Mandari Insight

0591/2016

Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen

Beschlussvorlage Ausschuss 17.02.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 15.06.2020, TOP 4.1

Anlage_7_Erläuterung_Beratungsunterbrechung

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Maßnahmenkarte_PEPL

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage_8_Nachfrage_BV_Porz_Sitzung_10_09_2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5_Vortrag_Sell_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Langel

· application/pdf

Ansehen

Anlage_4_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Besprechungsniederschrift

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3_Auszug_Naturschutzbeirat

· application/pdf

Ansehen

Anlage_6_Auszug Umwelt und Grün - 08.12.2016 TOP 4.1 Langeler Auwald

· application/pdf

Ansehen

Anlage_9_Beschluss_BV_Porz

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage_7_Erläuterung_Beratungsunterbrechung

2222 Zeichen

Anlage 7 
Erläuterung zur Beratungsunterbrechung 
 
Am 15.09.2016 wurde mit der politischen Beratung de r Vorlage „Pflege- und Entwicklungs- 
plan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“ (Vorlagen-
Nummer 0591/2016) begonnen. Begleitend wurde der Pf lege- und Entwicklungsplan interes- 
sierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Bür gerinformationsveranstaltung am 
22.11.2016 in der Jakob-Engels-Halle in Köln Porz/L angel vorgestellt. In der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 31.01.2017 wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen. 
Als Grund für die seinerzeit getätigte Unterbrechung der politischen Beratung ist die geplante 
Rheinquerung im Kölner Süden zu nennen. Bei diesem inzwischen als „Rheinspange 553“ 
bezeichnetem Verkehrsprojekt soll eine neue Fernstr aßenverbindung zwischen den Auto- 
bahnen A555 und A59 hergestellt werden. Das Vorhabe n wurde im Herbst 2016 durch einen 
Beschluss des Deutschen Bundestages im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen mit der neuen 
Dringlichkeitsstufe „vordringlichen Bedarf“ versehe n, wurde also „hochgestuft“. Zu diesem 
Zeitpunkt war unklar, ob der Beschluss des zuvor ge nannten Pflege- und Entwicklungsplans 
eine mögliche Interessenskollision mit dem geplante n Verkehrsprojekt auslösen könnte und 
die Beratung von der Verwaltung von daher zunächst ausgesetzt. 
In der Zwischenzeit erfolgte eine Konkretisierung d er Rahmenbedingungen zur möglichen 
Verwirklichung der Rheinquerung und es liegt ein „P rojektfahrplan“ vor. Bis Ende 2019 soll 
eine Entscheidung zur zukünftigen Trassenführung ge troffen und das Genehmigungsverfah- 
ren konsequent fortgeführt werden. Laut Presseberic hten soll 2025 mit dem Bau der Maß- 
nahme begonnen und diese bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.  
Ein positives Votum für den Pflege- und Entwicklung splans mit seinen konzipierten Schutz-, 
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie seinem Vors chlag zur Vergrößerung des beste- 
henden Naturschutzgebietes in nördlicher Richtung s teht nach Einschätzung der Verwaltung 
nicht im Widerspruch zu einer möglichen Realisierun g der Rheinspange 553. Von daher wird 
die politische Beratung wieder aufgenommen und soll nun fortgeführt werden.

Anlage_2_Maßnahmenkarte_PEPL

10605 Zeichen

! !
!!
! !! !
!!! !
!!
!!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!
!!
!!
!
!!!
!
!!
!
!
!!
!
!!
!
!
!
!!!
! !
!
!! !
!!
!
!!
!!
!!
!!!
! !
!
!!
!
!!!!
!!
!
!
!!!
!!
!!
!
!
!!!
!!!
! !!!
!!!!
!!!! !
!
!!
!
!
!
!
!!
!
!
!
!!
!!
!
!
!
!
!!
!
!!!
!
!!
!! !
!
!
! !
!
!
± ±
±±
± ±± ±
±±± ±
±±
±±
±
±
±
±
±
±
±
±
±
±
±
±
±±
±±
±
±±±
±
±±
±
±
±±
±
±±
±
±
±
±±±
± ±
±
±± ±
±±
±
±±
±±
±±
±±±
± ±
±
±±
±
±±±±
±±
±
±
±±±
±±
±±
±
±
±±±
GGG
G GGG
GGGG
GGGG G
G
GG
G
G
+
+
++
+
+
+
++
++
+
+
+
+
++
+
+++
+
++
++ +
+
+
G G
+
+
$Z
$Z
$Z
$Z
$Z
$Z
$Z
$Z
$Z
$Z
$Z
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾ ¾ ¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
¾
DDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDD
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D D D D D D D D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D DD
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
DD
D
D
D
D D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
D
DD D D D D D D D D D D D D D D D D D DD
D D D D D
")Á
")Á
")Á
")Á
")Á
")Á
.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(
.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(.(
((((((((((((((((((((((((((((((((((((
((((((((((((((((((((((((((((((((((((
%a
%a
']
"F
"F
"F
"F
"F
"F
"F
"!(
"""""
" "
D
Æü
$T
$T
$T
$T
$T
$T$T
$T
#þ
#þ
#þ
#þ
Æü
)"FD
)"FD
)"FD
)"FD
)"FD
)"FD
)"FD
)"FD
ÆIÆI
ÆI
ÆI
ÆI
ÆI
"6
#þ
#þ
#þ
#þ
#þ
D
D
!A!A
!A!A!A
!A!A
!A
!A
!A
!A
!A!A
!A!A!A!A
!A!A!A
!A
!A
!A!A
!A !A!A
!A!A
!A!A!A
!A
!A!A
!A!A
!A!A!A!A
!A
!A !A!A
!A!A
!A!A
!A
!A !A
!A!A!A!A!A
!A
!A
!A
!A !A!A
!A
!A
"H
"H
"H
"H
"H
"H "H
9-2-b
7-3-a
7-3-a
7-3-a
9-1-a
6-1-a
7-3-a
7-3-a
7-3-a
7-3-a
4-2-b
4-1-a
4-1-b
4-1-b
1-1-a
3-2-b
2-2-a
1-2-a
5-2-a
6-2-a
2-1-a
4-2-a
2-2-a
2-2-a
4-2-f
5-2-a
6-3-a
2-2-a
2-1-a
5-2-b
2-1-a
4-2-d
5-2-b
2-2-a
5-3-a
2-2-b
2-1-a
2-2-b
7-3-a
5-2-a
4-2-a
2-2-b
2-2-b
8-2-a
8-2-a
2-1-b
1-2-b
2-2-b
4-1-a
6-1-a
6-2-a
4-2-c
1-2-a
4-2-b
3-2-b
3-2-a
10-2-a
3-2-a
5-1-a
1-2-b
5-1-a
2-1-b
5-2-c
10-2-a
4-2-e
2-1-b
4-2-d
5-3-a
9-2-a
3-2-b
3-2-b
4-2-c
9-2-a
4-1-c
10-2-b
9-2-a
4-1-c
5-2-a10-2-b
8-2-a
4-2-c
6-2-a
7-3-a
7-3-a
4-1-c
5-2-a
9-2-b
1-2-a
6-2-a
4-1-c
9-2-a
9-2-b
4-2-b
9-2-a
9-2-a
Pflege- und Entwicklungsplan 
NSG"Langeler Auwald, rrh."  und angrenzende Flächen
100 0 100 200 30050 MeterIn der Land- und Forstwirtschaft sind die einschlägigen Bestimmungen des Artenschutzrechtes zu beachten. 
Vor Entwicklungs- und Pflanzmaßnahmen sind Informationen über Leitungstrassen und deren Schutzstreifen einzuholen und zu beachten.
 
Nr. Entwicklungsziel Pflege- und Entwicklungsmaßnahme NSG Langeler 
Auwald 
NSG-Vorschlag 
Langeler Bucht 
Feldflur Polder 
Langel 
     Nr. der Maßnahme im Plan; in Klammern: Kap. siehe Text 
  
1 / 2 
  
 
Erhaltung und Entwicklung der 
ufernahen Rheinflächen als 
Fischruhe- und Wanderhabitate / 
 
Erhalt und Entwicklung des 
landesweit größten naturnahen 
Gleitufers des Rheins mit 
Weichholzaue und Ufervegetation 
Erhaltung der Kies- und Sandbänke des Rheins 1-1-a (11.3.1.1.1) 1-2-a (11.3.2.1.1) - 
Erhaltung der Flutrasen des Rheins - 1-2-b (11.3.2.1.2) - 
Natürliche Entwicklung von Auenwald (Untere Hart-/ Obere 
Weichholzaue)  im NSG Langeler Auwald und in der 
Langeler Bucht 
2-1-a (11.3.1.1.2) 2-2-a (11.3.2.1.3) - 
  
Natürliche Entwicklung der Röhrichtbestände/ Sukzession 
zu Auwald im NSG Langeler Auwald und in der Langeler 
Bucht 
2-1-b (11.3.1.1.3) 2-2-b (11.3.2.1.4)  - 
  
3 
Entwicklung einer z. Zt. Auf-
gestauten Nebenrinne des Rheins 
mit naturnaher Wasserstands- 
und Vegetationsdynamik 
Sukzession eines begleitenden Saumes 
(nach Baumaßnahme) 
- 3-2-a (11.3.2.2.1) - 
Sukzession des natürlichen Vegetationsmosaiks in der 
Nebenrinne (nach Baumaßnahme)  
- 3-2-b (11.3.2.2.2) -  
  
  
4 
  
  
  
  
Erhalt und Entwicklung der Hart-
holzauenwälder im Überschwem-
mungsgebiet des Rheins (Deich-
vorland) 
Natürliche Entwicklung von Hartholzauenwald im NSG 
Langeler Auwald und in der Langeler Bucht 
4-1-a (11.3.1.2.1) 4-2-a (11.3.2.3.1) -  
Langfristige Umwandlung von Pappelbeständen in 
Auenwald / Optimierung für den Pirol im NSG Langeler 
Auwald und in der Langeler Bucht 
4-1-b (11.3.1.2.2) 4-2-b (11.3.2.3.2) -  
Anpflanzung eines Auenwaldsaumes 4-1-c (11.3.1.2.3) -  -  
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Hartholzauenwald 
in der Langeler Bucht  
-  4-2-c (11.3.2.3.3) - 
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Auenwald (Untere 
Hartholz-/Obere Weichholzaue) in der Langeler Bucht 
-  4-2-d (11.3.2.3.4) - 
Pflanzung eines Waldrandgebüsches in der Langeler 
Bucht 
-  4-2-e (11.3.2.3.5) - 
Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht  -  4-2-f (11.3.2.3.6) - 
  
5 
  
  
Erhalt und Entwicklung der rhein-
auentypischen Obstwiesen und 
Grünländer auf Hartholzauen-
standorten  
Extensive Bewirtschaftung der Wiese im NSG Langeler 
Auwald 
5-1-a (11.3.1.3.1) - - 
Extensive Bewirtschaftung der Obstwiesen in der Langeler 
Bucht und im Polder Langel 
-  5-2-a (11.3.2.4.1) 5-3-a (11.3.3.1.1) 
Neuanlage von Obstwiesen mit anschließender extensiver 
Bewirtschaftung in der Langeler Bucht 
- 5-2-b (11.3.2.4.2) - 
Extensive Bewirtschaftung des Grünlandes in der Langeler 
Bucht  
-  5-2-c (11.3.2.4.3) - 
6 
  
Pflege der artenreichen Grünland-
vegetation auf den Deichen 
Unterhaltungsmaßnahmen auf dem Deich im NSG 
Langeler Auwald, in der Langeler Bucht und am Polder 
Langel 
6-1-a (11.3.1.4.1) 6-2-a (11.3.2.5.1) 6-3-a (11.3.3.2.1) 
 7 
  
  
Entwicklung der artenreichen 
Feldflur mit rotierenden und 
festen Biotopstrukturen 
  
  
Feldvogelschutz- und -entwicklungsmaßnahmen in den 
dargestellten Suchräumen im Polder Langel (Pflanzung 
von Niederhecken, Pflanzung von niedrigwüchsigen 
Einzelgebüschen als Schneeschutz für Rebhühner, 
Blühstreifen, Selbstbegrünungsmaßnahmen, 
Schwarzbrachen, Ernteverzicht von Getreide,  
Extensiver Anbau von Getreide mit doppeltem 
Saatreihenabstand und Belassen von Stoppelbrachen) 
-  - 7-3-a (11.3.3.3.4) 
Bewirtschaftung der Blühstreifen (planfestgestellt) - - 7-3-a (11.3.3.3.4) 
Bewirtschaftung der Ackerrandstreifen (planfestgestellt) - - 7-3-a (11.3.3.3.4) 
8 Erhalt und Entwicklung der 
standorttypischen (Weißdorn-
Schlehen)Gebüsche 
Gehölzschnitt an den  Gebüschstrukturen in der Langeler 
Bucht 
- 8-2-a  (11.3.2.6.1) - 
9 
  
  
  
  
Sonstige Entwicklungsziele z.B. 
(Hecken, Alleen, Gehölze) 
Pflanzung von Gebüschgruppen im NSG Langeler Auwald 9-1-a (11.3.1.3.2) - - 
Erhalt der Feldgehölze in der Langeler Bucht -  9-2-a (11.3.2.6.2) -  
Erhalt einer Buchen-Bergahorn-Allee -  9-2-b (11.3.2.6.3) -  
 10 
  
Maßnahmen zur Steigerung des 
Naherholungswertes in der 
Langeler Bucht 
Anlage einer Liegewiese im Norden am Ufer der Langeler 
Bucht 
- 10-2-a (11.3.2.7.1) -  
Schnitt der Hecke in der Langeler Bucht  -  10-2-b (11.3.2.7.2) -  
 
30-12-2015
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©  Geobasis NRW (2015)
1:2.500
Pflege- und Entwicklungsplan 
NSG "Langeler Auwald, rrh."   
und angrenzende Flächen
30-12-2015
Entwicklungsziele und Maßnahmen
Plannummer:
Maßstab:
Plangröße:Datum:Bearbeitung:
Dateiname:
Dipl. Biol. Michael Sell
Dipl. Ing. Dipl. Ökol. Frauke Viebahn
PEPL_Langeler-Auwald
Projektbezeichnung, Nr.:
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
ViebahnSell
Goltenkamp 14
58452 Witten
ENTWICKLUNGSMAßNAHMEN
PFLEGEMAßNAHMEN (ohne Nummerierung im Plan)
Beseitigung von Abfall, Müll, Gartenabfall (exemplarische Darstellung)$Z
Entwicklungsmaßnahmen (punktuell, z.T. ohne Nummerierung im Plan)
Entwicklungsmaßnahmen (linienhaft)
Entsiegelung von Wegen
Pflanzung / Entwicklung Hecke, Gebüsch oder Waldmantel
Beseitigung von Ein- / Ausströmhindernissen
Herstellung einer landschaftsgerechten Brückenverbindung / 
eines lichten Durchlasses 
A AA
Pflanzmaßnahmen
Rückbau von Gebäuden und sonstigen Bauwerken 
Rückbau von Gebäuden D
Neupflanzung Vogelkirsche (4-1-c; 9-1-a)
Erhaltung von Obstbaum (exemplarische Darstellung) 
Neupflanzung Obstbaum (5-2-a; 5-2-b)
+
G
±
FELDVOGELSCHUTZ
Suchraum für Maßnahmenflächen des Feldvogelschutzes
Entwicklungsmaßnahmen (flächenhaft)
Anlage / Erweiterung einer temporären Nebenrinne (3-2-a / 3-2-b)
Langfristige Umwandlung von Pappelbeständen in Auenwald / Optimierung 
für den Pirol
Erhaltung von Biotoptypen
Natürliche Entwicklung von Auenwald (Untere Hart- / Obere Weichholzaue)
Anlage von Liegewiesen
@ @ @
@ @ @
Anpflanzung eines Auenwaldsaumes (Untere Hart- / Obere Weichholzaue)
Anpflanzung von Hartholzauenwald / -gehölzen (z.T. sonstigen Gehölzen)
Natürliche Entwicklung von Hartholzauenwald 
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Auenwald (Untere Hart- / Obere 
Weichholzaue)
Umwandlung gebietsfremder Gehölze in Hartholzauenwald (z.T. sonstigen 
Wald)
.(.(.(.(.(.(.(
Neuanlage von Obstwiesen mit anschließend extensiver Bewirtschaftung
Rückbau von befestigten Flächen
Hecken- / Gehölzschnitt
Extensive Bewirtschaftung von Grünland
Unterhaltungsmaßnahme (extensive Mahd)
Sukzession von Biotoptypen
Pflanzung eines Waldrandgebüsches
Natürliche Entwicklung von Röhricht / Sukzession zu Auenwald
Extensive Bewirtschaftung von Obstwiesen
"H
ohne
Eintrag
Teilflächen im Plangebiet
Plangebiet
Grenze des NSG 17
Naturschutzgebiet
Geplante Erweiterung des NSG 17
SCHUTZMAßNAHMEN; BESUCHERLENKUNG
Ausweisung / Neuanlage von Wegen
Ausweisung Uferweg, lokaler Rundweg
Deichweg (Fußgänger- und Radverkehr)¾ ¾
Erhaltung der Wegeverbindung als Grasweg")Á
Rücknahme von Wegen, Pfaden
Buchen-Bergahornallee
(((
(((
Gesetzlich geschützte Allee
ZIELZUSTAND
Deich (vorhanden)
Biotoptypen
Weichholzauenwald / -fragmente mit Röhricht und
Uferstaudenfluren 
Hecke, Waldmantel, Wegeabpflanzung
Einzelbaum, Baumreihe, -gruppe!
Hartholzauenwald, Feldgehölz
Gebüsch, Hecke, Waldmantel
sandig-kiesige Standorte im Überflutungsbereich 
des Rheins (inkl. Buhnen)
!
Hochstauden-Röhricht-Komplex mit Weidenauen-
wald-Fragmenten
Flutrasen mit Weidengebüsch
Obstweide / -wiese
Extensiv bewirtschaftetes Grünland
Straßen, Zufahrten
Acker
Garten
Vernässung durch Rinnenanschluss
D D D D D
Wegesperrungen, Rücknahme von Wegen
'] Vorhandene Sperrung von Wegen
%a Anlage einer Schranke bzw. sonstigen Wegesperrung
Sonstige Maßnahmen der Besucherlenkung 
(ohne Nummerierung im Plan)
Aufstellen von Sitzbänken
Plätze mit möglicher Angelnutzung"F
Aufstellen von Informationsschildern#þ
Saisonale Sperrung zur Brutzeit (Vogel- / Artenschutz)
Æü Anlage eines Parkplatzes
)"FD
Zusätzliches NSG-Schild
$T
ÆI
"!(
"""""
" "
D Verlegung Fußballplatz, langfristig
Beibehaltung Spielplatznutzung"6
Æü Parkplatz (vorhanden)
Wegesystem
Zufahrtsstraße, sonstiger asphaltierter Weg
Unterhaltungsweg, Asphalt
Feld- / Waldweg, Schotter
Feldweg, Gras
Waldweg

Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung

1266 Zeichen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieb en . 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
  
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum  Komplexität  
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen . 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum  Komplexität  
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen , weil: 
 
 X  Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
 Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage_8_Nachfrage_BV_Porz_Sitzung_10_09_2019

1650 Zeichen

Anlage 8 
 
Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angren- 
zende Flächen 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 10.09.2019 im Zusammenhang mit der 
Beratung der Beschlussvorlage 0591/2016 um die Beantwortung folgender Frage gebeten: 
 
„Die Linienführung der Rheinspange A553 steht auch heute noch nicht fest. Welche Auswir- 
kungen hat es auf den Pflege- und Entwicklungsplan, wenn die Trasse während der Planung 
ein- oder mehrfach verschoben wird? 
 
Kann die Festlegung des Plans die geplante Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln sowie die 
Verlängerung der Linie 7 bis Lülsdorf gefährden bzw. was ist zu veranlassen, um diese drin- 
gend benötigte ÖPNV-Maßnahme in Einklang mit dem Pflege- und Entwicklungsplan zu 
bringen?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Pflege- und Entwicklungspläne haben den Charakter informeller Planungen, sie entfalten 
keinerlei allgemeinverbindliche Rechtswirksamkeit. Sie stellen vielmehr Handlungsempfeh- 
lungen dar, die die Verwaltung bei ihren naturschutzfachlichen Aufgabenstellungen unter- 
stützen sollen.  
 
Ein Pflege- und Entwicklungsplan für den Langeler Auwald verhindert weder eine bestimmte 
Linienführung der Rheinspange A553 noch eine bestimmte Trassenführung der Stadtbahn- 
verlängerung bis Lülsdorf. 
 
Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans erfolgt auf Grundlage des vom Rat be- 
schlossenen Landschaftsplans Köln (Ratsbeschluss vom 06.12.1990). Der Landschaftsplan 
formuliert das allgemeine Gebot, dass für sämtliche Naturschutzgebiete Pflegepläne aufzu- 
stellen sind. Dies ist bis dato für das NSG „Langeler Auwald, rrh.“ nicht erfolgt.

Anlage_5_Vortrag_Sell_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Langel

5799 Zeichen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Pflege- u. Entwicklungsplan 
NSG Langeler Auwald, rrh. N17

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
 Erarbeitung eines Pflegeplanes für das Naturschutzgebiet 
Langeler Auwald und angrenzende Flächen, 
 neue Kartierungen schutzwürdiger Arten (Leitarten) sollen als 
Basis für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dienen, 
 Schwerpunkte (NSG-Erweiterung, Auwald, Feldflur) 
 Datengrundlage Biostation 
 Ziel: Rheinnatur entwickeln und naturverträglich erleben  
Auftrag

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   Erweiterung des  
NSG Langeler Auwald  
 
um den Gleithang (LSG) 
  
sowie die Bereiche  
In den Weiden  
und  
Langeler Bucht

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Nutzung Vorgaben (andere Pläne, Gesetze etc.) PEPL-Planung (informell) 
      
Campingplatz Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen 
(Flächennutzungs-plan, Landschaftsplan) 
Keine Änderung, bleibt bestehen 
Strandbad Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen 
(Flächennutzungsplan, Landschaftsplan) 
Keine Änderung, bleibt bestehen 
Sportplatz Pachtvertrag Nur bei Ersatzplatz langfristige Auslagerung 
Straßen/Wege  s. oben: Camping, Strandbad, 
Erholungswald 
Nutzung beibehalten, Sperrung nur von Tram-
pelpfaden im Auwald; Heckenweg freistellen; 
abschnittsweise Entsiegelung 
Parkplatz s. oben, Parkplatzmangel in Langel Neuer Parkplatz am alten Spielplatz 
Angelteich Umsetzungsfahrplan der BR Köln:  
Anbindung Altarm (Landeseigentum) 
Übernahme von BR Köln (dort eigenständige 
Gewässerplanung) 
Angeln Schutz der FFH-Biotope Rücknahme am Gleitufer und am Teich, 
Beibehaltung  in Buhnenfeldern 
Rast u. Picknick Schutz der FFH-Biotope Neuanlage an der Bucht, Rücknahme im 
Weidenauwald 
Landwirtschaft 
im Polder 
Ausgleichsflächen, Feldvögel Keine Flächenänderung, Freiwillige Anpassung 
von Blühstreifen und Vogelschutzstreifen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   PEPL 
Entwurf

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   PEPL 
Entwurf

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Probleme der Feldvögel im Polder  –  Lerchen, Hunde und Spaziergänger

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Das Gleitufer – viel mehr als nur Kies

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
FFH-Gebiet und  
FFH-Lebensraumtypen 
3270 
91E0 
Schlammige Flussufer mit  
einjähriger Vegetation 
Erlen-/Eschenwald und  
Weichholzauenwald an Fließgewässern

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
FFH-Gebiet DE-4405-301 “Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (FSB-K-0001) 
13 km bis zur Sieg  - Langeler Bucht als Ruhelager (am Rhein stark defizitär) für Wanderfische

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Daten der NABU Naturschutzstation Leverkusen – Köln 
Biotoptypen - Bestand

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Vögel 
Leitarten Bestand  
(Reviere im Plangebiet) 
Kartierung Nabu 2014/2015 
Zielarten (Liste):  
Feldschwirl 
Feldsperling 
Kiebitz 
Rohrammer 
Nachtigall (VS)

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
„Karte Preußen.rrh3Porz“, ca. 1820,   
Hermann Kochs Köln Stadt des Handels 
Langel 
Zündorf

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Rheinausbau ca. 1850 (Uferdeckwerk, Buhnenverlängerung, Verschluss Langeler Bucht)  
Kartengrundlage: Preußische Neuaufnahme (1891-1912)

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Naturerlebnis steigern  
Ausblicke in die  
Auenlandschaft  
und  
auf den Rhein  
freistellen Neue Picknickplätze - 
Übergänge auf die „Insel“  
erfahrbar machen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Umsetzungsfahrplan Rhein Hauptlauf     Bezirksregierung Köln 
Rheinufer: 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen 
Teich/Rinne: 
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern, 
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes.

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
Umsetzungsfahrplan „Rheinufer“: 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder 
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
   
Umsetzungsfahrplan „Teich/Rinne“: 
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern, 
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes 
 
Heute: keine typischen Wasserpflanzen,  
überwiegend Algen, keine Röhrichte,  
keine Flachufer, künstl. Fischbesatz

Vorstellungstermin PEPL  Langeler Auwald, rrh. N17   
Bürgerversammlung am  22.11.2016    Dipl.-Biol. Michael Sell 
 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Anlage_4_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Besprechungsniederschrift

19487 Zeichen

Dienststelle Datum Auskunft erteilt Tel. 
 67  24.11.2016 Herr Faber 
Frau Eitner 
23673 
23478 
 
 
Besprechungsniederschrift 
 
Dikta 
tzeile 
 
1 Besprechungsgegenstand 
 Bürgerinformationsveranstaltung zum Pflege- und En twicklungsplan NSG „Langeler Auwald, rrh.“ 
und angrenzende Flächen 
  
2 Ort und Datum der Besprechung 
 Jakob-Engels-Halle in Köln-Porz/Langel 
21.11.2016 
  
3 Teilnehmer/Teilnehmerinnen  
 seitens der Verwaltung 
Herr Becker 
Herr Dr. Bauer  
Frau Höppner 
Frau Eitner 
Herr Faber 
Herr Sell 
 
02-7 
671 
671-1 
671-1 
671-1 
Büro Viebahn/ 
Sell 
  
   
4 Mitzeichnung von  (Erstschrift zurück an Absender)  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
5 Verteiler  
 betroffene politische Gremien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
6 Text 
  
Gegenstand der Bürgerinformationsveranstaltung war der im Auftrag der Stadt Köln vom 
Planungsbüro ViebahnSell erarbeitete „Pflege- und Entwicklungsplan für das 
Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“.  
 
Nach Begrüßung durch Herrn Becker, gab Herr Dr. Bauer eine kurze Einführung in die 
Thematik und betonte, dass die zur Diskussion stehende Rheinquerung zwischen 
Niederkassel und Langel aufgrund fehlender Zuständigkeit der Stadt Köln nicht Gegenstand 
des Abends sein könnte und bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans auch nicht 
berücksichtigt wurde.

- 2 - 
  
 
Im Anschluss stellte Herr Sell den Planraum und die wesentlichen Inhalte der 
Maßnahmenkonzeption im Rahmen eines Vortrages vor. Schwerpunktmäßig wurde dabei auf 
die im Planraum bestehenden Nutzungen eingegangen. Hierbei wurde Folgendes klargestellt:  
• Campingplatz und Strandbad Marie genießen Bestands schutz und bleiben erhalten, 
keine Übernahme in die geplante Naturschutzgebietserweiterung 
• Verlagerung des Sportplatzes ist ein langfristiges  Ziel, Realisierung nur bei 
Vorhandensein eines Alternativstandorts 
• Straßen/Wege wasser- und landseits des Deiches ble iben erhalten, Nutzung 
unverändert, lediglich Sperrung von illegalen Trampelpfaden im Auwaldbereich 
• Neuanlage eines Parkplatzes im Bereich des Spielpl atzes, Spielplatz bleibt in seiner 
jetzigen Funktion erhalten 
• Angelteich, Umbau des Teiches aus Umsetzungsfahrpl an der Bezirksregierung 
übernommen, eigenständige Gewässerplanung des Landes 
• Angelnutzung Rhein, Konzentration der Angelnutzung  auf Bereich der Buhnenfelder 
• Rast und Picknick, Neuanlage einer Erholungsfläche  am Rhein im östlichen Planraum 
• Landwirtschaft im Polder, keine Flächenänderung, n ur freiwillige Maßnahmen zum 
Feldvogelschutz 
Mit dem Vortrag konnten Missverständnisse ausgeräumt werden, die im Vorfeld der 
Veranstaltung durch die zahlreich erschienenen Presseartikel entstanden waren.  
 
In der anschließend geführten Diskussion wurde auf einzelne Themen des Pflege- und 
Entwicklungsplans vertiefend eingegangen. Die diesbezüglich geführten Gespräche werden 
im Folgenden zusammengefasst, wobei eine Sortierung nach Themen der Einwendungen 
erfolgt:  
 
VERLAGERUNG DES SPORTPLATZES  
Einwendung: 
Wann soll die Verlagerung des Sportplatzes erfolgen und wohin? 
Antwort der Verwaltung: 
Für den Sportplatz bestehen langfristige Verträge, die einzuhalten sind. Eine Verlagerung 
kommt von daher nur mittelfristig in Betracht. Diese kann auch nur dann erfolgen, wenn ein 
geeigneter Alternativstandort gefunden wird. An einen entsprechenden Standort in Langel 
werden hohe Anforderungen gestellt, so muss beispielsweise der Immissionsschutz 
sichergestellt sein, ggf. muss ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden.  
 
Einwendung: 
Wer bezahlt die Verlagerung des Sportplatzes? Der Fußballverein hat Investitionen in Höhe 
von ca. 400.000 € getätigt.  
Antwort der Verwaltung: 
Das Verursacherprinzip greift hier, d.h. die Stadt Köln muss sämtliche Kosten einer 
Sportplatzverlagerung tragen.  
 
Einwendung: 
Bei Spielen des Fußballvereins kommt es zu Problemen durch wildes Parken. Wo soll geparkt 
werden, wenn das Naturschutzgebiet erweitert wird? 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Regelung des Parkens soll der neue Parkplatz im Bereich des Spielplatzes entstehen. 
Wildes Parken außerhalb der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Wege und 
Parkplatzflächen ist in einem Naturschutzgebiet nicht zulässig, dies gilt allerdings auch für das 
jetzt bestehende Landschaftsschutzgebiet.  
Als Statement wurde betont, dass es sich bei dem Sportplatz um einen der letzten 
Naturrasenplätze Kölns handelt, der schon denkmalwürdig erscheint.

- 3 - 
  
 
SPIELPLATZ/PARKPLATZ   
Einwendung: 
Bleibt der Spielplatz erhalten? 
Antwort der Verwaltung: 
Ja, der vorhandene Spielplatz bleibt in seiner jetzigen Ausdehnung erhalten. 
 
Einwendung: 
Wird das jährlich auf der Spielplatzfläche stattfindende Wiesenfest weiterhin genehmigt 
werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Bei dem Wiesenfest handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende 
Traditionsveranstaltung, die auch weiterhin auf der Spielplatzfläche zulässig ist. 
 
Einwendung: 
Muss für den geplanten Parkplatz ein Teil der Spielplatzfläche in Anspruch genommen 
werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Nein, der Parkplatz wird im Bereich der Frongasse angelegt werden, dabei aber nicht Flächen 
des Spielplatzes tangieren. Der exakte Standort für den Parkplatz ist noch nicht festgelegt, 
hierzu bedarf es einer Detailplanung, die den Rahmen eines Pflege- und Entwicklungsplans 
übersteigt. Ggf. kann der Parkplatz auch auf der Nordostseite der Frongasse angelegt werden.  
 
Einwendung: 
Ist damit zu rechnen, dass die alten Spielplatzgeräte ausgetauscht werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Im für Spielplätze zuständigen Amt für Kinder, Jugend und Familie laufen derzeit die 
diesbezüglich erforderlichen Abstimmungsgespräche.  
 
 
ZULÄSSIGKEITEN IM NATURSCHUZGEBIET  
Einwendung: 
Sind die Nutzungen Campingplatz und Strandbad Marie weiterhin zulässig und/oder ist mit 
zusätzlichen Auflagen zu rechnen? 
Antwort der Verwaltung: 
Der Bereich Campingplatz/Strandbad Marie wird nicht in den Geltungsbereich des 
Naturschutzgebietes aufgenommen, die Nutzungen haben Bestandsschutz und können in 
ihrer jetzigen zulässigen Form weiter ausgeübt werden. Zusätzliche Auflagen erfolgen nicht.  
 
Einwendung: 
Wie wird sichergestellt, dass bestehenden Nutzungen im Naturschutzgebiet tatsächlich ihren 
Bestandsschutz behalten? 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Erweiterung des Naturschutzgebietes muss der Landschaftsplan der Stadt Köln 
geändert werden. Der Landschaftsplan ist eine Satzung und folglich rechtsverbindlich. In ihm 
werden die zulässigen bestehenden Nutzungen aufgenommen und festgeschrieben.  
 
Einwendung: 
Dürfen die Kiesbänke entlang des Rheinufers zur Erholung genutzt werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Der hier betroffene Gleithang des Rheins ist von hoher naturschutzfachlicher Bedeutsamkeit, 
vermutlich handelt es sich um den letzten naturnahen Gleithang Nordrhein Westfalens. Das 
Ufer ist vor jegliche Beeinträchtigung und Störung zu schützen. Von daher sind eine 
Erholungsnutzung sowie das Angeln in diesem Bereich nicht zulässig.

- 4 - 
  
 
Einwendung: 
Darf der Wald weiterhin betreten werden?  
Antwort der Verwaltung: 
Die Waldflächen dürfen auch in einem Naturschutzgebiet auf ausgewiesenen Wegen betreten 
werden. Wie auch für das derzeit bestehende Landschaftsschutzgebiet gilt, dass die Wege 
nicht verlassen werden dürfen.  
 
Einwendung: 
Illegale Grillstellen am Rheinufer werden hauptsächlich von auswärtigen Besuchern am 
Wochenende verursacht? Wie kann hier vorgegangen werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Zuständig für illegale Nutzungen in Schutzgebieten ist das städtische Ordnungsamt, welches 
auch am Wochenende tätig ist. Durch den Status eines Naturschutzgebietes hat das 
Ordnungsamt ein weitreichenderes Instrument, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.  
 
Einwendung: 
Im Rhein konnte früher im Bereich einer Badebucht geschwommen werden. Kann weiterhin 
das Rheinufer zur Naherholung genutzt werden?  
Antwort der Verwaltung: 
Das Rheinufer soll im Bereich der Buhnenfelder für die Erholungsnutzung attraktiver werden, 
so ist beispielsweise die Anlage eines Badestrandes vorgesehen. Die Erlebbarkeit des Rheins 
und der ehemaligen Rheininsel soll durch die Anlage eines Rundweges und das Herstellen 
offener Sichtbeziehungen wieder hergestellt werden. 
Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass die historische Bedeutung der 
Insel wieder in den Focus gerückt wird und der Rhein wieder erlebbar wird. 
 
Einwendung: 
Ist eine Wegeverbindung zwischen Rheinufer und Strandbad Marie möglich? 
Antwort der Verwaltung: 
Da der Uferbereich des Rheins mit seinen angrenzenden unterschiedlichen Vegetationszonen 
über eine sehr hohe ökologische Wertigkeit verfügt und sensibel auf jegliche Form von 
Störung reagiert, ist eine Verbindung zwischen Rhein und Strandbad Marie nicht zulässig.  
 
Einwendung: 
Dürfen Hunde ohne Leine ausgeführt werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Hunde dürfen weder in einem Landschaftsschutzgebiet noch in einem Naturschutzgebiet ohne 
Leine geführt werden. Freilauf ist nur auf den diesbezüglich vorgesehenen 
Hundefreilaufflächen möglich.  
 
Einwendung: 
Darf ein bestehender Kleingarten weiterhin genutzt werden?  
Antwort der Verwaltung: 
Soweit es sich um eine bestehende und zulässige Nutzung handelt, hat diese auch in einem 
Naturschutzgebiet Bestandsschutz.  
 
Einwendung: 
Wer kümmert sich um die Pflege in einem Naturschutzgebiet? Es ist ein verstärktes Auftreten 
des Neophyten Indisches Springkraut zu beobachten, nach Hochwasserereignissen bleiben 
Unmengen von Müll liegen.  
Antwort der Verwaltung: 
Sofern es sich um städtische Flächen handelt, ist die Stadt Köln (hier Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen) für die Pflege der Grundstücke im Naturschutzgebiet 
zuständig. Dies gilt aber auch für andere Schutzgebietskategorien.

- 5 - 
  
 
ANGELTEICH/ALTARMANBINDUNG  
Einwendung: 
Wird der geplante, wieder an den Rhein angebundene Altarm dauerhaft wasserführend sein?  
Antwort der Verwaltung: 
Für die Anbindung an den Rhein ist vom Land ein eigenes wasserrechtliches 
Genehmigungsverfahren anzustrengen, für das zahlreiche Gutachten erstellt werden müssen. 
Hier wird dann beispielsweise geklärt werden, ob und wie tief der Altarm ausgegraben werden 
muss. Entsprechende Aussagen sind nicht Gegenstand eines Pflege- und Entwicklungsplans. 
Auf jeden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Wasserstände entsprechend der 
Wasserstände des Rheins variieren werden.  
 
Einwendung: 
Ist mit einer Mückenproblematik zu rechnen?  
Antwort der Verwaltung: 
Auch diese Frage ist im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens seitens des 
Landes zu klären.  
 
Einwendung: 
Was soll mit dem Bau einer Brücke am nördlichen Planrand erreicht werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Um den Erholungswert des Gebiets zu steigern, soll der Bereich der historisch belegten Insel 
über einen Rundweg begehbar werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Anbindung im 
nördlichen Übergangsbereich von Rhein und Hochwasserschutzdeich optimiert wird. Der hier 
befindliche alte Auslass des Angelteiches ist in Form einer kleinen Brücke zu überqueren, so 
dass der Rundweg komplett wird.  
Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass für das Gebiet eine 
naturschutzfachliche Aufwertung erfolgt, ohne dass die Erholungsnutzung merklich 
eingeschränkt wird.  
 
 
WEGEFÜHRUNG GEPLANTE NSG-ERWEITERUNGSFLÄCHE 
Einwendung:  
Wie ändert sich die Wegeführung? Bleiben die bestehenden asphaltierten Zufahrten zum 
Campingplatz und Strandbad Marie erhalten? Wo sollen Wege entsiegelt werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Wegeführung bleibt erhalten. Lediglich „Matschwege“ bzw. Trampelpfade sollen zukünftig 
gesperrt werden. Darüber hinaus ist eine Aufwertung eines dunklen Heckenweges (nördlicher 
Planrand) in Form von Freistellung und einem damit verbundenen offeneren Blick in die 
Landschaft geplant.  
Die Umwandlung von asphaltierten in geschotterte Wege betrifft nicht die Zuwegungen zum 
Campingplatz oder dem Strandbad Marie. Dort bleiben die asphaltierten Wegedecken zur 
Aufrechterhaltung der Nutzung bestehen. Vorgesehen ist die Entsiegelung der Waldwege im 
Bereich des schon bestehenden Naturschutzgebietes.  
Der Betreiber des Strandbads Marie bestätigt, dass für ihn der Erhalt der bestehenden 
Zufahrten zu Campingplatz und Strandbad ausreichend ist, eine Zuwegung zum Rhein ist 
nicht erforderlich. 
Zuwegungen zum Rhein sollen in Zukunft im nördlichen Teil des Plangebietes, auf Höhe der 
Buhnen, erhalten werden. Auch um die geplanten Picknickplätze zu erreichen.  
 
 
LANDWIRTSCHAFT IM POLDER 
Einwendung:  
Die Vorlage für die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 24.10.2016 
enthielt Auflagen für die Landwirtschaft im Bereich des Polders. Die dort wirtschaftenden

- 6 - 
  
 
Landwirte haben aber bereits eine Vielzahl von Auflagen. Wie zum Beispiel die als 
Ausgleichsmaßnahmen für den Polder eingesäten Blühstreifen. Weitere Einschränkungen sind 
aus Sicht der Landwirtschaft nicht mehr hinnehmbar.  
Antwort der Verwaltung: 
In der Vorlage für die politische Beratung (Beirat, BV 7, AUG) ist dargestellt, dass die 
Maßnahmen nur in Kooperation mit den Landwirten umgesetzt werden sollen. So wird 
beispielsweise vorgeschlagen, die vorhandenen Blühstreifen, die teilweise ungünstig für den 
Feldvogelschutz liegen, in Absprache mit dem Bewirtschafter in die sogenannten Suchräume 
für den Feldvogelschutz zu verlegen. Bei diesen in der Präsentation vorgestellten Räumen 
handelt es sich um die Bereiche, in denen mögliche Störfaktoren wie Katzen, freilaufende 
Hunde, Baumkulissen, etc. nicht greifen und von daher Maßnahmen zum Schutz der 
Feldvögel hier sinnvoll sind. Da es sich um freiwillige Maßnahmen handelt, wird es keine 
weiteren Einschränkungen für die Landwirte geben bzw. nur dann, wenn ein Bewirtschafter an 
Feldvogelschutzmaßnahmen teilnehmen möchte. 
Einwendung:  
Die vorhandenen Waldflächen im NSG und dem geplanten Erweiterungsbereich des NSGs 
wurden früher als Weiden genutzt, was jetzt nicht mehr erlaubt ist. Wieso wird der 
Landwirtschaft nun schon wieder Fläche in einer Größenordnung von ca. 45 ha genommen? 
Antwort der Verwaltung: 
Die im Pflege- und Entwicklungsplan dargestellten Suchräume für den Feldvogelschutz 
werden nicht in Gänze in Anspruch genommen, sondern nur in den Bereichen, in denen das 
Einverständnis des Landwirts und eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Für die 
entstehenden Ernteausfälle durch Lerchenfenster o. ä. werden die Landwirte entschädigt, 
sofern sie solch eine freiwillige Maßnahme umsetzten möchten. Es kann keine Fläche oder 
Teilfläche aus der Nutzung genommen werden ohne Einverständnis des Bewirtschafters. 
(Herr Dr. Bauer erläutert den Begriff „Lerchenfenster“: Bei der Aussaat wird auf ca. 20 qm die 
Sämaschine angehoben, dadurch entsteht eine bewuchsfreie Fläche im Feld. Diese wird von 
Lerchen zum Anflug und zur Nahrungssuche genutzt.) 
 
Einwendung:  
Es wird befürchtet, dass die Freiwilligkeit der angedachten Maßnahmen obsolet wird, sobald 
der Pflege- und Entwicklungsplan politisch beschlossen ist. Mit Beschluss des Planwerkes ist 
die Umsetzung von Maßnahmen in den Suchräumen verpflichtend und die Landwirte können 
nur noch bei der Art der Ausgestaltung der Maßnahmen Einfluss nehmen. Es wurde bei 
Ausweisung des Polders von der Bezirksregierung und der Stadt Köln zugesagt, dass die 
Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Der Plan sieht nun die 
Inanspruchnahme eben dieser vor (graue Signatur im Maßnahmenplan). 
Antwort der Verwaltung: 
Die Aufgabe des vorgestellten Planwerks ist die Konkretisierung der zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung des Schutzgebietes formulierten Ziele aus dem Landschaftsplan. Es 
handelt sich um ein Konzept, das keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten 
entfaltet. Darüber hinaus sind die Polderflächen nicht Teil der vorgeschlagenen 
Naturschutzgebietserweiterung. Der Schutzstatus ändert sich dementsprechend nicht und 
auch nicht die bisherigen Bewirtschaftungsauflagen. Die vorgeschlagenen Suchräume und 
Maßnahmen sind nur als Vorschläge bzw. Empfehlungen zu verstehen, deren Umsetzung nur 
im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern erfolgen kann. Es 
kann kein rechtlicher Zwang ausgeübt werden. Aus der Freiwilligkeit der Maßnahmen ergibt 
sich die Möglichkeit, die Maßnahmen über vertragliche Vereinbarungen finanziell zu fördern.

- 7 - 
  
 
SONSTIGE THEMEN 
Einwendung: 
Was passiert mit den ehemals vom Wasser- und Schifffahrtsamt genutzten Gebäuden am 
Ende der Frongasse und was soll mit den daran angrenzenden Obstwiesen und Weideflächen 
geschehen 
Antwort der Verwaltung: 
Kenntnisstand der Verwaltung ist, dass die Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes 
abgerissen werden sollen. Die angrenzenden Obstwiesenflächen sollen erhalten und 
ausgedehnt werden. 
 
Einwendung: 
Ist ein Befahren des Rheins mit Kanus zulässig, darf angelandet werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Zwischen Kölner Stadtgrenze und den Buhnenfeldern im nördlichen Planraum ist für den 
Rhein ein FFH-Gebiet (Rhein-Fischschutzzone) ausgewiesen. Das Anlanden am Rheinufer ist 
nicht zulässig.  
 
Einwendung: 
Wieso müssen, obwohl die Vogelfauna in den untersuchten Gebieten doch intakt scheint, 
zusätzliche Maßnahmen für den Naturschutz ergriffen werden? 
Antwort der Verwaltung: 
Der derzeitige Eindruck trügt. Wenn die aktuell vorhandenen Altvögel über mehrere Jahre 
immer wieder Verluste bei den Bruten erleiden und keine Jungvögel aufziehen können, wird 
es mit dem zukünftigen Tod der Altvögel (häufig werden Vögel keine 8 Jahre alt) einen 
massiven Einbruch im Bestand geben. Deswegen ist es dringend erforderlich, die 
Bedingungen für die Vögel so zu verändern, dass ausreichend Jungvögel aufgezogen werden 
können, um den Bestand nachhaltig zu sichern. 
 
Einwendung: 
Die angesetzten Kosten erscheinen zu niedrig angesetzt, liegt eine detaillierte 
Kostenberechnung vor?  
Antwort der Verwaltung: 
Bei der im Pflege- und Entwicklungsplan genannten Summe handelt es sich nur um eine sehr 
grobe Schätzung, einzelne Maßnahmen wie die Altarmanbindung konnten überhaupt nicht 
berücksichtigt werden. Der Pflege- und Entwicklungsplan formuliert Zielvorgaben, die kurz- bis 
langfristig umgesetzt werden sollen. Eine detailliert Kostenaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt 
wäre nicht seriös, da Preise natürlicherweise einer Entwicklung unterliegen.  
 
Einwendung: 
Wie geht es mit dem Pflege- und Entwicklungsplan weiter?  
Antwort der Verwaltung: 
Das Gutachten befindet sich derzeit in der politischen Beratung und soll von Bezirksvertretung 
und Umweltausschuss beschlossen werden. Ist dies erfolgt, wird die Verwaltung verpflichtet, 
den Pflege- und Entwicklungsplan sukzessive umzusetzen.  
Als Statement wurde betont, dass eine prioritäre Umsetzung der Maßnahmen, die einer 
Optimierung der Erholungsnutzung im Raum dienen, gewünscht wird.  
 
 
Abschließend wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass das Protokoll zur 
Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und dort der 
Sitzungsniederschrift beigefügt wird. Der Vortrag von Herrn Sell wird ebenfalls den Mitgliedern 
der Bezirksvertretung und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Grün zur 
Verfügung gestellt. 
 
Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde um 19.55 Uhr beendet.

Anlage_3_Auszug_Naturschutzbeirat

998 Zeichen

Geschäftsführung  
Beirat bei der Unteren 
Landschaftsbehörde 
Frau Maaß 
Telefon:  (0221) 221-36542  
Fax       :  (0221) 221-24686 
E-Mail:  adriana.maass@stadt-koeln.de 
Datum: 18.11.2016 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Beirates bei der 
unteren Landschaftsbehörde vom 24.10.2016 
öffentlich 
4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, 
rrh." und angrenzende Flächen 
0591/2016 
Der Fischereiverband NRW e.V. äußert Bedenken gegen die aufgeführten Inhalte 
des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Au- 
wald, rrh.“  
  
Die Bedenken werden dem Ausschuss Umwelt und Grün in einer separaten Stel- 
lungnahme durch den Fischereiverband NRW e.V. schriftlich eingereicht. 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die in der Begründung aufge- 
führten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 
„Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis.

Anlage_6_Auszug Umwelt und Grün - 08.12.2016 TOP 4.1 Langeler Auwald

1424 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 18.01.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 08.12.2016  
öffentlich 
4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." 
und angrenzende Flächen  
2. Durchgang 
0591/2016 
Der Ausschussvorsitzende weist auf die Niederschrift der Bürgerinfoveranstaltung 
hin, die als Tischvorlage umgedruckt vorliege. Da die BV Porz die Vorlage noch nicht 
beschlossen habe, schlägt er vor, sie zurückzustellen.  
SB Herr Dr. Albach beantragt die Mitberatung der Vorlage im Verkehrsausschuss. 
Außerdem hätte er gerne eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Begutachtung 
durch den BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). 
Die Verwaltung sagt dies zu. 
Der Ausschussvorsitzende stellt Einvernehmen über den von SB Herrn Dr. Albach 
mündlich beantragten Verweis der Beschlussvorlage in den Verkehrsausschuss fest 
und lässt darüber zusammen mit der Zurückstellung der Vorlage abstimmen: 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung 
zur Beratung in den Verkehrsausschuss und stellt sie zurück, bis Voten aus der B e-
zirksvertretung Porz und aus dem Sportausschuss vorliegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage_9_Beschluss_BV_Porz

9839 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Haus 
Telefon:  (0221)  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE 
Datum: 20.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 10.12.2019 
öffentlich 
7.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, 
rrh." und angrenzende Flächen 
0591/2016 
Beschluss : 
Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- 
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und 
angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten 
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- 
welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, 
die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- 
leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- 
bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. 
Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- 
fügt und geändert: 
Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind  die Flächen des Campingplatzes der 
Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- 
zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum 
Erliegen gekommen ist  und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage 
vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- 
führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- 
den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- 
ufer  von dem Grundstück aus zu unterbinden. 
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige 
Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- 
ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen.  
Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die 
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen  über die gesamten drei Tage 
ergeben.  
Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: 
 
Wird geändert in:

In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem 
Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs 
zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- 
rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- 
den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- 
schwemmungsfreien Standort geboten.  
Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz 
errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- 
fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie 
(Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze 
während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- 
gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- 
her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer 
Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) 
Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und 
allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. 
Vorletzter Spiegelpunkt:   
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, 
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, 
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Wird geändert in 
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge  erörtert wer- 
den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- 
stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz 
an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.  
Wird geändert in 
an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines 
Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden.  
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen empfohlen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Haus 
Telefon:  (0221)  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE 
Datum: 20.12.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 10.12.2019 
öffentlich 
7.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bas- 
tian (FDP) zu TOP 7.1: Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet 
"Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 
AN/1215/2019 
 
 
Beschluss : 
 
Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- 
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und 
angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten 
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- 
welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, 
die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- 
leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- 
bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. 
Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- 
fügt und geändert: 
Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind  die Flächen des Campingplatzes der 
Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- 
zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum 
Erliegen gekommen ist  und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage 
vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- 
führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- 
den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- 
ufer  von dem Grundstück aus zu unterbinden. 
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige 
Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- 
ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen.

Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die 
Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen  über die gesamten drei Tage 
ergeben.  
Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: 
 
Wird geändert in: 
In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem 
Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs 
zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- 
rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- 
den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- 
schwemmungsfreien Standort geboten.  
Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz 
errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- 
fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie 
(Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze 
während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- 
gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- 
her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer 
Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) 
Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und 
allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. 
Vorletzter Spiegelpunkt:   
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, 
beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, 
Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Wird geändert in 
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter 
optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- 
legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die 
bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation 
mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge  erörtert wer- 
den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- 
stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz 
an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.  
Wird geändert in 
an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines 
Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschlussvorlage Ausschuss

19196 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0591/2016 
Freigabedatum 
22.12.2016  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende 
Flächen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege - 
und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender 
Flächen zur Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz -, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 
zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Fin anzierung 
einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege - und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung des 
Landschaftsplanes zu berücksichtigen. 
 
Alternative 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün lehnt die Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans ab. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 15.09.2016 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 24.10.2016 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 08.11.2016 
06.12.2016 
04.07.2019 
Sportausschuss 08.12.2016 
19.01.2017 
28.11.2019 
Verkehrsausschuss 31.01.2017 
28.10.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 08.12.2016 
28.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
An der südlichen rechtsrheinischen Stadtgrenze, südwestlich des Ortsteils Köln-Porz-Langel, befindet 
sich das am Rhein gelegene Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ mit angrenzendem Vordeich-
gelände und einer ackerbaulich genutzten Polderfläche im südöstlichen Anschluss. Letztere Flächen 
verfügen über den Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes. 
 
Abbildung 1:  Übersicht - Lage des Naturschutzgebiete s „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender untersuc h-
ter Landschaftsschutzgebietsflächen  
Bei dem etwa 152 ha großen Plangebiet handelt es sich um einen Gleithangbereich des Rheins mit 
einer für Flüsse charakteristischen, nahezu naturnah ausgebildeten Vegetationszonierung. Die Ufer-
bereiche werden hierbei durch Kiesbänke und Flutrasen dominiert, die landeinwärts in Weidengebü-
sche und Röhrichte übergehen. Diesen schließen sich Weichholzaue und Hartholzauenwälder an. 
Der nordöstlich an das Naturschutzgebiet ang renzende Bereich ist darüber hinaus durch ein Grü n-
landmosaik mit Gehölzen und eine ehemalige Flutrinne mit Teich gekennzeichnet. Freizeitanlagen 
wie Campingplatz, Café und Bolzplatz sowie deren Zufahrten unterbrechen hier die Vegetationszonie-
rung. Ein Wint erdeich grenzt den natürlichen Überschwemmungsbereich des Rheins von der Or t-
schaft Langel und einem gesteuert flutbaren Polder ab. Der Polder Langel besteht überwiegend aus 
strukturarmen Ackerflächen und reicht bis zur östlich verlaufenden K 22.  
Der Landschaftsplan setzt für den Langeler Auwald und die Polderfläche eine Vielzahl von Maßnah-
men zur naturnahen Ausgestaltung fest, deren Umsetzung teilweise bereits erfolgt ist. Bei noch nicht 
realisierten Maßnahmen stand die Frage im Raum, ob diese aus den 90er Jahren stammenden Vor-
gaben aufgrund der inzwischen vollzogenen Entwicklung des Gebietes und des hier anzutreffenden 
Arteninventars noch zielführend sind.  
Von Seiten des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wurden daher für 2014/2015 vegetati-
onskundliche und faunistische Untersuchungen in Auftrag gegeben, um auf Grundlage aktueller Da-
NSG NSG NSG 
Untersuchungs-
gebietsgrenze

3 
ten einen maßgeschneiderten Pflege - und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet und die mit 
ihm eng verzahnten angrenzenden Landschaftsschutzgebietsflächen erarbeiten zu können.  
Neben der Vegetation wurden die Tiergruppen Vögel (Brutvögel, Rastvögel und Wintergäste), Fl e-
dermäuse, Tagfalter/Widderchen, Heuschrecken und Amphibien (eingeschränkt) gezielt erfasst sowie 
bemerkenswerte Zufallsfunde anderer Tiergruppen dokumentiert.  
Von den untersuchten Tiergruppen stellen insbesondere die Vögel eine Besonderheit dar. Insgesamt 
wurden 79 Vogelarten (davon 26 ausschließlich Gastvögel) nachgewiesen, was für das Kölner Stadt-
gebiet eine hohe Artenzahl bedeutet. 19 Brutvogelarten befinden sich auf der Roten Liste, hierzu zäh-
len unter anderem vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Arten wie Kuckuck, Pirol, Re b-
huhn, Wachtel und Flussregenpfeifer. Entscheidend für das große Artenspektrum ist die Vielzahl an 
unterschiedlichen Lebensräumen im Untersuchungsgebiet wie großräumiger Feldflur, naturnahen 
Auwäldern und kleinen Grünländern mit Obstbäumen. Dem Planraum ist ein sehr hoher ökologischer 
Wert für die Vogelwelt zu attestieren.  
Für die Tiergruppe der Fledermäuse stellt das Gebiet mit seinem hohen Insektenvorkommen an den 
Teichen, Auwäldern und Waldrändern sowie vorhandenen Höhlenbäumen als potentiellen Flede r-
mausquartieren ebenfalls einen hochwertigen Lebensraum dar. Sieben Fledermausarten (unter ande-
rem Rauhaut- und Wasserfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler) konnten nachgewiesen wer-
den.  
Aufgrund der nur begrenzt für Amphibien geeigneten Lebensräume im Planraum, wurde diese Tie r-
gruppe nur eingeschränkt betrachtet und gezielt nur das Vorkommen der Wechselkröte untersucht . 
Diese ursprünglich aus Steppengebieten stammende Art nutzt die offene Feldflur als Landlebensraum 
und ist in NRW lediglich im Rheinland anzutreffen. Das Vorkommen der Wechselkröte konnte im Pol-
der nachgewiesen werden, eine Reproduktion der Art im Planrau m konnte allerdings nicht bestätigt 
werden. Entsprechend geeignete periodisch wasserführende Kuhlen waren zur Laichzeit aufgrund 
des extrem niedrigen Rheinwasserstandes ausnahmslos trocken.  
Die Tiergruppen der Tagfalter/Widderchen und Heuschrecken wurden nicht im gesamten Planraum 
untersucht sondern nur auf den für sie typischen Grünlandflächen (Deich, Obstwiese). Dabei konnten 
überwiegend nur häufig anzutreffende Arten dokumentiert werden. Dies lässt sich vermutlich durch 
die isolierte Lage und die Blütenarmut durch ungünstige Mähzeitpunkte während der Hauptaktivitäts-
phase der Insekten erklären. Das Gebiet weist nur eine geringen bis mittleren ökologischen Wert für 
die Insekten auf.  
Bezüglich der Vegetationsbestände sind insbesondere die Auenbereiche unte r ökologischen G e-
sichtspunkten als hochwertig einzustufen. Das natürlich bis naturnahe Mosaik aus Sand-, Kies- und 
Schotterflächen im Uferbereich, Flutrasen und Schilfröhrichten im Übergang zum Weidenholzaue n-
wald und der Hartholzaue sowie der angrenzende Deich mit seiner Glatthaferwiese sind unterschied-
lichen Schutzkategorien zuzuordnen. Neben gesetzlich geschützten Biotopen sind insbesondere die 
FFH-Lebensräume gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zu nennen. Zahlreiche Pflanzenarten finden 
sich auf der Roten Liste. Die außerhalb der Aue liegenden Anteile des Untersuchungsgebietes (Feld-
flur) zeichnen sich durch eine relativ intensive landwirtschaftliche Nutzung aus. Vereinzelt finden sich 
in den Feldrainen aber auch hier Rote-Liste-Arten. Insgesamt hat das Untersuchungsgebiet aus vege-
tationskundlicher Sicht eine hohe ökologische Bedeutung.  
Beispielhafte Biotoptypen im Bereich der Rheinaue: 
Foto 1: naturnahes Rheinufer mit Schnittlauch (Wissmann 2014)

4 
 
 
Foto 2: Flutrasen, Röhrichte und Weichholzauenwald (Vie bahn Sell 2015)

5 
Foto 3: Weidenauenwald (Wissmann 2014)  
 
 
Foto 4: Angelteich in ehemaliger Flutrinne (Viebahn Sell 2015)  
 
 
Aufbauend auf den Kartierergebnissen wurden im Pflege- und Entwicklungsplan Leitarten definiert, 
die als Bioindikatoren die ökologische Wertigkeit des Untersuchungsraumes anzeigen und zur Ei n-
schätzung von Erfolg oder Misserfolg der zukünftig vorgesehenen Schutz -, Pflege- und Entwick-
lungsmaßnahmen herangezogen werden können (Zeigerfunktion). Diese Arten kommen bereits im 
Planraum vor und sind durch ihre Gefährdung sowie durch ihre spezialisierten Habitatansprüche cha-
rakterisiert.

6 
Entsprechend der verschiedenen Biotopkomplexe im Untersuchungsgebiet wurden aus der Tiergrup-
pe der Vögel unter anderem Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel (alle of fene Feldflur), Gelbspötter, Klap-
pergrasmücke (beide Laubhölzer der halboffenen Natur - und Kulturlandschaft), Kleinspecht, Pirol, 
Schwarzmilan (alle Hartholzaue) und Flussregenpfeifer (vegetationsfreies Rheinufer) als Leitarten 
benannt. Bei den Fledermäusen sind es sämtliche im Gebiet nachgewiesenen Arten. Aus der Gruppe 
der Tagfalter/Widderchen wurde das Schachbrett (Lebensraum Extensivgrünland) als Leitarten b e-
stimmt, bei den Heuschrecken die Blauflügelige Ödlandschrecke (vegetationsarme Rheinuferbere i-
che) und der Wiesengrashüpfer (Extensivgrünland) sowie die Wechselkröte aus der Gruppe der Am-
phibien. Bei den Pflanzen sind dies Eselswolfmilch (Schotterrasen), Sumpfschafgabe (Flutrasen), 
Gewöhnlicher Schlammling (vegetationsarme Schlammflächen), Goldhahnenf uß (Hartholzauwald), 
Echtes Labkraut (Deich -Glatthaferwiese), Wiesenstorchschnabel (feuchte Ausprägung der Glatth a-
ferwiese) sowie Gemeine Ochsenzunge und Kleinfrüchtiger Leindotter (Feldflur). Einhergehend mit 
den Leit-Pflanzenarten definieren sich auch die Leit-Biotoptypen, nämlich Schotterrasen, Schlammflu-
ren, Flutrasen-Röhrichtkomplexe, Hart- und Weichholzauenwald und Extensivgrünland.  
Neben Leitarten definiert der Pflege- und Entwicklungsplan auch Zielarten.  
Aus der Tiergruppe der Vögel sind dies Kiebitz, Feldschwirl, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Turtel-
taube, Nachtigall, Rohrammer und Teichrohrsänger. Des Weiteren die Fledermausarten Breitflüge l-
fledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Graues Langohr, Mückenfledermaus und Teic h-
fledermaus sowie das Kleine Wiesenvögelchen aus der Gruppe der Tagfalter/Widderchen. Bei den 
Pflanzen wurde die Schwarzpappel für den Biotoptyp Hartholzauenwald als Zielart benannt, die Ufer-
segge und die Gelbe Wiesenraute für die Großseggen-Hochstaudenfluren sowie der Wiesensalbei für 
das Deich-Grünland.  
Zielarten stellen wie Leitarten hohe Ansprüche an ihren Lebensraum, besitzen ebenfalls eine Zeiger-
funktion, kommen aber im Gegensatz zu Letzteren im Untersuchungsraum nicht vor. Ihr Vorkommen 
ist im weiteren Umfeld des Pla nraums dokumentiert, so dass eine eigenständige Ansiedlung in das 
Naturschutzgebiet und seine angrenzenden Flächen angestrebt wird. Voraussetzung hierzu ist, dass 
die im Konzept ausgearbeiteten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorschläge zur Umsetzung gelan-
gen.  
Als zentrale Zielsetzung formuliert der Pflege- und Entwicklungsplan die Erhaltung und Entwicklung 
eines landesweit bedeutsamen naturnahen Gleitufers und Vorlandes des Rheins mit leitbildgerechter 
Vegetationszonierung, auentypischen Pflanzen- und Tierarten sowie Fischwanderhabitaten bei natur-
verträglicher Land- und Erholungsnutzung. Dieses Oberziel soll durch die Umsetzung zahlreicher 
Einzelmaßnahmen in den verschiedenen Teilräumen des Untersuchungsraums erreicht werden.  
Unter anderem werden folgende Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vorgeschlagen: 
 Der an der Frongasse gelegene Fischteich stellt derzeit das einzige Auengewässer im Gebiet 
dar. Bei dem Teich handelt es sich um den Rest eines ehemaligen Nebenarms des Rheins im 
Bereich der histo risch belegten „Langeler Insel“, der teilweise reaktiviert werden soll. Diese 
Maßnahme ist von großer Bedeutung für die Entwicklung der bisher im Rheinvorland fehle n-
den temporären und dauerhaften Auengewässer sowie Feuchtbiotope, u.a. auch als natürl i-
cher Ruheraum für Wanderfische bei Hochwasser. Geplant ist, den Angelteich in eine leitbild-
gerechte temporär bespannte Nebenrinne mit unterstromiger Öffnung zum Rhein umzuwa n-
deln, was ein freies Ein - und Ausströmen entsprechend der Rheinwasserstände ermöglicht. 
Der Pflege- und Entwicklungsplan übernimmt diese Maßnahme aus dem sogenannten „Um-
setzungsfahrplan“, der seitens der Bezirksregierung aufgestellt wurde und für den Rhein die 
aus wasserwirtschaftlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines guten öko-
logischen Potentials gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie benennt. Für die Öffnung der Ne-
benrinne ist ein detailliertes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durch die federfü h-
rend zuständigen Behörden (Wasser- und Schifffahrtsamt, Bezirksregierungen Düsseldorf und 
Köln) anzustreben und auch durch diese zu realisieren.

7 
o 
  
Abbildung 2: Bereiche, die wieder an das Rheinregime angeschlossen werden können sowie eine mö g-
liche Rundwegeführung zur Erholungsnutzung (gestrichelte Linie)  
 Die forstliche Nutzung der städtischen Auewälder erfolgt seit Jahren nach den Prinzipien der 
deutschen FSC®-Standards. Die Bewirtschaftung setzt dabei auf das Leitbild der Wirtschafts-
wälder als naturnahe Waldökosysteme mit entsprechend hohem Totholzanteil. Folglich befin-
den sich die Wälder in einem guten ökologischen Zustand. Diese Form der Bewirtschaftung 
soll auch auf den privaten Waldflächen zur Anwendung gelangen, wo dies bisher noch nicht 
die Regel ist. Langfristig sind die verbliebenen Hybridpappelbestände sukzessive in boden-
ständige Gehölzbestände umzuwandeln, an Randflächen sollen gestufte Waldmäntel entw i-
ckelt werden.  
 Die im Eigentum des Wasser - und Schifffahrtsamtes befindlichen ehemaligen Schifffahrtsge-
bäude am Ende der Frongasse sollen abgerissen und die Fläche im Anschluss entsiegelt 
werden. Zusammen mit der angrenzend liegenden städtischen Ackerfläche soll hier eine für 
Auenlandschaften kulturhistorisch typische Obstwiese neu angelegt werden.  
 Sämtliche Grünlandbestände im Planraum werden bezüglich Pflege und Mahd technik opti-
miert. In der Regel erfolgen zwei Schnitte im Jahr, wobei die Mahdtermine auf den verschi e-
denen Flächen entsprechend der Bedürfnisse der Insekten variieren können. Es werden nur 
Kreisel- oder Balkenmäher ohne Saugwirkung eingesetzt.  
 Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert 
werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu 
wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen 
Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen 
Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker 
mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
 In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Übe r-
schwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. 
Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle 
für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der Hochwasservorsorge ist 
ein Verlagern des Sportplatzes an einen überschwemmungsfreien Standort geboten.

8 
 Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Gebietes ist eine Einschränkung störender Nutzun-
gen zwingend geboten. Andererseits sollen weiterhin naturverträgliche Freizeit - und Erh o-
lungsaktivitäten stattfinden. Um Beides erreichen zu können, sollen das bestehende Natu r-
schutzgebiet und die angrenzenden empfindlichen Uferberei che durch Wegerückbau - und 
Lenkungsmaßnahmen weitestgehend beruhigt werden. Im restlichen Vordeichgelände erfolgt 
eine Bündelung der Naherholungsnutzung auf zwei landschaftlich attraktiven Rundwegen 
(siehe auch Abbildung 1), an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden. 
Die Wege sollen eindeutig und nachvollziehbar ausgeschildert werden, an stärker frequentier-
ten Zugangspunkten sind Informationstafeln aufzustellen, die das Wegesystem erläutern und 
die Akzeptanz für naturschutzbegründete  Nutzungsrestriktionen fördern sollen. Zur Verme i-
dung illegalen Parkens und der notwendigen Regelung des ruhenden Verkehrs im Vordeich-
gelände werden die Ausweisung und der Ausbau eines kleinen Parkplatzes an der Frongasse 
erforderlich.  
 Mit der Umwandlung des Angelteichs in eine Nebenrinne mit unterstromiger Rheinanbindung 
geht ein Verbot der Angelnutzung einher. Das Angeln kann jedoch in den weniger störungsan-
fälligen Uferbereichen/Buhnenfeldern des Rheins nördlich der Frongasse praktiziert werden.  
Als Anlage ist eine „Maßnahmenkarte“ beigefügt, die sämtliche im Planraum vorgesehenen Maßnah-
men darstellt und räumlich zuordnet.  
Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einer groben Kostenschätzung Netto-
kosten in Höhe von 300.000,- € errechnet. Diese unterteilen sich in Kosten für Entwicklungsmaßnah-
men mit ca. 110.000,- € (hierzu gehören Pflanzungen, Rückschnitte, Einsaaten, Obstwiesenneuanla-
ge, etc.), Kosten für Pflegemaßnahmen in Höhe von ca. 90.000,- € (insbesondere Mahd, Kontrolle auf 
Müll/Neophyten) und Kosten für bauliche Maßnahmen von ca. 100.000,- € (Wegeführung/-sperrung, 
Schilder, Anlage Liegewiese mit Möblierung). Nicht betrachtet wurden die Kosten für Planung und 
Herstellung der unterstromigen Rheinanbindung des jetzt als Teich genut zten ehemaligen Neben-
arms, die nicht seitens der Stadt Köln finanziell gestemmt werden können sowie die Kosten für den 
Parkplatzneubau. Die Maßnahmenumsetzung soll sukzessive über mehrere Jahre verteilt erfolgen 
und aus dem laufenden Haushalt finanziert we rden. Möglichkeiten einer Förderung - beispielsweise 
über die Förderrichtlinie Naturschutz – FöNa - werden geprüft.  
 
Zur Erfolgskontrolle der vorgeschlagenen Schutz, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen sollen die 
Bestände der Leit- und Zielarten im mehrjährigen Rhythmus regelmäßig kontrolliert und dokumentiert 
werden; gleiches gilt für die Vegetationsentwicklung. Möglichen Fehlentwicklungen im Unters u-
chungsraum kann so rechtzeitig gegengesteuert werden und es lassen sich Optimierungen vorne h-
men.  
 
Die hochwertige ökologische Ausstattung des an das bestehende Naturschutzgebiet angrenzenden 
Vordeichgeländes mit Gleitufer und Weichholzauenwald, Hartholz - und Pappelbeständen, ausg e-
dehnter Obstwiese auf der ehemaligen Rheininsel, gegenwärtig als Angelteich genutzt em Rheinne-
benarm sowie der Deichböschung erfordern, den Status des Landschaftsschutzgebiets in den Status 
eines Naturschutzgebietes umzuwandeln. Die landesweit bedeutsamen, hochgradig gefährdeten Le-
bensräume sowie die Tier - und Pflanzenarten der Rheinaue können nur durch eine verbindliche An-
passung der ungeregelten Freizeitnutzung geschützt werden. Eine derartige Lenkungsmöglichkeit 
bietet nur der Status eines Naturschutzgebietes. Abbildung 2 zeigt eine mögliche Naturschutzg e-
bietsabgrenzung auf, bei der die Flächen des Campingplatzes und des Gastronomiebetriebes weiter-
hin ausgespart bleiben. Die Buhnenfelder und Rheinuferbereiche samt Leinpfad im nördlichen Unter-
suchungsraum sind von geringerer ökologischer Bedeutsamkeit und bedürfen folglich keiner geänder-
ten Schutzgebietsausweisung. Eine verbindliche Gebietsabgrenzung des zukünftigen Naturschutzge-
bietes ist erst im Rahmen eines Landschaftsplanänderungsverfahrens möglich.

9 
 
Abbildung 3: Erweiterung des Naturschutzgebiets (Te ilgebiet 2, rote T -Linie) 
 
 
Anlage 
 
Maßnahmenkarte für das Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen

Beratungsverlauf (4)

10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.03.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Sportausschuss
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Frongasse
  • Grasweg
  • Heckenweg
  • Am Rheinufer
  • Deichweg
  • Am Rande
  • Im Feld

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0591/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.02.2020
Erstellt
03.08.2017 00:27