0591/2016
Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen
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Anlage_5_Vortrag_Sell_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Langel
5799 Zeichen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Pflege- u. Entwicklungsplan
NSG Langeler Auwald, rrh. N17
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Erarbeitung eines Pflegeplanes für das Naturschutzgebiet
Langeler Auwald und angrenzende Flächen,
neue Kartierungen schutzwürdiger Arten (Leitarten) sollen als
Basis für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen dienen,
Schwerpunkte (NSG-Erweiterung, Auwald, Feldflur)
Datengrundlage Biostation
Ziel: Rheinnatur entwickeln und naturverträglich erleben
Auftrag
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Erweiterung des
NSG Langeler Auwald
um den Gleithang (LSG)
sowie die Bereiche
In den Weiden
und
Langeler Bucht
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Nutzung Vorgaben (andere Pläne, Gesetze etc.) PEPL-Planung (informell)
Campingplatz Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen
(Flächennutzungs-plan, Landschaftsplan)
Keine Änderung, bleibt bestehen
Strandbad Bestandsschutz, nicht in NSG übernehmen
(Flächennutzungsplan, Landschaftsplan)
Keine Änderung, bleibt bestehen
Sportplatz Pachtvertrag Nur bei Ersatzplatz langfristige Auslagerung
Straßen/Wege s. oben: Camping, Strandbad,
Erholungswald
Nutzung beibehalten, Sperrung nur von Tram-
pelpfaden im Auwald; Heckenweg freistellen;
abschnittsweise Entsiegelung
Parkplatz s. oben, Parkplatzmangel in Langel Neuer Parkplatz am alten Spielplatz
Angelteich Umsetzungsfahrplan der BR Köln:
Anbindung Altarm (Landeseigentum)
Übernahme von BR Köln (dort eigenständige
Gewässerplanung)
Angeln Schutz der FFH-Biotope Rücknahme am Gleitufer und am Teich,
Beibehaltung in Buhnenfeldern
Rast u. Picknick Schutz der FFH-Biotope Neuanlage an der Bucht, Rücknahme im
Weidenauwald
Landwirtschaft
im Polder
Ausgleichsflächen, Feldvögel Keine Flächenänderung, Freiwillige Anpassung
von Blühstreifen und Vogelschutzstreifen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
PEPL
Entwurf
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
PEPL
Entwurf
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Probleme der Feldvögel im Polder – Lerchen, Hunde und Spaziergänger
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Das Gleitufer – viel mehr als nur Kies
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FFH-Gebiet und
FFH-Lebensraumtypen
3270
91E0
Schlammige Flussufer mit
einjähriger Vegetation
Erlen-/Eschenwald und
Weichholzauenwald an Fließgewässern
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FFH-Gebiet DE-4405-301 “Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (FSB-K-0001)
13 km bis zur Sieg - Langeler Bucht als Ruhelager (am Rhein stark defizitär) für Wanderfische
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Daten der NABU Naturschutzstation Leverkusen – Köln
Biotoptypen - Bestand
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Vögel
Leitarten Bestand
(Reviere im Plangebiet)
Kartierung Nabu 2014/2015
Zielarten (Liste):
Feldschwirl
Feldsperling
Kiebitz
Rohrammer
Nachtigall (VS)
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„Karte Preußen.rrh3Porz“, ca. 1820,
Hermann Kochs Köln Stadt des Handels
Langel
Zündorf
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Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Rheinausbau ca. 1850 (Uferdeckwerk, Buhnenverlängerung, Verschluss Langeler Bucht)
Kartengrundlage: Preußische Neuaufnahme (1891-1912)
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Naturerlebnis steigern
Ausblicke in die
Auenlandschaft
und
auf den Rhein
freistellen Neue Picknickplätze -
Übergänge auf die „Insel“
erfahrbar machen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Umsetzungsfahrplan Rhein Hauptlauf Bezirksregierung Köln
Rheinufer:
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen
Teich/Rinne:
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern,
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes.
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Umsetzungsfahrplan „Rheinufer“:
Erhalt, Entwicklung naturnaher Auengebüsche/Auwälder
Erhalt, Entwicklung naturnaher Uferstrukturen
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Umsetzungsfahrplan „Teich/Rinne“:
Erhalt, Anbindung, Vertiefung, Reaktivierung von Auengewässern,
Rück-/Umbau eines Querbauwerkes
Heute: keine typischen Wasserpflanzen,
überwiegend Algen, keine Röhrichte,
keine Flachufer, künstl. Fischbesatz
Vorstellungstermin PEPL Langeler Auwald, rrh. N17
Bürgerversammlung am 22.11.2016 Dipl.-Biol. Michael Sell
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Anlage_6_Auszug Umwelt und Grün - 08.12.2016 TOP 4.1 Langeler Auwald
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Anlage 6 Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 18.01.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 08.12.2016 öffentlich 4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 2. Durchgang 0591/2016 Der Ausschussvorsitzende weist auf die Niederschrift der Bürgerinfoveranstaltung hin, die als Tischvorlage umgedruckt vorliege. Da die BV Porz die Vorlage noch nicht beschlossen habe, schlägt er vor, sie zurückzustellen. SB Herr Dr. Albach beantragt die Mitberatung der Vorlage im Verkehrsausschuss. Außerdem hätte er gerne eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Begutachtung durch den BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland). Die Verwaltung sagt dies zu. Der Ausschussvorsitzende stellt Einvernehmen über den von SB Herrn Dr. Albach mündlich beantragten Verweis der Beschlussvorlage in den Verkehrsausschuss fest und lässt darüber zusammen mit der Zurückstellung der Vorlage abstimmen: Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Beratung in den Verkehrsausschuss und stellt sie zurück, bis Voten aus der B e- zirksvertretung Porz und aus dem Sportausschuss vorliegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieb en .
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen .
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen , weil:
X Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage_4_Bürgerinformationsveranstaltung_22_11_2016_Besprechungsniederschrift
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Dienststelle Datum Auskunft erteilt Tel. 67 24.11.2016 Herr Faber Frau Eitner 23673 23478 Besprechungsniederschrift Dikta tzeile 1 Besprechungsgegenstand Bürgerinformationsveranstaltung zum Pflege- und En twicklungsplan NSG „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen 2 Ort und Datum der Besprechung Jakob-Engels-Halle in Köln-Porz/Langel 21.11.2016 3 Teilnehmer/Teilnehmerinnen seitens der Verwaltung Herr Becker Herr Dr. Bauer Frau Höppner Frau Eitner Herr Faber Herr Sell 02-7 671 671-1 671-1 671-1 Büro Viebahn/ Sell 4 Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender) 5 Verteiler betroffene politische Gremien 6 Text Gegenstand der Bürgerinformationsveranstaltung war der im Auftrag der Stadt Köln vom Planungsbüro ViebahnSell erarbeitete „Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“. Nach Begrüßung durch Herrn Becker, gab Herr Dr. Bauer eine kurze Einführung in die Thematik und betonte, dass die zur Diskussion stehende Rheinquerung zwischen Niederkassel und Langel aufgrund fehlender Zuständigkeit der Stadt Köln nicht Gegenstand des Abends sein könnte und bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans auch nicht berücksichtigt wurde. - 2 - Im Anschluss stellte Herr Sell den Planraum und die wesentlichen Inhalte der Maßnahmenkonzeption im Rahmen eines Vortrages vor. Schwerpunktmäßig wurde dabei auf die im Planraum bestehenden Nutzungen eingegangen. Hierbei wurde Folgendes klargestellt: • Campingplatz und Strandbad Marie genießen Bestands schutz und bleiben erhalten, keine Übernahme in die geplante Naturschutzgebietserweiterung • Verlagerung des Sportplatzes ist ein langfristiges Ziel, Realisierung nur bei Vorhandensein eines Alternativstandorts • Straßen/Wege wasser- und landseits des Deiches ble iben erhalten, Nutzung unverändert, lediglich Sperrung von illegalen Trampelpfaden im Auwaldbereich • Neuanlage eines Parkplatzes im Bereich des Spielpl atzes, Spielplatz bleibt in seiner jetzigen Funktion erhalten • Angelteich, Umbau des Teiches aus Umsetzungsfahrpl an der Bezirksregierung übernommen, eigenständige Gewässerplanung des Landes • Angelnutzung Rhein, Konzentration der Angelnutzung auf Bereich der Buhnenfelder • Rast und Picknick, Neuanlage einer Erholungsfläche am Rhein im östlichen Planraum • Landwirtschaft im Polder, keine Flächenänderung, n ur freiwillige Maßnahmen zum Feldvogelschutz Mit dem Vortrag konnten Missverständnisse ausgeräumt werden, die im Vorfeld der Veranstaltung durch die zahlreich erschienenen Presseartikel entstanden waren. In der anschließend geführten Diskussion wurde auf einzelne Themen des Pflege- und Entwicklungsplans vertiefend eingegangen. Die diesbezüglich geführten Gespräche werden im Folgenden zusammengefasst, wobei eine Sortierung nach Themen der Einwendungen erfolgt: VERLAGERUNG DES SPORTPLATZES Einwendung: Wann soll die Verlagerung des Sportplatzes erfolgen und wohin? Antwort der Verwaltung: Für den Sportplatz bestehen langfristige Verträge, die einzuhalten sind. Eine Verlagerung kommt von daher nur mittelfristig in Betracht. Diese kann auch nur dann erfolgen, wenn ein geeigneter Alternativstandort gefunden wird. An einen entsprechenden Standort in Langel werden hohe Anforderungen gestellt, so muss beispielsweise der Immissionsschutz sichergestellt sein, ggf. muss ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden. Einwendung: Wer bezahlt die Verlagerung des Sportplatzes? Der Fußballverein hat Investitionen in Höhe von ca. 400.000 € getätigt. Antwort der Verwaltung: Das Verursacherprinzip greift hier, d.h. die Stadt Köln muss sämtliche Kosten einer Sportplatzverlagerung tragen. Einwendung: Bei Spielen des Fußballvereins kommt es zu Problemen durch wildes Parken. Wo soll geparkt werden, wenn das Naturschutzgebiet erweitert wird? Antwort der Verwaltung: Zur Regelung des Parkens soll der neue Parkplatz im Bereich des Spielplatzes entstehen. Wildes Parken außerhalb der für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Wege und Parkplatzflächen ist in einem Naturschutzgebiet nicht zulässig, dies gilt allerdings auch für das jetzt bestehende Landschaftsschutzgebiet. Als Statement wurde betont, dass es sich bei dem Sportplatz um einen der letzten Naturrasenplätze Kölns handelt, der schon denkmalwürdig erscheint. - 3 - SPIELPLATZ/PARKPLATZ Einwendung: Bleibt der Spielplatz erhalten? Antwort der Verwaltung: Ja, der vorhandene Spielplatz bleibt in seiner jetzigen Ausdehnung erhalten. Einwendung: Wird das jährlich auf der Spielplatzfläche stattfindende Wiesenfest weiterhin genehmigt werden? Antwort der Verwaltung: Bei dem Wiesenfest handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende Traditionsveranstaltung, die auch weiterhin auf der Spielplatzfläche zulässig ist. Einwendung: Muss für den geplanten Parkplatz ein Teil der Spielplatzfläche in Anspruch genommen werden? Antwort der Verwaltung: Nein, der Parkplatz wird im Bereich der Frongasse angelegt werden, dabei aber nicht Flächen des Spielplatzes tangieren. Der exakte Standort für den Parkplatz ist noch nicht festgelegt, hierzu bedarf es einer Detailplanung, die den Rahmen eines Pflege- und Entwicklungsplans übersteigt. Ggf. kann der Parkplatz auch auf der Nordostseite der Frongasse angelegt werden. Einwendung: Ist damit zu rechnen, dass die alten Spielplatzgeräte ausgetauscht werden? Antwort der Verwaltung: Im für Spielplätze zuständigen Amt für Kinder, Jugend und Familie laufen derzeit die diesbezüglich erforderlichen Abstimmungsgespräche. ZULÄSSIGKEITEN IM NATURSCHUZGEBIET Einwendung: Sind die Nutzungen Campingplatz und Strandbad Marie weiterhin zulässig und/oder ist mit zusätzlichen Auflagen zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Der Bereich Campingplatz/Strandbad Marie wird nicht in den Geltungsbereich des Naturschutzgebietes aufgenommen, die Nutzungen haben Bestandsschutz und können in ihrer jetzigen zulässigen Form weiter ausgeübt werden. Zusätzliche Auflagen erfolgen nicht. Einwendung: Wie wird sichergestellt, dass bestehenden Nutzungen im Naturschutzgebiet tatsächlich ihren Bestandsschutz behalten? Antwort der Verwaltung: Für die Erweiterung des Naturschutzgebietes muss der Landschaftsplan der Stadt Köln geändert werden. Der Landschaftsplan ist eine Satzung und folglich rechtsverbindlich. In ihm werden die zulässigen bestehenden Nutzungen aufgenommen und festgeschrieben. Einwendung: Dürfen die Kiesbänke entlang des Rheinufers zur Erholung genutzt werden? Antwort der Verwaltung: Der hier betroffene Gleithang des Rheins ist von hoher naturschutzfachlicher Bedeutsamkeit, vermutlich handelt es sich um den letzten naturnahen Gleithang Nordrhein Westfalens. Das Ufer ist vor jegliche Beeinträchtigung und Störung zu schützen. Von daher sind eine Erholungsnutzung sowie das Angeln in diesem Bereich nicht zulässig. - 4 - Einwendung: Darf der Wald weiterhin betreten werden? Antwort der Verwaltung: Die Waldflächen dürfen auch in einem Naturschutzgebiet auf ausgewiesenen Wegen betreten werden. Wie auch für das derzeit bestehende Landschaftsschutzgebiet gilt, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen. Einwendung: Illegale Grillstellen am Rheinufer werden hauptsächlich von auswärtigen Besuchern am Wochenende verursacht? Wie kann hier vorgegangen werden? Antwort der Verwaltung: Zuständig für illegale Nutzungen in Schutzgebieten ist das städtische Ordnungsamt, welches auch am Wochenende tätig ist. Durch den Status eines Naturschutzgebietes hat das Ordnungsamt ein weitreichenderes Instrument, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Einwendung: Im Rhein konnte früher im Bereich einer Badebucht geschwommen werden. Kann weiterhin das Rheinufer zur Naherholung genutzt werden? Antwort der Verwaltung: Das Rheinufer soll im Bereich der Buhnenfelder für die Erholungsnutzung attraktiver werden, so ist beispielsweise die Anlage eines Badestrandes vorgesehen. Die Erlebbarkeit des Rheins und der ehemaligen Rheininsel soll durch die Anlage eines Rundweges und das Herstellen offener Sichtbeziehungen wieder hergestellt werden. Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass die historische Bedeutung der Insel wieder in den Focus gerückt wird und der Rhein wieder erlebbar wird. Einwendung: Ist eine Wegeverbindung zwischen Rheinufer und Strandbad Marie möglich? Antwort der Verwaltung: Da der Uferbereich des Rheins mit seinen angrenzenden unterschiedlichen Vegetationszonen über eine sehr hohe ökologische Wertigkeit verfügt und sensibel auf jegliche Form von Störung reagiert, ist eine Verbindung zwischen Rhein und Strandbad Marie nicht zulässig. Einwendung: Dürfen Hunde ohne Leine ausgeführt werden? Antwort der Verwaltung: Hunde dürfen weder in einem Landschaftsschutzgebiet noch in einem Naturschutzgebiet ohne Leine geführt werden. Freilauf ist nur auf den diesbezüglich vorgesehenen Hundefreilaufflächen möglich. Einwendung: Darf ein bestehender Kleingarten weiterhin genutzt werden? Antwort der Verwaltung: Soweit es sich um eine bestehende und zulässige Nutzung handelt, hat diese auch in einem Naturschutzgebiet Bestandsschutz. Einwendung: Wer kümmert sich um die Pflege in einem Naturschutzgebiet? Es ist ein verstärktes Auftreten des Neophyten Indisches Springkraut zu beobachten, nach Hochwasserereignissen bleiben Unmengen von Müll liegen. Antwort der Verwaltung: Sofern es sich um städtische Flächen handelt, ist die Stadt Köln (hier Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) für die Pflege der Grundstücke im Naturschutzgebiet zuständig. Dies gilt aber auch für andere Schutzgebietskategorien. - 5 - ANGELTEICH/ALTARMANBINDUNG Einwendung: Wird der geplante, wieder an den Rhein angebundene Altarm dauerhaft wasserführend sein? Antwort der Verwaltung: Für die Anbindung an den Rhein ist vom Land ein eigenes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren anzustrengen, für das zahlreiche Gutachten erstellt werden müssen. Hier wird dann beispielsweise geklärt werden, ob und wie tief der Altarm ausgegraben werden muss. Entsprechende Aussagen sind nicht Gegenstand eines Pflege- und Entwicklungsplans. Auf jeden Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Wasserstände entsprechend der Wasserstände des Rheins variieren werden. Einwendung: Ist mit einer Mückenproblematik zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Auch diese Frage ist im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens seitens des Landes zu klären. Einwendung: Was soll mit dem Bau einer Brücke am nördlichen Planrand erreicht werden? Antwort der Verwaltung: Um den Erholungswert des Gebiets zu steigern, soll der Bereich der historisch belegten Insel über einen Rundweg begehbar werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Anbindung im nördlichen Übergangsbereich von Rhein und Hochwasserschutzdeich optimiert wird. Der hier befindliche alte Auslass des Angelteiches ist in Form einer kleinen Brücke zu überqueren, so dass der Rundweg komplett wird. Als Statement wurde betont, dass es positiv gesehen wird, dass für das Gebiet eine naturschutzfachliche Aufwertung erfolgt, ohne dass die Erholungsnutzung merklich eingeschränkt wird. WEGEFÜHRUNG GEPLANTE NSG-ERWEITERUNGSFLÄCHE Einwendung: Wie ändert sich die Wegeführung? Bleiben die bestehenden asphaltierten Zufahrten zum Campingplatz und Strandbad Marie erhalten? Wo sollen Wege entsiegelt werden? Antwort der Verwaltung: Die Wegeführung bleibt erhalten. Lediglich „Matschwege“ bzw. Trampelpfade sollen zukünftig gesperrt werden. Darüber hinaus ist eine Aufwertung eines dunklen Heckenweges (nördlicher Planrand) in Form von Freistellung und einem damit verbundenen offeneren Blick in die Landschaft geplant. Die Umwandlung von asphaltierten in geschotterte Wege betrifft nicht die Zuwegungen zum Campingplatz oder dem Strandbad Marie. Dort bleiben die asphaltierten Wegedecken zur Aufrechterhaltung der Nutzung bestehen. Vorgesehen ist die Entsiegelung der Waldwege im Bereich des schon bestehenden Naturschutzgebietes. Der Betreiber des Strandbads Marie bestätigt, dass für ihn der Erhalt der bestehenden Zufahrten zu Campingplatz und Strandbad ausreichend ist, eine Zuwegung zum Rhein ist nicht erforderlich. Zuwegungen zum Rhein sollen in Zukunft im nördlichen Teil des Plangebietes, auf Höhe der Buhnen, erhalten werden. Auch um die geplanten Picknickplätze zu erreichen. LANDWIRTSCHAFT IM POLDER Einwendung: Die Vorlage für die Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 24.10.2016 enthielt Auflagen für die Landwirtschaft im Bereich des Polders. Die dort wirtschaftenden - 6 - Landwirte haben aber bereits eine Vielzahl von Auflagen. Wie zum Beispiel die als Ausgleichsmaßnahmen für den Polder eingesäten Blühstreifen. Weitere Einschränkungen sind aus Sicht der Landwirtschaft nicht mehr hinnehmbar. Antwort der Verwaltung: In der Vorlage für die politische Beratung (Beirat, BV 7, AUG) ist dargestellt, dass die Maßnahmen nur in Kooperation mit den Landwirten umgesetzt werden sollen. So wird beispielsweise vorgeschlagen, die vorhandenen Blühstreifen, die teilweise ungünstig für den Feldvogelschutz liegen, in Absprache mit dem Bewirtschafter in die sogenannten Suchräume für den Feldvogelschutz zu verlegen. Bei diesen in der Präsentation vorgestellten Räumen handelt es sich um die Bereiche, in denen mögliche Störfaktoren wie Katzen, freilaufende Hunde, Baumkulissen, etc. nicht greifen und von daher Maßnahmen zum Schutz der Feldvögel hier sinnvoll sind. Da es sich um freiwillige Maßnahmen handelt, wird es keine weiteren Einschränkungen für die Landwirte geben bzw. nur dann, wenn ein Bewirtschafter an Feldvogelschutzmaßnahmen teilnehmen möchte. Einwendung: Die vorhandenen Waldflächen im NSG und dem geplanten Erweiterungsbereich des NSGs wurden früher als Weiden genutzt, was jetzt nicht mehr erlaubt ist. Wieso wird der Landwirtschaft nun schon wieder Fläche in einer Größenordnung von ca. 45 ha genommen? Antwort der Verwaltung: Die im Pflege- und Entwicklungsplan dargestellten Suchräume für den Feldvogelschutz werden nicht in Gänze in Anspruch genommen, sondern nur in den Bereichen, in denen das Einverständnis des Landwirts und eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Für die entstehenden Ernteausfälle durch Lerchenfenster o. ä. werden die Landwirte entschädigt, sofern sie solch eine freiwillige Maßnahme umsetzten möchten. Es kann keine Fläche oder Teilfläche aus der Nutzung genommen werden ohne Einverständnis des Bewirtschafters. (Herr Dr. Bauer erläutert den Begriff „Lerchenfenster“: Bei der Aussaat wird auf ca. 20 qm die Sämaschine angehoben, dadurch entsteht eine bewuchsfreie Fläche im Feld. Diese wird von Lerchen zum Anflug und zur Nahrungssuche genutzt.) Einwendung: Es wird befürchtet, dass die Freiwilligkeit der angedachten Maßnahmen obsolet wird, sobald der Pflege- und Entwicklungsplan politisch beschlossen ist. Mit Beschluss des Planwerkes ist die Umsetzung von Maßnahmen in den Suchräumen verpflichtend und die Landwirte können nur noch bei der Art der Ausgestaltung der Maßnahmen Einfluss nehmen. Es wurde bei Ausweisung des Polders von der Bezirksregierung und der Stadt Köln zugesagt, dass die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können. Der Plan sieht nun die Inanspruchnahme eben dieser vor (graue Signatur im Maßnahmenplan). Antwort der Verwaltung: Die Aufgabe des vorgestellten Planwerks ist die Konkretisierung der zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Schutzgebietes formulierten Ziele aus dem Landschaftsplan. Es handelt sich um ein Konzept, das keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten entfaltet. Darüber hinaus sind die Polderflächen nicht Teil der vorgeschlagenen Naturschutzgebietserweiterung. Der Schutzstatus ändert sich dementsprechend nicht und auch nicht die bisherigen Bewirtschaftungsauflagen. Die vorgeschlagenen Suchräume und Maßnahmen sind nur als Vorschläge bzw. Empfehlungen zu verstehen, deren Umsetzung nur im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern erfolgen kann. Es kann kein rechtlicher Zwang ausgeübt werden. Aus der Freiwilligkeit der Maßnahmen ergibt sich die Möglichkeit, die Maßnahmen über vertragliche Vereinbarungen finanziell zu fördern. - 7 - SONSTIGE THEMEN Einwendung: Was passiert mit den ehemals vom Wasser- und Schifffahrtsamt genutzten Gebäuden am Ende der Frongasse und was soll mit den daran angrenzenden Obstwiesen und Weideflächen geschehen Antwort der Verwaltung: Kenntnisstand der Verwaltung ist, dass die Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes abgerissen werden sollen. Die angrenzenden Obstwiesenflächen sollen erhalten und ausgedehnt werden. Einwendung: Ist ein Befahren des Rheins mit Kanus zulässig, darf angelandet werden? Antwort der Verwaltung: Zwischen Kölner Stadtgrenze und den Buhnenfeldern im nördlichen Planraum ist für den Rhein ein FFH-Gebiet (Rhein-Fischschutzzone) ausgewiesen. Das Anlanden am Rheinufer ist nicht zulässig. Einwendung: Wieso müssen, obwohl die Vogelfauna in den untersuchten Gebieten doch intakt scheint, zusätzliche Maßnahmen für den Naturschutz ergriffen werden? Antwort der Verwaltung: Der derzeitige Eindruck trügt. Wenn die aktuell vorhandenen Altvögel über mehrere Jahre immer wieder Verluste bei den Bruten erleiden und keine Jungvögel aufziehen können, wird es mit dem zukünftigen Tod der Altvögel (häufig werden Vögel keine 8 Jahre alt) einen massiven Einbruch im Bestand geben. Deswegen ist es dringend erforderlich, die Bedingungen für die Vögel so zu verändern, dass ausreichend Jungvögel aufgezogen werden können, um den Bestand nachhaltig zu sichern. Einwendung: Die angesetzten Kosten erscheinen zu niedrig angesetzt, liegt eine detaillierte Kostenberechnung vor? Antwort der Verwaltung: Bei der im Pflege- und Entwicklungsplan genannten Summe handelt es sich nur um eine sehr grobe Schätzung, einzelne Maßnahmen wie die Altarmanbindung konnten überhaupt nicht berücksichtigt werden. Der Pflege- und Entwicklungsplan formuliert Zielvorgaben, die kurz- bis langfristig umgesetzt werden sollen. Eine detailliert Kostenaufstellung zum jetzigen Zeitpunkt wäre nicht seriös, da Preise natürlicherweise einer Entwicklung unterliegen. Einwendung: Wie geht es mit dem Pflege- und Entwicklungsplan weiter? Antwort der Verwaltung: Das Gutachten befindet sich derzeit in der politischen Beratung und soll von Bezirksvertretung und Umweltausschuss beschlossen werden. Ist dies erfolgt, wird die Verwaltung verpflichtet, den Pflege- und Entwicklungsplan sukzessive umzusetzen. Als Statement wurde betont, dass eine prioritäre Umsetzung der Maßnahmen, die einer Optimierung der Erholungsnutzung im Raum dienen, gewünscht wird. Abschließend wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass das Protokoll zur Bürgerinformationsveranstaltung der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt und dort der Sitzungsniederschrift beigefügt wird. Der Vortrag von Herrn Sell wird ebenfalls den Mitgliedern der Bezirksvertretung und den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Grün zur Verfügung gestellt. Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde um 19.55 Uhr beendet.
Anlage_3_Auszug_Naturschutzbeirat
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Geschäftsführung Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Frau Maaß Telefon: (0221) 221-36542 Fax : (0221) 221-24686 E-Mail: adriana.maass@stadt-koeln.de Datum: 18.11.2016 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 24.10.2016 öffentlich 4.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 0591/2016 Der Fischereiverband NRW e.V. äußert Bedenken gegen die aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Au- wald, rrh.“ Die Bedenken werden dem Ausschuss Umwelt und Grün in einer separaten Stel- lungnahme durch den Fischereiverband NRW e.V. schriftlich eingereicht. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die in der Begründung aufge- führten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis.
Anlage_7_Erläuterung_Beratungsunterbrechung
2222 Zeichen
Anlage 7 Erläuterung zur Beratungsunterbrechung Am 15.09.2016 wurde mit der politischen Beratung de r Vorlage „Pflege- und Entwicklungs- plan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzende Flächen“ (Vorlagen- Nummer 0591/2016) begonnen. Begleitend wurde der Pf lege- und Entwicklungsplan interes- sierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Bür gerinformationsveranstaltung am 22.11.2016 in der Jakob-Engels-Halle in Köln Porz/L angel vorgestellt. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 31.01.2017 wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen. Als Grund für die seinerzeit getätigte Unterbrechung der politischen Beratung ist die geplante Rheinquerung im Kölner Süden zu nennen. Bei diesem inzwischen als „Rheinspange 553“ bezeichnetem Verkehrsprojekt soll eine neue Fernstr aßenverbindung zwischen den Auto- bahnen A555 und A59 hergestellt werden. Das Vorhabe n wurde im Herbst 2016 durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen mit der neuen Dringlichkeitsstufe „vordringlichen Bedarf“ versehe n, wurde also „hochgestuft“. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob der Beschluss des zuvor ge nannten Pflege- und Entwicklungsplans eine mögliche Interessenskollision mit dem geplante n Verkehrsprojekt auslösen könnte und die Beratung von der Verwaltung von daher zunächst ausgesetzt. In der Zwischenzeit erfolgte eine Konkretisierung d er Rahmenbedingungen zur möglichen Verwirklichung der Rheinquerung und es liegt ein „P rojektfahrplan“ vor. Bis Ende 2019 soll eine Entscheidung zur zukünftigen Trassenführung ge troffen und das Genehmigungsverfah- ren konsequent fortgeführt werden. Laut Presseberic hten soll 2025 mit dem Bau der Maß- nahme begonnen und diese bis spätestens 2030 abgeschlossen sein. Ein positives Votum für den Pflege- und Entwicklung splans mit seinen konzipierten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie seinem Vors chlag zur Vergrößerung des beste- henden Naturschutzgebietes in nördlicher Richtung s teht nach Einschätzung der Verwaltung nicht im Widerspruch zu einer möglichen Realisierun g der Rheinspange 553. Von daher wird die politische Beratung wieder aufgenommen und soll nun fortgeführt werden.
Anlage_9_Beschluss_BV_Porz
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Haus Telefon: (0221) Fax : (0221) E-Mail: Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE Datum: 20.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.12.2019 öffentlich 7.1 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen 0591/2016 Beschluss : Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- fügt und geändert: Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- ufer von dem Grundstück aus zu unterbinden. Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen. Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten drei Tage ergeben. Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: Wird geändert in: In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- schwemmungsfreien Standort geboten. Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Vorletzter Spiegelpunkt: Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Wird geändert in Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert wer- den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden. Wird geändert in an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen empfohlen Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Haus Telefon: (0221) Fax : (0221) E-Mail: Bettina.Haus@STADT-KOELN.DE Datum: 20.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.12.2019 öffentlich 7.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bas- tian (FDP) zu TOP 7.1: Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen AN/1215/2019 Beschluss : Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Um- welt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzu- leiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschrei- bung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzuge- fügt und geändert: Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse aus- zusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu über- führen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefun- den wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rhein- ufer von dem Grundstück aus zu unterbinden. Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das tra- ditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen. Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten drei Tage ergeben. Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: Wird geändert in: In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Stö- rungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Grün- den der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen über- schwemmungsfreien Standort geboten. Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstrei- fen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planun- gen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bis- her laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Vorletzter Spiegelpunkt: Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Wird geändert in Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen ange- legt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert wer- den , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenab- stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden. Wird geändert in an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen beschlossen
Anlage_8_Nachfrage_BV_Porz_Sitzung_10_09_2019
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Anlage 8 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald, rrh.“ und angren- zende Flächen Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 10.09.2019 im Zusammenhang mit der Beratung der Beschlussvorlage 0591/2016 um die Beantwortung folgender Frage gebeten: „Die Linienführung der Rheinspange A553 steht auch heute noch nicht fest. Welche Auswir- kungen hat es auf den Pflege- und Entwicklungsplan, wenn die Trasse während der Planung ein- oder mehrfach verschoben wird? Kann die Festlegung des Plans die geplante Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln sowie die Verlängerung der Linie 7 bis Lülsdorf gefährden bzw. was ist zu veranlassen, um diese drin- gend benötigte ÖPNV-Maßnahme in Einklang mit dem Pflege- und Entwicklungsplan zu bringen?“ Antwort der Verwaltung Pflege- und Entwicklungspläne haben den Charakter informeller Planungen, sie entfalten keinerlei allgemeinverbindliche Rechtswirksamkeit. Sie stellen vielmehr Handlungsempfeh- lungen dar, die die Verwaltung bei ihren naturschutzfachlichen Aufgabenstellungen unter- stützen sollen. Ein Pflege- und Entwicklungsplan für den Langeler Auwald verhindert weder eine bestimmte Linienführung der Rheinspange A553 noch eine bestimmte Trassenführung der Stadtbahn- verlängerung bis Lülsdorf. Die Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans erfolgt auf Grundlage des vom Rat be- schlossenen Landschaftsplans Köln (Ratsbeschluss vom 06.12.1990). Der Landschaftsplan formuliert das allgemeine Gebot, dass für sämtliche Naturschutzgebiete Pflegepläne aufzu- stellen sind. Dies ist bis dato für das NSG „Langeler Auwald, rrh.“ nicht erfolgt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0591/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.02.2020
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27