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0442/2022

Betrieb eines Schrotthandels im Bereich Wikinger Str. / Porzer Str. in Rath/Heumar

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3629 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 0442/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 
 
Betrieb eines Schrotthandels im Bereich Wikinger Str. / Porzer Str. in Rath/Heumar 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk stellt zu dem Betrieb eines Schrotthandels im Bereich 
Wikinger Str. / Porzer Str., zu dem es Beschwerden insbesondere zu starken Lärmimmissionen und 
Verkehrsbehinderungen gibt, mit der Anfrage AN/2073/2021 mehrere Fragen. Die Verwaltung beant-
wortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Liegt der Betrieb im Bereich eines Bebauungsplanes bzw. welche bauplanungsrechtlichen Vor-
schriften sind in dem Bereich anwendbar? 
 
Das Baugrundstück mit dem Betrieb liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, son-
dern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 BauGB. Entspricht die Ei-
genart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der BauNVO bezeichnet sind, beur-
teilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verord-
nung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre (siehe § 34 Abs. 2 BauGB). Das in Rede stehen-
de Baugebiet liegt innerhalb eines nach § 8 BauNVO zu beurteilenden Gewerbegebietes. Die Zu-
lässigkeit des Betriebs richtet sich daher nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 8 BauNVO. 
Im Gewerbebiet nach § 8 BauNVO sind Gewerbebetriebe aller Art allgemein zulässig.  
Der Betrieb eines Schrotthandels ist im Gewerbegebiet zulässig. 
 
2. Welche Auflagen bzw. Bestimmungen sind für Genehmigung und Betrieb des Schrotthandels er-
teilt bzw. maßgeblich, insbesondere im Hinblick auf Betriebszeiten, Lärmimmissionen, Anliefer-
verkehre und Umweltauswirkungen? 
 
Für den Betrieb liegen Baugenehmigungen vor. Über die beantragten Betriebszeiten und den laut 
Betriebsbeschreibung genannten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten hinaus waren nach Aktenlage 
aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes keine darüber hinausgehenden Auflagen 
notwendig. Produktionsspezifisches Abwässer sind nicht zu erwarten, mit gefährlichen Abfällen 
wird per Definition nicht umgegangen und das zum Antrag zugehörige Schallgutachten kam zu 
dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte an allen Orten eingehalten werden können. 
 
3. Sind an die Verwaltung in der Vergangenheit Beschwerden in Bezug auf das o.g. Gewerbe her-
angetragen worden? Wenn ja welche? 
 
Es gab Beschwerden über Erschütterungen und Lärm. Die (verhaltensbedingte) Ursache für die 
Erschütterungen durch das Zusammenstampfen des Schrotts mittels eines selbstgebauten Fall-
gewichts wurde am 20.01.2016 mittels Ordnungsverfügung untersagt und seitdem vom Betrieb 
nicht mehr praktiziert. Beschwerden über Lärm gingen gleichermaßen zurück.

2 
 
4. Wie erfolgt die Überwachung des Betriebes? Werden die unter 2. abgefragten Bestimmungen 
nach Einschätzung der Verwaltung regelmäßig eingehalten oder gab es Anlass für Beanstandun-
gen oder Maßnahmen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? 
 
Der Betrieb wird sowohl mit als auch ohne Vorankündigung aufgesucht. Im Zuge der Überwa-
chung wurde festgestellt, dass die Art und der Umfang des tatsächlichen Betriebes deutlich von 
den genannten Genehmigungen abweichen und sie überschreiten. Die Bauaufsicht hat hiervon 
Kenntnis. Die Abweichungen vom genehmigten Stand sollen in einem derzeit laufenden Bauge-
nehmigungsverfahren bereinigt werden. Wasser- und abfallrechtliche Missstände werden im 
Rahmen des Ordnungsrechts mittels Anordnungen und Ordnungsverfügungen abgestellt.

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0442/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.02.2022
Erstellt
07.02.2022 13:51