V/0252/2022
Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße
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Beschlussvorlage
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V/0252/2022 V/0252/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße Beratungsfolge 24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 Der aufgestellten Planung (Lageplan Warendorfer Straße-DEK Brücke) und der baulichen Ausführung wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-Ost zugestimmt. 1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine als Vorhabenträger, diese Planung als verbindliche Grundlage zur Ausschreibung der Brückenbauwerke zu übermitteln. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 € entstehen. Die Anmeldung von Fördermittel wird aktuell geprüft. Eine genaue Höhe der Fördermittel ist aktuell noch nicht darstellbar. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und anlagen Investitionsmaßnahm e 4101 Straßenbau beim Ausbau DEK Auszahlungen Spätere Jahre 1.500.000 Summe aller Auszahlungen 1.500.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 13.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Drubel T elefon:492-6593 Drubel@stadt-muenster.de - 2 - V/0252/2022 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Planung verdeutlicht die durch das Ing.-Büro nts ausgearbeitete und abgestimmte fuß- und radverkehrsfreundliche Gestaltung der stadtseitigen Rampe der Warendorfer Straße zwischen Emsstraße und der neugestalteten Verkehrsführung des Knotens der B51 / 481n mit einseitigem Zweirichtungsradweg, der über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) fortgeführt werden soll. Hier dargestellt in Anlage 1, bzw. den Abbildungen 3 und 4. Mit Beschluss der Planung wird dem Wasserschifffahrtsamt die neue Grundlage der weiteren Planung der neuen WAF- Straßenbrücke über den DEK übermittelt, um darauf aufbauend die Aufteilung des Straßenquerschnittes auf den beiden Brückenüberbauten endgültig konzipieren zu können. Die grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungen wurde im gegenseitigen Einvernehmen mit der Verwaltung der Stadt Münster und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine bereits erzielt. Die folgende Abbildung zeigt die sich daraus ergebenden Änderungen. Abb. 1: Gegenüberstellung der planfestgestellten (rot) und geplanten Brückenquerschnitte (schwarz) Hintergrund / Anlass Ausgehend von der Stellungnahme der Stadt Münster zum Planfeststellungsverfahren zu den neu zu errichtenden Brücken über den DEK im Stadtgebiet (V/01038/2005) wurde die Anregung der Stadt Münster von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Münster übernommen, die Radverkehrsführung von der Stadt kommend über den DEK als einseitigen Zweirichtungsradweg auszubilden (V/0789/2006, Anlage Seite 4, Nr. 7). Dieser stellt die logische Fortführung und Anbindung an den laufenden Ausbau des Landesbetrieb Straßenbau NRW des Knotens B51/481n - 3 - V/0252/2022 dar und begründet zugleich die Aufgabe des unattraktiven und kaum genutzten südlichen Gehweges über den Kanal, zwischen Straßen- und Eisenbahnbrücke, sowie der nicht unkritischen Situation der Mittelinsel auf Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer, die zuletzt gemäß Antrag Nr. 0001/2022 der BV-Ost in der Kritik stand. Abb. 2: Planung der B51 / 481n auf stadtauswärtiger Seite des Dortmund-Ems-Kanals Anstelle der heutigen Mittelinsel in Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer (siehe Bild oben links in Abb. 2), ist beabsichtigt, den stadtauswärtigen Radverkehr bereits ab der Querung der parallel verlaufenden Schienenstrecke über die bestehende Lichtsignalanlage in Höhe der Emsstraße auf die nördliche Seite zu verlegen. Gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr wird der Radverkehr ausschließlich auf der Nordseite der Rampe über das künftige Brückenbauwerk geführt, um direkt an die neu-hergestellte getrennte Fuß- / Radwegführung, letztere im Zweirichtungsverkehr, des Knotens B51 / 481n anzuschießen. Erläuterung Von den im Verfahren erarbeiteten Varianten fand die hier vorgestellte Variante die endgültige Zustimmung im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Ausschlaggebend sind insbesondere der Erhalt der prägenden drei Straßenbäume auf Höhe der zu erhaltenden und barrierefrei auszubauenden Bushaltestelle, als auch die schlüssige Wegeführung im Zuge der gesamten Erschließungsfunktionen im direkten und indirekten Umfeld. Insbesondere die Entzerrung der Wohnstraßeneinmündung Emsstraße zur parallel verlaufenden Warendorfer Straße, direkt hinter der Zufahrt in die Emsstraße, ist nicht nur dem notwendigen Flächenbedarf, sondern primär der erforderlichen Steigerung der Verkehrssicherheit durch Entzerrung der Verkehrsbeziehungen geschuldet: Die Zufahrt in die parallel zur Landesstraße verlaufenden Wohnstraße der Warendorfer Straße ist auch künftig aus allen Richtungen möglich. Lediglich die Ausfahrt erfolgt künftig über die rückwärtigen Erschließungsstraßen, Mosel- und Rheinstraße, die direkt mit der Emsstraße verbunden sind. Für den Fuß- und Radverkehr sind auch aus dem Wohngebiet des Flussviertels gesicherte attraktive Wegebeziehungen, insbesondere im Einmündungsbereich der Emsstraße, berücksichtigt worden. - 4 - V/0252/2022 Abb. 3: geplante Anbindung im Einmündungsbereich der Emsstraße Die Hauptachse der Warendorfer Straße bleibt in ihren Grundzügen mit je zwei Kfz-Fahrstreifen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Richtung bestehen. Hierzu zählt die erforderliche Vier– Streifigkeit auf der Hauptfahrbahn (L 843; DTVw von 19.500 Kfz/Werktag) mit jeweils auf 3,25 m reduzierten Fahrstreifen. Ferner der Erhalt und Ausbau der Fahrbahnrandhaltestelle, sowie die verkehrssichere und nutzerfreundliche Anbindung für den Fuß- und Radverkehr. Darüber hinaus wird auch der Grünraum für die auf der Nordseite befindlichen prägenden Straßenbäume zwischen Haupt- und Nebenfahrbahn durch den vorliegenden Entwurf nicht beeinträchtigt, bzw. im westlichen Bereich gesichert und erweitert. Aufgrund der erforderlichen Höhenanpassungen des künftig ca. 1 m höheren Rampenkörpers kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die östlich gelegenen Bestandsbäume neu angepflanzt werden müssen. Dieses Detail ist vorhabenbedingt im Zuge der weiteren Ausführungsplanungen des Vorhabenträgers ebenso noch abschließend zu klären, wie die Auswirkungen der südlich angrenzenden angehobenen Gleislage. Abb. 4: geplante Straßenanbindung an die künftigen Brückenbauwerke im Zuge des DEK-Ausbaus - 5 - V/0252/2022 Kostenteilung Analog zu den bisher abgestimmten und realisierten neuen Stadtbrücken über den DEK, ist auch beim Neubau der Warendorfer Straßenbrücken die Stadt Münster zur Kostenbeteiligung gemäß § 41 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) verpflichtet. Die genauen Kosten können sowohl aufgrund der nicht absehbaren Preisentwicklung, als auch dem genauen Realisierungsumfang und –zeitpunkt aktuell nicht ermittelt werden. Es wird in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass sich durch die reduzierten Fahrbahnbreiten auch eine reduzierte Breite des Gesamtbauwerkes der Warendorfer Straßenbrücken ergibt. Inwieweit diese sich in den endgültigen Kosten als Einsparpotential niederschlägt, ist im Vorwege monetär nicht zu beziffern. Die hier aufgeführte Kostenschätzung umfasst den T eilbereich außerhalb des im Planfeststellungsverfahren festgelegten Rampenfußes bis zur Einmündung in Höhe der Emsstraße. Aufgrund des ursächlichen Zusammenhanges mit der Neuerrichtung des Überführungsbauwerkes wird von einer Kostenübernahme durch das WSV, unter Beteiligung der Stadt Münster aufgrund der o.g. Verpflichtung nach § 41 (5) WaStrG, ausgegangen. Mit der städtischen Zustimmung zur Planung wird gegenüber dem Vorhabenträger die erforderliche verbindliche Grundlage der weiteren Planung übermittelt. Diese bildet insbesondere die Grundlage für die aktuell anstehende Ausschreibung der Brückenbauwerke des Wasser- und Schifffahrtsamtes Rheine und den damit zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen im Interesse der Stadt Münster. In Vertretung Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Folgelastenberechnung Anlage 1: Lageplan Warendorfer Straße-DEK Brücke
0252_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0252/2022 Aufgestellt am: Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4101 Jahr der Fertigstellung: 2026 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.500.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.500.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.500.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.500.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 15.000 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 15.000 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 37.500 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 22.500 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 22.500 € p.a. + Tilgung 45.000 € p.a. = Schuldendienst 67.500 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 75.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 75.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Anpassung Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau der Warendorfer Straßenbrücke Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Straßenbau beim Ausbau DEK Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
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Anlage A zur V/0252/2022 Kurzüberblick Optimierte Anbindung für den Fuß- und Radverkehr auf der stadteinwärtigen Rampe der Warendorfer Straßenbrücke im Zuge des Kanalausbaus. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zeitgemäße Sicherung der verkehrlichen Anforderungen beim Neubau der Warendorfer Straßenbrücke durch einseitige Bündelung der Geh- und Radwegführung ab der Einmündung Emsstraße bis zum Anschluss des neugestalteten Knotens der B 51 / 481n. Erhalt der Hauptverkehrsstraße unter Reduzierung der Fahrbahnbreiten. Inbetriebnahme nach Fertigstellung der Brückenbauwerke Warendorfer Straße über den DEK im Zuge des laufenden Kanalausbaus der Stadtstrecke Münster. Sicherung der Verkehrsachse in östlicher Richtung zur dauerhaften Stärkung der Bedeutung Münsters als Oberzentrum. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Warendorfer Straße-DEK Brücke_Lageplan_M500
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III 124 8 Tr. 22 134 Tr 173 '29 1 \ 28 ° , 133 N 127 7 179 ® N I 12 T ” 176 N 174 Pr 1 137 / EC, ® > I 7605 / ® T 130 50 “ ; > 5 ? FL 760759 ‚ | 200 Vz 237 Vz 357-50 ! . Vz 1000-32 z Ü 2.8 2 Vz 237 (6%) | mann un umge Vz 100-2 N Warendorfer Straße a 3.94 m Grünfläche — — Bi - = = ° ° > |<: > u 0, — o ! Pr r 1.25 m N. > ” ® 2.50 m 5.00 7 S B Gehweg ‚00.m | a 3.25 m 3.25 m —ie- 3.25 S 3.25 m Fahrbahn IX 4 — 3.25 m s — m =— ie IT 3.25 m — 3.25 m .S 3.25 Gem. Geh-/Radwe 3,00 m 3.25 m- — vd ‚25m ——————/— n 3.25 m L u .— — — BT — “ n II l | L L wi TITTMmoToo — am — z vorh. Schrankenanlage) —— r ! L fi ; - | - T[ | | ] | 5 3.25 m 7 T I h T - ı 1 In Im | | | l 0.75 m Sgere u T r 4 > T L I 1 fi n 7 7 7 f f —T L l | l T —T BE Tr —— - - Grunderwerb notwendig 67, l 7 T 7 T|Ggf. Konstruktive Absicherung der Bahntrasse — — — —- o 7 T T T T T T T T T T T T 6079 | | \V 437 Spielplatz — I V 88 \ NV ZN Fr 5 T IE () ] r 4 X v4 TE 5 7 Y Y EEE, — Y 3407940.611 X 5760051.410 VAVERDATEN_SEVENMünster_Warendorfer-Straßenbrücke_Westseite\ 50 ZEN Y 3408269.512 X 5760146.967 Zeichenerklärung Hochbord un Tiefbord Beginn Rampenbauwerk Fahrbahn [I] Radweg Gehweg Gemeinsamer Geh-/Radweg Trennstreifen Grünfläche Wurzelbrücke Fahrgastunterstand Bestandsbäume Lichtsignalanlage Verkehrszeichen Vz 267 Vz 224-351 Vz 357-50 Ingenieurgeselschat Homepage: wnntssln.de - eMaiinfo@nisplan.de Po) 4 3 2 1 Nr. Art der Änderunc Name Datum Name Datum _ Beratende Ingenieure & Stadtplaner | Pearbeitet Borcherding | 03.12.2018 n Vermessung Straßen- und Verkehrsplanung Bauleitung gezeichnet Borcherding | 03.12.2018 N S 5 Stadtplanung Landespflege Siedlungswasserwirtschaft u. Wasserbau - Ss Lärmschutz Verkehrstechnik Leitungsdokumentation u. O. Timm 03.12.2018 48165 Münster, Hansi 63, Tel: 025012760.) Fax. -33 geprüft: Projekt Nr.: Plan Nr.: Blatt Nr.: 2 (3) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Lageplan Maßstab Lageplan 1: 500 1: Längen / Höhen 1: bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : Münster, den Tiefbauamt | MÜNSTER A ; Stadtplanung Verkehrsplanung Neuanbindung der Nebenanlagen im Zuge des DEK-Ausbaus / Neubau L843 - Westseite Warendorfer Straßenbrücke - PLOTM 6HZH12 Blatt: 03 M 1:500 Variante 1 22.03.2017 10:16
Anlage-1_Lageplan
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5 n Zeichenerklärung Hochbord Tiefbord Beginn Rampenbauwerk Fahrbahn Radweg Gehweg Gemeinsamer Geh-/Radweg Trennstreifen Grünfläche Wurzelbrücke Fahrgastunterstand Bestandsbäume Lichtsignalanlage Verkehrszeichen Vz 267 Vz 224-51 Vz 357-50 Vz 357 Anlage 1 Blatt 1 zur Vorlage V/0252/2022 Vz 237 Vz 1000-32 seHn® Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage V/0252/2022 5, 7: 60 1 50 Y 3408269 512) x 5760146.967| N Warenttorfer Straße o I OF LS0095 X \ - 5 IIIOPELOVE A Er 8 ES ® 8 I. j 3 < 9...) DDDIELLLLIZZL, 5 | © 7 7 I I, 4 IH 2. - . SA RGGGGDGGGEGRBU OD ANDDO0 SGG BILL 2a 107% LEE 7 DIL N DBIIELE: 5 95 — _ S I . Bu Syens-seds-enwpy - \ \ . SQ Ir ou | — En 2% — — | u -L <>S__ —__ BT ze poorza leZzA \ - u | der 08€ 2 EDEN in TR G E21 Sez 862 0 ! | | —| dor \ °o ir 85 // u 662 ” 0 B L TREE j Sl) / 20% IIIG R
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (4)
- Emsstraße
- Warendorfer Straße
- Rheinstraße
- Wilhelmshavenufer
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Details
- Aktenzeichen
- V/0252/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2022
- Erstellt
- 06.04.2022 12:54