Herrn Sell wird ebenfalls den Mitgliedern der Bezirksvertretung und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Grün zur Verfügung gestellt. Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde um 19.55 Uhr beendet.
Anlage_3_Auszug_Naturschutzbeirat
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Geschäftsführung Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Frau Maaß Telefon: (0221) 221-36542 Fax : (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 18.11.2016 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 24.10.2016 öffentlich 4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 0591/2016 Der Fischereiverband NRW e.V. äußert Bedenken gegen die aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Au- wald, rrh.“ Die Bedenken werden dem Ausschuss Umwelt und Grün in einer separaten Stel- lungnahme durch den Fischereiverband NRW e.V. schriftlich eingereicht. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die in der Begründung aufge- führten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis.
Anlage_6_Auszug Umwelt und Grün - 08.12.2016 TOP 4.1 Langeler Auwald
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Anlage 6 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 18.01.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 08.12.2016 öffentlich 4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 2. Durchgang 0591/2016 Der Ausschussvorsitzende weist auf die Niederschrift der Bürgerinfoveranstaltung hin, die als Tischvorlage umgedruckt vorliege. Da die BV Porz die Vorlage noch nicht beschlossen habe, schlägt er vor, sie zurückzustellen. SB Herr Dr. Albach beantragt die Mitberatung der Vorlage im Verkehrsausschuss. Außerdem hätte er gerne eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Begutachtung durch den BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). Die Verwaltung sagt dies zu. Der Ausschussvorsitzende stellt Einvernehmen über den von SB Herrn Dr. Albach mündlich beantragten Verweis der Beschlussvorlage in den Verkehrsausschuss fest und lässt darüber zusammen mit der Zurückstellung der Vorlage abstimmen: Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Beratung in den Verkehrsausschuss und stellt sie zurück, bis Voten aus der B e- zirksvertretung Porz und aus dem Sportausschuss vorliegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage_9_Beschluss_BV_Porz
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Haus Telefon: (0221) Fax : (0221) E-Mail: Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE Datum: 20.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.12.2019 öffentlich 7.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 0591/2016 Beschluss : Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- fügt und geändert: Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- ufer von dem Grundstück aus zu unterbinden. Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen. Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten drei Tage ergeben. Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: Wird geändert in: In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- schwemmungsfreien Standort geboten. Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Vorletzter Spiegelpunkt: Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Wird geändert in Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert wer- den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden. Wird geändert in an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen empfohlen Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Haus Telefon: (0221) Fax : (0221) E-Mail: Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE Datum: 20.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.12.2019 öffentlich 7.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bas- tian (FDP) zu TOP 7.1: Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen AN/1215/2019 Beschluss : Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- fügt und geändert: Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- ufer von dem Grundstück aus zu unterbinden. Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen. Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten drei Tage ergeben. Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: Wird geändert in: In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- schwemmungsfreien Standort geboten. Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Vorletzter Spiegelpunkt: Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Wird geändert in Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert wer- den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden. Wird geändert in an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen beschlossen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 Vorlagen-Nummer 0591/2016 Freigabedatum 22.12.2016 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege - und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz -, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Fin anzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege - und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. Alternative Der Ausschuss für Umwelt und Grün lehnt die Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans ab. Ausschuss für Umwelt und Grün 15.09.2016 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.10.2016 Bezirksvertretung 7 (Porz) 08.11.2016 06.12.2016 04.07.2019 Sportausschuss 08.12.2016 19.01.2017 28.11.2019 Verkehrsausschuss 31.01.2017 28.10.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 08.12.2016 28.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: An der südlichen rechtsrheinischen Stadtgrenze, südwestlich des Ortsteils Köln-Porz-Langel, befindet sich das am Rhein gelegene Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ mit angrenzendem Vordeich- gelände und einer ackerbaulich genutzten Polderfläche im südöstlichen Anschluss. Letztere Flächen verfügen über den Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes. Abbildung 1: Übersicht - Lage des Naturschutzgebiete s „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender untersuc h- ter Landschaftsschutzgebietsflächen Bei dem etwa 152 ha großen Plangebiet handelt es sich um einen Gleithangbereich des Rheins mit einer für Flüsse charakteristischen, nahezu naturnah ausgebildeten Vegetationszonierung. Die Ufer- bereiche werden hierbei durch Kiesbänke und Flutrasen dominiert, die landeinwärts in Weidengebü- sche und Röhrichte übergehen. Diesen schließen sich Weichholzaue und Hartholzauenwälder an. Der nordöstlich an das Naturschutzgebiet ang renzende Bereich ist darüber hinaus durch ein Grü n- landmosaik mit Gehölzen und eine ehemalige Flutrinne mit Teich gekennzeichnet. Freizeitanlagen wie Campingplatz, Café und Bolzplatz sowie deren Zufahrten unterbrechen hier die Vegetationszonie- rung. Ein Wint erdeich grenzt den natürlichen Überschwemmungsbereich des Rheins von der Or t- schaft Langel und einem gesteuert flutbaren Polder ab. Der Polder Langel besteht überwiegend aus strukturarmen Ackerflächen und reicht bis zur östlich verlaufenden K 22. Der Landschaftsplan setzt für den Langeler Auwald und die Polderfläche eine Vielzahl von Maßnah- men zur naturnahen Ausgestaltung fest, deren Umsetzung teilweise bereits erfolgt ist. Bei noch nicht realisierten Maßnahmen stand die Frage im Raum, ob diese aus den 90er Jahren stammenden Vor- gaben aufgrund der inzwischen vollzogenen Entwicklung des Gebietes und des hier anzutreffenden Arteninventars noch zielführend sind. Von Seiten des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wurden daher für 2014/2015 vegetati- onskundliche und faunistische Untersuchungen in Auftrag gegeben, um auf Grundlage aktueller Da- NSG NSG NSG Untersuchungs- gebietsgrenze 3 ten einen maßgeschneiderten Pflege - und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet und die mit ihm eng verzahnten angrenzenden Landschaftsschutzgebietsflächen erarbeiten zu können. Neben der Vegetation wurden die Tiergruppen Vögel (Brutvögel, Rastvögel und Wintergäste), Fl e- dermäuse, Tagfalter/Widderchen, Heuschrecken und Amphibien (eingeschränkt) gezielt erfasst sowie bemerkenswerte Zufallsfunde anderer Tiergruppen dokumentiert. Von den untersuchten Tiergruppen stellen insbesondere die Vögel eine Besonderheit dar. Insgesamt wurden 79 Vogelarten (davon 26 ausschließlich Gastvögel) nachgewiesen, was für das Kölner Stadt- gebiet eine hohe Artenzahl bedeutet. 19 Brutvogelarten befinden sich auf der Roten Liste, hierzu zäh- len unter anderem vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Arten wie Kuckuck, Pirol, Re b- huhn, Wachtel und Flussregenpfeifer. Entscheidend für das große Artenspektrum ist die Vielzahl an unterschiedlichen Lebensräumen im Untersuchungsgebiet wie großräumiger Feldflur, naturnahen Auwäldern und kleinen Grünländern mit Obstbäumen. Dem Planraum ist ein sehr hoher ökologischer Wert für die Vogelwelt zu attestieren. Für die Tiergruppe der Fledermäuse stellt das Gebiet mit seinem hohen Insektenvorkommen an den Teichen, Auwäldern und Waldrändern sowie vorhandenen Höhlenbäumen als potentiellen Flede r- mausquartieren ebenfalls einen hochwertigen Lebensraum dar. Sieben Fledermausarten (unter ande- rem Rauhaut- und Wasserfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler) konnten nachgewiesen wer- den. Aufgrund der nur begrenzt für Amphibien geeigneten Lebensräume im Planraum, wurde diese Tie r- gruppe nur eingeschränkt betrachtet und gezielt nur das Vorkommen der Wechselkröte untersucht . Diese ursprünglich aus Steppengebieten stammende Art nutzt die offene Feldflur als Landlebensraum und ist in NRW lediglich im Rheinland anzutreffen. Das Vorkommen der Wechselkröte konnte im Pol- der nachgewiesen werden, eine Reproduktion der Art im Planrau m konnte allerdings nicht bestätigt werden. Entsprechend geeignete periodisch wasserführende Kuhlen waren zur Laichzeit aufgrund des extrem niedrigen Rheinwasserstandes ausnahmslos trocken. Die Tiergruppen der Tagfalter/Widderchen und Heuschrecken wurden nicht im gesamten Planraum untersucht sondern nur auf den für sie typischen Grünlandflächen (Deich, Obstwiese). Dabei konnten überwiegend nur häufig anzutreffende Arten dokumentiert werden. Dies lässt sich vermutlich durch die isolierte Lage und die Blütenarmut durch ungünstige Mähzeitpunkte während der Hauptaktivitäts- phase der Insekten erklären. Das Gebiet weist nur eine geringen bis mittleren ökologischen Wert für die Insekten auf. Bezüglich der Vegetationsbestände sind insbesondere die Auenbereiche unte r ökologischen G e- sichtspunkten als hochwertig einzustufen. Das natürlich bis naturnahe Mosaik aus Sand-, Kies- und Schotterflächen im Uferbereich, Flutrasen und Schilfröhrichten im Übergang zum Weidenholzaue n- wald und der Hartholzaue sowie der angrenzende Deich mit seiner Glatthaferwiese sind unterschied- lichen Schutzkategorien zuzuordnen. Neben gesetzlich geschützten Biotopen sind insbesondere die FFH-Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu nennen. Zahlreiche Pflanzenarten finden sich auf der Roten Liste. Die außerhalb der Aue liegenden Anteile des Untersuchungsgebietes (Feld- flur) zeichnen sich durch eine relativ intensive landwirtschaftliche Nutzung aus. Vereinzelt finden sich in den Feldrainen aber auch hier Rote-Liste-Arten. Insgesamt hat das Untersuchungsgebiet aus vege- tationskundlicher Sicht eine hohe ökologische Bedeutung. Beispielhafte Biotoptypen im Bereich der Rheinaue: Foto 1: naturnahes Rheinufer mit Schnittlauch (Wissmann 2014) 4 Foto 2: Flutrasen, Röhrichte und Weichholzauenwald (Vie bahn Sell 2015) 5 Foto 3: Weidenauenwald (Wissmann 2014) Foto 4: Angelteich in ehemaliger Flutrinne (Viebahn Sell 2015) Aufbauend auf den Kartierergebnissen wurden im Pflege- und Entwicklungsplan Leitarten definiert, die als Bioindikatoren die ökologische Wertigkeit des Untersuchungsraumes anzeigen und zur Ei n- schätzung von Erfolg oder Misserfolg der zukünftig vorgesehenen Schutz -, Pflege- und Entwick- lungsmaßnahmen herangezogen werden können (Zeigerfunktion). Diese Arten kommen bereits im Planraum vor und sind durch ihre Gefährdung sowie durch ihre spezialisierten Habitatansprüche cha- rakterisiert. 6 Entsprechend der verschiedenen Biotopkomplexe im Untersuchungsgebiet wurden aus der Tiergrup- pe der Vögel unter anderem Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel (alle of fene Feldflur), Gelbspötter, Klap- pergrasmücke (beide Laubhölzer der halboffenen Natur - und Kulturlandschaft), Kleinspecht, Pirol, Schwarzmilan (alle Hartholzaue) und Flussregenpfeifer (vegetationsfreies Rheinufer) als Leitarten benannt. Bei den Fledermäusen sind es sämtliche im Gebiet nachgewiesenen Arten. Aus der Gruppe der Tagfalter/Widderchen wurde das Schachbrett (Lebensraum Extensivgrünland) als Leitarten b e- stimmt, bei den Heuschrecken die Blauflügelige Ödlandschrecke (vegetationsarme Rheinuferbere i- che) und der Wiesengrashüpfer (Extensivgrünland) sowie die Wechselkröte aus der Gruppe der Am- phibien. Bei den Pflanzen sind dies Eselswolfmilch (Schotterrasen), Sumpfschafgabe (Flutrasen), Gewöhnlicher Schlammling (vegetationsarme Schlammflächen), Goldhahnenf uß (Hartholzauwald), Echtes Labkraut (Deich -Glatthaferwiese), Wiesenstorchschnabel (feuchte Ausprägung der Glatth a- ferwiese) sowie Gemeine Ochsenzunge und Kleinfrüchtiger Leindotter (Feldflur). Einhergehend mit den Leit-Pflanzenarten definieren sich auch die Leit-Biotoptypen, nämlich Schotterrasen, Schlammflu- ren, Flutrasen-Röhrichtkomplexe, Hart- und Weichholzauenwald und Extensivgrünland. Neben Leitarten definiert der Pflege- und Entwicklungsplan auch Zielarten. Aus der Tiergruppe der Vögel sind dies Kiebitz, Feldschwirl, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Turtel- taube, Nachtigall, Rohrammer und Teichrohrsänger. Des Weiteren die Fledermausarten Breitflüge l- fledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Graues Langohr, Mückenfledermaus und Teic h- fledermaus sowie das Kleine Wiesenvögelchen aus der Gruppe der Tagfalter/Widderchen. Bei den Pflanzen wurde die Schwarzpappel für den Biotoptyp Hartholzauenwald als Zielart benannt, die Ufer- segge und die Gelbe Wiesenraute für die Großseggen-Hochstaudenfluren sowie der Wiesensalbei für das Deich-Grünland. Zielarten stellen wie Leitarten hohe Ansprüche an ihren Lebensraum, besitzen ebenfalls eine Zeiger- funktion, kommen aber im Gegensatz zu Letzteren im Untersuchungsraum nicht vor. Ihr Vorkommen ist im weiteren Umfeld des Pla nraums dokumentiert, so dass eine eigenständige Ansiedlung in das Naturschutzgebiet und seine angrenzenden Flächen angestrebt wird. Voraussetzung hierzu ist, dass die im Konzept ausgearbeiteten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorschläge zur Umsetzung gelan- gen. Als zentrale Zielsetzung formuliert der Pflege- und Entwicklungsplan die Erhaltung und Entwicklung eines landesweit bedeutsamen naturnahen Gleitufers und Vorlandes des Rheins mit leitbildgerechter Vegetationszonierung, auentypischen Pflanzen- und Tierarten sowie Fischwanderhabitaten bei natur- verträglicher Land- und Erholungsnutzung. Dieses Oberziel soll durch die Umsetzung zahlreicher Einzelmaßnahmen in den verschiedenen Teilräumen des Untersuchungsraums erreicht werden. Unter anderem werden folgende Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vorgeschlagen: Der an der Frongasse gelegene Fischteich stellt derzeit das einzige Auengewässer im Gebiet dar. Bei dem Teich handelt es sich um den Rest eines ehemaligen Nebenarms des Rheins im Bereich der histo risch belegten „Langeler Insel“, der teilweise reaktiviert werden soll. Diese Maßnahme ist von großer Bedeutung für die Entwicklung der bisher im Rheinvorland fehle n- den temporären und dauerhaften Auengewässer sowie Feuchtbiotope, u.a. auch als natürl i- cher Ruheraum für Wanderfische bei Hochwasser. Geplant ist, den Angelteich in eine leitbild- gerechte temporär bespannte Nebenrinne mit unterstromiger Öffnung zum Rhein umzuwa n- deln, was ein freies Ein - und Ausströmen entsprechend der Rheinwasserstände ermöglicht. Der Pflege- und Entwicklungsplan übernimmt diese Maßnahme aus dem sogenannten „Um- setzungsfahrplan“, der seitens der Bezirksregierung aufgestellt wurde und für den Rhein die aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines guten öko- logischen Potentials gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie benennt. Für die Öffnung der Ne- benrinne ist ein detailliertes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durch die federfü h- rend zuständigen Behörden (Wasser- und Schifffahrtsamt, Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln) anzustreben und auch durch diese zu realisieren. 7 o Abbildung 2: Bereiche, die wieder an das Rheinregime angeschlossen werden können sowie eine mö g- liche Rundwegeführung zur Erholungsnutzung (gestrichelte Linie) Die forstliche Nutzung der städtischen Auewälder erfolgt seit Jahren nach den Prinzipien der deutschen FSC®-Standards. Die Bewirtschaftung setzt dabei auf das Leitbild der Wirtschafts- wälder als naturnahe Waldökosysteme mit entsprechend hohem Totholzanteil. Folglich befin- den sich die Wälder in einem guten ökologischen Zustand. Diese Form der Bewirtschaftung soll auch auf den privaten Waldflächen zur Anwendung gelangen, wo dies bisher noch nicht die Regel ist. Langfristig sind die verbliebenen Hybridpappelbestände sukzessive in boden- ständige Gehölzbestände umzuwandeln, an Randflächen sollen gestufte Waldmäntel entw i- ckelt werden. Die im Eigentum des Wasser - und Schifffahrtsamtes befindlichen ehemaligen Schifffahrtsge- bäude am Ende der Frongasse sollen abgerissen und die Fläche im Anschluss entsiegelt werden. Zusammen mit der angrenzend liegenden städtischen Ackerfläche soll hier eine für Auenlandschaften kulturhistorisch typische Obstwiese neu angelegt werden. Sämtliche Grünlandbestände im Planraum werden bezüglich Pflege und Mahd technik opti- miert. In der Regel erfolgen zwei Schnitte im Jahr, wobei die Mahdtermine auf den verschi e- denen Flächen entsprechend der Bedürfnisse der Insekten variieren können. Es werden nur Kreisel- oder Balkenmäher ohne Saugwirkung eingesetzt. Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Übe r- schwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen überschwemmungsfreien Standort geboten. 8 Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Gebietes ist eine Einschränkung störender Nutzun- gen zwingend geboten. Andererseits sollen weiterhin naturverträgliche Freizeit - und Erh o- lungsaktivitäten stattfinden. Um Beides erreichen zu können, sollen das bestehende Natu r- schutzgebiet und die angrenzenden empfindlichen Uferberei che durch Wegerückbau - und Lenkungsmaßnahmen weitestgehend beruhigt werden. Im restlichen Vordeichgelände erfolgt eine Bündelung der Naherholungsnutzung auf zwei landschaftlich attraktiven Rundwegen (siehe auch Abbildung 1), an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden. Die Wege sollen eindeutig und nachvollziehbar ausgeschildert werden, an stärker frequentier- ten Zugangspunkten sind Informationstafeln aufzustellen, die das Wegesystem erläutern und die Akzeptanz für naturschutzbegründete Nutzungsrestriktionen fördern sollen. Zur Verme i- dung illegalen Parkens und der notwendigen Regelung des ruhenden Verkehrs im Vordeich- gelände werden die Ausweisung und der Ausbau eines kleinen Parkplatzes an der Frongasse erforderlich. Mit der Umwandlung des Angelteichs in eine Nebenrinne mit unterstromiger Rheinanbindung geht ein Verbot der Angelnutzung einher. Das Angeln kann jedoch in den weniger störungsan- fälligen Uferbereichen/Buhnenfeldern des Rheins nördlich der Frongasse praktiziert werden. Als Anlage ist eine „Maßnahmenkarte“ beigefügt, die sämtliche im Planraum vorgesehenen Maßnah- men darstellt und räumlich zuordnet. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einer groben Kostenschätzung Netto- kosten in Höhe von 300.000,- € errechnet. Diese unterteilen sich in Kosten für Entwicklungsmaßnah- men mit ca. 110.000,- € (hierzu gehören Pflanzungen, Rückschnitte, Einsaaten, Obstwiesenneuanla- ge, etc.), Kosten für Pflegemaßnahmen in Höhe von ca. 90.000,- € (insbesondere Mahd, Kontrolle auf Müll/Neophyten) und Kosten für bauliche Maßnahmen von ca. 100.000,- € (Wegeführung/-sperrung, Schilder, Anlage Liegewiese mit Möblierung). Nicht betrachtet wurden die Kosten für Planung und Herstellung der unterstromigen Rheinanbindung des jetzt als Teich genut zten ehemaligen Neben- arms, die nicht seitens der Stadt Köln finanziell gestemmt werden können sowie die Kosten für den Parkplatzneubau. Die Maßnahmenumsetzung soll sukzessive über mehrere Jahre verteilt erfolgen und aus dem laufenden Haushalt finanziert we rden. Möglichkeiten einer Förderung - beispielsweise über die Förderrichtlinie Naturschutz – FöNa - werden geprüft. Zur Erfolgskontrolle der vorgeschlagenen Schutz, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen sollen die Bestände der Leit- und Zielarten im mehrjährigen Rhythmus regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden; gleiches gilt für die Vegetationsentwicklung. Möglichen Fehlentwicklungen im Unters u- chungsraum kann so rechtzeitig gegengesteuert werden und es lassen sich Optimierungen vorne h- men. Die hochwertige ökologische Ausstattung des an das bestehende Naturschutzgebiet angrenzenden Vordeichgeländes mit Gleitufer und Weichholzauenwald, Hartholz - und Pappelbeständen, ausg e- dehnter Obstwiese auf der ehemaligen Rheininsel, gegenwärtig als Angelteich genutzt em Rheinne- benarm sowie der Deichböschung erfordern, den Status des Landschaftsschutzgebiets in den Status eines Naturschutzgebietes umzuwandeln. Die landesweit bedeutsamen, hochgradig gefährdeten Le- bensräume sowie die Tier - und Pflanzenarten der Rheinaue können nur durch eine verbindliche An- passung der ungeregelten Freizeitnutzung geschützt werden. Eine derartige Lenkungsmöglichkeit bietet nur der Status eines Naturschutzgebietes. Abbildung 2 zeigt eine mögliche Naturschutzg e- bietsabgrenzung auf, bei der die Flächen des Campingplatzes und des Gastronomiebetriebes weiter- hin ausgespart bleiben. Die Buhnenfelder und Rheinuferbereiche samt Leinpfad im nördlichen Unter- suchungsraum sind von geringerer ökologischer Bedeutsamkeit und bedürfen folglich keiner geänder- ten Schutzgebietsausweisung. Eine verbindliche Gebietsabgrenzung des zukünftigen Naturschutzge- bietes ist erst im Rahmen eines Landschaftsplanänderungsverfahrens möglich. 9 Abbildung 3: Erweiterung des Naturschutzgebiets (Te ilgebiet 2, rote T -Linie) Anlage Maßnahmenkarte für das Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Frongasse
- Grasweg
- Heckenweg
- Am Rheinufer
- Deichweg
- Am Rande
- Im Feld
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Details
- Aktenzeichen
- 0591/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.02.2020
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27