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V/0252/2022

Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke über den DEK ab Emsstraße

Vorlagen 25.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 23.08.2022, TOP 6.2.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

0252_Folgelastenberechnung

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Anlage A

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Warendorfer Straße-DEK Brücke_Lageplan_M500

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Anlage-1_Lageplan

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Beschlussvorlage

8420 Zeichen

V/0252/2022
V/0252/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Anpassung der Geh- und Radwegführung im Zuge des Neubaus der Warendorfer Straßenbrücke
über den DEK ab Emsstraße
Beratungsfolge
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.1 Der aufgestellten Planung (Lageplan Warendorfer Straße-DEK Brücke) und der baulichen
Ausführung wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-Ost
zugestimmt.
1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine als Vorhabenträger,
diese Planung als verbindliche Grundlage zur Ausschreibung der Brückenbauwerke zu übermitteln.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 €
entstehen. Die Anmeldung von Fördermittel wird aktuell geprüft. Eine genaue Höhe der Fördermittel
ist aktuell noch nicht darstellbar.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und anlagen
Investitionsmaßnahm
e
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK
Auszahlungen Spätere
Jahre
1.500.000
Summe aller Auszahlungen 1.500.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
13.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Drubel
T elefon:492-6593
Drubel@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0252/2022
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Planung verdeutlicht die durch das Ing.-Büro nts ausgearbeitete und abgestimmte fuß- und
radverkehrsfreundliche Gestaltung der stadtseitigen Rampe der Warendorfer Straße zwischen
Emsstraße und der neugestalteten Verkehrsführung des Knotens der B51 / 481n mit einseitigem
Zweirichtungsradweg, der über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) fortgeführt werden soll. Hier
dargestellt in Anlage 1, bzw. den Abbildungen 3 und 4.
Mit Beschluss der Planung wird dem Wasserschifffahrtsamt die neue Grundlage der weiteren Planung
der neuen WAF- Straßenbrücke über den DEK übermittelt, um darauf aufbauend die Aufteilung des
Straßenquerschnittes auf den beiden Brückenüberbauten endgültig konzipieren zu können. Die
grundsätzliche Zustimmung zu den Änderungen wurde im gegenseitigen Einvernehmen mit der
Verwaltung der Stadt Münster und dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine bereits erzielt.
Die folgende Abbildung zeigt die sich daraus ergebenden Änderungen.
Abb. 1: Gegenüberstellung der planfestgestellten (rot) und geplanten Brückenquerschnitte (schwarz)
Hintergrund / Anlass
Ausgehend von der Stellungnahme der Stadt Münster zum Planfeststellungsverfahren zu den neu zu
errichtenden Brücken über den DEK im Stadtgebiet (V/01038/2005) wurde die Anregung der Stadt
Münster von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Münster übernommen, die
Radverkehrsführung von der Stadt kommend über den DEK als einseitigen Zweirichtungsradweg
auszubilden (V/0789/2006, Anlage Seite 4, Nr. 7). Dieser stellt die logische Fortführung und
Anbindung an den laufenden Ausbau des Landesbetrieb Straßenbau NRW des Knotens B51/481n

- 3 -
V/0252/2022
dar und begründet zugleich die Aufgabe des unattraktiven und kaum genutzten südlichen Gehweges
über den Kanal, zwischen Straßen- und Eisenbahnbrücke, sowie der nicht unkritischen Situation der
Mittelinsel auf Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer, die zuletzt gemäß Antrag Nr. 0001/2022 der
BV-Ost in der Kritik stand.
Abb. 2: Planung der B51 / 481n auf stadtauswärtiger Seite des Dortmund-Ems-Kanals
Anstelle der heutigen Mittelinsel in Höhe der Einmündung Wilhelmshavenufer (siehe Bild oben links in
Abb. 2), ist beabsichtigt, den stadtauswärtigen Radverkehr bereits ab der Querung der parallel
verlaufenden Schienenstrecke über die bestehende Lichtsignalanlage in Höhe der Emsstraße auf die
nördliche Seite zu verlegen. Gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr wird der Radverkehr
ausschließlich auf der Nordseite der Rampe über das künftige Brückenbauwerk geführt, um direkt an
die neu-hergestellte getrennte Fuß- / Radwegführung, letztere im Zweirichtungsverkehr, des Knotens
B51 / 481n anzuschießen.
Erläuterung
Von den im Verfahren erarbeiteten Varianten fand die hier vorgestellte Variante die endgültige
Zustimmung im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Ausschlaggebend sind insbesondere
der Erhalt der prägenden drei Straßenbäume auf Höhe der zu erhaltenden und barrierefrei
auszubauenden Bushaltestelle, als auch die schlüssige Wegeführung im Zuge der gesamten
Erschließungsfunktionen im direkten und indirekten Umfeld.
Insbesondere die Entzerrung der Wohnstraßeneinmündung Emsstraße zur parallel verlaufenden
Warendorfer Straße, direkt hinter der Zufahrt in die Emsstraße, ist nicht nur dem notwendigen
Flächenbedarf, sondern primär der erforderlichen Steigerung der Verkehrssicherheit durch Entzerrung
der Verkehrsbeziehungen geschuldet: Die Zufahrt in die parallel zur Landesstraße verlaufenden
Wohnstraße der Warendorfer Straße ist auch künftig aus allen Richtungen möglich. Lediglich die
Ausfahrt erfolgt künftig über die rückwärtigen Erschließungsstraßen, Mosel- und Rheinstraße, die
direkt mit der Emsstraße verbunden sind. Für den Fuß- und Radverkehr sind auch aus dem
Wohngebiet des Flussviertels gesicherte attraktive Wegebeziehungen, insbesondere im
Einmündungsbereich der Emsstraße, berücksichtigt worden.

- 4 -
V/0252/2022
Abb. 3: geplante Anbindung im Einmündungsbereich der Emsstraße
Die Hauptachse der Warendorfer Straße bleibt in ihren Grundzügen mit je zwei Kfz-Fahrstreifen in
stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Richtung bestehen. Hierzu zählt die erforderliche Vier–
Streifigkeit auf der Hauptfahrbahn (L 843; DTVw von 19.500 Kfz/Werktag) mit jeweils auf 3,25 m
reduzierten Fahrstreifen. Ferner der Erhalt und Ausbau der Fahrbahnrandhaltestelle, sowie die
verkehrssichere und nutzerfreundliche Anbindung für den Fuß- und Radverkehr. Darüber hinaus wird
auch der Grünraum für die auf der Nordseite befindlichen prägenden Straßenbäume zwischen Haupt-
und Nebenfahrbahn durch den vorliegenden Entwurf nicht beeinträchtigt, bzw. im westlichen Bereich
gesichert und erweitert.
Aufgrund der erforderlichen Höhenanpassungen des künftig ca. 1 m höheren Rampenkörpers kann
jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die östlich gelegenen Bestandsbäume neu angepflanzt
werden müssen. Dieses Detail ist vorhabenbedingt im Zuge der weiteren Ausführungsplanungen des
Vorhabenträgers ebenso noch abschließend zu klären, wie die Auswirkungen der südlich
angrenzenden angehobenen Gleislage.
Abb. 4: geplante Straßenanbindung an die künftigen Brückenbauwerke im Zuge des DEK-Ausbaus

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V/0252/2022
Kostenteilung
Analog zu den bisher abgestimmten und realisierten neuen Stadtbrücken über den DEK, ist auch
beim Neubau der Warendorfer Straßenbrücken die Stadt Münster zur Kostenbeteiligung gemäß § 41
(5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) verpflichtet. Die genauen Kosten können sowohl aufgrund
der nicht absehbaren Preisentwicklung, als auch dem genauen Realisierungsumfang und –zeitpunkt
aktuell nicht ermittelt werden. Es wird in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass sich
durch die reduzierten Fahrbahnbreiten auch eine reduzierte Breite des Gesamtbauwerkes der
Warendorfer Straßenbrücken ergibt. Inwieweit diese sich in den endgültigen Kosten als
Einsparpotential niederschlägt, ist im Vorwege monetär nicht zu beziffern.
Die hier aufgeführte Kostenschätzung umfasst den T eilbereich außerhalb des im
Planfeststellungsverfahren festgelegten Rampenfußes bis zur Einmündung in Höhe der Emsstraße.
Aufgrund des ursächlichen Zusammenhanges mit der Neuerrichtung des Überführungsbauwerkes
wird von einer Kostenübernahme durch das WSV, unter Beteiligung der Stadt Münster aufgrund der
o.g. Verpflichtung nach § 41 (5) WaStrG, ausgegangen.
Mit der städtischen Zustimmung zur Planung wird gegenüber dem Vorhabenträger die erforderliche
verbindliche Grundlage der weiteren Planung übermittelt. Diese bildet insbesondere die Grundlage für
die aktuell anstehende Ausschreibung der Brückenbauwerke des Wasser- und Schifffahrtsamtes
Rheine und den damit zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen im Interesse der Stadt Münster.
In Vertretung
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Folgelastenberechnung
Anlage 1: Lageplan Warendorfer Straße-DEK Brücke

0252_Folgelastenberechnung

2332 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0252/2022 Aufgestellt am:
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4101
Jahr der Fertigstellung: 2026
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.500.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.500.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.500.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.500.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2027 15.000 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 15.000 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 37.500 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 22.500 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 22.500 € p.a.
+ Tilgung 45.000 € p.a.
= Schuldendienst 67.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 75.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 75.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Anpassung Geh- und Radwegführung im Zuge Neubau der Warendorfer Straßenbrücke 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Straßenbau beim Ausbau DEK
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

1646 Zeichen

Anlage A zur V/0252/2022
Kurzüberblick
Optimierte Anbindung für den Fuß- und Radverkehr auf der stadteinwärtigen Rampe der
Warendorfer Straßenbrücke im Zuge des Kanalausbaus.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Zeitgemäße Sicherung der verkehrlichen Anforderungen beim Neubau der Warendorfer
Straßenbrücke durch einseitige Bündelung der Geh- und Radwegführung ab der Einmündung
Emsstraße bis zum Anschluss des neugestalteten Knotens der B 51 / 481n.
Erhalt der Hauptverkehrsstraße unter Reduzierung der Fahrbahnbreiten.
Inbetriebnahme nach Fertigstellung der Brückenbauwerke Warendorfer Straße über den DEK im
Zuge des laufenden Kanalausbaus der Stadtstrecke Münster. Sicherung der Verkehrsachse in
östlicher Richtung zur dauerhaften Stärkung der Bedeutung Münsters als Oberzentrum.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine weitere Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Warendorfer Straße-DEK Brücke_Lageplan_M500

2236 Zeichen

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Y 3408269.512
X 5760146.967

Zeichenerklärung

Hochbord
un Tiefbord

Beginn Rampenbauwerk

Fahrbahn

[I] Radweg

Gehweg

Gemeinsamer Geh-/Radweg

Trennstreifen

Grünfläche

Wurzelbrücke

Fahrgastunterstand

Bestandsbäume

Lichtsignalanlage

Verkehrszeichen

Vz 267 Vz 224-351 Vz 357-50

Ingenieurgeselschat Homepage: wnntssln.de -  eMaiinfo@nisplan.de

Po)
4
3
2
1
Nr. Art der Änderunc Name Datum
Name Datum
_ Beratende Ingenieure & Stadtplaner | Pearbeitet Borcherding | 03.12.2018
n Vermessung Straßen- und Verkehrsplanung Bauleitung gezeichnet Borcherding | 03.12.2018
N S 5 Stadtplanung Landespflege Siedlungswasserwirtschaft u. Wasserbau -
Ss Lärmschutz Verkehrstechnik Leitungsdokumentation u. O. Timm 03.12.2018
48165 Münster, Hansi 63, Tel: 025012760.) Fax. -33 geprüft:

Projekt Nr.:
Plan Nr.:

Blatt Nr.: 2 (3)
Str. Schlüssel:

Anlage Nr.:

Lageplan

Maßstab

Lageplan 1: 500
1:

Längen / Höhen 1:

bearbeitet

gezeichnet

geprüft

genehmigt :

Münster, den

Tiefbauamt

| MÜNSTER
A

; Stadtplanung
Verkehrsplanung

Neuanbindung der Nebenanlagen
im Zuge des DEK-Ausbaus / Neubau L843
- Westseite Warendorfer Straßenbrücke -

PLOTM 6HZH12 Blatt: 03 M 1:500

Variante 1

22.03.2017 10:16

Anlage-1_Lageplan

823 Zeichen

5
n

Zeichenerklärung

Hochbord

Tiefbord

Beginn Rampenbauwerk
Fahrbahn

Radweg

Gehweg

Gemeinsamer Geh-/Radweg
Trennstreifen
Grünfläche
Wurzelbrücke
Fahrgastunterstand

Bestandsbäume

Lichtsignalanlage

Verkehrszeichen

Vz 267

Vz 224-51 Vz 357-50 Vz 357

Anlage 1 Blatt 1 zur Vorlage
V/0252/2022

Vz 237
Vz 1000-32

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Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage
V/0252/2022

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Beratungsverlauf (3)

01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
02.06.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Emsstraße
  • Warendorfer Straße
  • Rheinstraße
  • Wilhelmshavenufer

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Details

Aktenzeichen
V/0252/2022
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2022
Erstellt
06.04.2022 12:54