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V/0522/2006

Tagesbetreuungsangebote für unter dreijährige Kinder - Unterstützungsmöglichkeiten für

Vorlage 28.06.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 16.08.2006, TOP 5

Beschlussvorlage

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Anlage - "Offener Brief" der Halbtagsgruppen

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Ansehen

Beschlussvorlage

9409 Zeichen

V/0522/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tagesbetreuungsangebote für unter dreijährige Kinder - Unterstützungsmöglichkeiten  für die 
sogenannten Halbtagsgruppen ( private Eltern-Kind-Gruppen): 
"Löwenmäulchen  e. V.", Breul 43, 48143 Münster   
"Die Buntspechte e. V." , Marientalstraße 3, 48149 Münster 
"Die Butterblume  e. V."  Hohenzollernring 51, 48145 Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.08.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass sich das Tages-
betreuungs-Ausbauprogramm der Stadt Münster (u3-Programm) an der gesamtstädtischen Be-
stands- und Bedarfsentwicklung orientieren muss. Zudem sind bei den Planungen zum Ausbau 
der Betreuung unter dreijähriger Kinder die aktuellen Entwicklungen der Landesregierung, das 
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK NW) durch eine neue Gesetzesgrundlage ab-
zulösen und eine neue Finanzierungssystematik für Kindertageseinrichtungen einzuführen, zu 
berücksichtigen.  
 
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt zu, dass den o. g. Halbtagsgruppen 
bei Ausfall der Drittmittelfinanzierung (z. B. durch Förderprogramme im Rahmen der Berufs-
integration) ein freiwilliger Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Personalkosten der Ergän-
zungskraft in Höhe von bis zu 100 % gewährt wird. Die Mittelbereitstellung erfolgt jährlich in Ab-
hängigkeit zu Möglichkeiten der Drittmittelfinanzierung und vorbehaltlich der Prüfung des sozial-
räumlichen Bedarfs im Hinblick auf das angestrebte Ziel, das Angebot im Bereich der Betreu-
ung unter dreijähriger Kinder auf 20 % auszubauen. (Grundsatzbeschlussvorlagen: 
V/1033/2004  und V/289/2005). 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0522/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Philipp 
Frau  Berghoff 
Ruf: 
492 5111 
492 51 34 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de 
BerghoffB@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0522/2006 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die drei o. g. Halbtagsgruppen im Bedarfsfall - Ausfall 
der Drittmittelfinanzierung - jährliche Kosten in Höhe von ca.  45.000,- € zusätzlich entstehen kön-
nen. 
 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Die  Mittel stehen im Bedarfsfall auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 09.02.2005 (Vorlage 
1033/2004) in der Haushaltstelle 4640.718.0500.7 (Maßnahmen im Rahmen des u3-Programms) 
bereit. 
  
Halbtagsgruppe Aktuelle Förderung * Prognostizierte Förderung ** 
Löwenmäulchen 7.571,11 € 22.237,78 € 
Butterblume 4.940,81 € 16.940,81 € 
Buntspechte 7.493,38 € 24.826,71 € 
 20.005,31 € 64.005,31 € 
 
*  bestehende 20 % Förderung  
** Förderung der Personalkosten für die Ergänzungskraft bei  Ausfall der Drittmittelfinanzierung  inklusive der 20 % 
Förderung  
 
Die Zuschussgewährung steht unter Haushaltsvorbehalt, d. h. die Auszahlung erfolgt nur, wenn die 
notwendigen Finanzmittel hierfür im Haushalt zur Verfügung stehen. 
 
 
 
 
Begründung:
 
 
 
1. Ausgangssituation 
 
Nach den Richtlinien der  Stadt Münster vom 19.05.1999 zur Förderung von Plätzen  unter  
3-jähriger Kinder erhalten z. Z. insgesamt sechs Gruppen einen freiwilligen Zuschuss zu den Be-
triebskosten in Höhe von 20 %. Die verbleibenden 80 % der Betriebskosten werden durch Eltern-
beiträge aufgebracht. Die Gruppen unterliegen nicht den Finanzierungsgrundlagen nach dem Ge-
setz für Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK NW). 
 
Die o. g. Gruppen, die für acht bis neun Kinder im Alter von einem bis vier Jahren mit einer tägli-
chen Öffnungszeit von max. 6,5 Std. betrieben werden, beantragten im Herbst 2005 die Aufnahme 
in das Tagesbetreuungsausbauprogramm für die Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern 
unter drei Jahren gemäß Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) – V/1033/2004. 
 
Dem Antrag konnte aus nachfolgenden Gründen nicht entsprochen werden. 
 
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Vorgaben des städtischen Spar- 
und Konsolidierungsprogramms 2006 – 2009  (vgl. Maßnahme 117 im Spar- und Konsolidierungs-
programm 2006 – 2009) muss sich das Tagesbetreuungs-Ausbauprogramm der Stadt Münster  
(u3-Programm) an der gesamtstädtischen Bestands - und Bedarfsentwicklung orientieren. In die-
sem Kontext sind insbesondere die Belange der bestehenden Einrichtungen zu berücksichtigen,

- 3 - 
V/0522/2006 
die bedarfsbezogen, d. h. Anpassung der Plätze für drei- bis sechsjährigen Kinder an die demogra-
fische Entwicklung, umstrukturieren müssen.  
Zudem müssen die aktuellen Überlegungen der Landesregierung, eine neue gesetzliche Grundla-
ge für Kindertageseinrichtungen auf der Basis einer neuen Finanzierungssystematik zu schaffen, 
in die kommunalen Planungen einbezogen werden.   
 
. 
2. Anträge und offener Brief der o. g. Gruppen
 
 
Die genannten Gruppen und der Verein Eltern helfen Eltern weisen in einem offenen Brief  
(s. Anlage) auf ihre Situation hin und werben um Unterstützung.  
Über den freiwilligen Zuschuss der Stadt Münster zu den Betriebskosten hinaus wurden die ge-
nannten Gruppen durch Förderprogramme im Rahmen der Berufsintegration unterstützt, die im 
bisherigen Umfang nicht mehr zur Verfügung stehen. 
Durch die Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt sowie die Entscheidung der Verwaltung, die Grup-
pen nicht in das u3-Programm aufzunehmen, sehen sich diese Gruppen in ihrer Existenz gefährdet 
und fordern auf, sich für die Gruppen einzusetzen. 
 
Mit Schreiben vom 13.06.06 weist die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL auf ihren im Rah-
men der Haushaltsberatungen gestellten Antrag, eine Lösung für die Absicherung der Kindergrup-
pen zu erarbeiten hin und bittet, den Antrag als Tagesordnungspunkt für die erste Sitzung nach der 
Sommerpause aufzunehmen. 
 
 
3. Aktuelle Situation
  
 
Zur Klärung der Situation und der Perspektive erfolgten in der Zeit von November 2005 bis Juni 
2006 mehrere Gespräche mit den Vertretern der Halbtagsgruppen und dem Verein Eltern helfen 
Eltern.  
In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass für die genannten Gruppen die Finanzierung der Per-
sonalkosten für die  Ergänzungskraft aus den vorhandenen Mitteln (20 % freiwilliger Zuschuss/80 
% Elternbeiträge) diffizil ist, da für die Betreuung von max. 6,5 Std. bereits Elternbeiträge von bis 
zu 280,- € erhoben werden.  
 
Bisher wurden die Gruppen durch den Einsatz von Maßnahmen im Rahmen der Berufsintegration 
(ABM, ASH-Stellen) in der Betreuung der unter dreijährigen Kinder unterstützt. 
 
Da diese Maßnahmen im bisherigen Umfang nicht mehr verfügbar waren, erfolgte ein Gespräch 
über die noch bestehenden Förderprogramme
. 
Die Arbeitsagentur hat den genannten Kindergruppen inzwischen einen positiven Bescheid bezüg-
lich der Einrichtung einer Maßnahme gemäß §16 SGB II  – Entgeltvariante – erteilt, die auf ein 
Jahr, befristet ist. Die Maßnahmen enden in der Zeit von Ende Januar bis Ende März 2007. 
 
Es ist unklar, welche Fördermöglichkeiten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums noch bestehen 
werden. 
 
4. Unterstützungsmöglichkeiten und Maßnahmeplanung 
 
 
Auf der Grundlage von Trägergesprächen wurden im Rahmen der verwaltungsinternen Prüfung 
des Sachverhaltes verschiedene Möglichkeiten mit dem Ziel eruiert, die Finanzierung der Ergän-
zungskraft der genannten Gruppen zu stabilisieren: 
 
Die Überführung in das System Tagespflege als mögliche Option ist aufgrund geltender Landes-
vorschriften sowie den vorhandenen räumlichen Gegebenheiten der Gruppen nicht zu realisieren. 
Die Pflegerlaubnis für Tagespflegepersonen gilt für die Betreuung von bis zu fünf Kindern. Ein Zu-
sammenschluss von Tagespflegepersonen setzt voraus, dass jeder Tagespflegeperson separate

- 4 - 
V/0522/2006 
Räume zur Betreuung der Kinder i. R. der ihr erteilten Pflegeerlaubnis zur Verfügung stehen. Wer-
den regelmäßig mehr als fünf Kinder betreut liegt eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung vor. 
 
Die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten z. B. im Rahmen der Berufsintegration wird zum 
Ende des bewilligten Zeitrahmens der laufenden Maßnahmen gem. § 16 SGB II – Entgeltvariante  
geprüft und soweit möglich von der Verwaltung unterstützt. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Arbeit der Halbtagsgruppen auch weiterhin durch eine 
Drittmittelfinanzierung sichergestellt werden kann.  
Mit dieser Beschlussfassung wird vorsorglich eine Grundlage geschaffen, dass bei Ausfall der 
Drittmittelfinanzierung die Finanzierung der Personalkosten der Ergänzungskraft der o. g. Gruppen 
im Bedarfsfall durch die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses gesichert werden kann. 
 
Es ist vorgesehen, in Abhängigkeit zu bestehenden Fördermöglichkeiten durch Dritte z. B. im 
Rahmen der Berufsintegration sowie der Prüfung des  sozialräumlichen Bedarfs im Einzelfall auf 
ein Jahr befristet, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % zu den anerkennungsfähi-
gen Personalkosten der Ergänzungskraft zu gewähren. 
 
6. Weiteres Verfahren
 
 
Die Verwaltung wird im Fachausschuss über die Entwicklungen der Halbtagsgruppen im Kontext 
des jährlichen Kindertagesbetreuungsberichts oder im Einzelfall berichten.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Dr. Klein 
Beigeordnete. 
 
 
Anlage
 
 
„Offener Brief“ der genannten Halbtagsgruppen

Anlage - "Offener Brief" der Halbtagsgruppen

5307 Zeichen

Kindergruppe Buntspechte e.V.
Kindergruppe Die Butterblume e.V.
Kindergruppe Löwenmäulchen e.V.
c/o Eltern helfen Eltern e.V.
Hammer Str. 1
48153 Mürrster
Münster, den 01 .06.2006
Offener Brlef
Leere Versprechen in Zeiten leerer Kassen ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Existenz bedroht durch die Sparmaßnahmen des städtischen Haushalts sind
zurzeit einige Kleinkindgruppen in Trägerschaft einer Elterninitiative wie die Gruppen
Buntspechte e.V., Butterblume e.V. und Löwenmäulchen e.V., die, teilweise seit vie-
len Jahren, mit großem ehrenamtlichem Engagement Kinder unter drei Jahren
betreuen.
Diese Halbtagsgruppen sind fünf Tage in der Woche geöffnet und nicht zu verwech-
seln mit den zahlreichen Spielgruppen in Münster. Eine Erzieherin und eine Ergän-
zungskraft betreuen hier viereinhalb bis sechseinhalb Stunden täglich in einem für
die kleinen Kinder überschaubaren Rahmen acht oder neun Kinder im Alter von ei-
nem bis zu dreieinhalb Jahren. Dies bietet eine bedarfsgerechte Alternative zur
Ganrtagsbetreuung, welche für viele Eltern weder notwendig ist noch von ihnen ge-
wünscht wird. Warum sollten diejenigen, für die die halbtägige Betreuung ihrer Kinder
ausreichend ist, einen Ganäagsplatz bezahlen wollen? Diese Gruppen sind somit
ein wiclrtiger Bestandteil der Unterdreijährigen-Betreuung in unserer Stadt.
Mit dem "Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tages-
betreuung für Kinder (TAG)" wurden zum 01.01.2005 wichtige gesetzliche Rahmen-
bedingungen geschaffen, weitere und vor allem bedarfsgerechte Plätze für unterdrei-
jährige Kinder zu schaffen. Dabei soll eine bundesweite Bedarfsdeckung bis 2010 für
Z0 % der Unterdreijährigen angestrebt werden. Münster weist 2.71. jedoch noch nur
eine Bedarfsdeckung von knapp 1O o/o auf, davon sind ca. 5,5 % Plätze in Kitas', der
Rest beiTagesmüttern. In einer Studentenstadt wie Münster reicht dies jedoch nicht
aus. Hier sollte eher - wie z. B. auch in Tübingen - eine Bedarfsdeckung von mindes-
tens 25 7o angestrebt werden. Denn immer mehr junge Familien möchten bereits in
der Kleinkindphase die Berufstätigkeit beider Elternteile und Familie miteinander ver-
einbaren, sind auf den Verdienst des allein eziehenden Elternteils angewiesen oder
rnüssenteilweise das Studium oder die Ausbildung noch zu Ende bringen.
Durch die geplante Unterstützung im Rahmen des Ausbauprogramms für Unterdrei-
jährige wollte auch die Stadt Münster die oben genannten Kleinkindgruppen zum

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i.t.ZOOO rnit einer 96 % - Refinanzierung O*r dmebskosten ausstatten. Hierzu wa-
ren mit den Gruppen konkrete Gespräche geftlhrt und vorbereitende lvlaßnahmen
getroffen worden. Damit wäre die Existenz diesär Gruppen. die der Stadt lange Zeit
zu ihrern guten Durchschnitt in der Betreuung Unterdreijähriger verholfen haben, auf
Dauer gesichert.
. Die Entscheidung des Arntes für Kinder, Jugendliche und Familien, diese Gruppen
, nicht in die 96 o/o-Förderung aufzunehmen, bedeutet für db Elterninitiativen eine kon-
krete Existenzgefährdung: In der Vergangenheit konnten die Gruppen mit. einer 20
%-Förderung ihrer Betriebskosten bestehen, da die Ergänzungskräfte durch ASS-
/ASH-Stellen (BSHG) voll finanziert waren. Seit dem Wegfall dieser Stellen gibt es
nun befristet Stellen irn Rahmen der Arbeitsgelegenheitsmäßnahmen($ 16 ll SGB ll).
Diese Förderung läuft jedoch zum Jahreswechsel definitiv aus. Viel Zeit zur Rettung
dieses Modells - eines Bausteins der Unterdre'rjährigen-Betreuung in Münster bleibt
also nicht! Die Kinder in GTK-Einrichtungen in einer Gruppenstärke von 15 mit zwei
Kräften ganztags zu betreuen oder in den Kleinkindgruppen täglich wechselnde El-
terndienste fest einzuplanen, stellen für diese Gruppen keine Alternativen gleicher
' Qualität dar.
Sollte sich die Stadt weiterhin nicht entschiießen können, diese Gruppen über die
bisherigen 20 oÄ hinaus zu fördern, würden nicht nur keine neuen Plätze flir Unter-
dre'rjährige geschaffen, sondern fast 30 bestehende bedarfsgerechte Plätze für Kin-
der dieser Altersgruppe geschlossen. Die hiermit entstehenden Betreuungsengpässe
in den betroffenen Farnilien stellen akute Notlagen dar, die dringend und am Wohle
der Kinder orientiert aufgefangen werden rnüssen.
Die Annahme des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, vorrangig seien GTK-
Einrichtungen und die dortigen Arbeitsplätze durch Umstrukturierungen von Kinder-
gartengruppen und Horten in Kleinkindgruppen zu sichern, wird von den Elterninitia-
tiven, die teilweise seit rnehr als 10 Jahren zur landesweit gesehen guten und be-
darfsgerechten Versorgung der Unterdreijährigen in Münster beigetragen haben,
nicht geteilt. Wobei nicht einrnal eine wirkliche Konkurrenz gesehen wird: Münster
. braucht jeden einzelnen dieser Plätze für Kleinkirrder! Anscheinend jedoch haben die
gut laufenden und stark nachgefragten Elterninitiativen jetzt aber ihre Schuldigkeit
getan - nun sollen sie zum Opfer der Konsolidierungsmaßnahmen des städtischen
Haushalts werden. Bitte lassen Sie das niclrt zu!
Wir fordern Sie daher dringend auf: Setzen Sie sich für den Erhalt dieser Kleinkind-
gruppen ein, die nicht geschlossen werden sollten, um anderswo andere Gruppen
aus derTaufe zu heben!
Mit freundlichen Grüßen
l+ [,t*"^*€, /{afUe6
(Anke Niemeier-Hellberg, Kindergruppe Die Butterblume e.V.)

Beratungsverlauf (1)

16.08.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Marientalstraße 3
  • Hammer Straße 1
  • Hohenzollernring 51
  • Breul 43

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0522/2006
Typ
Vorlage
Datum
28.06.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37